Grugahalle, 15. Bundesparteitag der AfD / picture alliance

Rechtswissenschaftler legen Stellungnahme zu AfD-Verbot vor - Professoren in Selbstüberschätzung

Noch immer wird im Bundestag über ein Verbot der AfD diskutiert. 17 Professoren wollten in einem Gutachten seinen Befürwortern neues Material liefern. Deren Argumentation ist allerdings schwach – und für die Demokratie gefährlich.

Porträt Mathias Brodkorb

Autoreninfo

Mathias Brodkorb ist Cicero-Autor und war Kultus- und Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Er gehört der SPD an.

So erreichen Sie Mathias Brodkorb:

Auf den ersten Blick war es ein gewöhnlicher Vorgang: Mit Datum vom 27. November 2024 traf in den Sekretariaten der Ausschüsse für Inneres und Heimat sowie Recht ein Schreiben beim Deutschen Bundestag ein. Siebzehn Professoren hatten eine „Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren“ gegen die AfD verfasst. Experten stellten der Politik also ihr Fachwissen zur Optimierung ihrer Entscheidungen zur Verfügung. Danach sah es zunächst jedenfalls aus.

Offenkundig sollte diese Intervention die Abgeordneten noch einmal motivieren, die Verbotsinitiative des Abgeordneten Marco Wanderwitz (CDU) zu unterstützen. Der hat zwar inzwischen mehr als einhundert Abgeordnete auf seine Seite gebracht, aber der entsprechende Antrag gilt politisch trotzdem weiterhin als aussichtslos.

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Thomas Hechinger | So., 1. Dezember 2024 - 17:43

Eigentlich ist die Sache ganz einfach. Die etablierten Parteien und Medien fürchten sich davor, ihre Macht einzubüßen. Und so will man sich einen lästigen Konkurrenten mit juristischen Mitteln vom Halse schaffen. Das ist in höchstem Grad undemokratisch und ein Angriff auf unsern Staat und unsere Verfassung. Aber keine Angst, ich fordere nicht das Verbot von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken.

Gerhard Lenz | So., 1. Dezember 2024 - 17:59

Bislang erreichte Vosgerau, dass Dritte nicht mehr behaupten soll(t)en, dass Deportationen, die im Zusammenhang mit Wannsee 2.0 nur Remigration genannt werden, auch deutsche Staatsbürger betreffen sollten.

Frage:

Wurden die zentalen Aussagen des Correctiv-Berichtes gerichtlich widerlegt? Oder warum ist er nach wie vor im Internet auf den Seiten von Correctiv zu finden?

Wo doch die Erkenntnisse von Correctiv angeblich längst "zermösert" wurden?

Irgendwas passt da nicht...

Gibt mittlerweile soviel Gerichtsurteile gegen Correktiv, warum wollen sie diese nicht verstehen! Vielleicht sind sie Herr Lenz auch nur Blind in ihrem Hass gegen die Blauen, sie tun mir Leid!!

Gerhard Lenz | Mo., 2. Dezember 2024 - 09:59

Antwort auf von Gerald Gröschl

Welche bitte? Werden Sie doch bitte etwas genauer.

Gerhard, ja wirst du denn vermutlich der nächste Sherlock Holmes für Correctiv?! Die suchen solche wie dich. Und das neue Büro befindet sich dann im neuen Palast der Republik. Dr. Watson wird sich auch noch melden, wetten dass??!

das ist der Art. 5 des Grundgesetzes, Herr Lenz. Der Bericht steht immer noch da, weil er zwar einen bestimmten Sachverhalt suggeriert, aber, wie Correctiv vor Gericht klarstellte, nur MEINUNG transportiert. Correctiv hat das Recht, seine Meinung im Internet zu veröffentlichen. Das würde es auch unter einer AfD-Regierung tun können Sie sicher sein. Allerdings müsste es sich dann selber finanzieren.
Correctiv hat in seinem Bericht alle Register der Propaganda gezogen. Das ist zwar unschön, aber nicht verboten. Falsche Tatsachenbehauptungen darf es allerdings nicht verbreiten. Wenn Medien, was sie damals flächendeckend getan haben,, falsche Tatsachenbehauptungen aufstellen und diese dann mit dem Correctiv-Pamphlet begründen, wie es dem NDR passierte, dann werden sie verklagt und verlieren vor Gericht.
Correctiv ist eine ausgelagerte Speerspitze der Regierungspropaganda. Getrennt marschieren, vereint schlagen, das bekannte Prinzip. Auch das ist unschön, aber nicht verboten.

