Zahlreiche Menschen
Auch in Corona-Zeiten sollte das Individualrecht Vorrang genießen / dpa

Gesellschaft in Corona-Zeiten - Individualrecht geht vor Allgemeinwohl

Egal ob es um die Impfpflicht geht oder andere Einschränkungen individueller Freiheitsrechte: Stets wird mit dem Gemeinwohl argumentiert. Doch das Gemeinwohl ist insbesondere in pluralistischen Gesellschaften eine Konstruktion. Es ist der bigotte Appell all jener, die gerne vom Mitmenschlichkeit reden, aber Gehorsam meinen.

Autoreninfo

Alexander Grau ist promovierter Philosoph und arbeitet als freier Kultur- und Wissenschaftsjournalist. Er veröffentlichte u.a. „Hypermoral. Die neue Lust an der Empörung“. Zuletzt erschien „Vom Wald. Eine Philosophie der Freiheit“ bei Claudius.

So erreichen Sie Alexander Grau:

„There’s no such thing as society“, stellte einst Margaret Thatcher fest. Und natürlich hatte Thatcher recht. Es gibt keine Gesellschaft. Eine Gesellschaft ist eine soziale Konstruktion. Deshalb auch können Gesellschaften keine Interessen haben, keine Werte und keine Ziele. Und auch das Wohl von Gesellschaften kann man nicht fördern. Immer nur das Wohl Einzelner.

Aber das berühmte Zitat von Thatcher geht noch weiter. Die Premierministerin fuhr fort: „There are individual men and women and there are families. And no government can do anything except through people, and people must look after themselves first.” Auf Deutsch: Es gibt nur einzelne Männer und Frauen und es gibt Familien. Keine Regierung kann etwas tun, außer durch Menschen. Und die Menschen müssen zunächst einmal auf sich selber achten.

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naemberch | Sa., 4. Dezember 2021 - 12:25

Antwort auf von Brigitte Miller

Das wird aber von Lauterbach & Co als alleiniger Erfolg der Impfung verkauft.

Ernst-Günther Konrad | Sa., 4. Dezember 2021 - 12:49

Antwort auf von Brigitte Miller

Ich habe diesen Beitrag von ART Extra schon vor zwei Wochen gepostet. Er war nur kurz veröffentlicht, wurde dann aber nachträglich gelöscht. Mal sehen, ob das bei Ihnen auch der Fall sein wird.

Leidensgenosse lieber Herr Konrad, was für eine Duplizität. Zwei meiner Kommentare wurden nicht angenommen. Warum? Ich kann nur ahnen.
In diesen standen Passagen, die später in Cicero-Artikeln ebenfalls zu
lesen waren. Ich bin überzeugt, daß dieser Kommentar ebenso nicht
angenommen wird. Libertas loquendi ubi es?!

Urban Will | Sa., 4. Dezember 2021 - 09:15

überschritten, bzw. seitens der „Gemeinschaft“, also des Wahlvolkes, überschreiten lassen. Die Sackgasse, schon von Beginn der Pandemie an immer wieder angesprochen, in die sich die Obrigkeit bewegt hat, bzw. willfährig von ihren Einflüsterern treiben ließ, sie ist mittlerweile zu eng, um noch umzukehren.

Man hat keine Sekunde daran gedacht, dass die Menschen als Individuen in einem freiheitlichen System Eigenverantwortung zu tragen haben!
Offensichtlich ist ein großer Teil unserer Gesellschaft hierzu nicht mehr fähig, man reduziert sich auf betreutes Denken und schreit drauf los, wenn andere nicht mitmachen.
Die Gesellschaft als Hammelherde. Ein katastrophale Entwicklung, denn jederzeit könnte man mit dieser Gesellschaft alles machen.

Es wird am Ende darauf hinauslaufen, dass die Freiheit dauerhaft nur noch ein Schattendasein genießen wird. „Geduldet“, wo sie dem Kollektiv nicht im Wege steht. Beim Thema Klima läuft man sich schon warm.
Der Totalitarismus erlebt seine Renaissance.

Gerhard Lenz | Sa., 4. Dezember 2021 - 09:20

Befreie den Menschen von sämtlichen Reglementierungen durch die "Allgemeinheit", und schon ist alles gut? Denn das ist es, was er braucht: Die Freiheit "von" allem, was ihn einschränken könnte, im konkreten Fall die Maßnamen zur Bekämpfung der Pandemie.

