Meldestellen des Staates: Gefahr für die Meinungsfreiheit? / picture alliance

„Trusted Flaggers“ - Die Meldestellen des Staates laufen ins Leere

Mit der Einführung der „Trusted Flaggers“ sollen staatlich ausgewählte Stellen dabei helfen, Inhalte auf Online-Plattformen zu melden. Es stellt sich die Frage, ob die staatlichen Meldestellen wirklich notwendig sind – oder ob sie zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit führen.

Autoreninfo

Vladimir Blumin-Sint ist Diplomjurist und studierte an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ehrenamtlich engagiert er sich beim Juristischen Beirat der Jüdischen Studierendenunion Deutschland.

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Mit dem Artikel 22 des europarechtlichen Digital Service Act (DSA) werden sogenannte „Trusted Flaggers“, zu Deutsch: „vertrauenswürdige Meldestellen“, eingeführt. Rund sieben Monate nach Inkrafttreten der Plattformregeln des DSA am 17. Februar 2024 wurde nun die erste Meldestelle am 1. Oktober in Deutschland zugelassen: Die Organisation „Respect!“, eine staatlich finanzierte, jedoch in privatrechtlicher Form organisierte Stiftung, wird in Zukunft Inhalte auf den Online-Plattformen melden können. Aus Juristenkreisen sowie Menschenrechtsorganisationen wird jedoch Kritik an den Maßnahmen laut.

Um die Entstehung und Tragweite dieser rechtlichen Neuheit zu verstehen, bedarf es eines Überblicks. Zunächst: Das Konzept der „Trusted Flaggers“ ist die Kulmination eines 20-jährigen rechtlichen Prozesses. Schon seit den frühen 2000er Jahren existiert das grundlegende rechtliche Rahmenwerk für Onlinedienste in der EU, welches die Betreiber solcher Plattformen dazu ermutigte, interne Meldestellen einzurichten, um einer Haftung für Nutzerinhalte zu entgehen. Diese Meldestellen werden nun durch den DSA institutionalisiert. Dessen seit Februar geltenden Regeln zufolge ist jedes EU-Mitgliedsland dazu verpflichtet, einen „Digital Service Coordinator“ einzurichten, der dafür zuständig ist, einer Institution den Status eines „Trusted Flaggers“ zu erteilen. In Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur.

Um als „Trusted Flaggers“ zugelassen zu werden, müssen Institutionen drei wesentliche Kriterien erfüllen. Zum einen müssen sie „besonderes Fachwissen“ im Erkennen von illegalen Inhalten nachweisen. Zum anderen müssen sie „sorgfältig, genau und objektiv“ arbeiten. Das dritte Kriterium ist, dass sie von den Betreibern der Online-Plattformen unabhängig sein müssen. Keine Voraussetzung ist hingegen eine Unabhängigkeit von staatlichen Institutionen, im Gegenteil: Neben Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die oft staatlich finanziert sind, können auch staatliche Institutionen als Meldestellen zugelassen werden.

Praktische Relevanz erübrigt sich

Was ist der Handlungsspielraum einer Meldestelle? Zunächst ist die Unterscheidung zwischen rechtswidrigen und nicht-rechtswidrigen Inhalten wichtig, denn zur Löschung der ersteren sind die Betreiber der Plattformen schon wegen des deutschen Strafgesetzbuches und des in 2018 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verpflichtet. Der Einsatz von „Trusted Flaggers“ zur Meldung solcher Inhalte ist vor diesem Hintergrund fragwürdig; es wird im dringenden Interesse der Betreiber liegen, illegale Inhalte schon selbst zu erkennen und zu löschen, damit sie sich nicht nach deutschem Recht mit Millionensummen haftbar machen. Schon wegen eines illegalen Inhalts, der vom Betreiber auf seiner Plattform länger als sieben Tage geduldet wird, droht das NetzDG mit einem Maximalbußgeld von 50 Millionen Euro.

Allenfalls könnte argumentiert werden, dass die internen Algorithmen dem Aufspüren strafbarer Inhalte nicht nachkämen und die menschliche Hilfe der „Trusted Flaggers“ zur Rechtsdurchsetzung mithin notwendig sei. Dieses Argument kann jedoch vollständig verworfen werden: Die schon über die Anwendungspraxis des NetzDG erhobenen Daten ergeben, dass nur ein minimaler Anteil der illegalen Inhalte, die auf Plattformen wie Facebook hochgeladen wurden, wegen eines Verstoßes gegen eine im NetzDG aufgeführten Bestimmung entfernt wurde.

