Jürgen Elsässer, Publizist, spricht im September 2022 auf einer Demonstration der rechtsextremen Kleinpartei Freie Sachsen gegen die Energie- und Sozialpolitik der Bundesregierung auf dem Augustusplatz.

Nancy Faeser und das „Compact“-Magazin - Es gibt noch Richter in Leipzig

Eine gute Nachricht für die Pressefreiheit: Das Bundesverwaltungsgericht fällt der Innenministerin in den Arm und stoppt ihr Verbot des „Compact“-Verlages. In einer funktionierenden Demokratie wäre Nancy Faesers Rücktritt jetzt alternativlos.

Volker Boehme-Neßler

Autoreninfo

Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations- recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Davor war er Rechtsanwalt und Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin.

So erreichen Sie Volker Boehme-Neßler:

Das Bundesverwaltungsgericht fällt Innenministerin Nancy Faeser in den Arm und stoppt ihr Verbot des Compact-Verlages. Allerdings erst vorläufig. Eine endgültige Entscheidung wird noch einige Zeit auf sich warten lassen. Trotzdem ist das ein guter Tag für die Pressefreiheit und für den Rechtsstaat. Aber was heißt das politisch für die Innenministerin – und für die Regierung? In einer funktionierenden Demokratie wäre ein Rücktritt jetzt alternativlos.

Juristischer Etikettenschwindel

In einer Nacht und Nebel-Aktion hatte Innenministerin Faeser Mitte Juli den rechtspopulistischen Compact-Verlag und das von ihm herausgegebene Magazin verboten. Eigentlich ist die Bundesministerin nicht für presse- oder medienrechtliche Maßnahmen zuständig. Presserecht ist Ländersache. Deshalb greift sie zu einem juristischen Trick. Sie stützt ihr Verbot auf Vereinsrecht, für das sie zuständig ist. Sie behauptet einfach: Der Compact-Verlag respektive die Compact-Magazin GmbH sei ein Verein, der aktiv gegen die verfassungsmäßige Ordnung arbeite. Um es auf den Punkt zu bringen: Die Bundesinnenministerin setzt das Vereinsrecht ein, um die Pressefreiheit auszuhebeln.

Cicero Plus weiterlesen

  • Monatsabo
    0,00 €
    Das Abo kann jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende des Bezugzeitraums gekündigt werden. Der erste Monat ist gratis, danach 9,80€/Monat. Service und FAQs
    Alle Artikel und das E-Paper lesen
    • 4 Wochen gratis
    • danach 9,80 €
    • E-Paper, App
    • alle Plus-Inhalte
    • mtl. kündbar
  • Ohne Abo lesen
    Mit tiun erhalten Sie uneingeschränkten Zugriff auf alle Cicero Plus Inhalte. Dabei zahlen Sie nur so lange Sie lesen – ganz ohne Abo.

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Kai Hügle | Do., 15. August 2024 - 13:05

Natürlich geht es hier um Compact oder wurde inzwischen noch ein anderes Magazin verboten, über das das Gericht sagt, dass es "eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen" einnimmt? Was ein bisschen anders klingt als Ihre Eischätzung, der zufolge Compact halt nicht "artig den Normen des gesellschaftlichen Mainstreams und der Regierungspolitik" folgt bzw. "in Teilen möglicherweise sogar systemkritisch" ist.
Eine noch schallendere Ohrfeige verpasst Ihnen das Gericht natürlich durch die Feststellung, dass es sich bei der hinter dem Magazin stehenden GmbH - ohne Zweifel - um einen Verein handelt, der für die Inhalte des Magazins rechtlich verantwortlich ist. Ihre Rechtsauffassung ist hier also (höchst-?)richterlich abgeschmettert worden.
Schwer zu sagen, wer gestern wirklich einen guten Tag hatte - Sie und Faeser jedenfalls nicht. Teilerfolge indes können alle Seiten für sich reklamieren. Entscheidend ist das Hauptverfahren.

Eine abschließende rechtliche Klärung der Frage der (Nicht-)Anwendbarkeit des Vereinsrechts im vorliegenden Fall kann am Ende des Tages nur das BVerfG, nicht aber bereits das BVerwG herbei führen. Insofern ist dieser Streit einfach noch nicht komplett ausgetragen. Und wie immer lassen sich für beide Standpunkte zulässige und valide Argumente anführen.

Herr Hügle, passt zwar manchmal, um zu kaschieren, dass man mal nicht Recht hat, aber halt nicht immer.
Sie mögen sich gefallen, dem Autor hochnäsig zu sagen, er hätte eine „schallende Ohrfeige“ erhalten, weil Sie partout behaupten, es ginge um Compact und nicht um die Pressefreiheit. Aber noch entscheiden Autoren, um was es ihnen geht und nicht der Hügle.
Und B-N kommentiert, gibt also seine Meinung wieder und die ist klar: Presseorgane sind keine Vereine, die man eben mal verbieten kann, wenn sie Dinge schreiben, die der Obrigkeit nicht passen. Und er begrüßt, dass – trotz – der gerichtlichen Feststellung, Compact sei ein Verein (was er zu Recht bedauert), das Verbot aufgehoben wurde.
Verhältnismäßigkeit mag beim einem Hobby-IM, der über andere Informationen sammelt, dann wohl ein Problem sein, wenn das Urteil missfällt und noch haben Sie ja die „Chance“, dass das Verbot doch greift und können dann jubeln.
Aber Ohrfeigen sind wie Eigentore: sie kommen meist unerwartet.

Es geht in diesem konkreten Fall aber um Compact, seine Inhalte und die dahinter stehende Organisationsstruktur. Wenigstens das müsste Ihnen doch vermittelbar sein.
Herr Boehme-Neßler hat seine Meinung kundgetan und wurde vom Bundesverwaltungsgericht eines Besseren belehrt. Nachvollziehbar, dass er, Sie und andere sich damit schwer tun, aber das ändert ja nichts an der Tatsache, dass das Gericht hier sehr klar war in seiner Formulierung - und "keine Zweifel" hatte, dass es sich bei der hinter dem Magazin stehenden GmbH um einen Verein handelt, der für die Inhalte des Magazins rechtlich verantwortlich ist.
Den Rest Ihrer Einlassungen, irgendwas mit "Hobby-IM", muss ich ja nicht weiter kommentieren. Das steht für sich selbst.

Urban Will | Do., 15. August 2024 - 22:27

Antwort auf von Kai Hügle

Sonne im Westen auf.
Es geht um das Verbot eines Mediums, dessen Inhalte einer gewissen Dame missfielen und die es per Umweg eines Vereinsverbotes eliminieren wollte und daran scheiterte, dass die Richter – leider und das war die Kritik des Autors – zwar feststellten, es sei ein Verein, aber ebenfalls feststellten, – und jetzt sind wir da, wo Sie nicht hin wollen – die Verhältnismäßigkeit sei nicht gegeben und somit das Verbot nicht wirksam. Herr Boehme – Neßler wurde mitnichten eines Besseren belehrt, sondern zumindest in seiner Auffassung bestärkt, dass Nancy daneben lag.
Es spricht für Sie, dass Sie in pedantischer Weise auf der Vereinsfrage herum hacken, aber anderen Leuten, mich eingeschlossen, bedeutet die Pressefreiheit deutlich mehr als die Frage, ob ein Magazin ein Verein ist.
Aber, Herr Hügle, noch besteht für ihre Fraktion ja "Hoffnung", dass unliebsame Presseorgane per Vereinsgesetz verboten werden können. Haben Sie noch ein wenig Geduld.

Da ist schon wieder so viel falsch...

1) Die Inhalte von Compact missfallen nicht nur "einer gewissen Dame", sondern allen, die die Menschenwürde achten und keine "kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen" einnehmen, so wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert hat.
2) Das Verbot dieses Magazins wurde vorläufig aufgehoben und zwar nicht, weil das Bundesinnenministerium hier "Umwege" gegangen ist, das Vereinsrecht wurde vom Gericht eindeutig als geltende Rechtsgrundlage anerkannt, sondern weil die Abwägung zwischen verfassungsfeindlicher Ausrichtung eines Magazins und Grundsätzen der Pressefreiheit nur im Rahmen des Hauptverfahrens geklärt werden kann.
3) Und ja, in der juristischen Theorie und Praxis geht es sehr zentral um Genauigkeit. Wenn Sie das Pedanterie nennen wollen, soll mir das recht sein.

Klaus Funke | Fr., 16. August 2024 - 12:16

Antwort auf von Kai Hügle

Wir alle wissen, dass Sie die Handlungen der Mächtigen, seien sie noch so abstrus, immer gutheißen. Vielleicht ist das sogar Ihr Parteiauftrag. Wer weiß. Wir wissen auch, dass sie ein Archiv der Missliebigen angelegt haben und daraus gelegentlich zitieren, um die Leute zu disziplinieren, in Angst und Schrecken zu versetzen oder anzuzeigen. Ihr Handeln, Ihr Auftreten, Ihre Wortwahl ähnelt dem, was wir Ostdeutschen aus der Stasizeit kennen. Deshalb unser Misstrauen. Klar ist auch, wenn die Linksgrünen untergehen, werden Sie zwangsläufig mit ihnen untergehen oder schnell das Hemd wechseln. Dass die Linksgrünen untergehen, scheint fast sicher, zumindest im Osten Deutschlands. Was Frau Faeser angeht, so wird es seinen Grund haben, warum sie in ihrem Heimatland nicht landen konnte. Tatsache scheint auch, dass diese Frau, als Verfassungsministerin, dieselbe nach Wegen absucht, sie zu umgehen, um ihre Ziele zu erreichen, wozu neuerdings auch geheime Wohnungsdurchsuchungen gehören.