Nun ist der Mensch nicht nur ein individuelles, sondern auch ein soziales Wesen. Jeder Mensch, so er nicht ein Soziopath ist, sucht Gemeinschaft, Nähe zu anderen Menschen, in welcher Form auch immer. Und das funktioniert nur durch Regeln. Menschen verhalten sich eben nicht automatisch in ihrer Individualität auch sozial verantwortlich.

Weiter: Freiheit "von" muss auch die Freiheit "vor" vermeidbaren Gefährdungen beeinhalten. Derjenige, der mit seinem Auto durch eine Spielstrasse rasen möchte, muss daran gehindert werden. Steht das in der Verfassung?

Derjenige, der möglicherweise ein gefährliches Virus in sich trägt, darf nicht im Namen der Grundrechte "seine" Freiheit ausleben, dieses Virus in Freiheit weitergeben zu können.

….sondern am besten schon von der Wiege an.
Es steht jedem frei, sich zu schützen. Man kann sich impfen, FFP3-Masken tragen, soziale Kontakte einschränken usw.
Was man nicht verlangen kann, ist die Abnahme jedweder Lebensrisiken durch den Staat sowie die Einschränkung der Grundrechte Dritter in diesem irrwitzigen Ausmaß.
Die Grundrechte waren ursprünglich als Abwehrrechte des Bürgers gegenüber eines allzu übergriffigen Staats gedacht.
Es mutet daher nun geradezu grotesk an, dass aus ihnen nun ein Staatsauftrag geframt wurde, insbesondere in diesem Ausmaß mit offener Diskriminierung (übrigens aufgrund eines Kriteriums „Impfstatus“ und nicht etwa aufgrund einer tatsächlichen Infektiosität!), Beweislastumkehr, Rechtsdurchsetzung durch private Dritte. Es kommt geradezu einer Vergewaltigung des ursprünglichen Zwecks des GG gleich.
Wer hier natürlich wieder an erster Stelle applaudiert, ist allerdings wenig überraschend…

als staatliches Framing. Meine Güte, geht's noch hanebüchener?

Auch sonst greift Ihre Argumentation viel zu kurz. Grundrechte sind (auch) Abwehrrechte gegen den Staat. Aber der Staat besteht nach üblicher Definition auch aus dem Staatsvolk, also auch Ihnen und mir. Damit verleiht Ihnen unsere Verfassung nicht nur Rechte, sie verpasst Ihnen auch Pflichte, z.B. sich anderen Bürgern gegenüber verantwortlich zu verhalten.
Es erhebt ferner den Anspruch, den Einzelnen weitestgehend gegen Gefahren zu schützen - Gefahren, die er nicht selbst zu verantworten hat. Sie lieben es ja, ständig Raucher, Trinker und Übergewichtige mit den Opfern einer nicht-verschuldeten, potentiell todbringenden Viruserkrankung auf eine Stufe zu stellen.

Das ist etwa völlig anderes als ihr angeblicher "Schutz vor jedwedem Lebensrisiko". Stattdessen möchten Sie offensichtlich den Umgang mit Corona zur Privatsache zu erklären. Angesichts der gegenwärtigen Situation eine einzige, grob fahrlässige Idiotie.

Grundrechte sind vor allem(!) Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen den Staat. Es grenzt an Idiotie, den Ihnen zugrunde liegenden Zweck in sein Gegenteil zu verkehren.
Und ebenfalls nein, Herr Lenz. Es gibt keine Bürgerpflichten eines Bürgers, die ausgerechnet der Staat durchzusetzen hat. Welchen Anspruch "es"(?) erhebt, haben Sie nicht ansatzweise verstanden. Offensichtlich auch nicht das Bundesverfassungsgericht, dass mit jüngstem Beschluss jeder zukünftigen Regierung quasi einen Freibrief für praktisch jedwede Massnahme ausgestellt hat, ohne dass sie beugen können muss, dass diese Massnahme verhältnismässig, effektiv und/oder wirksam ist.
Sie begreifen ja schon nicht, dass sich jeder Bürger mit Impfung, Maske, Kontaktvermeidung sehr wohl selbst schützen kann, wenn er will und der Staat hier keinesfalls nötig ist.
Raucher, Adipöse und/oder Trinker belasten das Gesundheitssystem viel stärker und seit Jahrzehnten. Alleine darum ging es mir. Ich hatte damit bisher kein Problem.

Glücklicherweise gibt es kein homogenes Staatsvolk, jeder ist anders. Insofern ist es etwas anderes, ob man sich einigermaßen pandemiegerecht verhält, oder zu einer Impfung verdonnert wird. Insbesondere deshalb, weil man durch eine erwungene Impfung auch niemanden schützt, außer bestenfalls sich selbst vor anderen Geimpften. Ein Impfzwang wäre deshalb ein unangemessener Eingriff in das persönliche Recht auf Unversehrtheit. Sie hätten ja recht, wenn die Impfung letztendlich zur Ausrottung des Virus, also Herdenimmunität führen würde, aber das Gegenteil ist der Fall. Nun läßt sich diese nur unter Inkaufnahme vieler Opfer erreichen, was natürlich unakzeptabel ist, jedoch ist eine Zwangsimpfung lange nicht so wirkungsvoll, dass diese irgendwie gerechtfertigt wäre. Auch ist der Verzicht auf Testungen von Geimpften nicht zu rechtfertigen, dann könnte man auch ganz darauf verzichten.

wo fängt das an und wo hört das auf? Haben Sie den Artikel überhaupt gelesen? Allgemeinwohl als Totschlagargument! Wo bleibt die Differenzierung?

"Eine einzelne Pflegekraft gefährdet die Gesundheit eines Patienten, wenn sie sich nicht impfen und testen lässt. Zudem wird niemand gezwungen, Pflegekraft zu werden. Hier ist eine Impfverpflichtung also angemessen.
Nicht angemessen hingegen ist es hingegen, die Grundrechte eines Einzelnen, nennen wir ihn Karl Müller, außer Kraft zu setzen, weil möglicherweise und unter gewissen Umständen vielleicht das Allgemeinwohl gefährdet sein könnte. Ein solch laxer Umgang mit Grundrechten verbietet sich."

Dem ist nur wenig hinzuzufügen!

NZZ:
"Öffentliche Tribunale zum Schutz der angeblich gefährdeten Volksgesundheit kennt man aus autoritären Gesellschaften. Man kann den Versuchen, sie schleichend zu etablieren, gar nicht vehement genug entgegentreten."

Wer hats erfunden?

Wo ich gestaunt habe, dass diese Ansicht/Agenda ausgerechnet von Margaret Thatcher kam. Aber wahrscheinlich hat man sowieso durch die vielen Macht-Filter eine sehr eingeschränkte Informations-Wahrnehmung.

Jetzt komme ich zur Wahrnehmung & den Regeln, die gute Bubis den bõsen Bubis aufzwingen wollen nach alten Methoden: "& willst du nicht mein Bruder sein, so schlage ich dir den Schädel ein"-Sinngemäß!

Aber wie sagte mein Professor immer zu mir: "Was zu beweisen wäre!"

Wenn also eine Aussage von Ihnen oder des Herr Schuberth kommt, "wir Ungeimpften sind Verantwortlich für die Ausbreitung des Virus", dann ist das ihre/eure persönliche Meinung, aber auch nicht mehr. Das gleiche trifft auch auf die Wahrnehmung zu, ob wir z.B. noch Demokratie haben oder bereits in einer Diktatur leben. Die Frage ist subjektiv, denn wo hört Ordnung auf & fängt Unordnung an.

Oder wie ich immer sage: "10 Leute - 11 verschiedene Meinungen".

Apropos Regeln, die ersten für uns Menschen waren die 10 Gebote!

Romuald Veselic | Sa., 4. Dezember 2021 - 09:38

essentiell. Ein Appell an Vernunft und Aufklärung, statt Verklärung und Aberglaube = Bigotterie.

1 Und auch das Wohl von Gesellschaften kann man nicht fördern. Immer nur das Wohl Einzelner.
Richtig! G2+ Maßnahme ist nichts anders, als Fortsetzung des Faschismus m. anderen Mitteln.

2 Individuum geht vor Kollektiv, Einzelner vor Gemeinwohl.
Nichts hab ich mehr gehasst in meiner "vordeutschen" Phase, als das demagogische Wort - Kollektiv.
Oder obskure Sprüche: Wir sitzen alle in einem Boot. Wobei die einen dabei mehr naß werden, als der Rest in diesem idiotischen Vehikel.

Ich würde es so formulieren: Recht auf Antimeinung, ist Basis des individuellen Andersseins.

ZB: "Du kannst deine Meinung äußern, da wir Meinungsfreiheit haben. Aber ich pfeife auf deine Meinung, weil wir eben diese Meinungsfreiheit haben."

Ihren Kommentar empfinde ich maßgeschneidert für mich, dem Individuum.
Besonders Punkt 2. Selbst in einem Kollektiv bewahre ich meine Individualität.
Ich bin Ich, von Geburt an ein Unikat. Als solches entwickelte ich mich bereits im Mutterleib. Ich bin extrovertiert, neugierig auf Gespräche, auf Gegensätze ande-
rer Meinungen, Wie Sie schön schreiben lieber Herr Veselic, "Recht auf Antimei-nung ist die Basis des individuellen Andersseins".