Ein Beispiel zeigt die praktische Wirkungslosigkeit des NetzDG sowie prognostizierbar des deckungsgleichen „Trusted Flaggers“-Mechanismus des Digital Service Act: Facebook gab in einem Bericht für das 2. Halbjahr 2021 an, dass insgesamt 17.730 Inhalte entfernt wurden, die nach dem NetzDG gemeldet wurden. Allerdings sind hiervon 16.648 Fälle erfasst, die gleichwohl gegen die vorrangig geprüften Gemeinschaftsstandards von Facebook verstießen und aus diesem Grunde entfernt wurden. Es verbleiben mithin lediglich 1082 Inhalte für diesen Zeitraum, die ausschließlich aufgrund einer NetzDG-Meldung entfernt wurden.

Zum Vergleich: Im selben Zeitraum wurden einem Facebook-Bericht zufolge insgesamt 39,7 Millionen Inhalte wegen des AGB-Verstoßes aufgrund von „Hassrede“ entfernt. Insgesamt ergibt sich: Der Anteil der Entfernungen nach dem NetzDG gegenüber denen wegen eines „Hassrede“-AGB-Verstoßes betrug für den Zeitraum mithin 0,009 Prozent.

Die Diskrepanz ist einfach zu erklären; NetzDG-Meldungen, wie auch zukünftig die Meldungen der „vertrauenswürdigen Meldestellen“, werden durch menschliche Hand getätigt, während die Betreiber der Plattformen aufwendige und effiziente Algorithmen benutzen, die AGB-Verstöße automatisch erkennen sollen und löschen können. Vor diesem Hintergrund erübrigt sich die praktische Relevanz der „Trusted Flaggers“ im Rahmen der Meldung illegaler Inhalte nahezu vollkommen.

Möglicher „Chilling Effect“

Die Bewertung der „Trusted Flaggers“ ist dann schwieriger, wenn es sich hingegen um nicht-rechtswidrige und mithin legale Inhalte handelt. Es sollen solche (legalen) Inhalte gemeldet werden können, die entsprechend der Gemeinschaftsstandards der Plattformen selbst ebenfalls unzulässig wären. An dieser Stelle lässt sich jedoch erst recht die obige Frage nach der praktischen Bedeutung stellen, denn auch hier ist die algorithmische Erkennung von Inhalten, die gegen die eigene AGB verstoßen, weitaus effizienter als die langwierige Meldung einzelner Inhalte durch einen „Trusted Flagger“.

Auch bleibt im Grunde unbeantwortet, weshalb es überhaupt einer staatlich sanktionierten Stelle bedarf, um über die Rechtstreue der Betreiber gegenüber ihren eigenen Gemeinschaftsstandards oberhalb der Legalitätsschwelle zu wachen. Die Festlegung dieser Gemeinschaftsstandards obliegt den Betreibern selbst, die (mit Einschränkung der Klauselverbote der § 308 f. BGB) über den Inhalt ihrer AGB frei entscheiden können; es ist mithin ihr selbstgesetztes Vertragsrecht, über dessen Einhaltung sie selbst zu wachen haben.

Gleichwohl könnte der Digital Service Act in einer Hinsicht sehr wirkungsvoll sein: Dadurch, dass die Nutzer einer Plattform wissen, dass womöglich ein „Trusted Flagger“ ihre Inhalte mitliest, könnten sie von der Teilnahme an einer Diskussion abgeschreckt werden, sodass letztendlich gar keine stattfindet. Vor diesem „Chilling Effect“, einem anerkannten Phänomen aus der Rechtswissenschaft, warnen Juristen stets, wenn Gesetze aufgrund unklarer Bestimmungen das Potenzial haben, Menschen in die Selbstzensur zu treiben. Da dies womöglich der einzig wirkungsvolle Effekt der „Trusted Flaggers“ sein dürfte, könnte ein kritischer Betrachter sogar behaupten, es sei ein intendierter.

„Vertrauenswürdigen Meldestelle“

Die eventuell interessantere Frage liegt jedoch in der außerrechtlichen Genealogie der Idee einer „vertrauenswürdigen Meldestelle“. Welchen Ursprung hat diese Idee, und warum wurde sie gerade jetzt umgesetzt? Eine tiefergehende Begründung und gleichwohl den ideologischen Unterbau dieser Idee hat der Philosoph Yuval Noah Harari kürzlich in seinem Interview mit Sam Harris erläutert. Harari behauptet, dass im Wettkampf der Informationen die Wahrheit stets „zum Boden sinkt“, während Lügen und Falschbehauptungen an die Oberfläche schwimmen.

