Ob Kaiser Wilhelm II. ein Schwachkopf war, ist heute eine Frage für Historiker und nicht für Staatsanwälte / dpa

Gefahr für Meinungsfreiheit und Demokratie - „Majestätsbeleidigung“ als Straftat

Beleidigung von Politikern ist erst seit der Corona-Zeit ein gesonderter Straftatbestand. Seither wird der entsprechende Paragraf von Politikern und der Justiz zur Einschüchterung von Bürgern missbraucht. Er sollte daher dringend abgeschafft werden.

Autoreninfo

Prof. Dr. jur. Josef Franz Lindner ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie sowie Geschäftsführender Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Augsburg.

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Sie ist wieder da – die „Majestätsbeleidigung“. Im Deutschland des Jahres 2024, einer verfassungsrechtlich eigentlich majestätsfreien Republik, erlebt sie eine kaum für möglich gehaltene Renaissance. Plötzlich gibt es sie wieder, die beleidigten „Majestäten“ und einen Staat, der die Bürger deswegen verfolgt, unerbittlich bis in die Wohnung hinein. Allein der amtierende Bundeswirtschaftsminister hat in seiner bisherigen Amtszeit mehr als 800 Anzeigen gestellt. Ein erkennbar satirisch konnotiertes, an eine Haarpflegemittel-Firma erinnerndes, bei objektiver Betrachtung harmloses Meme („Schwachkopf“) hat einem Bürger und seiner Familie sogar eine frühmorgendliche Hausdurchsuchung eingebracht.  

Dabei war die Majestätsbeleidigung – das crimen laesae maiestatis – eigentlich aus dem Strafrecht verschwunden, die Zeiten der Monarchie sind ja lange vorbei. Lediglich rudimentäre Reste gibt es noch, etwa die Strafbarkeit der Verunglimpfung des Bundespräsidenten in § 90 StGB. Bis 2017 war auch die Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten noch strafbar. Diese Regelung (der frühere § 103 StGB) wurde im Kontext mit einem Gedicht des Fernsehmoderators Jan Böhmermann über den türkischen Staatspräsidenten Erdogan aufgehoben, nachdem es nicht zu einer Verurteilung gekommen war.  

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Volker Naumann | So., 1. Dezember 2024 - 09:45

Wenn Politiker den Souverän, das ist ja wohl das Staatsvolk, oder Teile davon z, B. als Pack, Ratten oder Schmeißfliegen bezeichnet und beleidigt, wer schreitet denn da ein oder müsste dann nicht auch " von Amts wegen ohne Strafantrag" eingeschritten werden?

Aber das sind ja nur die "Menschen draußen im Lande", für die Politiker eh nur Verachtung übrig haben.

MfG

Was ist: <<--Wenn Politiker den Souverän, das ist ja wohl das Staatsvolk, oder Teile davon z, B. als Pack, Ratten oder Schmeißfliegen bezeichnet und beleidigt, <<..

Hier ist erschwerend für die Politiker zu bewerten, dass der Souverän sie großzügig alimentiert. Trotzdem muss man sich beleidigen lassen. Wer dagegen vorgeht, muss die Kosten, wenn der Prozess verloren wird selber tragen. Verlieren Politiker den Prozess gehen die Kosten zu Lasten der Staatskassen, die vom Souverän gefüllt wird. Ein für Politiker risikoloses Geschäft. Hinzu kommt, das Politiker - wie Habeck, bei zur debattetehenden 800 Anzeigen- aufgrund der hohen Zahl (nicht nur er), sein aus Steuermitteln unterhaltendes Büro wohl mit diesen Arbeiten zweckentfremdet betraut.

Ernst-Günther Konrad | So., 1. Dezember 2024 - 09:51

Ja, ich halte den Tatbestand auch für verfassungswidrig. Der alte Tatbestand wurde Jahrzehnte nicht mehr angewandt, abgeschafft und dann wieder neu auf unsere Politikermimosen zugeschnitten. Nein, üble Beleidigungen muss niemand hinnehmen. Aber nicht weil er Politiker oder ein Promi ist, sondern das gilt für jeden. Weil jeder Ehre und Würde besitzt. Und da reichen unsere Strafgesetze aus. Nur, wenn Amtsrichter inzwischen Hausdurchsuchungen bei Antragsdelikten anordnen und komplett die Verhältnismäßigkeit der Mittel ausblenden, eines der Säulen unseres Rechtssystem, brauchen wir uns nicht wundern, wenn selbst zurückhaltende und beherrschte Menschen den Glauben verlieren und aus Wut und Verärgerung genau das tun, was man mit diesem Paragraphen hoffte verhindern zu können. Und wenn ich sehe, wie das BVerfG mit unseren Grundrechten bei Corona umgesprungen ist, wage ich zu bezweifeln, dass dieser Tatbestand gekippt wird. Übrigens. Strack-Zimmermann führt die Liste der Strafanzeigen an.

@Herr Konrad, ja, das ist das Bemerkenswerte an der Sache: eine nach eigener Einschätzung und Parteizugehörigkeit liberale Politikerin rühmt sich, monatlich mehr als 200 Strafanträge zu stellen. Da ist schnurstracks nach der Gesetzesänderung etwas in Schieflage geraten, nicht nur bei der Parteiführung.

Wer in der Demokratie schläft, der wacht in der Diktatur auf, so geht ein altes Sprichwort. Wenn wir uns auf der Welt umsehen, dann gibt es viele Länder, in denen die Staatswirtschaft, der Sozialismus, verbreitet ist. Kennen Sie einen Staat davon, der demokratisch ist? Wie sieht es auf der anderen Seite, im Kapitalismus, aus? Ist es dort genauso? Wo gibt es mehr Oligarchie, Korruption etc., die Eliten bevorzugen?

Wir sollten achtsam sein, dass wir uns nicht ggf. in einer Diktatur wiederfinden. Am 23. Februar können wir unsere Stimme abgeben und über die Richtung mit entscheiden.

Sie hätten bei meiner Verhandlung vor dem Amts-Schimmel-Gericht Wiesbaden dabeisein sollen! Eine köstliche Sternstunde des neuen deutschen Links-Staats. 40 Seiten meines Plädoyer darüber, wie dieser Krieg entstanden ist, darüber "Was ist politische Satire?", über die Absurdität dieses Paragraphen 188 StGB, sowie über die Obszönitäten der Frau Strick-Strack-Rheinmetal, ... alles mit einer Handbrwegung und herablassend rollenden Augen vom Richtertisch gewischt. Es gab offenbar Anweisung endlich durchzugreifen gegen die, die zu Hass und Hetze und natürlich zu Gewalt aufrufen! Zwei junge sich im Zentrum des Rechts wähnende Jurist:Innen in vertrauter Eintracht: die Staatsanwältin und die Richterin. Wer vor solchen Richter:Innen steht, dem Gnade Gott! Wehe dem Volk, in dessen Namen solches Recht gesprochen wird.

Gerhard Lenz | So., 1. Dezember 2024 - 13:35

Antwort auf von Albert Schultheis

aber ich musste "schmunzeln".

"40 Seiten meines Plädoyer darüber, wie dieser Krieg entstanden ist... alles mit einer Handbrwegung und herablassend rollenden Augen vom Richtertisch gewischt."

Na sowas. Es ist aber auch zum Mäusemelken: Die wirklichen "Sachverständigen" werden einfach nicht mehr ge-/erhört.

Noch einen schönen Sonntag!

Auch ich, als langjähriger Aficionado und Halb-Profi des politischen Kabaretts möchte diese Sternstunde des Ablebens und Verendens des deutschen Kabaretts im Gerichtssaal keinesfalls missen! Ich vermute, es wird auf lange Zeit die einzige, noch konsumierbare Form echten Kabaretts in Deutschland sein - in Gerichtssälen deutscher Amts-Schimmel-Gerichte, natürlich mit hohem finanziellen Einsatz! Ein wahrer Höhepunkt für mich nach ca 20 Jahren meines ehrenamtlichen Förderns des politischen Kabaretts und der Satire in und für Wiesbaden! Spaß muss sein, Herr Lenz, mit einem deutschen Gruß an die Kollegen von der Stasi!