Urban Will | Fr., 16. August 2024 - 15:54

Antwort auf von Kai Hügle

mittlerweile gut genug und Ihre Nebelkerzen sowieso.
Wenn Sie meinen Ausdruck „einer gewissen Dame“ so verstanden haben, dass ich glaube, dass n u r ihr das Magazin missfiel, dann ist das halt so. Hätte Ihnen ein wenig mehr Auffassungsgabe zugetraut.
Und sie können noch so penetrant auf der Tatsache herum hacken, dass Compact ein Verein ist und das Gericht das festgestellt hat.
Verboten wurde Compact trotzdem nicht, auch wenn Nancy das so haben wollte.
Und was im Hauptverfahren entschieden wird, wird man sehen, aber wäre die Sache so klar, wie Sie es hier so nebulös darstellen, wäre das Verbot wohl gleich durchgegangen.
Sie als ebenso nebulöser Informations – Sammler und in den Rücken – Schießer mögen wenig von Pressefreiheit halten, zumindest wenn es um Ihnen unliebsame Beiträge geht. Da kommt der Hobby-IM voll durch. Aber wie ich schon sagte, noch ist für Sie ja nicht alle Hoffnung auf Zensur durch die Hintertür verloren. Also Geduld.

Gerhard Lenz | Do., 15. August 2024 - 13:07

Auch für Antisemiten? Für muslimische Fundamentalisten, die offen für einen Gottesstaat streiten? Solange sie dies nicht auf Marktplätzen ausleben, sondern in Presseprodukte einmünden lassen, muss auch das toleriert werden?
Antisemitismus ist strafbar, Hetze kann es auch sein. Aus guten Gründen. Nicht alles, was gesagt wird, muss akzeptiert werden. Menschenverachtende Hetzte darf durch die Pressefreiheit keinen Persilschein erhalten. Und menschenverachtend wie auch verfassungsfeindlich scheinen die Texte bei Elsässer durchaus zuweilen zu sein, wenn auch - Interpretationssache - nicht "oft genug".

Im Einzelfall einzelne Ausgaben zu verbieten hätte noch mehr Konzentration auf das gedruckte Magazin bedeutet. Aber das reicht nicht: Elsässer macht viel mehr, tingelt durch das Land, veranstaltet z.B. die "blaue Welle" zur Unterstützung der AfD. Das ist weit mehr, als nur ein Presseorgan herauszugeben. Insofern erscheint die Anwendung des Vereinsrechts mehr als gerechtfertigt.

Herr Hügle und Herr Lenz haben kommentiert!

Alles, was hier nun noch zu diesem Thema geschrieben wird, kann nur Wiederholung oder Ergänzung des von diesen beiden Geäußertem sein o d e r es ist niveaulos, falsch und hetzerisch.
In diesem Punkt dürften mir doch sicher alle Leser und Mit-Kommentatoren zustimmen, oder?

Selbstredend, liebe Frau Wallau. Und wie wir alle wissen, ist die Erde eine Scheibe und die Wärmepumpe ein Segen für die Menschheit, genau wie unsere Regierung;-)
Schönes Wochenende(ist zwar erst Donnerstag, aber man kann es schon sehen).

Herr Lenz, dafür müsste ein Gericht erstmal feststellen das spezifische Inhalte rechtswidrig oder hetzerisch sind.
Genau das liegt aber nicht vor.
Widerlich ist halt nicht verboten.

Gerhard Lenz | Do., 15. August 2024 - 17:02

Antwort auf von Franz Stradal

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Compact-Magazin GmbH

"in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt".

Was das genau bedeutet, und welche Konsequenzen für Elsässer daraus noch entstehen könnten - oder auch nicht - wird man sehen.

Es hat sich, im Sinne der Pressefreiheit, gegen ein sofortiges Verbot ausgesprochen, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass "der Klageausgang völlig offen sei".

Bis zur Hauptverhandlung kann Faeser weiter fleißig Material sammeln. Und Elsässer wird sich - siegesgewiss, wie der in der Öffentlichkeit auftritt - wohl kaum mit seinen oft genug fragwürdigen Provokationen zurückhalten.

