Politiker mit Maske
Masken sind eine komplizierte Sache, besonders für die Politik / dpa

Corona-Aufarbeitung - Illegale Maskenbeschaffung war ein unvorstellbares Versagen

Obwohl die RKI-Protokolle zeigen, dass es für Corona-Masken keine wissenschaftliche Empfehlung gab, hat das Gesundheitsministerium 5,7 Milliarden Masken ohne gesetzliche Grundlage bestellt – und damit einen Schaden von 10 Milliarden Euro verursacht.

Autoreninfo

Dr. Manfred Kölsch war ca. 40 Jahre Richter, zuletzt als Vorsitzender Richter am Landgericht Trier. Seit seiner Pensionierung ist er als Rechtsanwalt tätig. 
 

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Die Masken sind wieder da. Jetzt, mehr als vier Jahre nach der Beschaffung mehrerer Miliarden Atemschutzmasken durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in der Frühphase der Corona-Epidemie vom März 2020 bis Mai 2020, spielen diese Einkäufe plötzlich eine bedeutende Rolle in der Presse. Schlagzeilen wie „Ärger für Mr. Maske” oder „Steuerzahlerbund: Teure Maskenfehlentscheidung“ machen aktuell auf die damalige Maskenbeschaffung aufmerksam. Vordergründiger Auslöser dieser Nervosität sind zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (eine vor dem 6. Juli 2024 und eine weitere am 19. Juli 2024). Beide Entscheidungen stellen zum Schadenersatz an die Lieferanten verpflichtende Vertragsverletzungen des BMG fest. Die Revision wurde vom OLG Köln nicht zugelassen. Rechnet man die Streitwerte der weiteren ca. 100 ähnlich gelagerten rechtshängigen Klagen hinzu, über die noch nicht entschieden worden ist, dann droht, einschließlich Zinsen, Gerichtskosten und Anwaltsgebühren ein Schaden von ca. 3,5 Milliarden Euro. Schätzungen gehen davon aus, dass jährlich weitere Kosten von einer Milliarde Euro anfallen (FAZ, 22. Juli 2024, Nr. 168, S. 17).

Bei der aktuellen Aufgeregtheit über drohende Schadenersatzansprüche aus vor dem OLG Köln rechtshängigen Klagen befasst sich niemand vertieft mit dem Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) vom März 2024. Das soll hier nachgeholt werden, liegt ihm doch ein viel umfassenderer Maßstab zugrunde als nur Schadenersatzansprüche von Maskenlieferanten. Im Folgenden angegebene Seitenzahlen beziehen sich auf diesen Bericht.

Der BRH stellt fest, dass, wirtschaftlich betrachtet, der überwiegende Teil der PSA-Beschaffung (Persönliche Schutzausrüstung, wozu im Wesentlichen die Masken zählen) „im Ergebnis ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung und damit ohne gesundheitspolitischen Wert“ war. (S. 46). Der BRH empfiehlt dem BMG deshalb auch, seine Beschaffungstätigkeit während der „Pandemie“ kritisch aufzuarbeiten (S. 54), um dann jedoch resigniert festzustellen: Der Bundesrechnungshof vermisst insoweit eine angemessene kritische Auseinandersetzung des BMG mit diesen Vorgängen (S. 53).

Wenn es nach Jens Spahn (CDU) geht, bedarf es keiner Aufarbeitung. Der jetzige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU im Bundestag, Jens Spahn, erklärte auf die Frage, ob er heute wieder so viele Masken bestellen würde: „Wäre ich aber noch einmal in der gleichen Situation mit dem gleichen Wissen von damals, wahrscheinlich schon.“ Mit dem Wissen von heute hätte er allenfalls etwas weniger Masken bestellt.

Der jetzige Ressortchef, Karl Lauterbach (SPD), will rechtzeitig vor Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen die Vorgänge im Jahre 2020 bewerten lassen und dabei „jeden Stein“ umdrehen, „um die Maskenangelegenheit restlos aufzuklären.“ Zur Arbeit der Beauftragten sagt er: „Sie mistet jetzt aus.“ „Und dafür gehen wir systematisch und schonungslos vor.“

Massive Verstöße gegen Dokumentationspflichten

Die Aufarbeitung der wirtschaftlichen Folgen der Maskenbeschaffung für den Bundeshaushalt und den Steuerzahler wird erheblich durch die gravierenden Verstöße gegen die Dokumentationspflicht behindert.

Die öffentliche Verwaltung hat ihr Tun an Art. 20 Absatz 3 Grundgesetz (GG) zu orientieren. In diesem Rahmen hat sie die Pflicht zur objektiven Dokumentation des wesentlichen Ablaufs verwaltungsinterner Maßnahmen und Entscheidungen. Dies bedeutet, es sind Akten zu führen, die alle wesentlichen Verfahrenshandlungen und deren Begründung, sowohl für den internen Betrieb sowie auch für eine Prüfung durch Dritte, richtig und vollständig wiedergeben. Nach § 12 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sind Akten als geordnete Zusammenstellung von Dokumenten mit eigenem Aktenzeichen und Inhaltsbezeichnung zu führen. Dadurch wird ein transparentes Verwaltungshandeln gesichert und eine sachgerechte Archivierung ermöglicht.

Verstöße des BMG gegen die aus dem Rechtsstaatsprinzip Art. 20 Absatz 3 GG ableitbare Dokumentationspflicht sind vom BRH in erschreckendem Ausmaß festgestellt worden (S. 25 ff.).

Im Zusammenhang mit der Abwicklung der PSA-Beschaffung wurden keine fortlaufenden Akten geführt; Schreiben wurden ohne Aktenzeichen erstellt und abgelegt, ohne den Zusammenhang festzuhalten, aus dem sie entstanden waren. Welche Stellen und Ebenen im BMG bzw. welche Dritte daran beteiligt waren, ist nicht ersichtlich. Die regelmäßig vorkommenden Besprechungen mit externen Dienstleistern wurden nicht dokumentiert; Ergebnisse mündlicher Absprachen sind nicht in Vermerken niedergelegt. Eine nachvollziehbare Vergabedokumentation für PSA-Beschaffungen des BMG fehlt. Der BRH hat festgestellt, dass alle Beschaffungen wortgleich und ausnahmslos als dringlich bezeichnet worden sind. Sie führten alle an, dass der jeweilige Anbieter als Einziger die Waren zu diesem Zeitpunkt und in dieser Menge habe liefern können. Diese unzutreffenden formularmäßigen Vergabebegründungen sind anonym verfasst und lassen deshalb nicht erkennen, dass sie von Dritten, an dem Beschaffungsvorgang überhaupt nicht Beteiligten, stammten. Teilweise erst einen Tag vor einer angekündigten Prüfung durch den BRH vor Ort, wurden vom BMG nachträglich Ordner mit Ausdrucken aus Laufwerken und E-Mail-Konten gefüllt. Das Fehlen fortlaufender Seitenangaben bietet Gelegenheit, jederzeit Unterlagen hinzuzufügen oder zu entnehmen, was strafrechtlich als Urkundenfälschung zu bewerten wäre. So wurden in der Tat Vergabevermerke rückdatiert (S. 28). 

Nur aus internem Schriftverkehr konnte der BRH entnehmen, dass sämtliche Dokumente, ohne jede Begründung, nachträglich mit dem Vermerk: „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ versehen worden waren und dadurch den Ansprüchen aus dem Informationsfreiheitsgesetz entzogen werden sollten. Auf eine Aufforderung des BRH schob das BMG nach: Die Offenlegung birgt das „akute Risiko der unberechtigten Inanspruchnahme des Bundes in einer Vielzahl von Fällen mit einem im Einzelfall und insgesamt beträchtlichen Risiko für die fiskalischen Interessen des Bundes“ (S. 28). Das VG Köln hat in seinem Urteil vom 19. Januar 2023 – Aktz.: 13 K 2382/21, Rdnr. 194 – festgestellt, dass die vorgebrachten fiskalischen Interessen des Bundes die Einstufung als Verschlusssache „weder im Ansatz noch in der Begründung“ tragen würden. Im Übrigen dürften unberechtigte Ansprüche schon aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht erfüllt werden, sodass kein beträchtliches Haushaltsrisiko entstehen kann.

Die starken Worte von Karl Lauterbach zur systematischen und schonungslosen Untersuchung der Maskenbeschaffung wird ihre Probe an dem im BMG hinterlassenen Verwaltungschaos bestehen müssen.

Rechtswidrige Überbeschaffung von Masken 

Der Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Der Abschluss etwa von Verträgen, die Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren nach sich ziehen, erfordert eine Verpflichtungsermächtigung nach § 38 Bundeshaushaltsordnung (BHO). Dadurch soll die parlamentarische Budgethoheit gesichert werden. Das Prinzip der Einzelveranschlagung nach § 17 BHO sichert die Einwirkungsmöglichkeiten des Parlaments auf den Inhalt des Haushaltsplans. Je detaillierter die Zweckbestimmung, umso stärker ist die Bindung der Exekutive an die Haushaltsentscheidungen des Gesetzgebers. Die Bindung erstreckt sich sachlich auf die bezeichneten Zwecke und zeitlich grundsätzlich auf das Haushaltsjahr (§ 45 Absatz 1 BHO).

Verstöße gegen Haushaltsrecht 

Den Feststellungen des BRH ist zu entnehmen, dass das BMG bei der Beschaffung der Masken bewusst gegen Haushaltsprinzipien verstoßen hat.

