Zerstörte Fahrzeuge stehen am 19.05.2016 auf einer Kreuzung in Hagen (Nordrhein-Westfalen). Bei einem illegalen Autorennen in Hagen sind fünf Wageninsassen schwer verletzt worden, darunter ein kleiner Junge. Zwei Fahrzeuge hatten sich am Donnerstagabend ein Rennen geliefert, wobei einer der Wagen in den Gegenverkehr raste.
Raser gefährden nicht nur ihr eigenes Leben, sondern setzen die öffentliche Sicherheit wissentlich in Kauf / picture alliance

Raser-Urteil - Das Auto als Waffe

Die Urteile für die beiden Kudamm-Raser sind endlich ein richtiges Zeichen. Denn Autos sind schon lange nicht mehr nur Vergnügungsmittel, sondern dienen ebenso als Waffe. Damit sind sie Teil einer im Extremfall mörderischen Event-Kultur

Autoreninfo

Rainer Balcerowiak ist Journalist und Autor und wohnt in Berlin. Im Februar 2017 erschien von ihm „Die Heuchelei von der Reform: Wie die Politik Meinungen macht, desinformiert und falsche Hoffnungen weckt (edition berolina). Er betreibt den Blog „Genuss ist Notwehr“.

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Das Berliner Landgericht hat am Montag zwei junge Männer wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie hatten in der Nacht zum 1. Februar 2016 in der Berliner Innenstadt ein Autorennen veranstaltet. Einer der beiden rammte beim Überfahren einer roten Ampel mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h einen Jeep, dessen 69-Jähriger Fahrer verstarb. Das Gericht sah bei der nächtlichen Raserei einen „bedingten Tötungsvorsatz" und somit ein Mordmerkmal als gegeben an. Die Männer hätten zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. „Es ging um den Kick und das Ansehen in der Raserszene.“, so das Gericht bei der Urteilsverkündung. Ihre Autos hätten die Angeklagten dabei als „gemeingefährliches Mittel“ eingesetzt.

Ob das Urteil Bestand hat, muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Doch die Debatte geht weit über den konkreten Fall hinaus. Es geht um Formen einer im Extremfall suizidalen und mörderischen „Event-Kultur“, die das Risiko schwerer oder gar tödlicher Verletzungen bewusst in Kauf nimmt. Es geht ferner um die Terrorisierung des öffentlichen und halböffentlichen Raums durch Individuen und Gruppen, die elementare zivilisatorische Regeln des Zusammenlebens negieren. Und nicht zuletzt geht es um die Frage, wo die Grenzen der persönlichen Freiheit gezogen werden müssen.

Rasertourismus in Deutschland

Möglichst grenzenlose Automobilität genießt in Deutschland einen wohl weltweit einmaligen Stellenwert. Noch immer unterliegen hierzulande Teile des öffentlichen Straßennetzes keinerlei Geschwindigkeitsrestriktionen. Seit vielen Jahren sind deutsche Autobahnen eine touristische Attraktion für Raser aus allen Teilen der Welt, die nur hier die Gerschwindigkeitspotenziale ihrer übermotorisierten Maschinen legal ausreizen können. Getragen wird dieses deutsche Phänomen von einer mächtigen Allianz aus Automobilkonzernen und -clubs und auch einigen Politikern, die sich unter der Losung „Freie Fahrt für freie Bürger“ bislang erfolgreich als Bollwerk positioniert haben. Die Parallelen zur US-amerikanischen Waffenlobby sind augenfällig, denn auch dort mischt sich eine libertäre Form der „Freiheitsliebe“ mit den Interessen der Produzenten von Gerätschaften, die sich ohne weiteres in tödliche Waffen verwandeln können.

