Grünen-Politiker um Volker Beck bejubeln im Bundestag das Ergebnis der Abstimmung
Freude bei Grünen-Politikern über das Ergebnis der Abstimmung / picture alliance

Ehe für alle - „Aus meiner Sicht ein Verfassungsbruch“

Die heute vom Bundestag beschlossene „Ehe für alle“ verstößt gegen das Grundgesetz, sagt der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein. Er hält eine Verfassungsänderung für notwendig

Autoreninfo

Alexander Grau ist promovierter Philosoph und arbeitet als freier Kultur- und Wissenschaftsjournalist. Er veröffentlichte u.a. „Hypermoral. Die neue Lust an der Empörung“. Zuletzt erschien „Vom Wald. Eine Philosophie der Freiheit“ bei Claudius.

So erreichen Sie Alexander Grau:

Herr Klein, haben wir heute Morgen einen Verfassungsbruch durch die Mehrheit des Bundestages erlebt?
Aus meiner Sicht ja. Ich möchte aber meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, dass das Bundesverfassungsgericht das genauso sieht.

Artikel 6 des Grundgesetzes stellt die Ehe unter besonderen Schutz des Staates. Inwieweit wird diese Schutzbestimmung durch die „Ehe für alle“ aufgeweicht?
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2002 entschieden und das im Jahr 2012 ausdrücklich bestätigt, dass unter Ehe im Sinne des Artikels 6 die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft zu verstehen ist. Und von dieser Definition des Instituts Ehe aus betrachtet, ist die Möglichkeit eines gleichgeschlechtlichen Paares zur Schließung einer Ehe aus meiner Sicht ein Verfassungsbruch.

Was antworten Sie den Befürwortern der „Ehe für alle“, die argumentieren, die traditionelle Ehe werde durch die neue Regelung gar nicht tangiert und schon gar nicht herabgesetzt?
Es mag keine Herabsetzung sein, es ist aber die Beseitigung der Einzigartigkeit dieses verfassungsrechtlichen Institutes.

Im Jahr 2001 hat man das sogenannte Lebenspartnerschaftsgesetz für homosexuelle Paare beschlossen, das ja von seiner rechtlichen Ausgestaltung recht nahe an der traditionellen Ehe ist. Wo liegt denn, außer in dem symbolischen Aspekt, der Mehrwert der Ehe gegenüber der eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Es geht nicht nur um einen Namen. Es geht um eine substanzielle Einrichtung, die als solche ihre Einzigartigkeit verliert. Das mag man als bloße Symbolik abtun, aber für meine Begriffe ist das mehr.

War nicht schon die sehr eheähnliche rechtliche Ausgestaltung der eingetragenen Lebenspartnerschaft der erste Schritt zu dem Beschluss von heute Vormittag?
Das kann man durchaus als einen ersten Schritt bezeichnen. Deswegen würde ich auch nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass das Bundesverfassungsgericht bei seiner bisherigen Position bleibt. Aber mehr als ein erster Schritt war es eben nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher nur entschieden, dass das Grundgesetz, also Artikel 6, nicht dazu zwingt, Lebensgemeinschaften gleichgeschlechtlicher Paare schlechter zu behandeln als die Ehe. Es hat aber nicht gesagt, dass eine Lebensgemeinschaft gleichgeschlechtlicher Paare als Ehe anerkannt werden muss.

Wenn ich Sie richtig verstehe, wäre aus Ihrer Sicht für eine „Ehe für alle“ eine Verfassungsänderung notwendig?
In der Tat. Ich halte eine Verfassungsänderung für notwendig. Der bloße Wandel gesellschaftlicher Auffassungen, der natürlich gegeben ist, kann nicht dazu führen, ein verfassungsrechtliches Institut in Luft aufzulösen.

Ist mit dem heutigen Beschluss aus verfassungsrechtlicher Sicht, wie Kritiker ja befürchten, anderen ehelichen Verbindungen, etwa der Polygamie, Tür und Tor geöffnet?
Das Gesetz lässt das jetzt nicht zu. Aber von Verfassung wegen ist es, wenn man die jetzige Regelung zulässt, schwierig, Grenzen zu ziehen, beispielsweise bei der Anerkennung der Polygamie.

Gibt es ein Menschenrecht auf Ehe?
Ja, das Menschenrecht auf Ehe besteht natürlich, aber nur auf eine Ehe, die der Institutsgarantie der Verfassung entspricht.

Wäre es nicht konsequent, die staatliche Ehe abzuschaffen und als eine private oder religiöse Verbindung zu sehen, die etwa vor Priestern oder Pfarrer geschlossen wird, verfassungsrechtlich aber nur noch Kinder unter einen besonderen Schutz zu stellen?
Das ist eine durchaus mögliche Überlegung. Nur auf der Grundlage des geltenden Verfassungsrechts lässt sie sich wohl nicht verwirklichen.

Hans-Hugo Klein

 

Hans Hugo Klein ist Rechtswissenschaftler und war von 1983 bis 1996 Richter am Bundesverfassungsgericht. Er ist Mitglied in der CDU.