„Misinformation“ beschreibt, wenn eine Information ganz einfach falsch ist – jemand sagt, es würde nicht regnen, weil er nicht weiß, dass es in Wahrheit draußen doch regnet.

https://correctiv.org/faktencheck/faktencheck-tipps/2023/05/01/wie-erke…

„Desinformation“ hingegen ist eine falsche Informationen, die absichtlich verbreitet wird, um Menschen in die Irre zu führen oder ein bestimmtes Ziel zu erreichen.

Lieber Herr Lenz, jetzt verfügen Sie über alle Informationen um sich Ihre rein rhetorische Frage selbst zu beantworten.

Wollten Sie auch was zum Kommentar von Herrn Bodkorb schreiben?

Tatsächlich muss man sich die Fakten mühsam aus den unterschiedlichsten Quellen zusammensuchen. Das Ergebnis, ganz vereinfacht: Im Wesentlichen hat "Correctiv" keine Tatsachenbehauptungen aufgestellt, sondern gemutmaßt, interpretiert und bewertet. Mutmaßungen und Wertungen muss "Correctiv" nicht zurücknehmen, da von der Meinungsfreiheit gedeckt. Anders verhält es sich mit den Kolportagen durch andere Medien - die haben die "Correctiv"-Mutmaßungen mitunter als Tatsache behauptet - hier wurden gegen diverse Medien Löschungsverfügungen und Unterlassungserklärungen erwirkt.
Der NDR schwadronierte auf seiner Homepage noch vor Wochen beherzt von Deportationsplänen, die "Corr." so nie behauptet hat
Aber Sie haben recht, Herr Lenz: Eine systematische Analyse wäre wünschenswert. Was von der "Recherche" wurde von "Correctiv" überhaupt als Tatsache behauptet? Was wurde von anderen Medien "hinzugedichtet" oder verzerrt? Was bleibt an nicht erfolgreich angefochtenen Tatsachenbehauptungen übrig?

17 Professoren,die statt mit Tatsachen mit Vermutungen daherkommen und ein Correctiv, daß schon mehr als einmal gerichtlich den Mund gestopft bekommen hat.
Zitat:
"Und sogar der Ursprung des „Sollens“, das Recherchekollektiv Correctiv, hat in eidesstattlichen Erklärungen vor Gericht frühzeitig bestritten, jemals das behauptet zu haben, worauf sich die siebzehn Professoren nun in ihrer Stellungnahme stützen, um ein Verbot der AfD zu begründen."
Reicht das nicht aus?
Will man wirklich erreichen, daß die AfD vor Gericht schwarz auf weiß rehabilitiert wird?
Dann nur zu,weiter so.
Ich persönlich freue mich auf ein endgültiges Urteil von oberster Stelle.
Und sollten sie tatsächlich damit irgendwie erfolgreich sein braucht kein Mensch mehr das Wort Demokratie auch nur noch ansatzweise in den Mund zu nehmen und ⅓ der Wähler werden dadurch wahrscheinlich auch nicht gleich zur SPD den Grünen oder der CDU überlaufen.
Allein der Vorwurf der hier breitgetragen wird ist und bleibt lächerlich.

Schon lösen seine bewusst provokanten Fragen hier eine Diskussion aus. Das bestätigt die These, Lenz sei ein von der Chefredaktion bestellter (und bezahlter) Aufreißer (wie vor einem Striplokal). So kommt Leben in die Bude und die Redaktion freut sich. Mein Gott, was seid ihr nur für leicht verführbare Affen.

Nein, der Herr Lenz ist schon echt. Wenn er bezahlt wird, dann jedenfalls nicht von der Cicero- Redaktion. Das ist nun wirklich an den Haaren herbeigezogen.

