Schutz gegen „Feindeslisten“ gefährdet Meinungsfreiheit Justizminister Limbach, übernehmen Sie! In einem ungewöhnlichen Prozess geht es um die Meinungsfreiheit. Klar ist schon jetzt: Der Praxistest des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte „Feindeslisten“ (§ 126a StGB) ist misslungen. VON ROLF MERK