 

 

 

 

 

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Karl Kuhn | Fr., 30. Juni 2017 - 11:53

"Wäre es nicht konsequent, die staatliche Ehe abzuschaffen und als eine private oder religiöse Verbindung zu sehen, die etwa vor Priestern oder Pfarrer geschlossen wird, verfassungsrechtlich aber nur noch Kinder unter einen besonderen Schutz zu stellen?"

Genau das sollte man machen. Die Zivilehe ist ein staatlich sanktionierter Beziehungsknast. Da bleibe ich treuer Wolf-Biermann-Fan. Wenn die Zivilehe dadurch obsolet wird, dann meinetwegen. Ich bin nur wegen der Steuer und aus Sorgerechtsgründen verheiratet. Ich brauche den Staat nicht, um meine Liebe zu einem anderen Menschen offiziell anzuerkennen, wie die konservativen Eheanhänger in Gemeinschaft mit den Homosexuellen Eheaktivisten das anscheinend nötig haben.

Es kann sein, dass Ihre Ansicht trägt. Ich bin mir aber nicht sicher, was unsere Gesellschaft alles zusammenhält. Wir haben uns seit dem Krieg an eine so hohe gesellschaftliche Stabilität gewöhnt, dass wir das als gegeben und unzerstörbar voraussetzen. Innerhalb dieses festen Rahmens können wir dann unsere Individualität leben.

Es könnte durchaus sein, dass eine traditionelle Ehe zur Festigkeit des Rahmens beiträgt, weil man eben nicht nur einen "Deal" mit einer anderen Person eingeht, sondern es zumindest für viele auch eine (vielleicht spießige?) tiefere Verpflichtung gegenüber einem weiteren Personenkreis und auch der ganzen Gesellschaft ist (was würden die Leute und der Pfarrer sagen?).

Ich denke eine Gesellschaft lebt von einer inneren Verpflichtung, die eine ausreichende Zahl von Menschen dieser Gesellschaft gegenüber empfinden. Dieses Verpflichtungsgefühl speist sich aus verschiedensten Quellen und die Ehe (auch für alle) ist da, denke ich, ein Baustein.

Andere Frage: Warum muß eine Ehe zwischen Mann und Frau, und eine gleichgeschlechtliche Beziehung ebenfalls "Ehe" heißen? Eine staatliche anerkannte Lebensgemeinschaft würde den gleichen Erfolg bringen, und man könnte das Grundgesetz endlich in Ruhe lassen. Man ist doch sonst sehr erfinderisch wenn es darum geht, nicht gesetzeskonforme Ausdrucksweisen, in Gesetzeskonforme umzuwandeln, wie eben dieses Maas Gesetz.

Der Staat sollte sich auf administrative Aspekte beschränken. Steuervorteile sollte es überhaupt nur für Paare geben, die Kinder großziehen, sonst nicht! Warum auch, die gegenseitige Absicherung ist doch im ureigensten Interesse der jeweiligen Betroffenen.
Und dann sollte man konsequent sein: warum nur heterosexuelle und schwule Paare? Warum diskriminiert man jetzt noch Vielehen oder die Partnerschaft von Geschwistern oder sonstiger Gruppen? Die Ehe hat einen religiösen Ursprung und sollte den Kirchen vorbehalten sein. Die sollten entscheiden, wen sie trauen und wen nicht!

Im Grundgesetz ist von Ehe und Familie die Rede. Man kann wohl davon ausgehen, dass die Verfassungsväter die Familie als logische Folge der Ehe gesehen haben, dass es also letztendlich um die Familie ging.
Im Artikel 6 bekennt sich der Staat zur Familie als kleinster Einheit (Keimzelle) der Gesellschaft und verpflichtet sich diese zu schützen und zu achten. Nach der Nazi- Dektatur war das keineswegs selbstverständlich. Jedem totalitären Staat ist die Familie mit ihren auf gemeinsamem Blut basierenden Verwandschafts und Treuebeziehungen ein Dorn im Auge. Totalitäre Staaten versuchen sich daher immer der Kinder zu bemächtigen, da die Familie dem ideologischen Wahrheitsanspruch des Staates im Wege steht.
Die Freigabe der bürgerlichen Ehe hin zu einer gewissen Beliebigkeit richtet sich auch gegen die traditionelle Familie.
Man muss daher aufpassen, das Kind jetzt nicht mit dem Bade auszuschütten.

Dr. Florian Bode | Fr., 30. Juni 2017 - 12:07

Jetzt sollte die Kirchensteuer ebenfalls schleunigst beseitigt werden.

hier in den USA gibet es keine Kirchensteuer. Man kann ein mitglied werden und sollte 10 % vom gehalt zu der kirchen gemeinde geben der amn angehoert.Nicht jeder macht das,die Kirchengeeminde bezahlt den Pastor und fuer das gebauede und alle rechnungen , strom, wasser usw. Viehle von uns bezahlen mehr weil wir wissen andere zahlen nix.wir machen vieles in/fuer die gemeinde ohne bezahlung. Ihr wuerded GOTT und euere Pastoren mehr lieben und mehr lernen als ihr es jeztz tut.GOTT muss in unseren herzen leben ,jeden tag nicht nur Ostern und Weihnachten.Hoffentlich wacht deutschland noch auf before JESUS zurueck kommt.es wird uns in der Bibel gesaht : sei heiss oder kalt fuer mich. wenn du warm bist werde ich dich ausspucken. Deutschland sieht warm aus.