Jens Böhme | Fr., 16. August 2024 - 08:51

Antwort auf von Gerhard Lenz

Kämpferisch-aggressiv ist nicht negativ. Im Sport ist das Alltag, wird beklatscht, bejubelt. Im Bundestag werden viele Reden so gehalten und von den entsprechenden Fraktionen beklatscht. In der Wirtschaft nötig, sonst hat der Konkurrent den Auftrag. Gegen Verfassungsgrundsätze wird kämpferisch-aggressiv verstoßen, wenn es um die Weltrettung vor vermeintlich falschen Klima geht. Die Corona-Schutzmaßnahmen und die einhergehende Hetze gegen Ungeimpfte waren noch viel kämpferisch-aggresiver in der öffentlichen Verbreitung, als der Compact-Verbreitungshorizont. Das Bundesinnenministerium unter Faeser hat sich natürlich nur dann blamiert, wenn die Öffentlichkeit das entsprechend kommentiert und honoriert. Da Deutschland seit Längerem in Agonie ist, wird das Verfahren abgeschlossen sein, wenn Faeser ihren politischen Ruhestand geniesst, also Ende 2025 oder durch Bundestagsneuwahlen schon eher.

Alexander Brand | Fr., 16. August 2024 - 12:09

Antwort auf von Franz Stradal

wie so vieles im Leben, ganz häufig relativ, was dem einen widerlich ist dem anderen Wahrheit.

Ich z.B. finde es höchst widerlich, gar abstoßend, wenn Menschen anderen Menschen den Mund verbieten weil sie Dinge sagen die denen nicht ins Weltbild passen. Genau das aber machen Faeser, Lenz, Hügle und viele andere Anhänger des Linksglaubens.

Wann wird das denn endlich verboten????

Ihre Meinung erstaunt mich immer wieder,denn auch sie scheinen offensichtlich wie Frau Faeser die Verfassung nicht zu kennen.
"Wer so wenig Respekt vor der Verfassung hat, kann im Verfassungsstaat kein Regierungsamt bekleiden. So einfach ist das."
Dem Satz schließe ich mich an.
Merke:
"Mit einer Verfassung wird der Anspruch erhoben, den Aufbau eines Staates grundsätzlich zu regeln. Das bedeutet auch, dass alles, was in diesem Staat geschehen kann, genauen Regeln folgen muss und Beschränkungen unterliegt."

Sabine Lehmann | Do., 15. August 2024 - 17:50

Antwort auf von Stefan Jarzombek

Sie kennen es schon unser Grundgesetz, Herr Jarzombek, es interessiert sie aber schlichtweg nicht. Seit der Ära Merkel ist das Grundgesetz höchstens noch eine Empfehlung, völlig ohne Rechtskraft. Nichts muss, Alles kann. Private Moralvorstellungen aus der "richtigen" Ecke stehen über dem Gesetz, das ist doch wohl klar im neuen woken Deutschland.

Antisemitismus ist als bloße Geisteshaltung nicht strafbar. Das Strafrecht kennt schlicht keinen Tatbestand, der sich im reinen Antisemitismus erschöpfen würde. Hinzukommen müssen immer über die Geisteshaltung hinaus gehende rechtsstaatlich hinreichend bestimmte tatbestandsmäßige Verhaltensweisen wie zB Beleidigung oder Volksverhetzung, die im Strafrecht abschließend geregelt sind. Insofern gilt die Meinungsfreiheit natürlich auch für Antisemiten oder Islamisten. Die Grenze beginnt immer erst dort, wo die Rechtsordnung dies ausdrücklich so bestimmt. Rechtsstaatswidrig und undemokratisch wird es immer da, wo (wie durch Frau Faeser) versucht wird, mit Staatsgewalt missliebige Meinungen unterhalb der rechtlich gesetzten Grenzen zu unterdrücken. Einfach aus dem Motiv heraus, dass diese den Mächtigen nicht passen. Der Einsatz von Staatsgewalt zur Unterdrückung missliebiger Meinungen und Einschüchterung unterhalb der Grenzen, welche das Grundgesetz zieht, ist lupenreiner Machtmissbrauch.

Selbstverständlich ist eine Geisteshaltung nicht strafbar. Antisemitische Äußerungen können es sehr wohl sein.

Muss ich das wirklich haarklein erklären?

Den Rest, also Ihre "Überzeugungen" was die angebliche "Unterdrückung" anderer Meinung durch die "Mächtigen" angeht, ist so hanebüchen, dass man ihn wohl nicht kommentieren muss.

