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Christoph Grabenwarter, Präsident des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs / dpa

Corona-Politik - Österreichs oberste Richter haben viele Fragen

Österreichs Verfassungsgerichtshof hat in den letzten zwei Jahren schon mehrmals Parlament und Regierung in ihre Schranken verwiesen. Nun könnte ein fünfseitiger Fragenkatalog, den die obersten Richter des Landes an Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein geschickt haben, die türkis-grüne Regierung in Erklärungsnot bringen. Denn die gewichtige Briefsendung kommt fast schon einem postalischen „Spaziergang“ gleich.

Ralf Hanselle / Antje Berghäuser

Autoreninfo

Ralf Hanselle ist stellvertretender Chefredakteur von Cicero. Im Verlag zu Klampen erschien von ihm zuletzt das Buch „Homo digitalis. Obdachlose im Cyberspace“.

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Es war ja nur ein kleiner Patzer, eine Freudsche Fehlleistung, wie man in Wien wohl sagen würde: „Schauen Sie bitte hin, mit welcher Breite an Zustimmung die Impfpflicht beschlossen worden ist und mit welcher Vielfalt […] auch Verfassungsjuristen sagen, dass das der einzige Weg ist raus aus der Demokratie.“ Karoline Edtstadler (ÖVP) hat sich versprochen. Ein kleines Hoppala. Kaum der Rede wert, hätte sie mit diesem semantischen Zwutschgerl nicht irgendwie auch zur Sprache gebracht, was viele Gegner des am 20. Jänner beschlossenen Gesetzes mit der Ziffer 2173/A seit langem und immer wieder lauthals befürchten. 

Dabei wollte die international gut vernetzte Europa- und Verfassungsministerin im Kabinett Nehammer (ÖVP) doch eigentlich nur darauf hinweisen, wie effektiv das sogenannte Covid-19-Impfpflichtgesetz dereinst bei der weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie helfen werde. Doch der Versuch, öffentlich aufgeführt und dokumentiert bei einer Veranstaltung der Diplomatischen Akademie Wien, ging mächtig in die Hose. Und so ist der Spott kaum zu überhören, der sich derzeit in Sozialen Medien über Ministerin Edtstadler ergießt. 

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Tomas Poth | Mo., 31. Januar 2022 - 20:07

Wir dürfen also gespannt sein auf die Antworten und dabei hoffen, daß die Antworten auch nachvollziehbar sind und nicht nur Behauptungen die dann akzeptiert werden.

Bernd Muhlack | Mo., 31. Januar 2022 - 20:31

Er war damals mit Abstand der Beste in unserem Referendarkurs: MCL-Examen, 16 Punkte.

Er ist Richter beim BVerwG; als Anwalt würde er mehr verdienen.

Wir sind noch sporadisch in Kontakt, parlieren dann über die gute alte Zeit; vor allem über die Zeit vor BVerfG-Präsident Harbarth.
Wenn man an seine unmittelbaren Vorgänger Voßkuhle, Papier, Limbach denkt, kann einem nur schwindelig werden.

Ich hatte diese Rspr. zu seinem Amtsantritt niemals für möglich gehalten.
Das BVerfG ist mMn zum Erfüllungsgehilfen der Regierung mutiert.

Betrachtet man den Fragenkatalog des österr. BVerfG kann man nur sagen: Chapeau - Hut ab!

Bei Beantwortung dieser Fragen in mündlicher Verhandlung kämen die Vertreter der BuReg merklich ins Schwimmen, in Erklärungsnot.

Folglich faselt man etwas von "Solidarität, Gemeinwohl (Volksgesundheit?) und Impfpflicht".

Sollte eine etwaige Impfpflicht abgenickt werden, ist der Rechtsstaat am Ende.

Jürgen ist geimpft u parteilos.
Er wäre ein guter Verfassungsrichter!

Bernhard Marquardt | Di., 1. Februar 2022 - 00:57

Wenn sich Exekutive und Legislative die Rechtsaufsicht selbst auswählen, wirft das tiefgreifende Fragen hinsichtlich der Gewaltenteilung auf. Das betrifft nicht nur das BVerfG, sondern auch alle anderen obersten Gerichte in diesem Land, die ohnehin weisungsgebundenen Generalstaatsanwälte und neuerdings sogar den Leiter des Verfassungsschutzes. Das ging angesichts souveräner Kandidaten viele Jahre gut. Der Wunschwechsel des saarländischen MP Peter Müller ans BVerfG war ein erkennbarer Bruch. Dem folgte die eine oder andere Ernennung tendenziöser Persönlichkeiten. Am Fall Harbarth wurde die politische Einflussnahme auf die Besetzung des BVerfG offensichtlich. So verspielen die Gerichte ihre Reputation. Das Dilemma bedarf dringend einer Lösung, wenn der Rechtsstaat erhalten werden soll. Allerdings denken die Parteien nicht daran, ihren rechtsstaatlich zerstörerischen Einfluss zu Gunsten einer effizienten Gewaltenteilung aufzugeben.