Frank Pfaff | Fr., 30. Juni 2017 - 16:52

Antwort auf von kate wilson

Kate, auch ich finde Kirchensteuer ziemlich befremdend. Es geht ohne, wie wir hier in USA erleben. Ich finde auch, dass die immer schlimmer werdende Tragödie der ganzen westlichen Kultur mit der fortschreitenden Preisgabe der Christglaube zusammenhängt. Mag wohl sein, dass Deutschland 'warm' aussieht. Aber der traurige Zustand unseres eigenen Landes lässt mich noch tiefer bangen.

Rolf Pohl | Fr., 30. Juni 2017 - 16:54

Antwort auf von kate wilson

Bravo liebe Kate und, ein Pluspunkt für die USA.

"GOTT muss in unseren herzen leben"
Wer in Ihrem Herzen lebt und/oder leben darf geht mich nichts an. In meinem Herzen jedenfalls, darf und wird kein Gott leben. Übrigens, in meinem Gehirn schon garnicht.

Woher sollte denn Jesus zurückkehren und warum war er denn überhaupt so lange weg?

"Deutschland sieht warm aus"
Na liebe Kate, gestern und heute in Berlin keinesfalls.

Sie wssen doch ganz genau das dies bedingt ( bei vorliegender ungünstiger Konstellation ) nur the·o·re·tisch möglich ist.

Schlupflöcher gibt es genug um die "Kirchensteuer" auch von "Heiden" einzutreiben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchgeld_in_glaubensverschiedener_Ehe

Die angebliche Trennung von Staat und Kirche in der Bundesrepublik ist eine von vielen Lebenslügen , der Bundesrepublik.

Rolf Pohl | Sa., 1. Juli 2017 - 12:37

Antwort auf von Bernd Fischer

Nein lieber Herr Fischer, davon weiß ich nichts. Hingegen weiß ich sicher, dass Kirchenaustritte in Deutschland prinzipiell wie praktisch möglich sind.

"Die angebliche Trennung von Staat und Kirche in der Bundesrepublik"
Dieser Fakt wurde von mir an der Stelle nicht angesprochen und/oder behandelt.

Joachim Baumeister | Fr., 30. Juni 2017 - 12:46

Mit der Ehe für alle stirbt eines der ältesten Rituale der Menschheit, die Hochzeit zwischen Mann und Frau als einzigartiges, konstitutiv- gesellschaftliches Ereignis. Diese traditionelle Feier der Familiengründung ist jetzt obsolet. Die Familie als Keimzelle menschlicher Gesellschaften wird abgelöst durch frei wählbare Beziehungskonstellationen als "Ehe für alle". Die Kulturgeschichte schließt ein Jahrtausende altes Kapitel, das sich in allen Sparten der Künste und in zahllosen Artefakten widerspiegelt. Das kulturübergreifend-Heilige der alten Ehe einerseits im Sinne von etwas Überzeitlich-Immateriellem, andererseits im Sinne einer Wiederholung des Schöpfungsaktes löst sich auf. Das Transzendentale der Verbindung zwischen Mann und Frau wird von einer historisch-materialistischen Betrachtungsweise neutralisiert.
Da bestimmt eine Mini-Minderheit von 3-5% der Bevölkerung die derzeitige politische Agenda. Eigentlich nicht zu glauben!

Stephan Ramb | Fr., 30. Juni 2017 - 17:16

Antwort auf von Joachim Baumeister

sehr gut auf den Punkt gebracht, kann mich nur anschließen, die "qualifizierten" Mehrheiten haben historisch schon andere Fehleinschätzungen erbracht, in 100 Jahren werde sie darüber lächeln. Das besondere einer Ehe zwischen Mann und Frau werden sie nicht beseitigen

Michaela Diederichs | Fr., 30. Juni 2017 - 22:00

Antwort auf von Joachim Baumeister

"Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (§ 175 StGB) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994." Die Gründer der Bundesrepublik Deutschland und des GG können also unmöglich gleichgeschlechtliche Partnerschaften gemeint haben, als sie die Ehe und Familie unter besonderen Schutz stellten. Die etablierten Parteien ignorieren das GG. Mir ist es egal, wer wen liebt oder auch nicht, aber das GG derartig mit den Füßen zu treten, geht mir dann doch zu weit. Auch das Asylrecht wurde unter anderen Gesichtspunkten geschrieben. Der Mut, das GG zu ändern über Mehrheitsbeschluss, fehlt allen. Sowohl bei der EfA als auch beim Asylrecht. Sollen sich doch die Kirchen der Ehe für alle öffnen und diese segnen und allen Flüchtlingen Raum und Platz bieten. Politisch ist das so für mich jedenfalls nicht hinnehmbar und - Sie haben Recht - es ist kaum zu glauben.

Sabine Klecker | Fr., 30. Juni 2017 - 13:03

es scheint ein Verfassungsbruch zu sein. Allerdings ist es einer der schönsten Verfassungsbrüche, die sich Deutschland je geleistet hat. Im Gegensatz zur europäischen Schulden- oder Asylfrage.