ich mich dahingehend äußern, dass so eine Verschärfung "auch nur" unter Merkel möglich gewesen wäre und wäre doch nur die FDP stärker vertreten?
Auf den ersten Blick stimme ich dem Autor zu und bin für eine Streichung.
Andererseits muss man den Ausuferungen des Internet auch irgendwie beikommen können.
Politische Beleidigungen sollten besser nicht strafbar sein, höchstens im Sinne von Abmahnungen.
Persönliche Beleidigungen haben im politischen Raum nichts verloren?
Abgeordnete erweisen unserer Gesellschaft hohe Dienste, aber politischer Macht muss begegnet werden können.
Ich habe anfangs teils "abwertenden" Äusserungen zu meinen Kommentaren persönlich genommen, ich bin ein bisschen "geschädigt" und spende deshalb dem Weissen Ring manchmal.
"One Day my crying was done", ich habe viel dazugelernt: Man kann mich nicht beleidigen, solange ich noch die Sorgen von Menschen dahinter erkennen und nicht ausschliessen kann, dass ich eines ihrer Probleme bin.
Ich kann streiten UND respektieren...

Maria Arenz | So., 1. Dezember 2024 - 10:04

Dieser Paragraph braucht nicht abgeschafft zu werden.Wendete man ihn unter Beachtung der althergebrachten Regeln des juristischen Handwerks an, erwiese er sich nämlich ebenso als Rohrkrepierer wie die "Hilfe", die die für diesen Witz an Gesetzgebung verantwortliche Lambrecht als Verteidiungsministerin der Ukraine angedeihen ließ. § 188 enthält als strafverschärfendes Tatbestandsmerklmal,
daß" die Tat geeignet ist, sein öffentliches Wirken ERHEBLICH zu erschweren". Es ist aber auch bei blühendster Phantasie nicht vorstellbar, daß in den Kegelclubs von Rentnern, Judokursen von Kinderpflegerinnen etc. geteilte "Beleidigungen"dazu geeignet sind. Das können doch nur Provinzstaatanwälte und weiß der Himmel wie an die Staatsnote gekommene - dazu möglicherweise dem Charme von Frauengold-Robert verfallene- Richterinnen übersehen. Vielleicht spielt ja der Dienstort Bamberg eine Rolle, der Ort hat bez. Hexenverfolgung bekanntlich seit dem 17. Jhdt. einen Ruf zu verlieren. Fortsetzung folgt.

Albert Schultheis | Mo., 2. Dezember 2024 - 09:54

Antwort auf von Maria Arenz

Zum Punkt "öffentliches Wirken ERHEBLICH zu erschweren" habe ich folgende erhellende Infomation beizusteuern: Mein volkszersetzender Satire-Tweet hatte nach twitter-Statistik insgesamt ca 36 Klicks erhalten! Knapp die Hälfte ging dabei wohl auf mein eigenes Konto, ca 10 Klicks gingen geschätzt auf das Konto der FDP-Frau Brandmann, der Chefin des Blockwarts-Unternehmens "So Done", die mich verpuffen hat - der Rest, also maximal 10 Klicks, waren schließlich dazu geeignet, das segensreiche Wirken der Marie-Agnes Strack-Zimmermann in ihrem Bestreben, die Knochenmühlen von Bachmut und Awdijiwka am Mahlen zu halten, in ERHEBLICHEM Maße zu erschweren!
So viel zur Realität hinter der Real-Satire in deutschen Amtsgerichten.

Chris Groll | So., 1. Dezember 2024 - 10:27

@Ernst-Günther Konrad, diesen Satz in Ihrem Kommentar finde ich besonders wichtig:

"Üble Beleidigungen muss niemand hinnehmen. Aber nicht weil er Politiker oder ein Promi ist, sondern das gilt für jeden. Weil jeder Ehre und Würde besitzt. Und da reichen unsere Strafgesetze aus".

Allerdings ist es heute bei unserer Justiz so, daß man Bürger und auch ausländische Politiker (z. B. Trump) aufs übelste beleidigen darf, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Menschen wie Stürzenberger, die vor politischem Islam warnen und durch Gewaltakte gegen ihre Person das auch belegen können, werden anschließend von einem Gericht wegen "Islamkritik" verurteilt.
Unser Gestztgeber und unsere Justiz haben ihre
Balance verloren und ich meinen Glauben an diese Justiz.

