
- Wertlose Erststimmen
Das von der Ampel-Regierung geänderte Wahlrecht führt dazu, dass in vielen Wahlkreisen Kandidaten mit den meisten Stimmen kein Mandat bekommen, Wahlverlierer aber nach Berlin dürfen. Betroffen sind meist Kandidaten der CDU. Das dürfte kaum ein Bürger nachvollziehen können.
Der Wähler kümmert sich nicht um die Feinheiten des Wahlrechts. Die meisten können wohl zwischen der Erststimme für einen Kandidaten im Wahlkreis und der Zweitstimme für die Landesliste einer Partei unterscheiden. Doch was genau unter Ausgleichs- und Überhangmandaten zu verstehen ist, konnte schon bisher kaum jemand erklären, von der Bedeutung des „negativen Stimmgewichts“ ganz zu schweigen.
Das von der Ampel beschlossene Wahlrecht, das am vergangenen Sonntag zum ersten Mal angewendet wurde, ist einfacher. Da gibt es keine Überhangmandate mehr und folglich auch keine Ausgleichsmandate. Gewählt werden 299 Abgeordnete in 299 Wahlkreisen und 331 über Landeslisten, insgesamt also 630. Das ist aber Theorie. Aus den 299 Wahlkreisen kommen nur 264 Abgeordnete nach Berlin, dafür 354 über die Listen ihrer Parteien.
Cicero Plus weiterlesen
-
Monatsabo0,00 €Das Abo kann jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende des Bezugzeitraums gekündigt werden. Der erste Monat ist gratis, danach 9,80€/Monat. Service und FAQsAlle Artikel und das E-Paper lesen
- 4 Wochen gratis
- danach 9,80 €
- E-Paper, App
- alle Plus-Inhalte
- mtl. kündbar
-
Ohne Abo lesenMit tiun erhalten Sie uneingeschränkten Zugriff auf alle Cicero Plus Inhalte. Dabei zahlen Sie nur so lange Sie lesen – ganz ohne Abo.
Das monatliche Limit schützt dich vor übermäßigen Ausgaben. Erreichst du es, kannst du den Service für den Rest des Monats kostenlos nutzen.
Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Lügen haben kurze Beine, Selbstbetrug endet in einer Sackgasse meistens ohne die Möglichkeit
der Umkehr und das der Verrat mehr geliebt wird als der Verräter ist ebenfalls hinlänglich bekannt. Was also ist das Fazit? Nicht alles muß neu gelernt werden, was sich bei dieser BT-Wahl voll umfänglich bestätigt hat. Es ist bisweilen immer hart in der Wirklichkeit anzukommen. Auch das muss man nicht neu lernen, denn so etwas kann man sich auch verdient, verdienen.
Alle 299 Wahlsieger der Wahlbezirke gehören ins Parlament. Die sind vom Volk gewählt. Die Basisdemokratie darf nicht beschnitten werden. Gleichwohl sollten die Parteien nur soviel Plätze im Parlament haben, wie es Ihrem Zweitstimmenanteil entspricht. Hierzu wäre im Bedarfsfall die Anzahl der Listenplätze der betreffenden Parteien zu kürzen, die soviel ich weiß ja eigentlich auch nur bei maximal insgesamt 299 für das gesamte Parlament liegen dürften.
Die Wahlkreise müßten gestärkt werden, eine „Demokratie vor Ort“ in dem nur die erstem eines jeweiligen Wahlkreis als Abgeordneter in den BT einziehen . Der Parteienklüngel der „Liste“ gehört abgeschafft da der Wähler darauf kaum bzw. nur anonym Einfluss hat.
So müßten sich die Bewerber eben um ihre Wähler kümmern und vor Ort sich mit ihren Wählern befassen. Sind die potentiellen Abgeordneten über die Parteiliste abgesichert entfällt der Kontakt zur Basis ! Das ist undemokratisch.
Mit freundlichen Grüßen aus der Erfurter Republik
die Ampel unter Führung der Grünen fabriziert hat!
Ich bin ein absoluter Verfechter einer Begrenzung der Parlamentsgröße, aber nicht, wenn sie zu Lasten der Demokratie geht.