Ein Beispiel. Vor Corona war ich in einem "Nichtvorzeigealtersheim" sporadisch
in einem kleinen Kreis "meiner Alten". (*innen erspare ich mir). Sie haben kaum
gute Erinnerungen an ihr Leben. Aber bleiben, jeder auf seine Art und
Weise, ein Individuum. In einer Gemeinschaft, die ihre finanzielle Notlage zuläßt.
Diese Gemeinschaft konnten sie sich nicht selbst aussuchen.

Wolfgang Borchardt | Sa., 4. Dezember 2021 - 09:42

Ein kluger Beitrag, vielen Dank. Eine Geselschaft kann nicht besser sein, als ihre Individuen, insbesondere die an verantwortlicher Stelle. "Volksgemeinschaft" und "sozialistische Gesellschaft" waren die vorangetragenen Banner, in deren Schutz sich wiederum Indivduen bereichert und Macht gesichert haben. Und es lieferte die Definition und die Handhabe gegen "Volksschädlinge", die nun bequem ausgesondert werden konnten. Das nur zur Erinnerung, weil es uncool geworden ist, sich mit deutscher Geschichte zu beschäftigen. Es bleibt noch die Frage, ob die Politik das Primat der "Gesellschaft" als Machtmittel angestrebt hat (3.Reich, DDR), oder ob es die Notbremse einer verschlafenen Poltik ist.

Hans Jürgen Wienroth | Sa., 4. Dezember 2021 - 10:25

Warum sollen für Pflegekräfte Sonderregeln gelten? Wissenschaftler können nicht sagen, ob und wieviel ansteckender Ungeimpfte sind. Darf man Pflegekräften das Individualrecht absprechen, weil sie helfen wollen?
Zurück zum BVerfG-Urteil. Das Gericht hat sich (auch durch die Vielzahl an Einwendungen) nicht einmal zur Anhörung durchgerungen. Es hat sich, wie beim „Klimaurteil“, auf (einseitige?) „wissenschaftliche“ Expertisen gestützt und aus vorhandenen Texten ganze Passagen übernommen. Hätte es sich mit der Thematik beschäftigt, wären andere Meinungen zu Wort gekommen und im Urteil widerlegt. Davon habe ich bisher nichts gelesen.
Das Grundproblem bei der auslegenden Rechtsprechung ist, dass kein Gesetz mehr unbedingte Gültigkeit hat. Die Richter können sich jeden Artikel, jeden Paragrafen so zurechtlegen, wie es ihnen genehm ist. Damit ist jeder Rechtsstaat ausgehebelt. Die nächste Stufe ist die Aneignung der Gesetzgebung durch Gerichte, wie es beim EUGH bereits tw. der Fall ist.

Maria Fischer | Sa., 4. Dezember 2021 - 10:35

Die Diskussion Freiheit versus Impfung verschleiert die wichtigen Daten.
Das Durchschnittsalter der mit Corona verstorbenen beträgt nach wie vor 83 Jahre.
Die sind zu 90 % geimpft.
Wie soll die Zukunft aussehen: Alle 5 Monate Freispritzen? In jeder Altersgruppe?

Ja, Frau Fischer, so wird die Zukunft wohl tatsächlich aussehen.
Vom Impf-Abo wird bereits ungeniert gesprochen.
1/2 jährliche Impfstatus-Updates, sonst werden die "Freiheiten" genannten Vergünstigungen wieder kassiert.
Als nächster Schritt wird vermutlich das Recht auf Leistungen der Krankenversicherung vom Wohlverhalten des Versicherten abhängig gemacht.
Ohne Unterwerfungsgesten kein Recht auf Teihabe...

Dorothee Sehrt-Irrek | Sa., 4. Dezember 2021 - 10:35

nicht recht.
Das Individualrecht ist ein Übergang aus einer Gesellschaftlichkeit in immer wieder Gesellschaftlichkeit, will sagen, es bleibt nicht bei sich und ist auch nicht mit sich selbst identisch als Entstandenes.
Es kann aber keinesfalls übersprungen oder ausgelassen werden.
Das Gemeinschaftsrecht mag bis zur Verordnung in das Individualrecht hineinreichen, es kann es aber nicht auflösen und umgekehrt kann das Individualrecht bis ins Gemeinrecht hineinragen als Wegweisendes, es kann es aber nicht überflüssig machen.
Was sich zuletzt durchsetzt, hat viel mit Werten, Wissen, aber auch Mut und Möglichkeiten zutun -> Verständigung?
Wer das nicht aushält, tut mir schon ein bisschen leid.
Den Artikel lese ich sicher auch noch.