Im Februar 2020 wurde das BMG durch den COVID-19-Krisenstab beauftragt, den Bedarf der Bundesbehörden sowie denjenigen der Akutkrankenhäuser und kassenärztlichen Praxen zu ermitteln. Dem BMG war bekannt, dass auch die Länder, Krankenhäuser und Arztpraxen in Eigenregie Masken anschaffen würden. Am 29. März 2020 hatten Bund und Länder vereinbart, dass zur Unterstützung der Krankenhäuser und Arztpraxen „auch der Bund“ Masken bereitstellen und den Ländern und Krankenversicherungen (KVen) zur Verfügung stellen sollte. Das sog. Corona-Kabinett stellte am 30. März 2020 fest: „Der Bund hat sich angesichts der besonderen Lage entschieden, ergänzend zu den Beschaffungen (…) des Gesundheitswesens und der Länder“ PSA zu beschaffen (für alles S. 15).

Den akuten Teilbedarf, zu dem „auch der Bund“ neben den Ländern, den Krankenkassen und den Arztpraxen beitragen sollte, ermittelte das BMG unter expliziter Abstimmung mit den Ländern und mehrfacher Anpassung innerhalb des Ministeriums mit 75 Millionen partikelfiltrierenden Halbmasken (PfH) und 200 Millionen Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS). Entgegen dieser Bund-Ländervereinbarung begann das BMG allerdings schon am 9. März 2020 mit dem Abschluss eigener Kaufverträge zur Lieferung von Importware sowie dem Abschluss von Rahmenverträgen mit deutschen Unternehmen, die ihre Einkaufsstrukturen zur Maskenbeschaffung einsetzen sollten.  

Insgesamt beschaffte das BMG bis Ende aller PSA-Beschaffungen am 5. Mai 2020 1,7 Milliarden PfH und 4 Milliarden MNS (S. 13). Die tatsächlich georderten Mengen überstiegen damit um ein Vielfaches die Maskenanzahl von 275 Millionen Masken, zu deren Anschaffung das BMG wegen angeblich dringenden Bedarfs allein „ermächtigt“ worden war. Die enormen Geldbeträge (5,9 Milliarden Euro) zur unnötigen Anschaffung von Masken in dieser Höhe belasten den Bundeshaushalt seit 2020 bis heute und auf weiteres, ohne das eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung erteilt worden wäre.

Die Verselbständigung der Exekutive, die unter Missachtung der zwingend einzuhaltenden Haushaltsvorgaben geschah und gleichzeitig einen Beitrag zur Aushöhlung des parlamentarischen Budgetrechts leistete, beurteilt der BRH zusammenfassend: Der BRH „sieht die Ursachen für die Probleme, Folgekosten und Rechtsverstöße vor allem in der massiven Überbeschaffung“ (S. 8)

Es ist festzuhalten, dass in dieser Beschaffungsmenge auch Kaufverträge enthalten sind, die noch nach dem offiziellen Ende der Beschaffung im Mai 2020 geschlossen worden waren. In einem Vertrag über 30 Millionen Masken heißt es aufgrund einer Ministerweisung: „Da der Bedarf derzeit gedeckt scheint und wir gar nicht mehr beschaffen, würde ich vorschlagen, dass wir die Beschaffung von 10 Millionen Masken für 3 Monate (also insgesamt nur 30 Millionen) so im Kaufvertrag festhalten und (…) gerne nachbestellen“. Obwohl nach eigenem Bekunden des BMG kein Bedarf mehr bestand, schloss es am 11. Mai 2020 noch weitere sechs Einzelverträge über die Lieferung von Schutzmasken zum Einkaufspreis von 44 Mio. Euro (S. 13).

Die über alle Beschaffungswege georderten 5,7 Milliarden Masken (S. 13) geben nur die tatsächlich gelieferte Ware wieder. Die von dem BMG offensichtlich rechtswidrig nicht erfüllten Lieferverträge sind (vgl. oben) Gegenstand der bei dem OLG Köln weiter rechtshängigen ca. 100 im Wesentlichen von Lieferanten erhobenen Schadenersatzklagen.  

