AfD-Mitglieder Roman Reusch (r.), Beisitzer im Bundesvorstand der AfD, und Carsten Hütter (2.v.r.), Mitglied des sächsischen Landtags, mit ihren Anwälten / dpa

AfD gegen Verfassungsschutz - Scharfe Töne im Gerichtssaal

Für die AfD geht es um viel. Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen soll entscheiden, ob die Partei vom Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden darf.

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Mit mehreren Anträgen hat die AfD im Berufungsverfahren der Partei gegen den Verfassungsschutz versucht, eine rasche Entscheidung über ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zu verhindern. Noch bevor das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Dienstag in die inhaltliche Auseinandersetzung einstieg, forderte der Anwalt der Partei eine Vertagung. Es sei nicht möglich gewesen, in der Kürze der Zeit auf die im Januar eingereichten rund 4200 Seiten Dokumente und 116 Stunden Videomaterial entsprechend einzugehen, sagte Christian Conrad. Außerdem forderte der Anwalt Einsicht in Gutachten zur AfD aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie in eine bislang nicht veröffentlichte neue Einschätzung der Gesamtpartei durch das Bundesamt.

Diese Anträge wurden ebenso wie Einwände der AfD gegen die Besetzung des Senats abgelehnt. Nach Anträgen der AfD auf Vertagung des Verfahrens und Befangenheit gegen einzelne Richter hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Dienstag einen weiteren Antrag auf Ablehnung des gesamten Senats abgelehnt. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck warf der AfD Rechtsmissbrauch vor. Die Partei habe keine neuen Argumente aufgeführt. Der Antrag sei pauschal und offensichtlich grundlos gestellt worden.

Vorwurf der ausländerfeindlichen Agitation

Am Vormittag mussten Beobachter zwischenzeitlich den Gerichtssaal verlassen, weil die AfD für einen bestimmten Punkt, der als nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte betraf, Medienvertreter und Zuschauer ausschließen lassen wollte. Dem folgte der Senat nicht. Ein Vertreter des Bundesamtes betonte vor Gericht, die neue Einschätzung der AfD durch seine Behörde sei noch nicht final – „es gibt kein fertiges Gutachten“.

Der 5. Senat soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt (BfV) mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Richter in Köln hatten diese Sicht im Jahr 2022 bestätigt. Entsprechend dürfen Partei und JA seitdem mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden.

Das Kölner Gericht verwies damals auf Gutachten und Materialsammlungen des Verfassungsschutzes. Auch Aktivitäten der Jugendorganisation flossen in die Bewertung ein. Sowohl im formal aufgelösten Flügel als auch in der JA sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel. Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und müssten „Fremde“ möglichst ausgeschlossen werden. Das stehe im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes. Es gebe auch Verlautbarungen, in denen „Umvolkungs“- und „Volkstod“-Vorwürfe erhoben würden. Außerdem sei eine ausländerfeindliche Agitation zu erkennen. Von der Parteispitze waren der frühere Bundestagsabgeordnete Roman Reusch und Bundesschatzmeister Carsten Hütter in Münster im Gericht.

Urteilsverkündung offen

Das Gericht hat für Mittwoch noch einen zweiten Verhandlungstag angesetzt. Wann es ein Urteil geben wird, war am Dienstag zunächst noch offen. Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende, Peter Boehringer, hatte vor Beginn der Verhandlung im Deutschlandfunk auf die Frage, wie die Partei mit einer Niederlage umgehen würde, geantwortet, angesichts des Umfangs der zu klärenden Fragen wäre eine Entscheidung nach maximal zwei Tagen mündlicher Verhandlung alleine schon Grund für eine Revision. Das Bundesverwaltungsgericht würde die Entscheidung des OVG allerdings lediglich auf mögliche Rechtsfehler hin prüfen. Inhaltliche Fragen spielen dort keine Rolle mehr. Begleitet wurde der Verhandlungsauftakt von Protesten gegen die AfD in der Innenstadt von Münster. Die Polizei hatte das Gerichtsgebäude weiträumig abgesperrt.