Solche Provokateure sammeln sich auf allen konservativen Accounts. Auch in der Jungen Freiheit gab oder gibt es einen solchen. Man wundert sich immer, warum die Leute, die doch nicht ganz unerheblichen Abogebühren bezahlen, wenn sie so wenig mit dem Inhalt anfangen können. Und das führt mich dazu, Ihnen insoweit Recht zu geben, als es hier einen Auftraggeber geben könnte. Wer das allerdings ist, ob eine staatliche Institution, oder eine der vielen NGOs, oder gar eine der zahlreichen Initiativen "gegen Rechts", bleibt offen

Sabine Jung | So., 1. Dezember 2024 - 18:18

die AfD zu verbiete. Dieses Mal sind es "Professoren", na und? Denken die, die sind besonders schlau als die anderen, die es auch schon versucht hatten, nur weil sie eben "Professoren" sind? Ich kann bei solchen Zeilen einfach nur schmunzeln. Es wird wieder zu nichts bringen, weil die angebliche Beweislage viel zu dünn ist.
Im übrigen, was für welche "Professoren" sind denn überhaupt die Damen und Herren, sicherlich vom links-grünen Spektrum.
Eines hilft auch diese Aktion genau jetzt vor der vorgezogenen Bundestagswahl, die Stimmen für die AfD werden immer mehr.......

Gerald Gröschl | So., 1. Dezember 2024 - 19:57

Antwort auf von Sabine Jung

Habe ich auch schon geschrieben, frage nach dem Parteibuch dieser Professoren.

Volker Naumann | So., 1. Dezember 2024 - 23:23

Antwort auf von Sabine Jung

Die Personen sind bekannt und den Wortlaut können Sie hier nachlesen.

verfassungsblog.de/stellungnahme-parteiverbotsverfahren-afd

Wesentliche neue Erkenntnisse werden Sie nicht gewinnen und
ich möchte mich Ihrer Meinung anschließen, solche Aktionen
"Hals-über-Kopf" in der jetzigen Phase helfen am ehesten der AfD.

MfG

Klaus Funke | Mo., 2. Dezember 2024 - 16:46

Antwort auf von Volker Naumann

Denn Empörung ist bekanntlich das beste Marketinginstrument. Das weiß man. Und es wird wieder nur der AfD helfen. Dafür bedankt sich Frau Weidel... und ich auch.

Marcel Ziaja | Mo., 2. Dezember 2024 - 07:28

Antwort auf von Sabine Jung

und das ist genau so richtig!!
Ich kann mir dieses Schmierentheater und das rumgeschacher der einst so großen "Volks"-Parteien nicht mehr mit ansehen. Es gibt nur noch zwei politische Lager in Deutschland, Links-Grün (Grüne/CDU/SPD/BSW) & rechts-konservativ (AfD /WerteUnion/ Freien Wähler). Leider wird seitens des staatlich überwachten Fernsehens (ARD/ZDF usw.) den rechts-konservativen Parteien keinerlei Platz in Talk Shows oder öffentlichen Raum geboten, da sie Menschen dann feststellen könnten dass es da draußen ja doch noch was anderes geben könnte, außer Klimawahn, Genderwahn, unkontrollierte Armutsmigration, zerstötung unserer Wirtschaft durch grün-linke Idiologie und dass man auch etwas dagegen unternehmen könnte. Alles dies zeigt nur die Angst der "unasgebildeten"-Politikerkaste davor plötzlich komplet ohne nichts darzustehen, da man weder eine Ausbildung oder abgeschlossenes Studium (beiden meisten gerade Links-Grünrn) da steht. Mein Fazit für mich, ich wähle nur noch AfD.

Stefan Jarzombek | Mo., 2. Dezember 2024 - 09:30

Antwort auf von Sabine Jung

17 Professoren meinen sich über das Gesetz zu stellen mit fadenscheinigen Behauptungen.
Ja wo leben wir denn ???
Wenn die AfD möchte findet sie wahrscheinlich 18 Professoren die genau das widerlegen was die 17 da vermuten.
Lächerlich das ganze, ein wandernder Witz sozusagen.
Vor der Wahl im Februar passiert da gar nichts liebe Leute.