Illegale Autorennen in Innenstädten sind dabei nur die Spitze des Eisberges. Überhöhte Geschwindigkeit ist nach wie vor die häufigste Ursache für tödliche Verkehrsunfälle. Nur in extremen Fällen müssen die Verursacher mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung rechnen. Raserei ohne Unfallfolgen – und das gilt bisher sogar für illegale Autorennen – wird dagegen meistens als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit Geldbußen und temporärem Führerscheinentzug geahndet. Das tragische Geschehen in Berlin bietet daher die Chance, die Frage eines bedingten Tötungsvorsatzes bei extremer Fahrweise generell neu zu bewerten. 

Event-Kultur der Extreme

Kaum zu übersehen ist allerdings auch der Zusammenhang zwischen gesellschaftlich geächteten Auswüchsen wie der innerstädtischen Raserei und gesellschaftlich akzeptierten Formen der Event-Kultur. Sportliche Ereignisse wie Formel-1-Rennen, bestimmte Ski-Abfahrtsrennen oder „Free Fighting“-Kämpfe beziehen ihren Reiz in starkem Maße aus dem Risiko schwerer, bisweilen tödlicher Zwischenfälle. Ähnliches lässt sich wohl auch für Flugshows behaupten.

Die Gladiatoren dieser Sparten heizen diese Empfindungswelten an, indem sie kaum eine Gelegenheit auslassen, den  „Adrenalinkick“ zu verherrlichen, den sie bei der Ausübung ihrer Profession regelmäßig erleben. Manch einer, dem derartige Kicks im Alltag eher verwehrt bleiben, sucht sie dann halt auf brachiale Art in seiner Freizeit in Form einer bewussten Regelverletzung. Und das sind nicht nur Raser auf dem Kurfürstendamm und auf Skipisten in den Alpen, sondern auch Hobby-Pyromanen in Fußballstadien oder Spontan-Schläger in U-Bahnhöfen.

Öffentlicher Raum wird zur Gefahrenzone

In all diesen Fällen wird die Gefährdung bis hin zur schweren oder gar tödlichen Verletzung von arglosen Opfern, die sich zur falschen Zeit am falschen Ort aufgehalten haben, bewusst in Kauf genommen. Der öffentliche Raum wird auf diese Weise zur Gefahrenzone, und das eben nicht nur an sogenannten Kriminalitätsschwerpunkten oder durch die wachsende Gefahr terroristischer Anschläge.

Doch in der gesellschaftlichen Wahrnehmung dieser Phänomene ist einer merkwürdige Schieflage zu beobachten. Besonders augenfällig ist das beim Umgang mit der Begrifflichkeit von „Autos als Waffen“. Diese tauchte in der hiesigen Debatte erst auf, als Terroristen zunächst in Nizza und im Dezember 2016 auch in Berlin jeweils einen LKW in eine Menschenmenge steuerten. Übrigens unweit der Stelle, an der gut zehn Monate zuvor ein zufällig anwesender Rentner die Suche von zwei jungen Männern nach dem ultimativen Adrenalinkick mittel Autorennen über rote Ampeln mit dem Leben bezahlen musste. Doch schon lange bevor der IS und andere Gruppen die Nutzbarkeit von Automobilen für ihre mörderischen Zwecke auch in Deutschland erkannten, gab es Opfer krimineller Raserei auf deutschen Straßen und Plätzen.

„Ich will Spaß, ich geb Gas“-Ideologie

Die Geschehnisse in Berlin und das jetzt gefällte Urteil fallen in eine Zeit, in der ohnehin um die Zukunft der Automobilität gestritten wird. Das Zeitalter der Verbrennungsmotoren neigt sich dem Ende zu. Der „persönlichen Freiheit“, sich mit einem Diesel-Fahrzeug unbehelligt in überlasteten Innenstädten bewegen zu dürfen, steht das Recht der Bevölkerung auf Schutz vor vermeidbaren gesundheitlichen Belastungen gegenüber. Die „Ich will Spaß, ich geb Gas“-Ideologie ist der Soundtrack für besonders sozialschädliche Formen des Individualismus, nicht nur auf dem Fahrersitz von sinnlos hochgezüchteten Autos.

