Dieses Bild ist leider nicht mehr verfügbar
Picture Alliance

Grundgesetz - Starke Verfassung mit europäischen Grenzen

Das Grundgesetz feiert Geburtstag, seinen 65. Es ist die vielleicht beste Verfassung der Welt, aber einen ganzen Kontinent kann es nicht tragen. Ihm muss eine europäische Verfassung an die Seite gestellt werden.

Autoreninfo

Wulf Schmiese leitet das „heute journal“ im ZDF. Zuvor hat er als Hauptstadtkorrespondent, jahrelang auch für die FAZ, über Parteien, Präsidenten, Kanzler und Minister berichtet.

So erreichen Sie Wulf Schmiese:

Wir sind in guter Verfassung. Das sagt sich leicht für Deutschland seit Jahrzehnten. Unser Grundgesetz ist jetzt 65 Jahre alt. Am 23. Mai 1949 wurde es feierlich in Bonn unterzeichnet – damit begann die Bundesrepublik Deutschland.

Das Grundgesetz hat sich als das stärkste Rechtsfundament erwiesen, das jemals in der deutschen Geschichte gelegt wurde: fest, klar, zeitlos. Es ist die beste Verfassung der Welt und längst nicht reif für den Ruhestand. Dennoch hat das Grundgesetz seine Grenzen: die Vereinigung Europas, die immer das Ziel der Nachkriegsdeutschen war, kann es nicht mehr tragen.

„Glanz und Elend der Grundrechte“ – so nennt Heribert Prantl seine Liebeserklärung an Deutschlands Verfassung. „Zwölf Sterne für das Grundgesetz“, lautet der Untertitel seines jüngsten Buchs. Die zwölf Sterne, das sollen jene von der Europa-Fahne sein.

Der Staatsrechtler Prantl will, dass dem Grundgesetz eine europäische Verfassung an die Seite gestellt wird. Dass sozusagen ein weiterer Boden drum herum gegossen wird, auf dem das ganze europäische Haus stehen kann. „Das Grundgesetz ist zwar sehr europafreundlich; aber es ist für Deutschland gemacht, nicht für Europa“, schreibt Prantl, der als Chefredaktionsmitglied der Süddeutschen Zeitung bekanntermaßen formulierungsstark argumentiert.

Es brauche künftig zwei Grundgesetze. „Das alte deutsche, das den Menschen ans Herz gewachsen bleibt, das Kraft und Geltung behalten muss.“ Dazu ein neues europäisches Grundgesetz, „in dem etwa das Verhältnis von Europäischem Parlament, Rat und Kommission gut geregelt ist“.

Nun wird es Bewahrer geben, die dringend warnen: Wir brauchen nichts Neues! Es sei doch als Stoppschild zu sehen, wenn das heutige Grundgesetz nicht mehr ausreiche, um immer höhere Milliardenbürgschaften für den Euro und die Nachbarländer zu gewähren. Prantl selbst wählt das Bild vom Grundgesetz als ausgeschöpftem Brunnen, auf dessen Boden der scheppernde Eimer kaum mehr Wasser findet für den Bau des Hauses Europa.

Ein Provisorium

 

Die Bundesverfassungsrichter hätten vor drei Jahren schon arg am Gesetzesboden gekratzt für ihr Urteil zur Hilfe Griechenlands. „Es muss ein neuer Brunnen gebohrt, eine neue Quelle erschlossen werden.“ Das stumpfe Weiterkratzen wäre aber nicht im Sinne der – rückblickend so unfassbar weisen – vier Mütter und 61 Väter des Bonner Gesetzes. Für sie sollte das Grundgesetz nur das Provisorium sein.

Deswegen hieß das, was sich in anderen Staaten stolz Nationalversammlung genannt hätte, bei uns so karg Parlamentarischer Rat. Deswegen hieß das Grundgesetz auch nie Verfassung, weil damit der westdeutsche Staat ihrer Meinung nach zementiert und die Teilung Deutschlands von ihnen selbst anerkannt worden wäre. Und deswegen ließ man nie das Volk darüber abstimmen, sondern nur die Landtage.