Reinhard John | Fr., 30. Juni 2017 - 14:21

Die Politik nimmt es wenn es ihr nutzt, mit dem Grundgesetz und der Verfassung nicht so ernst. Aktuelles Beispiel der Alleingang Merkels in der Flüchtlingskrise 2015, die ja gerade wieder zu nimmt, oder mit den steuerfreien Pauschalen der Parlamentarier. Im Falle der Ehe für alle wird sich Merkel durchsetzen und den höchsten Verfassungsrichtern zu hören geben, was sie sagen sollen. Ich erinnere mich noch zu gut an ihre Worte zur PKW Maut. "Mit mir als BK gibt es keine PKW Maut".

Jacqueline Gafner | Fr., 30. Juni 2017 - 14:25

Was das Grundgesetz in Sachen Ehe und Familie bestimmt, lässt sich in Artikel 6 nachlesen, der aus fünf Absätzen besteht, wovon sich deren vier mit der Familie befassen, die das Vorhandensein von Kindern begriffsnotwendig voraussetzt. Ehe kommt als Begriff nur in ersten Absatz vor, lautend: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung." Nähere Ausführungen zur Ehe finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das in der (bisher) geltenden Fassung im Zusammenhang mit dem ehelichen Namen u.a. folgendes festlegt: "Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen der Frau oder des Mannes bestimmen." Sonst ist, soweit ersichtlich, im BGB nie explizit von Mann und Frau die Rede, was allerdings nicht heissen muss, der Verfassung habe die Definition der Ehe voll zur Disposition des Gesetzgebers stellen wollen.

Markus Jehnke | Fr., 30. Juni 2017 - 14:30

Es hat halt seinen Grund, warum ein Erzpopulist wie Lammert als Bundestagspräsident den Redebeitrag einer Bundestagsabgeordneten kritisiert und diese "zurechtweist" mit seinem peinlichen, dümmlichen Geschwafel von Gewissensfreiheit jedes Bundestagsabgeordneten laut Verfassung.
Die Begrifflichkeit des "Fraktionszwangs" ist ihm wohl trotz vorheriger Debatte entgangen. Die Gewissensfreiheit scheint ihm praktisch dann ebenfalls nicht geläufig. Was ein Dilettant an der Spitze des Bundestages.
Darin zeigt sich doch schon, dass Grundrechte und Verfassung für solche Gestalten doch nur noch dann Bedeutung haben, wenn es politisch opportun erscheint. Erstaunlich, dass man glaubt, das diese gelebte Erosions des geordneten Verständnisses von Staat und Gesellschaft keine weiteren Auswirkung haben werden, wenn mitterweile die Pöbler schon an der Spitze des Bundestages sitzen und Ordnungs- und Repräsentationsfunktionen ausüben sollen.
In Deutschland will man eben alles neu definieren.

so recht Sie haben, aber ein Land, das sich eine Claudia Roth als BT-Vizepräsidentin leistet, muß auch einen BT-Präsidenten Lammert ertragen können. Der Oberpöbler Fischer brachte es gar zum Außenminister. Politiker und Anstand oder Stil müssen sich nicht zwingend einschließen.

John Leontop | Fr., 30. Juni 2017 - 14:38

"In meinem Land soll jeder nach seiner Facon glücklich werden", solange er nicht die Freiheit eines anderen einschränkt. Aber,haben wir denn keine größeren Probleme?

Wenn allerdings ein ausgewiesener Chrystel Meth Nutzer die Debatte im deutschen Parlament bestimmt, wirft dies auch ein bezeichnendes Licht auf den Zustand dieses Landes. Zudem bin ich gespannt, wer Verfassungsklage einreicht.

Frau Steinbach hat übrigens recht:"Das Programm der CDU ist nicht das Papier wert, auf das es geschrieben wurde".
Die Visionärin aus MeckPo sollte langsam den Hut nehmen. Sie hat nur Minimales geleistet für Deutschland. Obwohl ich kein Schröder Fan bin: dieser hat zumindest seinen Job für die Einsicht aufs Spiel gesetzt, dass sich etwas ändern muß in diesem Land.

Andere Probleme haben wir genug. Soziale Ungerechtigkeit bis zum Abwinken. Die Rentenpläne des Martin Schulz kosten 650 Milliarden Euro. Die SPD will eine Mindestrente von 850 Euro, winkt aber alle - besonders jugendliche Flüchtlinge - ins Land. Kosten pro Monat: 5250 Euro. Soziale Gerechtigkeit? Nicht mit der SPD. Langsam habe ich das Gefühl, die sind alle auf Chrystel Meth unterwegs, weil sie völlig überfordert sind. Anders kann ich mir das nicht erklären. Bei den Nazis nannte es sich m. W. Pervitin. Neuer Name, gleicher Inhalt.
https://www.welt.de/wirtschaft/article166114176/Rentenplaene-der-SPD-ko…
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-02/migration-unbegle…

Ich kann Ihrem Kommentar nur voll zustimmen. Aber es liegt bei Ihnen der Irrtum, daß Frau Dr. Merkel aus Mecklenburg-Vorpommern kommt. Die Dame wurde uns Wählern aufgedrängelt. Und es gibt eben auch hier viele Verblendete. die sie immer wieder wählen.

