Bundesverfassungsgericht
Stets auf Linie: der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts / dpa

Impfpflicht für Pflegeberufe - Kafka lässt grüßen: Karlsruhe weist Eilantrag ab

Das Bundesverfassungsgericht bleibt seiner Corona-Rechtsprechung treu und hat den Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegeberufe abgewiesen. Beraten wurde das Gericht unter Präsident Stephan Harbarth von den immergleichen Experten, auf die sich auch die Bundesregierung bei ihren Covid-Maßnahmen beruft.

Ralf Hanselle / Antje Berghäuser

Autoreninfo

Ralf Hanselle ist stellvertretender Chefredakteur von Cicero. Im Verlag zu Klampen erschien von ihm zuletzt das Buch „Homo digitalis. Obdachlose im Cyberspace“.

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Auf Karlsruhe ist Verlass. Wann immer Bürger in den zurückliegenden zwei Jahren Schutz vor den zuweilen ausufernden Corona-Maßnahmen bei den acht Richtern des ersten Senats unter Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth suchten, wurden sie entweder wie ehedem Franz Kafkas Mann vom Lande in den schier unendlichen Wartezustand versetzt oder ihr Gesuch wurde mit zuweilen recht inhaltleeren Begründungen abgewiesen.

Wer sich also bei der heutigen Eilentscheidung in Sachen einrichtungsbezogene Impfpflicht schon im Vorfeld keinen Illusionen mehr hingeben wollte, hat alles richtig gemacht. Den 74 Verfassungsbeschwerden von gut 300 Klägern – meistenteils Angehörige der Pflegeberufe sowie Leiter von Krankenhäusern oder Altenheimen, die in der Regel entweder ungeimpft sind oder „weitere Impfungen ablehnen“ – wurde am heutigen Freitag nicht stattgegeben.

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Achim Koester | Fr., 11. Februar 2022 - 17:49

hatten "Ärztinnen und Pflegende" gegen die Impfpflicht geklagt (!). Wie sagte Obelix schon so richtig: "Die spinnen, die ..."

Bernd Muhlack | Fr., 11. Februar 2022 - 18:14

Als Stephan Harbarth auf Vorschlag von Kanzlerin Dr. Merkel zum neuen Vorsitzenden des BVerfG gewählt wurde, hatte ich damals hier im Forum eine Lanze für ihn gebrochen.

Es war für mich nicht vorstellbar, dass ein Vorsitzender des BVerfG solch eine Annäherung an die Legislative u Administrative vollzieht.
Wo sind denn die abweichenden Sondervoten geblieben?
Auch hier wohl inzwischen: bloß nicht "quer denken".

Man schaue sich den immensen Fragenkatalog des österreichischen BVerfG zur Impfpflicht an: Hut ab!

Muttern kam heute morgen per RTW ins KH; sie ist 87.
Sowohl sie als auch die beiden Rettungssanitäter sind geboostert. Gleichwohl bei ihr ein PCR-Test. In ihrer abgeänderten Patientenverfügung steht, dass sie keine Beatmung will - 87 sei okay.
Ich tel mit dem Arzt: das sei nicht nötig, das Problem läge anders.

Als erfahrener KH-Patient weiß ich, dass Infektionen von allem Möglichen drohen, nicht nur vom Personal.

Sollte es nicht eine Corona-Prämie geben?
Statt dessen mehr Druck!

Wer vulnerabel in eine Klinik kommt, hat größtes Risiko an multiresistenten Keimen - volkstümlich Krankenhauskeime - von Gevatter Tod geholt zu werden. Ich glaubte früher als staatlich ausreichend Informierter, Krankenhauskeime entstehen in der Klinik wegen zuviel Durchzug. Mittlerweile habe ich staatlich ausreichend aus meinem Leben gestrichen.

OHNE SIE - KEINE MACHT & KEINE GEWALT WIE VERFÜGUNG!

Aber - wir als Ossi, die vor allem nicht im Gleichschritt zur DDR-Zeit marschierten, hatten schon immer eine feine Nase, wenn der Staat schummelt, nicht die volle Wahrheit sagte, mit Silberlinge die Wünschelrute in Bewegung setzte, Lobhudelei & Lorbeeren zu verteilte, um seinen Handlungen & Wirken die gewünschte Richtung zu verleihen.

