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Bundesverfassungsgericht: Witze über einen „Schneewittchensenat“ – eine Frau, sieben Männer – sind endgültig passé / picture alliance

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - Neue Linien fürs oberste Gericht?

Zum ersten Mal sitzen am Bundesverfassungsgericht mehr Frauen als Männer, eine Richterin mit DDR-Biografie und eine von den Grünen protegierte Richterin bringen frischen Wind nach Karlsruhe. Ändert sich nun in grundsätzlichen Fragen die Rechtsprechung des höchsten Gerichts?

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Autoreninfo

Karl-Dieter Möller berichtete bis zu seiner Pensionierung 2010 mehrere Jahrzehnte für die ARD über das Bundesverfassungsgericht.

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„Krimis“, verriet Andreas Voßkuhle einmal in einem Zeitungsinterview, seien für ihn „auch eine schöne Möglichkeit, über das Leben zu lernen“. Ob er dabei auch an den Krimi „Leichen im Keller des Bundesverfassungsgerichts“ gedacht hat, verriet er nicht. Den Kriminalroman schrieben die wissenschaftlichen Mitarbeiter dem 1996 ausgeschiedenen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Johann Friedrich Henschel zum Abschied aus dem Amt. 

Mit Ironie, Witz und manchmal auch mit einem süffisanten Unterton beleuchtet der Roman fiktiv die richterlichen und menschlichen Irrungen und Wirrungen des damaligen richterlichen Personals. Es geht dabei unter anderem um die Frage, wer die Schrauben gelockert haben könnte, die den mächtigen Bundesadler oberhalb der Richterbank in der Verankerung halten? Zur Aufklärung des Falles wird der ehemalige Vorsitzende des Zweiten Senats Andreas Voßkuhle nichts mehr beitragen können, denn die Ära Voßkuhle ist nach zwölf Jahren Richterzeit in Karls­ruhe vorbei. Voßkuhle kehrt auf seinen Lehrstuhl an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zurück. 

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Sebastian Bauer | Di., 18. August 2020 - 16:35

Zitat:"Das Verhältnis im Ersten Senat: vier Frauen, vier Männer, im Zweiten Senat: fünf Frauen, drei Männer. "

Entspricht dies dem Männer/Frauenverhältnis der fuer dieses hohe Amt in Frage kommenden Kandidaten?
Falls nein, muss man sich fragen, ob wirklich die Besten ins Verfassungsgericht kommen (Meritokratie), was man eigentlich erwarten sollte oder ob das Geschlecht in manchen Fällen wichtiger ist als Kompetenz.
Mit Quotierung tut man niemandem einen Gefallen.

Jahrzehntelang wurde ausgewogen nach Landsmannschaft, Konfession und politischer Orientierung ausgewählt. Jetzt halt (auch) nach Geschlecht.

Was soll das sein, ein "Bester" für das Verfassungsgericht? Es geht auch um die Mischung der Anschauungen.

unter den Kandidaten entsprechen?

Reicht eine rechnerische Überzahl von Frauen jetzt schon als Anfangsverdacht für eine genderorientierte Vorgehensweise?

Ist es so eine Art Naturrecht, dass Männer in hohen Ämtern grundsätzlich zahlenmässig überlegen sind, obwohl es doch mehr Frauen als Männer in diesem Land gibt? Oder wird das schlicht vorausgesetzt, wohl weil es wünschenswert ist?

Oder ist das nur mal wieder die Furcht der alten, weissen Männern, in diesem unserem Land unter die Räder zu kommen?

Bernd Muhlack | Di., 18. August 2020 - 17:32

Unser BVerfG ist mMn ein sehr gutes, kompetentes Gericht.
Bekanntlich ist es keine "Superrevisionsinstanz" sondern für Fragen der Auslegung unseres GG sowie zum Schutz der Grundrechte der Bürger zuständig.

Auch für das BVerfG gilt der Grundsatz: wer arbeitet macht auch Fehler.

Das hat jedoch nichts damit zu tun, ob Männlein oder Weiblein in den roten Roben unter dem roten Barrett "Im Namen des Volkes" urteilen.
Jutta Limbach war von 1994 bis 2002 Präsidentin des Gerichts.
Nein, kein Quotengedöns, hier sind keine "gleich Gestellten"; das sind Topjuristen.

CUT

"wird vielleicht irgendwann als Notiz im Bundesarchiv in Koblenz auftauchen."

Mein Opa JG hatte dort gearbeitet.
Als Kind habe ich ihn oft besucht. Mit einem Freund rannten wir durch die Gänge; Bücher, Akten ohne Ende.
Ich bin einfach rein, die Pförtner kannten mich.
Das war absolut toll!
Das ist heut zu Tage ein Hochsicherheitstrakt, kein Zugang!

Das BVerfG - roma locuta, causa finata!

... und der Bundesadler hängt (noch)!

Zuerst einmal vielen Dank für Ihre tiefgründigen Kommentare, die man sehr gerne liest & ohne Haß & Belehrung von oben herab geschrieben wurden.
Wo ich leider manchmal ein Problem mit bestimmten Entscheidungen der Justiz habe ist die Tatsache, dass mehr wie Rational entschieden wird, ohne das in der Rechtslegung "das Herz/ die Seele" eine Entscheidungseinflußnahme hat.
Wo bedenken ist die Tatsache, dass auf indirekten Weg eine Einflußnahme auf die Entscheidungen des höchsten Richtergremiums genommen werden kann.
Folgende Tatsache:
Man kann ja unterschiedl. Meinung/Betrachtungswinkel haben zu den Geschehen im Jahre 2015. Für mich persönlich ist es aber ein Unding &....,
wenn 5 Jahre später immer noch die gleichen Zustände sind.
Genau die Tatsache, daß der moderne Sklave als Souverän absolut bei tragenden Zukunftsentscheidungen weder gefragt noch ein Veto einlegen kann. Er wird degradiert zum "Wähl-& Arbeitsvieh" ohne Einfluss auf brisante Entscheidungen zu haben, statt wie in der CHE

Ich hatte meinen "Senf" dazu gegeben und habe wohl noch eine Replik frei.

Try and error.

Ob meine Kommentare tiefgründig sind, ist jedem selbst überlassen; ohne Hass, Belehrung und von "oben herab" ist jedoch mein Motto, mein Panier.

2015?
Um es mit Queen Elsbett 2 zu sagen: annus horribilis!

Im Wahlkampf 2017 verlangten die AfD und die FDP einen Untersuchungsausschuss ob der nicht erfolgten Grenzschließung für "Nicht-Schengen-Bürger."
NEIN, es war keine Grenzöffnung!
Die ewige falsche Interpretation!

Die AfD ist bekanntlich BAH! und selbst mit der FDP hätte es nicht zu einem Untersuchungsausschuss gereicht - Nur die Guten sitzen dort!

Ein EUGH-Urteil zu 2015 - es geht um Dublin 3.
Sehr auslegungsfähig und auslegungsbedürftig (Prof. Dr. Paul Kirchhof, ehem. BVerfRichter).

Herr Lehmann, der "Drops 2015" dürfte jur. gesehen gelutscht sein.

Der Rest ist bekannt = "Jetzt sind sie eben hier!" & pantha rei!

"CHE"?
Ich denke Sie meinen die Schweiz, nicht il Commandante, oder?

Ernst-Günther Konrad | Di., 18. August 2020 - 18:14

Ein sehr hilfreicher und erklärender Artikel Herr Möller. Wenn es um Verfassungsrechtserklärungen geht, sind Sie immer meine erste Wahl. Leicht verständlich, unaufgeregt und mit fundiertem Sachverstand nehmen Sie in diesem Artikel dem Leser die Angst davor, das Verfassungsgericht würde jetzt sukzessive durch "reine" Parteisoldaten ausgetauscht. Auch eine von den Grünen vorgeschlagene Richterin vermag nicht von jetzt auf gleich alle Entscheidungslinien des BVG auf den Kopf stellen. Im Senat sitzen immerhin 8 Richter. Selbst in den Kammern sitzen noch drei.
Wenn wir Bürger noch eine Vertrauensinstanz haben, dann neben der Polizei, die höchsten Gerichte und in letzter Instanz das BVG. Nur hier kann dem Souverän noch gerichtliche Stimme verliehen werden. Bedenklich ist nur, dass selbst die Politik inzwischen offen Entscheidungen kritisiert und sich gar bewusst über Entscheidungen versucht hinweg zu setzen oder diese zu umgehen. Das deutet sich derzeit aktuell beim EZB-Urteil an. Uffpasse.

Gunther Freiherr von Künsberg | Di., 18. August 2020 - 18:39

Ist das Gericht in der jetzt neuen Besetzung überhaupt entscheidungsbefugt? Das BVerfGG normiert, wer überhaupt in diesem Gericht zur Entscheidung berufen ist. Nachdem selbst die Straßenverkehrsordnung den Fußgänger abgeschafft hat und es nur noch“ zu Fuß gehende“ gibt und auch andere Gesetze den Versuch unternehmen genderneutral zu formulieren habe ich meine ernsthaften Bedenken das dieses Gericht entsprechend der Gesetzeslage besetzt ist.
§ 2 BVerfGG erwähnt ausschließlich Richter und nicht, was im Rahmen der äußerst wichtigen staatstragenden Gender-Debatte selbstverständlich sein sollte, zum Beispiel“ zum richteten Berufenen“, oder zumindest “ Richter *innen“.
Es versteht sich von selbst, dass auch das Bundeskanzleramt falsch besetzt ist. Nach Art. 62 GG besteht die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.
Wenigstens das Bundespräsidialamt ist korrekt besetzt.
Kann man unter diesen haarsträubenden Voraussetzungen überhaupt Demokrat bleiben?

Seien Sie versichert, Herr von Künsberg, da unsere einstige Demokratie bereits in Auflösung begriffen ist, werden Demokraten obsolet. Darüberhinaus werden „grundsätzliche“ Entscheidungen bereits vom EUGH gefällt. Welchem Bund, welcher Verfassung dienen noch BVerf-Richter? Sie dienen derzeit noch dazu, den Euphemismus einer demokratisch verfassten Nation aufrecht zu erhalten.

Von jedem Mitgliedsland der EU wird ein Richter zum EuGH entsandt. Dabei wird bei der Auswahl seitens der jeweiligen Regierung sicherlich sorgsam darauf geachtet, dass „ihr/e Richter/in“ die Interessen des eigenen Landes bei Gericht tatkräftig unterstützt. Wenn nach den Grundsätzen der EU Rechtsstaatlichkeit nur mit unabhängigen Richtern und Staatsanwälten gewährleistet ist, muss sich der EuGH selbst dieser Anforderung stellen. Derzeit erfüllen die Richter des EuGH diesen Anspruch sicher nicht. Richterliche Unabhängigkeit und Objektivität sieht anders aus. In Wahrheit handelt es sich bei den Richtern des EuGH drastisch formuliert um juristische Lobbyisten des jeweiligen Entsende-Landes.

Sehr geehrte Frau Fimiani,
ihre pessimistische Einschätzung der Ist-Situation teile ich noch nicht. Es bleibt nicht aus, dass das Bundesverfassungsgericht auch Entscheidungen treffen muss, die sowohl Innen-als auch außenpolitisch wie auch wirtschaftspolitisch von immenser Bedeutung sein können. Und dann gibt es noch Entscheidungen, die absolut überflüssig sind, aber aufgrund bestimmter Klagen, die Bürger einreichen, ausgeurteilt werden müssen. Dies könnte man unter der Überschrift “ Recht im Überfluss“ diskutieren. Hierzu zähle ich unter anderem Urteile, die sich mit der Genderproblematik befassen. Artikel 3 GG ist hier an sich ausreichend. Das schlimme ist, dass Personen die Feminismus betreiben oder sich als Machos in der Gesellschaft bewegen, sich auch noch ernst nehmen und mittels der Gerichtsbarkeit ihre Anliegen rechtfertigen können, weil Gerichte auch dann Klagen ernst nehmen und entscheiden müssen, wenn das damit verbundene Ergebnis an sich überflüssig ist.

Alexander Mazurek | Di., 18. August 2020 - 20:13

... an der Rechtsstaatlichkeit in säkularen Staaten beliebigen Rechts. Wer klug ist, sorgt durch die Besetzung des Obersten Gerichts vor. Die Seinen werden schon sein Recht sprechen, das ist (fast) sicher. Siehe die Rede Benedikts XVI vor dem Bundestag.
Eines der Mythen der Moderne, wie die vermeintliche Unabhängigkeit der Presse, siehe John Swinton's Rede 1883 im Twilight Club, NY.

Bernhard Marquardt | Mi., 19. August 2020 - 10:40

Das gängige „Wahlverfahren“ der obersten Richter und Staatsanwälte in Deutschland widerspricht nicht nur den Anforderungen zur Rechtsstaatlichkeit der EU, sondern de facto Art. 97 Abs.1 GG zur Unabhängigkeit der Richter. Über die Besetzung aller wesentlichen Positionen im Justizwesen (höchste Richterstellen und Staatsanwälte) entscheiden hierzulande Regierungen, Parlamentsausschüsse und Parteigremien. Sie kontrollieren in Wahrheit die Justiz, die sollte eigentlich das rechtsstaatliche Handeln der Legislative und der Exekutive überwachen. Die unselige Herrschaft der Parteien über die Justiz unterbindet in Deutschland seit Bismarks Zeiten die Entfaltung einer tatsächlichen Gewaltenteilung. Weder die schrecklichen Erfahrungen mit einem staatlich gelenkten Justizapparat im „Dritten Reich“ noch dessen Fortsetzung unter anderen Vorzeichen in der DDR haben die Bundesrepublik veranlasst, Gerichte und Staatsanwaltschaften dem Einfluss der Exekutive bzw. der sie tragenden Parteien zu entziehen.