Verfassungswidrige Ausgabe von nicht bewilligten Haushaltsmitteln  

Mit der Bereinigungsvorlage vom 22. November 2020 zum Bundeshaushalt (S. 34) wurde in Kapitel 1503 ein neuer Titel 684 06 „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“ (NRGS) eingeführt mit einem Haushaltsansatz von 750 Millionen Euro. Hintergrund ist der Vorsorgegedanke. Im Falle einer Epidemie steigt kurzfristig der Bedarf an medizinischer Schutzausrüstung. Vorausschauend sollte mit den veranschlagten 750 Millionen Euro die Bevorratung von persönlicher Schutzausrüstung begonnen werden (Einzelheiten S. 34/35). Im Jahr 2021 lief sowohl BMG-intern als auch im Rahmen des durch Kabinettsbeschluss vom 30. November 2020 eingesetzten interministeriellen Steuerungskreises die Erarbeitung der notwendigen konzeptionellen und rechtlichen Grundlagen für die Errichtung dieser NRGS an. Nach Auffassung des BMG und der übrigen Beteiligten setzte die Verwirklichung dieses Vorhabens eine Verfassungsänderung voraus. Nach der jetzigen Kompetenzverteilung im Grundgesetz fehlt dem Bund die Zuständigkeit für das notwendige und geplante „Gesundheitssicherstellungs- und Vorsorgegesetz“. Da eine Verfassungsänderung nicht erfolgte, wies das Bundesministerium der Finanzen (BMF) alle dennoch vom BMG gemachten Mittelanmeldungen bei Kapitel 1503 Titel 683 06 ab.  

Anfang Februar 2021 übermittelte das BMG den anderen Ressorts in der gebildeten interministeriellen Steuerungsgruppe einen Zeitplan für die Verwirklichung des NRGS und gab an, wann die bereitgestellten Mittel in Zukunft verwendet werden sollten. Anfang Februar 2021 hatte das BMG – ohne Abstimmung mit den übrigen Ressorts – über den gesamten Haushaltsansatz im NRGS-Titel für das Jahr 2021 verfügt. Bereits mit Schreiben vom 22. Januar 2021 hatte das BMG dem Bundesverwaltungsamt (BVA) den gesamten Haushaltsansatz für 2021 in Höhe von 750 Millionen Euro aus dem NRGS-Titel formal zur Bewirtschaftung zugewiesen mit der Vorgabe: „Die Zahlungen sind zuerst aus dem NRGS-Titel zu leisten, sollte dieser ausgeschöpft sein, so leisten Sie bitte weitere Zahlungen aus dem Corona-Titel“ (S. 35).

Mangels Rechtsgrundlage existiert die NRGS bis heute nicht. Dennoch schloss das BMG in Kenntnis dieser Rechtslage mit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) im November 2021 eine Lagervereinbarung zur „Vorhaltung von Verbrauchs- und Versorgungsgütern der NRGS“ (S. 37).

Es liegt ein verfassungswidriger Eingriff in die föderale Struktur der Bundesrepublik vor und das Budgetrecht des Parlaments wird verletzt. Das Handeln des BGM erfolgte bewusst ohne gesetzliche Grundlage und verstößt massiv gegen die BHO.

Verstoß gegen Vergaberecht 

Öffentliche Aufträge sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Das BMG hat sich hieran nicht gehalten. Schon am 9. März 2020 hat es eigene Kaufverträge zur Anschaffung von PSA und daneben Rahmenvereinbarungen mit deutschen Unternehmen geschlossen, die namens und in Vollmacht des Bundes ihre Einkaufsstrukturen zur Maskenbeschaffung einsetzen sollten. Gegenüber einem Logistikunternehmen erklärte das BMG sogar eine Abnahmegarantie für bis zu 350 Millionen PfH und 700 Millionen MNS mit einem möglichen Verpflichtungsvolumen von 1,4 Milliarden Euro. Es ermöglichte Zuschläge für Lieferungen von Schutzmasken im sogenannten Open-House-Verfahren und setzte dabei wirtschaftlich unsinnige Standards zum Lieferanreiz. Gegen die Empfehlung des zuständigen Abteilungsleiters, der einen Preis von netto 3,00 Euro (brutto 3,57 Euro) je Maske vorgeschlagen hatte, setzt der Bundesgesundheitsminister persönlich einen Nettopreis von 4,50 Euro fest (brutto 5,36 Euro), für eine von dem Lieferanten zu bestimmende  Menge Masken. Bedingung war nur die Lieferung bis 30. April 2020. Auf diese Weise wurden 262 Millionen Masken (S. 14), zum Gesamtpreis von 1.404.320.000 Euro  eingekauft. Bei von dem zuständigen Abteilungsleiter vorgeschlagenen angemessenen Preis von brutto 3,57 Euro wäre der Bundeshaushalt „nur“ mit 935.340.000 Euro  belastet worden. Der Verstoß von Herrn Spahn gegen das Gebot der sparsamen Haushaltsführung kostet die Steuerzahler damit ca. 470 Millionen Euro.  

Von der Vergabe im Wettbewerb durfte nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nur abgewichen werden, wenn aufgrund „eines unvorhergesehenen Ereignisses äußerst dringliche und zwingende Gründe die Einhaltung der in anderen Vergabeverfahren vorgegebenen Fristen“ nicht möglich ist (S. 10).

