Sühne und Vergeltung: Alfons Schuhbeck, Koch und Unternehmer, im Landgericht München / dpa

Urteil gegen Sternekoch Schubeck - Steuerhinterzieher sind keine Vergewaltiger

Was hat die deutsche Gesellschaft von einem Alfons Schuhbeck im Gefängnis? Nichts. Freiheitsstrafen für Steuersünder sind ein obrigkeitsstaatliches Relikt, das im schlimmsten Fall niedrige und von Neid getriebene Rachereflexe bedient. Wir sollten dringend darüber nachdenken, ob es nicht sinnvollere Strafen gibt als sie einzusperren.

Autoreninfo

Alexander Grau ist promovierter Philosoph und arbeitet als freier Kultur- und Wissenschaftsjournalist. Er veröffentlichte u.a. „Hypermoral. Die neue Lust an der Empörung“. Zuletzt erschien „Vom Wald. Eine Philosophie der Freiheit“ bei Claudius.

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Was ein tiefer Fall: Vom gefeierten Sternekoch, vom TV-Star, vom omnipräsenten Unternehmer, von Darling der Münchener-Bussi-Gesellschaft ins Gefängnis. Eine menschliche Tragödie. Auch wenn der Fernsehkoch Alfons Schuhbeck mit seinem ewigen „Knoblauch-und-sein-Spezi-der-Ingwer“-Gerede und dem dicken FC-Bayern-Logo auf der Kochjacke durchaus das Zeug hatte, gewisse Ressentiments zu wecken, so müsste man ein Herz aus Stein haben, um das Tragische an diesem Abstieg zu übersehen.

Wegen Steuerhinterziehung in der Höhe von mindesten 2,3 Millionen Euro muss Alfons Schuhbeck für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Das war weniger als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, aber sicherlich mehr als vom Angeklagten und seinen Verteidigern erhofft. Ein hartes Urteil. Entscheidend dabei war nach Aussage des Gerichts die „hohe kriminelle Energie“, die das Gericht in der Anwendung einer eigens von einem Mitarbeiter geschriebenen Software zur Kassenmanipulation gegeben sah. Alles andere als hilfreich war sicher auch, dass Schuhbeck als Wiederholungstäter gelten kann. Schon 1994 wurde er wegen Steuerhinterziehung und Untreue zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt.

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Sabine Lehmann | Sa., 29. Oktober 2022 - 15:41

Vergleicht man das mit anderen Verurteilungen gerät der Glaube an unseren Rechtsstaat mehr als ins wanken. Mir fallen spontan zwei spektakuläre Fälle von Vergewaltigungen ein. Da wurde ein 11-jähriges Mädchen vergewaltigt, Urteil 1 Jahr auf Bewährung nach Jugendstrafrecht, Täter wurde nicht abgeschoben. Im anderen Fall war es eine besonders brutale Gruppenvergewaltigung, bis auf einen bekamen alle volljährigen Täter Bewährungsstrafen, einer bekam 3 Jahre Gefängnis. Auch diese Täter wurden nicht abgeschoben. Die Liste ließe sich fortsetzen. Da gab es noch Fälle mit schwersten Körperverletzungen u. Totschlag, die relativ mild geahndet wurden in den letzten 6 Jahren. Auffällig für mich waren die extrem milden Urteile für Männer mit Migrationshintergrund, speziell aus dem "arabischen Raum".
Und Schuhbeck bekommt für Steuerhinterziehung 3 Jahre Gefängnis. Also entweder stimmt mit unseren Richtern bzw. deren Schuldsprüchen etwas nicht, oder das Strafrecht muss dringend reformiert werden.

Enka Hein | Sa., 29. Oktober 2022 - 15:43

...ist Rechtsrelevant und strafbar.
Ja.
Aber in diesem Land haben sich die Koordinaten komplett verschoben.
Eher sollte ein Olaf Scholz in Haft.
Zumindest solange in Beugehaft bis ihm wieder eingefallen ist, was er zur Steuerhinterziehung im Rahmen von Cum-Ex so beigetragen hat.
Apropos Vergewaltiger.
Die sexuellen Übergriffe, wie sie gerne im linken Milieu bzgl. der Vorfälle auf der Kölner Dom Platte, verharmlost genannt wurden, wenn es um unsere Volksbeglücker aus fernen Kulturen geht, sind immer noch nicht richt aufgeklärt. Linksgrün wollte es ja so. Waren das die pösen Rechte gewesen...Uiii.
Also ich könnte wesentlich ruhiger durch die Straßen gehen, wenn die messerschwingende Klientel entsprechend bestraft würde.
Aber nein. Die haben dann Psyche. Lachaft.
Vermutlich hat Schuhbeck auch nur das Pech ein alter weißer Mann zu sein.
Vielleicht wird das Essen in der Gefängnisküche für eine Zeit besser.
Er sollte in Revision gehen und einen Waisen weißen Richter finden.

Urban Will | Sa., 29. Oktober 2022 - 15:45

dass wir mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit einen Kanzler haben, der als HH - OB wesentlich dabei mitwirkte, dass dem Staat eine deutlich höhere Summe flöten gung als Schuhbeck hintertogen hat und dem das nur aufgrund nicht zur Veröffentlichung freigeg. Beweise und seiner dreisten Lügen (sogar Meineide, ebenfalls Straftaten) noch nicht nachgewiesen werden konbte und dem seine linke Junta wohl d Rücken frei halten wird, (Oder glaubt jemand, dass d BT-Präsidentin seine Immunität aufheben wird?) ist d Urteil gg Schuhbeck sehr befremdlich.
So gibt man d Volk nur eine Botschaft: „ Alle Tiere sind gleich, nur die… sind gleicher“
Mehr schreib ich jetzt mal nicht.

Hans Jürgen Wienroth | Sa., 29. Oktober 2022 - 15:55

Hinter Ihren Worten liest man den hehren Gedanken der Re-Sozialisierung statt der Bestrafung von Tätern. Wie weit wollen Sie dabei gehen? Gilt das nur bis zur Vergewaltigung oder auch bis zum brutalen Mord?
Zeigt nicht bereits die Tatsache, dass Serien-Täter, kaum wieder freigelassen, häufig erneut Straftaten begehen, dass Ihre Theorie hinkt? Wie frustriert sind Polizisten deswegen? Wie wollen Sie den Schutz der Bevölkerung „organisieren“, wenn die Täter frei herumlaufen. Auch heute gibt es bereits Druck auf die Opfer von Straftaten. Was ist mit dem „Gewaltmonopol des Staates“, wird das auch ausgesetzt? Genügt es nicht, dass vorbestrafte Vergewaltiger, die wegen neuer Taten auffällig wurden, nach neuer Tat und Personalienfeststellung wieder auf die Straße gelassen werden? Wiederholungsgefahr?
Ist davon nicht die Folge, dass sich immer mehr Menschen bewaffnen, um sich selbst und ihr Hab und Gut zu schützen?

Christoph Kuhlmann | Sa., 29. Oktober 2022 - 15:59

Das Strafmaß wird in der Regel nach der Höhe des Schadens berechnet. Es gab mal die Faustformel, ein Jahr pro Million. Inzwischen müsste die Inflation eingepreist worden sein. Ob man nun den Staat betrügt, oder seine Mitmenschen direkt, dürfte eigentlich keine Rolle spielen. Andererseits gibt es natürlich auch Lücken in der Rechtsetzung, das heißt Umstände, die vom Steuerrecht noch gar nicht erfasst werden und erst im Nachhinein zu Präzedenzfällen führen. Das Ganze ist eine höchst komplexe Materie, selbst für Spezialisten. Ich schätze, die Urteilsbegründung übertrifft die Länge dieses Artikels bei weitem. Insofern frage ich mich, was dieser Artikel bezwecken soll. Natürlich gibt es die Klage, dass Steuern und Abgaben viel zu hoch sind und Steuerhinterzieher genießen oft Sympathien bei den Bevölkerungsteilen, denen die Steuer nicht direkt vom Lohn abgezogen wird. Ich würde deshalb nicht von Sozialneid sprechen.

Thomas Hechinger | Sa., 29. Oktober 2022 - 16:17

Volle Zustimmung, Herr Grau. Durch Gefängnisstrafen für Steuersünder wird nur der Neidkomplex der Menschen bedient. Die Großkopfeten stürzen, und die Meute ergötzt sich daran. Der Fortschritt zum Mittelalter ist, daß die Verbrecher nicht mehr öffentlich gehenkt werden.
Wie wäre es gewesen, wenn Herr Schuhbeck neben der Begleichung des finanziellen Schadens zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden wäre? Was kann der Mann am besten? Offensichtlich kochen. Da hätte man ihn dazu verdonnern können, bei der Tafel einer Großstadt täglich seinen Dienst zu verrichten. Und vielleicht hätte er aus dem Wenigen und Einfachen, was ihm dort an Lebensmitteln zur Verfügung steht, für seine armen Mitmenschen etwas „zaubern“ können.
Und jetzt hockt er in Landsberg. Saß da nicht auch jener Gefreite aus Österreich? Der hatte aber immerhin einen Staatsstreich mit Toten auf dem Kasten.
Hier stimmen die Maße nicht.

Heidemarie Heim | Mo., 31. Oktober 2022 - 11:43

Antwort auf von Thomas Hechinger

Sie vergleichen leider ebenfalls wie Herr Dr. Grau unter zwei Extremen werter Herr Hechinger! Und wie bei allem gibt es bei der Beurteilung von Sachverhalten keine endgültig schlüssigen Argumente bzw. Meinungen. Zum Beispiel finde ich persönlich Ihren Vorschlag einer Wiedergutmachung durch den Täter gegenüber der Gesellschaft bei Steuerdelikten o. individuell seinem Opfer oder auch dessen Familie gegenüber auch erst mal sinnstiftender als ihn für aktuell ca. 180€ pro Tag, ca. 65 000€ pro Jahr wegzuschließen. Angesichts dieses finanziellen Aufwandes überlegt der Staat/Justiz u.a. schon länger, ob durch wiederholtes schwarzfahren o. nicht entrichtete GEZ-Gebühren erworbene monetäre Strafen mit Zwangshaft abgegolten werden sollen oder man es vom Straftatbestand zu einer Ordnungswidrigkeit macht, s.a. § 265a StGB. Herr Schuhbeck müsste angesichts der Schadenshöhe/Urteil also im Vergleich verdammt lange, gar "lebenslänglich"? bei der Tafel arbeiten. Dann doch lieber 2 Jahre VP in LL? MfG

Markus Michaelis | Sa., 29. Oktober 2022 - 16:39

Ich finde den Punkt schwierig, wie weit der Betrag zu werten ist. Zum Einen kann man argumentieren, dass jemand, der Millionen Steuern hinterzieht, härter bestraft werden müsse, als jemand, der nur 20.000 bei einem Bankraub erbeutet. Das scheint mir aber auch abgesehen von Kriterien wie "Gewaltanwendung" nicht so klar. Der Normalbürger kann nicht soviel hinterziehen - ist der Betrag/die kriminelle Eenrgie nur relativ zu den Möglichkeiten zu gewichten? Mehr noch: wenn es nicht gerade ein Cum-Ex-Schwindel oder "Oligarchengeschäft" ist, steht vor der Hinterziehung ja erstmal eine große Leistung, deren Gewinne man überhaupt hinterziehen kann. Nur-auf-der-Couch-Sitzen hätte die Gesellschaft noch ärmer gemacht als die Hinterziehung.

Das soll keine Hinterziehung rechtfertigen, aber wo das moralisch richtige Strafmaß ist, wo das richtige für das gesellschaftliche Vertrauen, wo dasjenige für eine funktionierende Wirtschaft, hat viele Dimensionen und verschiedene "optimale" Strafmaße.