Die Erkenntnis, dass Autos eben nicht nur Fortbewegungsmittel mit bisweilen hohem Befriedigungsfaktor sind, sondern auch das Potenzial für den Einsatz als tödliche Waffen haben, ist wohl gerade in Deutschland ziemlich bitter. Aber eben auch bitter nötig.

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Nicolas Wolf | Di., 28. Februar 2017 - 17:09

Na das nenne ich Rundumschlag. Ein äußert fragwürdiges Gerichtsurteil als Basis, denn das entscheidenen Totschlagsmerkmal, der Vorsatz fehlt, um dann mal ganz groß auszuholen. Was hat jetzt eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung mit Verkehrstoten zu zun, ziemlich wenig, wie der Autor ja selber sagt. Laut seiner Aussage sterben die meisten in Folge überhöhter Geschwindigkeiten. Das passiert ohne Geschwindigkeitsbegrenzung logischerweise nicht. Auch wenn man es ernsthaft betrachtet, es gibt Länder mit weniger und mit mehr Verkehrstoten, alle ohne Autobahn. Auch die anderen Beispiele spotten jeder Beschreibung, Waffengesetze in den USA, die sollen den Bürger vor der Regierung schützen. Aber man tut mal so als wären nicht Staaten die größten Mörder der letzten Jahrhunderte. Formel 1 etc.? Bitte was hat das denn mit einem illegalen Rennen zu tun. Gibt es Dir nicht mehr wenn es keine Formel 1 mehr gibt? Sehr unwahrscheinlich! Autos als Vergnügungsmittel? Nicht um auf Arbeit zu fahren?!?

jürgen pauls | Di., 28. Februar 2017 - 20:11

Antwort auf von Nicolas Wolf

Ein mutiges und richtiges Urteil des LG Berlin. Es fehlt auch nicht der Tatvorsatz; denn die Raser haben mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. Wer auf derart rücksichtslose Art durch eine Innenstadt rast, weiss sehr wohl, dass es dabei zu einem Unfall mit tödlichem Ausgang kommen kann. Diese Folge haben die beiden Raser billigend in Kauf genommen und deshalb bedingt vorsätzlich gehandelt. Also können sie auch wegen vorsätzlicher Tatbegehung verurteilt werden.

Georg Zeegers | Di., 28. Februar 2017 - 23:07

Antwort auf von Nicolas Wolf

Völlig Richtig was haben die Leute für ein Unheil durch so einen Schwachsinn angerichtet!.Die Opfer kann Keiner Zurückholen.Das kann nicht hart genug Bestraft werden!.

Steffen Sommerfeld | Mi., 1. März 2017 - 10:15

Antwort auf von Nicolas Wolf

Den Rundumschlag auf Sportevents (inwiefern gefährdet ein Käfigkampf das besitzende Publikum?) ausgenommen, ist die Argumentation nicht so unlogisch wie behauptet.
Unfallursache No. 1 bei Unfällen mit Todesursache bleibt zu hohe Geschwindigkeit (für den lenkenden Menschen). Ein Durchsetzung des Limits ergibt dann in diesem Punkte eine Verbesserung.

Was Autobahnen jetzt mit den Todeszahlen zu tun haben sollten sie näher erläutern. Zu hohe Geschwindigkeit ist auch 100 in der 50ziger Zone oder 50 in der Spielstraße.

Der Vergleich mit der Waffenlobby ist m.E. ebenfalls nicht verkehrt wenn man sich die Ausnahmestellung und die Lobby um ADAC und Co. genauer ansieht.

Über kurz oder lang wird sich das Problem allerdings von selbst lösen wenn es keine bezahlbaren Versicherungen mehr für Kfz gibt die nicht autonom fahren. Die Maschine läßt sich nicht aus der Ruhe bringen nur weil es der Vordermann wagt auch nur 30 in der 30ziger Zone zu fahren...