Und deshalb bekommen viele Ossi bei den Wörtern Demokratie, im Namen oder zum Wohle des Volkes &&& ganz schnell Gänsehaut, weil diese den Inhalt real erlebt haben. Und eben nicht zum Guten.
Und immer wurde alles abgesegnet von den Handlanger der Partei. Und wer glaubt, dass ein Wissenschaftler der Wissenschaft verpflichtet ist & die Hüter des Grals der Wahrheit, der glaubt auch, .....

Die leitenden Beamten & Richter bekommen ja jetzt einen Corona-Bonus, damit die Pille nicht zu bitter ist.

Als Gegenstück für geleistete(?) Dienst-Lei(s)tung, wie?

Richter Maier - Wird als Staatsfeind deklariert!

Bernhard Marquardt | Fr., 11. Februar 2022 - 18:16

oder in der Obhut eines Pflegedienstes sind zwingend auf eine adäquate Versorgung angewiesen.
Diese Institutionen suchen heute schon händeringend und oft vergeblich nach qualifiziertem Personal.
Tagesaktuell negativ getestete Ungeimpfte stellen für die Pflegebedürftigen eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr dar als Geimpfte, die jederzeit Überträger sein können.
Etwa die Hälfte der aktuell massenhaft neu Infizierten sind Geimpfte!
Vielleicht hätte das BVerfG Pflegebedürftige und Patienten selbst befragen sollen, ob ihnen nicht doch lieber eine negativ getestete ungeimpfte Person zu Hilfe kommen soll oder wegen Personalmangel niemand?
Das tangiert geltungssüchtige Politiker offenbar ebenso wenig wie die Richter des BVerfG. Unbedarft und schlecht beraten, aber stets den Regierenden zu Diensten.
So ruiniert das Gericht den eigenen Ruf.

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert. Sorry, dieses BVerfG hat seinen ehemals guten Ruf dank Hr. Harbarth verspielt, total.

Manuela Egger | Sa., 12. Februar 2022 - 17:50

Antwort auf von Helmut Sandmann

Zitat H. Schmidt!
Diese drei Minderheitsparteien, die uns ständig einen Willen der Mehrheit verkauft ist unzumutbar geworden! Ich könnte noch weiter zitieren ("Wer die Grünen wählt, wird es letzlich bereuen" )
Was gibt diesen Menschen das Recht einen so gravierenden Eingriff in körperliche Unversehrtheit zu unternehmen! Dank ständig gleich säuselnden "Experten", die uns alle eine derartig hysterische Politik einbrocken! Keiner den ich kenne, ist ein Leugner v. C. Doch sterben die allermeisten an ihren sc uhon manifestierten Grunderkrankungen.
ALTERSHEIMBEWOHNER GEHÖREN GESCHÜTZT - DAS HAT UNSERE REGIERUNGSRIEGE SEIT SPAHN STRÄFLICH VERTRÖDELT! Demokratie lebt von der Vielfalt ihrer Stimmen - wo ist die hier geblieben! Wo sind wir!
WO IST DIE UNABHÄNGIGE JUSTIZ BEIM HÖCHSTEN UNSERER GERICHTE ABGEBLIEBEN - MAN KANN NUR NOCH DEN KOPF SCHÜTTTELN!

Da sieht es in einigen Heimen schon länger sehr, sehr düster aus.
https://www.rtl.de/cms/team-wallraff-undercover-in-pflegeheimen-das-wue…

Der Wegfall weiterer Pflegekräfte wäre ein Unding, bezüglich der Versorgung alter Menschen.

Mangel an Pflegepersonal wird auch seit Jahren in der Intensivmedizin beklagt.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/205989/Intensivmedizin-Versorgung-de%…

Die Fixierung auf die Impfung ist (unter Omikron)nicht mehr nachzuvollziehen.
Genausowenig wie die Entscheidung des BVG.

Tomas Poth | Fr., 11. Februar 2022 - 18:33

Man kann es in etwa so zusammenfassen:
Wir werden von einer Nomenklatura beherrscht, die selbstreferenziell ihre Vorstellungen von Gesellschaftsordnung durchsetzt.
Die Stärke des Rechts weicht schon lange vor der Stärke des Durchregierens einer Nomenklatura.
Ein oligarchisch autokratisches System das sich Demokratie nennen läßt.
Wo bitte ist der Unterschied zu Russland oder Ukraine?
Wozu braucht das BVG Berater und erkennt das Offensichtliche nicht selbst? Die Impfung schützt selbst den Geimpften nicht und verursacht viele schwere Nebenwirkungen.
Der Impfzwang zwingt die Menschen zur Wahl/Roulettespiel zwischen schwerer Nebenwirkung durch Impfung und angeblicher Schutzwirkung der Impfung.
Das BVG entpuppt sich seit Harbarth als ein unfähiger Saftladen.