Nicht nur Gesellschaft, auch Familie, ja, selbst Individuum ist eine soziale Konstruktion. Und natürlich gilt das insbesondere für Individualrechte wie auch für Allgemeinwohl.
Im Strafrecht gibt es das Ziel "Generalprävention". Wie will man das rechtfertigen, wenn die Allgemeinheit "nur" eine Konstruktion ist?
Weiter: wie ist denn das mit den Individualpflichten? Davon steht nichts im Grundgesetz. Ist damit gemeint, dass es die nicht gibt?
Das Missverständnis besteht mE darin: da das Grundgesetz nur Individualrechte sichert, glaubt Herr Grau, dass das PRINZIP "Individualrecht" gelte. Aber das GG sieht nur keinen Bedarf, die Rechte des Staates, der Allgemeinheit zu schützen, sondern lediglich den Bedarf, sie einzuschränken - siehe Artikel 19 GG.

In der Pandemie geht es nicht um Sekt oder Selters. Grundrechte lassen sich ebenfalls nicht in Primär- oder Sekundärrechte einteilen. Das Bundesverfassungsgericht hat übrigens lediglich geurteilt, dass die "Bundesnotbremse" zum Zeitpunkt ihres Erlasses ein angemessenes Instrument gewesen sein soll. Mehr nicht.

In Deutschland sind Grundrechte grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Individuen gegenüber dem Staat zugestanden werden und Verfassungsrang genießen. Sie VERPFLICHTEN EINZIG den Staat und BERECHTIGEN EINZIG Private. Grundrechte sind unveräußerlich, dauerhaft und einklagbar.

Der Wiederspruch zwischen verfassungsrechtlichen Grundrechten und der Gemeinschaft ist konstruiert und nicht gegeben. Deshalb wird es lediglich eine Impfpflicht und keinen Impfzwang geben. Es sei denn man will das Grundgesetz mit 2/3 Mehrheit ändern.

Spätestens dann würde es Zeit in die Schweiz überzusiedeln.

Christa Wallau | Sa., 4. Dezember 2021 - 10:37

Wenn in der Corona-Debatte das "Allgemeinwohl" als höchster Wert gesetzt wird, so heißt das: Gebündeltes Eigeninteresse gegen das Recht des Einzelnen auf seine individuelle Freiheit u. körperliche Selbstbestimmung.
Sollte dies zum Prinzip erhoben werden, können in Zukunft sofort Maßnahmen gegen Alkoholiker, Süchtige aller Art, Arbeitsunwilige usw. eingeführt werden.

"Allgemeinwohl" läßt sich bei Corona zudem nicht genau definieren, weil e i n d e u t i g e Erkentnnisse darüber, wie der Wegfall v. Einschränkungen u. die Unversehrtheit a l l e r überhaupt herzustellen ist, bislang nicht vorliegen.

Eine Mehrheit in D ist offenbar mit Impfungen in Dauerschleife einverstanden, weil sie ihr normales Leben damit wiederzuerlangen hofft, u. sie verlangt dafür Zwangsmaßnahmen für alle anderen.

Dies bedeutet nichts anderes als "Massen-Rechte" gegen "Minderheiten-Rechte" und widerspricht damit eindeutig dem GG, das expressis verbis alle Grundrechte nur dem
EINZELNEN Menschen gewährt.

Maria Fischer | Sa., 4. Dezember 2021 - 10:39

"England, die erfassen ihre Zahlen nicht nur besser, die gehen auch offener damit um und versuchen die Bevölkerung nicht ständig einen vom Pferd zu erzählen: Der Anteil der Geimpften in der Altersgruppe 60+ auf den Intensivstationen beträgt 81% und deckt sich somit mit den Beobachtungen in Israel im Sommer."

Karl-Heinz Weiß | Sa., 4. Dezember 2021 - 10:48

Der Verweis auf Margaret Thatcher weckte schlimme Erwartungen-aber am Ende des Beitrags: volle Zustimmung. Der Weg zum chinesischen Freiheitsbegriff wird von immer mehr als denkbar betrachtet. Spätestens beim Thema Klimaschutz-Maßnahmen dürfte der Thunberg/Neubauer-Alarmismus für weiteren Zulauf sorgen. Herr Bach vom IOC gehört schon jetzt zu den Anhängern. Respekt vor der Leitung des Damentennis-Weltverbands, der den (noch) westlichen Freiheitsbegriff verteidigt, trotz Drohungen und finanziellen Einbußen.

