Ein zerstörtes Haus in Syrien. Davor steht ein Bagger.
Auch deutsche IS-Kämpfer sind für die Schäden des Krieges verantwortlich. Was passiert jetzt mit ihnen? / picture alliance

IS-Kämpfer - Wo Donald Trump recht hat

In Syrien ist der IS militärisch fast besiegt. Was passiert danach mit den deutschen IS-Kämpfern? US-Präsident Donald Trump fordert, dass Deutschland sie zurücknehmen muss. Ihnen hier den Prozess zu machen, wird sich jedoch schwierig gestalten.

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Ludwig Greven ist freier Journalist und Autor. Er unterrichtet politischen Journalismus.

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Das Terror-Kalifat des IS in Syrien und Irak ist so gut wie ausgelöscht. US-Präsident Donald Trump will die amerikanischen Truppen bald aus beiden Staaten abziehen. Obwohl die islamistische Terrororganisation längst nicht besiegt ist, sondern sich nun in Afghanistan, Jemen, Libyen und anderen Ländern breit macht. Das stellt die Bundesregierung und die deutsche Gesellschaft vor ein schwieriges Problem, das von der Berliner Politik bislang absichtsvoll verdrängt wurde. Mit seiner ultimativen Forderung, Deutschland und andere europäische Staaten müssten die gefangenen IS-Kämpfer zurückholen, die aus diesen Ländern ausgereist sind, hat Trump es nun äußerst virulent gemacht. 

Denn seine Forderung ist berechtigt. Und die von ihm damit verbundene Drohung, andernfalls würden die Kurden und die US-Einheiten die Gefangenen freilassen, eine sehr konkrete Gefahr.

Deutschland trägt die Verantwortung

Deutschland trägt für die mindestens 100 IS-Kämpfer, die von hier kamen und von kurdischen Milizen festgehalten werden oder in syrischen und irakischen Gefängnissen sitzen, Verantwortung. Und zwar in mehrfacher Hinsicht: Sofern sie einen deutschen Pass besitzen, ist Deutschland rechtlich verpflichtet, sich um sie als Staatsbürger zu kümmern. Deutschland muss sie zum Beispiel konsularisch zu betreuen, selbst wenn sie noch eine weitere Staatsbürgerschaft haben und der Zugang zu ihnen bislang schwierig oder unmöglich ist. Einschließlich ihrer zum Teil in Haft geborenen Kinder.

Aber auch wenn etwa 30 der IS-Söldner keine deutschen Staatsbürger sein sollen, sind der hiesige Staat und die hiesige Gesellschaft für sie verantwortlich. Denn sie sind hierzulande zu dem geworden, was sie sind: potenzielle oder tatsächliche Verbrecher, Mörder, Geiselnehmer, Vergewaltiger, Terroristen. Auch wenn sie ihre menschenverachtenden Mordtaten nicht hier, sondern in anderen Ländern verübt haben. 

Völlig unabhängig davon, aus welchen Gründen sie sich dem IS oder anderen Terrorgruppen angeschlossen haben: Weil sie schon vorher Kriminelle waren; weil sie mit dem Leben in einem freien, vielfältigen Land nicht klar kamen; weil sie sich ausgegrenzt und diskriminiert fühlten; oder weil sie schlicht das „Abenteuer“ suchten. Wie wohl nicht wenige der jungen Deutschen, die konvertiert sind und im Killer-Dienst des IS Anerkennung, Bestätigung und Ruhm zu finden hofften, was ihnen hier versagt blieb. Oder den Märtyrertod.

Schwierige Beweislast

Irgendeine Entschuldigung oder Gnade haben sie nicht verdient. Für ihre Verbrechen müssen sie bestraft werden und büßen, selbst wenn sie sich vom IS inzwischen losgesagt haben. Das ist Deutschland allein schon den Opfern und deren  Kindern, Eltern und sonstigen Hinterbliebenen, aber auch den Menschen in Syrien und im Irak insgesamt schuldig. Denn es hat nicht nur, wie andere westliche Staaten, viel zu wenig getan, um das Blutvergießen in beiden Ländern zu verhindern und zu stoppen. Es hat die IS-Freiwilligen darüber hinaus nicht daran gehindert, dorthin zu gelangen. 

Die ehemaligen Terrorsöldner hier vor Gericht zu stellen, hat auch eine abschreckende Wirkung: Andere müssen davor gewarnt und daran gehindert werden, es ihnen nachzutun. Die Botschaft muss sein: Auch wer nicht im Kampf stirbt, entgeht nicht seiner gerechten Strafe. 