Das Bundesverfassungsgericht als "Saftladen" bezeichnen kann man nur, wenn man seine Urteile zum Klima, zum Rundfunkbeitrag, zum BundesnotzuchtG, zum Versammlungsrecht und jetzt zur Impfpflicht an den hergegebrachten Maßstäben des Berufsrichtertums und der seitherigen Rechtssprechung des BVerfG zum verfassungsrechtlichen Fundament unserer Republik mißt. Davon hat sich jedenfalls der 1. Senat aber ganz offensichtlich verabschiedet. Unter dem von Merkel mit wer weiß was für Machinationen und gewiß nicht lauteren Absichten durchgesetzten Harbarth, ist ein Jurist an eine Schaltstelle der Macht gekommen, der noch nie als Richter tätig war, sondern immer nur als im Interesse seiner Auftraggeber tätiger "Mietling"- nichts anderes sind Anwälte oder Parteischranzen. Das Berufsverständnis eines Richters ist aber ein grundsätzlich anderes. Und wenn man das verstanden hat, und die Interessen einer Polit-Kaste, die endlich durchregieren können will, macht der 1. Senat einen Klasse-Job.

Sabine Lehmann | Fr., 11. Februar 2022 - 19:14

ist man in Gottes Hand. In Deutschland gilt nicht mal mehr das. Wir sind hilf- und machtlos einer regelrechten Corona-Diktatur ausgesetzt. Demokratie, Freiheit und Pluralismus war gestern, heute darf ein Gesundheitsminister, der offenbar nicht mehr Herr seiner Sinne ist, über "Leben und Tod" entscheiden. Dafür ist er nach eigenem Bekunden(Zitat von heute) zuständig. Seine Stellenbeschreibung hat er wohl bis heute entweder nicht gelesen, oder nicht verstanden.
Aber dem Corona-Wahn sind noch viele andere Protagonisten verfallen, ein Wahn, der so auch nur in Deutschland existiert. Nebenbei würde mich mal interessieren, wie die europäischen Kollegen die deutsche Administration, speziell den Gesundheitsminister, bewerten.
Ja, und unser oberstes Gericht, das gehört nicht mal mehr in die Wertstofftonne, das ist geistiger und juristischer Sondermüll. Man kann nur hoffen, dass andere Gerichtsbarkeiten anders, und vor allem besser begründet, urteilen. Merkels "Erbe" wird uns noch ruinieren.

Thomas Betzel | Fr., 11. Februar 2022 - 19:32

Hier wanzt sich der Autor mindestens so an die Impfgegner heran wie das Verfassungsgericht an die Exekutive. Die Wortwahl ist kaum erträglich.

Hans Jürgen Wienroth | Fr., 11. Februar 2022 - 19:48

Das BVerfG. urteilte zur einrichtungsbez. „ImpfNACHWEISpflicht“, dass die SEHR GERINGE Wahrscheinlichkeit von gravierenden bis tödl. Impfnebenwirkungen gegen die höhere Wahrscheinlichkeit der Schäden vulnerabler Menschen zurückzustehen hat. Die betroffenen Arbeitnehmer könnten ja die Tätigkeit wechseln (WOHIN?) oder den Beruf aufgeben. Wird der Ruin der Betroffenen (z. B. Ärzte mit hohen Ausbildungskosten) bewusst akzeptiert? Ist das die Achtung der aufopferungsvollen Tätigkeit der Pfleger in der Pandemie und der Menschenwürde? Beifall sieht anders aus!
Die Verfassungsrichter haben vermutl. nicht die Diskussion im BT verfolgt, keine anderen Experten befragt und haben offensichtl. keine Möglichkeit für den Impfaufschub gesehen. (Hierzu auf Cicero: „Das dröhnende Schweigen über die Nebenwirkungen“) Wenn in der Hauptsache gg. die Impfpflicht entschieden wird, ist der Schaden (lt. BVerfG.) irreversibel!

M. Bernstein | Fr., 11. Februar 2022 - 19:49

Eigentlich müsste das BVG doch abschätzen ob die Maßnahme überhaupt zielführend sein kann. Es ist doch erwiesen, dass die Impfung eben nicht steril ist.
Außerdem hat man einen Impfschaden nicht zu einem 20.000tel sondern ganz.

