Jan Böhmermann / dpa

Urteil gegen ZDF in der Causa Schönbohm - Böhmermann und ZDF haben Falschnachrichten verbreitet

Der durch die Böhmermann-Sendung des ZDF mit Falschnachrichten diffamierte Jörg Schönbohm erhält Recht, aber keine Geldentschädigung. Das ZDF und Jan Böhmermann verweigern jede Einsicht und ihrem Opfer weiter jegliche Entschuldigung.

Ferdinand Knauß

Autoreninfo

Ferdinand Knauß ist Cicero-Redakteur. Sein Buch „Merkel am Ende. Warum die Methode Angela Merkels nicht mehr in unsere Zeit passt“ ist 2018 im FinanzBuch Verlag erschienen.

 

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Man kann nun mit gutem Recht das ZDF und seinen vielfach preisgekrönten Moderator Jan Böhmermann als Verbreiter von Fake News bezeichnen – oder zu Deutsch schlicht: als Lügner. Nichts anderes bedeutet das Urteil, das das Landgericht München I heute aussprach im Verfahren des ehemaligen Chefs des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, gegen das ZDF. 

Laut Urteil ist dem öffentlich-rechtlichen Sender untersagt, vier konkrete Äußerungen, die im „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann getätigt wurden, weiter zu verbreiten. Schönbohms Forderung nach einer Geldentschädigung wies das Gericht allerdings zurück. Schönbohm hatte, nachdem er in der Satire-Sendung von Jan Böhmermann vorgekommen war, eine finanzielle Entschädigung von 100.000 Euro und eine Unterlassungsverpflichtung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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