Ein ukrainischer Soldat betet in Gedenken an gefallene Kameraden / picture alliance

Zweieinhalb Jahre Krieg - Frieden für die Ukraine: Ein Vorschlag

Seit zweieinhalb Jahren tobt der Ukrainekrieg. Unsere Gastautoren skizzieren einen Friedensvorschlag, der weder ein Wunschzettel der Ukraine noch Russlands ist. Aber er könnte für beide Seiten eine gesichtswahrende Lösung des Konflikts ermöglichen.

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Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine währt seit zweieinhalb Jahren. Für Hunderttausende von Menschen bedeutet er Tod, Verstümmelung und Verwüstung. Dies sind unerträgliche menschliche Leiden. Dass die Bildberichterstattung vor deren Wiedergabe meist zurückschreckt, mindert das Grauen des Krieges nicht. Es befördert aber eine abwartende Haltung der deutschen Gesellschaft, die mehrheitlich zwischen Resignation und Akzeptanz des vermeintlich Unvermeidlichen zu schwanken scheint. Doch nicht nur verursacht der unbewältigte Konflikt die gegenwärtigen und zukünftigen Leiden zahlloser völlig unschuldiger Menschen. Er birgt überdies die Gefahr zunehmender Konfrontation und einer auch die westlichen Demokratien erfassenden militärischen Eskalation.

Weshalb ein Friedensvorschlag jetzt?

Es ist daher unsere sittliche Pflicht, einen baldigen Friedensschluss nach Kräften zu fördern. Doch Verhandlungsbereitschaft besteht nur, wenn beide Seiten zu der Einschätzung gelangen, dass auf dem Verhandlungswege bessere Lösungen erreichbar sind als bei einer Fortsetzung des Krieges. Deshalb ist es erforderlich, konkrete inhaltliche Vorstellungen zu entwickeln, wie in einer politisch und militärisch verfahrenen Situation ein baldiger Friedensschluss erreicht werden kann.

Im Folgenden skizzieren wir einen Vorschlag, der einerseits dem verletzten Völkerrecht wieder zu seiner Geltung verhelfen will, andererseits die militärischen Realitäten anerkennt. Dieser Friedensvorschlag ist weder ein Wunschzettel der einen noch der anderen Seite. Aber er könnte für beide Seiten eine gesichtswahrende Lösung des Konflikts ermöglichen. Dies ist die pragmatische Grundvoraussetzung für einen Friedensschluss zwischen zwei Kriegsgegnern von annähernd gleichem militärischen Potential. 

Die inhaltlichen Grundvoraussetzungen sind ebenfalls erfüllt, denn unser Vorschlag achtet das Völkerrecht und die Menschenrechte. Er gewährleistet zudem die Sicherheitsinteressen aller Beteiligten und verschafft den Menschen in der Ukraine und in den von Russland besetzten ukrainischen Gebieten die Aussicht auf ein Leben in Frieden, Freiheit und wirtschaftlichem Wohlstand.

Grundsätzliche Bestimmungen

Im Kern zielt unser Vorschlag darauf, dass auf dem Territorium der zur Zeit von Russland besetzten Gebiete inklusive der Krim ein neuer Staat entsteht – oder mehrere. Diese Staaten sollen in ihrer inneren Verfassung frei, rechtsstaatlich und demokratisch sein, in allen außen- und sicherheitspolitischen Angelegenheiten aber der Zustimmung Russlands bedürfen. Insofern wären sie Staaten mit eingeschränkter Souveränität (SES). Solche Staaten kennt die geopolitische Wirklichkeit seit langem und das Völkerrecht erkennt sie an.

Hiernach müsste die Ukraine Gebiete aufgeben, die völkerrechtlich seit 1991 zu ihrem Staatsgebiet gehören. Da diese neuen Staaten demokratisch und freiheitlich verfasst wären, könnte sie damit jedoch gewährleisten, worauf es letztlich allein ankommt: Die individuelle Freiheit und das wirtschaftliche Wohl der Bürger in den ostukrainischen Gebieten. Russland hingegen müsste seinen auf Annexionen begründeten Anspruch auf dieselben Gebiete aufgeben, selbst wenn es sie für integrale Teile seines Staatsgebiets halten sollte. 