Mareike Kolb | Do., 15. August 2024 - 13:11

Ich möchte gern erstmal sehen, wie das mit den Kommentaren hier so läuft, bin neu hier.
Und mich interessieren die Kommentare der anderen Leser.

Willkommen im Club, liebe Frau Kolb. Heute ist es wieder sehr unterhaltsam. Manchmal schlagen wir uns auch gegenseitig den Schädel ein, aber sonst ist es sehr harmonisch;-)
P.S. Letzteres war nur ein Gag.....

Gert Bartmann | Do., 15. August 2024 - 13:36

Her Boehme-Neßler - ich stimme Ihnen vollumfänglich zu in Ihrer Kritik. Eine durchgeknallte Innenministerin, mit der die verfassungsfeindliche ANTIFA schon in der Regierung sitzt, möchte von ihrem Versagen ablenken. Anstatt sich um die islamischen Verfassungsfeinde zu kümmern, fokusiert sie alles blindwütig auf den "Kampf gegen rechts". Schön, dass es noch Gericht gibt, die dem Einhalt gebieten...

Ronald Lehmann | Do., 15. August 2024 - 14:41

wie man es benötigt

denn es kann ja nicht sein
ach was, es darf sowas gar nicht geben

das den 99% der Linksgedrillten Medien

Inhaltlich widersprochen wird
oder sogar die Unverschämtheit besitzen

sich auf das GG berufen zu wollen

& JA Herr Lenz
fmp. diese Linksfaschistische Clique von Regierung, aber auch die Staats-Anwälte-Lakaien (nicht ALLE, aber sehr viele) liegen jenseits, Universen entlegen von Demokratie & Rechtsstaatlichkeit

& gerade bei unseren überforderten Neufacharbeiter islamischer Herkunft zeigt es sich doch ganz deutlich

wie mit zweierlei Maß (!!!)gemessen & ver/geurteilt wird
egal welches Thema z.B. ✡️

jedenfalls ist die heutige Demokratie mehr als im A

& zum Nachdruck
die Diktatur DDR & ihre Polit-Clique wollte zwar
& war in ihren Wünschen ehrlich

& hat für Allgemein-Bildung 1000x mehr unternommen

wie unsere heutigen Mafia-Möchtegerne

die weder Anstand
Fairness
noch Bildung
geschweige Fachwissen
oder Verantwortungs-Übernahme kennen
bzw. Lösungsorient. handeln

aber 👉👎

Ernst-Günther Konrad | Do., 15. August 2024 - 15:01

Ich stimme Ihnen völlig zu. Auch ich habe mich gefragt, wie man das Vereinsrecht auf einen Presseverlag so einfach anwenden kann und das BVerwG hat dies vorläufig ebenfalls wie das BMI gesehen. Auch ich sehe bedenken verfassungsrechtlicher Natur und sollte das im Hauptsacheverfahren nicht korrigiert werden, dann wäre eine Klage beim BVerfG unausweichlich. Nicht nur, das Faeser das Presserecht umgangen hat mit dem Vereinsrecht, ja es würde bei Bestand auch künftig in gleichgelagerten Fällen dem BMI Tür und Tor öffnen, auch gegen weitere unangenehme Medien, egal welche Richtung oder Meinungen sie vertreten, vorzugehen. Ich frage mich nur, wie mit den beschlagnahmten Konten und Equipment verfahren wird. Wie geht es it den öffentlichen Auftritten im Netz weiter? Website und Werbung? Warten wir es ab. Übrigens. Natürlich hat das BMI hervorragende Juristen, die Faeser gewarnt haben dürften. Aber wie bei Corona auch, sticht Ober Unter und wenn Faeser Anweisung gibt, sind die zu befolgen.

Im Prinzip stimme ich Ihnen ja zu, aber wir sind hier nicht
beim Skatspiel. Es ist wesentlich ernster und wofür haben wir
die Fachleute in den Ministerien (Zum Abnicken wie schon
zweimal gehabt in der jüngeren deutschen Geschichte?).

Die Frau Ministerin liebt scheinbar die "große Schau" und
verkündet gern, wie fleißig und hartnäckig sie sei. Die Gegner
sind (bitte um Nachsicht) dann eine Rollator-gang und ein
Magazin mit ein paar zehntausend ? Exemplaren. Das Ganze
dann noch mit viel Medien-tam-tam groß inszeniert.

In einer Demokratie darf/muß man erwarten, dass jetzt Leute
eingreifen und das Trauerspiel beenden. Damit meine ich hier
nicht nur aus der eigenen SPD (z. B. BK oder BP) sondern auch
Kabinettskollegen.

Ihre Aussage werter Herr Konrad: "Warten wir es ab",
kann ich zwar verstehen das ist aber in der Situation vielleicht
doch zu wenig.