Wolfgang Beck | Mo., 2. Dezember 2024 - 21:25

Antwort auf von Sabine Jung

Kurz mal recherchiert - vom Alter her durchweg Leute, die zu einer Zeit das Gymnasium besucht hatten, als dort 68er und deren Mit- und Nachläufer ihr Unwesen getrieben haben, 68er, Sympathisanten von totalitären Staaten und möglicherweise auch von Terroristen, die uns als eiskalten Mörder noch in Erinnerung sind. Da braucht man sich nicht wundern. Übrigens die deutlich überwiegende Mehrzahl hat keinen Wehrdienst geleistet, die betreffenden haben demzufolge nicht die geringste Ahnung von dem, was Demokratie im Kern wirklich bedeutet. Eigentlich eine Frechheit, wenn solche Leute glauben ein Recht zu haben, sich in die Politik einzumischen. Und was leisten diese Juristen überhaupt, schreiben überwiegend sinnlose Bücher, für die sich kaum jemand interessiert, während an anderen Stellen Fachleute fehlen.

Tomas Poth | So., 1. Dezember 2024 - 19:11

Es ist schon erstaunlich mit welchen Mitteln und Methoden unsere sehr wenig demokratischen Altparteien sich hier vor der Demokratie schützen lassen wollen.
Nur Blau wählen stärkt unsere Demokratie, wird die Anti-Demokraten des Alt-Kartells in die Schranken weisen können!

Gerald Gröschl | So., 1. Dezember 2024 - 19:51

Vielleicht mal nach dem Parteibuch dieser Professoren nachfragen, dann erübrigt sich Wahrscheinlich alles!

Urban Will | So., 1. Dezember 2024 - 19:59

persönlich glaube auch nicht daran, dass ein Verbotsverfahren auch nur die Spur einer Chance hat und halte es für einen billigen Versuch, die Wahlschafe noch eine Zeitlang auf Linie zu halten.
Aber es gibt nunmal nur zwei denkbare Möglichkeiten.
Das Verbot kommt durch. Dann werden die Anhänger der Blauen es für eine abgekartete Sache halten, das BVG nicht mehr für voll nehmen und sich von diesem Staat abwenden. Außerdem kann man davon ausgehen, dass sich unverzüglich eine neue rechtskonservative Partei gründen wird. Das ist nicht aufzuhalten.
Das Land wird noch mehr gespalten.Man kann wirklich nur hoffen, dass dies nicht passiert.

Das Verbot kommt (erwartungsgemäß) nicht durch.
Dann hat sich der Altparteienstadl, diese Professoren, die ganze linksgrünwoke Sippschaft auf die Knochen blamiert und den Blauen eine wunderbare Steilvorlage gegeben.
Wann immer das passiert, es wird sicherlich nach der nächsten Wahl sein. Aber 2029 ist nicht allzu weit.
Fest steht: die Wende kommt irgendwann.

Merz kann nicht nur nicht, er will diese "Chaoten" gar nicht zur Vernunft bringen.
Sie sollen ihn zum Kanzler machen und er wird ihnen aus der Hand fressen.
Merz möchte einfach nur mal Kanzler gewesen sein, das braucht er noch für sein Ego.
Niemandem ist dieses Land mehr egal als ihm derzeit, denn er hätte eine Mehrheit im BT, bereits vieles vom Ampel-Irrsinn rückgängig zu machen.
Macht er aber nicht. Aus Angst vor dem Echo, wenn die "Falschen" zustimmen. Feiger Gockel.
Und glauben Sie mir, ich wünsche mir gewiss keine weiteren vier Jahre linksgrünwoken Irrsinn, aber ich bin Realist und gehe nicht davon aus, dass der Fritzel noch zur Vernunft kommt und die Brandmauer einreißt.
Nur er kann es oder seine Partei, was aber bedeuten würde, dass sie ihn abschießen.
Das aber machen diese Klatschhasen nicht. Die klatschen auch, wenn er mit der Sekte ins Bett hüpft, die klatschen immer, denn mehr können sie nicht.