Russland würde aber bestimmenden Einfluss auf die Außen- und Sicherheitspolitik dieser SES-Staaten haben und sich in seinem Bedürfnis nach militärischer Sicherheit befriedigt sehen. Um dieses Bedürfnis auch für die Ukraine zu gewährleisten, sollte die Nato der Ukraine im Rahmen des Friedensvertrags ihren Schutz zusichern. Die Nato und die Ukraine sollten ferner zusagen, dass keine ausländischen Truppen auf ukrainischem Territorium stationiert werden, solange die Ukraine keinem äußeren Angriff ausgesetzt ist – ähnlich wie die Nato dies Russland für die frühere DDR zugesagt hat.

Friedlichen Lösung der territorialen Konflikte

Die – eine Volksabstimmung voraussetzende – Schaffung eines oder mehrerer SES-Staaten in den heute von Russland besetzten Gebieten ist nach unserer Auffassung der aussichtsreichste Vorschlag zur friedlichen Lösung der territorialen Konflikte. Denn es ist nicht zu erwarten, dass die Ukraine oder Russland einer Volksabstimmung zustimmen würden, bei der diese Gebiete entweder bei der Ukraine blieben oder an Russland abgetreten würden (sog. Null-Eins-Entscheidung). 

Zum einen haben derartige Abstimmungen nach russischer Auffassung schon stattgefunden, sodass Russland düpiert wäre, wenn eine freie Abstimmung unter internationaler Aufsicht zu einem anderen Ergebnis führte. Zum anderen würde wohl weder Russland noch die Ukraine das Risiko eingehen wollen, alle strittigen Gebiete zu verlieren. Dies käme einer vollständigen militärischen Niederlage gleich; alle Opfer des Krieges erschienen damit als sinnlos und vergeblich. Die friedliche Lösung des Konflikts kann nur gelingen, wenn beide Seiten nach einer Volksabstimmung für sich reklamieren können, zumindest einige elementare Kriegsziele erreicht zu haben.

Unterstützung der Kriegsopfer und ihrer Familien

Die Gründung von SES-Staaten wirft aber die Frage nach deren wirtschaftlicher Leistungs- und Überlebensfähigkeit auf. Die Aussichten dafür sind angesichts einer schwerindustriellen Basis und einer für Tourismus attraktiven geographischen Situation grundsätzlich nicht schlecht. Für das gesamte ukrainische Gebiet bedarf es aber einer erheblichen Anschubfinanzierung zur Unterstützung der Kriegsopfer und ihrer Familien, zur Behebung der Kriegsschäden und zum wirtschaftlichen Wiederaufbau. 

Zu diesem Zweck schlagen wir einen von der internationalen Gemeinschaft über Kredite zu finanzierenden Friedensfonds im Volumen von 500 Mrd. Euro vor. Der Fonds soll die verfügbaren Mittel nach marktwirtschaftlichen Prinzipien vergeben, um jeglicher Korruption entgegenzuwirken.

Unser Vorschlag verlangt von den Kriegsparteien und der internationalen Gemeinschaft nicht unerhebliche Zugeständnisse. Doch er steht im Einklang mit dem Völkerrecht und den allgemeinen Menschenrechten. Am Wichtigsten aber: Er wendet die unermesslichen Leiden und Schäden ab, die eine Fortführung des Krieges mit sich brächte.

Eine detailliertere Ausarbeitung unseres Friedensvorschlags findet sich auf https://hamburger-friedensinitiative.de. 
 

1. Alle militärischen Feindseligkeiten werden zu einem bestimmten Stichtag eingestellt und es tritt ein Waffenstillstand in Kraft. Beide Kriegsparteien garantieren, dass in den von ihnen kontrollierten Gebieten keine paramilitärischen Verbände operieren.

2. Beide Kriegsparteien verzichten auf alle Gebietsansprüche bezüglich der Gebiete, die seit 1991 völkerrechtlich zur Ukraine gehören und am Tage des Waffenstillstands von Russland militärisch kontrolliert werden. Russland verzichtet zudem auf annektierte Gebiete, die am Tag des Waffenstillstands unter militärischer Kontrolle der Ukraine stehen. (Ggf. findet zur Arrondierung in kleinem Umfang ein Gebietsaustausch statt.)

