- Bundesrechnungshof rügt Nachtragshaushalt 2023
Der Bundesrechnungshof sieht auch den Nachtragshaushalt fürs laufende Jahr als eine Verletzung der Schuldenbremse, also einen erneuten Verfassungsbruch.
Der Bundesrechnungshof, die oberste Finanzaufsicht, rügt die Bundesregierung für den Nachtragshaushalt 2023, den die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorlegte. Er soll am 14 Dezember im Bundestag genehmigt werden. Dieser Etat ist laut einer Stellungnahme des Rechnungshofes auch wieder verfassungswidrig. Darüber berichtet die Bild-Zeitung.
Die Prüfer kritisieren, dass die Ampel sogenannte Sondervermögen weiterhin „nicht bei der Berechnung der in der Schuldenregel einzubeziehenden Kreditaufnahme“ berücksichtige. „Dies wäre aus Sicht des Bundesrechnungshofes jedoch geboten.“ Weiter heißt es in dem Dokument: „Die Berechnung der Bundesregierung hinsichtlich der für die Schuldenregel maßgeblichen Kreditaufnahme ist nach Auffassung des Bundesrechnungshofs deshalb unvollständig.“ Die Bundesregierung habe damit Schulden in Höhe von 14,3 Milliarden Euro an der Verfassung vorbei getrickst.
Die Stellungnahme ist nicht verbindlich. Der Bundesrechnungshof hatte schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kritisiert, dass die Konstruktion von Sondervermögen, die zeitlich und thematisch umgebucht werden, nicht verfassungsgemäß sei.
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