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Ruth Bader Ginsburg im Jahr 2016 während der Trauerfeier für Antonin Scalia / dpa

Nach dem Tod von Ruth Bader Ginsburg - „Das ist ein Vulkanausbruch in desaströser Lage“

Nach dem Tod von Ruth Bader Ginsburg ist aus dem Votum über Donald Trump ein Kulturkampf geworden. Wie genau sich die Neubesetzung des Obersten Gerichts auf den Wahlkampf niederschlagen wird, analysiert Daniel Benjamin, Präsident der American Academy in Berlin.

Ralf Hanselle / Antje Berghäuser

Autoreninfo

Ralf Hanselle ist stellvertretender Chefredakteur von Cicero. Im Verlag zu Klampen erschien von ihm zuletzt das Buch „Homo digitalis. Obdachlose im Cyberspace“.

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Seit Juli 2020 leitet Daniel Benjamin die American Academy in Berlin. Zuvor war er Direktor des John Sloan Dickey Center for International Understanding am Dartmouth College. Von 2009-2012 arbeitete er als Koordinator für Terrorismusbekämpfung im US-Außenministerium.

Mister Benjamin, Jura gilt ja für gewöhnlich als trockene Materie. Wieso hat ausgerechnet eine Richterin wie Ruth Bader Ginsburg die amerikanische Politik und Gesellschaft so immens prägen können?

Sie hat einen wirklich großen Einfluss auf das Leben der Amerikaner gehabt – größer als der jeder anderen Juristin zuvor. Sie hat verdeutlicht, dass es im amerikanischen Rechtssystem wie in der Gesellschaft generell eine Benachteiligung von Frauen gibt und dass diese Diskriminierung nicht vom Recht gedeckt ist. Unsere Gesellschaft hat sich um Doppelstandards herum aufgestellt. Frauen wurden in dieser Rechtsauffassung zu Bürgern zweiter Klasse degradiert. Deshalb, und weil sie eine unglaublich scharfsinnige Intellektuelle und Verfechterin des Liberalismus gewesen ist, wird Ginsburg in die Geschichtsbücher als eine große Richterin der Vereinigten Staaten eingehen; und das sogar, obwohl sie die meiste Zeit ihres Lebens an einem Gericht zugebracht hat, in welchem sie eine Mindermeinung vertreten hat. Vielleicht hat sie diese Tatsache sogar noch beflügelt.

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Holger Jürges | Di., 22. September 2020 - 13:10

wie sie sind; da hilf auch kein Empörungsgehabe.
Trump wäre ja mit dem berühmten Klammeraffen gepuder, wenn er nicht die Kandidatin seiner Wahl ins Amt heben würde. - Mache wir uns ehrlich Herr Benjamin: Die Demokraten würden´s keinen Deut anders machen. - Also viel Aufregung um nichts...

gabriele bondzio | Di., 22. September 2020 - 13:29

nicht so stark von einander getrennt.“...nun ja, in DE ist die Gewalteneinteilung eindeutig auch zu nahe beieinander.
„ Die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger ist in Deutschland bis heute nicht erfolgt. Eine staatsorganisatorische Gewaltenteilung wurde verhindert. Noch immer unterstehen die deutsche Justiz (Ausnahme: Verfassungsgerichtsbarkeit) den Regierungen,  entscheiden Minister, wer Richter wird, verwalten und beaufsichtigen Minister die Gerichte und die Richter.“ (gewalteneinteilung.de/Udo Hochschild ehemalige Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Dresden, ehemaliger Vorsitzender eines Richterverbands )...was ich überhaupt nicht gut finde, in der derzeitigen Situation in DE.
Da mag man den antiquierten Gedanken aus den USA belächeln, Richter auf Lebenszeit zu benennen. Aber die Gewalteneinteilung in BR ist auch noch aus 1877 organisiert.

Bei allem was Sie schreiben, möchte ich vor allem auch in Erinnerung rufen, dass Staatsanwälte Beamte und gegenüber dem Justizminister weisungsgebunden sind. Dieser bestimmt auch, wer Staatsanwaltschaften leitet, wer befördert und wer ggfls. mit Sonderaufgaben betraut wird.
Richter und Staatsanwälte sollten durch einen Richterrat und durch Nachweis bestimmter Tätigkeiten und Qualifikationen und nicht durch Politiker bestimmt werden. Sie sollten auch keiner Partei angehören, bis sie in den Ruhestand gehen. Wir regen uns auf, dass ein amerikanischer Präsident quasi einen "Verfassungsrichter" ernennt. Das geht bei uns nicht anders. Parteien kungeln die Besetzung des BVG aus. Eigentlich ein Unding. So etwas muss aufhören und durch entsprechende Änderungen im G manifestiert werden.

