Demonstrationen vor Flüchtlingsheimen Hassdemos sind grundgesetzwidrig Demonstrationsfreiheit ist ein hohes demokratisches Gut. Hass müsse daher eine demokratische Gesellschaft aushalten, kommentierte Christoph Seils. Falsch, sagt Heinrich Schmitz. Diese Form der Demonstration sei schlicht Körperverletzung. Ein Kommentar VON HEINRICH SCHMITZ