Um ein Parteiverbot geht es in dem Verfahren nicht. Die Bremer Regierungsfraktionen, SPD, Grüne und Linke, streben ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD an. Der Bremer Senat solle sich dafür auf Bundesebene einsetzen, teilten die Fraktionen vergangene Woche mit. Über ein Verbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden – nach einem Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat der Verfassungsschutz den jeweiligen Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das gilt inzwischen auch für die JA und wurde durch das Kölner Verwaltungsgericht bestätigt. Die AfD will sich auch dagegen juristisch zur Wehr setzen. Allerdings ist dies nicht Gegenstand des Verfahrens in Münster.

dpa

 

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Maria Arenz | Di., 12. März 2024 - 15:40

Über die unverhohlene Parteilichkeit, mit dem die AFD in der Tat vom OVG Münster behandelt wird oder über die Blindheit gegenüber den Folgen dieses Furors für das Ansehen unserer Justiz. Man bemüht sich offenbar nicht einmal mehr um den Anschein eines fairen Verfahrens. In der NZZ stand, daß bisher jedem Verlängerungsantrag des BVerfSch stattgegeben wurde, Verlängerungsanträge der AFD aber ausnahmslos abgeschmettert wurden. Der im Artikel zitierte Antrag ist allerdings ein besonders krasses Beispiel für zweierlei Maß. Für die Prüfung von insgesamt 4264 Seiten Papier - davon 2700 Seiten erstmalig-und mehr als 116 Stunden Videomaterial bekommt die AFD statt der beantragten zusätzlichen 2 Monate nur 15 Tage. Darf der BVerfSch den Prozeßgegner mit Belastungsmaterial ohne realistische Möglichkeit der Verteidigung vielleicht deshalb zuschütten, weil es auf dieses Material garnicht mehr ankommt? Etwa, weil das Urteil schon feststeht? So ein Gericht hatten wir schon einmal. In Berlin.

wir sind bereits einen Schritt weiter. Die Sozialistin und selbsterklärte Antidemokratin Merkel hat die Weichen vor Jahren so gestellt, daß die Justiz nur noch der verlängerte Arm der Politik ist, so wie in der DDR wo Merkel sozialisiert wurde und in allen anderen totalitären Staaten. Je höher das Gericht, desto deutlicher zeigt sich diese Tatsache.

Fakten und Recht wurden durch Haltung/politische Einstellung ersetzt, wer die richtige Haltung bzw. politische Einstellung hat, der ist im Recht und umgekehrt, auch dann, wenn er objektives Unrecht begeht, siehe Fall Lina E.

Es geht nur noch um die Sicherung der Macht der herrschenden Linksextremen und den Schutz ihrer Unterstützer, das Recht wird so gebeugt/ausgelegt, daß es zum Ziel paßt! Daraus muß man keinen Hehl machen, denn wer gegen die Regierenden = den Staat ist, ist automatisch im Unrecht, das haben die oberen „Rechtsstaatshüter“ Fäser, Haldenwang & Co. klar kommuniziert!

Die Richter machen also alles richtig!

Stefan Jarzombek | Di., 12. März 2024 - 16:45

Egal wie, was und ob das Gericht gegen die AfD, oder zu ihrem Vorteil entscheidet, es wird sich gleich bleiben und das Wahlverhalten der Bürger bezüglich der AfD nicht groß verändern.
Die AfD ist und bleibt eine Institution.
Wer meint mit solchen Taschenspielertricks eine Partei als rechtsradikal zu brandmarken, sollte bei denen die den Terror dulden, die es zulassen das Fabriken lahmgelegt werden oder die auch mit ihrer Anwesenheit bei dem angeblichen Wannsee 2.0 geglänzt haben, etwas genauer hinschauen.
Die Gefahr ist groß hier ungerecht zu werden und eine Politik zu betreiben die genau das Gegenteil von Demokratie ist, nur um einen politischen Gegner auszuschalten.
Es wäre dann wahrscheinlich eine ziemlich miese Republik die auf dem linken Auge blind zu sein scheint. DDR 2.0 eben.