Der Gang vor Gericht ist unvermeidbar und er wäre konsequent, denn es kann nicht sein, daß (linke) Wahlverlierer in Berlin Einfluß auf die Politik nehmen können während (konservative) Wahlsieger kein Gehör finden, das ist eine Pervertierung der Demokratie, denn es stellt den Wählerwillen auf den Kopf!
Genau deswegen paßt es so gut zum grünlinken Brandmauerzeitgeist, da spielt der Wählerwille keine Rolle geht es doch um den Machterhalt einer grünlinken Minderheit!
Ich bin gespannt auf die Gerichtsurteile.
Fragen Sie einmal auf der Straße, wer der gewählte Direktkandidat dieses Wahlkreises ist.
Schätzen Sie den Prozentsatz der Wissenden.
Wen kennt der gemeine Mann?
Die größeren Parteien.
Und eine Auswahl an Prominenten.
Bundes- und Landesprominenz.
Fertig, aus, alles.
Aber jeder legt Wert darauf, dass die Parteien ihrem Anteil entsprechend im Bundestag vertreten sind.
Und niemand versteht, wozu man so viele Abgeordnete in den Parlamenten braucht.
Aber der Bundestag ist doch der Gesetzgeber.
Ist er das? Warum dann die Aufregung über einen Regierungsentwurf zum Heizungsgesetz?
Der dem Gesetzgeber doch nicht einmal vorgelegt wurde. Weil jeder weiß, die Gesetze werden von der Regierung gemacht. Und das Theater im Bundestag ist nur Schaukampf.
"Opposition ist Mist".
Und was steht im GG Artikel 38? Ach, "So-da"-Sätze.
Also frage ich mich, wozu wir eigentlich 630 Abgeordnete brauchen.
Nach meiner Meinung ist das die Realität der Parteiendemokratie. Und der Rest ist Wahlkreisromantik.
Die Ampelmännchen und -frauchen wussten ganz genau, dass die meisten Erststimmen an die konservativen Parteien gehen. Daher haben sie diese quasi wertlos gemacht, hauptsächlich, um ihre Mehrheit abzusichern. Aber dann die Deutungshoheit über die Demokratie beanspruchen, an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten.
Wer kennt denn schon seinen Wahlkreiskandidaten? Als relativ politisch Interessierter weiß ich wohl eben, wer es ist. Aber ob er jetzt mit 25% in den Bundestag einzieht oder der Nächstplatzierte mit 24% halte ich nicht für so entscheidend.
In Summe die 23 betroffenen Kandidaten viel weniger als jene, die durch die 5%-Hürde nicht einziehen. Die Begrenzung der Größe des Bundestags ist ein Gewinn.
Die Wahlrechts-Reform war überfällig. Wir haben schon das zweitgrößte Parlament nach China, hier musste eine Bremse eingebaut werden. Das jetzt Wahlverlierer in den Bundestag einziehen und Gewinner leer ausgehen, solche Kuriositäten können nur den Deutschen einfallen. Hätte man die Reform so gestaltet, dass der Gewinner bei den Erststimmen immer in den Bundestag einzieht und nur die Partei mit den meisten Zweistimmen einen Vertreter entsendet - das wäre demokratisch. Dann wären uns viele Versager aus der 2. Reihe erspart geblieben. D beweist derzeit auf allen Gebieten totale Unfähigkeit und spektakuläre Fehlentscheidungen. Der Bildungsnotstand hat nun auch im Parlament Einzug gehalten und das wird sich weiterhin noch deutlicher negativ bemerkbar machen. In Anbetracht der ernsten Lage habe ich große Bedenken, ob die derzeitigen Mandatsträger überhaupt schon gemerkt haben, das D sich tatsächlich abschafft. Die Zukunft wird spannend und traurig für alle, die ihre Heimat erhalten möchten.
Wer zu spät kommt bestraft das Leben. Eine Weisheit die die CDU/CSU nicht beachtete. Man hatte 15 Jahre Zeit, das System zu ändern. Nicht gewollt! Schon 1990 bei der ersten Gesamtdeutschen Wahl war das Parlament mit 630 zu groß. Man hätte es schon damals ändern können, müssen.
Nein jeder wollte doch sein Klientel versorgen.