Nur zu zwei Aspekten. Bei der Free-Figthing Käfigkämpfen ist der Zuschauer nicht gefährdet, aber er lechzt nach Blut und schweren Verletzungen. Das gehört zu der von mir beschriebenen Eventkultur. 2.) Natürlich sind alle Geschindigkeitsüberschreitungen problematisch bis kriminell. Bei Autobahnen ging es mit aber vor allem um Aspekten wie den "Rasertourismus".

Wolfgang Tröbner | Mi., 1. März 2017 - 13:20

Antwort auf von Nicolas Wolf

Ich bin mal zufällig auf einer zweispurigen Autobahn in ein Autorennen geraten. Die beiden Raser überholten die Kolonne, an deren Ende ich fuhr, auf der linken Spur bzw. auf dem Standstreifen. Der Fahrer auf dem Standstreifen hat mein Auto nur um Haaresbreite verfehlt. Es fehlten wirklich nur wenige Zentimeter und der hätte mich plattgemacht. Glauben Sie mir, so etwas vergisst man nicht. Deshalb finde ich das Urteil richtig. Solche Menschen wollen nur ihren Spaß, scheren sich aber in keinster Weise um andere.

Wünschenswert wäre es allerdings, dass ähnlich harte Maßstäbe auch bei anderen (vollendeten oder versuchten) Tötungsdelikten angelegt würden. Ich denke hier z.B. an die U-Bahn-Schläger oder -Treter.

Sehr geehrter Herr Tröbner,

Sie haben Recht. Die NULL TOLERANZ-Linie sollte KONSEQUENT und BEI JEDEM durchgezogen werden. Dann sähe es wieder besser aus in diesem Pseudo-"Rechtsstaat. Davon sind wir allerdings weiter entfernt als jemals zuvor.

Da ich keine Lust habe, jedem einzeln zu Antworten:

richtig, gut, mutig?!? Das Urteil ist fragwürdig; die Täter haben nicht vorsätzlich ihre Autos geschrottet, also erst recht nicht getötet. Auch wäre so jede Geschwindigkeitsübertreung versuchter Mord, oder wo wird da die Grenze gezogen? Gewicht, Reifen, Fahrbahnzustand?!?

@Hr. S.: autonomes Fahren stimmt, Versicherung nicht; Waffenlobby hat nichts mit meinem Argument zu tun; Autobahn als Synonym für ohne Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht besonders Gefährlich im Vergleich zu anderen Ländern (und Limits wurden im beschriebenen Fall sowieso überschritten, so viel zur sinnfreien Argumentation des Autors)

@Hr. T.: ja Massstäbe fehlen mir auch

@Cicero Redaktion: meine Kommentare werden wohl so wegen Sachen nicht veröffentlich wie: "Herr Schwennicke kann nicht bis drei zählen" aber hier darf eine pöbelnde Perry Rodan Figur mehr oder minder unverhohlen meinen Lieben wünschen, dass ich bei einem Autounfall sterbe, Chapeau

Vielen Dank für den Hinweis, haben wir gelöscht. Wir bitten um Entschuldigung!

Schönes Wochenende,

Cicero Online

Martin Kuhrau | Di., 28. Februar 2017 - 17:12

Interessanter Kommentar - und wenn ich kurz weiter scrolle wird mir das Video "Wahnsinns-Flitzer! Der neue Porsche glänzt auf der Rennstrecke in Südafrika!" angeboten. Welche Zielgruppe soll denn nun angesprochen werden?

Cecilia Mohn | Di., 28. Februar 2017 - 18:01

Danke dem Autor für diesen hoffnungsvollen Artikel. Natürlich ist es Mord, wenn der Tod unschuldiger Menschen billigend in Kauf genommen wird. Endlich gibt es ein entsprechendes Urteil und endlich wird die Wahrheit ausgesprochen. Unschuldige Menschen müssen sterben, weil einige nichts mit ihrer Zeit anzufangen wissen. Übrigens sind die Namen der Mörder bekannt. Warum werden sie im Artikel nicht benannt, oder habe ich da etwas übersehen? Wertvolle Ressourcen werden sinnlos in die Luft geballert, Menschenleben werden gefährdet. Damit muss Schluss sein. Hoffentlich bleibt das Urteil bestehen. Ich wusste gar nicht, dass es eine "Raser-unkultur" in Deutschland gibt. Es wird auch sowieso Zeit, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen durchgesetzt werden. In anderen Ländern ist da längst normal. Ich gratuliere dem mutigen Richter von ganzem Herzen.