Wolfgang Jäger | Di., 22. September 2020 - 13:39

Ich kann nicht begreifen, warum man um die Wiederbesetzung dieser Stelle so einen Tanz veranstaltet. Die nun von allen Linksstream-Medien gehypte Popikone des linkstrendigen Teils Amerikas (den gibt es dort also auch!) ist nun einmal gestorben. Mr. Trump hat das Recht, die Stelle neu zu besetzen. Es liegt wohl in der Natur der Sache, dass er dies nicht nach dem Gusto der Linken tun wird. Ebenfalls ein Naturgesetz. Bloß, warum sollte deswegen die Welt untergehen? Dieses Gejammer ist unerträglich. Dahinter steckt die bittere Erkenntnis, dass der linke Kulturkampf nun einmal mit einer Trumpschen Neubesetzung einen kleinen Dämpfer erhielte. Na und? Es ist gut, dass es in der Welt noch ein paar Leute gibt, die nicht alles nach der linksideologischen Pfeife ausrichten.

RBG, von Clinton vorgeschlagen, wurde noch von 96:3 im Senat bestätigt. Der von Obama in 2016 vorgeschlagene Kandidat war keineswegs ein linker Ideologe oder Parteisoldat und wäre für eine größere Zahl von republikanischen Senatoren zustimmungsfähig gewesen. Nur die Führung hat die Anhörung verweigert. Eine engstirnige Parteilichkeit für die Nominierung und Bestätigung von Richtern ist keine " nationale Selbstverständlichkeit". Erst seit der Tea-Party-Polarisierung ist der Graben breiter und tiefer geworden, und in den letzten 4 Jahren nochmals ein Stück weiter. Wie Trump und der derzeitige Senat mit dem Thema umgehen wird war absehbar. Das Protestgeschrei auch. Wem was bei den Wahlen am meisten nützt bleibt abzuwarten, aber Krankenversicherung und Legalität des Schwangerschaftsabbruchs sind starke Mobilisierungsthemen auch für moderat konservative Frauen, die für Biden, und für einen demokratischen Senator stimmen könnten.

Wer kennt unsere Verfassungsrichter eigentlich alle mit Namen? Außer Herrn CDU-Müller, den Herren Vosskuhle und Papier, letztere als "Ehemalige", fallen vielen wohl kaum charismatische Verfassungsrichter ein. Da erstaunt das Theater um RBG von Seiten der deutschen Presse doch etwas. Wir bilden uns ein nicht nur bei der Wahl des amerikanischen Präsidenten ein Mitspracherecht zu haben, jetzt interessiert uns auch noch die Besetzung der Richterämter.

Romuald Veselic | Di., 22. September 2020 - 14:37

wer sitzt auf dem US Obersten Gerichtshof? Sogar die Analyse darüber!
Zumal, interessiert mich das absolut nicht. Für mein praktisches Leben, ist das in Overdrive-Modi bedeutungslos bis nichtig.
Zugegeben, ich war nicht imstande den Artikel zu lesen, denn, ich bin schon voraus, durch D-Medien diesbezügliche Berichte, informell schwer "vergiftet" worden, dass das in mir, gleich schwere Allergie hervorruft - durch Hören/Sehen. Diagnose: Audiovisueller-Schock durch endlose Wiederholung des Gleichen. Angeblich wird diese Form in psychologischer Kriegsführung angewendet o. bei Verhören der renitenten Dissidenten. Stasi Leute, solange sie noch leben, dürfen sich daran erinnern. Das waren PC-"Spiele", bevor PC Spiele erfunden worden sind.
Ich glaube, dass Frau Maryja Kalesnikawa (BY) u. Herr Alexej Nawalnyj (RUS), die ähnliche Einstellung zu geschilderter "Problematik" haben, wie ich. Irgendwie Iranische Kuttenträger, Erdogan, Lukaschenka o. Maduro, sind erheblich gefährlicher US-O-Gericht.