- Friedrich Merz und die Vergewaltigung in der Ehe
Friedrich Merz wird immer wieder vorgeworfen, dass er einst dagegen gestimmt hat, dass Vergewaltigung in der Ehe als Vergewaltigung bestraft wird. Zahlreichen Abgeordneten von SPD, Grünen, Linken und FDP kann man dasselbe vorwerfen. Es so darzustellen, ist aber unredlich.
Wer mit dem Wissen von heute seine Entscheidungen der Vergangenheit betrachtet, wundert sich oft über sich selbst. Und wer mit heutigen Wertvorstellungen historische Ereignisse beurteilt, kommt aus dem Kopfschütteln gar nicht mehr heraus. Das zeigt sich auch, wenn man auf die Diskussion um die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe zurückblickt.
Lange Zeit war es ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft, dass Sex in der Ehe eine Rechtspflicht ist. Um sie zu erfüllen, mussten die Ehepartner Engagement zeigen. „Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen läßt“, meinte der Bundesgerichtshof 1966. Die Ehe fordere von ihr „eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft“.
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kann von den Partnern kein einvernehmlicher Sex mehr erwartet werden, aber mittlerweile haben uns die Linksparteien, vor allem die Grünen, in eine Situation manövriert, die für den Mann gravierende Nachteile birgt. In Schweden z.B. benötigt er das schriftliche (!) Einverständnis, um mit seiner Partnerin zu schlafen. Welcher Richter kann dann nachträglich feststellen, ob nicht die Unterschrift mit Gewalt erzwungen wurde?