Die freihändige Vergabe billigt der BRH allenfalls für den vom BMG selbst ermittelten, als dringlich bezeichneten Bedarf von 75 Millionen PfH und 200 Millionen MNS. Für die vielfach höheren darüber hinaus gehenden Beschaffungen bestand kein Bedarf, jedenfalls kein dringender, denn das BMG wusste bei Bestellung dieser Mengen gar nicht, wer sie abnehmen sollte. Es gab kein tragfähiges Verteilungskonzept. Trotz der planbaren, kontinuierlichen Lieferungen gab es zu keiner Zeit ein Gesamtkonzept für die Verteilung, weder hinsichtlich der vorgesehenen Empfänger noch hinsichtlich der zeitlichen Staffelung.  

Wirtschaftliche Folgen für den Bundeshaushalt 

Das BMG erweckte gegenüber den anderen an der Planung Beteiligten den Eindruck, der Bundeshaushalt werde durch die Maskenbeschaffung nur geringfügig belastet.  

Das Bundesministerium der Finanzen  unterrichtete den Haushaltsausschuss des Bundestages sukzessive über die Anschaffung der genannten Mengen an Masken. Das BMF erklärte dabei, z. B. am 20. April 2020, „dass die Länder dem Bund die Ausgaben für den Bezug von PSA auf der Basis der geeinten Preise erstatten“ würden. Das BGM betonte stets, dass die beschafften Masken zu 85 % an die Länder und KVen und zu 15 % an Bundesbehörden für den Eigenbedarf verteilt werden und dementsprechend auch die Kostenverteilung erfolge.

Um dies zu dokumentieren, fasste der Haushaltsausschuss am 21. April 2020 ausdrücklich den Beschluss, der Bund solle nicht auf die Erstattung für die an die Länder und KVen gelieferten Masken verzichten (S. 15). Danach hätten im Ergebnis nur in geringem Umfang Bundesmittel für die PSA-Beschaffung aufgewendet werden sollen, nämlich nur für die Mengen, die für den Bedarf der Bundesbehörden beschafft wurden, bzw. in dem Maße, in dem Einkaufspreise die mit den Ländern vereinbarten Preise überstiegen.

Das BMG stellte bei der mitgeteilten Kostenquote zwischen Bund und Ländern nicht klar, dass diese sich nicht auf die 5,7 Milliarden zum Preise von 5,9 Milliarden Euro angeschafften Masken bezog. Am 29. März 2020 hatten Bund und Länder festgeschrieben, dass „auch der Bund“ sich an der Bereitstellung der Masken beteiligen werde. Wie das Corona-Kabinett am 30. März 2020 festhielt, wollte der Bund „ergänzend zu den Beschaffungen (…)“ von Masken beitragen. Es war völlig klar, dass die Länder und die KVen selbst Masken anschaffen würden. Der des Lesens Kundige wusste, dass die Kostenquote von 85 % zu 15 % zu Lasten der Länder sich ausschließlich auf die als eilbedürftig angesehene Anschaffung von 75 Millionen PfH und 200 Millionen MNS bezog. Die Behauptung des BGM gegenüber dem BRH, dass die 5,7 Milliarden beschafften Masken zu 85 % an die Länder und KVen und zu 15 % an die Bundesbehörden für den Eigenbedarf verteilt würden (S. 15), entpuppt sich als zielgerichtete Falschinformation.  

Das BMG musste davon ausgehen, dass die Länder und die KVen wegen der Selbstbeschaffung eine unbestimmte, jedoch auf jeden Fall geringe Menge von Masken abnehmen würden. Das BMG lieferte tatsächlich nur 147 Millionen PfH und 400 Millionen MNS an die Länder aus. Auch diese Auslieferungen wurden nicht von den Ländern bezahlt. Angesichts des oben geschilderten Verwaltungschaos beim BMG wurde keine Einigkeit über die Anzahl der gelieferten Masken erzielt. Länder und Bund stritten über Mängel. 18 % der gelieferten Masken wurden an den Bund zurückgegeben. Letztlich bezahlten die Länder für die PSA nur 199 Millionen Euro (S. 36).

Tatsächlich ist der Bundeshaushalt für die Anschaffung von 5,7 Milliarden Masken mit 5,9 Milliarden Euro belastet worden, ohne dass diese Ausgaben einen sinnvollen Beitrag zur „Pandemie“-Bekämpfung geleistet hätten. Nur 1,7 Milliarden Masken, weniger als 30 % der angeschafften Menge, sind vom BMG in Deutschland verteilt worden, ohne Kenntnis davon zu haben, ob diese überhaupt oder in welchem Umfang zur Corona-Bekämpfung verwendet worden sind. Im Dezember 2023 verfügte das BMG noch über einen Lagerbestand von 792 Millionen PfH und 1,6 Milliarden MNS. Davon waren 494 Millionen PfH und 709 Millionen MNS wegen festgestellter Mängel unbrauchbar. 