MfG

daß Walter der Spalter gar mächtig stolz auf seine rote Nancy ist, die macht fabelhafte Arbeit, Grund zur Kritik hat der nicht und der Scholz hat das alles nicht mitbekommen und wenn doch, dann hat er es längst vergessen, war ja auch nichts wichtiges wie der Speiseplan in der Bundestagskantine oder so ähnlich.....

Da gibt es von mir keinen Widerspruch, ich dachte eher an
einen erfahrenen Kollegen (meinetwegen Parteifreund) der
die Dame, die gegenwärtig wie eine lose Bordkanone wirkt,
unter vier Augen zur Seite nimmt und sagt, du schädigst der
Partei und der Regierung, wenn du dich nicht bremst.

Jemand der lange im Berufsleben war, kennt solche Situationen.

Wenn die SPD z. B. in Sachsen unter die 5 % kracht, sage ich offen,
selbst dran schuld und im Stillen ärgere ich mich, denn ich selbst
und meine Vorfahren waren vor einigen Zeiten der Partei
verbunden.

Heute ist die Partei nicht mehr für ! Arbeiter und Angestellte, die
in der Gemeinschaft etwas erreichen wollen, sondern kämpft
gegen !.

Und natürlich stimme ich Ihnen ausdrücklich zu, dass vom
SPD-General oder den beiden Vorsitzenden kein Wort der
Mäßigung kommen wird, aber es gibt z. B. auch einen
Justizminister. Er muß die Dame ja nicht öffentlich "vorführen"
aber stilles Abbremsen kann man erwarten.

Bei BK und BP haben Sie Recht.

MfG

Lieber Herr Naumann, was bleibt einem anders übrig als abzuwarten, wie das Gericht in der Hauptsache entscheidet und was sich Faeser noch einfallen läßt.
Ja, es gab eine Zeit, da haben die Fachleute in den Ministerien noch so viel Einfluss, Politiker an Dummheiten oder gar vorsätzlicher Schadensherbeiführung zu hindern. Nur bedenken sie bitte, einen Maaßen als höchster Regierungsbeamter und Leiter einer Behörde hat es nichts genutzt. Er ist zur persona non crata geworden. Denken Sie bitte an ROR Kohn aus dem BMI, der die Coronaschweinerei beurteilte und über 197 Seiten nachwies, warum wir keine Pandemie haben. Der Mann wurde strafversetzt und kämpft noch heute um seine Reputation. Es gibt noch etliche Beispiele, wo aufmüpfige Ministeriumsbeamte "plötzlich" unpässlich wurden oder ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand geschickt wurden. Die Politiker machen da vor niemandem mehr halt. Und ja, auch Ministeriumsbeamte haben Familie, ein Häuschen abzuzahlen und müssen Geld verdienen.

Stefan Teschner | Do., 15. August 2024 - 15:17

Eigentlich eine Antwort auf Herrn Hügle, aber inzwischen auch auf Herrn Lenz' Beitrag, der uns ganz ausführlich beschrieben hat, was er, absolut nachvollziehbar, für unerträglich hält.
Das spielt allerdings in Bezug auf das verbriefte Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit keine Rolle. Erst die konkrete Ausführung - nicht die Idee - verfassungsfeindlicher Bestrebungen ist nicht mehr von der Pressefreiheit gedeckt.
Immerhin kennt offenbar wenigstens das Oberverwaltungsgericht das GG - ob dessen Rechtsauffassung, Medienhäuser könnten als Vereine betrachtet und somit konstituierendes Grundrecht mit der scheinbar kausalen Anwendung niederrangigen Rechts umgangen werden, vom BVerfG geteilt wird, wage ich doch sehr zu bezweifeln. Ich erwarte vielmehr, dass das BVerfG vergleichbaren Versuchen der "Rechtsbeugung" einen deutlichen und dauerhaften Riegel vorschiebt. Denn womöglich kommt noch jemand auf die Idee, das Recht auf Religionsfreiheit über das Nachbarschaftsrecht auszuhebeln?