Das beinhaltet freilich auch sicherzustellen, dass sie einen fairen Prozess erhalten, was in Syrien und Irak, erst recht in den Kurdengebieten nicht gewährleistet ist. Die Schuldigen müssen von deutschen Richtern für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden, nicht bloß für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und für die – inzwischen unter Strafe gestellte – Ausreise zum IS oder anderen Terrorgruppen. 

Ihnen konkrete Taten nachzuweisen, dürfte jedoch nicht leicht werden. Denn wenn es überhaupt Beweise und Zeugenaussagen gibt, stammen sie aus einem Terrorkrieg. Erkenntnisse der amerikanischen, deutschen oder anderer Geheimdienste wiederum, des syrischen und irakischen Militärs oder kurdischer und sonstiger Milizen dürfen in einem deutschen Verfahren allenfalls sehr eingeschränkt verwendet werden. Es wird also eine Herausforderung für die Staatsanwaltschaften und Gerichte werden, ähnlich wie in den RAF-Prozessen. 

Dennoch wird die Bundesrepublik nicht daran vorbeikommen, wenn sie demonstrieren will, dass ein demokratischer Rechtsstaat einem islamistischen Gottesstaat in jeder Hinsicht überlegen ist. Auch und gerade rechtsstaatlich, mit der gebotenen Strenge der Gesetze.

Anspruch auf Resozialsierung

Noch heikler wird es, wenn den IS-Freiwilligen keine Verbrechen nachzuweisen sind. Was soll dann mit ihnen geschehen? Können sie freigelassen werden, wenn sie nachweisbar dem Terror abgeschworen haben? Oder stellen sie weiterhin eine Gefahr da? Auch das wird jeweils genau zu prüfen sein.

Falls sie nach Erkenntnissen der deutschen Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste weiterhin eine Gefahr bilden, müssen sie streng überwacht werden, rund um die Uhr, was viel Personal und Geld erfordert. Gegebenenfalls wird man deshalb auch daran denken müssen, sie präventiv einzusperren, nach den Maßgaben des Polizeirechts. Denn auch das gehört zu den Pflichten und Aufgaben eines Rechtsstaates: Die Sicherheit seiner Bürger zu wahren und sie zu schützen vor Gefahren durch home grown terrorists oder eingewanderte Djihadisten. 

Nur eins darf Deutschland auf keinen Fall, wenn es sich nicht selbst verraten will: die ehemaligen IS-Kämpfer für ewige Zeit wegsperren, wie es die USA gemacht haben, ohne Prozess. Selbst die schlimmsten Verbrecher haben bei uns Anspruch auf Resozialisierung, auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Das sind wir uns und ihnen schuldig.

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Juliana Keppelen | Di., 19. Februar 2019 - 15:10

kann man nur zustimmen. Alles Notwendige zu diesem Thema wurde exakt beschrieben.
Pikanterweise sucht unsere Regierung die in Bezug auf unsere IS Verbrecher ziemlich herumeiert in Syrien syrische Hintermänner in Bezug auf die zwei festgenommenen angeblichen syrischen Geheimdienstler und Folterer. Fazit für syrische Vebrecher in Syrien fühlt sich unsere Regierung zuständig um sie hierher zu holen und vor Gericht zu stellen bei unseren Verbrechern muss sie erst abwägen.

Eines darf nicht passieren: Freilassen weil sich niemand zuständig fühlt. Das wäre ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen Opfer vor Ort und tickende Zeitbomben, die überall hochgehen könnten.

Juliana Keppelen | Mi., 20. Februar 2019 - 14:58

Antwort auf von Birgit Anders

ich wünsche diese "Typen" auch auf den Mond. Möchte aber daran erinnern dass diese "Typen" ganz nach Bedarf (z. Bsp. Aleppo) von unseren ÖR Berichterstattern und der Wertegemeinschaft auch als "Oppositionelle" tituliert wurden und als Opfer vom grausamen Putin und Assad hochstilisiert wurden.

Keine tickenden Zeitbomben herholen und mangels Beweisen auf die Allgemeinheit loslassen.

Juliana Keppelen | Mi., 20. Februar 2019 - 18:47

Antwort auf von Birgit Anders

sind genau genommen auch "Kollateralschäden" einer durch und durch verkorksten und blutigen Regime-Change Politik im nahen Osten. Vielleicht würden bei diversen Gerichtsverhandlungen auch Dinge ans Tageslicht kommen die große Teile unserer Bevölkerung verunsichern würden. Denn ohne Sponsoren und Unterstützer und vielen "Augenzudrücker" können solche "Flip-Flop" Krieger nicht so lange durchhalten.