Der Bestand an mangelhaften Masken war so hoch, weil das BMG, soweit es Mängelrügen überhaupt geltend gemacht hatte, bei abgeschlossenen Vergleichen entweder die vollständige Abholung der Masken nicht vereinbart oder bei Vereinbarung diese nicht durchgesetzt hat. So führten diese gelagerten Bestände drei Jahre lang zu enormen Lagerkosten, ohne dass für die gelagerten Masken jemals eine zweckentsprechende Verwendung bestanden hätte. 1,2 Milliarden Masken sind bereits vernichtet und weitere 1,7 Milliarden sind für die Vernichtung vorgesehen. Für die Ende 2023 noch eingelagerten verwendbaren 800 Millionen Masken ist keine Verwendung in Sicht. Ihr Netto-Einkaufswert von 18 Millionen Euro (S. 37) wird sich nach Erreichen des Verfallsdatums in Luft auflösen.  

Nach den Berechnungen des BRH war der Bundeshaushalt bis zum 31. Dezember 2023 aus der gesamten PSA-Beschaffung mit insgesamt 6,7 Milliarden Euro belastet. Darin enthalten sind Zinszahlungen und Verfahrenskosten aus einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten mit Lieferanten. Mitgerechnet sind sog. Annexkosten für Lager- und Logistikleistungen, externe Beratung, Qualitätsprüfungen und Rechtsberatung von insgesamt 460 Millionen Euro. Die Lager- und Logistikleistungen wären sicherlich überhaupt nicht bzw. nur in verschwindend geringem Umfang entstanden, wenn das BMG nur die haushaltsrechtlich genehmigten 275 Millionen Masken beschafft hätte und diese wegen der angenommenen Dringlichkeit sofort verteilten worden wären.  

Stattdessen entstehen laufend weitere Lager- und Logistikkosten. Drei Jahre nach dem offiziellen Ende der Beschaffung sind für die Logistik-Betriebsführung zusätzlich zum zuständigen BMG-Referat weitere 40 Personen in Vollzeit beschäftigt. Das BMG rechnet für 2024 mit einem Mittelbedarf für die Abwicklung der PSA-Beschaffung von 534 Millionen Euro.

Teile der bereits entstandenen sowie die voraussichtlich für 2024 vorausberechneten Lagerkosten können nur deshalb bisher nicht verhindert werden, weil das BMG wegen des o. g. Verstoßes gegen Dokumentationspflichten die restlichen Masken nicht vernichten kann. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass das BMG auch jetzt in 2024 die ihm seit April 2020 für eine endgültige Befreiung von der Einfuhrabgabe erforderlichen Belege der Zollverwaltung nicht vorlegen kann. Dieses vom BMG selbst verschuldete Hindernis für die endgültige Befreiung von der Einfuhrabgabe gilt nicht für die im Dezember 2023 noch eingelagerten 110 Millionen PfH und 826 Millionen MNS aus deutscher Produktion. Sie sind zur Vernichtung vorgesehen.

Das BMF und die Zollbehörden hatten das BMG bereits im April 2020 über die nur vorläufig erteilte Befreiung von der Einfuhrabgabe für importierte Masken informiert. Wegen der bereits geschilderten Verstöße gegen Dokumentationspflichten ist das BMG nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise über Einfuhr, Lagerung, Auslieferung und zweckgerechte Verwendung der Masken zu liefern. Das ist besonders vorwerfbar in den Fällen, in denen das BMG selbst Zollanmelder war. Für die in seinem Namen von beauftragten Logistikunternehmen abgegebenen Zollanmeldungen für die eingeführte PSA ist das BGM nicht im Besitz der entsprechenden Urkunden.

Unvorstellbares Versagen des Ministeriums

Alles in allem kann von einem Schaden von ca. 10 Milliarden Euro ausgegangen werden, bezieht man die höchstwahrscheinlichen wirtschaftlichen Folgen der Entscheidungen des OLG Köln mit ein. Hierbei handelt es sich um Schadenersatzforderungen gegen die Bundesrepublik in Höhe von 2,3 Milliarden Euro. Hinzuzurechnen sind Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Bei einem Zinssatz von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sind jährliche Zinsen von 230 Millionen Euro hinzuaddieren. Die Kostenschätzung von 3,5 Milliarden Euro ist realistisch. Verfahren von weiteren ca. 100 Klägern sind noch rechtshängig. 

Es liegt ein bisher unvorstellbares wirtschaftliches Versagen des BGM vor, das zu Lasten des Steuerzahlers mit ca. 10 Milliarden Euro zu Buche schlägt. Ein ca. 40fach höherer Betrag als derjenige (243 Millionen Euro), den der ehemalige Verkehrsminister Scheuer (CSU) durch das Scheitern der Pkw-Maut zu vertreten hat.  