Urban Will | Di., 1. Februar 2022 - 08:01

FPÖ kann man als Segen betrachten. Diese Fragen waren überfällig angesichts zunehmend surrealer Zustände in Ö, was man mehr oder weniger 1:1 auf D übertragen kann. Und es ist auch hier in D einzig und alleine die der FPÖ nahestehende Partei (mit Ausnahme einiger Leuchttürme bei den Gelben), die all dies anprangert, die für echte Demokratie u Gewaltenteilung kämpft.
Schon wenige Wochen nach Einleiten der ersten Lockdown – Maßnahmen, spätestens aber, als dann ein zweiter, dritter, etc. „notwendig“ wurden, hätte ein oberstes Gericht alles einstellen und solche Fragen stellen müssen.
Von einem Harbarth sind sie nicht zu erwarten, der wird brav in KA hocken und schon an der Formulierung des Impfpflicht – Durchwinke – Urteils arbeiten. Vorarbeiten schadet ja nicht...
Dass man diese beiden Parteien, die als einzige noch f d GR einstehen, die all den Wahnsinn bekämpfen, als „rechtspopulistisch“ (Ö) oder gar „rechtsradikal“ (D) abspeist, setzt dem ganzen die Krone auf.
Narrenschiff.

Ernst-Günther Konrad | Di., 1. Februar 2022 - 09:06

Sei es drum. Jedenfalls liest man in kritischen österreichischen Medien und hier bei Tichy und anderen ähnlich gute Artikel, wie die von Ihnen Herr Hanselle zu dem Thema. Der VerfGH in Austria setzt sich das erste Mal inhaltlich mit der Pandemie und den behaupteten Aussagen der Regierung, den Maßnahmen und den allgemeinen Begründungen und Hinweise auf angebliche Statistiken und irgendwelche Studien. Wir dürfen gespannt sein, wie das oberste Gericht dort mit den Antworten der Regierung und ihrer Experten umgehen wird. Obgleich ich von unserem BVG nicht mehr viel erwarte, wäre es wünschenswert, bei Klagen in D, dass man sich dieses Fragenkatalogs bedient, der neben 22 Hauptfragen noch etliche Unterfragen hat und richtig ins Eingemachte geht. Angeblich fürchten jetzt einige österreichischen Politiker, man könne sie nach einem Urteil sogar strafrechtlich belangen. Ich kann das nicht beurteilen, ob das geht. Eines ist sicher. Der Duft der Wahrheit verdrängt den Mief der Lüge.

interessanten Punkt an.
Zunächst: ich bin mir sicher, in einigen Jahren oder Jahrzehnten wird man über diese Corona – Zeit ebenso reden wie über die Zeit von 33 – 45, wobei ich beides nicht gleichsetzen möchte (was ich Ihnen nicht sagen muss, aber es lesen ja noch andere mit). Fragen wie „Wie/Warum konnte das geschehen“, etc. werden zuhauf Inhalt von Büchern, Essays, Studienarbeiten, etc. sein.

Es ist mittlerweile allgemein bekannt und war auch Teil der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD: es gibt keine evidenzbasierten Daten, auf deren Grundlage all diese Grundrechtseinschränkungen durchgewunken wurden.
Hätten wir noch Leitmedien, die diesen Namen verdienen, müsste dieser Skandal, d z.B. die SPIEGEL – Affäre bei weitem übertrifft, längst Thema sein.
Und, wie Sie sagen: Was, wenn irgendwann jemand die Politiker, die all dies ohne fundiertes Wissen entschieden, anklagt? Da brauchen die eine breite Anklagebank bei Gericht.
Das wird ein „Spaß“...

BHZentner | Di., 1. Februar 2022 - 22:50

dieser Fragenkatalog beantwortet wird.Als ich davon hörte,befürchtete ich erst eine Art Ritual: muß halt auch in Austria die Form gewahrt bleiben.Aber,wenn es da noch mehr solcher Fragen nach evidenzbasierten,,Namen ,Daten, Hintergründen"gibt,dann gibts doch eigentl. kein Vertun mehr.Allein schon die Aufschlüsselung v.,,an/mit Corona gestorbenen"u.an welcher Variante etc.... können die,die uns da schon im dritten Winter Wege,,...raus aus der Demokratie" weisen,das leisten?In mir keimt Hoffnung. Nicht, daß ich solche Fragen in der hiesigen,,Corona
Kampagne" nicht auch schon gestellt hätte,aber ich versuche an den Fragenkatalog zu kommen. Vielleicht werd ich dann nicht mehr so leicht als ,,Covidiot"oder schlimmeres beschimpft. Hoffnung?Das BVG hat tatsächlich eine Klage v. ,,Dt.Umwelthilfe" u.ein paar um ihre,,zukünftige Freiheit"besorgten Kindern-,,Klimaschutz und so"-abgewiesen... naja,Klage zu,,zukünftige Freiheit"unter Long-Cov-Maßn.u Impfzwang wär doch ziemlich evidenzbasiert.

Heidemarie Heim | Mi., 2. Februar 2022 - 14:31

Wieso, weshalb, warum- wer nicht fragt bleibt (stirbt) dumm. Keine Ahnung ob das oberste Gericht Österreichs eventuell zu viel Sesamstraße geschaut hat, aber der Fragenkatalog ähnelt zumindest sehr der Methode, mit der ich als vorwitziges Kind meine Eltern und nahstehende Erwachsene ein ums andere Mal in den Wahnsinn trieb;) Und es war immer wieder erstaunlich wie kurz die Lunten der griffigen Argumentationen und Antworten waren. Natürlich konnte man mir der Einfachheit halber den Mund verbieten, jedoch gehe ich davon aus, dass dies im oben beschriebenen Zusammenhang nicht funktionieren wird. Was daraus resultierend zu besagten politischen Schweißausbrüchen führen dürfte. Und während man dort von 21 rückwärts zählt, durften wir Deutschen wieder einmal besichtigen, wie unsere politischen Top-Entscheider z. Zt. ihr ganz eigenes Waterloo mit der institutionsbezogenen Impfpflicht erleben! MfG