400 Abgeordnete, 150 für die 1Stimme und 250 über die Liste sind genug! Überhangmandate wären zu verkraften.
Mein Mitleid hält sich für die Abgeordneten in Grenzen und das BVerfG hat nichts dagegen.
Warum? Jahrzehnte hätte man ein neues, halbwegs gerechteres Wahlsystem debattieren, ausdenken und einführen können mit der Prämisse, die Anzahl der Abgeordneten deutlich zu begrenzen. Hat man aber nicht. 16 Jahre Merkel haben alles einschlafen lassen. Die UNION hat ja stets profitiert. Und jetzt? Trifft es gerade die UNION hart mit 19 Kandidaten. Mein Wahlkreis hat mit einen CDUler, EX-Polizist, den ich gute kenne, die meisten Stimmen gegeben. Die von der SPD wurde zweite und das BT-Mandat erhalten hat ein LINKER. Göring-Eckhardt hat 3% der Stimmen erhalten und ist über die Landesliste in den BT gekommen. Was sagt uns das wieder? Wer seine Stimme „abgibt“ hat in Wirklichkeit keinen echten Wahleinfluss mehr. Wie sagt Seehofer in einem lichten Moment ungefiltert einst: " Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt, und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden." Merz will diese Wahlrechtsreform rückgängig machen. Und was kommt dann? Wieder800 Abgeordnete?
Versteh ich nicht, bin aber auch nicht so stark in Mathe. 4 Überhangmandate führen zu über 800 Abgeordneten?
... wäre, dem Mutterland des Parlamentarismus zu folgen und das reine Mehrheitswahlrecht anzuwenden, vielleicht mit Stichwahl.
Das würde auch dem absolut undemokratischen Monopol der Parteifunktionäre auf die Besetzung der Listenplätze entgegenwirken.
Die Listenkanditaten, die auf dem Wahlzettel ja gar nicht auftauchen, werden gegenwärtig im völlig unktrollierten Postenschacher der diversen obskuren Karriere-Netzwerke (mit ihrer dürftiger ideologischen Schminke) ausgewählt.
Nichts ist undemokratischer.
Man könnte auch ein System von Vorwahlen einführen, in denen die Kandidaten vorab ein paar echte Wähler "draußen Im Land" vorweisen müssten (und villeicht auch einige Grundkenntnisse der Prozentrechnung?).
Oder es werden halt zwei Kammern gebildet, halb direkt gewählt, halb nach Kungelliste.
Aber das jetzige Elend der undemokratischen Kandidatenauswahl reproduziert nur in alle Ewigkeit die Demokratie der Parteifunktionäre, die den Karren in den Dreck gefahren haben.
Die BRD ist eine repräsentative Demokratie. Daraus ergibt sich, dass die Bürger ihre Repräsentanten wählen und das passiert eben über die Erststimme.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 15.12.2020 (- 2 BvC 46/19 -)
festgestellt; "... Die Abgeordneten sind nicht einem Land, einem Wahlkreis, einer Partei oder einer Bevölkerungsgruppe, sondern dem ganzen Volk gegenüber verantwortlich (vgl. BVerfGE 121, 266 <305>; 131, 316 <341 f.>). Sie repräsentieren zudem das Volk grundsätzlich in ihrer Gesamtheit, nicht als Einzelne (vgl. BVerfGE 44, 308 <316>; 102, 224 <237>; 130, 318 <342>; 131, 316 <342>; 140, 115 <149 f. Rn. 91>). .... "
Aus meiner Sicht wird dadurch, dass eine Zweitstimmendeckung erforderlich ist, diese Verantwortung ausgehebelt und auf Parteien begrenzt. Alle Staatsgewalt geht vom Volke und nicht den Parteien aus!
Das neue Wahlrecht wird ja viel kritisiert, aber ich mag das nicht nachvollziehen. Klar gibt es die genannten Nachteile, insbesondere den, dass damit Einzelkandidaten weniger Gewicht bekommen gegenüber Parteilisten und tendenziell Parteien bzw. Parteispitzen vielleicht schon zuviel Einfluss haben.
Aber absolut jedes Wahlrecht hat auch große Nachteile, die je nach Bedingungen auch dramatisch werden können, unter anderen Voraussetzungen segensreich - einfach weil sehr gegensätzliche Maximen auszutarieren sind.