Sabine Jung | Di., 12. März 2024 - 17:49

spätestens aber zur Bundestagswahl 2025 muss es feststehen und die AfD muss dann "komplett und gesichert rechtsextrem" eingestuft worden sein. Nach den Willen aller Parteien wäre das ein Fest, die AfD würde dann nicht zur Bundestagswahl zugelassen werden, weil sie ja rechts ist und überhaupt die Siege dieses Jahr bei den Landtageswahlen könnten auch gleich wieder einkassiert werden, so ala Merkel. Die Wahl wird rückgängig gemacht.
Das wäre doch für unsere links-grünen Puppenspieler die beste Entscheidung ihres Lebens, gell Herr Lentz?
Ich bin gespannt ob es noch ein Fünkchen Hoffnung gibt.....

<<die AfD würde dann nicht zur Bundestagswahl zugelassen werden,>>

Einspruch! Auch wenn die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, kann sie an Wahlen teilnehmen. Verbot der Teilnahme an Wahlen nur, wenn die AfD durch das BVerfG verboten wird. Dazu wird es nicht kommen. Immer mehr Staats- und Verfassungsrechtler erkennen, dass die wirkliche Gefahr, von Faeser und ihren Lakaien ausgeht und trauen sich -wenn auch langsam- aus der Deckung.
Auch ist die Gefahr für die schlechteste Reg., dass die Koalition zerbricht, noch lange nicht gebannt. Die kommenden Wochen werden spannend werden.
Die Umfragewerte für die AfD bleiben allen Unkenrufen zum Trotz stabil. Obwohl man Umfragen nicht zu viel Bedeutung zu messen sollte, entwickeln sie m.M.n. eine psychologische Bedeutung auf das Wahlverhalten in beiden Richtungen.
Weitere Ungereimtheiten und offensichtliche Benachteiligen im Umgang mit der AfD, die bekanntwerden, helfen der AfD. Deshalb hoffe ich, dass Olaf und seine Mannen sich für ihre „gute“ Arbeit viel loben. Wäre fast vom Stuhl gefallen.

Hans-Hasso Stamer | Di., 12. März 2024 - 19:02

1.) "Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und müssten „Fremde“ möglichst ausgeschlossen werden.

2.)Das stehe im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes."

Das ist demagogisch., repräsentiert aber den Kern des Vorwurfs des Rechtsextremismus. Ich bin der Meinung, dass dies kein Rechtsextremismus ist, lasse aber diesen Punkt hier unberücksichtigt.
1.) bedteht aus zwei Satzteilen, die mit "und" verbunden sind. Es wird so getan, als würde aus der ersten Hälfte des Satzes die zweite logisch folgen. Aber das ist falsch. Die ethnische Identität des deutschen Volkes zu erhalten, bedeutet nicht, Fremde völlig auszuschließen. Es muss nur verhindert werden, dass die Deutschen in Deutschland zu einer (von einer muslimischen Mehrheit dominierten) Minderheit werden.

Und das ist ein vollkommen legitimes politisches Ziel. Wenn man das anerkennt, und das tut die AfD und das tue auch ich, ist 2.) obsolet.

Dann gibt es weder GGverletzung noch Rechtsextremismus.

Stefan Jarzombek | Di., 12. März 2024 - 22:50

Antwort auf von Hans-Hasso Stamer

"In Indien verschärft sich der Konflikt zwischen Hindus und Muslimen. Kritiker werfen der Regierung vor, sie nutze die Unruhen, um vor der Wahl Stimmung gegen Muslime zu machen." (faz 27.09.2023)
Überall wo Kulturen aufeinander prallen gibt es diese Problematik. Deutschland ist ein Staat mit einer Regierung die offenbar alles unter den Teppich kehren möchte. Dabei sind die Probleme die mit der Migration zutage treten für jeden sichtbar und mit echten Lösungen ist es nicht weit her.
Wer dagegen spricht ist eben rechts. Damit ist jedoch keinem geholfen, das Gegenteil ist der Fall. Die AfD hat sich meines Erachtens als einzigste Partei ernsthaft mit dieser Thematik auseinander gesetzt und das ist wahrscheinlich der Grund warum man ihnen so übel mitspielt.

Helmut Bachmann | Di., 12. März 2024 - 19:14

mal ganz abgesehen. Man erzähle mal allen Völkern der Welt, dass sie nicht das Recht haben, zu möchten, dass sie ethnisch erhalten bleiben.

Maaßen nennt sie "Antideutsche". Sie haben die Macht in Deutschland im Moment.

Sie begreifen, dass sie auf demokratischen Wege diese Macht nicht erhalten können. Also versuchen Sie mit Hochdruck, die Gesellschaft vor Ende der Legislaturperiode so umzuformen, dass es kein Zurück mehr gibt.

1.) Kriminalisierung des politischen Gegners, ganz speziell des Widerstandes gegen die völlig ausufernde, die Gesellschaft gefährdende Massenmigration.

2.) Fortgesetzte Massenmigration bis zur ethnischen Auflösung des ursprünglichen deutschen Volkes.

Wie in jeder Diktatur wird, der Widerstamd dagegen auf allen Ebenen kriminalisiert. Es stellt sich allerdings die Frage, ob nicht das Handeln der Regierung kriminell ist.

Brigitte Simon | Mi., 13. März 2024 - 03:12

Die Perfidität der kommunistischen Ampelregierung unter der Ägide des SED-affinen Bundeskanzler Scholz sowie seiner diktatorischen- nur ihren Ideologien lebender Ministerriege - ist doch immer wieder gleich.
Gefährlich werdende, weil erfolgreicher und von
30 Prozent des Souveräns erwünscht.
Die Strategie zur Vernichtung der AfD entwickelte das, von unseren Steuerngeldern teuer bezahlte, übel verleumdete Unternehmen Correctiv. Die AfD soll durch Tribunale weltweit vernichtet werden. Das war im Dritten Reich so und beginnt bereits. Die Rot-Grüne Volksfront marschiert.

Es ist kein Sarkasmus. Der deutsche Souverän benötigt einen neuen unbestechlichen Bundesverfassungsschutz, der uns vor dem jetzigen Bundesverfassungsschutz schützt.
Ein unbestechliches Bundesverwaltungsgericht,
für das Deutschland und seinen Bürgern immer
Priorität genießt.

Ulrich Wurzbacher | Mi., 13. März 2024 - 07:44

Begriffsstutzig bin ich wahrscheinlich, weil ich bis heute noch nicht verstanden habe, was genau an der AfD rechtsextrem ist. Vielleicht öffnet mir das Urteil und dessen Begründung endlich die Augen. Helfen würde es mir auch, wenn der Verfassungsschutz die Gründe für seine Einstufung der AfD in Sachsen veröffentlichen würde. An die Herren Stamer und Bachmann: So sehe ich das auch. Bin ich deswegen rechtsextrem?

Hans Schäfer | Mi., 13. März 2024 - 14:37

Antwort auf von Ulrich Wurzbacher

<<Vielleicht öffnet mir das Urteil und dessen Begründung endlich die Augen.>>

Wird es nicht. Das Urteil des LandesverfG TH lässt schon zwei Jahre auf sich warten.
Mit nunmehr 80 Jahre werde ich wahrscheinlich nicht mehr in dem Genuss kommen es zu lesen. Tschaun wer mal würde Franz sagen

Urban Will | Mi., 13. März 2024 - 07:51

Herbst noch schlimmer.
Ich bin mir sicher, man wird - da man ein Verbot zeitlich nicht mehr durchbringt – zumindest ein Verbotsverfahren anstrengen noch vor den Wahlen.
Da der VfS offensichtlich nicht nachweisen muss, warum er Menschen unter Verdacht stellt, werden bis dahin auch Weidel und Chrupalla offiziell als „rechtsextrem“ unter Beobachtung gestellt werden. Da wartet man halt noch, damit es kurz vor den Wahlen dann auch maximal einschlägt beim Wähler.
Der Staat packt aus, was er an Dreck zu bieten hat.
Stammwähler der Blauen werden sich dadurch nicht beeindrucken lassen, aber es werden wohl keine neuen dazu kommen, der Deutsche wählt bekanntlich in großer Zahl das, was man ihm „vorschreibt“ und vor einer AfD hat er gefälligst „Angst“ zu haben.
Dass eine Regierung die Verfassung bricht und Teile von ihr mit linksextremen Gewaltbereiten sympathisieren... geschenkt. Das sind ja die „Guten“.
Aber egal, was die „Demokraten“ noch erfinden: die Wahrheit können sie nicht verbieten.