Die Wahrheit sei ein Produkt langwieriger Arbeit und mithin teuer, während die Lüge schnell behauptet und mithin billig zu produzieren sei. Harari nennt das Beispiel eines Historikers, der, ehe er ernsthafte Forschung betreibt, jahrelang ausgebildet werden muss. Aufgrund dieser Diskrepanz, so Harari, brauche die Wahrheit Schutzmechanismen, die sie gegenüber Falschinformationen stärken. Eine wesentliche Rolle sieht er hierbei bei den etablierten Institutionen wie den Universitäten und den Gerichten.

In der Kommunikation der europäischen Kommission zu den „Trusted Flaggers“ lässt sich die Argumentation Hararis wiedererkennen. Schon der Name der „vertrauenswürdigen Meldestelle“ deutet auf ein Vertrauensverhältnis hin, an dessen anderem Ende staatliche Institutionen stehen. Die Auswahl der Meldestellen erfordert den rechtlich festgelegten Kriterien nach die Unabhängigkeit von den Online-Plattformen selbst, jedoch keine Staatsferne. Auch das Erfordernis der „Objektivität“ der Meldestellen lässt die Frage offen, wer diese zu bestimmen hat.

Schlussendlich bietet Harari, und damit auch das Konzept der „Trusted Flaggers“, keine überzeugende Lösung, wie damit umzugehen ist, wenn die staatlichen Institutionen selbst einer Ideologisierung unterworfen sind. Wie schon am Beispiel des Genderns offenkundig wird, benutzt der Staat auf sämtlichen Ebenen eine „geschlechtergerechte Sprache“, obwohl diese keinen nennenswerten Zuspruch in der Bevölkerung genießt. Wenn schon bei der Sprache die demokratische Legitimationskette derart durchbrochen wird, warum sollte sie unbedingt bei staatlich sanktionierten Meldestellen hinsichtlich legaler Inhalte bestehen bleiben?

Die Wahrheit braucht Freiraum

Zuletzt ist zu nennen, dass es zur Bekämpfung von Falschinformationen auch besserer Wege gibt. Einen solchen besseren Weg zeigt die Funktion der „Community Notes“ auf X (vormals Twitter). Diese ermöglicht es Nutzern, sogenannte „Notizen“ zu Posts hinzuzufügen, die ihrer Meinung nach irreführend oder unvollständig sind. Ziel dieser Funktion ist es, faktisch korrekte Informationen bereitzustellen, ohne dass die Plattform selbst als Schiedsrichter auftritt oder der in Frage stehende Post gelöscht werden muss.

Dabei verfügt die Funktion über einen intelligenten Mechanismus: Eine Notiz wird erst dann für alle Nutzer sichtbar, wenn genügend Nutzer, die bei vergangenen Notizen unterschiedlicher Meinung waren, diese als „richtig“ bewertet haben. Durch dieses Erfordernis steigt die Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit der Notiz enorm, es schützt sie nämlich vor der einseitigen Einflussnahme einer Partei. Auch hier ist erkennbar, dass die plattforminterne Lösung einen Vorzug erhält; Harari und die „Trusted Flaggers“ behalten mithin unrecht: Die Wahrheit tritt schon zutage, es muss nur der entsprechende Freiraum zu ihrer vollen Entfaltung ermöglicht werden.

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Wolfgang Borchardt | Mo., 14. Oktober 2024 - 09:13

- wieviele davon sind noch links und grün und rot genug? - mag das ansprechen. Denn sie bemerken nicht, dass es das alles unter anderem Namen schon mal gab. Ist ja auch unkool, dich mit deutscher Geschichte zu befassen, die so gern verdrängt wird. In der DDR fing die gar erst mit der Befreiung vom Faschismus an. Das andere war "Vor" geschichte, auch im Geschichtsunterricht. Man möchte sich wünschen, dass niemand diese Meldeplattform nutzt. Aber das wird nicht gsnz funktionieren. Die Blockwarte unter uns sind nicht mit dem Dritten Reich untergegangen, wie Corons sehr schön gezeigt hat.