Was die 65 Parlamentarischen Räte da im Lichtsaal des Bonner Museums König als Gesetzessammlung entwarfen, sollte nicht großartig und glänzend werden. Das Grundgesetz war als Übergangseinrichtung gedacht. Doch diese Nachkriegsbaracke gelang dann so solide und attraktiv, dass sich am Ende die ganze deutsche Nation darin einrichten mochte.

Rechtlich konnte sie durch dafür extra vorbereitete Türen hineinfinden und sich offensichtlich bis heute darin wohl fühlen. Das DDR-Gebiet trat ja nach Artikel 23 bei, es musste dazu keine neue Verfassung erstellt werden. Nun aber muss endlich der Übergang kommen.

Das Grundgesetz weist Deutschland den Weg nach Europa: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“, heißt es gleich in der Präambel. Das ist nicht bloß Pathos, sondern steht für den aus Einsicht damals selbst gegebenen Auftrag unseres Landes.

Prantl zeichnet gekonnt die große historische Linie, dass ohne die deutsche Teilung niemals die europäische Einigung so schnell hätte beginnen können. Alle frühen europäischen Verträge „konnten nur deshalb geschlossen werden, weil Deutschland gespalten war, weil es als geschwächt galt“. Die Siegermächte stimmten 1990 nur deshalb der deutschen Einheit zu, „weil das neue Deutschland nicht mehr das alte Deutschland ist, sondern ein neues, ein Deutschland in Europa“.

Das also war der Deal: erst die deutsche Einheit, der dann die Europas folgt, „die zwei Seiten derselben Medaille“, wie Helmut Kohl es nannte. Kohl übrigens, der vom linksliberalen Prantl bewundernd zitiert wird, war früh klar, dass auch die Einheit Europas nicht bloß ein Ziel sein muss, weil die kriegswunden Vorväter es sich einst als großes Friedensprojekt auf die Fahnen geschrieben hatten.

Nein, Kohl sagte 1996, wie Prantl schreibt: „Europa ist für uns kein Luxus, sondern ein Stück Existenzsicherung für die Zukunft.“ Die Ukraine-Krise, die in Prantls Buch keine Rolle spielt, zeigt das überdeutlich. Staaten außerhalb des EU-Rahmens fühlen sich Russland ausgeliefert, worauf Teile von ihnen mit besonderer Ab- oder Hinwendung reagieren.

Echter Grundsatzentscheid

 

Docht selbst die östlichen EU-Randstaaten zittern, weil sie sehen, dass derzeit die EU nicht einmal auf dem eigenen Kontinent die einzige Ordnungsmacht zu sein scheint. Eine in sich geschlossene EU, die mehr teilen würde als die Wirtschaft, nämlich auch die Außen- und Sicherheits- wie auch die Sozialpolitik, wäre mit einer Bevölkerung von 500 Millionen Menschen der drittgrößte Staat der Welt. Das allein würde für Autorität nach innen und außen sorgen.

Prantl fordert die große Abstimmung für Europas echte Einheit. Der letzte Artikel des Grundgesetzes schreibe vor, „wie es weitergehen muss; Artikel 146 verlangt einen Volksentscheid für den Fall, der jetzt eintritt: Die Grundprinzipien des alten Grundgesetzes können nur mit einer neuen Verfassung geändert und fortentwickelt werden.“

Am Sonntagabend wird das Europäische Parlament neu gewählt worden sein, zum achten Mal seit der Erstwahl 1979. In die Wahlbeteiligung und die Wahlergebnisse wird dann wieder ein vermeintlicher EU-Überdruss hineininterpretiert werden.

Aber Umfragen abseits der Wahl zeigen, dass die Deutschen sich längst sicherer fühlen mit europäischem Dach als ohne. Wahrscheinlich könnte ein Plebiszit über ein europäisches Grundgesetz, das zum Dach auch den festen Boden legte, klüger ausfallen, als mancher EU-Freund es befürchtet.