Alexander Brand | Mi., 13. März 2024 - 10:35

daß Parteien/Meinungen rechts der Mitte in unserem ökosozialistischen Paradies keinen Platz haben. Sie widersprechen dem Programm der herrschenden antidemokratischen Linkskaste, der Totalitarismus duldet aber keinen Widerspruch. Das haben Fäser, Haldenwang & Co. mehrfach und sehr deutlich verlautbaren lassen: wer sich gegen sie respektive den allesbestimmenden Staat stellt, wird vernichtet.

Es ist daher absehbar, daß ALLE Parteien die rechts der Mitte stehen früher oder später "zum Schutz der Demokratie, der Vielfalt und der Meinungsfreiheit" verboten werden, dagegen wird die AfD nicht ankommen.

Demokratie und Rechtsstaat spielen mittlerweile nur noch die Rolle des Feigenblatts das die schmutzigen Machenschaften der herrschenden Linksextremen verdecken soll, faktisch gibt es in diesem Land seit Merkel weder einen Rechtsstaat noch eine Demokratie.

In sofern ist der Vorwurf des vorsitzenden Richters Gerald Buck, die AfD würde das Recht mißbrauchen mindestens zynisch.

Marija Ern | Mi., 13. März 2024 - 11:13

das Deutschlands zweitstärkste Partei einfach verboten werden sollte (und könnte!). Kommunistische Verhältnisse pur!
Wahrscheinlich werden die Wähler auch beobachtet und zu "Informationsgespräche" vorgeladen! Es wird unzählige "Staatsfeinde" geben - auch das kenne ich zu genüge, es gab unzählige politische Emigranten aus ex Jugoslawien, meist Kroaten, und manch davon ist, leider auch in Deutschland, von Yu-Geheimdienst auf der Strasse getötet worden! (Hr. Lenz: Oktober 2016 in München zwei Yu Geheimdienstler verurteilt).
Gehen wir in Deutschland wirklich diesen Weg? Geht die Spaltung weiter und die Entscheidung was gut und was böse ist trifft nur linksorientierte
Politik? Wird Demokratie wirklich nur ein Floskel und Paravent undemokratische Taten? Wer die Macht hat hat recht - Rest hat zu schweigen?
Wie vermisse ich in diesen Tagen Hr. Brandt und Hr. Schmidt (die sich zur Zeit im Grabe drehen müssen)! Hätten sie es auch so getan?
Die Zeitgeist ist links und es wird nicht funktionieren

Karl | Mi., 13. März 2024 - 13:11

Soll die Partei kaltstellen, die seit 2015 VOR DEN MÖRDERISCHEN Verwerfungen und unhaltbaren Zuständen in jedem Bereich der Regierenden, an den Pranger in Deutschland stellt. ZITATE:. Massiver Anstieg der Sexual - und Gewalttaten in NDR. Christenfeindliche Straftaten 2023 mehr als verdoppelt. Zum ersten Mal sind die Hälfte aller Kriminellen Ausländer. Frauen Morde und Gruppen Vergewaltigungen erschüttern Österreich. Anstieg um 116 % , jeder fünfte Straftäter in Sachsen Anhalt ist Asylbewerber. 92 % gegen Kniefall vor dem Islam - doch beim WDR fordert man " DEUTSCHEN Ramadan". Islamforscher : in zehn Jahren gibt es in Frankreich Bürgerkrieg, WARNUNG AN EUROPÄISCHE POLITIKER! ZITAT ENDE. Sollte es so kommen wie heraufgefaisert und gehaldenwangt, wird es richtig bunt in Deutschland , holla die Waldfee. Sollte die böse Macht gewinnen, dann haben wir Dunkel Deutschland, DDR 2.0 und Stasi, made in CHINA !!!