Deutschland sieht sich in der Verpflichtung, deutsche StA zurückzunehmen, auch wenn sie im Ausland schwerste Straftaten verübt haben. Deutschland trägt aber per se keine Verantwortung für sie. Sie sind sich selbst verantwortlich. Darüber hinaus wäre noch zu klären, ob bei einer doppelten StA nicht die zuletzt erworbene, aufgrund verbrecherischer Tätigkeit, auch aberkannt werden kann. Der Betroffene wird ja nicht staatenlos, sondern behält seine ursprüngliche StA.
Die Aburteilung im Land der begangenen Straftaten stellt auch keine besondere Härte dar. Die Täter wussten, worauf sie sich einlassen. Das gilt sowohl für den Drogenhandel in asiatischen Ländern, als auch für terroristische Verbrechen in arabischen Ländern. Wäre man zynisch, könnte man sagen: "Sie suchten den Märtyrertod!"

Es dürfte den deutschen Ermittlern mit Hilfe amerikanischen, syrisch-irakischer und kurdischer Mitteilungen auch nicht so schwer fallen, Beweise für schwerste Straftaten gegen die Menschlichkeit und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gem. § 129a StGB zu erhalten.
Entscheidend ist die hiesige Gewichtung der Vorwürfe, und da setzt der Zweifel in unsere Gerichtsbarkeit ein. Die §§ 129 ff. StGB waren den linken Organisationen, wie der "Antifa" oder "Rote Hilfe e.V." immer ein Dorn im Auge. Im Zuge des "Marsch durch die Institutionen" könnten die damaligen Gegner dieser gesetzlichen Regelung sich aufgefordert fühlen, jetzt "Gnade vor Recht" walten zu lassen.
Die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung des IS dürfte unschwer zu ermitteln sein. Sie sieht eine Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsentzug vor.

Ingrid Gathmann | Di., 19. Februar 2019 - 16:17

Ich gebe Herrn Schimanek vollkommen recht:
wieso ist die Bundesrepublik für IS-Verbrecher ohne deutschen Pass verantwortlich? Die Bebgründung dafür ist nicht zu akzeptieren.

Juliana Keppelen | Di., 19. Februar 2019 - 18:47

Antwort auf von Ingrid Gathmann

Ludwig Greven | Di., 19. Februar 2019 - 19:43

Antwort auf von Ingrid Gathmann

1. wg. des bereits erwähnten internationalen Strafrechts. Das im übrigen auch die Basis ist für den Internat. Strafgerichtshof in Den Haag. 2. Weil - wie ich geschrieben habe - sie hier zu dem geworden sind, was sie sind, und weil Deutschland nicht genug getan hat, um die an der Ausreise zum IS zu hindern. Oder sollten wir sie nach Ihrer Meinung ungeschoren davon kommen lassen, damit sie womöglich wieder nach Deutschland einsickern und auch hier Menschen töten und Anschläge verüben? maW es geht - wie oft im Strafrecht - auch um Prävention: Generalprävention, um andere davon abzuschrecken, ihrem furchtbaren Beispiel zu folgen. Spezialprävention, damit sie selbst keine Straftaten mehr begehen können.

Christine Sander | Di., 19. Februar 2019 - 21:32

Antwort auf von Ingrid Gathmann

ganz einfach , weil sie Bürger der Bundesrepublik sind, hier aufgewachsen, sozialisiert oder auch nicht, und deshalb ist die Bundesrepublik für sie und ihre Taten gegenüber den Opfern verantwortlich. Und diese Verantwortung muß die Bundesrepublik übernehmen, sie kann sich nicht schuldig fühlen für die Opfer des Naziregimes und die Schuld für die Opfer, die sie selbst auf dem Gewissen hat, weit von sich weisen.

Wer ist die Bundesrepublik? Ich zum Beispiel bin Teil dieser Bundesrepublik. Aber ich bin weder schuld an den Verbrechen der Nazis, wenngleich ich mich als Deutscher dafür schäme, und bin auch nicht verantwortlich für die Verbrechen der IS-Fanatiker. Folgt man Ihrer Logik, müsste ich, oder die Bundesrepublik, für alle Verbrechen verantwortlich sein, die in diesem Land von irgend jemanden irgendwann begangen wurden. Das ist eine unerträgliche Schuldmanie!