Klaus Damert | Sa., 4. Dezember 2021 - 10:53

"Der permanente Rückgriff auf das Allgemeinwohl ist nichts anderes als ein in süßlichen sprachlichen Zuckerguss eingekleisterter Befehl. " - Das bestätigt wieder einmal meine Überzeugung, dass sich D auf dem Weg in eine neue DDR befindet. Dort war auch das Individuum der Feind. Allerdings kann nur verteilt werden, was vorher erarbeitet wurde und das macht nicht der Staat - daran ist die DDR gescheitert. Jetzt holt man sich Millionen von Leuten ins Land, die von staatlicher Unterstützung leben und zusätzlich unsere Kultur verachten. Hinzu kommt eine immer größere Anzahl von "schon länger hier Lebenden", die mangels Qualifikation oder aus Bequemlichkeit der Gemeinschaft zur Last fällt. Das desaströse Bildungssystem, in dem teilweise nicht einmal mehr Elementarkenntnisse vermittelt werden, erweitert diesen Kreis immer mehr. Ohne eine Fixierung auf Eigenverantwortung und Leistungsprinzip ist dieser Staat am Ende, die Ampel lässt Schlimmes befürchten! Staat ohne Ende.

gabriele bondzio | Sa., 4. Dezember 2021 - 11:00

alles kommt ans Licht der Sonnen.“...sagte meine Mutter in meiner Kindheit öfters, wenn ich mich aus einem Schlamassel raus reden wollte und meinen Bruder vors Loch schieben wollte.

Bei der Bereitschaft, Grundrechte für einen hilflosen Aktionismus außer Kraft zu setzen, ist es jedoch nicht geblieben, es wurde nach einem Sündenbock gesucht.
Um die Fehler, die lange vor Corona passiert sind (siehe Gesundheitswesen) zu verschleiern und natürlich dem Impfen einen überragenden Status, mit viel Versprechungen, zu verleihen. Leider haben sich die meisten in Luft aufgelöst.

Der „bigotte Appell all jener, die gerne vom Mitmenschlichkeit reden, aber Gehorsam meinen“, ist nicht ganz aufgegangen. Es denken noch genügend Menschen nach.

- Prof. Dr. Zastrow über Panikmache auf Intensivstationen, die er für überzogen hält
-Lagebeurteilung durch einen deutschen Mediziner(Prof. Dr. Günter Kampf ) in der Fachzeitschrift “The Lancet” zum Thema Treiber der Pandemie

Helmut Bachmann | Sa., 4. Dezember 2021 - 11:02

hätten Sie den Abschnitt über die Pfleger etwas zurückhaltender formuliert, wäre es einfach wieder ein genialer Artikel. Denn das, was Sie da als Begründung nehmen gehört eben ersteinmal richtig geprüft, dann kann eine Impflicht für Pfleger richtig sein. Richtig ist, dass durch das Wegfallen der Testung bei Geimpften, das Gefärdungspotential aufrecht erhalten wird und das Testungen für Ungeimpfte somit ausreichen könnten. Wichtiger: Der Kollektivismus scheint mir immer das Mittel der Wahl von Leuten zu sein, die ihre Meinung nicht durchsetzen können. Sie nutzen dann Moral, Sündenböcke und Nudging, um ihre Ziel zu erreichen. Am Wichtigsten: Bei einem solchen Vorgehen bleiben immer (!) andere gesellschaftliche Belange auf der Strecke. Dem neuen "Gemeinwohl" war es bezeichnenderweise zunächst völlig egal, wie es den Kindern geht.

Martin Falter | Sa., 4. Dezember 2021 - 12:00

einen Käse gelesen.....

Dann gehört mir also jetzt die Autobahn -
weil Gesellschaften ja nichts schaffen können und sie keine Werte haben?

Was Sie Herr Grau propagieren ist das Recht des Stärkeren.

In Notsituationen wie einer Pandemie muss sorgfältig abgewägt werden zwischen Individual und kollektiv Rechten. Es kann daher sein, dass individuelle Rechte beschränkt werden. Dies aber nur auf Zeit und unter ständiger Überprüfung.

Es ist aber gerade ein Problem unserer Zeit das jeder immer mehr Rechte für sich fordert. Dies wird ja auch hier lauthals beklagt wenn es in den Kram passt.