Maja Schneider | So., 1. Dezember 2024 - 20:05

Bisher konnte der Verfassungsschutz mit seinem letzten Chef Haldenwang nicht unbedingt überzeugen, auch wenn er sich in seinem unbedingten Willen und dem seiner Chefin, der AfD zu schaden, auch noch so sehr bemüht hat. Der Wahlkampf hat längst begonnen, und die Einheitsfront von CDU/CSU, SPD und Grünen sowie den sogen. "Leitmedien," lassen nichts unversucht, die AfD mit äußerst zweifelhaften Mitteln immer wieder anzugreifen, zu beschädigen und niederzumachen. Da kommen die 17 Richter gerade recht, um das Wahlvolk davon zu überzeugen, dass diese demokratisch gewählte Partei verfassungsfeindlich ist und sie scheuen nicht davor zurück, eine längst juristisch einwandfrei widerlegte Aussage erneut als Grundlage heranzuziehen. Es stimmt schon etwas nachdenklich, wie fahrlässig hier argumentiert wird, und man fragt sich, in wessen Auftrag diese Richter hier agieren. Herrn Brotkorb sei Dank ausgesprochen für diesen wohltuend sachlichen, der Aufklärung dienenden Beitrag.

H. Stellbrink | So., 1. Dezember 2024 - 20:12

Wenn sich die "demokratischen" Parteien weiterhin einer Lösung der Probleme der illegalen Migration mit Kriminalität und enormen Kosten, der gescheiterten Energiewende und des wirtschaftlichen Niedergangs verweigern, bleibt für die Wähler nur noch eine Alternative.
Die einfachste Lösung wäre, die Probleme konsequent zu lösen anstatt sie hinter argumentativen Nebelschwaden zu verbergen oder kontrafaktisch für nicht exsistent zu erklären.
Der Versuch, der massiven Unzufriedenheit in der Bevölkerung mit immer weiter eskalierten repressiven Maßnahmen die Artikulationsmöglichkeit zu nehmen, ist ein totalitärer Ansatz, der eigentlich durch die Checks and Balances der bundesdeutschen Demokratie verhindert werden müsste. Da alle "demokratischen" Parteien bei dieser Demontage von Demokratie und Rechtsstaat - von willfährigen Medien eskortiert - mitwirken, fuktioniert der Schutz unserer Demokratie vor der Vereinnahmung durch die Parteien-Oligarchie nicht mehr. Lasst uns mehr Demokratie wagen.

Bettina Jung | So., 1. Dezember 2024 - 20:15

Dieser Begriff gefällt mir, denn was ist das Gegenteil einer Rechtspartei? Eine Unrechtspartei! Wo Argumente fehlen, müssen Verbote her. Oh, diese Pharisäer, diese Verräter, die unser Demokratie und den Rechtsstaat schreddern.

Ingofrank | So., 1. Dezember 2024 - 20:49

Sollten doch die, die meinen die AfD stünde nicht zur deutschen Verfassung ein Verbotsverfahren einleiten. Ich weiß nicht, wo da Problem liegt.
Ob wohl, das Problem liegt doch lediglich im Ergebnis. Sollte die AfD verfassungswidrig sein und verboten werden, erfolgt sofort eine Neugründung mit offenem Ausgang, was die Anzahl der Sympathisanten und potentiellen Wähler betrifft.
Wird die AfD aber nicht verboten und ihr nicht die Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen, wäre dies aber gleichzusetzen mit dem Fall der Brandmauer, ….. und vor allem der Wegfall der Begründung, die AfD an der politischen Teilhabe auszuschließen. Und das wiederum würde mehr als nur zum erstarken dieser Partei führen und als ein klassisches Eigentor mit Ansage sein.
Ich kann deshalb sagen, nur zu ! ! Wenn weiter das Ziel der Machterhaltung grün linker Politik samt ihren Blockparteien sein soll, und der Abstieg dieses Landes kontinuierlich weiter geht.
Mit besten Grüßen aus der Erfurter Republik

Markus Michaelis | So., 1. Dezember 2024 - 20:55

Ich nehme das "öffentliche und private Denken" heute so wahr, dass es verschiedene Sichtweisen gibt, die sich gegenseitig so stark ablehnen, dass man die politische Existenz der jeweils anderen Denkweisen nicht mehr dulden will.

Bei einem AfD-Verbot müsste man auseinanderhalten, wass im engeren Sinne verfassungsfeindlich ist, und was mehr unerträglich im Sinne der eigenen, nicht verhandelbaren Werte. Alleine, dass diese beiden Dinge auseinanderfallen können, kann schon eine Büchse der Pandorra öffnen, weil manche politischen Gruppen es vielleicht nicht akzeptieren werden, dass ihre unverhandelbaren Werte verhandelt werden sollen. Das ist wohl ein Problem der AfD, die es nicht zugestehen kann, dass Volk oder Geschichte verhandelt werden. Das scheint aber auch ein Problem anderer Gruppen, die *ihre* Version von Gerechtigkeit, Menschenrechten, Gott, Klima, was auch immer, als nicht verhandelbar ansehen.