Ingo Frank | Sa., 29. Oktober 2022 - 16:51

Neu beigetretener Bürger dieses Landes einen Bericht im TV sah, an dem ich mich noch heute, zumindest prinzipiell, erinnern kann. Es ging ganz einfach darum, dass A ein Vielfaches von B verdiente. A bezahlte aber auf Grund von Steuersparmöglichkeiten nur einen Bruchteil der Steuern von B. Und das fand ich damals und heute ungerecht.
Wenn wir als Rentner unsere Steuererklärung machen, haben wir keinerlei Abzugsmöglichkeiten weil die „Zumutbarkeitsschranken“ so hoch sind, dass wir selbst bei „Planung“ unserer Aufwendungen (gemeinsame Anschaffung der Brillen, Zahnersatz, alle Zuzahlungen d. Medikamente &&&) keinerlei Chancen haben unsere Steuerlast zu drücken. Und warum ist das so? Ganz einfach weil wir so blöde waren viel zu arbeiten, entsprechend entlohnt wurden, und jetzt im Alter wieder vom Staat abgezockt werden. Ich kann den Koch verstehen. Dem ist’s wie U. H. gegangen, der ist jemanden auf die Füße getreten. Auch er wird bei guter Führung bald wieder frei sein..
Mit f. Gruß a d E R

Gerhard Lenz | Sa., 29. Oktober 2022 - 17:09

Es gibt Menschen, die denken so. Und auch der Beitrag des Herrn Grau hat ein bedenkliches "Geschmäckle".

Zitat: Freiheitsstrafen für Steuersünder sind ein obrigkeitsstaatliches Relikt, das im schlimmsten Fall niedrige und von Neid getriebene Rachereflexe bedient.

Obrigkeitsstaatliches Relikt? Und selbst wenn, spielt das eine Rolle?

Das Gesetz sieht für Steuerhinterzieher entweder Geld- oder Freiheitsstrafe vor.

Es kommt auf die Höhe der hinterzogenen Steuern an.

Ein Steuerhinterzieher ist nicht weniger als ein gemeiner Dieb. Der den Staat bestiehlt und ihm Gelder vorenthält, mit denen dieser der Allgemeinheit dient. Schulen baut. Eine Infrastruktur einrichtet und unterhält.

Hat der Steuerhinterzieher weniger "gestohlen", landet er auch nicht im Gefängnis.

Es leuchtet nicht ein, dass jemand, der z.B. eine Bank bestiehlt (=Bankräuber), im Gefängnis landet, jemand, der die Allgemeinheit bestiehlt (= Steuerhinterzieher) lächelnd und mit Samthandschuhen behandelt wird

Da gibt es schon Unterschiede. Bankräuber und Einbrecher sind i.d.R. bewaffnet, die Opfer dadurch jahrelang traumstisiert. Das ist bei Steuerhinterziehung sicher nicht der Fall. Allerdings: Wenn Steuerhinterziehung künftig anders besteaft wird riecht es tatsächlich auch mal wieder nach einer besseren Behandlung von Besserverdienern - und nur in diesen Kreisen kann diese Straftat naturgemäß vorkommen.

Wenn ich zwischen 50 und 60 auch gern mal 70 Std/Woche gearbeitet habe? Fürs Alter mir einen Betrag angespart habe und einsehen muss dass die Zuzahlungen im Pflegeheim bei den anderen das Sozialamt begleicht und ich noch letztendlich mein EFH verkaufen muss wenn das Geld weg ist. Besserverdienend? Ja, aber blöde obendrein! Auf viel verzichtet, vor allem auf Freizeit.
Mit freundlichen Grüßen aus der Erfurter Republik