Das Argument, dass Stimmen einfach wertlos werden, will ich etwa nicht als so stark gelten lassen: in jedem Mehrheitswahlrecht werden mindestens die Hälfte der Stimmen wertlos, durch die 5%-Hürde werden Stimmen wertlos, aus dem demokratischen Prinzip heraus, dass man irgendwie zu einer entscheidungsfähigen Regierung kommen will, werden die unterliegenden Stimmen wertlos.
Man soll immer darüber diskutieren, aber ich sehe kein prinzipielles Problem.
"Wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein?"
Jedoch so fatal diese Nummer für die einzelnen Sieger auch ausgegangen ist, der/die Wähler/in hat doch in zweierlei Hinsicht mal wieder die A....karte bei dem Ganzen gezogen. Nicht nur das er/sie nun keine von ihm direkt gewählten Vertreter seiner/ihrer Interessen im Parlament sitzen hat, er bekommt nun eine Regierung, wo einer der Erfinder dieser mit Hintergedanken gemachten
"Reform", die Sieger bestraft und Verlierer, s.a. Herrn Klingbeil, wieder ans Ruder bringt und schamlos befördert. Das da die simpelste Küchenpsychologie ausreicht um sich vorzustellen welche Wirkung das auf ein u.a. Demokratieverständnis der Bürger allgemein und deren einzigen Möglichkeit der politischen Mitbestimmung alle 4 oder kommunal nur alle 5Jahre
hat, braucht es nun wirklich keine große Fantasie! Isn`t it? MfG
zeugt vom Demokratieverständnis der grün-Linken Einheitssoße: wenn wir nicht gewinnen, sollen die an deren auch verlieren ... Das ist Kommunismus-Förderung vom Feinsten!
Warum hat man das überhaupt zugelassen?
Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun: es ist gezielte linke Wahlmanipulation nach dem Muster der untergegangenen DDR!
Der zweite Akt der grün-roten Kommunisten ist JETZT: Wir mischen mit organisierten "Demos" und linksfaschistischen und gewalttätigen Aufmärschen die Freiheitliche Demokratie auf und d übernehmen am Ende die All-Macht!
Genau diese Ausgangsposition hatte Deutschland vor 1933: und was kam danach?!!
Wenn unsere Demokratie jetzt nicht Wehrhaft genug ist gegen linksextremistische Bestrebungen, dann sind die Folgen wie 1933. Das Volk - der Souverän - lässt sich nicht ewig verar...en!
Ganz einfach - der Erst- und Zweitplatzierte aus der Direktwahl eines Wahlkreises kommen als Abgeordnete in den Bundestag. Dass Persönlichkeiten auch kleinerer Parteien erfolgreich sein können hat unlängst der FW-Kandidat Matthias Berger in Sachsen bewiesen. Aber Landeslistengekungel ist natürlich viel bequemer und „gestaltbarer“.
Noch mal mein früherer Vorschlag: Es bleibt bei 299 Wahlkreisen und 598 Sitzen. Direktwahl der - weiterhin auch von den Parteien aufgestellten - Kandidaten, jeder Wahlkreis entsendet zwei, den Erst- und Zweitplazierten. So ist es kein englisches "The winner takes it all", bei dem alle anderen leer ausgehen. Aber der Einfluss der Parteien - machtvergessen und machtversessen , so Bundespräsident Weizsäcker schon 1992 - würde zurückgedrängt, keine Listen mit ausgekungelten Parteisoldaten mehr, es kommt hauptsächlich auf die Persönlichkeit der Kandidaten an. Und auch kleinere Gruppierungen und sogar Unabhängige hätten eine Chance, die Bindung an Wahlkreis und Wähler wäre viel stärker.
Es könnte so einfach sein...
Mi der Realität. The Loser take it all. The Winner lose it all. Warum exzellente Politiker bekommen, wenn selbst der Wähler so viel Mist seiner Stimme anstellen kann?
deshalb hat sie sich selbst als das Volk besehen und die Allmacht sic h selbst zugedacht ... 1989 hat gezeigt, was der wirkliche Souverän davon hält: Nie wieder Kommunismus!