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Rainer H. Kühne | Fr., 21. April 2017 - 04:07

Durch Zufall stoße ich hier auf diese sehr enthusiastischen Empfindungen über das Grundgesetz und sitze hier mit einem Riesenproblem :
1. Ich lese den CICERO sehr gerne, und
2. HERIBERT PRANTL mit seinen Glaubensbekenntnissen auch, sowie
3. den WULF SCHMIESE als kundigen Journalisten in seiner differenzierenden Sicht auf die Welt der politischen Ereignisse.
Aber ich bin verblüfft über die wahrhafte Begeisterung, die sogar noch von WOLFGANG SCHÄUBLE getoppt wird, wenn er sagt, dass das GRUNDGESETZ schlichtweg " eine Meisterleistung der JURISTEN " sei. URSULA von der LEYEN meint: " ... da steckt noch viel Musike drin ... "
Und ich will jetzt jetzt die Lobpreisung abdämpfen, mit einfachen Worten - nur welchen ? Der Platz mit den Zeichen, er reicht nicht, denn meine Kritik ist schon 50 Jahre alt : " 1.000 mal berührt ( ganz leicht übertrieben ), und nichts ist passiert " .
Als ich 1965 das OSI > Otto-Suhr-Institut < verließ, hinterließ ich einen Wunsch:
Passt auf das GG auf

Rainer H. Kühne | Fr., 21. April 2017 - 04:56

Nun fahre ich fort,mit dem Zeichen, das keinen Platz mehr gefunden hat:
" ! "
Wenn ich die diversen Publikationen - mit rechtskundigem Sachverständnis fundiert dargestellt - mir dann zumute, frage ich mich dann doch, ob das gleiche Buch gemeint ist. Von A - Z sehe ich keinen Ansatz für eventuelle Anerkennung oder gar Lob, es bleibt immer der bittere Geschmack eines misslungenen Werkstückes . WARUM ? Zwei Beispiele nur in der Sache:
Wer dezidiert die zwei gesellschaftlich dominierenden und ideologisch treibenden Kräfte - HERGEBRACHTES BERUFSBEAMTENTUM und RICHTERSCHAFT - durch Einbettung in das GG dem kritisierenden Zugriff entzieht, zieht schon die Fortsetzung der Ideologie des Obrigkeitsstaates ins Kalkül oder gar es steckt eine verstohlene Absicht dahinter . Wenn dazu die alliierten Vorbehalte addiert werden, entstehen Vermutungen, die nicht gerade eine Demokratisierung des Volkskörpers versprechen.
Der weitere Punkt:
Zur Positionierung der RICHTERSCHAFT nächster Beitrag

Rainer H. Kühne | Fr., 21. April 2017 - 05:34

Die Zuweisung der RICHTERSCHAFT ist besonders befremdlich, da die Masse der Judikative dem Regime sehr ergeben war:
Es heißt in der Präambel ergreifend: " .... DAS RECHT IST DEN RICHTERN ANVERTRAUT .... " Schon auf den ersten Blick fällt auf, dass die BEDINGUNGSLOSE KAPITULATION keinerlei Reflektion erfährt, dass letztlich die Devise zu gelten scheint: " WEITER SO ! "
Man muss schon sich dem Grundgesetz von der Wurzel her nähern, aus der Sicht der geschichtlichen Abläufe, die durch Machtstrukturen gezeichnet sind, die ein starkes Signal setzen: KURZE LAUFZEIT ! Zu Anfang noch klar destiniert durch den Präambel-Zusatz, der stillschweigend gestrichen wurde. Selbst ADENAUER erkannte, dass dieses GRUNDGESETZ keine Chance hatte zu langer Lebensdauer. Aber die Eliten aus WIRTSCHAFT und POLITIK haben sich an die Vorteile gewöhnt und sich ihrer bedient. Kritik am GG ist GESELLSCHAFTSKRITIK, die GESELLSCHAFT ist der Spiegel.
Rainer H. Kühne > AG GRUNDGESETZ als GESELLSCHAFTSVERTRAG <