Unsere Demokratie ist stark genug um die Pandemie zu überstehen.

helmut armbruster | Sa., 4. Dezember 2021 - 12:07

und er hat vollkommen Recht.
Das oberste Gericht, berufen die vom GG definierten Grundrechte zu schützen, macht genau das Gegenteil. Nämlich es beschneidet und reduziert sie.
Und wo bleibt der Aufschrei?
Nirgends. Daher ein Lob der Philosophie und für Herrn Grau. Es ist schön, dass es noch Menschen gibt, die sich der Wahrheit verpflichtet fühlen und sonst nichts anderem.

W.D. Hohe | Sa., 4. Dezember 2021 - 12:30

Aneignung der Gesetzgebung durch Gerichte, Herr Wienroth.
Eine >erhebiche< Entwicklung
..eine Folge von Führungsverlust, einhergehend mit Autoritätsverlust - gefolgt von ???
Wie sollen jene, die die Ursache dieser Kette sind, Ersteres wieder herstellen ?
Eher unwahrscheinlich.
Nach meiner Meinung unmöglich
Wird völlig unterschätzt bzw. in Kauf genommen.
Motto: Ich - jetzt, hier und heute

G.Siegwart | Sa., 4. Dezember 2021 - 13:00

In aller Kürze:
Das Totschlagargument ist der Individualismus, der für jeden Schwachsinn in Stellung gebracht wird. Es ist die Entscheidung des Individuums, sich nicht impfen zu lassen. Aber wenn dieses Individuum schwer erkrankt, dann soll die Allgemeinheit, die Gesellschaft für die Pflege auf der Intensivstation sorgen. Also wenn schon, denn schon. Das Individuum hat keinen Anspruch auf Gesundheitsschutz. Eben. Die vielen Toten sind Einzelschicksale, interessieren nicht. Für die Naziideologie entscheidet sich das Individuum. Die Gesellschaft? Scheiß egal. Verantwortung für die Mitmenschen? Scheiß egal. So undifferenzierten Unsinn muss man erst mal schreiben.

Ernst-Günther Konrad | Sa., 4. Dezember 2021 - 13:19

Ein guter und wichtiger Artikel Herr Grau. Ich bin da völlig Ihrer Meinung. Nur habe ich die Überlegung, das am Ende einer solchen "Gesellschaft", die ja "Solidarität" üben soll, doch das Interesse des einen oder weniger Einzelner steht, die nur die "Gesellschaft", eine angebliche Mehrheit als Werkzeug nutzt, um am Ende des Tages auf diese Weise sein erklärtes Ziel der Machtübernahme durch gesteuerte Massen verfolgt. Das Recht des Einzelnen ist die Freiheit des anderen, so er nicht manipuliert ist und nicht unter Druck gesetzt, frei denken, reden und entscheiden darf. Und genau das ist derzeit die Corona Politik. Keine Gruppen/Veranstaltungen, Zusammentreffen mehrerer Menschen, um sich zum Thema auszutauschen. Nur die geimpften, die eh überzeugt sind sollen sich stärken. Alle anderen, die Gegner, die einzelnen Verschwörer, die Rechten, die Skeptiker, sie sollen mit ihrer persönlichen Freiheit einsam untergehen. Im Zweifel hilft der Piecks die Freiheit wieder zu erlangen? Wirklich?

W.D. Hohe | Sa., 4. Dezember 2021 - 14:25

Zitat: "Für die Naziideologie entscheidet sich das Individuum. Die Gesellschaft? Scheiß egal. Verantwortung für die Mitmenschen? Scheiß egal. So undifferenzierten Unsinn muss man erst mal schreiben. "
Eine persönliche Polemik wie die Ihre ist und fällt sicher leichter.
Herr Siegwart
Schrill statt Inhalt

Jost Bender | Sa., 4. Dezember 2021 - 14:33

Eine 'Grauzone' diesmal ganz in Schwarz-Weiß - ohne die von mir sonst so geschätzten Grautöne? - Das finde ich schade: Zunächst: Das 'Gemeinwohl' ist tatsächlich kein 'Phantasma', sondern u.a. ein Verfassungsbegriff & ein im GG verankerter 'Zielwert' der Politik, explizit erwähnt z.B. in Artikel 14, wo sogar von den "Interessen der Allgemeinheit" gesprochen wird.
Für die Väter & Mütter der Verfassung war es also ein selbstverständlicher Zielwert, der sich nachträglich nicht einmal auf das Thema 'Eigentum & Verantwortung' reduzieren lässt.
Auch das berühmte Böckenförde-Diktum, wonach der freiheitliche [...] Verfassungsstaat von Voraussetzungen lebt, die er nicht selbst garantieren kann, weist auf 'gesellschaftliche Werte' hin, ohne die auch Individualrechte nicht garantiert werden können.
Das Problem bei den jüngsten Entscheiden des BVerfG liegt m.A.n. woanders: z.B. in der Absolutsetzung des Lebensschutzes ggn anderen Verfassungsgütern - & ... siehe Interview mit Prof Müller-Franken

W.D. Hohe | Sa., 4. Dezember 2021 - 14:46

Fußt ausgeübte Polemik und/oder
Verunglimpfung inzwischen auf Gesellschaftsrecht ?

