Ein Flüchtling, der kurz zuvor mit einem Zug angekommen ist, läuft am 05.09.2015 auf dem Hauptbahnhof in München (Bayern) über den Bahnsteig und hält dabei ein Foto von Angela Merkel in den Händen.
Wer wie dieser Flüchtling 2015 in München ankam, verdankte es der Bundeskanzlerin / picture alliance

EuGH-Urteil zu Flüchtlingspolitik - Merkel im Recht oder nicht?

Der europäische Gerichtshof hat ein Grundsatzurteil darüber gefällt, wo Flüchtlinge in der EU ihren Asylantrag stellen müssen. Davon ist auch die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel betroffen. Doch die Interpretationen des Urteils gehen auseinander. Wir veröffentlichen den Originaltext

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Eigentlich ging es um Kroatien. Das Land hatte während der Flüchtlingskrise seine Grenzen geöffnet und die Menschen
durchreisen lassen. Nach der Dublin-Verordnung sind jedoch jene EU-Staaten für die Prüfung von Asylanträgen zuständig, in dem der jeweilige Flüchtling zuerst europäischen Boden betrat. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun in einem Grundsatz-Urteil bestätigt. Die Richter folgten damit nicht den Anträgen der EuGH-Generalanwältin, der Britin Elanor Sharpston. Sie hatte die Ansicht vertreten, eine Abweichung von den Dublin-Regeln sei wegen der außergewöhnlichen Umstände der Flüchtlingskrise zulässig und der Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig, in dem der Antrag zuerst gestellt wurde.

Unterschiedliche Interpretationen

Verurteilen die EuGH-Richter damit auch den Kurs der Bundeskanzlerin Angela Merkel? Offenbar gibt es viel Spielraum für Interpretationen. So schrieb die Frankfurter Allgemeine ZeitungDas Verfahren vor dem EuGH galt auch als eine Überprüfung der Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Mit dem Entschluss, die Grenzen für Tausende Flüchtlinge zu öffnen, die sich von Budapest aus in Richtung Westen aufgemacht hatten, hatte sie die Dublin-Regeln faktisch außer Kraft gesetzt.“ Die Süddeutsche Zeitung hingegen argumentiert: Die deutsche Kanzlerin durfte im Spätsommer 2015 so handeln, wie sie gehandelt hat; sie hätte die Flüchtlinge aber auch abweisen dürfen. Sie war die Kanzlerin des Selbsteintrittsrechts. Ihr Handeln war so lässt sich das Urteil lesen nicht Pflicht, aber Kür.“ Die Bundesregierung selbst sieht sich in ihrem Kurs bestätigt. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte: „Das war das, was wir auch immer unserem Regierungshandeln zugrunde gelegt haben.“

Das Urteil 

Damit Sie sich ihre eigene Meinung über das Urteil bilden können, veröffentlichen wir die Zusammenfassung des Richterspruchs im Wortlaut:

Im Jahr 2016 überschritten ein syrischer Staatsangehöriger und die Mitglieder zweier afghanischer Familien die Grenze zwischen Kroatien und Serbien, obwohl sie nicht im Besitz des erforderlichen Visums waren. Die kroatischen Behörden organisierten ihre Beförderung per Bus bis an die Grenze zwischen Kroatien und Slowenien, um ihnen zu helfen, sich in andere Mitgliedstaaten zu begeben und dort internationalen Schutz zu beantragen. Der syrische Staatsangehörige stellte anschließend in Slowenien einen solchen Antrag, und die Mitglieder der afghanischen Familien taten dies in Österreich. Sowohl Slowenien als auch Österreich waren jedoch der Ansicht, dass die Antragsteller illegal nach Kroatien eingereist seien, so dass nach der Dublin-III-Verordnung die Behörden dieses Mitgliedstaats ihre Anträge auf internationalen Schutz zu prüfen hätten.

Die Betroffenen fochten die Entscheidungen der slowenischen und der österreichischen Behörden gerichtlich an und machten geltend, ihre Einreise nach Kroatien könne nicht als illegal angesehen werden, so dass nach der Dublin-III-Verordnung die slowenischen und die österreichischen Behörden ihre Anträge zu prüfen hätten. In diesem Kontext möchten der Vrhovno sodišče Republike Slovenije (Oberster Gerichtshof der Republik Slowenien) und der Verwaltungsgerichtshof Wien (Österreich) vom Gerichtshof wissen, ob die Einreise der Betroffenen als legal im Sinne der Dublin-III-Verordnung anzusehen ist. Der Verwaltungsgerichtshof möchte ferner wissen, ob die Haltung der kroatischen Behörden der Erteilung eines Visums durch diesen Mitgliedstaat gleichkommt. In seinen heutigen Urteilen stellt der Gerichtshof zunächst fest, dass ein Visum im Sinne der Dublin-III-Verordnung eine „Erlaubnis oder Entscheidung eines Mitgliedstaats“ ist, die „im Hinblick auf die Einreise zum Zweck der Durchreise oder die Einreise zum Zweck eines Aufenthalts“ im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats oder mehrerer Mitgliedstaaten verlangt wird. Folglich nimmt der Begriff des Visums auf einen förmlichen Rechtsakt einer nationalen Verwaltung Bezug und nicht auf eine bloße Duldung, wobei das Visum nicht mit der Gestattung der Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu verwechseln ist, da es gerade im Hinblick auf diese Gestattung verlangt wird.

Unter diesen Umständen kann die Gestattung der Einreise eines Staatsangehörigen eines Nicht-EU-Landes in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats nicht als Visum eingestuft werden, auch wenn sie auf außergewöhnliche, durch einen Massenzustrom von Flüchtlingen in die EU gekennzeichnete Umstände zurückzuführen ist. Überdies ist das Überschreiten einer Grenze ohne Einhaltung der Voraussetzungen der im betreffenden Mitgliedstaat geltenden Regelung zwangsläufig als „illegal“ im Sinne der Dublin-III-Verordnung einzustufen. Zu der den Mitgliedstaaten nach dem Schengener Grenzkodex2 zustehenden Befugnis, Drittstaatsangehörigen, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, die Einreise in ihr Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen zu gestatten, stellt der Gerichtshof fest, dass eine solche Gestattung nur für das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats gilt und nicht für das Hoheitsgebiet der übrigen Mitgliedstaaten.

Würde die Einreise eines Drittstaatsangehörigen, die ein Mitgliedstaat unter Abweichung von den für ihn grundsätzlich geltenden Einreisevoraussetzungen aus humanitären Gründen gestattet, nicht als illegales Überschreiten der Grenze angesehen, würde dies zudem bedeuten, dass dieser Mitgliedstaat nicht für die Prüfung eines von dem Drittstaatsangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig wäre. Ein solches Ergebnis wäre aber mit der Dublin-III-Verordnung unvereinbar, die dem Mitgliedstaat, der die Einreise eines Drittstaatsangehörigen in das Unionsgebiet zu verantworten hat, die Zuständigkeit für die Prüfung eines von ihm gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuweist. Ein Mitgliedstaat, der beschlossen hat, einem Drittstaatsangehörigen, der kein Visum besitzt und nicht vom Visumzwang befreit ist, aus humanitären Gründen die Einreise in sein Hoheitsgebiet zu gestatten, kann daher nicht seiner Zuständigkeit enthoben werden.

Unter diesen Umständen entscheidet der Gerichtshof, dass ein „illegales Überschreiten einer Grenze“ auch dann vorliegt, wenn ein Mitgliedstaat Drittstaatsangehörigen die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen und unter Abweichung von den für sie grundsätzlich geltenden Einreisevoraussetzungen gestattet. Ferner stellt der Gerichtshof unter Bezugnahme auf die durch die Dublin-III-Verordnung geschaffenen Mechanismen, auf die Richtlinie 2001/553 und auf Art. 78 Abs. 3 AEUV fest, dass nicht ausschlaggebend ist, dass das Überschreiten der Grenze in einer Situation erfolgt, die durch die Ankunft einer außergewöhnlich hohen Zahl internationalen Schutz begehrender Drittstaatsangehöriger gekennzeichnet ist.

Der Gerichtshof hebt ebenfalls hervor, dass die Aufnahme dieser Drittstaatsangehörigen dadurch erleichtert werden kann, dass andere Mitgliedstaaten, einseitig oder in abgestimmter Weise im Geist der Solidarität, von der „Eintrittsklausel“ Gebrauch machen, die es ihnen gestattet, bei ihnen gestellte Anträge auf internationalen Schutz auch dann zu prüfen, wenn sie nach den in der Dublin-III-Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig sind. Schließlich weist er darauf hin, dass eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, nicht an den zuständigen Mitgliedstaat überstellt werden darf, wenn infolge der Ankunft einer außergewöhnlich hohen Zahl internationalen Schutz begehrender Drittstaatsangehöriger die Überstellung für sie mit der tatsächlichen Gefahr verbunden ist, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erleiden.

Den Text des gesamten Urteils können Sie hier nachlesen

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Hermann Neumann | Mi., 26. Juli 2017 - 19:08

Dieses Gerichtsurteil ist für mich nicht überraschend und passt zu der Rechtsaufassungunserer Regierung und ihrer Gefolgchaft der Eliten und
"Gutmenschen ".
Schlupflöcher für fragwürdige oder auch offensichtliche Verstöße der Regierenden gehören heute an die Tagesordnung. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Karin Zeitz | Mi., 26. Juli 2017 - 19:26

die Haltung der EU-Gremien und des EUGH hinsichtlich der Flüchtlingskrise laufen darauf hinaus, den Willen der überwiegenden Mehrheit der deutschen Bevölkerung und die Souveränität der aufnahmeunwilligen EU-Staaten zu ignorieren. Man bezieht sich auf die vertraglichen Regelungen und die geltenden Gesetze, segnet jedoch ihren Bruch als individuelle Entscheidungen ab.

Frau Zeitz, wäre dem so, wie Sie vermuten, dann würden NICHT ca. 90 Prozent
aller deutschen Wähler diese Regierung, die bei der CDU beginnt und bei den
LINKEN endet, wählen.

von ca. 60%, die zur Wahl gehen, haben über 30% für Merkels gestimmt, und 6-10% stimmen für die Grünen...das ist bei weitem nicht die Mehrheit in unserem Lande. Bei richtiger Mobilisierung käme die AfD auf 15-20%, denn das "konservative" Potential liegt zwischen 25 und über 30%...Das wissen die "abgewirtschafteten" Parteien und die Medien nur zu genau...auch deshalb reagieren sie so, wie sie reagieren.

wenn sie individuell entscheidet und damit Deutschland für SEINE Flüchtlingspolitik?
Ich hätte - obwohl in Unkenntnis - nicht wirklich etwas anderes erwartet, wenn es um Vertragswerke der EU geht.
Es ist selten, dass Länder sich gegen alle anderen Länderinteressen zu deren Schaden durchsetzen, wenn so etwas zwischen souveränen Staaten entwickelt wurde.
Durch Merkels Politik war also wie ich es sagen würde eine `feindliche´Übernahme der EU durch Merkel - ich würde mich niemals an so etwas beteiligen - NICHT MÖGLICH.
Sehr wohl war aber eine einvernehmliche EU-Politik immer möglich und angesichts der Größenordnung auch geboten .
Wie die dann aussehen wird - vielleicht trägt sie Merkels Gesicht - wird sich hoffentlich durch gemeinsame Beschlüsse nach auch individuellen Initiativen, s. die Politik Macrons in Libyen, und nicht durch "moralische Erpressung" in diesem Falle des derzeit mächtigsten Landes ergeben.
Rom war ein Imperium, die EU Ausdruck politischen Willens zu Übereinkunft.

bea Maurer | Mi., 26. Juli 2017 - 19:33

aus diesem (schwammigen) Urteil lese ich drei klare Botschaften:
1. Die Dublin-Verträge müssen gelten. Merkels "für-obsolet-Erklären" ist damit nicht korrekt gewesen.
2. Die Einreise der Millionen Migrationswilligen z.B. nach Deutschland war und ist demnach illegal zu nennen.
3. Die Erlaubnis der Kenzlerin zur Aufnahme dieser Millionen ist NICHT durch Asylrecht oder Genfer Konvention gedeckt. es war eine eigenmächtige Entscheidung der Kanzlerin. Und es handelte sich klar nicht um Asylbewerber, sondern wohl eher um die Zuwanderunfs-Interessenten, die Merkel gerne hier hätte.

...aber anscheinend auch die Interessen des Wählervolk. Oder wie ist es sonst zu
erklären, dass diese Frau aus der Uckermark z.B. seit Monaten beim ZDF-Politbarometer weit voran an 1. Stelle der Beliebtheit steht?

Desweiteren liegt die CDU mit der Parteivorsitzenden Merkel bei allen Wählerumfragen bei ca. 40 Prozent Also scheint mir, ist es den Deutschen schei.egal, ob es sich bei der bis heute eigenmächtigen Entscheidung der Kanzlerin Merkel um "Schutzsuchende", Versorgungssuchende, Zuwanderer oder Glücksritter aus aller Welt handelt.

Vielleicht ist Merkel gerade wegen ihrer arroganten Sturheit, ihrer Machtbesessenheit und Ignoranz gegenüber jeglicher Vernunft bei dem deutschen Michel so geschätzt.

sind nicht auf die "gute Arbeit" der Merkel-Regierung oder deren Beliebtheit zurückzuführen sondern ausschließlich darauf, dass die SPD mit der kommunistischen Linken und den Grünen eine Bundesregierung bilden möchte sowie auf die totale Unfähigkeit des Kandidaten Schulz. Es herrscht vielfach die Meinung vor, es gibt die Wahl zwischen Pest und Cholera - Merkel oder Schulz - SPD/Grüne/Linke oder Union/FDP, also dann doch eher Merkel und Union/FDP!

"Es herrscht vielfach die Meinung vor, es gibt die Wahl zwischen Pest und Cholera - Merkel oder Schulz - SPD/Grüne/Linke oder Union/FDP, also dann doch eher Merkel und Union/FDP!"
So denken sicher viele Wähler und entscheiden sich für das vermeintlich "kleinere" Übel. Aber keiner weiß bei seiner Stimmabgabe, ob es wirklich für CDU/FDP reichen wird. Es kann natürlich eine ganz andere Konstellation herauskommen.
Eine große "Hilfe" bei der Wahlentscheidung kommt sicherlich den Medien zu, die doch bevorzugt Frau Merkel als "Sonnengöttin" Europas zeigen, die Politikerin, die unser Land auch noch weitere Jahre ins Unglück stürzen wird.

Sie haben vollkommen recht mit ihren Aussagen. In Ö sagen schon viele: " Wenn das EuGH-Erkenntnis nicht dahingehend vollzogen wird, dass alle seit 2015 illegal eingereisten Zuwanderer rigoros nach Ungarn, Kroatien, Serbien, GL, abgeschoben werden, dann existiert der Rechtsstaat Ö nicht mehr." Meines Wissens nach hat Ö keine Einladung an FL, Migranten u. sonstige Zuwanderer ausgesprochen, allein die geographische Lage Ö hat unser kleines Land in eine so prekäre Lage gebracht, verschuldet durch Fr. Merkel, EU u.auch Ö Politiker (die meisten sind schon weg) Kein Wunder, wenn in Ö bei den Umfragen zur Wahl im Herbst die rechtsgerichteten Parteien vorne liegen

ingrid Dietz | Mi., 26. Juli 2017 - 19:40

Merkel & Co haben gegen geltendes Recht (Dublin-VO) verstoßen !!!

Nicht nachvollziehbar ist es für mich, weshalb die EU die Länder Polen und Ungarn zur Aufnahme von "Zwangseinbürgerungen von Migranten" zu verdonnern !

Michaela Diederichs | Mi., 26. Juli 2017 - 20:12

Dehnbar wie ein Kaugummi, Spezialisten können sogar Blasen daraus machen. Leider ausgesprochen sperrig zu lesen der Text, wie leider alle juristischen Ergüsse. Die Bundeskanzlerin hat ausdrücklich, sehr umfassend, sehr großzügig und über einen langen Zeitraum eingeladen und tut es noch. Einladungen sind in der EU nicht verboten. Das nennt sich Selbsteintrittsrecht. Außer Deutschland hat sonst ja auch niemand Schaden genommen - eher Druck aus dem Kessel in Ungarn. Jeder darf sich selber nach eigenem Ermessen schädigen - nur Raucher langsam nicht mehr.

Nein nicht Kaugummi, sondern Glibbermasse. Merkel setzt sich auf allen Ebenen durch. Das Prinzip Glibbermasse hat sich bereits beim BVG und EuGH durchgesetzt. Bei den EU-Institutionen, Kommission und Rat ohnehin schon.

Alexander Mazurek | Mi., 26. Juli 2017 - 20:49

... bricht andauernd ihren Amtseid. Und keiner will davon gewusst haben. Nichts Neues unter der Sonne.

Heinz Meier | Do., 27. Juli 2017 - 14:42

Antwort auf von Alexander Mazurek

Wirklich, keiner weiß was. Schon garnicht die Bundeskanzlerin. Sie weiß nichts von Spionage, nichts vom Dieselskandal, nichts von Geheimabsprachen der Autokonzerne.
Wie soll sie da etwas vom Dublin-Abkommen wissen? Sie weiß auch nichts vom Artikel 20 des Grundgesetzes (Wahlen und Abstimmungen). Sie weiß auch nicht wer zum Staatsvolk gehört.

Susanne Dorn | Do., 27. Juli 2017 - 16:12

Antwort auf von Heinz Meier

…und ich darf Ihre Ausführungen ergänzen: Frau Merkel - das äußerte sie jedenfalls in allen Untersuchungsausschüssen - hat alles aus der Zeitung erfahren! Und das setzt ihrem "edlen Haupt" die Krone auf.

Jochen Wegener | Mi., 26. Juli 2017 - 20:58

Der Selbsteintritt der Bundesrepublik - angeordnet allein von Merkel, mit keiner parlamentarischen Begleitung, auf keiner nationalstaatlichen Gesetzgebung - hat zweifellos einen Zustand des Unrechts geschaffen. Der Selbsteintritt gemäß der Dublin-Regeln bezog sich expressis verbis auf syrische Staatsabgehörige, nicht auf Afghanen, Iraker, Pakistani und schon gar nicht auf jene, die trotz tiefbrauner Haut plötzlich Syrer waren und auch nicht auf deutsche Bundeswehrangehörige ohne jede Sprachkenntnis. Es kamen aber alle und dank des Zusammenbruchs des staatlichen Grenzregiments kamen auch alle durch. Nach den Dublin-Regeln hätte die BRD innerhalb einer Frist von drei Monaten die Rücküberstellung der Nicht-Syrer nicht nur fordern können sondern im Sinne der Regeln auch müssen. Das aber ist nicht geschehen und somit halten sich allein durch den Merkelschen Alleingang Hunderttausende unrechtmäßig in der BRD auf. Damit hat Merkel durch Fristversäumnis einen Milliardenschaden angerichtet.

Gisela Müller | Mi., 26. Juli 2017 - 21:34

Was soll uns das jetzt sagen? Sie kann also "weiter so machen", wenn sie es so "will". Prima! Nichts anderes habe ich erwartet. Es gibt immer ein "Hintertürchen", für Frau Merkel sowieso. Na dann, "kommet Millionen". Ihr seid hier "willkommen". Apropos: habe heute irgendwo gekesen, dass sich die Sozialausgsben Richtung 'Billionengrenze" bewegen.....

Giesela Kramski | Fr., 28. Juli 2017 - 16:00

Antwort auf von Gisela Müller

Wenn der deutsche Wähler sich mehrheitlich WEIGERT Protest zu wählen, dann geschehen die Folgen "uns" ganz recht.
Weil die einzig vorhandene Protestpartei, die in der Zuwanderungsfrage wirklich eine andere Haltung als alle anderen vaterlandsvergessenen Parteien innehat, nicht gewählt wird, weil es den Medien gelungen ist sie als Schmuddelkind darzustellen und weil viele sich zu fein sind, die auch in der AfD vorhandenen schwarze Schafe mitzuschleppen, wählt man obrigkeitshörig die feinen Altparteien und erhält damit den garantierten (Zuwanderungs-)Untergang.
Ich für meinen Teil wähle lieber den VERSUCH zu überleben. Und bewundere die Visegrad-Staaten, die die Interessen IHRER Bevölkerung vertreten und nicht die ganze Welt retten wollen.

Silas Loy | Mi., 26. Juli 2017 - 21:41

... ist prinzipiell grundgesetzwidrig, wenn das Grundrecht auf Asyl bemüht wird und offen rechtswidrig in Bezug auf die einschlägige deutsche Gesetzgebung, der sie vollkommen zuwider läuft. Hier sind nur einzelne ministeriell zu gestattende Ausnahmen zulässig, keineswegs pauschal eine weitgehend unkontrollierte Masseneinwanderung.

Das Selbsteintrittsrecht ist mithin keine ausreichende Rechtsgrundlage für Merkels Politik. Eine Regierung, die sich weigert geltendes Recht zu exekutieren und durch "Nichtanwendung" (Bundesministerium des Innern) geltenden Rechts Gesetzesbrüche duldet, vergeht sich elementar gegen die Grundordnung der repräsentativen Demokratie, muss abgesetzt und juristisch zur Rechenschaft gezogen werden.

Merkel hat aber insofern nichts zu befürchten, als das Parlament hier in seiner Kontrollfunktion ebenso auf der ganzen Linie versagt hat wie die deutschen Gerichte. Gegen diese zerstörerische Kumpanei der drei Gewalten kann nur noch der Wähler versuchen vorzugehen.

Sie haben völlig Recht: es ist ein nationales Thema, kein internationales. Wenn sich die deutsche Kanzlerin entschließt, auf deutsche Kosten massenhaft illegale Migranten aufzunehmen, braucht das die EU nicht zu interessieren. Es ist dann eine alleinige Entscheidung der deutschen Regierung. Insofern hat der deutsche Wähler Gelegenheit, dies am 24.9. in seiner Wahlentscheidung zu berücksichtigen. Aber der deutsche Michel hat ja immer noch seine Schlafmütze auf und wird auch diesmal wieder Mutti und alle Mutti unterstützenden Altparteien zu gut 90% wählen. Insofern alles paletti - wo ist das Problem!

..kann nur noch der Wähler "versuchen"vorzugehen.Wohl wahr Herr Loy,doch welche
Wähler frag`ich mich voll der Verzweiflung sowie angesichts der fast 40 Umfrageprozent- Wähler die nach wie vor "ein freundliches Gesicht zeigen"?
Bei diesen hat scheinbar der Euphemismus der 4.Gewalt vollen Erfolg erzielt, bzw. sie
lesen den Cicero geschweige solch` Gehirn aktivierende Artikel leider nicht.Meine letzte Hoffnung setze ich auf die hoffentlich langsam wachwerdenden Nichtwähler!
Ansonsten mitgefangen,mitgehangen! Und wehe mir kommt hinterher Einer mit
Gejammere;)! Schönen Tag noch allen! MfG

mitgefangen, mitgehangen
Das heißt mitgehangen (er/sie hängt in einer Sache mit drin) und dann
mitgefangen.
Zum Glück haben wir die Todesstrafe ja nicht mehr, durch Hängen. Aber die Gefangennahme wohl schon. Als Gesetzesbrecherin hätte A.M. das auch verdient.
MfG

Torsten Knecht | Mi., 26. Juli 2017 - 22:49

Ist mir egal, steht auf dem Papier. Ändert nix. 40 - 50 Mrd. Euros nicht, die werden einfach den Bürgern weggenommen ohne gefragt zu werden. Gibt es dafür auch schon ein Gerichtsbeschluss?

Die ganze Migration war doch vorhersehbar u. anhand der BAMF-Willkommensvideos in 39 Sprachen gewünscht. Migranten sagten doch selber, dass wir sie eingeladen hätten.

Ergo, Gesetzesbruch durch (Will-)Kür und Vorsatz.

Martin Michael | Mi., 26. Juli 2017 - 23:18

Der kleine Mann oder Frau muss diese Sch***e bezahlen, wurde er gefragt? Platon betonte das eine Demokratie unweigerlich in einer Ochlokratie endet! Als Libertärer möchte ich betonen das der Staat nur neue Probleme schafft und nicht löst. Wenn man sich mit dem Sozialstaat beschäftigt, wird man merken das man kontra Produktiv und Unfähigkeit fördert, solange man darüber nicht mal debattiert sind wir dem Untergang geweiht.
Frau Merkel wird in der Geschichte stehen wo sie hingehört, als diejenige die den funktionierenden Sozialstaat zerstört hat. Wie wollt ihr die Babyboomer auszahlen wenn sie in Rente gehen ?

wir haben nicht einmal soviel Geld um dem aufgeblähten Beamtenapparat künftig die Pensionen zu bezahlen. Und diese Herrschaften bekommen mehr Geld im Ruhestand als der Normalbürger. Lesen Sie mal Prof. Raffelhüschen. Ihnen werden die Haare zu Berge stehen.

Peter Wagner | Do., 27. Juli 2017 - 00:42

Das Urteil des EuGH ist weitestgehend auf die Flüchtlingskrise vom Herbst 2015 abgestimmt! Die "Eintrittsklausel" hat die von Merkel veranlasste Aufnahme von unregistrierten Migranten, die über sichere Drittstaaten nach D. unkontrolliert eingereist sind, im Nachhinein moralisch legitimiert. Von einer Bundeskanzlerin erwartet man allerdings, dass für sie nicht die Moral gegenüber dem Rest der Welt im Vordergrund steht, sondern die Interessen und die Verantwortung gegenüber den Deutschen! Sie hat weder das Parlament, die Bürger noch die Nachbarländer in ihre eigenmächtige Entscheidung mit einbezogen! Ich bin mir sicher, kein EX-KANZLER hätte eine für Deutschland so undemokratische, unverantwortliche und katastrophale Entscheidung getroffen!

Joachim Nöbel | Mi., 13. September 2017 - 10:10

Antwort auf von Peter Wagner

Ich stimme Ihrer Einschätzung zu 100% zu! Was mir noch fehlt, ist der Ansatz, diese Frau für ihr katastrophales Handeln vor einem ordentlichen Gericht zur Verantwortung zu ziehen. Ohne Abgeordneten Immunität.
Oder zumindest eine Untersuchungskommission zur Sonnenkönigin Angela XIVte.

Jürgen Althoff | Do., 27. Juli 2017 - 00:49

Frage: Gelten die Dublin-Regeln immer noch?
Antwort: Im Prinzip ja. Wenn sich aber ein EU-Mitglied einen Notstand herbeiphantasiert, dann kann es die Regeln auch ungestraft missachten.
Das heißt: die in Deutschland unter Merkel seit Anbeginn geübte Praxis, geltendes Recht ohne Konsequenzen zu missachten, wird nun zum EU- weiten Standardprozedere.
Gute Nacht, rechtsstaatliches Europa. Seid umschlungen, illegale Millionen.

sind "Böse" und Deutschland "Gut". Das ist so Arrogant.
Warum könnt "ihr" die anderen Länder nicht in Ruhe lassen.Die denken und fühlen anders.
Mir so einer Vergangenheit würde ich die Sache ruhiger durchgehen.
Die deutsche Politik wird nur verflucht in Resteuropa.
Wenn ihr islamisiert werden wollt, kein Problem, aber verschont uns damit.
Wir in GR hatten 400 Jahre das "Vergnügen ". Obwohl Tsipras und seine Kommunisten genau so schlimm sind. Wie die Grünen.
Aber bei den nächsten Wahlen, gibt es ein Debakel für ihn.

Jonas Walter | Do., 27. Juli 2017 - 03:08

aber die Kontrollmechanismen (Parlament, Medien) funktionieren nicht mehr. Auf Dauer wird dieses Staatsversagen zur Delegitimierung führen. Denn warum sollte sich ein "Einheimischer" noch an Gesetze halten, die für "Flüchtlinge" (von denen die wenigsten wirkliche sind) nicht gelten. Die dürfen ihre Ausweise wegwerfen und erhalten trotzdem Zugang in deutsche Sozialsysteme. Deutsche Hartz-4-Bezieher werden schon sanktioniert, wenn sie mal einen Termin auf dem Amt nicht wahrnehmen. Diese doppelten Standards werden auf Dauer zu gewaltigem Unmut führen. Das ist sozialer Sprengstoff: Sehen das die Politiker wirklich nicht?

Das ist eine immens wichtige Frage Herr Walter.
Nur für den arbeitenden Steuerzahler, gelten Gesetze.
Es wird verplempert.
Kein Überblick.
Gegen Rentner, Arbeitslose, Leiharbeiter, Parksünder und Zwangsgebühren an ÖR, da ist der Staat knallhart.
Es ist Notwehr dem Staat so wenig Steuern wie möglich abzugeben.
Abzocke bis zum Umfallen.
Alles nur wegen Merkels katastrophalen Entscheidungen.
Es wird alles zusammenbrechen.
Schneller als gedacht.
Dann wird es wieder heissen, " Wir haben nichts gewusst ".

Bernhard Mayer | Do., 27. Juli 2017 - 06:22

§ 1 der/ die Kanzler_In hat immer recht!
§ 2 hat der/ die Kanzler_In ausnahmsweise nicht recht, tritt automatisch § 1 in Kraft.

Frank Böttcher | Do., 27. Juli 2017 - 08:12

Im Grunde ist eine Interpretation des EuGH Urteils vergebene Mühe. Recht und Gesetz sind in diesem Land längst der politisch-postulierten Notwendigkeit gewichen. Momentan taucht zur OstEuropa-Bashing zwar noch irgendein Brüssler Irrlicht aus der zweiten Reihe auf und faselt etwas von Einhaltung der Verträge, Demokratie und Rechtsstaat, aber de facto hat sich Frau Merkel und Co. bisher an den Rechtsstaat nicht gehalten, noch wird Brüssel oder Berlin zukünftig diesem Urteil irgendeine Bedeutung einräumen. Wer hätte gedacht, dass ein Europa dermaßen in der Bedeutungslosigkeit und Irrelevanz verschwinden könnte, weil eine unorganisierte Masse an Habenichtsen und Möchtegerns einfach zu Fuß über die Grenze trampeln. Kein Wunder, dass die Medien derzeit das Ende der Flüchtlingsströme postulieren und die Vorteile der Flüchtlinge für den Sozialstaat anpreisen - alles andere wäre auch sofort als massive Kritik zu deuten. Aber immerhin hat sich diese Demokratie dies auch tatsächlich verdient.

Gerdi Franke | Do., 27. Juli 2017 - 08:35

Merkel ist dem Bundestag gegenüber verantwortlich und gegenüber dem Bürger. Beide wurden nicht gefragt. Und der Großteil steht gegen ihre Entscheidung. Darauf kommt es an!

Rolf Pohl | Do., 27. Juli 2017 - 14:25

Antwort auf von Gerdi Franke

Wie es scheint liebe Gerdi nicht. Denn, ihre Beliebtheitskurve ist hoch, ihre Partei, die CDU, schwimmt derzeit ganz oben.
Diese Kanzlerin bleibt uns voraussichtlich erhalten. Auf die Wähler in Deutschland kann sich Frau Dr. Merkel verlassen. Sie muss die Wähler auch nicht fragen, die haben sie doch, bequem wie sie sind, über ihre Partei ins Amt gewählt.

Fazit: Nur ein Kleinteil steht gegen ihre Entscheidung, leider.

Von wem werden denn diese Beliebtheitsparameter herbei gezaubert? Ist das nicht Auch mal eine Überlegung wert? Millionen Bürger werden AfD wählen. Taucht einer von deren Spitzenpolitikern/innen im Beleibtheitssammelsurium mit auf? Wohl nicht. Ergo fallen diese 'Beleibtheitsveranstaltungen' genau so einem Meinungsjournalismus zum Opfer, wie viele andere 'Wahlveranstaltungen'. Wer im ZDF diese Sendung mit Alice Weidel und der 'Moderatorin' Slomka gesehen hat, weis, was ich meine... unterste Schublade wie in einer konzertierten Aktion alle Altparteien incl. Marietta Slomka über die Fr. Weidel hergefallen sind. Ich hoffe inständig, daß die AfD mit einem guten 2-stelligen Ergebnis in den Bundestag kommt. Es ist die letzte Chance, diese überheblichen, selbstegrechten Plutokraten in die Schranken zu weisen.

Raimund Zoller | Do., 27. Juli 2017 - 08:40

Dieses Land lügt sich ständig in die eigene Tasche. Und deswegen sind die Zustände, wie sie sind. Wo liegen die Probleme? Wer kein Bleiberecht hat, braucht auch keinen Sprachkurs. Wer kein Bleiberecht hat, muss das Land umgehend verlassen. Das passiert nicht. Wer fremden Menschen ein Bleiberecht gewährt, muss Arbeitsplätze für diese Menschen haben. Diese gibt es aber nicht. Die Prognose ist düster. Von den Menschen mit Bleibeperspektive wird auch in 10 Jahren nur etwa ein Fünftel eine Arbeit haben. Was macht der Rest? Die Folge all dessen ist eine verfehlte Allokation der Mittel. Es wird viel Geld für die falschen Dinge ausgegeben. Beispiel Integrationskosten. Diese sind so enorm, dass einem schwindlich wird. Etwa 25 Milliarden Euro im Jahr. Soll das ewig so weitergehen? Wer ohne Bleibeperspektive ist, warum wird der integriert. Dieser Staat folgt einfachster Logik nicht. Und ja, es begann mit einer Lüge. Der Flüchtlingslüge. Merkel hat deutsches Recht gebrochen. Von Beginn an.

Raimund Zoller | Do., 27. Juli 2017 - 08:43

Alles begann mit einer Lüge. Der Flüchtlingslüge. Nicht einmal tausend Flüchtlinge sind nach geltendem Recht Flüchtlinge. Denn 99 Prozent aller so genannten „Flüchtlinge“ kamen über die an unser Land angrenzenden Nachbarländer herein. Die meisten kamen über Österreich. Da in Österreich weder Krieg noch Verfolgung herrschen, können das nach deutschem Recht gar keine Flüchtlinge sein. Aber es geht nicht nur um die Missachtung der Dublin-Regelungen. Artikel 16a Grundgesetz bestimmt: (1)Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Im Ergebnis steht denen, die seit 2015 herkamen, überhaupt kein Asylrecht zu. Bereits die Durchführung des Asylverfahrens verstößt gegen geltendes Recht.

Gerdi Franke | Do., 27. Juli 2017 - 08:46

Weder für Merkel noch für andere Politiker. Das Urteil sagt schon dass Deutschland selbst für das Tun seiner Politik verantwortlich ist. Und die Politik ist dem Bürger verantwortlic.

Raimund Zoller | Do., 27. Juli 2017 - 08:48

Wer Verfassungsbruch begeht, kann nicht Bundeskanzler bleiben. Merkel hat Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz missachtet und über eine Million Menschen ins Land geholt, denen nicht einmal das Asylverfahren zusteht, geschweige den Asylrecht. Wer über ein Nachbarland der BRD einreist, kann niemals Flüchtling sein, denn dieser Status besteht nur im ersten sicheren Land, dass nach der Flucht betreten wird. Spätestens im ersten EU-Land war der Flüchtlingsstatus beendet. Gilt das Grundgesetz in 2015 nicht? War es außer Kraft gesetzt? Durch das Parlament? Geht sowas überhaupt? Notstandsgesetze?

Reinhard Seidel | Do., 27. Juli 2017 - 17:28

Antwort auf von Raimund Zoller

mit der Öffnung der deutschen Grenze ist nicht das erste Mal, dass Frau Merkel das Grundgesetz missachtet. Das begann bereits mit ihrer Energiewende und der Zwangsabschaltung einwandfrei funktionierender KKWs. Das war Enteignung! Eigentum ist im GG geschützt Es wurden auch noch weitere Gesetze gebrochen, das
Aktiengesetz und das Atomgesetz. Die Gesetzesbrüche setzen sich fort, bei der €-
Rettung und der illegalen Einwanderung mit der Erklärung"Deutschland habe keine
Grenzen die man schließen kann"! Frau Merkel glaubt Recht und Gesetz gelten für sie
nicht, sie stehe über dem Gesetz. Für diese Selbstermächtigung muss sich Frau Merkel vor Gericht verantworten. Noch wird sie durch ihre Immunität geschützt, aber
das wird nicht immer so sein. Die CDU/CSU hat sich als Rechtspartei erledigt. Durch
ihre unkritische Merkel-Jubelpartei ist sie der Bedeutungslosigkeit preisgegeben.

aber im Prinzip leuchtet mir Ihr Kommentar ein.
Für mich hat sich die CDU/CSU als Rechtspartei erledigt.
Es ist fraglich, ob die FDP noch die Kraft hat, Dämme, die zu brechen drohen, noch zu stabilisieren.
Diese Lücke hatte sehr wohl die AfD schliessen können, die aber gerade durch die Trennung von Lucke m.E. zu sehr in ideologisches Fahrwasser geriet.
Die SPD, die Grünen, die Linken sind keine genuinen Horte von Verfassungsstabilität, aber sie wollen es eben leider auch in diesen Fragen nicht?
Ich hielte das für einen großen Fehler, gesamtgesellschaftlich gesehen.
Man unterschätze nicht das evtl. nicht bewußt gewußte Verfassungsgefühl des Souveräns.

helmut armbruster | Do., 27. Juli 2017 - 09:00

erst wird ein Dublin-Abkommen geschaffen, an das sich jedoch niemand hält, sobald es sich hätte bewähren müssen.
Dann erklärt der EUGH Dublin für rechtens u. gültig u. lässt gleichzeitig Spielraum für eigene Interpretationen.
An der Realität ändert sich trotz Dublin-Abkommen u. EUGH-Spruch nichts.
Das alles erinnert an die Struktur und Effektivität des untergegangen Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
Denn Abkommen, Richtersprüche und sonstige Vereinbarungen nützen gar nichts, wenn jeder trotzdem machen kann, was er will, und wenn keine Exekutivgewalt vorhanden ist, die Nichtbeachtung u. Regelverstöße bestrafen kann.
Man nennt so was vulgo einen Sauladen.

Achim Scharelmann | Do., 27. Juli 2017 - 09:02

Das sieht eher nach Gefälligkeitsurteil aus und läßt immer noch für die deutsche Regierung ein Hintertürchen offen und zwar für zukünftige Handlungen und auch als Absicherung bei einem Politikwechsel, der Haftung wegen.

Karl Deuter | Do., 27. Juli 2017 - 09:50

ist ein Euphemismus, der zum Unwort des Jahres taugt.

Das sagt der Herr Einbrecher auch bald dem Richter.......

Hanns Baum | Do., 27. Juli 2017 - 09:58

Rechtsverstoß oder nicht - man mag zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Entscheidend bleibt der Artikel 56 Grundgesetz, "Schaden vom deutschen Volk abzuwenden und...seinen Nutzen zu mehren" . Dagegen hat die Kanzlerin mit ihrer unabgestimmten, konzeptionslosen Entscheidung vom September 15 verstoßen. Beweise dafür gibt es jetzt schon genügend, sie werden mit der Länge der Zeit erdrückend werden. Weshalb weisen nicht wenigstens die Medien (Cicero ausgenommen) nachdrücklich und nachhaltig auf diese Tatsache hin?

Detlev Burggräf | Do., 27. Juli 2017 - 10:06

oder nicht Recht, hoffentlich sind wir die bald los !!

Heidemarie Heim | Do., 27. Juli 2017 - 10:28

Urteilen Sie selbst? Ich komme was mein Verständnis dieser schwierigen Materie betrifft anhand des aktuellen Urteils zu der Ansicht,daß es eigentlich keinen großen Interpretationsspielraum läßt.Sei denn man möchte es im Sinne der Verteidigung außerplanmäßiger "Grenzöffnungen" politisch instrumentalisieren.
Salopp gesagt haben die EU-GH-Richter "allen"
Beteiligten dieses "Schwarze Peter-zuschieben"
bzw.sich der Verantwortung zu entledigen,
untersagt.Die Regeln sind eigentlich glasklar,insbesondere was Grenzübertritte von
VISA-Pflichtigen betrifft,egal ob einer oder Tausende am Tag.Denn man schützt nicht nur
das eigene Staatsgebiet,sondern man hat innerhalb des Schengenabkommens auch eine "erhöhte" Kontrollpflicht was die Nachbarstaaten
und deren Sicherheit betrifft.Ausnahmen oder
dubiose Visumsauslegungen infolge Überlastung
gelten nicht.Genau so verstehe ich das
Urteil des EU-GH.So gesehen wurden die Regeln
schon in GR gebrochen,s.a.Kriterien zur Erlangung
eines Visums MfG

Wilfried Nauck | Do., 27. Juli 2017 - 10:33

Aus Artikel 16a des Grundgesetzes:
"1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."
Nach meiner Auffassung hat Frau Merkel gegen diesen Artikel des Grundgesetzes verstossen. Langfristig führt die Politik Merkels zum Zusammenbruch der Sozialsysteme in Deutschland und zur Zerstörung des deutschen Nationalstaates.

Genau das ist ja ihre Agenda!
Angela Merkel sprach auf dem evangelischen Kirchentag 2011 über eine Neue Welt Ordnung (NWO). Die Eliten der westlichen Länder streben eine solche NWO an. Sie straft damit nicht zum ersten Mal all Jene Lügen, die dies für ein Hirngespinst rechter Verschwörungstheoretiker halten. Merkel sagte auf der Konferenz "Falling Walls" mit beispielloser Offenheit:
"Freilich sollen nicht nur Menschen migrieren, sondern auch Waren, Dienstleistungen und Kapital. Diese vier Freiheiten, bekanntlich die Grundfreiheiten der Europäischen Union, die sollen global gelten, und sofern Nationalstaaten dem im Weg stehen, sind ihre Grenzen "Mauern" und müssen weg."
Angestrebt wird also eine Ordnung, in der die Nationalstaaten weitgehend entmachtet sind. Alle wesentlichen Entscheidungen werden von supranationalen Organisationen getroffen. Von Organsationen, die weitgehend einer demokratischen Kontrolle entzogen sind. Eine Spielwiese der Elitekartelle.

Sepp Kneip | Do., 27. Juli 2017 - 10:36

„Das war das, was wir auch immer unserem Regierungshandeln zugrunde gelegt haben.“
Genau dieselbe Masche wie immer. Unrecht wird verbal in Recht umgewandelt. Das Regierungshandeln Merkels besteht zu großen Teilen aus Rechts- und Verfassungsverletzungen. Aber nicht sie ist im Unrecht, sondern alle anderen. Das tritt in der Euro-"Rettungs"-Politik ebenso zutage wie auch bei der "Flüchtlings"-Politik. Merkels Handeln an Bürger und Parlament vorbei ist Gesetz. So wird auch das EuGH-Urteil im Sinne Merkel'scher Politik interpretiert, obwohl es genau das Gegenteil beinhaltet. Auch wenn unsere Qualitätsmedien das Urteil unterschiedlich interpretieren, im Grundsatz wird Merkel aber weiter von diesen gestützt. Recht wird der Sichtweise Merkels untergeordnet. "Der Gerichtshof hebt ebenfalls hervor, dass die Aufnahme dieser Drittstaatsangehörigen dadurch erleichtert werden kann,..." Hiermit wird Druck auf die nichtaufnahmewilligen Länder ausgeübt, die sich strikt an das Recht halten wollen.

Sabine Heckmann | Do., 27. Juli 2017 - 10:49

Langsam stellt sich die Frage, ob man als Deutscher gegen seine Mitbürger klagen darf.
Dem europäischen Establishment ist nur bedingt zu trauen, denn die können Krisen ja einfach nutzen, um ihre Macht zu erhöhen. Huch, arme und kriminelle Menschen hier bei uns? Na dann brauchen wir dringend einen europäischen Sozialstaat, eine europäische Polizei und ein europäisches Militär. Ein Schelm wer Europäisches dabei denkt.

Wolfgang Tröbner | Do., 27. Juli 2017 - 11:11

Wie schon von Herrn Neumann ausgeführt, kann dieses Urteil niemanden überraschen. Was mich dabei etwas nachdenklich macht, ist die Tatsache, dass der EuGH die Verstöße einer Regierung bzw. einer einzelnen Regierungschefin (das trifft es hier wohl eher) gegen die Dublin-Verordnung, also geltendes Recht, im Nachhinein zu billigen scheint. Im Klartext bedeutet das, dass eine Regierung entgegen dem geltenden Recht agieren darf, ohne dass dies irgendwelche Folgen hätte. Die Frage ist, ob dies nur für Dublin gilt oder auch für andere Gesetze. Wenn sich letzteres bewahrheiten sollte, wäre das Urteil ein Freifahrtschein für die Politik, mit dem geltenden Recht so zu verfahren, wie es gerade opportun erscheint.

Frage: Wie verträgt sich das mit dem Rechtsstaat?

Heinrich Niklaus | Do., 27. Juli 2017 - 11:13

Die „medienbetreute Meinungsbildung“ zu diesem Thema nimmt in den Gazetten wieder groteske Formen an. Es wird so getan, als müsse sich Frau Merkel nur an europäisches Recht halten. Als gäbe es für die Kanzlerin kein Grundgesetz mit dem Artikel 16/2: „Nun sind sie mal da.“

Aber das „Aufjaulen“ der Grünen (Göring-Eckardt) zeigt, dass dieses „Urteil“ nicht erwünscht war.

Bis zur Bundestagswahl werden die „italienischen Dämme“ halten, dafür wird Frau Merkel bei Herrn Gentiloni schon gesorgt haben. Danach werden die Dämme brechen! Und alle Merkel-Wähler werden sich erstaunt die Augen reiben.

Christa Maria Wallau | Do., 27. Juli 2017 - 11:34

Dieses Urteil versucht es tatsächlich, nachträglich das Verhalten der deutschen Kanzlerin zu legitimieren und andererseits das Fortbestehen der Dublin-Regeln zu betonen.
Mit anderen Worten: Es gibt eine Regelung in der EU, aber die gilt nur dann, wenn ihre Einhaltung von einem Mitgliedsland auch tatsächlich praktiziert wird, was allerdings - wie bei
Victor Orban z.B. - als weniger "edel bzw. human"
gilt als das Mißachten des Gesetzes.

Das Überschreiten der Grenzen eines z w e i t en
EU-Landes durch einen Drittstaatler gilt weiterhin
zwar als illegal, aber die Illegalität wird sozusagen
dadurch "geadelt" werden, daß der Staat, der den illegalen Zutritt zuläßt, dies aus humanitären Gründen tut. Er ist dann allerdings auch für die
Behandlung des Asyl-Antrages zuständig.

Das heißt: Eigenwilligkeit steht über dem Gesetz.
Man muß seine Eigenwilligkeit nur begründen
können, am besten durch "Humanität", was auch immer das im konkreten Falle heißen mag.

Dr. Lothar Sukstorf | Do., 27. Juli 2017 - 11:43

EU-/D-Asylpolitik ist wie ein Haus, wenn es stürmt und regnet, der Regen peitscht...alle Türen und Fenster sind sperrangelweit auf....und durch das undichte Dach strömt das Wasser durch...Und die EU streitet darüber, wie das einfliessende Wasser verteilt werden soll. Statt die Türen, Fenster sturmdicht zu machen und das Dach zu reparieren...Nichts da. Merkel, Asselborn, die Grünen, Kirchen, Teile der Sozis und CDU wollen immer mehr...so sieht es aus. EuGH, europäisches recht ist da wurscht...Recht/Gesetz ist das Eine, Politik das Andere...

Wilhelm Maier | Fr., 28. Juli 2017 - 09:38

Antwort auf von Dr. Lothar Sukstorf

"Die ganze Kunst der Politik besteht darin, sich der Zeitumstände richtig zu bedienen."

Ludwig XIV.

Deshalb hat er auch ständig die Pfalz und z.B. Heidelberg u.a. das Schloß plündern, zerstören lassen...und sogar Gedenkmedaillen dazu prägen lassen...die Zeit dazu war reif...

Ralf Altmeister | Do., 27. Juli 2017 - 11:47

Die richtige Frage wäre: Wie können wir geltendes Recht vollständig umsetzen ?
Das beginnt beim Schutz der europäischen Außengrenzen, die ein massenhaftes, unkontrolliertes Einreisen und Weiterrerreisen ins Wunschland nicht vorsieht und endet bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber.
Auf Grund der sich abzeichnenden Masse an Menschen, die nach Europa streben gibt es nur 2 Möglichkeiten.
1. Einreiseverweigerung und Einrichtung von Hotspots außerhalb des europäischen Festlandes mit Verbleib der Geflüchteten bis zum Bleibeentscheid
2. Kapitulation und Akzeptanz der Völkerwanderung mit Inkaufnahme von Chaos in Europa, einschließlich Verabschiedung vom Sozialkontinent
In beiden Fällen ist mir egal, ob Merkel 2015 mal Recht hatte oder nicht.

... ich sehe das so wie sie.

Hinzufügend könnte man, wie es die Schweizer vor glaube 1-3 Jahren gemacht haben, die eigene Bevölkerung entscheiden lassen, ob sie noch mehr o. keine Zuwanderung mehr wünscht.

Bin mir nicht sicher aber ich glaube, sie haben sich dagegen entschieden. So sieht Demokratie aus. Merkel das sei hier angemerkt, hat sich neulich im Sommer-Interview strikt gegen so eine direkte Demokratie ausgesprochen.

D. h. für mich, dass Merkel nicht nur als Bundeskanzlerin obsolet ist sondern hier u. heute am Beispiel der Migrationspolitik ein eklatantes Demokratiedefizit vorliegt.

Das wirklich Schlimme ist, das es keine parlamentarische Opposition gibt, die an den bestehenden Regeln etwas ändern will. Die willen uns alle nur regieren. Dabei sollten wir der Souverän sein.

In der EU ist der Vertragsbruch inzwischen Normalzustand!
Irgendjemand hat mal gezählt: Der Maastricht-Vertrag soll inzwischen 68 mal gebrochen worden sein. Angefangen bei den Konvergenzkriterien für den Beitritt zur Währungsunion, über No-Bailout-Klausel und Stabilitätspakt bis zur EZB-Politik mit ihrer Staatsfinanzierung. Jetzt stehen noch die Eurobonds aus, die auch Martin Schulz befürwortet - eine besonders perfide Variante des Ausverkaufs deutscher Steuergelder.

Nein, auf Recht und Gesetz darf man in der EU nicht setzen.

jürgen waldmann | Do., 27. Juli 2017 - 11:57

Das Parlament wurde nicht eingeschaltet , als Merkel entschied , dass die Flüchtlinge aufgenommen werden ! Wenn das Parlament zulässt , dass die Regierung so schwerwiegende Entscheidungen ohne ihre Zustimmung fällt , wann wird das Parlament dann eingeschaltet , wann ist es mit den alten Parteien überflüssig ?
Dass das Volk nicht gefragt wird , daran haben wir uns bei Eurokrise , Griechenland , Kriegseinsatz , Wahl des Präsidenten und jetzt Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Balkan und Syrien gewöhnt .
Demokratie geht anders , da müssen neue Parteien ins Parlament gewählt werden , da die alten versagen und sich überflüssig machen .

Dr. Lothar Sukstorf | Do., 27. Juli 2017 - 12:02

Merkel hat IMMER RECHT.Sie weiß alles, kann alles, löst jedes Problem, was sie selber raufbeschworen hat nicht) !!! Und dafür wird die noch gewählt. Total bekloppt sowas. Haben wir alle unseren Verstand, unser Gedächntnis, unser Erinnerungsvermögen verloren?

Rolf Pohl | Do., 27. Juli 2017 - 14:31

Antwort auf von Dr. Lothar Sukstorf

... unser Gedächtnis, unser Erinnerungsvermögen verloren?"

Antwort: Nein, zum Glück nicht alle. Dafür allerdings, wieder einmal die meisten, leider. Und, nur die zuletzt genannten zählen am Ende.

Peter Wagner | Do., 27. Juli 2017 - 12:41

Wer im GG nachliest, erkennt schnell, ob sich Merkel im Recht befindet oder im Unrecht.
Artikel 16a, Satz 1 und 2.

Renate Aldag | Do., 27. Juli 2017 - 12:41

Ich freue mich immer darüber, dass die Cicero-Redaktion unsere Welt betreffende Themen aufgreift und diese ohne Meinungsmache darstellt - im Gegensatz zu etlichen anderen Medien. Für mich ist diese Zeit gekennzeichnet durch Gesetzesbrüche unserer Politiker und der Beihilfe durch die Justiz und den meisten Medien. Das bedeutet, wir befinden uns in Chaos und Anarchie. Hoffentlich kann der deutsche Wähler bei der kommenden BT-Wahl seinen bislang von der BK unbeachteten und unrespektierten Willen klar in Abwählen der Verantwortlichen und politischem Kurswechsel zum Ausdruck bringen.

elke popken | Do., 27. Juli 2017 - 13:01

Dieses Thema brennt mir unter den Fingernägeln, aber mein Kommentar wurde nicht angenommen, wir beine scheinen da gleiche Erfahrungen zu machen, leider!

Christa Maria Wallau | Fr., 28. Juli 2017 - 13:51

Antwort auf von elke popken

Liebe Frau Popken, bitte versuchen es erneut mit einem etwas abgewandelten
Text. Der wird dann vielleicht angenommen.
Man braucht einen langen Atem und viel Geduld, wenn man auch nur ein wenig Wirkung in eine andere Richtung als die allgemein verbreitete erzielen möchte.
Es ist das bekannte "Bohren dicker Bretter".
Immerhin ist der CICERO bereit, sich überhaupt auf eine offene Auseinandersetzung mit seinen Lesern einzulassen, wie mein Beispiel zeigt.
Dies ist m. E. bei keinem anderen sog. Qualitätsmedium der Fall.

MfG C. Wallau

Margrit Sterer | Do., 27. Juli 2017 - 13:22

kann man so oder so beurteilen.
Eines aber ist sicher, diese Flüchtlingskrise die Deutschland ausgelöst hat, kann zum Ende der EU führen.
Denn nicht nur die Ostländer nehmen keine Flüchtlige auf, auch Frankreich hat dies gesat und Dänemark

Thor Odinson | Do., 27. Juli 2017 - 13:35

Mein Eindruck ist folgender:
Formaljuristisch ist die Sache klar. Dublin-III galt und gilt, und mit dem 'Selbsteintritt' hat erst mal keiner gegen Dublin-III verstoßen.
Hatte aber Frau Merkel mit ihrem Alleingang, die Grenzen zu öffnen, alle nach Dtl. einzuladen, ihre Befugnisse / Kompetenzen überschritten?
Tja, wo keine Regelung, da kein Rechtsverstoß. Wie dieser Selbsteintritt de jure und de facto durch jeden einzelnen EU-Mitgliedsstaat durchzuführen ist, ist wahrscheinlich in Dublin-III offen gelassen worden.
VIEL SCHLIMMER ist allerdings, dass sich jetzt alle anderen EU-Staaten auf Merkels Einladung beziehen werden und sagen, Dtl. in Persona AM hat gemacht bzw. macht von seinem 'Eintrittsrecht' (quasi per weiterhin gültigen Einladung) Gebrauch, dann kann Dtl. auch NICHT auf eine Umverteilung von diesen Eingeladenen pochen.
Wir werden also noch viele, viele mehr bekommen...

Ursula Schneider | Do., 27. Juli 2017 - 13:47

Halten wir fest:
1. Sämtliche Grenzübertritte aus Nicht-EU-Ländern ohne Visum sind illegal.
2. Selbst wer aus humanitären Gründen von den Schengenregeln abweicht, hat die Pflicht zur Antragsprüfung.
3. Die Aufnahme aus humanitären Gründen gilt nur für das Hoheitsgebiet des aufnehmenden Staates.

Wenn ich mich recht erinnere, wurden damals alle (angeblichen) Syrer ohne Prüfung durchgewunken und als Flüchtlinge anerkannt (worauf eine Flut von gefälschten syrischen Pässen auftauchte) - ein eindeutiger Verstoß gegen die Pflicht zur Prüfung aller Migranten (ist ja bis heute noch nicht abgeschlossen!).

Da die humanitäre Aufnahme auf das jeweilige Hoheitsgebiet beschränkt ist, können eigentlich auch keine anderen Staaten damit belastet werden. Die unkontrollierte Aufnahme dieser Massen entfaltete jedoch eine solche Sogwirkung, dass die Balkanroute geschlossen werden musste.
Auch die erzwungene Umverteilung mittels Sanktionen dürfte nicht im Sinne des Gesetzes sein.

Raimund Zoller | Do., 27. Juli 2017 - 13:56

An der Fehlwahrnehmung der Bevölkerung im Hinblick auf Merkels Verfassungsbruch im Zusammenhang mit Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz haben die Medien wesentlichen Anteil. In der Berichterstattung wurde nicht deutlich gemacht, dass Merkel die Verfassung gebrochen hat, sie gegen eine Bestimmung im Grundgesetz handelt. Es war immer nur von Dublin-Vereinbarungen die Rede. Falsch, Dublin regelt die Modalitäten der Rückführung von aus EU Ländern Eingereisten Asylanten. Hier geht es aber um die Vorfrage, ob Asylanten überhaupt ein Recht auf ein Asylverfahren zusteht, wenn sie aus einem unserer Nachbarländer einreisen. Artikel 16a Absatz 2 Grundsgesetz ist eindeutig. Solche Personen steht kein Asylrecht zu, wenn sie aus einem Land der Europäischen Gemeinschaft in die BRD einreisen. Warum bitte führt das BAMF hunderttausende von Asylverfahren durch mit irren Kosten? Dürfen die das überhaupt? Hier stinkt doch alles bei diesem Thema.

Rolf Pohl | Do., 27. Juli 2017 - 14:14

Das ist doch im Zusammenhang mit dem Urteil dieses Gerichts keine Frage die irgendjemand auch nur schlüssig beantworten könnte.

Fakt ist, Frau Dr. Merkel, die CDU und deren Koalitionspartner von CSU und SPD brachen 2015 gemeinsam, das ca. sechs (6) Monate lang, geltendes EU wie auch deutsches Recht.

Horst-Joachim Benner | Do., 27. Juli 2017 - 14:14

...ich mache mir die Welt
widdewitt,
so wie sie mir gefälllt

ich dachte bis dato, dass sich demokratisches Handeln nach Rechtsprinzipien und nicht nach Moral und persönlichem Gusto ausrichtet.
Kann mir jemand raten, wen ich im Herbst noch in die Vertretung wählen kann, der sich noch an diese Richtschnur hält?

und Gesetz hält, Herr Benner? Da können Sie die im Bundestag vertretenen Parteien
vergessen! Es gibt nur eine Partei die sich verpflichtet hat Recht und Gesetz in Deutschland wieder herzustellen, das ist die AfD! Die AfD will die Volksabstimmung
und den Volksentscheid in ganz Deutschland einführen, was die Kanzlerin im Sommerinterview des ZDF abgelehnt hat.

JOachim Wedler | Do., 27. Juli 2017 - 14:32

Geduld! Und wenn sich das Recht vieltausendfach dehnen oder gar beugen lässt, auch Honecker hätte nie gedacht einmal vor Gericht zu stehen.

Hans-Hasso Stamer | Do., 27. Juli 2017 - 15:11

Und opportunistisch den Ball zurück an die erste Gewalt gespielt: Selbstverständlich gelten die Gesetze, außer wenn sie aus humanitären Gründen nicht gelten.

Der Bürger reibt sich verwundert die Augen und sagt sich: einen humanitären Ausnahmezustand haben wir doch schon seit Beginn der Flüchtlingskrise bis heute, also ist alles legal. Na bitte, dann ist ja alles gut.

Reiner Jornitz | Do., 27. Juli 2017 - 15:19

Wenn die Schafe ruhig sind , fängt die Hirtin das Schlafen an! Ich habe das Gefühl das fast alles im Parlament zum Einheitsbrei mutiert ist ob SPD,CDU,FDP und Angela Merkel machen kann was sie will. Sie besitzt die Arroganz einfach über des Volkes Kopf zu entscheiden und das beste, sie möchte und fühlt sich jetzt schon als alte neue Kanzlerin für die nächsten 4 Jahre. Wie desinteressiert müssen die Menschen sein und wissen nicht das es um ihre Zukunft, ihren Kindern und dem Land geht. Jetzt soll die gleiche Anzahl von Flüchtlingen wie 2015 zu uns kommen. Wahnsinn . Sie beschwor vor dem Volk; es wird nie wieder so vorkommen. Was für eine versuchte Volksverdummung !!!

Susanne Dorn | Do., 27. Juli 2017 - 15:46

erfasst mich, nach diesem Urteil, obwohl ich einige sonderbare und unerklärliche Erfahrungen als Unternehmerin bei Gericht machen musste.

An wen kann sich der Bürger denn noch wenden? Wo wird noch RECHT gesprochen? Wem kann ich mich anvertrauen?

Dieses EUGH-Urteil anzufechten, macht daher auch keinerlei Sinn! Merkel ist exzellent vernetzt!

Wohin soll dieser Wahnsinn denn noch führen?

Christa Schreiber | Do., 27. Juli 2017 - 16:20

Es kommt eben auf die Auslegung an. Und für Frau Merkel scheint es immer ein Schlupfloch, immer die richtige Auslegung zu geben. Egal, welche Gesetze sie umgeht, welch folgenschwere Entscheidungen sie trifft, sie kann sich sicher sein, für sie wird es keine Folgen haben. Es ist frustrierend.
Folgen wird es nur für uns haben und zwar auf Jahre hinaus. Gesetze werden aufgeweicht, nach Bedarf ausgelegt oder zurecht gebogen. Der Bürger hat's zu akzeptieren. gefragt wird er nicht. Ihn braucht man nur für das Kreuzchen auf dem Wahlzettel.
Wer und wo sind die 40%, die Frau Merkel trotz allem hinter sich versammeln kann?

Bzw. dem Wer oder Wo. Da kenne ich auch paar aus dem von Ihnen angesprochenen Fanclub. Was das Wissen um nationale wie internationale Vorgänge in der Politik oder auch nur was profanes wie Einreisebestimmungen," VISA???-Kenn`ich nur vom Bezahlen" betrifft, werden diese locker von jedem nichtdeutschen Einreisewilligen
vom Kenntnisstand her abgehängt.Nach Parteiprogrammen oder vergangene Grosstaten/Erfolge/gehaltene Versprechen ihrer Lieblingspartei gefragt,wird es ganz
schnell eng oder bei eventl. gutem Gedächtnis kommen Zitate aus ruhmreichen
Redaktionen mit Volkshochschulcharakter:)Interesse an Aufklärung=zero.Gute Zeit!

Maria Chladek | Do., 27. Juli 2017 - 18:10

In Öst. druckt jede Zeitung eine andere Auffassung des EuGH-Urteiles ab, die einen sagen, dass die jeweiligen Regierungschefs nach ihrem Gutdünken (über den Kopf des Volkes hinweg) entscheiden konnten, dass sie 2015 den FL-Strom von Ungarn durch Österr. in Richtung DE leiteten (bei der Durchreise sind jede Menge FL in Ö "verschwunden" u. wurden tw. viel später erst aufgegriffen), die anderen sagen, dass jeder FL, Asylwerber bzw.Migrant, der sich derzeit in Ö aufhält ILLEGAL ist, da ja jeder über ein sicheres Drittland auf dem Landweg in Ö eingereist u. nicht mit dem Flugzeug gekommen ist,da Ö NIE eine Einladung - so wie Fr. Merkel -, ausgesprochen hat. Es müsste in Ö zu Massenabschiebungen Richtung Ungarn, Kroatien, Serbien, GL kommen, wenn das EuGH-Urteil vollzogen wird.-- Inzwischen warten ca. 90.000 Menschen in Südtirol a.d.Brennergrenze auf die Einreise nach Öst. --- Frau Merkel, Sie haben sich geirrt, weder ihr eigenes Land DE noch Ö wird "das schaffen", das Chaos ist perfekt.

Bernd Lehmann | Do., 27. Juli 2017 - 18:55

England ist auch wegen dem EuGH ausgetreten, weil er sich durch Eu selbstermächtigt anmaßte ,ständig nationales Recht zu mißachten und zu überstimmen, oftmals mit moralischem Anstrich. Da haben sich die Engländer gefragt, wozu sie eigentlich wählen und Gesetze haben. Das man so ein Unsinnsurteil fällt, ist ja auch klar, denn sonst müßten Millionen durch ganz Europa nach Griechenland oder Italien zurückgeführt werden. Ihr wißt schon...solche Bilder, am besten heulende Kinder (umgeben von Männerhorden), will doch keiner vor der Wahl sehen. Ich sehe der Wahl mit Grausen entgegen, schon der Beamtenapparat und (geld)anhängige Institutionen haben Angst was anderes zu wählen.

jochen seifert | Do., 27. Juli 2017 - 20:39

der eugh wurde niemals (von wem auch immer) dazu direkt ermächtigt oder beauftragt rechtsverbindliche entscheidungen für ALLE 28 eu-staaten zu treffen. dass entscheidungen des eugh rechtsverbindlich sind, hat der eugh selbst aufgrund der rechtsveträge der eu entschieden. defacto ist kein eu-staat mehr souverän. wieso wurde diese selbstaufgabe nicht von den regierungen der letzten jahrzehnte kritisiert oder aufgehoben?

Günther Schulz | Do., 27. Juli 2017 - 21:25

Obwohl mein Kommentar nicht veröffentlicht wird, trotzdem eine kurze Anmerkung und ein Nachdenken bei den Administratoren und Autoren. Dieses Urteil war sicherlich keine Aussage für die Legitimierung und des Handeln von Frau Merkel bezüglich der Öffnung der Grenzen, sondern in erster Linie Schutz und rechtliche Absicherung für die anderen europäischen Länder, die keine Asylanten aufnehmen wollen. Bei dem kommenden Andrang von weiteren Millionen Flüchtlingen wird somit auch kein europäisches Recht gebrochen, wenn weiterhin 95 % in Deutschland Zuflucht suchen. Frau Merkel fühlt sich in ihrem Handeln bestätigt und bemerkt wahrscheinlich nicht diese Doppeldeutigkeit des Urteils, das dem deutschen Michel wieder zur Ehre gereicht. Was passieren kann, passiert ( Murphy).

Bernd Baur | Do., 27. Juli 2017 - 23:44

Den Werdegang der Fehlentscheidungen 2015 habe ich sehr genau dokumentiert.
Verschiedene Versuche den Wahnsinn zu stoppen wurden unternommen.
Herr Schwennicke, Herr Schäuble und Herr Seehofer gehörten zu den wenigen, die eine Lippe riskierten. Die gesammelte Medienmacht der Gutmenschen brachten auch die Versuche zum Erliegen. In diesen Situationen ist ein radikale, vehemente Auflehnung erforderlich.
Man kann nur hoffen, dass die AFD mit einem respektablen Prozentsatz in den Bundestag kommt, damit dort wenigstens eine Opposition gegen die Autokratin Merkel und ihre Mitläufer besteht.

Volker Leyendecker | Fr., 28. Juli 2017 - 07:20

Ich Frage : Warum wird mein Kommentar nicht gedruckt ? Hat Herr Maas zugeschlagen ? Eine Nachricht Warum wäre gut

Constantin Wissmann | Fr., 28. Juli 2017 - 10:45

Antwort auf von Volker Leyendecker

Guten Tag Herr Leyendecker,

wir freuen uns über jeden Kommentar und wünschen uns eine konstruktive Debatte. Beleidigende, unsachliche oder obszöne Beiträge werden deshalb gelöscht. Auch anonyme Kommentare werden bei uns nicht veröffentlicht. Wir bitten deshalb um Angabe des vollen Namens. Darüber hinaus behalten wir uns eine Auswahl der Kommentare auf unserer Seite vor. Um die Freischaltung kümmert sich die kleine Onlineredaktion von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr. Am Wochenende werden Forumsbeiträge nur eingeschränkt veröffentlicht. Wir danken für Ihr Verständnis.

Beste Grüße, CW (online-Redaktion)

Mein Verständnis hält sich in Grenzen. Ich habe noch in keinem Kommentar jemanden Beleidigt Ihre Standard Antwort macht es auch nicht besser. Bin Enttäuscht von der Redaktion Cicero

Dieter Wenzel | Fr., 28. Juli 2017 - 09:08

hat entschieden, was ist, oder war, Recht ? A.M hat hier bereits Fakten geschaffen und ein Land rechtswidrig verändert, aber nicht zum positiven. Wie das Märchen vom sauberem Diesel, so werden leider die Wahrheiten der Migration und ihre Folgen sehr unangenehm werden. Die vielen jubelnden Menschen an Bahnhöfen und Grenzen merken langsam was eine Sogwirkung ist.Das die Kosten an ihrem ach so reichen Deutschland und ihrem Geldbeutel zehren werden viele noch erkennen müssen. Erste Erkenntnis, der Staat nimmt dort wo er holen kann. Es wäre analog der Dieselaffäre mal wichtig echte Zahlen zu hören was diese Flut kosten wird und bereits kostet. Unzufriedene Migranten werden in der Zukunft sehr unangenehm werden. Was immer noch gilt laut P. Scholl-Latour : "Wer die Armen von Kalkutta holt - hat Kalkutta hier!! " Welche Lösung favorisiert Europa für das was auf ihm noch zukommt? Was schlägt die große Denkerin aus der Uckermark ihren getreuen für die Zukunft vor.

Dr. Lothar Sukstorf | Fr., 28. Juli 2017 - 13:16

Man hat von Merkel noch nichts gehört, das wird auch so bleiben. Zeitgleich kommt von der ARD eine Umfrage, wonach Merkel weit, weit vor Schulz liegt, die CDU weit, weit vor der SPD. Warum also sollen wir da noch wählen gehen? Das versuchen uns die Umfragen eigentlich damit zu sagen: Leute, die Wahlen sind so gut wie gelaufen, Ihr braucht euch keine Gedanken zu machen! Und, da man sich nur all zu gerne mit den Erfolgreichen identifiziert, macht man sein Kreuzchen dann auch bei der CDU. Ziel erreicht! Diese Umfragen sind mittlerweile nichts anderes als Meinungsmache. Allenfalls, wenn die wahren, echten Flüchtlingszahlen bekannt werden und Italiens Durchreichen - trotz des EuGH-Urteils - nach D. bekannt wird, dann könnte es nochmal interessant werden. Nur Schulz und seine Partei ist mittlerweile auch nur noch zu einem Pro-Asyl-Verein mutiert. Siehe sein Italienbesuch! Also wird die SPD auch nicht profitieren. Ganz gleich wie, es hilft nur ein Protestkreuz!

Karl Kaufmann | Fr., 28. Juli 2017 - 21:34

Die deutsche Bundeskanzlerin setzt Regel nur "faktisch außer Kraft", was so oder so interpretiert werden kann, wobei Polen durch Gesetzänderung andere Regel "bricht". Ob das nicht Doppelmoral ist? Genauso wie bei Maastrichtregeln, No-Bail-Out-Klausel usw. Jemand ist da über dem Recht und jemand anderer für weniger problematische Handlung einer Hetze-Kampagne gestellt. Der zweite ist Polens Regierung. So kann Europa aus der Krise der Beziehungen nicht herauskommen.

SigismundRuestig | Sa., 29. Juli 2017 - 15:24

Wegen dieses scheinbaren Rechtsbruchs hatte die CSU mit ihrem Frontmann Seehofer der Kanzlerin Herrschaft des Unrechts vorgeworfen und eine Verfassungsklage angedroht (deren Ausfertigung noch immer in Seehofer's Schreibtisch ruht!?). Also viel Lärm um nichts? Offensichtlich ja, haben doch Seehofer und Herrmann obendrein diese Woche nach meinem Verständnis sinngemäß erklärt, für die Flüchtlingspolitik bräuchte man keine neuen Gesetze. Die bisherigen hätten kaum Erfolge gebracht (Beispiel: Abschiebung).
Was ist das nur für eine harmonische Unionspolitik! Nein, das ist keine Politik, noch nicht einmal eine schlechte. Das ist Volksverdummung!
Es sind Wahlkampfzeiten:
https://youtu.be/dOa-fcp74uU