3. Russland und die Ukraine streben die Gründung eines oder mehrerer Staaten mit eingeschränkter Souveränität (SES-Staaten) an. Diese Staaten sollen auf dem seit 1991 völkerrechtlich zur Ukraine gehörenden, am Tage des Waffenstillstands aber militärisch von Russland beherrschten Gebiet entstehen. Die Ukraine und Russland erklären ihren Willen zur Gründung der SES-Staaten in der völkerrechtlich erforderlichen Form, z. B. durch Ratifikation eines Friedensvertrages, der dieses Ziel enthält, oder durch Volksabstimmung.

4. Die Gründung der SES-Staaten bedarf der Zustimmung der dort lebenden Bevölkerung in einer international überwachten freien Volksabstimmung. Abstimmungsberechtigt sind alle volljährigen Personen, die ihren legalen Aufenthalt in den betroffenen Gebieten hatten, als diese letztmalig unter ukrainischer Verwaltung standen. Die Volksabstimmung wird von den Vereinten Nationen durchgeführt. Falls die Bevölkerung nicht zustimmt, scheitert das Friedensabkommen. Stimmt sie zu, zieht sich die Ukraine aus der Region Kursk und allen anderen besetzten russischen Gebieten zurück.

5. In der Volksabstimmung geben sich die SES-Staaten zugleich eine Verfassung, die als unveränderliche Säule das Demokratieprinzip mit allgemeinem, gleichem und geheimem Wahlrecht vorsieht. Integraler Bestandteil dieser Verfassung sind die Grundrechte gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Anerkennung der Rechte aus der Europäischen Sozialcharta. Der Schutz des Privateigentums wird grundsätzlich garantiert.

6. Die SES-Staaten sind in der Ordnung ihrer inneren Angelegenheiten unabhängig und selbstbestimmt. Innere Angelegenheiten sind alle das zivile Leben betreffenden Sachverhalte, die staatlicher Regulierung unterliegen, einschließlich der Finanzhoheit und der Polizeigewalt. Die Bürger der SES-Staaten genießen uneingeschränkte Reisefreiheit.

7. Die SES-Staaten werden Mitglied der Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergiebehörde und treten dem Atomwaffensperrvertrag bei. Sie sind frei, anderen internationalen Organisationen beizutreten, soweit diese ausschließlich zivilen Zwecken dienen. Die SES-Staaten sind ferner frei, Handels- und Investitionsabkommen untereinander oder mit Drittstaaten abzuschließen.

8. In anderen Angelegenheiten der Außen- und Sicherheitspolitik genießen die SES-Staaten bis auf Weiteres nur eingeschränkte Souveränität. Insbesondere bedürfen vertragliche Bindungen mit Drittstaaten der Zustimmung Russlands, sofern sie sicherheitspolitische Bestimmungen enthalten. Die Herstellung der vollen Souveränität zu einem späteren Zeitpunkt bedarf der Zustimmung Russlands.

9. Die SES-Staaten haben das Recht, eigene Streitkräfte zur Landesverteidigung aufzustellen. Die SES-Staaten schließen einen Freundschaftsvertrag mit Russland, der Russland das Recht einräumt, eigene Truppen und Waffensysteme in den SES-Staaten zu stationieren. Im Gegenzug verpflichtet sich Russland, die SES-Staaten auf deren Wunsch hin gegen Angriffe von außen zu verteidigen.

10. Die Ukraine (damit ist im Folgenden stets der am Tage des Waffenstillstands unter ukrainischer Kontrolle stehende Teil gemeint) wird entweder Mitglied der Nato oder erhält gleichwertige Sicherheitsgarantien der Nato. Im letzteren Fall bedürfte eine spätere Aufnahme der Ukraine in das Bündnis einer Änderung des Friedensvertrages. Die Nato sagt zu, dass keine ausländischen Truppen oder Waffensysteme in der Ukraine stationiert oder in ihrem Luftraum eingesetzt werden. Die Nato ist von dieser Zusage entbunden, wenn und sobald ein militärischer Angriff auf die Ukraine von russischem oder belarussischem Territorium aus erfolgt. Die Nato ist von dieser Zusage zudem entbunden, falls die freiheitliche innere Verfassung eines SES-Staates in wesentlichem Umfang eingeschränkt wird.

11. Russland sagt zu, dass es keine Einwendungen gegen eine Aufnahme der Ukraine in die EU hat. Die Ukraine ist frei, die notwendigen Beitrittsvoraussetzungen für die EU – und vorab den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) – zu schaffen.