Bernd Muhlack | Sa., 4. Dezember 2021 - 17:23

Ist das nicht bemerkenswert; für ciceronische Verhältnisse.
Weiter so: es lebe der Diskurs!

Werter Dr. Grau ein sehr guter Artikel - wie meist.

Individuum <=> Gesellschaft
Ist das ein Antagonismus, gar ein Oxymoron?

Im Arbeitsrecht unterscheidet man zw. dem individuellen u kollektiven Arbeitsrecht.
"Alle Räder stehen still, wenn den starker Arm es will!"
Der einzelne AN ist NIX, erst die Gemeinschaft macht stark; vgl. BetrVG, TVG etc.
Lassen wir das.
(vor allem unter Bezugnahme auf PM Thatcher).

Welch erbauende, ewig lesbare Traktate wurden schon über die "GESELLSCHAFT" geschrieben!
Viel Unsinn war jedoch auch dabei.

Sie erwähnen Art. 19 GG; dazu gehört immer die Lektüre des Art. 79 GG; das sind quasi Zwillinge!
"VOLK" wird erwähnt - wie es auf dem Reichstag prangt!

Individuum-Gesellschaft-VOLK!?
Freiheit als solche!?.
Es ist immer eine Frage des Standpunktes!

Eines noch:
"unhintergehbar"
ein mMn rhetorisches Highlight!
?
ich habe dieses gar treffliche Wort "gespeichert"!

G.Siegwart | So., 5. Dezember 2021 - 09:21

Der intellektuelle Höhenflug des Herrn Grau macht eindeutig klar: Wir leben in einer Diktatur. Verlust aller Individualrechte: Ich darf nicht mehr saufen, wo, wann und mit wie vielen ich will, ich muss Maske tragen, ich werde kontrolliert. Einzig die Querdenker wehren sich dagegen. Sie verprügeln Journalisten und Polizisten, die Büttel der Diktatur, tragen konsequent keine Maske, sie spucken mir in Gesicht. Bravo, die Retter der Individualrechte und der Demokratie. Gesundheitsschutz? Jedem seine Angelegenheit. Es ist schlimmer als unter den Nazis. So ein paar Tote gehen mich nichts an. Wären ohnehin bald gestorben. Die Kinder schützen? Sollen die Eltern machen. Ich will meine Freiheit leben. Wenn ich dadurch jemanden anstecke? Pech gehabt. Zur Freiheit gehört auch Verantwortung, aber nur für mich. Die angebliche Pandemie ist der Versuch der Juden, die Weltherrschaft zu erringen. Wird man ja wohl noch sagen dürfen. Kann auch ein provierter Philosoph Schwachsinn schreiben?

Gunther Freiherr von Künsberg | Mo., 6. Dezember 2021 - 18:43

Das GG formuliert leider nur Grund r e c h t e und keine Grundpflichten. Das führt dazu, dass jedermann glaubt definieren zu können, was seine Rechte sind, ohne lästige Überlegungen hinsichtlich seiner Pflichten anzustellen. Geradezu erschreckend ist, mit welcher Selbstverständlichkeit einzelne Foristen ihre individuellen Rechte fordern ohne die Konsequenzen der Durchsetzung dieser Rechte in Betracht zu ziehen. Wenn ca. 60 Mio Geimpfte ca. 20 Mio Ungeimpften gegenüberstehen, aber 80 % der Coronapatienten auf den Intensivstationen Ungeimpften sind, und damit eine vollständige Auslastung der Intensivstationen bewirken, und Patienten mit anderen lebensbedrohlichen Krankheiten deshalb nicht ohne Flugzeugtransport behandelt werden können oder wenn dadurch Triage-Entscheidungen von Ärzten getroffen werden müssen ist m.E. der Punkt erreicht, an dem das Bestehen auf individuellen Grundrechten konkrete Schäden bis hin zum Tod Andere führen. Das ist Missbrauch von Grundrechten.