Bernhard Homa | Sa., 29. Oktober 2022 - 17:33

Im Grundsatz hat der Autor durchaus richtige Überlegungen zur Fragwürdigkeit von Gefängnisstrafen (wird so auch in der Starfrechtswisseschaft diskutiert).
Aber zum einen: dass durch Steuerhinterziehung niemandem "Leid" zugefügt würde, ist schlicht Unfug: wenn der Staat kein oder weniger Geld für Schulen, Kitas, Krankenhäuser usw. hat, fügt dies mittelbar selbstverständlich anderen Menschen Schaden zu.
Zum anderen: Der Autor missachtet, dass Prävention (hier: Generalprävention) neben dem Abschreckungseffekt auch die öffentlich erkennbare Durchsetzung von Recht beinhaltet. Denn die Rechstreue aller wird halt nicht gerade gefördert, wenn Verstöße keine oder nur laxe Folgen haben – was gerade im Steuerrecht wichtig ist, weil hier in der Realität Verstöße nur zu einem Bruchteil aufgeklärt werden können.

Volle Zustimmung, @Herr Homa. Bei der Bestrafung von Steuerhinterziehung steht klar der Präventionsgedanke im Vordergrund. Das Argument "Sozialneid" ist abwegig, denn der Täter ist sehr gezielt und mit krimineller Energie vorgegangen.

Maria Arenz | Sa., 29. Oktober 2022 - 17:34

grob fahrlässige oder sogar bedingt vorsätzliche Steuerverschwendung genauso hart bestraft würde wie Steuerhinterziehung, hätte ich nichtmal was gegen Gefängnisstrafen. Schließlich handelt es sich um dasselbe Rechtsgut- die zur Finanzierung der Staatsausgaben erforderlichen Mittel. Es sollte dafür biem Bundesfinanzministerium eine Sonderstaatsanwaltschaft geben, an die der Bund der Steurzahler sein jährliches Schwarzbuch gleich in Kopie schickt. Ich wüßte zum Anfangen auch schon einen prima Kandidaten: Andi wegen seines beSCHEUERten Maut-Abenteuers, das uns 500 Millionen gekostet hat.

Chris Groll | Sa., 29. Oktober 2022 - 17:45

Sehr guter Artikel, dem ich absolut zustimme.
„Keine Frage. Steuerhinterziehung ist eine Straftat. zu Recht“
Wenn ich allerdings die Urteile sehe, die bei anderen Straftaten gesprochen werden, steht das in keinem Verhältnis dazu. Sie sprechen ja bereits die Vergewaltigung an. Also Straftaten, bei denen den Mitmenschen ein großes Leid geschieht. Das gilt auch zum Beispiel wenn Mitbürger vor einen einfahrenden Zug auf die Schienen gestoßen werden oder wenn eine Person mehrere Opfer ersticht usw.
In unserem „neuen Rechtsstaat“ kommt es darauf an, wer Täter und wer Opfer ist.
Der eine ist ein dann ein Verbrecher, der andere psychisch krank.
Die schlimmste Art von Ungerechtigkeit ist vorgespielte Gerechtigkeit.
Platon

Joachim Kiess | Sa., 29. Oktober 2022 - 18:57

Es kann dabei nicht darum gehen, ob die Strafen für Steuerhinterziehung und diejenigen für Gewalttaten im richtigen Verhältnis stehen.

Wichtiger wäre, wo jetzt gerade (faktisch) ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt werden soll, dies auch noch mit enorm hohen Vermögens-Freibeträgen, die Frage zu diskutieren, ob dann überhaupt noch Strafen für Steuerhinterziehung ethisch zu rechtfertigen sind.
Daran habe jedenfalls ich erhebliche Zweifel ...

Richard Schneider | Sa., 29. Oktober 2022 - 19:44

Ob der Schuhbeck danach mit Drogen dealt ("darf es noch eine Prise Muskatnuss sein?"), werden wir sehen. Aber wer hoch zockt, sollte meiner Meinung nach wissen, dass der Preis ggf. sehr hoch ausfallen kann. Warum die Aussicht auf 3 Jahre schwedische Gardinen keine relevante Präventivkraft haben sollte, verstehe ich absolut nicht. Aber man kann es ja lösen wie mit Ladendiebstahl in Kalifornien.