Michaela Diederichs | Di., 19. Februar 2019 - 16:40

Herrlich wie Trump Deutschland vorführt. Eigentlich wollen wir sie gar nicht wiederhaben, andererseits können wir uns dem nicht verweigern. Dank Trump haben wir jetzt immer öfter närrische Zeiten.

Hans Stein | Mi., 20. Februar 2019 - 11:11

Antwort auf von Michaela Diederichs

Zumindest das kann man dem Herrn Trump zugute rechnen, dass er die Ambivalenz (um nicht Verlogenheit zu sagen) deutscher Politik immer wieder sichtbar macht. Sei es nun der von uns dringend benötigte militärische Schutz durch die USA, sei es das Gezeter um Zölle und Freihandel - wie war das nochmal mit dem von uns abgelehnten Abkommen? Und kennen denn eigentlich die, die sich ständig alterieren, die konkreten terms of trade zwischen den USA und ihren europäischen Partnern? Ja, und so wirkt auch in der Frage der IS-Kombatanten die deutsche Haltung wenig schlüssig. Zweifelsfrei haben wir Verantwortung, auch, wenn es mir persönlich lieber wäre, man überließe diese Leute nahöstlicher Justiz. Die Strafe wäre sicher gerechter.

Petra Führmann | Di., 19. Februar 2019 - 16:46

ob ich zu diesem Artikel etwas sagen soll, da "Laie", aber mein Gefühl sagt mir, der Sicht kann ich nicht zustimmen. Immer wieder liest man, dass jemand in einem anderen Land eine Straftat begangen hat, und der wird dann auch dort zur Rechenschaft gezogen.
Weshalb kämpft man gegen den IS, nimmt Leute gefangen - um sie dann wieder laufen zu lassen? Dann hätte man sich das sparen können. Und wir holen uns diese Kranken jetzt auch noch ins Land? Ich kann diese Verpflichtung nicht erkennen, Staatsangehörigkeit hin oder her; andere Länder nehmen nicht mal ihre unbescholtenen Landsleute (Migranten) zurück. Und hier müssten sich unsere Gerichte damit befassen, was unmöglich scheint, was also folgt? Die laufen hier wieder frei herum. Ich will diese Leute nicht resozialisieren, ich will hier so vieles nicht; ich will nur endlich wieder Ruhe und Ordnung wie vor ein paar Jahren, und dass endlich mit dem Täterschutz aufgehört wird und man sich nur um die Opfer kümmert.

Ich begreife einfach nicht, weshalb jemand, der in einem anderen Land Straftaten begangen hat oder einer kriminellen Vereinigung beigetreten ist, nicht in diesem anderen Land zur Rechenschaft gezogen wird? Was heisst "fairer Prozess" ?? War es "fair", was diese "ehemaligen" IS'ler getan haben? Haben sie sich für Fairness und Gerechtigkeit interessiert? Kann ich mir nicht vorstellen. Was haben sie hier zu erwarten, nach einem "fairen" Prozess? Entweder Freispruch, wenn die Beweislast nicht reicht, Bewährungsstrafen oder schlimmstenfalls Gefängnis. Klar, Gefängnisstrafe in Deutschland schreckt jeden ab, dagegen ist Gefängnis in Syrien ja Erholung, oder wie? Es wird einem echt schlecht, bei diesen falschen Wertevorstellungen !!

"Dennoch wird die Bundesrepublik nicht daran vorbeikommen, wenn sie demonstrieren will, dass ein demokratischer Rechtsstaat einem islamistischen Gottesstaat in jeder Hinsicht überlegen ist. Auch und gerade rechtsstaatlich, mit der gebotenen Strenge der Gesetze." Frau Führmann - weil wir doch überlegen sind!!! Ich möchte diese Menschen auch lieber in einem kurdischen Gefängnis sehen. Geht ja aber nicht wegen der Moral.

weil sie in Syrien und Irak und in den Kurdengebieten entweder nicht vor Gericht gestellt, sondern ohne Prozess weiter gefangen gehalten oder aber freigelassen würden, wie es Trump angekündigt hat. Und selbst wenn die IS-Kämpfer dort vor Gericht kämen, hätten sie keine rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten. Wenn wir aber unsere freiheitlichen, demokratischen Werte verteidigen wollen, können und dürfen wir da keine willkürliche Grenzen ziehen. Sondern müssen Vorbild sein!

Elisabeth Ellermann | Mi., 20. Februar 2019 - 15:55

Antwort auf von Ludwig Greven

Ich teile Ihre Hoffnung auf bundesdeutsche rechststaatliche Verfahren gegen diese Leute keineswegs! Niemand hier wird denen, die in Syrien gemordet oder sonstwelche Verbrechen begangen haben, erfolgreich den Prozess machen, mangels belastbarer Beweise, fertig. Vorsorglich dauerhaft einsperren? Unmöglich. Zurück kommen sie sowieso, wie Millionen andere. Als Bürger mit deutschem Pass, als Migrant, als Asylsuchende, völlig egal. Und Nein, die BRD ist keinesfalls für jedes Verbrechen verantwortlich, das von jemandem begangen wurde, der hier geboren wurde oder gelebt hat! Was für ein Unsinn. Und wie stellen Sie sich denn vor, die Ausreise von behördlich unauffälligen Personen nach Syrien, Irak, in die Türkei zu verhindern? Terrorwillige geben doch bei der Ausreise ihre Absichten nicht bekannt....Ich empfinde den Artikel als moralisch überfrachtet und realitätsfern.

Birgit Anders | Mi., 20. Februar 2019 - 21:11

Antwort auf von Ludwig Greven

Afghanistan (u.a.) werden Terroristen (oft auch fälschlicherweise Zivilisten) ganz „rechtsstaatlich“ mit Drohnen abgeschossen, diese hier werden gefangen gehalten und sollen der dortigen Justiz nicht überlassen werden, weil diese nicht rechtsstaatlich ist, verstehe ich das richtig? Sie werden nicht einfach aus Vergeltung umgebracht, oder? Und sollen notfalls auch noch frei gelassen werden. Ich frage mich was die Leute dort von unseren Werten und Rechtsstaatlichkeit halten sollen, das ist doch aus deren Perspektive nicht nachvollziehbar. Ich finde das sehr widersprüchlich.

selbstverständlich besteht diese Verpflichtung. Und wenn andere Länder dieser Pflicht nicht nachkommen, sind das keine Entschuldigungs- und keine Entlastungsgründe.
Und wenn die Täter dann hier wieder frei herumlaufen, dann deshalb, weil ihnen vorgeworfene Verbrechen nicht bewiesen werden können. Dann haben sie einen Anspruch auf Freispruch.

Ich hoffe sehr für Sie, dass ein solch frei laufender Rückkehrer nicht gerade dann eine Bombe zündet, wenn Sie zufällig in seiner Nähe sind.

Verpflichtung und "Eideinlösung" zum Wohle des deutschen Volkes muß Priorität
haben, so unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Wer beweist, daß die Verbrechen der Rückkehrer nicht bewiesen werden kön-
nen? Die mit allen Wassern gewaschenen Rechtsanwälte, wurden bereits im ARD
interviewt. Sie, die Anwälte, stehen bereit zur Reinwaschung der" reumütigen"
Heimkehrer. Die eigene Entterrorisierung erfolgte an der deutschen Grenze.

Mirko Grams | Di., 19. Februar 2019 - 17:25

"Das beinhaltet freilich auch sicherzustellen, dass sie einen fairen Prozess erhalten, was in Syrien und Irak, erst recht in den Kurdengebieten nicht gewährleistet ist." Sie sind doch freiwillig dorthin gereist und sollten nun auch die Rechtsprechung der Sieger akzeptieren. Die unschuldigen Kinder können sie von mir aus gerne in der Botschaftababyklappe abgeben.

Ernst-Günther Konrad | Di., 19. Februar 2019 - 17:58

Falls sie zurück geholt werden und nicht inhaftiert werden können, haben wir ein Problem. Präventivgewahrsam gibt es nicht. Wer will diese Gefährder in Deutschland überwachen? Es fehlt an Logistik, an Polizei, die Justiz ist überlastet. Kann dem ein oder anderen evtl. die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden? Nur welches Herkunftsland nimmt sie? Diejenigen, die in Deutschland geboren wurden können wir nicht abschieben. Warum übergibt man sie nicht dem syrischen Staat zur Strafverfolgung? Warum werden sie nicht in Den Haag angeklagt? Wer schützt die deutsche Bevölkerung vor diesen Menschen, wenn sie hier nicht inhaftiert werden können? Wir sind mit der ungesteuerten Migartionszuwanderung bereits hoffnungslos überfordert. Wo soll das enden? Wie schützen wir die hier berechtigt und anerkannten Asylsuchenden vor diesen Verbrechern? Alles nicht so einfach. Nur Trump hat, ob man ihn mag oder nicht recht. Wir haben sie hier groß werden lassen, also haben wir die Verantwortung.

gibt es bei uns sehr wohl. Bayern hat die gerade durch das neue Landespolizeigesetz auf potenziell unbegrenzte Zeit erweitert, solange von einem "Gefährder" eine reale Gefahr ausgeht. Auch in Hamburg wurden bei dem G20-Treffen einige anreisende Demonstranten abgefangen, bevor sie sich an den Krawallen beteiligen konnten, und in Polizeigewahrsam gehalten, bis der Gipfel vorbei war. Gedeckt ebf. durch das Polizeirecht. Bei den IS-Kämpfern könnte man ähnlich verfahren.

Ernst-Günther Konrad | Mi., 20. Februar 2019 - 11:58

Antwort auf von Ludwig Greven

ich erlaube mir sie auf Art. 17 bay. PAG hinzuweisen. Das sog. Gewahrsam aus präventiven Gründen kann richterlich maximimal bis 3 Monate angeordnet werden. Was kommt danach? Ich respektriere ihre rechtlichen Ausführungen durchaus, halte sie an dieser Stelle aber für falsch. Bei der Gesamtproblematik sollte auch nicht aus dem Blick geraten, dass eine Rückholung und der sodann vorher nicht klar geregelte Umgang mit diesen Gefährdern/Innen zu weiteren Verwerfungen mit der Bevölkerung führen kann, die ohnehin vor dem Hintergrund der Vorfälle seit 2015 im Zusammenhang mit unidentifizierten Migranten und der Straftaten hier in Deutschland mehr als angespannt sind. Die Spaltung des Volkes gerade auch aufgrund dieser Vorkommnisse würde bei einer möglicherweise rechtsverpflichtenden Rückholung ohne sofortige Inhaftierung möglicherweise aus dem Ruder laufen. Soviele Haftplätze gibt es nicht, um diese Verbrecher wegzusperren. Die Plätze reichen ja nicht mal für unsere Kriminellen.

Von Gesetzes wegen recht wie schlecht lieber Herr Konrad! Nur in den moralischen Schuh der Verantwortung will ich nicht so ohne weiteres schlüpfen. Ich habe sie nie groß werden lassen oder auch nur die gefährlich naive Ignoranz dieses gesellschaftspolitischen Problems befördert. Im Gegenteil! Wir wissen doch inzwischen alle wie die davor Mahnenden bis heute ins politische Abseits geraten bis hin zu ehrabschneidenden Diskreditierungen. Zweck bis dato, Ablenken von der eigenen Hilflosigkeit und Ohnmacht was eine der obersten Aufträge des Staates, nämlich den Schutz der Öffentlichkeit gegen gefährliche Elemente betrifft. Was hat man sich eigentlich bei deren Ausreise gedacht was man mit diesen Verbrechern anfängt, sollten diese erst dem Ruf der Wildnis und bei Überleben dem der Heimat folgen? Ziemlich wenig, wenn ich mir z.Z. die Sprechblasen unserer Volksvertreter anhöre. Lasst sie da verurteilen und leben wo sie ihre Verbrechen begangen haben und wo Nikab & Co. Alltag sind. MfG

was bei "RAF" und Frau Z. möglich war?
Alle im Kampfgebiet bewaffnet angetroffenen Banden dürfen dabei vernichtet werden, wer sich ergibt und aussagewillig zeigt geht als potenzieller Kriegsverbrecher an die lokale Justiz oder nach Den Haag.
Warum anders verfahren als mit den Kriegsverbrechern in Nürnberg?

Wen oder was ließen wir hier groß werden? Für wen oder was tragen wir deswe-
gen die Verantwortung? So klar und richtig Ihre Kommentare sind, lieber Herr
Konrad, mit dieser Äußerung werden Sie mir rätselhaft. Tragen wir z.B. die Verant
wortung für eine 4-köpfige Familie, Vater, Mutter, 2 Kinder, in Deutschland bereits radikalisierte Terrorristen mit Wunsch, den IS in Syrien zu unterstützen. Angeblich wurde der Vater in den ersten Monaten getötet. Wurde er das? Oder machte er beim IS Karriere? Ihre Päße wurden entwendet und vom IS anderweitig "eingesetzt". Bestehen noch Kontakte?
Die Kurden in Syrien wollen die deutschen Gefangenen loswerden. Deutschland
will sie nicht aufnehmen. Es geht um IS-Kämpfer mit "deutschem Paß" im soge-
nannten Islamischen Staat. Sie sind eventuell Kriegsverbrecher, Vergewaltiger,
quälten unschuldige Zivilisten, scheuten vor keinem Mord zurück.
Nun stehen sie an der deutschen Grenze. Legen sie ihre Radikalisierung dort ab?
Besteht für uns die Pflicht

Romuald Veselic | Di., 19. Februar 2019 - 18:43

zustimmen.
Wenn wir uns ein Bespiel aus den Nürnberger Prozessen nehmen, und die IS-Schergen, Terroristen, Kriegsverbrecher um zu verurteilen, muss die Justiz/Exekutive so vorgehen, wie bei den SS-Waffen, die als Waffengattung zur verbrecherischen Organisation erklärt wurde.
Damals, mussten die SS-Angehörigen selbst beweisen, dass sie keine Straftaten begangen. Die IS ist kein Deut besser, als die Totenköpfe es waren. Es sind pathologische Verbrecher, die man mit klassischen Gesetzen nach dem Römischen Recht, nichts ausrichten kann. Diese Gesetze, haben keine abschreckende Wirkung, für Verbrecher diesen Kalibers. Am wenigstens in Deutschland.

Man sollte bei solchen Tätern die Beweislast umkehren ,der IS ist per se eine Verbrecherorgansation .Wir brauchen dringend im heute üblichen asymmetrischen Krieg neue Instrumente der Strafverfolgung. Ausserdem ist das Kämpfen in einer fremden Armee bei uns verboten.

Heidemarie Heim | Di., 19. Februar 2019 - 19:09

Bei allem Verständnis für das nun plötzlich einsetzende Heimweh der in Gefangenschaft geratenen, aber von mir aus sollte man alle direkt nach Den Haag verfrachten mit dem Hinweis, das unsere nationalen Gerichtsbarkeiten und ihre ausführenden Organe nicht in der Lage sind, adäquate Beweisführungen und somit entsprechende Verurteilungen herbei zu führen. Wenn in den USA momentan schon deutsche Automobile eine Gefährdung der nationalen Sicherheit darstellen, welche Maßnahmen oder Sicherheitsstufen muss der deutsche Staat ergreifen oder ausrufen im Falle dieser hochgefährlichen Rückkehrer? Die Vorschläge von Herr Greven sind, wie er auch selbst schon bemerkte, "undurchführbar" bzw. unsere Härte des Gesetzes dürfte diesen Kämpfern kaum mehr als ein müdes Lächeln entlocken. Was die ein oder andere Anmerkung zu unserer Schuld und Verantwortung betrifft, so bekam ich beim ein oder anderen Punkt mittlere bis schwere Schnappatmung;-). Mehr sage ich besser nicht!
MfG

Michael Theuring | Di., 19. Februar 2019 - 23:19

Hier ist er wieder: der deutsche Schuldkomplex.
Dieses Mal in der Variation, dass "die hiesige Gesellschaft für sie verantwortlich (!)" ist, weil sie "hierzulande zu dem geworden seien, was sie sind."

Eine solche Verkürzung auf den territorialen Beginn ihrer verbrecherischen Karriere will nicht wahr haben, dass Menschen für ihre Taten grundsätzlich selber verantwortlich sind; zum Zweiten, dass alle, die sich vom deutschen Staat dauerhaft verabschiedet haben, um sich dem IS anzuschließen, ihre Wiederaufnahme in DE verwirkt haben.

Ihnen jetzt wieder die Hand zu reichen und eine wie immer geartete Wiedergutmachung (Resozialisierung) zu betreiben, scheint einem Muster zu folgen, das wir schon aus der vorauseilenden Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen in 2015 kennen. Es wirkt meist unbewusst und wird von den Deutschen als willkommene Gelegenheit verstanden, ihre vermeintlich noch heute bestehende Schuld aus zwölf Jahren Nazidiktatur um ein weiteres Stück zu mindern.

Jens Rotmann | Mi., 20. Februar 2019 - 08:28

Jeder der will erhält einen deutschen Pass, oder Doppelpass. Jetzt wundert man sich sich, wer alles einen hat. Vorher prüfen wen man ins Land holt oder lässt. Aber zum Thema ist alles schon gesagt.
Auf jeden Fall wird es wieder mal teuer für den deutschen Steuerzahler. Prozesskosten, Rundumversorgung für die IS Familien und IS Nachwuchs inklusive plus Gefährderüberwachung.
Dummheit hat einen Namen, das Land fängt auch mit D an.

