Manuela Schwesig im Landtag
Die sogenannte Klimastiftung ist zum Symbol für Manuela Schwesigs Kremlnähe geworden, deswegen will die Ministerpräsidentin sie loswerden / dpa

Streit um die „Klimastiftung“ in Mecklenburg-Vorpommern - Klimastiftung äußert sich zum Verdacht der Steuerhinterziehung

Die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV hat nach einem Jahr immer noch keine Schenkungssteuer gezahlt. Dies ergaben Recherchen von „Cicero“ im vergangenen April. Nun hat sich die Stiftung in einer Pressemitteilung zu der Angelegenheit geäußert.

Ulrich Thiele

Autoreninfo

Ulrich Thiele ist Politik-Redakteur bei Business Insider Deutschland. Auf Twitter ist er als @ul_thi zu finden. Threema-ID: 82PEBDW9

So erreichen Sie Ulrich Thiele:

Im April berichtete Cicero, dass die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV ein Jahr nach Erhalt der 20 Millionen Euro Zustiftung von Nord Stream 2 immer noch keine Schenkungssteuer gezahlt hat. Die sogenannte Klimastiftung ist nicht offiziell als gemeinnützig anerkannt und dürfte somit nicht die Steuererleichterungen einer gemeinnützigen Stiftung erhalten – in ihrer Satzung schreibt sie sich lediglich gemeinwohlorientierte Ziele vor. Für die 20 Millionen Euro von Nord Stream 2 läge die Steuer sogar in Höhe des Spitzensteuersatzes von 50 Prozent.

Nachdem Cicero den Verdacht äußerte, dass die Stiftung möglicherweise nicht rechtzeitig ihre Steuererklärung abgegeben haben könnte, hieß es daraufhin aus Kreisen der Stiftung gegenüber Cicero, man habe die Schenkungssteuererklärungen vergangenes Jahr rechtzeitig abgegeben – und dazu eine Begründung, weshalb die Gazprom-Zustiftung von der Schenkungssteuer befreit werden solle. Da das Geld von Gazprom-Tochter Nord Stream 2 lediglich der gemeinwohlorientierten Klimaschutzstiftung und nicht dem Geschäftsbetrieb zugutekomme, so die Begründung, sei es steuerrechtlich ähnlich zu bewerten wie bei einer offiziell gemeinnützigen Stiftung.

Hat das Finanzamt die Steuererklärungen verloren?

Irgendwann, wohl noch im Jahr 2021, habe das zuständige Finanzamt Ribnitz-Damgarten angeblich auf Nachfrage erklärt, die Steuererklärungen seien verloren gegangen, woraufhin die Stiftung Kopien nachgereicht habe. Im Frühjahr 2022 soll das Finanzamt dann für die Woche vom 28. März bis zum 3. April den Eingang eines positiven Bescheids angekündigt haben, der die Stiftung von der Schenkungssteuer befreit. Als dieser nicht kam, habe die Stiftung nachgefragt und mitgeteilt bekommen, Finanzminister Heiko Geue habe „seine Hand auf der Angelegenheit“ und würde den positiven Bescheid zurückhalten, um dem mit der Landesregierung zerstrittenen Sellering zu schaden.

Finanzminister Geue wies die Vorwürfe von sich: „Nein, das trifft nicht zu“, sagte er im April auf Anfrage von Cicero.

Weitere Artikel zum Thema:

Nun hat die Stiftung sich in einer Pressemitteilung zu den „haltlosen Vorwürfen der Steuerhinterziehung“ geäußert. Aufgrund einer Kleinen Anfrage der Grünen sei das Finanzamt auf den Stiftungsvorstand zugekommen und habe gefragt, ob die Stiftung ihre Zustimmung zur Befreiung vom Steuergeheimnis erteile. „Wir haben die Frage des Finanzamtes verneint. Die von den Abgeordneten gestellten Fragen betreffen vor allem Wertungen und Entscheidungen der Steuerbehörde, die bisher – für uns unverständlich – noch gar nicht vorgenommen worden sind. Ein Bescheid steht auch nach Monaten noch aus. Wir wollen aber keine Freigabe erteilen, bevor wir nicht selbst den Bescheid lesen und prüfen konnten“, so die Stiftung.

Stiftung ist laut Experten steuerpflichtig

Um weitere Spekulationen zu vermeiden, habe man aber dem Finanzministerium die Freigabe vom Steuergeheimnis erteilt, um Folgendes mitzuteilen:

Die Zuwendungen der Nord Stream 2 AG in Höhe von 20 Millionen Euro, ausschließlich und ausdrücklich für den Stiftungszweck Klima- und Umweltschutz bestimmt, sind dem Finanzamt von der Stiftung frühzeitig gemeldet worden. Die Stiftung hat dazu einen Antrag auf Befreiung von der Schenkungssteuer gestellt. Das zuständige Finanzamt hat eine Steuernummer vergeben. Der Steuerfall wird bearbeitet.