Detlev Bargatzky | Sa., 29. Oktober 2022 - 20:18

Wieso sollten Betrug, Unterschlagung etc. zu Lasten des Fiskus anders behandelt bzw. verurteilt werden, als vergleichbare Straftaten zu Lasten irgend welcher Rentner oder kapitalkräftiger, gutsituierter Bürger?

Nur weil Steuergelder nach der Abfuhr an den Fiskus scheinbar niemanden mehr gehören?

Wenn ein Gewerbetreibender mit Millionen-einkommen seine Steuererklärungen und Bilanzen abgibt, dann sind sie i.d.R. von Steuerberatern erstellen worden und der lässt sich vom Steuerpflichtigen die Richtigkeit der Einnahmen per Unterschrift bestätigen.
Schon deshalb ist ihm klar, dass unwahre Angaben Konsequenzen haben können/werden.

Und nach den Fällen "Zumwinkel" bzw. "Hoeness" weiss auch jeder, dass Steuerbetrug in Millionenhöhe Knast bedeutet.

Wenn jemandem die Strafen im Vergleich mit Gewaltverbrechen zu hoch erscheinen, dann sollten die Strafen für Gewaltverbrechen überprüft werden. Die könnten unverhältnis-mäßig milde sein.

Kai Hügle | So., 30. Oktober 2022 - 06:09

Natürlich sind Sie nicht dafür verantwortlich was Herr Hanselle so von sich gibt, aber da Sie für das gleiche Magazin schreiben und ähnliche Themen bespielen, darf man hier schon mal daran erinnern, dass Herr Hanselle letzte Woche Sachbeschädigung (ein Kunstwerk würde mit Kartoffelbrei beschmiert) in die Nähe von "Terrorismus" gerückt hat und Sie ja auch mit schwerem Geschütz Vorfahren, wenn es z. B. um die Einordnung von Klimaprotesten geht.
Heute nun fordern Sie, dass jemand, der den Staat, letztlich also seine Mitbürger, um mehrere Millionen Euro betrogen hat, nicht ins Gefängnis muss. Freiheitsstrafen für Steuerhinterzieher seien "obrigkeitsstaatliche Relikte" und bedienten letztlich nur Neidgefühle.
Ein sehr interessantes Rechtsverständnis, das Sie da an den Tag legen.
Was Sie und die Ciceronen wohl schreiben würden, hieße der Verurteilte nicht Schuhbeck, sondern Grönemeyer oder Will...
Im Übrigen bin ich dafür, dass Vergewaltiger sehr viel härter bestraft werden!

Ernst-Günther Konrad | So., 30. Oktober 2022 - 07:53

Einige Foristen hier haben zurecht darauf hingewiesen, dass in der Strafbemessung einiges im Argen liegt. Wenn man sich die Strafandrohungen für Rohheitsdelikte anschaut speziell bei Körperverletzung, wenn man sich die kuschelnde Jugendjustiz anschaut bei üblen Vergewaltigungen, Raubüberfällen usw,. hat man berechtigte Zweifel, was das Strafmaß bei Schuhbeck anbetrifft. Da werden Menschen übelst verletzt und gar getötet, Opfer tragen ewig am Leid, Schadensersatz gibt es selten bis gar nicht, eigene Kosten für teure Behandlungen usw. und dann ein solches Strafmaß. Ja, da gehört deutlich nachjustiert und die Richter via Gesetzesvorgaben zum angemessen Strafen hingeführt. Grundsätzlich muss aber auch erwähnt werden, dass Schuhbeck bereits einschlägig vorbestraft war und keinen Schadensersatz geleistet hat, das Geld sei irgendwie weg. So geht es auch nicht, denn wir sind alle Steuerzahler. Natürlich sollten neue Überlegungen für eine Strafe oder Wiedergutmachung bei Steuerdelikten her.