Maria Arenz | So., 1. Dezember 2024 - 10:27

Mir scheint bei den Anzeigenorgien von Habeck auch bereits fraglich, ob hier das geschützte Rechtsgut überhaupt verletzt wurde. Dazu gehört doch wohl , daß man zumindest mit der Verletzung seiner Ehre persönlich konfrontiert wurde. Man kann doch die Ehre nicht an Subunternehemr auslagern! Dieser ......(die Red.) aber bezahlt- mit Steuergeld- eine von ihm sodann auch noch rechstwidrig beworbene Agentur dafür, mittels KI (!) das Netz nach "Beleidigungen" zu durchforsten, und unterschreibt dann wie am Fließband Strafanträge! Sicher ohne sich den einzelnen Vorgang auch nur anzusehen -die Rechtsprüfung überließ Habeck ja rechtswidrig bisher ebenfalls der Agentur! Wo bitte ist da das Rechtsgut "persönliche Ehre" so betroffen, wie sich das der Gesetzgeber vorgestellt hat? Das Ganze ist ein empörender Mißbrauch von Polizei und Justiz, die das schleunigst abstellen sollte, indem ernstzunehmende Juristen das Gesetz auf den schutzbedürftigen Kernbereich der Norm beschränken.

Dr. Oliver Strebel | So., 1. Dezember 2024 - 10:40

Ein Schulkamerad von mir war jahrzehntelang Ortsvorsteher einer Teilgemeinde einer kleinen Gemeinde. Wegen wüster Beschimpfungen macht er das nicht mehr. Vielerorts können wegen dem bösen gesellschaftlichen Klima zB. Ortsvorsteher-Stellen nicht mehr besetzt werden. Insofern finde ich die Strafrechtsverschärfung von 2021 richtig.

Andererseits darf man die Deutschen eine Köterrasse nennen ohne wegen Volksverhetzung belangt zu werden. Große Teile des Bundestags haben die Rechtsauffassung, dass Deutsche keine Teilmenge der Bevölkerung sind. Das zersetzt auch den Rechtsstaat und die Demokratie und verschlimmert daher ganz erheblich das böse Klima in der Gesellschaft. Denn das Recht befriedet genau dann, wenn es für alle gleich ist. Insofern kann ich es nachvollziehen, dass manche den Geruch von Majestätsbeleidigung wahrzunehmen. Denn alle Nicht-Deutschen stehen nach og. Rechtsauffassung unter dem Schutz des Volksverhetzungsparagraphen.

Volker Peters | So., 1. Dezember 2024 - 10:56

Man muss halt die Parteien wählen, die solchen Unsinn beenden. Bei Grün und Rot wäre es mehr als naiv, auf Einsicht zu hoffen.

Wert von Wahlen scheint doch recht naiv. Schließlich verbünden sich Verlierer regelmäßig zu Siegern. Und selbst die Totgesagten, wenig Gewählten tauchen wieder auf und machen Politik, ohne über eine ausreichende Legitimation durch den Wähler zu verfügen.

Lieber Herr Peters, dieser § 188 StGB wurde 2021 unter der Regentschaft der CDU-Kanzlerin Merkel installiert. Wie kommen Sie darauf, dass es naiv sei, auf Einsicht bei Grün und Rot zu hoffen. Die CDU ist die "Mutti" allen Übels, die Abkömmlinge (Wahlschafe) sind wütend und wählen trotzdem den selben Mist wie in den letzten 19 Jahren.

Gerhard Lenz | So., 1. Dezember 2024 - 11:20

Demonstrierte menschliche Verrohung ist kein Beweis demokratischer Reife. Schwache Charaktere greifen oft zur Beleidigung, wenn ihnen Argumente fehlen. Und da wird es schwierig: Wann beleidigt eine Beleidigung, wie lange ist sie tolerabel?
Das Internet, angetreten, um mehr Demokratie zu schaffen, hat genau das Gegenteil erreicht. Jedem sollte es möglich sein, seine Meinung im öffentlichen Raum zu äußern. Was folgte war keine gesunde Diskussionskultur. Streit, Häme, Beleidigung wurden unter dem Mäntelchen "Man wird doch wohl noch sagen dürfen..." in die Welt herausgebrüllt. Nur wenn es um das eigene politische Lager geht, ist man oft erstaunlich dünnhäutig. Die Vernünftigen zogen sich zurück, die Drauhaufs gewannen die Dominanz. Der Gartenzwerg, der sonst das Eichhörnchen fürchtet, wurde zum lautesten Verfechter patriotischer Interessen. Mit anderen Worten: Es kommt nicht nur darauf an, dass man kritisieren darf, sondern auch die Art, was und wie man das tut. Grenzenlos geht nicht.

