Stimmzettel für die Bundestagswahl
Stimmzettel für die Bundestagswahl / dpa

Neues Wahlrecht - Die Erststimme ist in vielen Wahlkreisen völlig wertlos

Das neue Ampel-Wahlrecht hat die Erststimme entwertet. Wahlkreissieger können leer ausgehen, falls ihre Partei nicht genügend Zweitstimmen erhält. Das ist für die FDP besonders nachteilig. Das schwarz-gelbe Stimmensplitting – Erststimme CDU, Zweitstimme FDP – funktioniert nicht mehr so wie früher.

Hugo Müller-Vogg

Autoreninfo

Dr. Hugo Müller-Vogg arbeitet als Publizist in Berlin. Er veröffentlichte zahlreiche Bücher zu politischen und wirtschaftlichen Fragen, darunter einen Interviewband mit Angela Merkel. Der gebürtige Mannheimer war von 1988 bis 2001 Mitherausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

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Die Ampel ist Geschichte. Aber das von ihr verabschiedete neue Wahlrecht wird groteske Folgen haben. Mancher Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis wird keinen Sitz im Bundestag bekommen, während Bewerber mit deutlich weniger Erststimmen unter der Reichstagskuppel Platz nehmen dürfen.

Überhang- und Ausgleichsmandate

Bei der Bundestagswahl 2021 war das noch anders. Auch damals entschied die Zahl der Zweitstimmen, wie viele Sitze auf eine Partei entfallen. Aber die Sieger in den 299 Wahlkreisen hatten ihr Mandat sicher. Gewann eine Partei mehr Wahlkreise, als ihr nach den Zweitstimmen zustanden, kam es zu sogenannten Überhangmandaten. Deshalb wurde durch sogenannte Ausgleichsmandate sichergestellt, dass letztlich jede Partei so viele Abgeordnete nach Berlin schicken konnte, wie ihrem Anteil an Zweitstimmen entsprach. Folglich gab es nach der Wahl 2021 nicht 598 Mitglieder des Bundestags (MdB), wie es das Wahlgesetz eigentlich vorsieht, nämlich 299 direkt und 299 über Landeslisten gewählte. Aufgrund von 34 Überhang- und 109 Ausgleichsmandaten zählte das Hohe Haus 736 Mitglieder. Von den Überhangmandaten waren zwölf auf die CDU, elf auf die CSU, zehn auf die SPD und eines auf die AfD entfallen.

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Hans Jürgen Wienroth | Mo., 17. Februar 2025 - 12:32

Mit dem neuen Wahlrecht wurde nach meiner Meinung die Landesliste der Parteien entwertet. In den Bundestag ziehen nur dann Kandidaten der Landesliste ein, wenn alle direkt gewählten dieser Partei im Bundestag vertreten sind. Nur kommt nicht mehr jeder direkt „gewählte“ Kandidat in das Parlament. Das kann bei der CSU in Bayern ein höherer Prozentanteil an Wählerstimmen sein, als bei SPD oder Grünen, aber es wird wohl keinen Kandidaten treffen, der über 50% der Erststimmen erhält. Aber wie viele Wähler vertritt ein Kandidat, der 25% der Erststimmen erhält? Ist es sinnvoll, einem Kandidaten der Partei A die Stimme für den Wahlkreis zu geben (z. B. weil die Partei B den Einzug ins Parlament verpasst) und die Zweitstimme der Partei B zu geben? Mit jeder neuen Partei wurde der Überhang im Bundestag größer. Oder wollen wir wirklich das Verhältnis- in ein Mehrheitswahlrecht ändern – The winner takes it all? Damit können ca. 30% der Stimmen für eine 2/3 Mehrheit sorgen?

Ernst-Günther Konrad | Mo., 17. Februar 2025 - 12:39

Tja, so ist das halt, wenn man in dieser Ampel über Gesetze mit abgestimmt hat, die sogar der eigene FDP Minister selbst mitgestaltete und deren Tragweite nicht erkannt hat. Keinerlei Mitgefühl für die FDP. Die haben es so gewollt und ohnehin ist es das Beste, wenn die in einem neuen BT überhaupt nicht mehr vertreten sind. Und warum machen sie das nochmal zum Thema Herr Dr. Müller-Vogg? Selbst wäre noch altes Wahlrecht kämen die derzeit nicht über 4%, vielleicht 5% und wo haben die schon mal wirklich drei Direktmandate erlangt? Habe es mal gegoogelt. 1953 14 Direktmandate und danach, 1990 Genscher ein einziges Direktmandat. Sonst haben die nie eines erlangt. Also was soll das? Und selbst wenn die es schaffen würden, wie auch immer, würde es für eine Koalition it der UNION nicht reichen.