Holger Stockinger | Fr., 30. Juni 2017 - 14:41

Könnte die Ideologie eines Schlaraffenländlers heißen, betrachtet man das Gemälde eines Brueghel (ehemals Holländer, nicht von Wagner).

Bildbetrachtungen dauern aber länger als einer bunten multiplen Gesellschaft zumutbar ist.

Den grünen Tänzchen um "Ehe für Alle" könnte durchaus ein Goldenes Kalb in die Mitte gestellt werden ...

... falls das Lesen des Alten Testaments im "Lutherjahr" den GRÜNEN nicht antisemitisch erscheint

Frank Bauer | Fr., 30. Juni 2017 - 14:58

Wenn man denn gerade dabei ist, nonchalant, sozusagen im Vorbeigehen, verfassungsrechtliche Bedenken über Bord zu werfen, könnte man diese Methode gleich weiterführen. Wann endlich wird das völlig überholte, den modernen Gegebenheiten in keinster Weise mehr entsprechende Asylrecht endlich gekippt oder in einer Weise novelliert, die den tatsächlichen Erfordernissen entspricht? Aber in diesem Punkt erweisen sich unserere wohlbestallten Sozialingenieure ja wertkonservativer als der härteste Reaktionär.

Michaela Diederichs | Fr., 30. Juni 2017 - 16:13

Antwort auf von Frank Bauer

Das wird weder gekippt noch geändert. Die Parteien sind sich - bis auf AfD - im Punkt Zuwanderung einig. Wie soll der eine Änderung möglich sein?

Bettina Diehl | Fr., 30. Juni 2017 - 15:02

Schon jetzt genießt ein gleichgeschlechtliches Paar steuerliche Vorteile aufgrund einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Ein Hetero-Paar (was für eine Wort), das nicht verheiratet ist, wird hier benachteiligt.
Und was heißt das nun EfA? Nur für alle Homosexuellen? Muss ein Hetero Paar nun kein Ehefähigkeitszeugnis mehr herbeibringen, wenn einer der Partner EU-Ausländer ist?

Dieter Wenzel | Fr., 30. Juni 2017 - 15:04

aus der Uckermark: "Dann ist das nicht mehr mein Land!" Richtig, ich denke, jetzt ist es soweit das einige in der BRD dies auch denken sollten. Was ist dieses Land und sein Grundgesetz wert, wenn es nicht ernst genommen wird? Bin mal gespannt wann die Bundesflagge abgeschafft und die Regenbogenfarben kommen. Ist doch netter, oder!
Muss man sich jetzt als HETERO dann auch outen?

Outen ja. Da gibt es im Cicero einen Artikel, was bin ich trans...inter etc.??? Munteres Geschlechterraten, oder? Ich bin jedenfalls ein Mann, ein richtiger, von mir aus auch Macho, ist mir egal, was andere darüber denken, sagen...und die werden eh immer weniger, die richtigen, nicht wahr?

die Strafbarkeit der Homosexualität abgeschafft worden ist erzählte man sich folgenden Witz: “Ich verlange jetzt die Ausreise und lasse mich ausbürgern. Der Grund ist, bei den Nazis war die Homosexualität strafbar, im Sozialismus ist sie erlaubt und ich will auswandern, ehe sie im Kommunismus zur Pflicht wird“.

Reiner Schöne | Fr., 30. Juni 2017 - 15:07

Ich sehe es ebenso als Verfassungsbruch. Man kann aufs Standesamt gehen und sich registrieren lassen, als Eheähnliche Gemeinschaft, auch um sich im Alter (Witwenrente) abzusichern. Aber eine Ehe besteht aus Mann und Frau,laut Grundgesetz, und das ist nun mal die Bibel eines, unseres Staates. Aber es wird in nächster Zeit nicht der erste Verstoß sein, es wird weiter gehen. Einschränkung der Meinungsfreiheit haben wir jetzt auch. obwohl es scheinbar andere nicht so sehen. Ich sehe es aber so. Nun ich gehöre der alten Generation an, hier wurde höflich, aber bestimmt mit Ausdruck und ohne Abstriche seine Meinung los, und das werd ich mir nicht mehr verbieten lassen.

Hans Herzberger | Fr., 30. Juni 2017 - 15:13

Ich finde es ist eine richtige und schon längst überfällige Entscheidung. Liebe egal zu wem und wen kann nie Sünde oder schlecht sein. Ob Verfassungsbruch ja oder nein, kann jeder für sich beurteilen. Auch die Verfassung ist nicht in Stein gemeiselt und gehört der Zeit angemessen angepasst. Sonst enden wir in den Gedanken des Steinzeit-Islam und und gebärden uns wie Höhlenmenschen.

Dr. Lothar Sukstorf | Fr., 30. Juni 2017 - 18:34

Antwort auf von Hans Herzberger

Stimmt schon, aber eine Verfassung ist auch kein Beliebeikeitsautomat und das Verfassungsgericht ebensowenig. Wenn man bei den Grünen genau hinsieht, dann erkennt man, daß die das BVG und das GG als etwas Vergleichbares - wie eine Eisdiele, die jeden Monat einen neuen Eisgeschmack kreirt - sehen, was sich dem jeweiligen Zeitgeist unterzuordnen habe...nur, weil die Grünen dem sogenannten gesellschaftlichen Wandel das Wort reden. In dem Zusammenhang frage ich mich, wann C. Roth als ehemalige Bandmanagerin vorschlägt, die Nationalhymne als Rapsversion darzubieten.