Chris Groll | Fr., 11. Februar 2022 - 20:00

Es ist traurig, das sagen zu müssen, aber unser BVerfG ist zum Abnickverein der Regierung geworden. Da lobe ich mir das österreichische BVerfG bezüglich der Impfpflicht. Ob dieser Fragenkatalog zur Impfpflicht etwas bringt, weiss ich nicht, aber zumindest wird nicht alles blindlings übernommen, was die Regierung beschließt, sondern es wird noch hinterfragt.
Dazu ein Zitat von Georg Büchner:
"Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten."

Heidi | Fr., 11. Februar 2022 - 20:54

Seit Dezember bangen Menschen um ihren Arbeitsplatz und um ihre Existenz. Diese Menschen erleben viel Leid, sind für Andere da, sind sozial und hilfsbereit. Wenn man sich in diese Situation hineinfühlt, die schlaflosen Nächte mit wach ist, die Angst empfindet und auch die Hoffnung auf eine Entscheidung durch ein Gericht, oder eine Umkehr der Regierung, die nun wieder enttäuscht wurde, dann kann man nur Abscheu empfinden. Die Impfpflicht wird mit 3 Spritzen nicht erfüllt sein, die Stiko hat Nummer 4 für Pflegekräfte bereits empfohlen.

Stefan Kreppel | Fr., 11. Februar 2022 - 21:23

Die Politik in diesem Land ist ein Treppenwitz, dass "Bundesverfassungsgericht" irrelevant. Das passiert wenn ein Volk es noch länger und noch härter möchte und sich den Kerkermeister als Kanzler wünscht. Gratulation an dieses untertänige Volk.

Norbert Heyer | Sa., 12. Februar 2022 - 06:43

Wir haben nach schmerzlichen Erfahrungen von den Siegermächten WK2 eine Demokratie verordnet bekommen, die sich jahrzehntelang hervorragend bewährte. Niemand hat geahnt (oder doch), dass eine Kanzlerin aus dem Osten das Potenzial hat, aus einer funktionieren Gewaltenteilung eine einheitliche Gemeinschaft der alternativlosen Angepassten formt. Die Parteien beschließen Gesetze, da die Zahl der bestimmten Politiker die Zahl der Gewählten weit übersteigt, in Verwaltung und Administration sitzen treue Parteigänger und die Justiz bestätigt alles im geforderten Umfang. Anders ausgedrückt: Die Gewaltenteilung hat sich vereinigt und das einzige Korrektiv - die Medien - versagen fast völlig bei ihrer ureigensten Aufgabe, Politik kritisch zu kommentieren. Nein, hier hat Merkel wirklich ganze Arbeit geleistet. Aber sie konnte nur so agieren, weil kaum Widerstand vorhanden war. Wer dennoch kritisch sich äußerte, wurde öffentlich „fertiggemacht“ - bestrafe Einen, erziehe Tausende - Kommunismus pur.

Didem B. | Sa., 12. Februar 2022 - 09:13

Das hohe Gericht möge doch folgende Fragen beantworten:
1. Wie viel Gefahr geht von einer ungeimpften , aber täglich getesteten Person aus, im Vergleich zu einer geimpften, aber nicht getesteten Pflegeperson?
2. Warum muss jene Berufsgruppe zu einer Impfung gezwungen werden, die doch täglich, die Patienten versorgen, die sich freiwillig der Gefahr ausgesetzt haben, sich zu infizieren, bevor es eine Impfung gab?
Das einzige was sich in dieser ganzen Pandemie-Politik bewahrheitet hat, ist, dass vieles, was medizinisch und politisch versprochen wurde nicht eingehalten werden konnte. Insbesondere, was die Effektivität der Impfung angeht. Es würde mich nicht wundern, wenn es bald hieße, die Impfung habe nur eine marginale Wirkung, in Anbetracht der hohen Impfdurchbrüche!
Mal sehen, wie das Verfassungsgericht in Österreich entscheidet.

solche Fragen ernsthaft zu stellen, und auch zu spät diese sinnvoll und nachvollziehbar beantwortet zu bekommen. Der Tropfen und der ausgehöhlte Stein usw.

MnM ist das gefügigkeit machen und das brechen des freien Willens des Bürgers erklärtes Ziel.

Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen konkret aus familiärer Erfahrung schreiben. Unsere Tochter, Therapeutin in einer Tageseinrichtung ist nicht geimpft. Letztes Jahr war es ihr zu verdanken, dass dort ein Coronaausbruch zeitnah bemerkt wurde und niemand zu Schaden kam. Als Einzige musste sie sich testen bevor sie ihren Dienst antrat. Die Kollegen waren ja geimpft. Eines Tages war der Test C-positiv. Sie verständigte die Leitung und die anderen Mitarbeiter. Diese testeten sich auch und siehe da: Alle Geimpften waren positiv. Sofort wurde eine weitere Einrichtung des Trägers im Nachbarort verständigt. Auch da, obwohl alle geimpft, alle Kollegen/Kolleginnen C-positiv. Tochter und Schwiegersohn hatten als Ungeimpfte kaum Symptome und waren nach 2 Wochen wieder fit. Die Einrichtung musste für 3 Wochen geschlossen werden, die Geimpften waren bettlägerig mit hohem Fieber.

Ernst-Günther Konrad | Sa., 12. Februar 2022 - 09:14

Immer dieselben Berater, dann auch immer dieselben Urteile und Beschlüsse. Das BVG hat ja selbst gezeigt, wie es überreagiert und die mündl. Verhandlungen vor einem Senat "aussetzt" wegen Corona. Für mich können nur noch die Bürger das Unheil abwenden. Nicht mitmachen und spazieren gehen. Ob sich ein Richter im Falle eines med. Notfalls vom Personal die Impf-App zeigen lässt und im Zweifel Hilfe ablehnt? Wer sich in Podcasts die Stimmen aus der Pflegebereiche anhört, der kann sich ausmalen, was demnächst passiert, wenn 1000nde Pfleger kündigen oder gekündigt werden, zu Hause bleiben oder umsatteln. Nein, dieses Desaster kann nur das Volks selbst abwenden, durch Anwendung des Art,. 20 Abs. 4 GG. Mit den Pflegern fängt es an und mit dem Rest soll es enden. Da nützt die kleine Ohrfeige für Lauterbachs Genesenen Fauxpas gar nichts. Den Mann interessiert das GG nicht, der lebt seinen Virenwahn aus bis zum bitteren Ende. Ach, in der Hauptsache wird wann entschieden?
Warten auf Godot.

Werner Gottschämmer | Sa., 12. Februar 2022 - 10:56

ob der Begriff-Söldner- hier zu weit ginge, wenn man das BVerfG erklären möchte.

Vlt. klärt mich die Cicero Redaktion diesbezüglich auf?

Bernhard Marquardt | Sa., 12. Februar 2022 - 11:04

Weder die schrecklichen Erfahrungen mit einem staatlich gelenkten Justizapparat im „Dritten Reich“ noch dessen Fortsetzung unter anderen Vorzeichen in der DDR haben die Bundesrepublik veranlasst, Gerichte und Staatsanwaltschaften dem Einfluss der Exekutive zu entziehen.
Nach Ende des Faschismus hat Italien in seiner Verfassung vom 27. Dezember 1947 die Judikative der Exekutive entzogen (Artikel 101 bis 113). Spanien folgte diesem Beispiel nach dem Ende der Franco-Diktatur im Dezember 1978 (Artikel 117 bis 127).
Die meisten Mitgliedsländer der Europäischen Union haben sich in modifizierter Form dem italienischen und spanischen Vorbild angeschlossen, meist mit der seitens der EU empfohlenen Einrichtung sog. Justizräte zur Auswahl von Richtern und Staatsanwälten.
Eine effektive Gewaltenteilung gibt es in Deutschland bis heute nicht. Stattdessen wählen sich (Regierungs-)Parteien der Exekutive und Legislative ihre Rechtsaufsicht lieber selbst.
Das langfristige Ergebnis ist zu besichtigen.

Werner Gottschämmer | Sa., 12. Februar 2022 - 11:44

noch einmal, wer es hier aushält, dem sei der heutige Beitrag, von Klonovsky ans Herz gelegt.

Wer Angst hat vor Schwefelgeruch macht das Fenster auf. Ich kann es geschlossen halten.

Viel Spaß damit..