Carola Schommer | So., 30. Oktober 2022 - 09:53

des Vergewaltigers mit dem des Steuerhinterziehers vergleichen, könnte auch dabei herauskommen, dass der Gewalttäter einfach nur viel länger in den Knast gehört.

Die Vergeltung als Kriterium der Funktion von Strafe nur mit Rache zu übersetzen, ist ein bisschen zu kurz. Man könnte es auch mit emotionalem Ausgleich übersetzen, der für die psychische Gesundung eines Gewaltopfers eine Hilfestellung sein kann. Denn selbstverständlich ist es wichtig für die Eltern eines ermordeten Kindes, den Mörder im Gefängnis zu wissen und zwar nicht nur, damit sich die Tat nicht wiederholen kann, sondern auch, damit sie miterleben, dass der Täter büßen muss. Deshalb ist die Genugtuungsfunktion von Strafe auch wichtig und ethisch zu akzeptieren. Opfer sind in keiner Pflicht dem Täter zu verzeihen.

Albert Schultheis | So., 30. Oktober 2022 - 10:28

Wenn in Deutschland Menschen eingesperrt werden, die die Zwangsabgabe für die korrupten Lügenanstalten von ARD und ZDF verweigern, dann sollen Steuerhinterzieher mindestens ebenso eingeknastet werden. Und mal soeben 2,3 Mio abgreifen durch Steuerhinterziehung - Hallo! Dafür müssen einfacher Gestrickte mindestens 50 Banken ausrauben. Soll man die auch nach Hause schicken, ist das auch "ein obrigkeitsstaatliches Relikt, das im schlimmsten Fall niedrige und von Neid getriebene Rachereflexe bedient."
Sie haben ja sämtliche moralische Orientierung verloren Herr Paul!

Ihre Argumentation ist nicht logisch. Sie hätten recht, wenn es legitim wäre, daß GEZ-Verweigerer ins Gefängnis müssen. Dann wären auch für Steuersünder mehrjährige Haftstrafen nötig. Aber es ist doch gerade nicht richtig, daß man bei Verweigerung der Zwangsabgabe ins Gefängnis muß. Daher können Sie auch Ihren Schluß nicht ziehen.

Richard Schneider | So., 30. Oktober 2022 - 11:59

... desto eher Frage ich mich, wann in der "Grauzone" mal wieder kluge, intelligent verknüpfte Fakten in Argumente gegossen werden, oder ob dieses Niveau von nun an den neuen Standard markiert. Folgerichtig könnten Sie die Serie dann in "Stammtischzone" umbenennen. Die Kommentatoren jedenfalls dürften genug der fehlenden Argumente aufgegriffen haben. Das ist nicht das intellektuelle Niveau, das ich mir von Cicero erhoffe.

Heidemarie Heim | So., 30. Oktober 2022 - 16:33

Für einen Wiederholungstäter, solch eine 250000 Geldstrafe ist ja auch kein Pappenstiel, ist er m.E. gegenüber einem armen Schwein, dass wegen aufgelaufenen Schwarzfahrten und GEZ-Gebühren in Erzwingungshaft zwischen all den wirklichen Verbrechern sitzen muss ganz gut weggekommen. Und die Chuzpe, sich danach für das gleiche Tatmotiv dieses Mal ein "besseres und effektiveres Betrugs-Programm" schreiben zu lassen, dieser Aufwand wird zu Recht als kriminelle Energie gewertet. Und was Sühne oder Rache gegenüber Tätern betrifft, so hat der Rechtsstaat m.E. die erste Pflicht stellvertretend im Sinne der jeweiligen Opfer und deren Befindlichkeiten/Schäden zu handeln und zu richten. Was auch ausschließt, dass Prominente mehr Milde erfahren. Ihrem Vergleich kann ich insoweit zustimmen, als das monetäre Straftaten bei uns noch immer höher gewichtet werden als Delikte im Bereich physischer und psychischer Übergriffe oder bei Strafminderungen wegen Alkohol, irrigen Gutachten usw. MfG