Detlef Beck | Mo., 14. Oktober 2024 - 17:39

Antwort auf von Wolfgang Borchardt

Sowas kann man nur von sich geben, wenn man Schulschwänzer war, oder im Geschichtsunterricht geschlafen hat, oder DDR-Schulen nur von Hörem/Sagen kennt. Ich erinnere mich an einen längere Zeit zurückliegenden Beitrag in der RBB-Abendschau, in dem ein Jugendlicher, der mit seinem Vater "Folterstätten der SED und Stasi" besichtigt hatte, danach gefragt wurde, was er alles erfahren habe. Seine bezeichnende Antwort: " In der DDR konnte man nur Abitur machen, wenn man in der SED war". Dem wurde im Beitrag nicht widersprochen. Ich tue es doch, auch 2-er meiner "Mitabiturienten" wegen( 1 Pastorentochter und 1 Sohn eines priv. Fuhrunternehmers).
Die 12. Klasse besuchte ich in einer anderen Stadt. Zu der Zeit wurde der "SED-Beitritt" erst ab 18 Jahren zugelassen. An der dortigen EOS kam es für DDR-Verhältnisse zu einer Meuterei, als der gewählte FDJ-Sekretär der Schule (es gab 2: 1 berufl./ 1 gewählt) und der Sohn eines Militärstaatsanwaltes vor Erreichen dieses Alters SED-Mitglieder wurden.

da unsere Eltern Selbstständig sind
> keine EOS (12.Klassen) besuchen kann

so wie es die allermeisten Studienfächer auch als Bedingung ansahen
dass man in der Partei war
& die ganz begehrten Plätze
da mussten diejenigen sich für drei Jahre verpflichten

& JA Herr Becker, auch unsere beiden Pastoren-Kinder EKD konnten ohne Probleme zur EOS & anschließend Medizin studieren
was mich hat schon damals tief blicken lassen bzw. ich mir selbst Fragen stellte🤔

Pfarrer Wonneberger aus der Weinbergskirche zu Dresden (1985 nach Leipzig zu Herr Johannsen > Friedensgebete)
hatte mir als etwas vorlauten jungen Menschen folgenden RAT gegeben👍 DANKE🙏

A - niemanden zu trauen & erst recht nicht in der Kirche, die Wände haben Ohren
B - alles fragen/ hinterfragen, aber die eigene Meinung nicht heraus schreien
& mit SED-Sprache argumentieren/reden
C - sich NIE von ANGST leiden zu lassen, denn wir Christen haben GOTTVERTRAUEN & das Gebet => er hilft uns >> & dies ist so🙏

Ein Beispiel, wie durch Verkürzung Lügen entstehen. Nein, das Abitur wurde niemandem verwehrt wegen "falscher" Herkunft Parallelen zur heutigen Identitätspolitik sind unübersehbar). Wohl aber gab es Beschränkungen hinsichtlich,. In den fünfziger Jahren konnten die Nichten meiner Mutter nicht Medizin studieren, trotz guter schulischer Leistungen. Der Vater besaß eine Firma, sie galten als Unternehmertöchter.

Arbeiterklasse-Herkunft hingegen wurde gezielt gefördert. Da wurde auch zum Studium zugelassen, wer nicht ganz das Leistungsniveau hatte. Funktionärskinder galten per se als Arbeiter. Aber mit sehr guten Leistungen konnte man immer Abitur machen und kam ab Ende der Fünfziger auch zum Studium. Überhaupt ist die DDR im Verlaufe ihrer Entwicklung mit der Zeit weniger restriktiv geworden.

Der Geschichtsunterricht in der DDR war nicht so schlecht wie sein Ruf. Es lag auch viel am Lehrer, aber auch die Schulbücher waren i.A. gut.. Es gab aber Beeinflussungen durch die Ideologie.

Gerhard Lenz | Mo., 14. Oktober 2024 - 09:17

und alle Mäuse haben ein rosafarbenes Fell. Entzückend.
Es muss nur der entsprechende Freiraum vorhanden sein.
Gut, auch dieser Beitrag ist wohl Teil der Serie "Wie wehre ich mich gegen den übergriffigen Ampel-Staat", der mich immer mehr meiner Freiheiten beraubt. Denn anders ist soviel - Naivität (?) - kaum erklärbar.
Das Internet wird jedem Bürger die demokratische Teilhabe ermöglichen - sprachen Euphoriker (und Werbefachleute) einst. Viele sind gar nicht erst erschienen, viele längst gegangen, geblieben sind oft Krawallos und Radikale. Jeder, der ein Soziales Forum betreibt, weiß das. Die Wahrheit dominiert nicht, sie unterliegt klar, tritt die Unwahrheit als dominierende Blase auf, sowieso. Und das Moderieren eines Forums scheint eine ätzende Sache zu sein. Lebensnahes Beispiel: AfD-Kritiker als Stasileute oder einfach nur Dummköpfe zu bezeichnen. Eigentlich müsste die Moderation gegen solche Sprachbandidaten tätig werden, oder wenigstens Reaktionen zulassen.
Müsste...

Der Verrat ist der Bruder der Niedertracht!
Deshalb ist es schon bemerkenswert und stellt klar mit was für staatlichen Meldestellen der Bürger es hier zu tun hat.
Der Lauscher an der Wand, hört seine eigene Schand' und wer Verrat wünscht um an der Macht zu bleiben,wie einst bei Honecker und Mielke, der dürfte selbst wenig Vertrauen in seine eigene Politik haben.

Ingofrank | Mo., 14. Oktober 2024 - 11:11

Antwort auf von Stefan Jarzombek

das beste Beispiel ist unsere Fortschrittskoalition, die spätestens nach Atomausstieg, GEG & dem „Nicht- Auszahlen“ der Energieprämie, alles Vertrauen vom Volk verloren hat und trotzdem immer weiter regiert.
Es fehlt nur noch der Satz vom Obersozen: ich liebe euch doch alle ……
Dann haben wir sie „endlich“ wieder unsere alte DDR, allerdings als Form 2.0
Mit besten Grüßen aus der Erfurter Republik

Herr Lenz meint: "Lebensnahes Beispiel: AfD-Kritiker als Stasileute oder einfach nur Dummköpfe zu bezeichnen. Eigentlich müsste die Moderation gegen solche Sprachbandidaten tätig werden, oder wenigstens Reaktionen zulassen."........
Lesen Sie Ihre eigenen sog. "Kommentare" zu spät, oder merken Sie wirklich nicht, dass genau dieser Vorwurf auf Sie selber zutrifft.......nur in umgekehrter Form?
Sie sind Spitzenkandidat, wenn es um "Sprachbandidaten" (was immer das auch sein soll) geht. Der Moderation können Sie wahrhaftig keinen Vorwurf machen. Alle Ihre Beleidigungen und verbalen Angriffe auf Menschen, die anders denken als Sie, werden doch hier veröffentlicht. Also was wollen Sie eigentlich?
Analysieren Sie Ihre Sätze/Angriffe mal einzeln. Die meisten treffen haargenau auf Sie selber zu.

Achim Koester | Mo., 14. Oktober 2024 - 09:36

zwischen dem "rusted Flagger" und dem IM (Informeller Mitarbeiter) des MfS/Ministeriums für Staatssicherheit? Die Aufgabenbereiche dürften weitgehend identisch sein, nämlich Bespitzelung und Denunziation.

Franz Stradal | Mo., 14. Oktober 2024 - 10:31

Klar sind diese Stellen schädlich, weil sie Gesellschaft vergiften.
Aber im Wesentlichen dienen sie, wie die ganzen »Projekte für Demokratie« und die unzähligen neuen Beamten, vor allem dazu, Posten für Parteikumpels zu schaffen (und ein bisschen dem Durchmarsch durch die Institutionen).

Bettina Jung | Mo., 14. Oktober 2024 - 11:33

Antwort auf von Franz Stradal

Somit auch diejenigen, die diesen Parteien noch ihre Stimme geben. Rot-Grün kauft quasi ihre Wähler.

Tomas Poth | Mo., 14. Oktober 2024 - 10:37

.... interne Meldestellen einzurichten, um einer Haftung für Nutzerinhalte zu entgehen ...

Die sehr merkwürdige Begründung, eine Camouflage, um das freie Wort zu beschränken und betreutes schreiben und denken einzuführen.
Darin spiegelt sich auch die Angst der Regierungen, daß man ihnen auf die Schliche kommt und dies verbreiten kann.