Die Anschaffung der 5,7 Milliarden Masken war unnötig. Das Robert-Koch-Institut (RKI) schreibt noch in seinem Protokoll vom 27. Januar 2020: „Es wird keine Bevorratung von Masken, etc. empfohlen.“ In einem Protokoll vom 26. Februar 2020 schreibt es zu den MNS-Masken: „RKI bleibt dabei: nicht empfohlen in der Öffentlichkeit, in häuslichem Umfeld mit Fall ja, auch zum Schutz anderer.“ Aus Sicht des RKI also kein Bedarf. Was sind die Gründe, die den Minister dazu bewegt haben, gegen die Empfehlung seiner Fachbehörde zu handeln? Die angeschafften 5,7 Milliarden Masken haben keinen erkennbaren Beitrag zur Virusbekämpfung geleistet. Der BRH stellt dazu fest, die Masken seien „… ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung und damit ohne gesundheitspolitischen Wert“ gewesen (S. 46). Der BRH meint damit, dass weniger als 30 % der beschafften Masken in Deutschland verteilt worden sind, ohne dass das BMG Kenntnis davon gehabt hat, ob diese überhaupt oder in welchem Umfang zur Corona-Bekämpfung verwendet worden sind. Die übrigen eingekauften Masken sind entweder schon vernichtet, sind bereits für die Vernichtung vorgesehen oder werden nach Ablauf des Verfallsdatums vernichtet werden müssen.  

Spricht man, wie wohlbegründet geschehen, dem Maskentragen an sich eine Wirksamkeit bei der Corona-Bekämpfung ab, oder hält man sie sogar für gesundheitsschädlich (z. B. bei Kindern), dann bekommt die von dem BRH geforderte vorbehaltlose wirtschaftliche Aufarbeitung einen erweiterten Schwenk in den medizinischen-gesundheitlichen Bereich. Neben dem ehemaligen Gesundheitsminister (Herr Spahn, CDU) würden bei einer umfassenden Aufarbeitung gegen den gegenwärtigen Gesundheitsminister (Herr Lauterbach, SPD) schwere Vorwürfe unvermeidlich sein. Herr Lauterbach wird indessen bei der angekündigten Aufarbeitung der Maskeneinkäufe, bei der „ausgemistet“ werden und das Prinzip gelten soll: „Wir drehen zu den Masken jeden Stein um“, eine Selbstbelastung sicherlich zu vermeiden wissen. 

Der Text wurde das erste Mal beim Netzwerk Kritischen Richter und Staatsanwälte (KRiStA) veröffentlicht.

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stefan jarzombek | Fr., 23. August 2024 - 11:59

Mit der AfD an der Regierung hätte man den Rasselbock mit der deutschen Bevölkerung wohl eher nicht so machen können.
"Now we have the salad" würde Jogi Löw wohl sagen. 😉

Ronald Lehmann | Fr., 23. August 2024 - 12:56

& auf leisen Sohlen, fast unbemerkt

ist der 666xZUFALL in Anmarsch

wo vom gleichen Institut in China
& vom gleichen Professor

der neue KAMPFSTOFF
der VOGELGRIPPEN- VIRUS
festgestellt wurde

& NEIN, ich höre nicht des Nachtigalls trapsen
ich hör des Nachtigalls - ALARMGLOCKEN-RUF

wo wieder eine neue
ANGST-SAU
& mit ihr neue TOTALITÄRE MASSNAHMEN
manifestiert & zementiert werden

& die ÜBELKEITS-TÄTER der Handlanger & Lakaien
werden wieder dieses Spiel mitmachen

& an die früheren Missetaten werden sie sich
AN NICHTS ERINNERN KÖNNEN

& VERANTWORTUNGS-ÜBERNAHMEN WIE KONSEQUENZEN

gibt es schon seit Bestehen Brüssel nicht mehr

weil alle diese WERTE
& die GOTTLOSIGKEIT
ins Land NIRVANA versenkt wurden

& die verdummten
jetzt linksgrün gedrillte
wie Gottverachtende Schlaf-Schafe
egal welche Flagge

werden von den Wort-Gestapo-Söldner- Medien
in die ideologische Einbahnstraße getrieben

wo weltliches & religiöses Futter
in der Arena "Brot & Spiele" für die Schalf-Schafe
zur Verfügung gestellt wird

Ingbert Jüdt | Fr., 23. August 2024 - 13:02

Die ökonomische Funktion dieser Beschaffung ist jeweils dieselbe: der Staat nimmt absurde Phantastilliarden an Schulden auf, um sie in private Kassen zu spülen. Allerdings geht es dabei nicht in erster Linie ums Geldverdienen als solches, sondern um Vorwände, weiter Unsummen in die Finanzmärkte zu pumpen, die andernfalls vor dem Kollaps stünden. War im Herbst 2019 schon fast wieder so weit, als die Zinsen für die Repo-Märkte explodiert sind. Da kam Corona genau richtig.