Der Satz ist bemerkenswert. Der Einschub, dass die 20 Millionen „ausschließlich und ausdrücklich für den Stiftungszweck Klima- und Umweltschutz bestimmt“ seien, erweckt den Eindruck, dass das Finanzministerium Erwin Sellerings These zur Steuerbefreiung teilt. Der Stiftungsvorsitzende geht bis heute davon aus, dass seine Stiftung von der Steuer befreit wird, weil die 20 Millionen Euro einem öffentlichen Zweck dienen. Der Bundesverband deutscher Stiftungen sieht das anders: Laut ihm müssen Stiftungen „privaten Rechts“, auf die Vermögen übertragen wird, grundsätzlich Schenkungssteuer zahlen – die Klimastiftung ist offiziell eine solche Stiftung privaten Rechts. Auch ein renommierter Steuerberater und Professor für Steuerrecht gab gegenüber Cicero im April an, dass die Begründung zur Steuerbefreiung rechtlich inkorrekt sei und die Stiftung steuerpflichtig sei.

Was ist mit der ominösen Steuernummer?

Die Stiftung verkündet ferner, „das Finanzministerium unter Fristsetzung zu einer Erläuterung der Verzögerungen und zu einer möglichst baldigen Entscheidung aufgefordert“ zu haben. Vergangene Woche antwortete das Finanzministerium gegenüber Cicero auf die Frage, ob es die überdurchschnittlich lange Prüfungsdauer von rund einem Jahr ungewöhnlich finde: „Die Bearbeitungszeiträume in schenkungssteuerlichen Angelegenheiten können im Einzelfall erheblich voneinander abweichen. Durchschnittliche Prüfungszeiträume werden in schenkungssteuerlichen Angelegenheiten vom Finanzministerium nicht erhoben.“

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Frage nach der Steuernummer. Laut der von der Stiftung veröffentlichten Mitteilung des Finanzministeriums wurde vom zuständigen Finanzamt eine Steuernummer vergeben. Mitte April lagen Cicero aber Hinweise vor, dass das zuständige Finanzamt Ribnitz-Damgarten keine separate Schenkungssteuernummer hat, nur ein Aktenzeichen für den Schenkungssteuerantrag – obwohl der Tatbestand laut Angaben geprüft wurde.

Spannend wird die Frage, ob die Stiftung wirklich von der Steuer befreit werden sollte und ob es in diesem Fall dafür eine steuerrechtlich valide Grundlage gibt. Sollte sich zudem herausstellen, dass das Finanzministerium tatsächlich einen positiven Steuerbescheid gestoppt hat, wie es aus Kreisen der Stiftung heißt, wäre das nicht nur ein womöglich fragwürdiger Eingriff in eine Steuerprüfung. Es würde auch bedeuten, dass Finanzminister Geue gegenüber Cicero die Unwahrheit gesagt hat. Eine Frage aus der Kleinen Anfrage der Grünen widmet sich diesem Vorwurf. Eine Antwort steht noch aus. Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung.

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Gunther Freiherr von Künsberg | Mi., 25. Mai 2022 - 13:46

Das deutsche Steuerrecht ist wegen seiner Kompliziertheit bürgerfeindlich. Sollte sich im konkreten Fall eine Schenkungssteuerpflicht herausstellen rate ich den Beteiligten sich bei Olaf Scholz Rat einzuholen, wie trotzdem eine Steuerzahlung vermieden werden kann. OS hat beim Cum Ex-Komplex entsprechende Erfahrung, die er an seine Parteigenossen Schwesig und Co. dann zur Steuervermeidung weitergeben kann.

Ernst-Günther Konrad | Do., 26. Mai 2022 - 08:38

Beide Seiten behaupten zunächst schlüssig, alles richtig gemacht zu haben. Gäbe es jetzt eine neutrale Staatsanwaltschaft würde wegen eines Steuerdeliktes ein Verfahren eröffnet, sämtliche Unterlagen, einschließlich Datenträger beschlagnahmt und ausgewertet. Danach müsste doch eigentlich alles feststellbar sein. Eigentlich. Eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft wird nichts unternehmen und wenn, werden die Ermittlungen im Sand verlaufen. Ein Gericht wird das Verfahren nicht erreichen. Ein weiteres Puzzleteil krimineller Verstrickungen von SPDlern, in einer Reihe von Skandalen. Das schlimme dabei ist, bei den anderen Parteien nicht besser. Und der brave Steuerzahler wird knallhart verfolgt, wenn er seine Steuererklärung "frisiert" oder tatsächlich aufgrund Unwissenheit und Kompliziertheit des Steuerrechtes unbewusst falsche Angaben macht. Ich mache mir schon lange nichts mehr vor. Dieser Staat ist nicht besser, wie die sog. Bananenrepubliken, auf die die Moralisten gerne zeigen.

Am 30. September 2009 hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) in einer einstimmig gefassten Resolution (Nr. 1685/2009) Deutschland aufgefordert, „ein System der Selbstverwaltung der Justiz einzuführen und die Möglichkeit abzuschaffen, dass Justizminister der Staatsanwaltschaft Anweisungen zu einzelnen Fällen geben.“
Beides ist jedoch nicht geschehen. Selbst nach der unzweideutigen Resolution des Europarates hat sich keine deutsche Regierung ernsthaft bemüht, diesen Rechtsmangel zu beheben.
Die Bundesregierung auf eine „Kleine Anfrage“ mehrerer Bundestagsabgeordneter 3/2010:
"Hierzu bedürfte es breiter Zustimmung in den gesetzgebenden Körperschaften, die schon mit Rücksicht auf die überwiegend ablehnende Haltung der Länder gegenwärtig nicht erkennbar ist.“
Regierungen und die sie tragenden Parteien weigern sich schlicht, ihre Macht über die Judikative abzugeben.
Das genau nennt sich Gewaltenteilung.
So wird es wohl nichts mit der deutschen Rechtsstaatlichkeit.