S. Kaiser | Do., 15. August 2024 - 17:03

Und das ist die eigentlich gute Nachricht mit diesem Urteil.
Die LTO hat zu dieser Entscheidung eine Presseschau verlinkt, und alle sind sich einig, dass Faesers Vorgehen in dieser Sache desaströs war.
Sowohl links (TAZ: „eine Schlappe von Innenministerin Nancy Faeser an, die nicht zum ersten Mal den Schutz von Grundrechten vernachlässigt“) wie rechts (FAZ: „Das Grundgesetz setzt auf die freie Auseinandersetzung und nicht auf Verbote. Traurig, wenn man das schärfste Schwert als erstes zieht“. Bis in die BReg hinein hätte man wohl das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit nicht begriffen), von Boulevard (BILD: „Damit stärkt sie diejenigen, die sie eigentlich schwächen wollte: Radikale am rechten Rand, die sich jetzt als Märtyrer inszenieren und nach dem Verbotsdebakel mit noch mehr Zuspruch rechnen können“) bis zur Fachpresse (LTO: „Dass […] Elsässer […] sich nun als Widerstandsjournalist feiern kann, dafür hat das so konkret angestrengte Verbot der IM erst den Anlass geliefert“).

daß eine Ministerin zu deren Grundaufgaben der SCHUTZ der Verfassung sowie das Umsetzen und Überwachung der Einhaltung der Verfassung gehört, die Verfassung wiederholt brechen kann, ohne das es auch nur die leiseste Konsequenz für sie hat!

Allein ihr Mißbrauch von vom Steuerzahler bezahlten Dienstreisen zu Wahlkampfzwecken hätte zu ihrer sofortigen Entlassung aus dem Amt führen MÜSSEN!

Das ist erschreckend, denn es zeigt in welch desolatem Zustand der Rechtstaat und die Demokratie in diesem Land sind!

Rainer Mrochen | Do., 15. August 2024 - 17:10

Es ist gar nicht notwendig sie zu zitieren. Ihre letzten zwei Abschlusssätze sagen alles.
Wer hat noch mal den Rücktritt von K. Lauterbach gefordert ohne das bisher irgend eine Reaktion von selbigem erfolgt ist? Baerbock, Habeck, Stark-Watzinger und Konsorten; alle das gleiche Kaliber entweder mit Schwarzpulver oder Gülle gefüllt.
Ich denke es läuft so: Die Koalitionäre wissen das sie politisch am Ende sind (ex DDR). Ergo wird eine Agenda durchgezogen, die jeglicher Rechtsstaatlichkeit entbehrt. Hier zeigt sich ein faschistoides, ideologisch geprägtes Menschenbild, daß bereit ist die Demokratie soweit zu verbiegen, daß die Annahme gerechtfertigt ist, die Demokratie dafür in Geiselhaft zu nehmen. Deutschland steht den westlichen Ideologen in ihrer neoliberalen Agenda ( die letztlich zur Unfreiheit führt ) in nichts nach. Aktuell: Thiery Breton vs. Elon Musk sind auf der weltpolitischen Bühne ein weiteres Bsp. für einen derartig unwürdigen (Faeser) Akt.
Diese Demokra(k)(t)en? Schämen.

Teil 2
Wenn Faeser damit durchkommt mit ihrer Dreistigkeit - was hindert sie dann daran, ebenso auf die Verfassung zu pfeifen und alles, was nicht ihr Gusto ist, gegen ihren "Verstand" hetzt, einfach Parteien wie die AfD, zum Verein zu erklären und zu verbieten? Magazine zu verbieten? Vielleicht auch den Cicero?
Einige Foristen würden es ihr danken.

denn nicht alles muss neu gedacht werden.
"Es gibt Leute die bereit sind die Freiheit solange zu verteidigen bis nichts mehr von ihr übrig ist." Sehr geehrte Frau Simon ich denke es ist nicht vermessen zu sagen, daß es sich hier um eine pathologische Störung handelt. Das völlig unbegründete Zwangshandeln dieser Ministerin scheint eine linksgrüne Neurose zu sein. deren Ursprung eine Abneigung auf alles Gegenwärtige zum Zeitpunkt der Amstübernahme war. Die selbsternannte "Fortschrittskoalition" (was für eine Lachnummer) sieht Fortschritt in Regression, Bevormundung, Gängelung und grenzenlosem Hass und Hetze gegenüber tradiertem Verhalten. Aber die Strafe folgt auf den Fuß. Welch ein Alptraumgedanke das diese Person MP in Hessen geworden wäre. Vielleicht rächt sie sich ja auch nur an mündigen Bürgern. Das eine hat nicht geklappt und mit dem anderen ist auch bald Schluss. Vielleicht sollte sie ins Verteidigungsministerium wechseln. Mit verbrannter Erde, im Rückzug, kennt sie sich dann aus.

Johannes | Do., 15. August 2024 - 18:43

gab es in der BRD schon immer. Sie wurden kaum gehört und gebraucht.

