- Gerichtsverfahren in Bayern: Strafbefehl wegen Grünen-Beleidigung
Ist Kritik an den Grünen strafbar? Ein bayerischer Unternehmer soll Spitzenpolitiker der Ökopartei auf Plakaten verunglimpft haben und bekam es deshalb mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Jetzt landet der Fall vor Gericht. Dies war der meistgelesene Cicero-Artikel im Februar.
Zwei bedruckte Planen hatte ein Unternehmer auf seinem Privatgrundstück in Gmund am Tegernsee aufgehängt. Und zwar so, dass jeder Vorbeifahrende oder -gehende sie gut sehen und lesen konnte. Er wollte damit seinen Unmut über die Wirtschafts- und Energiepolitik der Grünen zum Ausdruck bringen.
Die Banner hatte er nicht selbst gestaltet, sondern bestellt. Sie wurden auch andernorts in Deutschland aufgehängt. Doch in Bayern wurden sie zum Fall für die Justiz. Staatsanwaltschaft und Gericht sahen darin eine strafbare Beleidigung von Politikern.
Mit der Dampfwalze
Eines der beiden Motive zeigt die Grünen-Parteichefin Ricarda Lang auf einer Dampfwalze in Begleitung der Bundesminister Cem Özdemir, Robert Habeck und Annalena Baerbock. Darüber prangt der Satz: „Wir machen alles platt“, darunter ein älteres Zitat von Wirtschaftsminister Habeck: „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen.“ Es stammt aus seinem 2010 erschienen Buch „Patriotismus. Ein linkes Plädoyer“.
Auf dem zweiten Banner ist Habeck alleine abgebildet. Er hält drei Finger in die Kamera und wird mit der Talkshowaussage „Unternehmen gehen nicht insolvent, sie hören nur auf zu produzieren“ zitiert. So hatte er sich im September 2022 bei Sandra Maischberger (ARD) geäußert. Darunter steht die polemische Frage: „Kann er überhaupt bis 3 zählen?“
Am 26. September 2023 erschienen Polizisten auf dem Grundstück in Gmund. Laut Pressemitteilung der Polizeiinspektion Bad Wiessee erhielt diese zuvor „eine telefonische Mitteilung über beleidigende Werbebanner, welche Ähnlichkeit mit regulären Wahlplakaten der Partei Bündnis90/Die Grünen haben“. Die eingesetzte Streife habe dann vor Ort festgestellt, dass auf den Bannern die vier Grünen-Politiker „beleidigt und diffamiert werden“, heißt es in Pressemitteilung weiter. „Da dies eine Straftat nach Paragraf 188 StGB darstellt, wurden die Banner von der Polizei entfernt und sichergestellt. Der Staatsschutz der PI Bad Wiessee ermittelt nun, wer die Banner gefertigt und aufgestellt hat.“
Die Staatsanwaltschaft München II beantragte daraufhin einen Strafbefehl „wegen des Verdachts der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung (Paragraf 188 StGB) in vier tateinheitlichen Fällen“. Die angeblich Geschädigten sind die vier abgebildeten Grünen-Politiker.
Gericht verhängte Geldstrafe
Das Amtsgericht Miesbach hat den Strafbefehl im November 2023 erlassen. Der bayerische Unternehmer soll demnach eine Geldstrafe von 6000 Euro (40 Tagessätze) zahlen. Doch das ließ er nicht auf sich sitzen, sondern legte Einspruch ein. Deshalb wird der Fall nun öffentlich verhandelt. Die Hauptverhandlung ist für den 21. März um 11 Uhr geplant, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts mit.
Der Verteidiger des Beschuldigten, der Berliner Rechtsanwalt Christoph Partsch, zeigt sich zuversichtlich. „Der Inhalt des Plakats ist vollumfänglich von der in Artikel 5 des Grundgesetzes verbürgten Meinungsfreiheit gedeckt. Diese gilt auch in Bayern“, so Partsch gegenüber Cicero.
Der bekannte Kölner Medienrechtler Ralf Höcker schließt sich dieser Auffassung an. „Wegen dieser rechtlich vollkommen zulässigen Plakate hat ein Unternehmer wegen angeblicher Beleidigung einen Strafbefehl kassiert“, kommentierte er unseren Bericht auf „X“ (vormals Twitter). Die Entscheidung sei ein Witz und werde keinen Bestand haben, schrieb Höcker.
Kritik an den Grünen soll jetzt strafbar sein. Wegen dieser rechtlich vollkommen zulässigen Plakate hat ein Unternehmer wegen angeblicher Beleidigung einen Strafbefehl kassiert. Die Entscheidung ist ein Witz und wird keinen Bestand haben. https://t.co/QuCyKLyWyc
— Prof. Dr. Ralf Höcker (@Ralf_Hoecker) February 1, 2024
Aufregung auch in Hanau
Die grünenkritischen Plakate haben auch in anderen Gegenden Deutschlands für Aufregung gesorgt. Zum Beispiel im hessischen Hanau. Dort hingen dieselben Motive am Zaun eines Industrieparks und eines Einkaufszentrums, was Kommunalpolitiker zu einer parteiübergreifenden empörten Pressemitteilung veranlasste. Doch die hessische Strafjustiz ließen die Plakate offenbar kalt.
