Vor solchen Zuständen wollte Richter Christian Dettmar die Kinder schützen / dpa

Familienrichter verurteilt - Wie ein Fehlurteil aus Karlsruhe die Corona-Aufarbeitung beschädigt

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Weimarer Amtsrichter wegen Rechtsbeugung in Sachen Maskenpflicht bestätigt. Dieses harte Fehlurteil signalisiert: Alle juristischen Verfahren, die ihren Ursprung in der Corona-Zeit haben, werden unerbittlich weitergeführt.

Volker Boehme-Neßler

Autoreninfo

Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations- recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Davor war er Rechtsanwalt und Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin.

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Für nicht wenige Menschen ist Christian Dettmar ein Held. Der Amtsrichter aus Weimar hat im Frühsommer 2021 in zwei Schulen in Weimar die Maskenpflicht ausgesetzt. Das war mutig, und es ging ihm – als Familienrichter – um das Wohl der Kinder. Für das Landgericht Erfurt ist er ein Straftäter, der das Recht missbraucht hat. Es hat ihn im August 2023 wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat seine Revision gerade zurückgewiesen. Die Verurteilung wegen Rechtsbeugung ist jetzt rechtskräftig. Was ist das für ein Urteil?

Christian Dettmar, ein Familienrichter aus Weimar, hält die Maskenpflicht in Schulen Anfang 2021 für epidemiologisch sinnlos, für verfassungswidrig und für schädlich für Kinder. Dass er damit richtig lag, ist heute offensichtlich. Aber schon während der Corona-Zeit gab es zahlreiche Experten, die das fundiert vertraten. Dettmar entschließt sich, etwas zu tun. Er ist Familienrichter und dabei unter anderem mit sogenannten Kindeswohlverfahren befasst. In diesen Verfahren greifen Familiengerichte ein, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und die Eltern das Problem nicht lösen können. Um das Kindeswohl der Schüler zu schützen, erlässt er im April 2021 eine einstweilige Anordnung, mit der er in zwei Schulen die Durchsetzung der Maskenpflicht verbietet. Mehrere Eltern hatten bei ihm einen entsprechenden Antrag gestellt. Wo liegt das Problem?

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Manfred Sonntag | Do., 21. November 2024 - 15:41

Wer die RKI-Protokolle und deren Inhalt kennt und trotzdem solche Urteile fällt, der tritt in die Fußtapfen einer Gesinnungsjustiz. Historisch ist dieses Urteil das Menetekel des Untergangs von Wissenschaft, Freiheit und Demokratie. Ein vorauseilender Gehorsam und Ausschaltung jeglicher menschlichen Gefühle gegenüber den Opfern der Willkürherrschaft (Coronapolitik) sind zu diesem Urteil notwendig gewesen. Dem BGH dürfte sicher nicht entgangen sein, dass auch Deutsche an der Entwicklung der Biowaffe Corona mit seiner tödlichen Furinspalte (incl. Spikeproteinen) beteiligt waren (z.B.: Drosten, Uniklinik Essen). Richter Dettmer wird für die Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit verurteilt, während die Verursacher des Dramas weiter ihr Unwesen treiben können. Dieses Urteil ist Beispiel für die Kungelei zwischen Politikern und dem BGH und zeigt deutlich die Demokratieverachtung der Eliten. Willkommen in der Diktatur der Scheindemokraten! Rette sich wer kann.

Ingofrank | Do., 21. November 2024 - 16:19

erinnert mich an das Rechtssystem der DDR. Wer auch nur ansatzweise gegen die Allmacht der SED Herrschaft den kleinen Finger hob, wurde Repressalien ausgesetzt oder marschierte gleich in politische Haft.
O.k. mit meinen „Coronaimpfnachwirkungen“ wie einer täglichen morgendlich verstopften Nase und das gleichzeitige abhusten wie ein Kettenraucher (bin selbst Nichtraucher) kann ich ja noch leben ….vielen Menschen erging es aber viel beschissener ! die haben sogar ihren Job und damit ihre Lebensgrundlage verloren wie in dem Fall der „Rechtsbeugung eines Richters. Wenn das bei einem kleinen Amtsrichter Rechtsbeugung gewesen sein soll, was tat dann die Ex BK- lerin Merkel als sie eine legitime Wahl eines MP in Thüringen rückgängig gemacht hat.
Das ist eben der kleine aber feine Unterschied der Rechtssprechung im besten Buntland aller Zeiten …. Auch eine Art der Demokratie ? 🤮
Mit besten Grüßen aus der Erfurter Republik

Rainer Mrochen | Do., 21. November 2024 - 16:23

Da schweigt des Sängers Höflichkeit. Allerdings muß ich in der deutschen Geschichte nicht besonders weit zurückgehen um die Durchgängigkeit deutschen "Gerichtswesens" in Kollaboration mit der "Staatsmacht" zu erkennen. Wir sind weit gekommen; allerdings vornehmlich auf den Hund ganz besonders in diesem speziellen Fall.

Ernst-Günther Konrad | Do., 21. November 2024 - 16:57

Unglaublich. Der Rechtsstaat verliert immer mehr an Glaubwürdigkeit und Akzeptanz. Jetzt könnte nur noch das BVerfG helfen. Ich glaube aber nicht mehr daran. Warum? Die haben bei Corona ebenso fragliche bis unerträgliche und lebensfremde Urteile gemacht.

Chris Groll | Do., 21. November 2024 - 17:58

Früher hatte ich immer großes Vertrauen in den BGH. Das ist längst vorbei und hat sich ins Gegenteil verkehrt.
Ein Wunder ist das alles nicht. Verfassungsrichter, die von den Parteien ausgekungelt werden, werden natürlich auch das Recht sprechen, was von diesen Parteien gewünscht wird.
Das war auch in den unseligen Zeiten nicht anders.
Es ist absolut WICHTIG, daß es zu einer wirklichen Coronaaufarbeitung kommt. Bisher war mir das nicht so wichtig, obwohl mir als Ungeimpfter Person doch in dieser angeblichen Pandemie viele Grundrechte entzogen wurden.

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