Die BRD hat sich in den letzten 3 Jahrzehnten enorm verändert. Neue Politik mit neuen Ansprüchen, Ansätzen, Problemen. Die Altparteien haben geschlafen und nicht aufgepasst. Plötzlich findet sich extremistisches Gedankengut in vielen (Neu-) Auflagen. Jetzt sind viele Politiker nervös und bekommen schiss und handeln impulsiv und nicht rechtskonform. Es ist im Grunde nichts weiter als eine oberflächliche Verzweiflungstat, sieht Faeser doch, wo sich die Wähler hinorientieren.

Ingofrank | Do., 15. August 2024 - 19:21

scheitert ….l
Nun da braucht sich die als verstandene „Speerspitze“ im Kampf gegen Rechts keine Gedanken mehr machen. Bis dieses Gerichtsverfahren entschieden ist, ist diese Koalition Geschichte.
I.Ü. war das mit der Anmaßung von der über uns allen Schwebenden nicht genau so, als diese eine demokratische Wahl eines MP in Thüringen aus dem fernen Südafrika „rückgängig zu machen sei“ …..und der wackere Kemmerich wurde danach von seinen eigenen Leuten zum Rücktritt gedrängt. Auch da kam das Gerichtsverfahren gegen Merkel auch erst nach ihrem Amtsaustritt in die Gänge. Und ich kann nur hoffen, dass dies der Thüringer Wähler am 01.09.24 nicht vergisst …..genau wie die versprochenen Neuwahlen seitens der CDU in gemeinsamer Abstimmung mit der Partei der Alt- SED Kader, die aus purer Angst vor dem Gewinn der AfD eben NICHT stattgefunden hat.
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik

Brigitte Simon | Do., 15. August 2024 - 21:31

Für eine hinterfotzige und dreckige Faeser ist das wohl einfach. Sie agiert einfach nach dem Motto des früheren Briefkastenspezialisten EU-Ratspräsidenten Jean-Claude Juncker:

"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten ?
gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt - bis es kein Zurück mehr gibt.

Sie braucht die entscheidungstragenden Politiker gar nicht mehr zu delegitimieren. Das haben sie schon selbst hinbekommen.

Bei dem von Ihnen zitierten Jean-Claude wirkte wohl bekannterweise
eine weitverbreitete Droge. Bei der Innen...in kann man nur spekulieren,
vielleicht weiß der Karl etwas als selbsternannter Cannabisspezialist.

MfG

Christoph Kuhlmann | Fr., 16. August 2024 - 05:45

Im Zusammenhang mit dem Versuch auf der untergesetzlichen Ebene die Meinungsfreiheit durch den Verfassungsschutz einzuschränken, ergibt sich das Bild, dass das BMI zurzeit von einer Person mit ideologisch verzerrter Wahrnehmung und mangelndem Respekt vor den Rechten der Bürger regiert wird. Es ist diese Respektlosigkeit der Regierung vor der politischen Freiheit, aber auch dem Eigentum der Menschen in diesem Land, die zusammen mit einer offensichtlichen Inkompetenz eine negative Stimmung hervorruft. Habecks Heizungsgesetz, Baerbocks Afghanen-Visa für Inhaber gefälschter Pässe, Faesers Weigerung gegen die illegale Migration vorzugehen im Zusammenhang mit dem Verboten von Publikationen, die genau dies fordern und die allgemeine Vernachlässigung der inneren Sicherheit lassen den Eindruck entstehen, das selbst die körperliche Unversehrtheit der Bürger kein zentrales Motiv dieser Regierung ist.

Dietmar Philipp | Fr., 16. August 2024 - 08:26

Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut, was besonders in der Demokratie zu beachten ist.
Dieses Gut hat Frau Faeser nicht entsprechend behandelt, sie ist in ihre eigene Wassersuppe gefallen. Für meine Begriffe ist ihr Rücktritt eine notwendige Folge ihrer Fehlentscheidungen.

bewußtes und kalkuliertes Handeln, sie ist einfach dieses Mal gescheitert, beim nächsten Mal klappt es dann, entweder weil die Regierung die Gesetze zu ihren Gunsten geändert oder die Gerichte auf Linie gebracht hat.

Faeser ist eine ideologisch handelnde Extremistin, sie verfügt über kein Unrechtsbewußtsein, über keine Moral, keine Werte, kein Anstand, im Kampf um die Umsetzung der eigenen (linksextremen) Ideologie gibt es keine Grenzen! Der Zweck heiligt die Mittel!

Da sie aller Voraussicht nach im Amt bleiben wird, weil ihre „Vorgesetzten“ mit ihrer Arbeit im Sinne der Ideologie zufrieden sind, wird sie weitermachen wie bisher. Und wenn nach den Wahlen die Grünen in einer Koalition mit der Merkelunion das Amt des IM besetzen, dann wird es erst richtig lustig um nicht zu sagen bunt!