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die in meiner Wahrnehmung GEPLANTE Blasphemie zur Entwurzlung
ABKEHR von GOTT
& dadurch vom Glauben der Christen war & ist
Ich finde, dahinter steckt eine Menge "Arbeit" und Engagement. Man muss viel dafür tun, um sich so viel Resonanz in Form von "Beleidigungen" zu verdienen. Von daher mein größter Respekt.
Ich meine ja auch, dass diese Gurkentruppe unser aller Resonanz gar nicht braucht, um ihren Ruf zu ruinieren, das tun sie ganz allein ohne unser Zutun. Von daher sollten sie es so annehmen wie alles Andere, was an ihnen abperlt wie auf einer Teflon-Beschichtung. Als da sind Verantwortung, Kritik, Fakten, Realitäten und all diese unangenehmen Störfaktoren, die beim "Durchregieren" immer so hinderlich sind.
In diesem Sinne, die sitzen alle am 24.12. mit ihren fürstlich alimentierten Allerwertesten unter ihren Platin vergoldeten Weihnachtsbäumen und lachen sich schlapp über ihren dämlichen Souverän und freuen sich schon auf ihre nächste Legislaturperiode, während W I R versuchen da draußen zu überleben. Frohes Fest.
nicht nur kritisiert, sondern auch Zielscheibe sarkastischer und höhnischer Äusserungen und bildhafter Karikaturen zu sein. Die äusserst emfpindsamen Grünen (aus welchem Grund eigentlich?) sollten sich mal in England, Frankreich oder den USA informieren, dagegen ist Deutschland eher mehr als moderat und brav.
Ich finde an dem Plakat nichts anstössiges - aber nun ja, in Bayern gehen die Uhren etwas anders.
was soll denn daran falsch sein. Die Grünen sind alle für den Einsatz von TAURUS. Wenn es dazu käme, würde in Reaktion in Russland, in Deutschland, sogar die gesamte Welt platt gemacht!!!
Wir als Bürger haben täglich von den Politikern soviel Lügen und Unsinn zu ertragen, dass die Politiker doch Satire aus dem Volk auch ertragen können.
lassen und die Sache weiter geht. Im Gegensatz zu unseren lieben Schutzsuchenden, deren Anwälte wir Steuerzahler finanzieren, hat der Privatmann biodeutscher Herkunft dieses Privileg nicht.
Der Rentner, der die Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen musste, weil der Habeck das nannte, was er ist, wenn man sich mal anschaut, was er alles angerichtet hat, hat sicher nicht die Mittel, sich teure Anwälte leisten zu können. Und ich bin mir sicher, auch er hätte gute Chancen, dass „Schwachkopf“ unter allegemeine Meinungsäußerung fällt.
Leider ist die Hauptverhandlung im Falle Bayern erst nach der Wahl und nicht unmittelbar davor.
Auch wenn ich nicht glaube, dass die Jünger des Sektenführers sich werden beeindrucken lassen, wenn ihm seine Eitelkeit und Widerlichkeit vor die Füße fallen.
Im Übrigen: Wären die hier genannten Fälle Fälle von Beleidigung, dann müsste morgen das SEK die grüne Parteizentrale stürmen.
Schon die Bezeichnung dieses Sektenhaufens als „Partei“ ist eine solche.
… wollen nicht, dass Ihre Nacktheit offenbar wird.
Der berühmte Andersensche Nackte Kaiser nahm sie nicht wahr.
Die aktuellen Kaiser - sind sich aber dieser bewusst. Hier liegt das Dilemma begraben.
Wenn das narzisstische Vabanquespiel offensichtlich wird - - setzt umgehend die Repression gegen die “Entzauberer” ein. Ein Naturgesetz das diametral zum Grundgesetz steht.
“Narzissten schlüpfen in die Opferrolle, wenn sie keine Aufmerksamkeit und Bewunderung bekommen. Sie keine bevorzugte Behandlung erfahren. Sie von ihren Mitmenschen kritisiert oder abgelehnt werden. Sie einen Fehler gemacht haben sollen. Sie keinen Erfolg haben und ein Scheitern oder einen Verlust verkraften müssen. …” [S. Grüttefien]
Solange Narzissten keine Macht haben - sind die Konflikte mit diesen überschaubar und händelbar. Aber wehe Sie haben welche …
Übrigens, - einen “Angezogenen” kann man in der Kommunikation nicht „beleidigen“ - man kann sich mit Ihm „Herrschaftsfrei“ austauschen, - ohne Folgen.