EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen / dpa

Ursula von der Leyen hat gegen EU-Recht verstoßen - Gericht zu Covid-Impfstoff: EU-Kommission gab zu wenig Infos

In der Corona-Pandemie hat die EU-Kommission milliardenschwere Deals über Impfstoffdosen geschlossen, hielt diese aber teilweise geheim. Der Europäische Gerichtshof fügt Ursula von der Leyen nun eine Niederlage zu.

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Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen hat nach einem Urteil des EU-Gerichts mit der Geheimhaltung von Informationen zu milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen gegen EU-Recht verstoßen. Besonders mit Blick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller habe die Brüsseler Behörde nicht ausreichend Zugang zu Dokumenten gewährt, entschieden die Richter in Luxemburg. Das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.

Während der Pandemie hatte die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 im Namen der Mitgliedstaaten mit Pharmaunternehmen Verträge über Hunderte Millionen Dosen Impfstoff verhandelt und abgeschlossen. Das Vorgehen stand immer wieder in der Kritik, weil die Verträge nur teilweise öffentlich gemacht wurden oder weil es Verzögerungen bei der Lieferung des Impfstoffs gab. Unter anderem die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Zusammenhang. 

2021 beantragten EU-Abgeordnete und Privatpersonen, Zugang zu den Verträgen zu bekommen. Die EU-Kommission unter Leitung von der deutschen CDU-Politikerin von der Leyen gewährte diesen aber nur teilweise. Daher klagten Parlamentarier und Privatpersonen und bekamen nun teilweise Recht. Das Urteil kommt einen Tag vor der Abstimmung im Europäischen Parlament über eine zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin.

Das Gericht beanstandete, dass die EU-Kommission nicht ausreichend begründet habe, warum ein weitgehender Zugang zu den Klauseln über Entschädigungsregeln die geschäftlichen Interessen der Unternehmen beeinträchtigen würde. Die EU-Kommission habe zudem mit Verweis auf den Schutz der Privatsphäre von Personen den Zugang zu den Dokumenten verweigert. Die Kläger hätten allerdings den besonderen Zweck des öffentlichen Interesses an der Veröffentlichung der Daten ordnungsgemäß nachgewiesen: Es lasse sich nämlich nur dann überprüfen, dass kein Interessenkonflikt bestehe, wenn die Namen und beruflichen Rollen der an den Verträgen beteiligten Personen vorliegen.

Quelle: dpa


 

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Tomas Poth | Mi., 17. Juli 2024 - 12:53

Rechtsverstöße werden normalerweise vor Gericht verhandelt.
Deutsche Spitzenpolitiker, Cum-Ex Olaf, CoronaPfizer-Uschi, machtbesoffene am Lenkrad und an den Hebeln der Macht.
Die kleinen hängt man, die Großen läßt man sich durchwurschteln.

Volker Naumann | Mi., 17. Juli 2024 - 13:29

Vielleicht noch rechtzeitig, um die zweite Amtszeit zu verhindern? Die Abgeordneten könnten ja auch schon Morgen vor der Mittagspause abfliegen.

Das Mauschelgebäude müsste dann noch mal
mit mehr Transparenz errichtet werden.

24 Stunden Hoffnung.

MfG

Hans Jürgen Wienroth | Mi., 17. Juli 2024 - 13:29

Was für ein "Kuddelmuddel" bei den Gerichten, wer soll sich da noch durchfinden?

Die Kommission und Frau von der Leyen werden von einem EU-Gericht verurteilt, den Zugang zu bisher geschwärzten Passagen den Abgeordneten gegenüber zu veröffentlichen.
Sie können jedoch vor dem EuGH in Berufung gehen.

Wie viele EU-Gerichte gibt es eigentlich? Daneben ist mir noch der EMGR bekannt, der allerdings kein EU-Gericht ist.

Albert Schultheis | Mi., 17. Juli 2024 - 13:53

Garantiert nicht. Im Gegenteil! Sie wird jetzt erst recht wieder in das Amt gewählt, in dem sie so eklatant gefehlt hat. Aber in welchem hätte sie das nicht?
Diese Frau ist die beste Ziehtochter, die die kinderlose Stief-Mutti Merkel hervorgebracht hat! Beide sind CDU-Mitglieder und werden von dieser Partei gepuscht - egal was die verbrachen/verbrechen. Beide gingen/gehen mit unserem Land, unserer Gesundheit, unserem Hab und Gut, unseren Kindern und Enkel um, als wär das alles ein Haufen Scheiße.

Mario Weiß | Mi., 17. Juli 2024 - 16:57

dann sollte Frau von der Leyen zunächst von einer Wiederwahl ausgeschlossen werden ... bis zur endgültigen Klärung. Das erwarte ich als EU-Bürger!

Thomas Romain | Mi., 17. Juli 2024 - 18:58

Antwort auf von Mario Weiß

Ja. Was sagt eigentlich ihr grosser Förderer und Unterstützer, E. Macron, dazu?
Wenn UvdL jetzt noch wiedergewählt wird, dann ist das ein Skandal.

Brigitte Simon | Do., 18. Juli 2024 - 12:04

Antwort auf von Mario Weiß

Miteinander, füreinander. Ein eisernes Gesetz zwischen den Eheleuten vdL.
Ich wiederhole meinen Kommentar vom 17.05.2023. Es hat sich nichts geändert außer es wurde noch schlimmer. Nicht nur vdL, auch ihr Ehemann, Heiko vdl war gemäß WELT, in fragwürdige Geschäfte verstrickt.
Im EU-Parlament standen die geschäftlichen Aktivitäten ihres Ehemannes im Schlaglicht. Vor allem ging es dabei um die fragwürdigen Vergaben von Fördergeldern an Pharmaunternehmen, bei denen Heiko von der Leyen eine tragende Rolle spielte. An diesem Tag legte er sein bedenkliches Aufsichtsratsmandatmandat nieder. Die parteilose F.Donata- wurde von Herrn Lenz -
korrigiert in Mitarbeiterin Salvinis - brachte die geschäftlichen Aktivitäten aufs Tapet. Sie schrieb am 26.10.2022 einen empörten Brief an die Vorsitzende des Corona-Ausschußes des Parlaments Kathlen von Rempf,ber die unmoralischen Tätigkeiten u peinlichen Nachrichten, die über Heiko vdl die Runde machten.
Heiko vdl legte exakt an diesem Tag sein Amt nieder

Armin Latell | Mi., 17. Juli 2024 - 17:08

"Wertewesten" auch schaut, Vetternwirtschaft, Korruption, Charakterlosigkeit, Selbstbedienung, Abzocke. Im Zentrum: genau zu diesen "Werten" passende deutsche Quotenweiber. Für diese "Werte" sterben die Ukrainer-wie absolut sinnlos!

Ingofrank | Mi., 17. Juli 2024 - 17:39

Wie viele Verfehlungen hatte v d L als Verteidigungsminister oder Merkel als Kanzler ?
Müßig darüber zu diskutieren ……spielt eh keine Rolle, weil Wiederwahl gesichert ! Leider 🤮
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik