„Compact“-Magazin / picture alliance

Nach Verbot der GmbH durch das BMI - Bundesverwaltungsgericht hebt „Compact“-Verbot vorläufig auf

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des „Compact“-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.

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„Dem Antrag der Compact-Magazin GmbH, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) wiederherzustellen, hat das Bundesverwaltungsgericht heute mit bestimmten Maßgaben stattgegeben. Demgegenüber hat das Gericht die Anträge weiterer Antragsteller abgelehnt.“ Das teilt das Bundesverwaltungsgericht in einer Pressemitteilung am Mittwoch mit. 

Heißt im Klartext: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Magazins Compact im Zuge des Verbots der Compact-Magazin GmbH – mit dem Bundesinnenministerin Nancy Faeser mithilfe des Vereinsrechts das als rechtsextrem geltende Magazin aus dem Verkehr ziehen wollte – vorläufig aufgehoben. Zur Begründung hatte das BMI angeführt, die Vereinigung (also die Compact-Magazin GmbH) lehne die verfassungsmäßige Ordnung nach ihren Zwecken und ihrer Tätigkeit ab und weise eine verfassungsfeindliche Grundhaltung auf. Dies komme unter anderem in zahlreichen Beiträgen des monatlich erscheinenden Compact-Magazin für Souveränität zum Ausdruck. 

Bereits am 24. Juli Klage eingereicht

Gegen den gesamten Vorgang hatten die Betreiber der GmbH und des Magazins – um Compact-Herausgeber Jürgen Elsässer – bereits am 24. Juli Klage eingereicht, heißt es in der Mitteilung. Über diese wurde von den zuständigen Richtern noch nicht entschieden. Gefolgt ist das Bundesverwaltungsgericht nun aber weiteren Anträgen auf die Gewährung eines vorläufigen Rechtsschutzes, um „den Betrieb als Presse- und Medienunternehmen während der Dauer des anhängigen Klageverfahrens fortführen zu können“, heißt es. Und weiter: 

„Einzelne Ausführungen in den von der Antragstellerin (…) verbreiteten Print- und Online-Publikationen lassen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) erkennen. Es deutet auch Überwiegendes darauf hin, dass die Antragstellerin (...) mit der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt. Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des COMPACT-Magazin für Souveränität die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist. Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen.“

Weiter teilt das Bundesverwaltungsgericht mit, dass es nach Abwägung im Eilverfahren zu der Überzeugung gelangt sei, dass das „Aussetzungsinteresse der Antragstellerin(Compact) das „öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung“ überwiege: 

„Da die Vollziehung des Vereinsverbots zu der sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots führt, das den Schwerpunkt der Tätigkeit der Antragstellerin (...) ausmacht, kommt ihrem Interesse an der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage im Hinblick auf die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG ein besonderes Gewicht zu.“

bek 

 

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Thomas Hechinger | Mi., 14. August 2024 - 15:01

Hat Herr Kubicki schon Herrn Lindner gewhatsapped, die Koalition aufzukündigen, wenn die Innenministerin nicht zurücktrete?

Walter Gustav | Mi., 14. August 2024 - 16:35

Antwort auf von Thomas Hechinger

..nein die FDP steckt schon viel zu tief im Sumpf. Man wird sie nur abwaehlen koennen. Erbaermliche Schauspiele in diesem Land. Schon lange nichts mehr von Herr BP gehoert. Wo ist er denn, gehts im gut?

Enka Hein | Mi., 14. August 2024 - 17:55

Antwort auf von Walter Gustav

..und wie es ihm geht ist mir egal.
Hauptsache er macht nicht den Mund auf und redet wirren Dummlall.

Manfred Sonntag | Mi., 14. August 2024 - 15:45

Faeser und ihre Entourage werden schon einen Weg finden um das "Bundesverwaltungsgericht" für diese unbotmäßige Handlung maßzuregeln. Vorbilder hat sie ja reichlich in unserer Geschichte von 2 Diktaturen. Da steht Haldenwang mit seiner Gestapo 2.0 (ltd. Herrn Jörges) sicher schon "Gewehr bei Fuß". Und die Erfahrungen aus der Coronazeit, als friedliche "Andersdenkende" (auch Omas und Kinder), von der Polizei auf Befehl der Regierungen niedergeknüppelt oder an den Haaren durch den Park geschleift wurden, sind für Frau Faeser sicher denkbare und "wirksame" Repressionsmaßnahmen. Sie erinnert sehr stark an die "Rote Hilde" (Hilde Benjamin) in der DDR.
Diese Juristin sagte damals: "Keiner darf Richter bleiben, der nicht Parteigänger des revolutionären Klassenkampfes ist". In ihrer Funktion als Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR leitete Benjamin eine Reihe von Schauprozessen gegen "Staatsfeinde" und "Wirtschaftssaboteure". Dabei wurde sie im Volksmund die "Rote Guillotine" genannt.

Wer Wahlen rückgängig macht, der schafft auch das, Herr Sonntag. Das Mantra "Wir schaffen das" ist allgegenwärtig, das Erbe wiegt schwer. Wäre doch gelacht, wenn Fachjuristin Näncy sich nicht wieder eine neue Scharade einfallen ließe, um auch das zu "canceln".

Thomas Hechinger | Mi., 14. August 2024 - 17:08

Antwort auf von Sabine Lehmann

„Näncy“.

Das sieht man seit jener Vorstellung des Ersatzmagazins für „Compact“ immer öfter. Ob das bei der Oppositionsbewegung zum Spottnamen wird? Wenn Herr Böhmermann aus „Björn“ „Bernd“ machen kann, dann wir aus „Nancy“ auch „Näncy“.

Sabine Lehmann | Mi., 14. August 2024 - 17:48

Antwort auf von Thomas Hechinger

Bedarf das wirklich einer Erläuterung, Herr Hechinger?
Ich finde das adaptierte "ä" in "Näncy" recht(s) angebracht, denn Faesers K(r)ampf gegen "räächts" nimmt doch inzwischen, nicht nur lautmalerisch, groteske Züge an, oder nicht?

Liebe Frau Lehmann, ich habe das tatsächlich nur für eine Veralberung oder Verballhornung von Frau Faesers Vornamen gehalten. Daß das etwas mit „rächts“ zu tun haben könnte, da hat es bei mir nicht Klick gemacht. Sie haben mit Ihrem kleinen Stoß dafür gesorgt, daß ich meinen Fuß von der Leitung nahm. Allerdings bin ich kein Anhänger dieses „rächts“. Ich wähle andere sprachliche Mittel, um mich mit dem Irrsinn auseinanderzusetzen.

Sabine Lehmann | Do., 15. August 2024 - 17:27

Antwort auf von Thomas Hechinger

Nun, lieber Herr Hechinger, man kann ja das Eine tun ohne das Andere zu lasse. In diesem Sinne sind wir uns ja, zumindest über die politische Bewertung dieser amtierenden Person, einig.

....die Schreiblaute "zi" am Ende genutzt werden? Frage für einen Freund.

Und für unsere bestimmte Klientel hier im Forum.
SATIRE OFF.

Hans-Günther Oelsner | Mi., 14. August 2024 - 20:43

Antwort auf von Sabine Lehmann

Hier,in diesem konkreten Fall "handelte" eine SPD-Ministerin.Aber die Spd ist ja der Buddy der VDG.Und die steht bekanntlich insbesondere mit ihrer Jugendorganisation für ganz spezielle Agitprop.Wieder einmal ein schönes Beispiel für Dogmatismus gegen Verfassung.Der VDG-Staat ist eben doch nicht so leicht zu errichten.Gut.

Interessant, daß Sie bei Frau Faeser auf Hilde Benjamin kommen. Den Gedanken hatte ich auch schon...

So ist es leider und wird "leider" auch so bleiben für Faeser, Haldenwang, der gesamten Entourage. Die Herrschenden machen einfach weiter. Wie gehabt.. Brechen Gesetze und Anstand je nach Faesers Rechtsempfinden.

Ronald Lehmann | Mi., 14. August 2024 - 16:16

die Bluthunde der Macht

wie Medien, BfV, Faeser, Antifa, Correct

oder die SONDER/EINSATZ-KOMANDOS der SPEZIELLEN ART

die zu Sonnenaufgang als ANGST-SCHÜRER für NACHAMER
vor bzw. mit der Tür ins Zimmer fallen

anderer Seits => was nützt es
wenn 2/3 mutierte Schlaf-Schafe jeden Tag den Einschaltknopf Fernseher drücken
vor allem ältere Generation

& sich den Zucker in den ALLERWERTESTEN einblasen lassen

JA, lieber Kurt Tucholsky
wenn Wahlen etwas ändern sollten
👍 eine gute Preisfrage 😉🙃

wo vielleicht die Israelis noch was lernen könnten(?)
wie mit Staatsfeinden
sogenannten subversiven Elementen umgegangen wird

um eine ABSCHRECK-WIRKUNG AUF JEDEN NACHAMER zu erzielen

während bei unseren verstörten hilfsbedürftigen Facharbeiter islamischer Herkunft

ALLE AUGEN inklusiv der Hühner-Augen zudrückt werden
aber wehe, einer sagt was dagegen

STRAFEN, da bleibt einem der Mund offen😮

da können wir ja direkt froh sein
das Sibirien als ABSCHRECKUNG politisch z.Zt. nicht in Frage kommt

DEMOKRATIE 👎👹

Uli | Mi., 14. August 2024 - 16:18

Frau Nancy Faeser besitzt doch sicher so viel Anstand, Würde und Verantwortung, dass sie nun zurücktritt, oder ?!

Robert Hans Stein | Mi., 14. August 2024 - 17:13

Antwort auf von Uli

Typen wie die können nur zurückgetreten werden. Und wer sollte das tun? Doch nicht ihr Parteifreund Olaf der Lügner. Mann oh Mann, da hat sich etwas zusammengefunden in unserer Regierung. Leider ist das vom Wahlvolk selbst so herbeigeführt worden. Kameraden, das nächste Mal besser!!

Tomas Poth | Mi., 14. August 2024 - 16:29

Die Meinungsfreiheit muß geschützt und nicht über hinterhältige Tricks abgeschafft werden, nur weil einige rotgrün sozialistische Mimosen sich allein schon dadurch angegriffen fühlen wenn man ihnen nicht Beifall klatscht.

.... Verletzung der Menschenwürde ....
Wenn es danach ginge müßte ja der rotgrüne Politmob verboten werden. Wie bitte kann man das formal auf den Weg bringen? Aufgabe für die Juristen hier im Forum.

Ganz recht Hr. Hechinger, nun muß der "Löwe" springen, aber wir dürfen uns darauf verlassen, der bleibt als Bettvorleger oder als Fußmatte vor den rotgrünen Gemächern liegen.

Thomas Hechinger | Mi., 14. August 2024 - 17:18

Antwort auf von Tomas Poth

Kennen Sie noch den schielenden Löwen Clarence? Oder waren Sie DDR-Bürger ohne Westfernsehen? Oder sind Sie eine Generation jünger? Irgendwie mußte ich gerade an das liebliche knuddelige „Schmusekätzchen“ denken. Ähnlichkeiten mit Herrn Kubicki sind wirklich rein zufällig. Eigentlich gar nicht vorhanden. Zumindest schielt Herr Kubicki nicht. Also ich meine mit seinen Sehwerkzeugen. Sein politischer Blick ist durchaus etwas unstet.

Maria Arenz | Mi., 14. August 2024 - 16:43

keine Überraschung. Daß man gerade mit der Meinungsfreiheit keinen Unfug treiben darf, solllte eine Innenmisiterin eigentlich verinnerlicht haben. Zumal sogar der in Sachen Grundrechtsstschutz weiß Gott nicht pingelige
I. Senat vor nicht einmal 6 Monaten i.S. Reichelts Regierungskritik an Schulze erst nochmal klar gemacht hat, wie ernst die Executive es damit zu nehmen hat. Er hat das sogar am eigentlich vorgeschreibenen Instanzenzug vorbeigetan, so wichtig war ihm dieses Signal an die Erfinderin der "Staatsdelgitimierung" . Daß unsere oberste Demokratie-und Rechtsstaatsschützerin nun wegen dieser erneuten Klatsche zurücktritt, ist allerdings nicht zu erwarten, befindet sie sich doch i.S. höchstrichterlich bescheinigter Rechtsferne in diesem Pfeifenkabinett in bester Gesellschaft. Inzwischen kann man sogar sagen, daß Pfeifen auf Recht, Gesetz und Verfassung geradezu eine Voraussetzung dafür zu sein schient, beim Oberpfeifer Scholz mitmurksen zu dürfen

Ernst-Günther Konrad | Mi., 14. August 2024 - 16:44

Eine Rücktritt schließe ich mal aus. Warum? Warum sollte sie? Offener Rechtsbruch ist ein Erkennungszeichen dieser Regierung. Nein, die wollen das Spiel so lange spielen, wie es irgendwie geht. Und wer die Pressemitteilung liest merkt ganz schnell, das Gericht war sehr bemüht, nicht sofort Ohrfeigen zu verteilen, sondern will erstmal weitere Beweise vorgelegt bekommen. Mal sehen was Haldenwang noch so alles hervorzaubert. Aha. Das Gericht hält weite Teile des Compact Inhaltes für unbedenklich und ordnet den möglicherweise fragwürdigen Teil einzelner Artikel so ein, dass deren Inhalt nicht für ein Verbot ausreichen könnte und unter Art. 5 GG unterfällt. Da muss Nancy aber noch gewichtiges liefern, um das Gericht davon zu überzeugen, dass das Verbot von Compact verhältnismäßig ist. Ich denke mal, die nächsten Wochen werden wir noch einige medienwirksame Aktionen gegen Compact erleben. Das Gericht hat ja schon mal dem BMI ein paar Ideen geliefert als sog. Mindermaßnahmen.

>>das Gericht war sehr bemüht, nicht sofort Ohrfeigen zu verteilen,>>

Das keine Ohrfeigen verpasst wurden, ist mMn der Schublade "Gesichswahrung“ zuzuordnen. Des Weiteren gilt es einer zu erwartenden Schadensersatzklage vorzubeugen.
Ich behaupte, es wird keine Verhandlung in der Hauptsache geben. Man wird sich vergleichen. Die Zeit wird dies richten.

Dietmar Philipp | Mi., 14. August 2024 - 16:47

Es ist wieder, wie schon sehr oft, ein Zeugnis der Regierung der Unfähigkeit.
Der BR nebst Parlamentariern stehen modernste Informationsmittel und Möglichkeiten zur Verfügung, damit richtig regiert werden kann. Das wird jedoch von fanatischen, machtbesessenen Hohlköpfen negiert.
Der Mann von Frau Faeser ist Rechtsanwalt, eine sach- und fachkundige Beratung hätte auch von ihm kommen können!
Allein der Fakt PRESSEFREIHEIT sollte ein generelles Alarmzeichen für Widersacher sein. Aber die Angst die Macht zu verlieren ist so groß, dass keine normalen Gedanken mehr Platz finden!

Christoph Kuhlmann | Mi., 14. August 2024 - 16:56

Das was in Deutschland sagbar ist, definiert immer noch das Verfassungsgericht. Wenn man natürlich Extremisten in der Regierung hat, die unter dem Vorwand die Demokratie zu schützen die Verfassung verletzen, dann sollte man mal über die Verfassungstreue von dem linken Flügel der SPD und den Grünen nachdenken. Ich sehe seit 2015 den Versuch eine Einwanderungsdiktatur durch die systematische Einschränkung der Meinungsfreiheit zu errichten. Die einzige Partei, die dem entgegenwirkt ist faktisch die AfD.

Ingofrank | Mi., 14. August 2024 - 19:14

beiseite, aber über eine solch fast kostenlose Werbung dürften die Macher von COMPACK höchst erfreut sein. Was die Nansi bewirkte: Das Magazin ist in aller Munde…..
Der Dilettantismus und die Inkompetenz des Innenministeriums und seiner Vortänzer*in ebenso. 😂😂😂😂😂
Ich freue mich schon auf die Runde der Thüringer Spitzenkandidaten im mdr Thüringen (Donnerstag 15.08.24 20.15 Uhr) wenn Höcke den „SPD Maier“ darauf anspricht. Vielleicht reicht’s aus, so die SPD von 7 auf unter 5% zu drücken in bester Gesellschaft mit dem Schauspieldirektor von der Grünen Sekte.
Mit freundliche Gruß aus der Erfurter Republik

Sabine Jung | Mi., 14. August 2024 - 19:51

und auch eine Frau Nancy wird nicht zurücktreten. Denn sie befindet sich ja im Recht, also weiter so. Das nächste urteil wird kommen, dieses Mal zum Recht für Frau Faeser.
Diese Regierung ist wirklich das allerschlimmste, was Deutschland je erfahren hat.