Wobei die Maskenhersteller im Unterschied zu Pharma und Rüstung bloß von den Umständen mitgeschleifte Mittelständler sind, während die Konzerne als Großaktionäre von vornherein die Börsen im Blick haben und mit strategischen Zielen auftreten. Seither haben wir faktisch Krisen-Keynesianismus zugunsten von Big Money sowie eine staatliche Anschubfinanzierung für die Vierte Industrielle Revolution von Biotech und Biosecurity. Im Vergleich dazu ist Rüstung bloß konventioneller Lobbyismus, aber die wollen auch bedient werden.

Reinhold Schramm | Fr., 23. August 2024 - 13:18

Es braucht für die Auswirkungen – in der von materiellen Interessen geleiteten Korruption – in der Wirtschaft und Politik auch eine persönliche materielle und soziale Haftung.

Nur die fortwährende hohle verbale Beschwörung der Verantwortlichkeit kann die persönliche Haftung, einschließlich Inhaftierung, den Verlust aller bürgerlichen Rechte, die Beschlagnahme des persönlichen Geld- und Kapitalvermögens, den Verlust der Pensionsansprüche auf Lebenszeit, nicht ersetzen.

Das Gleiche gilt so aber auch für externe wie interne Lobbyisten von Wirtschaftsinteressen, die die Amtsträger von bürgerlichen Parteien, Beamten, Parlamentarier und Regierungsmitglieder wie die Insekten einen Honigtopf umschwirren.

Rainer Mrochen | Fr., 23. August 2024 - 13:39

Wann und auf welche Art und Weise werden die Verantwortlichen zu Rechenschaft gezogen und vor den Kadi gestellt? ich weiss die Frage ist naiv und dennoch berechtigt. Hier stellt sich zugleich die Frage demokratischer Verhältnisse im Umfeld diktatorischer Massnahmen. Die Gratwanderung ist unübersehbar. Ich denke immer an Nachkriegsdeutschland WKII. Die Kontinuität des Systems bleibt erhalten. Einzelfälle wie ex- Filbinger MP BW finden zu spät Aufarbeitung. Das nennt man administratives Systemverhalten. So läuft es. Der "Souverän", ich lache gerade in mich selbst, ist eine relative Grösse. Er wird absolut, wenn das administrative System über die Stränge schlägt. Der Furor um die AfD kommt nicht von ungefähr.

Dorothee Sehrt-Irrek | Fr., 23. August 2024 - 13:52

nicht so ganz mit lauteren Mitteln zuging.
Habe ich es bei Prof. Ganteför gesehen, in seinem Video zur Coronaimpfung, dass die Masken vielleicht nicht so dolle die Viren abhielten, sehr wohl aber die Nasenschleimhäute feucht und warm, was deren Anfälligkeit für das Andocken der Viren herabsetzte?
Merke, Virenzeit ist die kalte Jahreszeit, vor allem die geringe Luftfeuchtigkeit, die ja auch bei Heizungsluft vorliegt?
Aber gleich wer mir da was erzählen möchte, ganz Asien trägt gerne Maske und "blöd" sind die Leute dort sicher nicht.
Ebenso trägt Personal in Arztpraxen und Kliniken Maske, ich habe das also als Luxus empfunden, daran teilhaben zu können.
Für manche Menschen, auch Brillenträger sind Masken allerdings eine Belastung.
Ich konnte nur wenig sehen.
In einem entspannteren Klima hätte man weniger rigide überwachen müssen und dennoch wären ausreichend Menschen bereit gewesen, Masken zu tragen, so in Krankenhäusern, Arztpraxen, Altenheimen und bei Veranstaltungen in Innenräumen..?

Peter Sommerhalder | Fr., 23. August 2024 - 20:27

Es müssen so Einige enorm von Corona profitiert haben, denn wenn niemand von Corona profitiert hätte, hätte es ja Sinn gemacht Corona nicht an die grosse Glocke zu hängen...

Ingofrank | Fr., 23. August 2024 - 21:52

Gewicht stellt man die Milliarden gegenüber die beispielsweise die Flüchtlingseinwanderung und deren Nachfolgekosten letztendlich verschlingen,
Anderes Beispiel der Einstieg aus dem Ausstieg der Atomkraft. Wieviele Milliarden mußte der Staat als Regress gegenüber den Energieerzeugern bezahlen ? Radwege in Peru, Russisches Erdöl veredelt als Indischer Diesel ?
Griechenlandrettung mit deutscher Kohle usw. usw. usw.
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik