Die wegen Volksverhetzung verurteilte Doris van Geul neben ihrem Anwalt / Foto: Cicero

Habecks Anzeige führt zu Verurteilung - Von „falschen Vorbehalten“ und abstrakter Volksverhetzung

Eine Kritik an Habeck und der Migrationspolitik, in der die Wörter „Faulenzer“, „Schmarotzer“, „Messerkünstler“ und „Vergewaltiger“ vorkommen, macht laut Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf aus einer Rentnerin eine Volksverhetzerin.

Ferdinand Knauß

Autoreninfo

Ferdinand Knauß ist Cicero-Redakteur. Sein Buch „Merkel am Ende. Warum die Methode Angela Merkels nicht mehr in unsere Zeit passt“ ist 2018 im FinanzBuch Verlag erschienen.

 

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Die 74-jährige Rentnerin Doris van Geul ist laut Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 114 Ds 160/24) vom heutigen Freitag eine Volksverhetzerin. Die Anzeige und der Strafantrag kommen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Das Vergehen van Geuls, die von ihren 1600 Euro Rente nun 150 Tagessätze zu je 53 Euro bezahlen muss, sind diese drei Sätze, die sie auf Facebook in Reaktion auf einen Post des Ministers („Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken“) veröffentlichte:

„Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger.“

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Lutz Friedl | Fr., 6. Dezember 2024 - 17:15

Bevor solche Urteile gefällt werden, sollte der Richter erst einmal die Kriminalitätsstatistiken studieren.

1968 in Leipzig wegen "Aufforderung zum Ungehorsam" und "Staatsverleumdung". Auch erinnern mich solche Staatsanwälte und Richter und ihre Urteile an SED-Regimes-Zeiten (Kann man nachlesen in "Als das Rote Meer Grüne Welle hatte" GHV)! Ist deutliche harte Kritik an links-grünen Politikern jetzt wieder Volksverhetzung oder Majestätsbeleidigung? Wenn auf CDU, CSU, FDP, AfD in unflätiger Weise in den Staatsmedien (mit Zersetzungsabsichten?) gehetzt wird, gibt es keine Anzeige ... wie merkwürdig!
Habeck sollte sich schämen!

Im Vergleich zu dieser prozessualen Provinzposse muss man sich den aktuellen Schauprozess gegen Prinz Reuß & Co. in Sossenheim anschauen. Rund Tausend martialisch ausgestattete Polizeikräfte demonstrieren dort an jedem Prozesstag, wozu "Dein" Staat in der Lage ist, wenn er "ernsthaft" bedroht wird.
Nun, diese Ernsthaftigkeit drängt sich dem Zuschauer förmlich auf, wenn er dort die etwas gebrechlich wirkenden Rentner sieht, die den deutschen Staat "zerstören" wollten. Eine groteske, geradezu belustigende Veranstaltung, die eher anmutet wie eine Realsatire als wie ein Gerichtsprozess.
Es ist ein Schauprozess. Seht her, liebe Bürger, wer ernsthaft etwas unternimmt gegen uns Bekloppte & Bescheuerte, wer es leid ist, seit 2015 seiner Grundrechte beraubt zu sein u. dass unser Land zum Shithole-Ländle verkommt, bekommt die ganze Härte des Rechtsstaates zu spüren.
Denn mit realen, importierten Gefahren, ob organisiert, "Einzelfall", Amok oder Terror gibt er sich nicht ab, "Dein" Rechtsstaat!

Sind das Richter, die sowas im Auftrag eines Links-Grünen "Ministers" ausführen ... ist meine bescheidene Frage ... Siehe Meinungsfreiheit, Genosse Habeck. Nur ihnen zur Info: Genosse ist keine Beleidigung ...
Von einer Anzeige würde ich an ihrer Stelle im eigenen Interesse absehen! ;-)

Django Reinhardt | Fr., 6. Dezember 2024 - 17:37

Wo sie recht hat hat sie recht, auch wenn es pauschaliert über alle Migranten klingen mag, was natürlich nicht stimmt.
Aber politische Schulmeisterei ist es allemal und das Vorgehen gegen diese Frau entspricht dem eines Untertanenstaat.
Der Staat will sich für seine falsche Politik nicht ans Bein pinkeln lassen und geht gegen seine Bürger vor, die den ganzen Mist den die Regierungen veranstalten ausbaden sollen.

Volker Peters | Fr., 6. Dezember 2024 - 17:47

Ich empfinde ein solches Urteil als Einschüchterungsversuch von Meinungsfreiheit. Man sollte auch bedenken, dass, hätte die Rentnerin sich weniger allgemein ausgedrückt, in ihren Aussagen auch Tatsachen stecken, z.B. in der Kriminalitätsstatistik oder der Arbeitslosenquote von Flüchtlingen, die schon seit 2015 in unserem Land sind. So erodiert das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat nur weiter. Wer braucht schon Richter, die arrogant auftreten und die Verurteilten noch belehren? Und was sagt es über unsere Justiz aus, wenn man für die Vergewaltigung einer 15-Jährigen eine geringere Strafe bekommt als für die Sätze der Rentnerin?

Volker Roth | Sa., 7. Dezember 2024 - 06:59

Antwort auf von Volker Peters

Habeck ist der oberste Denunziant der Republik.Er ist ein Verschwörer und Volksfeind.Er kann zum Merz rennen und sich ausheulen.Der Merz hält Ihm das Wasser.

Volker Roth | Sa., 7. Dezember 2024 - 07:02

Antwort auf von Volker Peters

Alles.Die VDG muß auf Null gebracht werden.Geschieht dies nicht,bleibt der Geruch von Ochlokratie.Habeck ist der oberste Denunziant der Republik.Wer so etwas wählt,ist ein Volksfeind.

Sabine Lehmann | Sa., 7. Dezember 2024 - 23:25

Antwort auf von Volker Peters

Dass private Moralvorstellungen über dem Gesetz stehen, ist seit Merkel nicht nur salonfähig, es ist ein Muss, Herr Peters.
So geht sie dahin unsere Gewaltenteilung, lange hat sie uns treu begleitet, aber alles kommt einmal an sein Ende. So ist die Gewaltenteilung nur noch ein Konstrukt für Diplomtheoretiker, nachzuvollziehen lediglich auf dem Papier. Die Justiz ist so politisiert wie die gesamte Exekutive. Was nicht in die links.grüne Regenbogenwelt pinkfarbener Pronomen passt, fliegt raus, geht nicht über Los u. landet bei bockiger Nichteinsicht hinter schwedischen Gardinen. Sitz, Platz, Bleib. Der Bürger muss übers Gender-Stöckchen springen, islamische Einwanderung von Millionen "Turnschuh-Herzeigern" toll finden u. Kollateralschäden wie Ermordete, Totgeschlagene, Vergewaltigte, leere Sozialkassen samt erodierender Krankenkassentöpfe hinnehmen wie die sieben Plagen im alten Ägypten.
Apropos "Plage": Die wirtschaftliche Heimsuchung wird uns wohl auch nach dem 23.02. erhalten bleiben.

Romuald Veselic | Fr., 6. Dezember 2024 - 17:59

Ich lasse mir von niemandem vorschreiben, wen ich mag oder nicht mag. Es ist essenzielles Recht, die Gesellschaft zu befürworten, in der man sich sicher fühlt. Es reicht, aktuelle Polizeiberichte zu lesen. Ich bin für Homogen, No-Bunt. Für Meinungsfreiheit, gegen Moralismus u Aberglaube. Nicht das Wort, sondern die Tat ist bestimmend.
Ich lasse mir meine Meinung nicht nehmen. Meine Meinung als Nicht-Politiker, ist authentisch u erfasst mein Empfinden & meine Erfahrung. Mir Hetze und Zersetzung zu unterstellen, halte ich für nicht anderes, als Hass auf nicht konforme, unbequeme Meinung.

Grüne & Co, sind für mich 1e misanthropische Kaste, die unter dem Mantel der Klimarettung, ihre Kontrahenten existenziell verfolgt. Deshalb wundere mich nicht, dass Putin & Konsorten hier Zulauf haben, denn Putin wird als erstes die Grünen u Woken schleifen, mit ihrem Gendern & Quoten, sowie Wärmepumpe verbieten u Transformation stoppen.
Ich hoffe, dass die Dame in Revision geht. Bis zum BvfG.

Sehr geehrter Herr Homeyer,
Auch ich würde gerne auf ein Spendenkonto für die Dame einzahlen!
Wenn man dann die Meinungsfreiheit nur noch so verteidigen kann!

Dr. Oliver Strebel | Fr., 6. Dezember 2024 - 18:13

Der Satz: "Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen" ist dem Wortsinne nach auf genau die Asylanten eingeschränkt, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen. Andere Asylanten sind davon nicht berührt. Die folgende Tirade von Faulenzer bis Vergewaltiger kann sich höchtens darauf beziehen. Daher halte ich es für äußerst fragwürdig, wenn der Richter behauptet, dass nur sein Verständnis möglich wäre. Jedoch ist das Verständnis des Richters dann richtig, wenn man og. Einschränkung überliest. Das ist leicht möglich, aber mE. nicht zwingend. In dubio pro reo?

Insgesamt erfüllt mich das Urteil mit großer Sorge, weil mE. dadurch der Unmut in der Bevölkerung weiter angestachelt wird. Ein gutes Mittel zur Befriedung ist nach wie vor, Gnade vor Recht ergehen zu lassen.

Lisa Werle | Fr., 6. Dezember 2024 - 18:29

Es ist nicht verboten, das zu tun, das zu sein - und es zieht i.d.R. nur geringe Strafen nach sich, wenn überhaupt. Es ist nur verboten, das so zu benennen. Und hinter all diesen Verbotsfantasien, dem Einschränken der Meinungsfreiheit und dem dazu gehörigen Anzeigen-Marathon steckt der Mann, der 'Kanzler für die Menschen im Land' sein möchte, named Habeck. Mehr Verhöhnung der Bürger im Land geht nicht, die all das ertragen und dafür bezahlen müssen. Und es ist wohl kein Zufall, dass die Staatsanwaltschaften dabei mitmachen - und so nebenbei auch noch das Vertrauen in den Rechtsstaat erodieren lassen. Schöne grüne Welt. Erbärmlich würde besser passen.

... leben wir in Nordkorea oder im Iran, haben die Taliban bei uns schon die Macht ergriffen?
Wir müssen gegen das Alt-Parteien und Medienkartell auf die Straße, um unsere Freiheiten zu verteidigen!

Hans Page | Fr., 6. Dezember 2024 - 18:44

Wäre es möglich über Crowdfunding Geld zu sammeln um der Dame zu ermöglichen in die Revision zu gehen?

Das Urteil scheint mir nicht verhältnismäßig vor allem da man die gleiche Tonlage und Wortwahl in auch in der öffentlichen Meinung finden kann.

Die Kölner Justiz - insbesondere die Staatsanwaltschaft, die solche "Fälle" mit grossem Aufwand vor Gericht bringt - ist schon wiederholt durch Merkwürdigkeiten aufgefallen.
Vor einiger Zeit gab es auch den skurillen Fall, wo ein unbeteiligter Bürger von Polizisten aufs schwerste körperlich angegangen wurde. Die Kölner Staatsanwaltschaft fand es angebracht den Bürger vor Gericht zu bringen. Sogar mehrfach, auch nachdem der Sachverhalt erstinsanzlich geklärt war und der Richter dass auch deutlich zum Ausdruck gebracht hat.
Wenn man die Äusserungen der Staatsanwaltschaft in dem jetztigen Fall liest, wie im Artikel dargestellt, kann man schon sehr ins Zweifeln kommen.

Markus Michaelis | Fr., 6. Dezember 2024 - 18:53

Wir haben über Jahre gehört, dass der Bürger aufstehen und sich zeigen soll, wenn er denkt, dass Grundwerte verletzt werden. Muss man jetzt hier aufstehen?

Darf ich eine bestimmte Politik (etwa zu Asyl) nicht falsch finden? Und welche Äußerungen darf ich über andere Gruppen machen?