Ich empfehle das Buch "Ich habe mitgemacht, Das Archiv des Corona-Unrechts" als Taschenexemplar zu lesen. Unglaublich was der Wähler alles über sich ergehen lassen mußte. Außerdem, ein Herr Trump oder Herr Musk vergessen die medialen Entgleisungen ebenfalls nicht.

H. Stellbrink | So., 1. Dezember 2024 - 12:37

Die systematisch betriebene Suche nach möglicherweise beleidigenden Äußerungen und nach "Hass" und "Hetze" oder "Delegitimierung" (Definition?) bedeutet nichts anderes als dass Politiker den Bürgern den Verfassungsschutz oder - im Falle von "So Done" - eine KI an den virtuellen Stammtisch setzen, quasi eine "Stasi light".
Unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz hat dies für die betroffenen Bürger u.U. erhebliche Konsequenzen. Obwohl die Mehrheit der Äußerungen keine strafrechtliche Relevanz haben dürfte, wagt kaum jemand den Rechtsweg wegen der u.U. horrenden Kosten. Diesbezüglich herrscht zwischen Staat, bestens versorgten Politikern und Prozesskostenübernahme durch "So Done" keine Waffengleichheit. Die Wirkung ist also Einschüchterung. "Bestrafe Einen, erziehe Viele", auch wenn die Delikte nicht strafwürdig sind.
"So Done" ist ein Start-Up, das sich die unseligen Abmahn-Anwälte zum Vorbild nimmt. Dass die betroffenen Politiker daran verdienen, ist ein atemberaubender Skandal.

Zu „So done“ habe ich noch eine Anmerkung, werter Herr Stellbrink und Frau Arenz. In „NiUS“ war zu lesen, dass Franziska Brandmann (JuLi Vorsitzende!), die Initiatorin von dieser „tollen“ Einrichtung, inzwischen dank RA Steinhöfel 2 Schlappen erlitten hat. Erstens durften MP Wüst nicht als MP und Habeck nicht als BWM für dieses Konstrukt werben, was sie aber, wahrscheinlich auf Kosten des Steuerzahlers, gemacht haben. Zweitens darf Brandmann keine juristische Hilfe mehr anbieten. Das stehe nur Juristen zu. Eine Unterlassungserklärung hat sie wohl sofort unterschrieben!!! Gut, dass es kluge und mutige Juristen wie Steinhöfel und auch Höcker gibt, die sich ein normaler
Bürger aber leider nicht leisten kann. Trotzdem 👍👍. Ihnen und Frau Arenz wünsche ich einen schönen 1. Advent.

Dorothee Sehrt-Irrek | So., 1. Dezember 2024 - 14:01

meines Erachtens "jener, welcher" ein "Schwachkopf" war, dann meine ich das politisch, persönlich wüßte ich es nicht zu sagen.
Man sollte ganz sicher überlegen, ob Wilhelm der II. politisch ein "Dummkopf" war .
Ich achte den Adel sicher mehr als notwendig und angemessen, aber die Folgen waren so desaströs, dass so eine Fragestellung erlaubt sein muss.
Ich achte daher besonders auf sogenannte "Unfähige" im Amte, weil ich ermessen kann, dass ein Amt so manches Unvermögen überstrahlen kann.
Was konnte man früher schon erkennen?
Heute müssen alle im Lichte der Öffentlichkeit bestehen.
GUT SO

Karl | So., 1. Dezember 2024 - 14:29

Zitat:

Ich lege hier für den Fall meines Todes das Bekenntnis ab, dass ich die deutsche Nation wegen ihrer überschwänglichen Dummheit verachte und mich schäme, ihr anzugehören.

( Arthur Schopenhauer )

Zitat Ende

Wolfgang Borchardt | So., 1. Dezember 2024 - 15:13

Regierungsparteien glauben, allein die "wahre" Demokratie zu verwalten, um Andersdenkende ausgrenzen, gar strafrechtlich verfolgen zu können. Leider kann sich das GG nicht selbst vertreten.