Ich glaube, unsere Verfassung ist damit überfordert, sie wird das nicht auflösen.

Die Verfassung ist damit nicht überfordert, sondern der Teil
der Bevölkerung, den Sie als als Inhaber der "*ihre* Version"
bezeichnen. Die Verfassung sieht Regelungen vor, die von der
Gruppe der "*ihre* Version" nicht akzeptiert werden und mit
willfährigen Helfern und brachialer Gewalt sollen einfach andere
gewünschte Regeln einer selbstgefälligen höherwertigeren
Ideologie durchgesetzt werden. Was sich dem Ziel nicht
unterordnet, muß halt beseitigt werden "Whatever it takes".

MfG

"Was genau ist verfassungsfeindlich?" Gute Frage, zwei einfache Antworten: 1. Deutschland zum Einwanderungsland zu erklären; steht nämlich nichts davon im Grundgesetz; der Artikel 11 verbietet letztlich Einwanderung, auch wenn es explizit so nicht geschrieben steht. (Außerdem zynisch, da hiermit die normative Kraft des Faktischen propagiert wird.) 2. Die doppelte Staatsbürgerschaft befürworten; steht nämlich eindeutig im Widerspruch zum Artikel 3, wo vom Gleichheitsprinzip die Rede ist. Zudem ermöglicht die doppelte Staatsbürgerschaft es für die betreffenden, sich aus der Verantwortung für diesen demokratischen Rechtsstaat stehlen zu können - bedeutet letztlich also einen Fußtritt ins Gesicht der Demokratie.

Heinrich Dompfaff | Mo., 2. Dezember 2024 - 01:03

In einem Artikel der NZZ ist nicht von Professoren, sondern von Hochschullehrern die Rede. Dabei handelt es sich Um Juristen, die von einer Universität die Lehrbefugnis erteilt bekommen haben. es können sich also darunter Junior Professoren oder Privatdozenten also in der Regel jüngere Menschen erfunden haben. Unter diesen gibt es nun einmal viele Linke mit einem ausgeprägtem Hang zum politischen Aktivismus. Insofern wäre es sehr interessant zu erfahren, wer zu den 17 Unterzeichnung gehört, und welches Standing sie in der akademischen Juristenriege genießen. Auch wäre es es interessant zu erfahren, ob sie als Beamte mit ihrer Äußerung gegen ihren Neutralitätsgebot verstoßen haben. Hierzu hat der hochinteressante Artikel leider zu wenig gesagt.

Urban Will | Mo., 2. Dezember 2024 - 13:28

Antwort auf von Heinrich Dompfaff

die 17 Verfasser. Es scheinen in der Tat Professoren zu sein.
Was die Sache noch schlimmer macht, denn ließt man mal das Zeug, das sie da schreiben, v.a. die Zitate der AfD-Funktionäre und stellt sich vor, dass diese Zitate, meist aus dem Zusammenhang gerissen und einseitig präsentiert, aus Sicht dieser „Fachleute“ Grund für einen der tiefgreifendsten Eingriffe in die Parteiendemokratie, ein Parteienverbot, sein sollen, dann wird einem Angst und Bange.
Man müsste postwendend mal fragen, wie es denn mit der Verfassungstreue dieser Gestalten bestellt ist. Denn man kann nach dieser 0815-Auflistung nie mehr davon ausgehen, dass die in der Lage sind, Recht wirklich so zu lehren, wie es sein sollte.
Und man möchte kein „bekannt nicht-linker“ Student sein, wenn man bei einer dieser Gestalten eine Studienarbeit abgibt.

Und jetzt stelle man sich vor, solche Gestalten machen den Weg durch die Instanzen und hocken irgendwann selbst im BVG.
Gruselig.
Germania, quo vadis??