Urban Will | Mo., 17. Februar 2025 - 12:54

Ampel nicht. Sie war genau so gewollt und wurde brutal durchgezogen. Germany last. Gegen den Willen der Wählermehrheit, von denen aber die Mehrheit immer noch nicht kapiert, was sie bekommt, wenn sie Linksgrünwoke wählt.
Nun kommt aber das „unlogische“ und „unverständliche“. Das ist nicht Linksgrünwoke, das ist die Politik der Fritzelaner.
Man verspricht das Blaue vom Himmel (dies stimmt sprichwörtlich, aber auch politisch) und meint, es mit den Linksgrünwoken umsetzen zu können.
D A S ist unlogisch. Denn die Partei, von der man abschrieb (in Sachen Migration zumindest, dem derzeit brennendsten Thema), schließt man kategorisch aus. Und mit den Gegnern koaliert man.

Leider kapieren die Wahlschafe das erst ab dem 24.02.

Der Erst- und Zweitstimmen- Zirkus kann den Blauen gottseidank egal sein. Sie werden zwar im Osten viele Kreise gewinnen, aber im Westen kaum einen.
Daher wird es da wohl passen, dass alle rein kommen, die laut Zweitstimme auch können.

Dr. Michael Bauer | Mo., 17. Februar 2025 - 13:30

Unlogisch, unverständlich und vor allem: undemokratisch und damit unverantwortlich!

Thomas Hechinger | Mo., 17. Februar 2025 - 13:50

Die FDP hat durch das Wahlrecht überhaupt keine Nachteile. Sie hat null Chancen, Direktmandate zu erringen. Sie bekommt genau die Mandate, die ihr durch ihr Zweitstimmenergebnis zustehen. Ihr können überhaupt keine Mandate, die sie direkt erworben hätte, gestrichen werden. Daß die Union jetzt verstärkt um Zweitstimmen wirbt und nicht augenzwinkernd die FDP ihre Zweitstimmenkampagne fahren läßt, hat nichts mit einem Wahlrecht zu tun, das der FDP etwas wegnähme, sondern mit dem in Wahlen erworbenen Stimmenergebnis. Die FDP ist für ihr Ergebnis selbst verantwortlich. Sie kann niemand anderem die Schuld dafür zuweisen.

Ingofrank | Mo., 17. Februar 2025 - 13:55

Der FDP kann’s egal sein ! Sie wird verdienter maßen eh an der 5% Hürde scheitert und das mehr als verdient. Nur eine „das Schlimmste verhindert zu haben“ reicht dem Wähler nicht mehr aus.
Und der Union, sprich CDU, wird’s genau so ergehen wie der FDP. Die Führung einer kurzlebigen maximal 2 Jahre haltenden links grün schwarzen Koalition wird ihr vielleicht die Schmach einer außerparlamentarischen Opposition ersparen, aber ihr einen dramatischen Stimmverlust bescheren.
Könnte natürlich dann noch als Juniorpartner für die AfD reichen 😂😂😂😂 …. mit Glück 👍
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik

Stefan | Mo., 17. Februar 2025 - 15:41

Beide Stimmen für die AfD.

Hans v. Weissensand | Di., 18. Februar 2025 - 08:10

Ich wähle bestimmt niemanden der so unreflektiert auf die Rede von Vance reagiert. Er hat damit bewiesen dass er nicht begriffen das ein Grund für das Erstarken der AFD in Migration und wirtschaftlichen Niedergang liegt ab eine weiterer im staatlichen Paternalismus!

Hans Schäfer | Di., 18. Februar 2025 - 12:33

Der Artikel-Verfasser Dr. Hugo Müller-Vogg soll zahlreiche u.a. politische Bücher verfasst haben! Mr stellt sich die Frage, kennt er Art 38 GG nicht? Art 38 (1) Satz 1 bestimmt u. a.:
Die Abgeordneten des DBt werden in
allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
und geheimer Wahl gewählt.

Herr Politik-Experte, der Sie ja sein wollen, wenn Sie Bücher mit politischen Fragen beantworten. Wann nehmen Sie zur Kenntnis das Listenvertreter nicht „gewählt“ sondern von den Parteien „bestimmt“ werden. Wer auf diese Listen kommt, darauf hat der Souverän „KEINEN“ Einfluss.
Kommen Sie mir nicht mit Art 21 GG, der besagt: „Parteien wirken an der polirischen Willensbildung mit“
Das war die Begründung, mit der das Verfassungsgericht, die Unterwanderung des Art 38 begründet hat. Ein Urteil, dass gegen die Verfassung verstößt und uns eine Parteiendiktatur geschert hat.
Wieso können Parteien nur mit Listenvertreter an der politischen Willensbildung mitwirken?

Hans Schäfer | Di., 18. Februar 2025 - 12:35

Wieso können Parteien nur mit Listenvertreter an der politischen Willensbildung mitwirken? Warum geht es nicht ohne?
Als Autor von „zahlreichen Büchern, in denen politische Fragen behandelt werden, sollte es Ihnen ein leichtes Sein mir diese Fragen zu beantworten.