Gisela Fimiani | Sa., 12. Februar 2022 - 12:20

Wenn die letzte Bastion fällt, die den Bürger vor dem übergriffigen Staat schützen soll……….und (fast) alle lassen es geschehen……… Wo sind die bestürzten „Demokraten“, die unsere freiheitlich rechtsstaatliche Gesellschaftsordnung verteidigen? Verschwunden in der Horde der Rechtgläubigen, der „Guten“……

W.D. Hohe | Sa., 12. Februar 2022 - 12:34

Deutsche Justiz - Quo Vadis ? - hat abgewirtschaftet - "hat fertig"
Insbesondere im Zivilrecht wird Deutschen Richtern Raum der unbegrenzte Art, sprich Ausleben jedweder menschlichen "Ausstattung", inkl. der niederen Beweggründe zur Verfügung gestellt.
Gegenwehr und Widerstand ist
a)nur mit tatsächlichen Vertretern des Rechts, also etwa 10% vorhandener Rechtsanwälte
b) Geld und Zeit ohne Ende
möglich.
Welcher "Normalbürger" verfügt über derartige Ressourcen ?
Preisfrage:
Wer oder was erstellt die diesbezüglichen Spielregeln ?
Auch die für ÖR Ton und Bild ?
Richtig: 100 Punkte
Kafkaesk.
Herr Hanselle - Sie haben es auf den Punkt gebracht

Grüße aus Bayern

Jon Doe | Sa., 12. Februar 2022 - 14:21

Legt man unseren aktuellen Kenntnisstand zur Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus durch Geimpfte, Genesene oder Ungeimpfte zu Grunde ist nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit eine generelle oder einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht statthaft.

Es gibt aktuell keine verfügbaren Daten, die belegen, dass insbesondere eine Weiterverbreitung der aktuellen „Omikronvariante“ häufiger durch Ungeimpfte als durch Genesene oder x-fach Geimpfte erfolgt. Dass die Impfungen mit den derzeit verfügbaren Impfstoffen hingegen nicht zu einer sterilisierenden Immunität führen, gilt dagegen als sicher.

Es existieren weiterhin keine Daten, die belegen, dass die Übertragungswahrscheinlichkeit des SARS-CoV-2-Virus beim Tragen eines MNS oder einer FFP2 Maske durch einen Geimpften oder Genesenen (in den ersten 3, 6 oder 12 Monaten nach Infektion, je nach Land oder Mandat) geringer ausfällt als durch einen Ungeimpften.

Fortsetzung…

Jon Doe | Sa., 12. Februar 2022 - 14:23

Es ist bei Ungeimpften mit nachweisbarem und definierten Antikörpertiter gegen das SARS-CoV-2-Virus davon auszugehen, dass in diesen Fällen zumindest eine Teilimmunität gegen das Virus besteht z.B. nach stattgehabter, nicht im PCR-Test bestätigter oder asymptomatischer Infizierung. Hier bestünde dann defacto die Notwendigkeit, diese Personen mit Geimpften oder Genesenen gleichzusetzen.
Unter diesen Aspekten hat es sich der 1. Senat des BVG unter Vorsitz von Herrn Harbarth (mal wieder) etwas zu einfach gemacht, den Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht unter Verweis auf den Schutz von Dritten (Alte, Kranke,…) abzulehnen.
Es ist zu befürchten, dass eine Impfpflicht weder geeignet noch erforderlich ist, um den Schutz Dritter vor Infektion zu erreichen. In jedem Fall stehen Maßnahmen zur Verfügung, nämlich das Tragen von Masken, die nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft maßvoller sind.

Gerhard Lenz | Sa., 12. Februar 2022 - 16:35

....und überrascht auch nicht. Und richtig ist die Entscheidung allemal, auch wenn erst mal nur der Eilantrag abgelehnt wurde, und die Hauptverhandlung noch folgt.

Natürlich schreien jetzt Covidioten, Querdenker und taktisch Verbündete Zeter und Mordio. Wie fix war man doch mit der Aussage, selbst bei der partiellen Impfpflicht handele es sich um einen Gesetzesverstoß!

Aber selbstverständlich werden jene, die es doch nicht besser wussten, jetzt wieder über angebliche Gesinnungsjustiz und den Regierenden wohlwollende Richter lästern. Aber die schlechten Verlierer werden sich nicht davon abhalten lassen, demnächst wieder vor Gerichte zu ziehen, und die nächste Niederlage zu kassieren.

Bei denen, die tatsächlich betroffen sind, dem Pflegepersonal, dürfte es kaum eine nennenswerte Reaktion geben. Wer kündigt, dem stinken Arbeitsbelastungen, mangelhafte Vergütung und für seine wertvolle Arbeit auch noch von Covidioten diffamiert oder gar angegriffen zu werden.