- Gericht verhängt Ordnungsgeld gegen NDR
Eigentlich ist der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk in besonderer Weise der „wahrheitsgemäßen“ Berichterstattung verpflichtet. Der NDR allerdings weigert sich, eine falsche Berichterstattung vollständig zu korrigieren. Er soll nun gar ein Zwangsgeld zahlen.
Eigentlich sollte der NDR als Sendeanstalt des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) mit gutem Beispiel vorangehen. Dazu gehört auch, nur sauber recherchierte Fakten zu veröffentlichen und im Falle eines Irrtums diesen umgehend zu korrigieren. Oder wie es hierzu im Medienstaatsvertrag heißt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei „in besonderem Maße“ zur „Einhaltung journalistischer Standards“ verpflichtet, und das heißt eben auch: zur „unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information“ der Öffentlichkeit.
Verstoß gegen Gerichtsbeschluss
Ganz so genau scheint man es mit diesem Auftrag aber nicht mehr zu nehmen. Bereits im Juli 2024 hatte der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau einen gerichtlichen Beschluss gegen den NDR erwirkt. Diesem wurde es verboten, weiterhin zu behaupten, bei der ominösen Wannsee-Konferenz von Anfang des Jahres sei die Ausweisung „‚nicht-assimilierter deutscher Staatsbürger“ diskutiert worden. Aus Sicht des Hanseatischen Oberlandesgerichtes hat es sich mit Blick auf Vosgerau um eine ehrabschneidende Falschbehauptung gehandelt. Trotzdem hielt der NDR an dieser gerichtlich verbotenen Behauptung fest – und tut es bis heute.
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