Albert Schultheis | Mo., 2. Dezember 2024 - 01:22

So sehr ich Ihre Beiträge schätze, so könnte ich mich dennoch der klamheimlichen Freude darüber kaum erwehren, die mephistophelische Schwefelpartei angeklagt und höchstrichterlich im Namen des Deutschen Volkes verboten zu sehen! Sie müssen zugeben, nach den einschlägig bekannten Sternstunden der Volksgerichtshöfe des 12-jährigen nationalsozialistischen Vogelschisses sowie den Urteilen des 1. Strafsenats des Obersten Gerichts des 40-jährigen internationalsozialistischen Menschheitsexperiments wäre ein Verbot der einzig real existierenden Oppositionspartei hinter der Brandmauer ein unerschütterlicher Ausweis, dass deutsche Volks-Justiz endlich auf der Seite des Wahren, Guten und Schönen angekommen wäre! Gut ein Fünftel bis ein Drittel des Stimmviehs einfach mal so volksgerichtlich ethnisch gesäubert! Nach dem bekannten Motto des hessischen Gerichtsdirektors "... und wenn euch das nicht passt, dann steht es euch frei, euch ...!" Irgendwie passt das doch kongenial zum Zustand dieses Landes

Lieber Herr Schultheis, wenn ich recht erinnere (Habeck-Sprech) wurde diese Aussage: "...und wenn euch das nicht passt, dann steht es euch frei, euch ...!" von einem Regierungspräsidenten gemacht, der dafür mit seinem Leben bezahlte. Ein Glück, dass es nicht viele solcher Psychopathen gibt, die für eine sicherlich unverschämte Aussage, gleich einen Mord begehen.

Christoph Kuhlmann | Mo., 2. Dezember 2024 - 02:00

Ich halte die Leute, welche die AfD unbedingt verbieten wollen für ebenso demokratiegefährdend wie die AfD selbst. Die AfD hat sicherlich einen braunen Rand, aber sie hat die Demokratie in diesem Lande auch gestärkt. Als bei millionenfacher, geduldeter, illegaler Einwanderung gegen den Willen der Mehrheit der Wähler, in dieser Frage kein einziger Abgeordneter im Bundestag die Meinung und Interessen der Mehrheit vertrat. Als die Medien Unisono (bis auf Cicero) dieser Masseneinwanderung völlig unkritisch gegenüberstanden und lieber Regierungspropaganda verbreiteten. Die AfD wird sich selbst ruinieren. Austritt aus der EU, Unterstützung eines abgewirtschafteten Diktators in Russland, der sehenden Auges in den wirtschaftlichen Abgrund steuert usw. Nun gut, das mit dem wirtschaftlichen Abgrund hat rot-grün auch drauf, wenn man sie nicht abwählen könnte. Zurück zum Thema, nachdem die volle Bandbreite der Meinungsfreiheit Verfassungsgemäß wieder genutzt werden kann, ist es Zeit für Argumente.

Ernst-Günther Konrad | Mo., 2. Dezember 2024 - 11:52

Es stellt sich für mich die Frage, ob diese Rechtsgelehrten es nicht besser wissen und natürlich berechtigt eine andere Rechtsmeinung vertreten oder ob sie einen bestimmten Zweck verfolgen. Vielleicht hoffen sie ja, weil sie aus der Hochschullehre kommen, den Eindruck erwecken zu können, wenn die Lehre es so sieht, müsste das BVerfG es auch so sehen. Manch einer will sich vielleicht auf nur für den Fall danach positionieren, sollte das BVerfG tatsächlich eine Verfassungsfeindlichkeit ausurteilen und seine eigene NPD-Urteile nicht mehr anerkennen und stattdessen dem politischen Einfluss folgen. Es gibt etliche ehem. Verfassungsrichter und eben auch andere Verfassungsrechtler, die keine ausreichenden Gründe für ein Parteiverbot sehen. Ich persönlich denke, das BVerfG wäre gut beraten, den Antrag abzulehnen und nicht zur Entscheidung anzunehmen. Würde es den Antrag annehmen wäre die AFD wahlwirksam auf Dauer noch stärker in aller Munde. Jedenfalls ist der Antrag Wahlwerbung für die AFD.

Hans Schäfer | Mo., 2. Dezember 2024 - 12:33

Es lohnt sich nicht über die substanzlose Stellungnahme zu diskutieren.
Abheften im Ordner " versuchte Wahlkampfhilfe".