Brigitte Simon | Do., 21. Februar 2019 - 16:54

Antwort auf von Jens Rotmann

Ich wundere mich über angebliche deutsche Pässe in terroristischen IS-Händen.
Dokumente, die eine eventuelle Flucht ermöglichen könnten? Der IS hat für
diese Papiere bessere eigene Verwendungen.
Wo, fragen sich die künftigen Rückkehrer, wo erhalte ich einen Paß, einen Aus-
weis, eine eventuelle Geburtsurkunde? Natürlich auf dem Schwarzmarkt.
In der angrenzenden Türkei wurde eine gut florierende Marktlücke entdeckt.

Karl Kuhn | Mi., 20. Februar 2019 - 09:15

"Selbst die schlimmsten Verbrecher haben bei uns Anspruch auf Resozialisierung, auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft."

1. Auch ein Göring, ein Himmler et tutti quanti? Waren die Ergebnisse der Nürnberger Prozesse also eine Schande für die zivilisierte Welt? Nein. Sie erbrachten genau das, was diese Männer verdient hatten.
2. Resozialisierung und Wiedereingliederung:
a) und wenn die das gar nicht wollen, was dann?
b) Wir haben auch nicht unbegrenzte Ressourcen für solchen Ringelpietz zur Verfügung. Wer soll das machen, wer soll es bezahlen? Saudi-Arabien?

Jürgen Keil | Mi., 20. Februar 2019 - 10:19

Wie man schon mehrfach erlebt hat, haben unsere Sicherheitskräfte nicht einmal alle die Gefährder im Griff, die wir schon im Land haben. Hundert fanatische, im Krieg gestählte Terroristen ins Land zu holen, nur um zu beweisen, dass wir ein Rechtsstaat sind, wäre verantwortungslos. Das sind erwachsene Menschen, die haben ihr Leben frei gewählt. Sie sollen dort abgeurteilt werden, wo sie ihre Verbrechen begangen haben.

Werter Herr Keil! Ihre Argumentation wurde gestern von den "Experten" schon einige Male widerlegt. Denn laut Aussage ginge eine höhere Gefahr von Gefährdern aus, die nicht ausgereist sind. Denn bewiesenermaßen wurden die Anschläge und Anschlagsversuche der letzten Jahre ausschließlich von wörtlich "Flüchtlingen" begangen, und explizit nicht von den IS-Reisenden. Das ein Herr Amri sich seelischen Beistand und Glück für sein Vorhaben wenige Minuten vor seinem Attentat von seinem IS-Kontaktmann und Freund einholte lassen wir dabei mal großzügig beiseite. Vielleicht dürfen wir diesen Kameraden demnächst wieder in Europa begrüßen? Tunesien meldet ganz sicher keinen Bedarf an und händigt wem auch immer nicht noch mal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wie im Falle des Leibwächters aus. Ca. 300 "Reisende" sollen schon zurückgekehrt sein,aber weiteres Wissen darüber,würde uns wie jemand mal sagte, nur über Gebühr beunruhigen! Alles Gute! MfG

Dorothee Sehrt-Irrek | Mi., 20. Februar 2019 - 14:00

völlig absurde Argumentation.
Dem letzten Satz würde ich mich anschliessen wollen.
Und da unsere Gesellschaft massgeblich schon für diese Leute war, unser Recht galt, dürfen sie auch gemäß diesem BE-urteilt werden, obwohl man damit evtl. genau diese "Wiedereingliederung" unmöglich macht.
Aber man kann es versuchen.
Eine Wiedereingliederung gelingt hoffentlich für die Kinder, schon bei den Frauen kommen mir Zweifel.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich aber meine Meinung zum gesamten "hehren" Vorgehen der Welten-Gemeinschaft.
Man korrigiere mich, aber der IS war auch ein Konglomerat der zuvor aus dem Irak vertriebenen Hussein-Anhänger?
Also Opfer eines illegitimen Angriffskrieges einer Koalition der Willigen?
Schon die Hinrichtung Husseins war in meinen Augen übelste Siegermentalität.
Macht nur insgesamt so weiter, die Welt wird nicht friedlicher durch selbsternannte gute Henker.
Ein IS-Staat wäre evtl. eine Lösung gewesen, wie auch die Akzeptanz der Taliban in Afghanistan.

Kristian Neitsch | Do., 21. Februar 2019 - 19:53

Sind denn IS-Kämpfer überhaupt noch deutsche Staatsbürger? Wenn man hier* liest, könnte man durchaus zum Schluss kommen, das sie das nicht mehr sind.

* Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 17, Satz 1, Abs. 5:
(1) Die Staatsangehörigkeit geht verloren
...5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates (§ 28),...