12. Die Vereinten Nationen finanzieren durch Kreditaufnahme einen Ukraine-Friedensfonds von mindestens 500 Mrd. Euro. Die Kreditaufnahme wird von Mitgliedsstaaten der UNO verbürgt (bspw. proportional zu dem Volumen ihres Vorkriegshandels mit der Ukraine). Der Fonds wird die verfügbaren Mittel nach marktwirtschaftlichen Prinzipien vergeben, jeglicher Korruption entgegenwirken und einen gleichberechtigten Marktzutritt von Investoren gewährleisten.

13. Die Mittel des Friedensfonds werden eingesetzt
•    für die Behebung von Kriegsschäden und den wirtschaftlichen Wiederaufbau in den Kriegsgebieten, 
•    zur Unterstützung von Menschen, die durch den Krieg körperlich oder materiell besonders schwer geschädigt wurden, 
•    zur Entschädigung der Ukraine für Verluste von Vermögenswerten, die in das Eigentum der SES-Staaten übergehen (s. Punkt 14),
•    zur Umschuldung der ukrainischen Staatschulden (s. Punkt 15).

14. Staatliche Unternehmen und Rohstofflagerstätten, deren Vermögenswerte mehrheitlich in den SES-Staaten liegen, werden den SES-Staaten übereignet. Die Ukraine wird aus dem Friedensfonds entschädigt.

15. Die ukrainischen Staatsschulden werden unter Einsatz von Mitteln des Friedensfonds restrukturiert, sodass die Zahlungsverpflichtungen aus den Altschulden für die Ukraine langfristig tragfähig sind.


Über die Autoren: 

Bernd Lucke war Mitbegründer und Vorsitzender der AfD, deren marktwirtschaftlichen und liberalen Flügel er bis zu seiner Abwahl im Juli 2015 vertrat. Nach seinem Austritt aus der AfD gründete der 58 Jahre alte Wirtschaftsprofessor die Partei Alfa – später Liberal-Konservative Reformer –, für die er bis 2019 im EU-Parlament saß. Lucke lehrt Makroökonomie an der Universität Hamburg.

Reinhard Merkel ist Professor em. für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg. Von 2012 bis 2020 war er Mitglied im Deutschen Ethikrat. Seine Forschungsschwerpunkte sind: Rechtsphilosophie, Recht und Ethik in der Medizin, Theorien der Gerechtigkeit, Völkerstrafrecht, völkerrechtliche Fragen von Krieg und Frieden. Seit 2010 ist er Mitglied in der Sektion Wissenschaftsphilosophie der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina.

Dirk Meyer hat den Lehrstuhl Ordnungsökonomik an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg inne. Seit Einführung des Euro begleitet er die Entwicklung der Währungsunion kritisch und war an mehreren Verfassungsbeschwerden zur Euro-Rettung und zum Anleihekaufprogramm PSPP der EZB beteiligt.

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Gerhard Hellriegel | Mi., 27. November 2024 - 11:38

Ja, das könnte ein Weg sein. Der Vorschlag geht in die richtige Richtung.

Aber wir werden zunächst auf Herrn Trump warten müssen. Denn ohne ihn geht gar nichts.

Tomas Poth | Mi., 27. November 2024 - 12:05

Ich kann mir eine Aufteilung in zwei souveräne Staaten, eine West- und Ostukraine vorstellen, als eine Übergangslösung bis eine Wiedervereinigung von beiden Staaten gewünscht ist. Beide Staaten gehören keinem militärischen Machtblock an, sind in dieser Beziehung neutral. Die Neutralität wird gewährleistet. Beide Staaten können EU-Mitglied werden, wenn die nötigen Voraussetzungen gewährleistet sind.

Joachim Baumeister | Mi., 27. November 2024 - 12:16

Dieser Vorschlag für einen dauernden Frieden zwischen Russland und der Ukraine, könnte die Lösung sein. Allein fehlt mir der Glaube, dass Russland dazu bereit wäre. In der DNA dieses Landes liegt die Aggression gegen seine Nachbarn und das schon seit Jahrhunderten. Insbesondere die Ukraine war für Russland immer schon ein "Problem", ein Feindbild. Man erinnere sich nur an die von Stalin angeordnete Hungersnot mit über 3 Millionen Toten. Moralisch-ethisches Handeln sucht man im Kreml vergeblich. Es geht nur um Macht und "Größe", sonst nichts.

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