Reinhard F. Strauß | Sa., 1. Juli 2017 - 11:45

Antwort auf von Hans Herzberger

Das eine ist die Diskriminierung, strafrechtlich bis vor wenigen Jahren, steuerrechtlich müsste man diskutieren.
Das andere ist eine dümmliche Plakatierung.
Ehe für Alle.
Gut, also auch für Kinderehen. Polygame Ehe (alles steuer- und ansonsten rechtlich gleichzustellen).
Ehen zwischen Tieren und Menschen (wer will mir verwehren, meine geliebte Katze zu ehelichen?).
Und alles natürlich steuerrechtlich und grundgesetzlich gleichgestellt.
Wir brauchen eindeutig mehr Toiletten. Mit 66 Geschlechtern kommen wir bald nicht mehr aus.
Gloria, was für eine glänzende Zukunft.

Marlene Caesar | Fr., 30. Juni 2017 - 15:30

Ich verehre Frau Merkel und wähle seit eh und je CDU, aber ich befürchte nach diesem Alleingang wird sie nach der Wahl aus allen Wolken fallen.

Dr. Lothar Sukstorf | Fr., 30. Juni 2017 - 17:42

Antwort auf von Marlene Caesar

Ich auch....und ich möchte sie, Angela Merkel, heiraten...aber nur, wenn sie das Rauchen beginnt und jeden Tag eine lecker Fl. Bordeaux mit mir trinkt...

Michaela Diederichs | Fr., 30. Juni 2017 - 18:41

Antwort auf von Dr. Lothar Sukstorf

Manches muss sich schön trinken, da bin ich ganz bei Ihnen. Frau Dr. Merkel soll aber mal geraucht haben. Das können Sie ihr bestimmt wieder angewöhnen.

Manches kann man sich einfach nicht "schöntrinken" ...aber, wenn ich die Wahl hätte, ich würde einen ausgezeichneten Bordeaux immer vorziehen...

Ein ausgezeichneter Bordeaux lügt nicht, mit jedem Schluck verheißt er einem die pure Wahrheit, er verströmt das Aroma der Sinnlichkeit und des Echten. Ein ausgezeichneter Wein kann nicht "tricksen", taktieren, geschweige denn verarschen - das unterscheidet einen exquisiten Wein von der politischen Klasse, nicht wahr?

Michaela Diederichs | Mo., 3. Juli 2017 - 15:19

Antwort auf von Dr. Lothar Sukstorf

Echt ist Frau Dr. Merkel aber auch!

Dr. Lothar Sukstorf | Mo., 3. Juli 2017 - 17:59

Antwort auf von Michaela Diederichs

Sie? Echt? Echt? Im Sinne von echt geil oder ...in echt? Wie auch immer, ich bleibe lieber bei einem echten Roten Bordeaux.

Heinrich Jäger | Fr., 30. Juni 2017 - 15:42

wurde von Erika Steinbach in der Bundestagsdebatte vor der Abstimmung in ein paar Sätzen alles gesagt.Seit ihrem Austritt aus der CDU ist Frau Steinbach die einzige Opposition im Bundestag zukünftig wird sie leider nicht mehr dabei sein,mutige Frau mit Prinzipien im Gegensatz zu unserer Staatsratsvorsitzenden aus der Uckermark und Drogenkonsument Beck oben im Bild.

Michaela Diederichs | Fr., 30. Juni 2017 - 15:54

"Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) habe noch vor zwei Jahren mit Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, dass die gleichgeschlechtliche Ehe eine Änderung des Grundgesetzes erfordere." Ganz erstaunlich, dass Justizminister Heiko Maas das heute anders sieht. Schauen wir mal, ob und wer vor Gericht zieht.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-06/grundgesetz-bundestag-bu…

Yvonne Walden | Fr., 30. Juni 2017 - 16:01

Hans Hugo Klein setzt sich dem Verdacht aus, Wortklauberei zu betreiben.
Ist der Begriff "Ehe" wirklich eine verfassungsrechtlich geschützte Definition der ausschließlichen Partnerschaft zwischen einer Frau und einem Mann?
Wenn ja, wo ist dies festgelegt?
Der Artikel 6 unseres Grundgesetzes ("Ehe, Familie, Kinder") enthält zwar den Begriff "Ehe", aber ohne jede weitere Erläuterung, es sei denn in Kommentierungen zum Grundgesetz, die ich nicht kenne.
Um dieser Wortklauberei zu entgehen, sollte Artikel 6 Absatz 1 möglicherweise lauten:
"Amtlich bestätigte Partnerschaften und alle Kinder in Deutschland stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung".
Anstatt über derartige Definitionen zu debattieren, wäre es angemessener, sich für einen wirklichen Schutz unserer Kinder und für eine optimalere materielle und auch immaterielle Förderung aller Kinder einzusetzen, und zwar aller Kinder, ob bei einer allein erziehenden Person oder in einer Partnerschaft lebend.