Hans-Hasso Stamer | Mi., 14. August 2024 - 22:22

".Zwar bestehen keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin zu 1. Alles spricht auch dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist. In materieller Hinsicht gibt es keine Zweifel daran, dass es sich bei der Antragstellerin zu 1 um einen Verein i.S.d. § 2 Abs. 1 VereinsG handelt, der sich die Aktivitäten der Antragstellerin zu 2 als seiner Teilorganisation zurechnen lassen muss."

Leider fehlt eine Bewertung dieses Zitats nicht nur in sämtlichen anderen Medien, sondern auch hier. Der obige Auszug aus der Presseerklärung belegt aber, dass das Gericht den juristischen Trick von Frau Faeser, eine Firma einfach zur GmbH zu erklären, juristisch absegnet
.
Das ist eine Katastrophe und ich halte dies für das eigentliche Ziel der Innenministerin. Jetzt kann sie nämlich jede Firma verbieten: einfach zum Verein umdeklarieren.

Kai Hügle | Do., 15. August 2024 - 10:57

Antwort auf von Hans-Hasso Stamer

Das Bundesverwaltungsgericht hat erklärt, es gebe "KEINE ZWEIFEL DARAN", dass es sich bei der hinter dem Magazin stehenden GmbH um einen Verein handelt, der für die Inhalte des Magazins rechtlich verantwortlich ist. Eindeutiger geht es nicht. Der Vorwurf der Trickserei hat sich damit erübrigt und Leute wie Herr Prof. Dr. Boehme-Neßler, die ähnlich argumentiert haben, müssen nun ihre Worte essen.

https://www.cicero.de/innenpolitik/compact-verbot-pressefreiheit-elsass…

Denn Recht sprechen in einem Rechtsstaat nicht journalistisch tätige Rechtsanwälte, sondern Richter. Deal with it!

Hans-Hasso Stamer | Do., 15. August 2024 - 13:26

Antwort auf von Kai Hügle

Was ist denn das für ein Argument, Herr Hügle? Wenn man so einfach eine Firma zum Verein umdeklarieren kann, dann könnte man das auch mit VW oder der deutschen Bahn tun. Was erkennbar unsinnig wäre.

Nein, es ist und bleibt ein Trick, egal, ob das jetzt gerichtlich bestätigt wird oder nicht. Im Endeeffekt ist es dann evt. ein gerichtlich bestätigter Trick. Es ist ein Missbrauch des Vereinsrechts. Deshalb bin ich sicher, dass bei einem entsprechenden Urteil dieses angefochten werden wird.

Faeser hat sich hier zu Nutze gemacht, dass der § 1 VereinsG erst mal passend aussieht. Aber das ist nur eine scheinbare Übereinstimmung. Ein Beispiel:

1.) Eine Ente ist ein Tier, das quakt.

2.) Ein Tier, das quakt, ist nicht notwendigerweise eine Ente. Es kann auch ein
Frosch sein.

Was also wie ein Verein erscheint, kann auch etwas anderes sein. Wenn das tatsächlich so durchginge, könnten sämtliche mißliebigen politischen Verlage verboten werden.

Der nächste wäre dann Kopp.

Das Gericht hat in diesem konkreten Fall so entschieden und nicht anders. Und ich glaube schon, dass es das ernst meint. Aber gut, Sie wissen es vielleicht besser als die Richter. Ich kann Ihre Kompetenz nicht einschätzen.

Sabine Lehmann | Do., 15. August 2024 - 17:37

Antwort auf von Kai Hügle

Ja, das ist natürlich des Pudels Kern gewesen bei der anstehenden juristischen Bewertung, Herr Hügle, ob es sich um einen Verein handelt. Nicht, dass es in Wirklichkeit darum ging, zu prüfen, ob unsere Innenministerin das Magazin Compact verbieten darf. Aber Grundsätze der im Grundgesetz verankerten Meinungs- und Pressefreiheit sind ja neuerdings für einen Teil unserer Bevölkerung offensichtlich obsolet und dürfen gerne zum Abschuss frei gegeben werden.

Hans-Hasso Stamer | Do., 15. August 2024 - 17:40

Antwort auf von Kai Hügle

Aufklärung wird erst das endgültige Urteil, das noch lange auf sich warten lassen wird, bringen.

Daraus wird dann auch hervorgehen, ob und aus welchen Gründen es sich um einen einmaligen Einzelfall handelt oder ob es tatsächlich Konsequenzen in der von mir beschriebenen Art (jede Firma darf als Verein behandelt werden), gibt.

Andererseits hat das Gericht betont, dass die Presse- und die Meinungsfreiheit jeweils sehr hoch stehende Rechtsgüter sind. Also könnte ich mir vorstellen, dass generell über solche Verlage und Medienhäuser ein Schutzschirm ausgebreitet wird, denn Faeser wird nicht der letzte Innenminister sein, die versuchen wird, Gesetze zum politischen Kampf zum missbrauchen.

Warum also nicht auch den Missbrauch durch Rechts stoppen für die Zukunft? Das wäre eine sehr geschickte Wendung für das Gericht, ich kann mir gut vorstellen, dass es sich so positioniert.

Sie bringen da zwei Dinge durcheinander. Zum einen die Kernfrage: Darf das Bundesinnenministerium Compact verbieten oder wäre das eine unverhältnismäßige Einschränkung der Pressefreiheit? Diese Frage konnte in dem Eilverfahren nicht abschließend entschieden werden. Der Ausgang des Hauptverfahrens ist offen.
Die Frage, ob es sich bei der hinter dem Magazin stehenden GmbH um einen Verein handelt, der für die Inhalte des Magazins rechtlich verantwortlich ist, wurde dagegen geklärt und ist mithin als Rechtsgrundlage für das Hauptverfahren richterlich anerkannt.

Frau Lehmann: Dass Sie es bedauern, dass man die Menschenwürde verbal nicht mehr einfach so verletzen und seine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen nicht mehr so zur Schau stellen darf, kann ich mir lebhaft vorstellen. Warten wir einfach, was das Gericht entscheidet. Online gibt es sicher noch jede Menge Portale, auf denen Leute wie Sie sich austoben können.

Hans Schäfer | Fr., 16. August 2024 - 10:55

Antwort auf von Kai Hügle

<<Warten wir einfach, was das Gericht entscheidet.>>

Dann können Sie bis zum Nimmerleinstag warten. Es wird keine Hauptverhandlung geben. Das Urteil ist unter Gesichtswahrung zu verbuchen. Die Einschränkungen erlauben es Fraeser im Amt zu bleiben. Desweiteren soll eine Schadensersatzklage vorgebeugt werden. Man wird sich vergleichen.

Hans-Hasso Stamer | Do., 15. August 2024 - 11:00

Antwort auf von Hans-Hasso Stamer

Es muss natürlich ""eine Firma eiinfach zum Verein zu erklären" heißen..

Kai Hügle | Do., 15. August 2024 - 12:05

Antwort auf von Hans-Hasso Stamer

Das Bundesverwaltungsgericht hat erklärt, es gebe "KEINE ZWEIFEL DARAN", dass es sich bei der hinter dem Magazin stehenden GmbH um einen Verein handelt, der für die Inhalte des Magazins rechtlich verantwortlich ist. Eindeutiger geht es nicht. Der Vorwurf der Trickserei hat sich damit erübrigt und Leute wie Herr Prof. Dr. Boehme-Neßler, die ähnlich argumentiert haben, müssen nun ihre Worte essen.

https://www.cicero.de/innenpolitik/compact-verbot-pressefreiheit-elsass…

Denn Recht sprechen in einem Rechtsstaat nicht journalistisch tätige Rechtsanwälte, sondern Richter. Deal with it!

Hans-Hasso Stamer | Do., 15. August 2024 - 19:40

Antwort auf von Kai Hügle

Wenn Sie meinen, Herr Hügle, aus einer Presseerklärung zu einer einstweiligen Verfügung endgültige Rückschlüsse auf ein vielleicht in einem oder zwei Jahren zu erwartendes endgültiges Urteil zu ziehen, kann Sie sie nicht daran hindern.

Sie unterschätzen da wohl die Möglichkeiten des Gerichts. Es ist sehr wahrscheinlich, dass es vermeiden wird, einen Präzedenzfall in der von mir dargelegten Art und Weise zu schaffen - es wäre nicht das erste Mal. Das Gericht hat sich nämlich bei ihrem Zitat ganz ausdrücklich nur auf diesen einen Fall bezogen. Wir werden es erleben.

Stefan Jarzombek | Mi., 14. August 2024 - 23:27

... fällt letztlich selbst hinein.
Recht und Gesetz zu verkörpern und sich dabei nicht an dasselbe zu halten ist eher in Bananenrepubliken zu verorten als in Deutschland.
Das hat Frau Faeser wohl nicht bedacht ,daß sie sich hier eben nicht in Venezuela oder Nicaragua befindet sondern in der Bundesrepublik Deutschland.
Die ganze Innenpolitik von Frau Faeser nimmt mittlerweile solche skurrile Züge an, daß ich oft meine sie hätte das Grundgesetz weder gelesen noch weiß sie das dieses Schriftstück überhaupt existiert.
Wie die Sache mit Compact ausgeht hätte ihr eine Anwaltssekretärin im ersten Lehrjahr prophezeien können, also mal wieder viel Rauch um nichts.

Gerhard Lenz | Do., 15. August 2024 - 00:06

und Compact nicht gerettet!

Natürlich ist die Entscheidung des Gerichtes im Eilverfahren eine Niederlage für Faeser. aber eben nur eine vorläufige.
Das Gericht fand durchaus Anhaltspunkte, die auf eine verfassungsfeindliche Tendenz schließen lassen - nur schienen diese "in Abwägung" und angesichts der hohen Hürden, die das Gebot der Pressefreiheit für ein Verbot aufstellt, nicht ausreichend. Bis zur Hauptverhandlung bleibt also noch viel Zeit, weiteres Material zu sammeln - Elsässer wird sich gerade jetzt, im Gefühl des Triumpfes, sicher noch mehr Hässlichkeiten erlauben.
Wenn der als gesichert rechtsextrem geltende Publizist und einige seiner Kumpel aus der AfD und sonstwo vom rechten Rand heute so großspurig taten, als sei über Nacht das ersehnte Vierte Reich erstanden, könnte das reichlich voreilig sein.

In einer idealen Welt würde kein Mensch Elsässers Widerstands-Propagandablatt lesen.
Dann bräuchte man kein Verbot.

Urban Will | Do., 15. August 2024 - 08:39

mehr in homöopathischen Dosen zu finden ist, wird Nancy das weg lächeln, aussitzen und ihr Treiben fortsetzen.
Das Compact-Verbot reiht sich ja nur ein in einen allgemeinen Plan zum Umbau der Öffentlichkeit vom kritischen Bürger zum willenlosen Untertan.
Das Gericht hat zwar ein deutliches Zeichen gesetzt, aber mehr nicht. Es läge am Wähler, am mündigen (so noch vorhanden) Bürger, ein weit deutlicheres zu setzen.
Rennt man gerne und sofort „gegen Rechts“ auf die Straße, wenn die Obrigkeit dazu aufruft, wird man nun brav zu Hause hocken bleiben.
Wen interessiert schon Meinungsfreiheit und deren ernsthafte Gefährdung in diesem „besten Deutschland aller Zeiten“.
Ich gehe davon aus, dass Faeser und ihre Lakaien nun neue Mittel und Wege und vor allem Gesetze suchen, bzw. aufstellen, um beim nächsten Verbot dann entsprechende Grundlagen zu haben.
Fakt ist: LinksGrün will einen anderen Staat und einen andere Gesellschaft.
Der Kampf der „Nichtlinksgrünen“ für die Freiheit muss weitergehen.

<<Ich gehe davon aus, dass Faeser und ihre Lakaien nun neue Mittel und Wege und vor allem Gesetze suchen, bzw. aufstellen, um beim nächsten Verbot dann entsprechende Grundlagen zu haben>>
Ich gehe davon aus, dass ihr dazu die Zeit fehlt. Unabhängig ob sie zurücktritt oder nicht, ihre Zeit ist abgelaufen.

Wolfgang Borchardt | Do., 15. August 2024 - 09:56

Dass er nicht in der Lage ist und sein will, mehr als nur überforderte, desto mehr ideologisch kämpferische Frauen auszuräumen (Frau Lambrecht war ein Einzelfall), schadet nicht nur ihm und seiner Partei massiv. Es beleidigt alle tüchtigen Frauen in diesem Land. Das Recht für die "gute Sache" zu"recht" biegen zu wollen - dafür hat man möglicherweise Jura studiert?

Klaus Funke | Do., 15. August 2024 - 10:21

Das Schweigen dieser Nancy-Spießgesellen ist beredt. Für unsereinen besteht Hoffnung, der Rechtsstaat ist doch noch nicht am Ende, wiewohl die Faeser alles tun wird, um ihre endgültige Niederlage in dieser Sache abzuwenden. Denn die Konsequenz könnte doch noch ein Rücktritt sein. Wer das Recht derart unverschämt bricht, müsste eigentlich, wenn wir einen richtigen Kanzler hätten, entfernt werden. Vor den Wahlen brächte dies sogar noch Stimmen. Aber so klug ist der Olaf nicht. Also werden wir von Frau Faeser, mit ihrem Kampfhund an der Seite, noch ein paar Attacken erleben. Vielleicht reitet sie sich aber bei dieser Gelegenheit noch so richtig rein. Und zwar deshalb, weil sie im Grunde das Gegenteil von "klug" ist - eine verbohrte Ideologin. Die Hessen wussten schon, warum sie die Faeser nicht gewählt haben. Gehen wir mal ins Private: Können Sie sich vorstellen, die Nancy als Ehefrau an Ihrer Seite zu haben? Wer ist überhaupt ihr Ehemann? Ein armes Schwein.

einen Klaus Funke als Ehemann zu haben, liebe weibliche Leserinnen?

Ich weiß ja nicht, Herr Funke, warum Sie immer zwanghaft persönlich werden müssen. Sicher gäbe es auch bei Ihrer Person jede Menge Kritikpunkte, wie bei jedem von uns. Und haben Sie mir nicht vor einigen Tagen noch vorgeworfen, gegenüber Frauen könne man leicht den Helden spielen?

Und nun kritisiert der "aufrechte" Klaus Funke die Person - nicht die Politikerin - Nancy Faeser, die, so weiß er, " im Grunde das Gegenteil von "klug" ist.

Wer es nötig hat, sich ständig über andere zu erheben, der hat offensichtlich selbst ein ganz gewichtiges Problem.

Aber gut, wir wissen ja: Dieses Forum ist für Sie eine Spielwiese und nicht ein Platz für wenigstens halbwegs ernsthafte Diskussionen.

möglichst "unpersönlich", z.B. durch Darlegung der eigenen Meinung oder "Quellen", Hinweise auf "fehlerhafte" Annahmen etc., geführt werden sollte. Zudem erachte ich Ihre gelegentlich geäußerte "Annahme", bei Hrn. Lenz u. Hrn. Hügle handele es sich um "Stasi-Belastete" für äußerst abwegig sowie die Bezeichnung "Spießgesellen" für unangebracht. Bestimmt packen Sie es, Ihre abweichende Meinung zu denen der beiden Genannten sachlicher zum Ausdruck zu bringen.

K.M. | Do., 15. August 2024 - 11:07

Frau Faeser hat Compact einen Bärendienst erwiesen. Nicht mal ich kannte die Zeitschrift, aber was Rechtsbrüche in D. angehen, bietet das BMI viele Beispiele. Ich sage nur Frau Schunke, oder Herr Reichelt. Es ist schlimm, dass sich hier geschichtliche parallelen finden, denn der Anfang war die Bücherverbrennung, gefolgt von blinder Verfolgung. Warum lernt die Menschheit nicht aus der Vergangenheit? Auch wenn ich nicht einer Meinung bin, mit bestimmten Aussagen, muss doch ein Diskus möglich sein. Eine Entzauberung kann nur stattfinden, wenn man richtig und sachlich agumentiert, und nicht nur Verbote erwirkt, welche im Nachgang, einen Rechtsruck nur noch beschleunigen. Wie gesagt, sie hat dem Medium einen Bärendienst erwiesen, aber in die verkehrte Richtung. Wenn Aufmerksam, dann doch bitte mit Sinn und Verstand. Einen Rücktritt schließe ich aus, denn dies hat sie auch in der Vergangenheit nicht getan, zumal der Stuhl dürfte von den Klebern gut präpariert sein.