Ernst-Günther Konrad | Mo., 14. Oktober 2024 - 11:25

Für mich sind solche Meldeportale, auch wenn für die breite Masse gedacht, dafür letztlich untauglich. Warum? Zuviele Nutzer, zu viele Meldung, braucht dennoch trotz entsprechender KI-Unterstützung zu viel Personal Ressourcen. Es geht um wenige einzelne, solche die breiten Massen erreichen, solche die dem Staat gefährlich werden können, solche die viel Zuspruch und Reichweite erlangen, solche die alternativ zu mächtig werden. Der bloße Allgemein Hater, ist allenfalls ein Abfallprodukt. Es reicht ein Gesetz zu haben, dass man gegen ganz bestimmte Kritiker anwenden kann. Nach denen wird gesucht, die will man mundtot machen. Deshalb ist diese Rechtsnorm gefährlich. Und was bedeutet heute schon Meinungsfreiheit, das GG? Alles vergänglich, neu verhandelbar. Selbst das BVerfG wandelt sich oder wird entsprechend umfunktioniert. Und der EUGH ist ja auch noch da. Bis dahin sind die Kritiker verfolgt und vernichtet.

Ronald Lehmann | Mo., 14. Oktober 2024 - 13:53

& dies in Salamitaktik
wo z.B. die Stasi/MfS Herr Lenz über 60% Anstellung beim BND fanden
Zufall🤣🤣🤣

wo die Roten-Socken-Bonzen ihre Spielchen mit🎭 ungehindert
in den MEDIEN, Fernseh-& Rundfunk-Anstalten,
vor allem politische Universitäten, KULTUR-& BILDUNGS-EINRICHTUNGEN
also überall, wo unterschwellig ORWELL

statt finden kann

& im heiligen Gral der JUSTIZ durch die MINISTER-DIKATATOREN
die über dem GESETZ stehen👹

& anordnen kö(o)nn(t)en
TOTALITÄR
durch UNTERHÖLUNG von Demokratie & Rechtsstaatlichkeit

& kräftige UNTERSTÜTZUNG v LINKEN US-Kräften

während man aus Erfahrungen DDR 50ger
die Säuberung in der Politik begann
Kohl > Abstellgleis
Stoiber > christlich👍/Islam👎
Seehofer kam als Vorleger von Merkel aus BB zurück
Roland Koch auch durch Merkel👎

NICHT EIN EINZIGER KONSERVATIVER hat es in einer so dargestellten DEMOKRATIE geschafft
nach oben zu kommen

NUR LINKSGRÜNE TOTALITÄRE IDIOTEN-SOCKEN
nichts gelernt, aber VENCEREMOS

>wir werden gewinnen, egal wie
Hauptsach ALTERNATIVLOS

Helmut Bachmann | Mo., 14. Oktober 2024 - 14:05

wann es zum Problem wird das Konzept der Trusted Flagger
zu kritisieren, weil es die staatliche, ja sogar überstaatliche Kompetenz in Frage stellt und somit „unsere Demokratie“ „delegitimiert“.

Ronald Lehmann | Mo., 14. Oktober 2024 - 15:33

Antwort auf von Helmut Bachmann

die FRAGE
haben unsere de Politiker überhaupt die Kompetenz & die Anforderungen
um uns als freies Demokratisches wie Rechtsstaatlichkeits-Empfindende

VOLK & SOUVERÄN in Verantwortung & Respekt zu vertreten
& dies zum WOHLE ALLER - DES DEUTSCHEN VOLKES - zu dienen & das Wohl zu mehren

wie es eingemeißelt im Bundestag

Albert Schultheis | Mo., 14. Oktober 2024 - 15:50

"Es stellt sich NICHT die Frage, ob die staatlichen Meldestellen wirklich notwendig sind – oder ob sie zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit führen." - Diese Meldestellen sind schlicht und einfach ein Bruch des Grundgesetzes! Und diejenigen in der Politik, die sie veranlasst haben oder sie betreiben, haben den gemeinsamen Boden des Grundgesetzes verlassen - sie sind keine Demokraten! Sie sitzen in dieser Regierungen und sie sind mit Namen bekanntes! Es wäre jetzt die Pflicht des Verfassungsschutzes, gegen diese Leute vorzugehen und sie dingfest zu machen. Wo bleibt der Generalstaatsanwalt? Warum geschieht da nichts, Herr Scholz? Ist Ihnen das Grundgesetz scheißegal?

Wolfgang Borchardt | Mo., 14. Oktober 2024 - 18:26

einem deutschen Staat die Blockwart-Mentalität gefördert werden soll, passt ja auch wieder. Wenn alles nach Plan läuft, kann in dieser Legislaturperiode sicher noch das GG geändert werden. Schließlich konnten dessen Urheber nicht ahnen, wie stark die undemokratischen Kräfte einmal sein würden.

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