Ich verstehe die Aufregung auch nicht wirklich, denn keinem heterosexuellen Paar wird ja durch diese Entscheidung irgendetwas weggenommen. Alle Argumente sind ja bereits bekannt, aber ich erinnere trotzdem nochmal daran: Warum soll eine (heterosexuelle) Ehe besonders geschützt werden, wenn aus ihr keine Kinder hervorgehen, was ja heute vielfach der Fall ist? Warum geht jede dritte heterosexuelle Ehe in die Brüche, obwohl sie doch unter dem besonderen Schutz stand?
Gesellschaft ist im Umbruch, und die traditionelle Familie geht nicht deshalb zu Bruch, weil jetzt sich jetzt (einige, wahrscheinlich nicht besonders viele) Schwule heiraten können. Viele Frauen, die aus heterosexuellen Beziehungen kommen, und anschließend lesbisch leben, haben aus ihren vorherigen Beziehungen auch Kinder. Ändert sich für diese etwas, nur weil das neue PartnerIn kein Mann sondern eine Frau ist? Das muß doch in einer freien Gesellschaft Privatsache sein.

es geht hier nicht um Wortklaubereien, sondern um die Frage, inwieweit sich eine Mehrheit im Bundestag - allenfalls - Kompetenzen angemasst hat, die ihr nach der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsordnung nicht zustehen. Nur weil Ihnen das Resultat der Abstimmung im Bundestag offenbar in den Kram passt oder egal ist, heisst das nicht, dass man dass Frage nicht stellen dürfte. Wäre es anders, könnte man die Mitglieder der Bundesverfassungsgerichtes allesamt in Pension schicken.

Wie inzwischen in vielen Presseveröffentlichungen zu lesen war, hatte das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren in einer Reihe von einschlägigen Entscheidungen die rechtlichen Voraussetzungen für ein Ehe gleichgeschlechtlicher Partnerinnen bzw. Partner geebnet.
Auch der Europäische Gerichtshof verkündete gleichlautende Urteile.
Deshalb erscheint der Aufstand einiger konservativ-reaktionärer Unionspolitikerinnen und -Politiker eher als "Sturm im Wasserglas", angefacht von katholischen Kirchenfunktionären (Funktionärinnen gibt es dort ja bekanntlich nicht), die sich als Verfechter mittelalterlicher Traditionen beweisen müssen.
Deshalb sollten Hinweise auf eine angebliche Verfassungsfeindlichkeit der Entscheidung des Deutschen Bundestages nicht weiter ernst genommen werden.

Robert Müller | Fr., 30. Juni 2017 - 16:47

Ich glaube man hat die Verfassung nicht geändert, weil sonst längerfristig auch das Ehegattensplitting nicht zu halten wäre und das ist in traditionellen Ehen sehr viel wert ist. Anders in den neuen Ehen, wo Man und Frau eher gleichberechtigt sind und dann auch meist ähnlich viel verdienen.

Uwe Schelske | Fr., 30. Juni 2017 - 18:13

Gläubiger jeglicher Couleur dürfen sicher fragen, warum Gott (welcher auch immer) unterschiedliche Geschlechter geschaffen hat? Man darf annehmen, dass hierfür die Fortpflanzung im Vordergrund steht. Sie dient dem Erhalt der Art und kann vielleicht auch, für sich betrachtet, als ein Weiterleben in seiner Nachkommenschaft angesehen werden.
Nun ist hierfür zwar keine Ehe in unserem rechtlichen und religiösen Sinne erforderlich, aber unabdingbar eine zweigeschlechtliche Gemeinschaft.

Bernd Rundfeder | Fr., 30. Juni 2017 - 18:56

Bundeskanzlerin kann sie die Verfassung nicht leichtfertig brechen. Dafür das jetzt anderen vorwerfen (rautengrins). Und persönlich: Nach 3facher erfolgreicher Teilnahme mit gesundem Ergebnis an der Reproduktion des Staatsvolkes fände ich das eine oder andere Privileg angemessen. Naja. jetzt gibt es für mich eben 2 Schreibweisen des Wortes "Ehe" - wie gehabt und dann mit dem Qualitätsvermerk (hochgestelltes) "r". Weil die "r"eproduktive Ehe für ein Volk (und nicht zuletzt die Familie als Verbund) überlebenswichtig ist, der Rest ist letztlich im Großen betrachtet sinnfrei. Ach ja, und weil ich mich auch von äußeren Prägungen unabhängig in Kind und Enkel wiederfinden will. Mein klitzekleines Stück Unsterblichkeit. Geht aber nur via Fortpflanzung, und die läuft wohl bis auf Weiteres nur zweigeschlechtlich.

Sepp Kneip | Fr., 30. Juni 2017 - 23:08

Hier wurde der Primat der Politik mal wieder über Recht und Gesetz gestellt. Das Urteil eines ehemaligen Verfassungsrichters wird da nur belächelt, genau so wie bei den Verfassungsverletzungen im Rahmen der Euro-"Rettung" und der "Flüchtlings"Krise. Der Rechtsbruch ist zwar Wahnsinn, aber Merkel hat ihn zur Methode gemacht. Und sie kommt durch damit. Warum wohl?