Wir machen drastischste Vorwürfe oft mit drastischsten Wortwahlen (Rassist, Menschenfeind) über Männer, Patriarchat, rassistische Strukturen, postkolonial, Klima, Kapitalismus, Reiche, Banker, Unternehmer, antieuropäisches Denken usw., die sich mal gegen Gruppen (wie Banker) mal gegen die ganze Bevölkerung (oder nicht PoC-gelesene Teile) richten. Aber in viele andere Richtungen (nicht nur Woke oder Nicht-Woke) genauso.

Mit welchem Recht gehen der Staatsanwalt und der Richter hier gegen diese Frau vor? Was ist zulässig - und von wem?

Laut Artikel (?) ist es nicht nur die Wortwahl, sondern auch die Einstellung an sich, wenn sie öffentlich geäußert wird. Muss dieser Post hier auch vor Gericht?

Bernhard Kaiser | Fr., 6. Dezember 2024 - 19:17

... zum Kotzen, Gesinnungsjustiz vom Feinsten, bei so einer Verhandlung wäre ich gerne mal im Zuschauerraum, da würde ich anschließend an meine Meinungsäußerungen garantiert mehr als 150 Tagesätze kassieren ... ;)

Ingofrank | Fr., 6. Dezember 2024 - 19:25

was derzeit in diesem Land geschieht.
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik

Seien Sie vorsichtg, Herr Frank. Ein wiillfähriger Dorfrichter Adam z. B, in
Düssel könnte daraus eine "Delegitimierung" ableiten, ein anklagender
Staatsanwalt findet sich sicher, man will ja Karriere machen.

Wir brauchen dringend auch einen "Kettensägenmann"!

MfG aus Sachsen

Marianne Schad | Fr., 6. Dezember 2024 - 19:34

Unglaublich, Spendenkonto einrichten, ich übernehme gerne 30 Tagessätze.

Querdenker | Fr., 6. Dezember 2024 - 19:49

Dieses Urteil verlangt nach einer Revision, möglichst durch eine renommierte Kanzlei! Kann der Cicero (oder einer seiner Autoren) nicht ein „Crowdfunding“ starten, um die Revision zu ermöglichen? Bei Klimaaktivisten oder der Antifa ist das doch üblich, das sollte hier auch möglich sein. Ich jedenfalls würde mich daran beteiligen und ggf. würden es viele Cicero-Kommentatoren mir gleich tun. Hier gilt es die Meinungsfreiheit zu verteidigen.

Glücklicherweise ist unsere Justiz vollkommen unabhängig. Ansonsten könnte der Verdacht entstehen, der ohnehin wegen anderer Vorgänge in die Kritik geratene NRW-Justizsenator Limbach könnte hier auf das Amtsgericht in irgend einer Form Einfluss genommen haben. Aber das ist ja in unserer Demokratie und unserem Rechtsstaat auszuschließen.

Wenn ich mir Äußerungen von manchen „Personen des öffentlichen Lebens“ ins Gedächtnis rufe, dann könnte hier auch eine Ungleichbehandlung festgestellt werden. Da gab es schon „deftigere“ Kritik an den Regierenden.

Walter Bühler | Fr., 6. Dezember 2024 - 19:50

... weniger von ihrer aktuellen Obrigkeit abhängig sein als Richter in den USA, in Frankreich, in Polen, in England, in Ungarn usw.?
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Die rechtliche Qualität oder die substantielle Gerechtigkeit eines Gerichtsurteils hing und hängt nämlich immer von der Moral und dem Rückgrat des Richters ab. der das Urteil fällen muss.

Manchmal ist es in der nächsten Instanz deutlich besser, aber in keinem Land dieser Welt gibt es eine absolute Garantie für Gerechtigkeit: nicht in den USA, nicht in Frankreich, nicht in Polen, nicht in England, nicht in Ungarn und eben auch nicht in Deutschland.

Ob der Richter gut schläft und welche Partei er wählt, das wird in alle Ewigkeit sein Geheimnis bleiben.

daß dieser Richer nicht unabhängig im dienstrechtlichen Sinne war. Ich bin inzwischen leider davon überzeugt, daß der "rot-grüne Schleim"den unsere Hochschulen in Medien, Politik, Kultur und Bildungseinrichtungen gespült haben, natürlich auch in der Justiz angekommen ist. Hoffentlch bekommt die Frau genug Unterstützung für eine Revsion, es wird höchste Zeit, daß sich die Gesinnungsjustiz, die sich -noch-an Amtsgerichten austobt, einer höchstrichterlichen Überprüfung zugeführt wird. Ich habe die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, daß dann auch das "Bamberger Landrecht" sein verdientes Ende findet, mit dem einfach fingiert wird, daß jeder Spruch eines Rentners in Hintertupfing zur "ERHEBLICHEN Beeinträchtigung der Wirkung eines Politikers geeignet ist". Juristisch handwerklich ist es ein Unding , wenn Richter einfach nur noch den Gesesetzestext abschreiben, statt sich die Mühe zu machen, die dazu erforderlichen Tatbestandsmerkmale zu nennen und ihr Vorliegen zu überprüfen.

Rainer Mrochen | Fr., 6. Dezember 2024 - 19:50

Das Muster ist mittlerweile so deutlich erkennbar, daß jemand schon in Verweigerungshaltung gehen muß um nicht erkennen zu wollen, daß Politik und Justiz eine Art Entente Cordiale gebildet haben.
Ob es sich um Verweigerung zur Corona Aufarbeitung, einschlägige Urteile in diesem Zusammenhang oder um Freiheit bezüglicher Meinungsäusserung auf politischer Ebene oder aber um die Beschreibung nicht zu leugnender Zustände , wie im beschriebenen Fall, handelt, die Freiheit wird ausgehebelt.
Die liberale Demokratie ist schon lange zu weit gegangen (Identität, Gender, Wokeism) und zu einer Ideologie der "Eliten" auf Kosten aller anderen geworden (verkommen). Gestützt wird diese Ideologie ganz offensichtlich durch eine Gesetzgebung und Rechtsprechung, die darauf abzielt, dieses System zu stützen um dessen Erhalt zu sichern; ein System das zu bröckeln droht und deren Protagonisten um ihren eigenen Bestand fürchten. Sie werden die Geister nicht los werden die sie riefen. Sieg für die Freiheit!