Peter Wagner | Fr., 30. Juni 2017 - 23:08

müsste es ja in Karlsruhe gestoppt werden. Müsste.
Aber inzwischen hat man Erfahrungen mit Merkels Liebling im Talar.
Dauernde Ehre hat sich dagegen Frau Steinbach erworben, die mutige und einzige Vertreterin für Millionen Deutsche im Bundestag, die der Einheitsfront gegen Familienförderung und für außereuropäische Einwanderung (in Summe: Austauschpolitik) Widerstand leistet. Respekt.

Wolfgang Tröbner | Sa., 1. Juli 2017 - 10:44

in Deutschland nicht so, wie gewünscht. Wie sonst lässt es sich erklären, dass einerseits führende Verfassungsrichter Entscheidungen / Gesetze der Regierung immer wieder als verfassungswidrig kritisieren, andererseits die Judikative die Legislative aber nicht zeitnah (und nicht erst nach vielen Jahren) zwingt, sich an die Gesetze zu halten? Gemäß Grundgesetz (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 GG) wird doch die Staatsgewalt „durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“.

Wie es funktionieren kann, zeigt gerade das Beispiel der USA, wo gerade in jüngster Zeit Gerichte mehrfach in Eilverfahren Erlasse/Gesetze von D. Trump schon nach wenigen Tagen revidiert haben. Warum ist das in Deutschland nicht möglich?

Regine Demel | Sa., 1. Juli 2017 - 11:55

Öffentliche Personen, die ich bisher für recht intelligent hielt, argumentierten, dass im Grundgesetz steht "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Dort stehe nicht, die "Ehe zwischen Mann und Frau" bzw. die "Ehe zwischen Heterosexuellen". Dabei wird völlig verkannt, dass für die Väter des Grundgesetzes zu Ihrer Zeit eine gleichgeschlechtliche Ehe überhaupt nicht im Blickfeld liegen und damit nicht inkludierend gemeint sein konnte. Umso interessanter die obige Erläuterung, dass es recht aktuelle höchtsrichterliche Auslegung aus den Jahren 2002 und 2012 gibt, welche unter Ehe eindeutig die Gemeinschaft von Mann und Frau versteht. Diese gegenwärtige Gleichmacherei ist unerträglich. Für die Partnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Personen könnte man durchaus eine andere (rechtliche?) und sprachliche Form finden. Aber wahrscheinlich passt das nicht in die Landschaft der "politischen Korrektheit", die fast schon religiöse Züge annimmt.

Elfie Jung | Sa., 1. Juli 2017 - 12:46

Mich ärgert hauptsächlich die perfide Art von Frau Merkel, Stimmen von den Grünen und der SPD dazu zu gewinnen. Ihr geht es gar nicht um die Sache selbst. Sie muß die CDU Stimmen die nun zur
AfD überwechseln wo anders her holen! So einfach ist das.
Die CDU ist nicht mehr die Partei für konservative Gesinnung. Frau
Merkels einzige Agenda ist ihr Machterhalt - einen Standpunkt hat sie und ihre gesamte Partei schon lange nicht mehr.

Dr. Lothar Sukstorf | Sa., 1. Juli 2017 - 14:09

Das Parlament der Beliebigkeit versucht das BVG und die Verfassung ebenfalls zu etwas Beliebigen zu degenerieren. Ja, das Verfassungsgericht MUSS in seiner Arbeit auch Rabulistik betreiben, heutzutage, da die Gesetzesarbeit mehr und mehr von "externen" Beratungsinstituten erstellt wird(das ist auch nicht verfassungskonform). Allerdings, das Verfassungsgericht hat eine große Chance vertan, es hätte Merkel nach dem September 2015 zur Einhaltung von Recht und Gesetz zwingen müssen. Das ist u.a. auch seine Aufgabe. Es hat auch die Aufgabe darüber zu wachen, daß Merkel NICHT mehr und mehr zu einer fait accomplisierung der Politik übergeht.

Ralph Lewenhardt | So., 2. Juli 2017 - 12:06

Wenn das dumme Grundgesetzt sich aktuell politischen Machtbestrebungen in den Weg stellt, muss es eben umbeschlossen werden. Am besten aller 4 Jahre durch die jeweilige Koalitionsmehrheit im Parlament ein neues beschließen!

Emma Vavrek | So., 2. Juli 2017 - 19:03

Die Alleinlebende - die keine Partner finden (warum auch immer) werden in Weihnachtsansprachen erwähnt von Mutti Merker. Und Steuer in voller Höhe zahlen. Die Einsamkeitsteuer! Sehr CHRISTLICH!

Dr. Lothar Sukstorf | Mo., 3. Juli 2017 - 12:49

Werden mit der EfA nicht "notorische" Junggesellen/innen, eingeschworene Singles, Ehe-,jedwede Partnerschaft Ablehnenden per Gesetzt diskriminiert?
Wann nimmt sich Merkel und die CDU der Rollen der Kirchen im Staat (DDR-light)-BRD an? Vieles an und in den Kirchen ist dem Zeitgeist nicht adäquat und entspricht nicht der Gesellschaft von 2017. Also?