Jens Böhme | Fr., 6. Dezember 2024 - 19:53

... sind die eingeplanten, wiederkehrenden Stromabschaltungen im deutschen Energienetz - um das Energienetz nicht zu überlasten - gesellschaftspolitischer Hochverrat.

Johannes | Fr., 6. Dezember 2024 - 20:25

Unglaublich, dass ein Richter plötzlich zum Belehrenden wird, wenn es um die emotionale Bewertung der Asylpolitik unserer Delegierten geht.

Und dann mit anmaßend-dreiste Titulierung zum "Volksverhetzer" ungeachtet
der Reue abkanzeln? Ganz schlechter Stil dieses Strafmaß, geradezu quadratisch-rigiede und schonungslos-ultraautoritär- im Sinne von Gesetz ist Gesetz - wir MÜSSEN das so anwenden. Wie damals- ich mach nur das, was mir der Führer sagt, aber jetzt ist das ?Gesetzbuch mein Führer. Gesetz Heil! Keine weiteren Fragen zu Vorfahren und Reue (pragmatischen Verarbeitung) von Habecks und dü. Richters.
Da bekommt man einen richtig dicken Hals wenn man solche von Steuergeld lebende Beamte sieht, die ihre eigenen Besoldungserwirtschafter so peinigen.

Brigitte Miller | Fr., 6. Dezember 2024 - 20:36

zu lesen tut richtig weh. Die arme Frau. Das Benennen einer zumindest teilweisen Realität ist Volksverhetzung.

Christa Wallau | Fr., 6. Dezember 2024 - 21:00

Ich danke dem CICERO, daß dieser konkrete Fall hier so genau geschildert wird.
In aller Klarheit wird dadurch deutlich, wohin die Reise in Deutschland geht:
Meinungsäußerungen, die nicht der regierungsamtlich festgelegten "Haltung" entsprechen, werden bestraft.
Das ist Zensur vom Feinsten!
Worin besteht denn die "Straftat" dieser Frau?
Sie wird beschuldigt u. dafür verurteilt, daß sie Begriffe für Einwanderer benutzt habe, welche diese angeblich verleumden u. daß sie zur "Verschärfung des politischen Diskurses" beigetragen habe.
Wie bitte?
Darf man in der Wut über t a t s ä c h l i c h e Mißstände, die eindeutig der Einwanderung geschuldet sind, nicht mehr seinem Ärger Luft machen, indem man überspitzt???
Hat die Frau etwa auf offener Straße o. einem Marktplatz dazu aufgerufen, Migranten mit feindlichen Angriffen zu überziehen?
Mitnichten!
Und doch urteilt ein Richter so über sie, als ob sie eine gefährliche Person sei, der man das Maul stopfen u. das Handwerk legen muß.

Bernd Windisch | Fr., 6. Dezember 2024 - 21:05

Ich schäme mich für diesen Richter. Das Urteil erging nicht in meinem Namen.

Albert Schultheis | Sa., 7. Dezember 2024 - 03:31

Antwort auf von Bernd Windisch

Dieses Urteil ist niemals "im Namen des Deutschen Volkes" gesprochen worden. Ich bin sicher, die Mehrzahl der Menschen im Land finden dieses Urteil anrüchig. Es fällt zurück auf den, der die Frau denunziert bzw. angezeigt hat.

Albert Schultheis | Sa., 7. Dezember 2024 - 03:43

Antwort auf von Bernd Windisch

Dieses Urteil ist niemals "im Namen des Deutschen Volkes" gesprochen worden. Ich bin sicher, die Mehrzahl der Menschen im Land lehnen dieses Urteil als anmaßend ab. Es fällt zurück auf den, der die Frau denunziert bzw. angezeigt hat.

Straub Klaus Dieter | Fr., 6. Dezember 2024 - 23:03

Urteil: Im Namen des deutschen Volkes, einfach weglassen. Der s.g. einfache Bürger hat gutes Gespür für diese Art von Urteil und sie haben nicht studiert oder aus einen Fachbuch „ Tröndle Fischer“ zitiert. Mir graut es nur vor der Zukunft!

Felix Augustin | Fr., 6. Dezember 2024 - 23:22

kann man nur mit Auflehnung entgegentreten und den Kommentar der Dame in den Sozialen Medien weiter teilen und verbreiten.
Solch dummdreiste Richter dürfen niemals damit durchkommen das Bennen der Realität unter Strafe zu stellen.
Schade, dass sie unter diesem Druck bereits Reue gezeigt hat.
Winston, wie viele Finger?

Manfred Haffer | Fr., 6. Dezember 2024 - 23:30

Ich bezeichne dieses Urteil als politisch korrekt (zwischen den Zeilen steht, was ich meine). Ob es rechtsstaatlichen Kriterien entspricht, bezweifele ich aber sehr. Was die Frau von sich gegeben hat, ist die Sprache des einfachen Bürgers, der sich einfach mal Luft gemacht hat. Von einer solchen Schimpftirade fühlen sich normale Bürger nicht verhetzt. Recht hat sie ja, werden sogar manche sagen, aber sonst passiert nichts. Das Urteil aber schüchtert solche einfachen Leute ein. Gebildete Bürger lassen sich nicht so einfach einschüchtern und das wird Folgen haben. Der grüne Marsch durch die Institutionen entwickelt sich ins Totalitäre und das wird in einer Demokratie nicht zum Ziel führen. Wenn ein Parteichef (Jurist) sagt, dass abgelehnte Asylbewerber kostenlose Zahnsanierungen erhalten und zu den Silvester-Vorfällen in Berlin von einem Problem mit "Jugendlichen aus dem arabischen Raum" spricht und diese "kleine Paschas" nennt, sehe ich darin "reale Volksverhetzung" und keine "fiktive".

Albert Schultheis | Sa., 7. Dezember 2024 - 04:08

Im Roman "Der Herbst des Patriarchen" von Gabriel García Márquez vegetiert ein einsamer despotischer Machthaber in seinem zerfallenden Palast dahin, abgeschottet vom Leben, isoliert vom Volk da draußen.
Ein solches Dahinvegetieren in Isolation und Vereinsamung wäre doch der richtige Lohn für dieses Regime der Stümper, der hämischen Denunzianten und kriegslüsternen Dilettanten!
Wir sollten einfach jede Kritik, jedes Feedback über ihren unsäglichen Dilettantismus, den endlosen Pfusch einstellen! Einfach auf Stumm schalten! Sie in ihrer Verblödung am langen Arm verhungern lassen. Die Denunzianten, die abgerichteten Richter - sie alle wären plöttlich arbeitslos. Sollen sie sich doch denken, was wir über sie denken. Im Innersten werden sie genau Bescheid wissen, was wir von ihnen halten! Denn sie wissen, dass sie Stümper und Hochstapler sind. Die Funkstille, das Beschweigen wird sie zersetzen und in den Wahnsinn treiben! Wenn die Aasgeier überm Kanzleramt kreisen, wissen wir, es ist vorbei!

Christoph Kuhlmann | Sa., 7. Dezember 2024 - 05:26

;an darf also einen Vergewaltiger nicht Vergewaltiger nennen, weil man ihn damit verächtlich macht. Einen Mörder, der ein Messer verwendet nicht Messerkünstler usw. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen eine Partei zu wählen, die Leute wie Robert Habeck an der Macht halten will, so wie die CDU. Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun. Zudem lässt sich ihr Spitzenkandidat öffentlich übertölpeln und der ganze Kanzlerwahlverein überlässt das Agenda Setting Grünen, SPD und AfD. Leider lässt sich die CSU nicht bundesweit wählen. Nun ja, wer keinen klaren Kurs darf sich nicht wundern, wenn er in der politischen Auseinandersetzung keine Rolle spielt. Für mich kommt nur eine Partei infrage, die mit Gesinnungsschnüffelei und Zensur aufräumt. Ihr die gesetzlichen und organisatorischen Grundlagen entzieht. Wenn so etwas nicht im Parteiprogramm steht, dann ist der Haufen keinen Schuss Pulver wert.

CSU nicht bundesweit wählen. Ich würde mich freuen, wenn Sie Beispiele des klaren Kurses der Söder csu aufführen würden. So weit ich weiß, war diese csu mit der Merkel 16 Jahre auf "klarem" Kurs unterwegs. Im Übrigen gab es in Söders Bayern ähnliche Schandurteile. Welches "Agendasetting" unterstellen Sie im Übrigen der AfD? Sie wissen schon,was ich meine? Die Partei, die keinen Bt Vize, keinen Ausschussvorsitz bekommt, deren Lösungsvorschläge zwar abgelehnt werden, dann aber als eigene eingebracht werden, die, weil nazi, von jeder polit. Einflussnahme im Namen ihrer Millionen Wähler ausgegrenzt wird...Meinen Sie tatsächlich deren "Agendasetting"? Die haben keine Gesinnungsschnüffelei und Zensur im Programm. Sie, Ignoranten, Gehirngewaschene und diese Tatsachen sind das Problem der AfD.

Sabine Lehmann | Sa., 7. Dezember 2024 - 07:15

Wer in Deutschland die Wahrheit spricht, braucht ein schnelles Pferd. Ich teile die Auffassung der Verurteilten zu 100 %. Daher geh’ ich schon mal los und kauf mir einen flotten Zossen.
Dem Richter empfehle ich einen zweimonatigen Zwangsurlaub in Duisburg-Marxloh und die Zwangslektüre sowohl der letzten Kriminalitätsstatistik, als auch der Arbeitslosenzahlen. Wenn der Richter damit durch ist, fährt er vier Wochen lang Streifendienst bei der Polizeiwache Berlin-Neukölln, besucht die dortige Realschule, und wenn dieses Honeymoon vollendet ist, kommt er noch eine Woche zu mir nach NRW. Da zeige ich ihm dann hautnah wie es sich anfühlt, wenn der öffentliche Raum von unangenehmen Zeitgenossen aus Afrika und den arabischen „Emiraten“ annektiert ist.
So lernt der gute Mann die Welt jenseits seines Richtertisches kennen und weiß dann, dass die Rosamunde-Pilcher-Version der Asylkrise linkem Aberglauben entspringt. Dann wird sein Urteil aufgehoben u. er muss 100 x schreiben:
„Nie wieder!“

S. Kaiser | Sa., 7. Dezember 2024 - 09:16

Tatsächlich kommt auch mir dieses Urteil wie ein Mittel der Einschüchterung vor, um „normale Bürger“ zum Schweigen zu bringen.
Denn ich lese im zitierten Post keine pauschale stumpfe rechte Hetze gg eine Personengruppe, sondern eine differenzierte Meinungsäußerung, die eine Unzufriedenheit mit der aktuellen Politik artikuliert:
1. bejaht sie die Zuwanderung von Fachkräften, insofern äußert sie keine pauschalen Ressentiments
2. spricht sie sich gg Sozialmissbrauch aus, auch legitim
3. fordert sie Respekt für hiesige Kultur/Werte ein, wohingegen die AM ins Ausland reist, und dorthin westl. Werte exportieren will – wer zeigt da eigentlich „supremacy“ Dritten ggü?
4. spricht sie sich für die Arbeitsaufnahme der Aufgenommenen aus, was politisch bereits diskutiert wurde
5. und zum Schluss unterscheidet sie zwischen denen, die „nur“ unproduktiv sind, und denen, die dazu kriminell werden, nach Solingen auch kein Tabubruch mehr.
Das Urteil wirkt wie ein stumpfes juristisches "Halt's Maul".

René Maçon | Sa., 7. Dezember 2024 - 09:46

"Der Staatsanwalt machte ihr daraufhin zum Vorwurf, sie klinge so, „als ob Sie das nach wie vor falsch finden, wie die Politik mit Asylanten umgeht“."

Seit wann ist das eine Straftat?
Das ist ein Justizskandal!
Wie heißt denn dieser Staatsanwalt?

christoph ernst | Sa., 7. Dezember 2024 - 10:05

und das Verurteilen der Gesinnung ist immer ein Symptom für Unrechtsregimes.
Staatsanwalt und Richter wirken so parteiisch wie lebensfremd. Das Urteil ist zutiefst deprimierend.

Gibt es ein Spendenkonto für die Frau und die juristische Betreuung eines Revisionsverfahrens?

Wolfgang Borchardt | Sa., 7. Dezember 2024 - 10:07

öffentlichkeitswirksames Verfahren. Das wurde erreicht. Ob zum Nutzen derer, die es veranlasst haben? Geeignete Prozesskanditaten gibt es weitaus mehr. Man kann bequem die dafür geschaffenen Meldestellen nutzen. Man könnte nun das Denken darüber anfangen, xarum man sich aus den schwächsten Schichten der Gesellschaft bedient.

Volker Naumann | Sa., 7. Dezember 2024 - 12:38

Antwort auf von Wolfgang Borchardt

Durch den Cicero ist es erst so richtig an die Öffentlichkeit gekommen.
Die gewollte "abschreckende" Wirkung sehe ich auch wie Sie, aber eine
offene Diskussion war wohl eher nicht gewünscht.

Die "normalen" Hauptmedien werden es auch kaum aufgreifen, wenn
aber z. B. auf einer Insel ein paar angetüterte Jugendliche einen falschen
Liedtext singen, gibt es Sondersendungen und eventuell Berufsverbote.

MfG

Wilfried Düring | Sa., 7. Dezember 2024 - 10:43

Wer mit dem Ziel, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln,
1. Schriften, Gegenstände oder Symbole, die die staatlichen, politischen, ökonomischen oder anderen
gesellschaftlichen Verhältnisse der Deutschen Demokratischen Republik diskriminieren, einführt, herstellt, verbreitet oder anbringt;
2. Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten;
3. Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik oder die Tätigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert;
4. den Faschismus oder Militarismus verherrlicht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Man ersetze die Vokabel 'sozialsitisch' durch 'demokratisch' und 'DDR' durch 'Bunte Republik Deutschland'.

Helmut W. Hoffmann | Sa., 7. Dezember 2024 - 10:50

es ist beschämend, daß es solche Richter und Staatsanwälte in D gibt. Da wird eine Frau vom Gericht verurteilt, "belehrt" und genötigt, Reue zu zeigen für eine Meinungsäußerung, die einen täglich sichtbaren Zustand überspitzt beschreibt.
Es wird in dieser Gesellschaft von einer grün-rot-linken Mischpoke, die sich als elitäre Meinungsmacher präsentieren, oft der Begriff "Nazi" verwendet - in Bezug auf diesen Richter wäre er wirklich angebracht, da es genau diese Spezies schon einmal in D gegeben hat: im 1000jährigen Reich...

Angelika Schmidt | Sa., 7. Dezember 2024 - 11:39

wenn relevant große Gruppen der Meinungsbildner aus Politik, Medien und Gesellschaft aufhören zu differenzieren. Gut, dass das wenigstens die Justiz in Düsseldorf getan hat. Die Beklagte kann gegen das Urteil Revision einlegen. Sofern ihr Anwalt ihr wegen geringer Erfolgsaussichten nicht ohnehin davon abraten wird.
Ich frage mich btw. schon lange, wieso man beim Thema Wokeness zu hysterischen Anfällen neigen kann, aber die Verrohrung der Sprache, der damit einher gehenden Vergiftung und Hysterisierung der Diskurskultur unter dem Deckmantel "Meinungsfreiheit" als salonfähig akzeptiert, also den Splitter in Auge des anderen sieht, aber den Balken vorm eigenen Kopf nicht. 🤦

welche Sprache meinen Sie? Dass man missliebige Meinung nicht mehr öffentlich oder überhaupt äußern darf, wenn sie sachlich korrekt ist aber die herrschenden Fürsten unangenehm trifft? Die Gesellschaft, die "Diskurskultur" wird doch erst durch solche ddresken Schandurteile vergiftet, zusätzlich durch Lemminge, follower und Hofschranzen, die diesen auch noch das Wort reden. Nun ja, mit dem Balken vorm Kopf haben Sie wohl Recht. Klar, Schmidt, Nazischlampe, Köterrasse, Blinddarm unten rechts rausschneiden, Nazis keulen ist hochintellektuelle, sakrosankte Sprache, Leute wie ich haben das im Gegensatz zu Ihnen nur noch nicht verinnerlicht. Hier im Forum gibt's einige, die solche Urteile noch gut aus dem Arbeiter und Bauernstaat kennen. Eine Erfahrung, die Ihnen leider ganz und gar fehlt.

Günter Johannsen | Sa., 7. Dezember 2024 - 11:46

und diese "Juristen" sollten sich schämen, einer Rentnerin das letzte Geld aus der Tasche zu ziehen wegen einer lächerlichen Äußerung, die in Teilen sogar der Wahrheit entspricht, nur unglücklich formuliert wurde.
Ich schäme mich für solche Staatsanwälte und Richter! Was ist aus unserem Freiheitlich-Demokratischen Land nur geworden???

Brigitte Simon | Sa., 7. Dezember 2024 - 20:40

Antwort auf von Günter Johannsen

Er weiß schon was er will. Lindner unter 5%. Scholzen´ Schloß ist fertig. Die Kronleuchter leuchten noch nicht. Denn Baerbock entfernte zum G7-Treffen das 482 Jahre alte Ratskreuz aus dem Friedenssaal in Münster. Schmutz im Duett.

A. Krüger | Sa., 7. Dezember 2024 - 11:56

was in diesem Land abläuft und dass die politische Gesinnung und Ideologie scheinbar auch bereits die Justiz durchdrungen hat. Das erinnert ja an dunkelste (Freisler-) Zeiten und an das Urteil gegen die Schwester von Erich Maria Remarque, Elfriede Scholz, die für ihre Äußerung, "daß der Krieg doch verloren sei", wegen Wehrkraftzersetzung die Todesstrafe erhalten hat.

Ernst-Günther Konrad | Sa., 7. Dezember 2024 - 12:25

dann kommen genau solche Urteile heraus, wie in diesem Fall. Leider lese ich nichts darüber, ob die Frau in Berufung geht und ggfls. in der Lage ist bis zum BVerfG zu gehen. Dafür braucht es nämlich Geld. Ich kenne mehrere Urteil des BVerfG, die man diesem Urteil erfolgreich entgegenstellen könnte, wenn man wollte. Aber warum sollte es bei Richtern und Staatsanwälten anders sein, wie bei der Journalisten. Neutralität und Fairness war vielleicht mal. Heute will jeder mal zeigen, dass er eine "politische Haltung" hat. Es gab eine Zeit, da waren solche Statements eines Richters Grund für einen Befangenheitsantrag. Aber wenn auch der Staatsanwalt mitmacht, welche Chance haben da noch die Angeklagten. Und 150 Tagessätze, also vorbestraft zeigt, die Justiz hat völlig Maß und Ziel aus den Augen verloren. Da spielen die Urteilsgründe keine Rolle mehr. Man ist politisch eingenordet, das reicht in jedem Fall. Ich schrieb schon oft. Mein Vertrauen in die Justiz ist fast gegen Null gesunken.

Urban Will | Sa., 7. Dezember 2024 - 12:35

Gesinnungsjustiz, wo ein, wie man weiß, politischen Weisungen unterlegener Staatsanwalt eine Rentnerin, die nichts weiter gemacht hat, als das zu sagen, was so ziemlich alle Fakten belegen, zur Minna macht und der Richter, ebenso die Fakten leugnend, das passende Urteil spricht.
Das ist DDR in Reinstform.
Und die Rentnerin, deren Pech es ist in Deutschland eine Deutsche zu sein (sogar auch noch Bio-Deutsche) und somit nicht das Privileg der „lieben Gäste“ zu haben, dass der Staat den Anwalt bezahlt, wird nicht die Mittel haben, in Berufung zu gehen.
Willkommen im Lande D, wo „Nazi-Schlampe“ in Richtung einer (vom gesinnungschauvinistischen linksgrünwoken Haufen nicht gewollten) Politikerin als „Satire“ durchgeht und „Schwachkopf“ oder eben die hier zitierten, völlig zutreffenden, von der Realität belegten Worte zu Hausdurchsuchungen und Bestrafung führen.
Deutschland driftet immer weiter in Richtung Gesinnungs-Totalitarismus.
Und niemand in Sicht, der den Wahnsinn aufhält.

Hanno Woitek | Sa., 7. Dezember 2024 - 13:41

Familien Ministerin zugrunde, nach denen der 4. mann offensichtlich Gewalt gegen Frauen getan hat, was immer das für eine auch sei, und 50 % aller Gewalttaten - was wiederum die Polizeistatistik sagt, von Migranten begangen werden, dann ist jeder 2. Vergewaltiger in Deutschland ein Migrant, bei nur einem Anteil der Migtanten von ca. 10 % der Bevölkerung. Da hat die AfD schon Recht, wenn sie dieses Potential hier weg haben will. Vielleicht beschäftigt aber Herr Habeck die gern im Wirtschaftsministerium. Er braucht ja Fachkräfte. Und kräftig können die ja.

Klaus F. | Sa., 7. Dezember 2024 - 13:43

Wenn man die Äußerungen des Amtsrichters des AG Düsseldorf u. des Staatsanwalts hört, fühle ich mich nicht mehr in einem demokratischen Rechtsstaat, in dem Meinungsfreiheit herrscht und in dem man sagen können muss, dass die meisten Asylbewerber, die zu uns kommen, nicht politisch Verfolgte, sondern Armutsmigranten sind, die bei uns eine bequeme soziale Hängematte suchen, ohne arbeiten zu müssen. Nichts anderes hat die jetzt verurteilte Rentnerin gesagt. Drastische Worte sind nach Art. 5 GG erlaubt! Wenn das nicht mehr möglich ist, sind wir wirklich in einer DDR 2.0 angekommen, was schlimm wäre. Plant Cicero für die Verurteilte ein Spendenkonto einzurichten? Ich würde 100 EUR spenden für die Revision und viele andere auch, um dieses hanebüchene Urteil aus der Welt zu schaffen. Bei Herrn Nierhoff, der Herrn Habeck als "Schwachkopf professionell" verunglimpft hatte, sind laut JF 40.000 EUR zusammen gekommen.

Cicero und die Leser sollten dieser Rentnerin die erforderliche Hilfe gewähren.

Klaus F. | Sa., 7. Dezember 2024 - 14:16

Ich habe mehrfach versucht, den Autor per Email unter der auf Cicero angegebenen Email-Adresse zu erreichen. Antowort des Cicero-System-Administrators: Sie sind nicht befugt eine Email zu schreiben. Merkwürdig, wenn man das als treuer Abonnent nicht darf. Jetzt aber zum eigentlichen Thema: Warum richtet Cicero für die Dame kein Spendenkonto ein? Viele Leser würden dafür sicherlich spenden, um dieses unsägliche Urteil des Amtsgerichts Düsseldor, das der DDR alle Ehre gemacht hätte, aus der Welt zu schaffen. Bei Herrn Nierhoff, der Herrn Habeck als "Schwachkopf Professionell verunglimpft hatte, sind laut JF 40.000 EUR zusammengekommen. Das müsste auch für dieses Dame gelten, da sie nur von der ihr verfssungsrechtlich eingeräummten Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hat. Dass das drastisch geschehen ist, ist durch Art. 5 GG ebenfalls gedeckt.

Bitte an Cicero: Richten Sie für die Dame ein Spendenkonto ein!

Werner Meyer | Sa., 7. Dezember 2024 - 15:08

Es wird Zeit, dass wir eine Regierung mit AFD-Beteiligung bekommen, damit in Zukunft solche Dinge in diesem Land nicht mehr passieren.
Die gesamte Migrationspolitik in diesem Lande ist eine einzige Katastrophe und dies ist nicht die einzige Katastrophe.

Klaus Elbert | Sa., 7. Dezember 2024 - 15:43

Das Ganze ist ein einzigartiger Skandal und müsste einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, zeigt es doch auch, dass die grüne Seuche sich zunehmend in der Judikative ausbreitet. Nicht minder erbärmlich die unterwürfige Aussage der Verteidigers: “Ich kann mir auch einen Freispruch vorstellen”. Alles andere als ein Freispruch ist nicht vertretbar, was ist denn sonst das grundgesetzlich verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung noch wert? Das wäre ein Fall für Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der gerade in letzter Zeit in mehreren Fällen dafür gesorgt hat, dass politische Präferenzen in der Rechtsprechnung nichts zu suchen haben.

Brigitte Simon | Sa., 7. Dezember 2024 - 15:46

"Ich wußte mit Deutschland nichts anfangen
und weiß es bis heute n o c h nicht".
Ergo ist das Adverb "n o c h" Gegenwart. Somit nicht verjährt.
Wer macht den Anfang mit der Klage vor der
objektiven Staatsanwaltschaft.

Er kann die Deutschlandhymne nicht mitsingen. Sie ergreift ihn so sehr.

Und Merkel schleudert die Deutschlandflagge um das Eck. Genau. "Das ist meine Freiheit".

Sabine Lehmann | Sa., 7. Dezember 2024 - 17:42

Antwort auf von Brigitte Simon

Ich bin auch immer wieder ergriffen, liebe Frau Simon. Ergriffen und zu Tränen gerührt. Aber vor Empörung.
Das Land in dem wir schlecht und gefährlich leben, ist inzwischen das perfekte Abziehbild genau der Diktaturen, die unsere Regierenden immer so gerne beschimpfen, wie Russland, China u. andere bunte Autokratien. Unter Merkel wurde die Gesinnungsdiktatur eingeführt, die Ampel hat uns auf die nächste Stufe gehoben:
Jetzt reicht Diskreditierung und Existenzvernichtung nicht mehr. Jetzt gehst du für deine Haltung, deine Meinung, deine politische Gesinnung in den Knast. Morgens früh kommt "Nancys Gestapo" mit dem Haftbefehl u. Durchsuchungsbeschluss. Dann sehen deine Nachbarn nicht nur deinen neusten Morgenrock, sondern auch gleich, dass du ein Nazi bist und in der Regenbogenwelt der Bekloppten & Bescheuerten keinen Platz hast! Wenn's gut läuft, bist du nur vorbestraft und kriegst eine Geldstrafe. Stellst du dich breiter auf und gehst ins Mediengeschäft, machen sie dir die Bude dicht.

Brigitte Simon | Sa., 7. Dezember 2024 - 21:09

Antwort auf von Sabine Lehmann

Die lachen uns doch Alle aus und machen ihren Spaß mit uns. Ungeniert zeigen sie was sie sind. Gschlorp, Gschlorp. Nicht einmal damit habe sie keinen Abschluß. Das ist keine Ironie. Das sind Schläge unter die Gürtellinie.

Unsere "Volksverhetzerin hat einen Fehler. Ein Manko. Sie ist eine messerlose Deutsche und nicht Asylantin. Die Wahnsinnsstrafe macht sie zur Bettlerin und zur Bettlerin für das Bürgergeld.
Und wie weiter liebe Frau Lehmann? Zünden wir ein 2. Kerzchen an und wärmen uns daran. CO 2-frei.
Einen schönen 2. Advent

Jürgen Goldack | Sa., 7. Dezember 2024 - 17:41

Es ist immer das Gleiche. Hier wird wieder nur die Justiz angegriffen und kommentierend verdammt auch hier wie in vielen weiteren Fällen z. B. hier der Richter Tobias Kampmann, ein kümmerlicher Jammerlappen ohne Rechtsverständnis und Rückgrat genauso wie der in Staatsdiensten stehende Staatsanwalt. Schlimme Fälle in der aktuellen maroden "Gerichtswelt". Das Urheberproblem jedoch liegt bei der links-grünen Regierung Grüne und SPD (siehe z. B. Frau Faeser!). "Herrn Minister Habeck", der, gestützt von irgendwelchen NGOs und natürlich links-grünen Medien schon seit Jahren Narrenfreiheit genießt und herum wurschteln kann wie er will wie dereinst "Angela die Große" - mitsamt der gesamtem grünen Bagage. Da liegt m. E. die Quelle des ganzen Übels! Aber Dank Oberzeremonienmeister Merz soll uns diese "Supertruppe des demokratischen Niedergangs" ja noch weiter erhalten bleiben! Außer es finden sich ein paar gesinnungsgewandelte Journalisten der MSM, die endlich die Wahrheit zu Papier bringen!

Hans-Hasso Stamer | Sa., 7. Dezember 2024 - 18:02

Als ich noch hinter der Mauer wohnte, sprachen Linke im Westen, immer vom "Unrechtsstaat BRD". Nie wäre ich auf die Idee gekommen, dass ich dieses Urteil eines Tages teilen muss.

Die Botschaft des Urteils ist eindeutig: "In diesem Staat bestimmen wir, was als Realität gilt."

Der inkriminierte Text ist ja abgedruckt worden. Ich kann überhaupt nichts daran finden, was nicht mit der Realität übereinstimmt.

Die Ausdrucksweise ist deftig, aber meiner Meinung nach voll im Rahmen der Meinungsfreiheit. Es wurde niemand beleidigt, kein Gesetz wurde verletzt. Wenn das also jetzt unter dem abstrakten Paragraphen der "Volksverhetzung" läuft, dann ade, Meinungsfreiheit.

Man muss sich mal vorstellen: wegen dieser Lappalie ist die Frau jetzt vorbestraft.

Nein, wir leben nicht mehr in einem Rechtsstaat. denn das hat mit Recht nichts mehr zu tun.

Achim Koester | Sa., 7. Dezember 2024 - 22:47

Wenn ein Gericht politikkonforme Urteile fällt, den Prämissen der links/grünen Machthaber getreu folgend, dann ist von der rechtsstaatlichen Gewaltenteilung nicht mehr viel übrig. Die Epigonen der 68er haben inzwischen alle Schlüsselpositionen besetzt.
Die Idee mit dem Crowdfunding finde ich gut, wäre auch dabei.