Cecilia Mohn

Romuald Veselic | Di., 28. Februar 2017 - 19:31

Es geht ferner um die Terrorisierung des öffentlichen und halböffentlichen Raums durch Individuen und Gruppen, die elementare zivilisatorische Regeln des Zusammenlebens negieren.
Bingo!
Eine bessere Diagnose des Status quo gibt’s nicht.

Nun: Das Problem ist, dass die "Gesellschaft" aus Individuen besteht, die unterschiedliche Einstellung zur geltenden Regeln haben. Stellen Sie sich das vor, es spielen zwei Fußballmannschaften, in dem sich das ein Team an den Regeln hält und das andere nicht. Wobei der Schiri, bevor er rote o. gelbe Karte zieht, sich mit den sozial-kulturellen Problemen des sich an den Regeln nicht haltenden Spielers beschäftigen würde.
Dann dürfte eine Fußballpartie mindestens einen halben Tag dauern. Die „Kollateralschäden“ überlasse ich Ihrer Fantasie.

Günther Hohendorf | Di., 28. Februar 2017 - 20:48

Welch ein Glück für Cicero endlich mal auf Linie mit dem Springerverlag sein zu dürfen. Im Recht ist man in diesem Falle dennoch nicht.
Denn Recht ist was im jeweiligen Gesetzestext vorgegeben ist.
Der verantworte Richter hat in höchstem Maße Amtsanmaßung betrieben als er dieses Theaterschauspiel gegen gültiges Recht verzapfte. Diese Staatsaffaire hier ist eine Farce sondergleichen.
Es fragt sich hier welches Monster schlimmer ist, der verantwortliche Raser oder jemand der Mord zur Auslegungssache macht. Es geht mit unseren Gesetzen immer weiter den Bach herunter und man hat bald das Gefühl, dass nur noch Empathielose und Wahnsinnige über unsere Geschicke verfügen.
Justizia ist niemals blinder und dümmer gewesen als in der heutigen Zeit.

ist die Entscheidung ihrer Ansicht nach denn falsch Herr Hohendorf? Könnten Sie das bitte mal konkret und verständlich begründen?

Chris Krüger | Do., 2. März 2017 - 08:37

Antwort auf von Georg Dallmann

Kann der Herr H. sicher nicht, denn dann müsste erdoch zugeben, dass er auch zu dieser Gruppe gehört, oder ihnen nachlechst! Aber, alles wird gut!

Sie haben offensichtlich keine Ahnung von der Gesetzeslage in diesem Fall. Die Berliner Richter haben das verantwortungslose Verhalten der Raser zu Recht als Tötungsdelikt angesehen, wobei man allenfalls darüber streiten kann, ob Mord oder Totschlag vorliegt. Die Raser haben das Auto durch die Art und Weise ihres Fahrens zu einem gemeingefährlichen Werkzeug gemacht, deshalb wäre Mord zu bejahen, da sie den Tod Dritter billigend in Kauf genommen haben . Letztlich wird der BGH in letzter Instanz entscheiden, welcher der beiden in Betracht kommenden Tatbestände anzunehmen ist. In diesem Fall hat Justizia endlich mal ein deutliches Stoppsignal gegen den täglichen Wahnsinn auf unseren Straßen gesetzt und war weder blind noch dumm, anders als der, der diesen Vorwurf erhoben hat.

Holger Stockinger | Di., 28. Februar 2017 - 20:50

Wollte man zeigen, wie ein Artikel aus Paulschale und Pauschalen sich aufbaut, hier wäre ein Beispiel.

Lüftet man die Maske hinter der Pauschale, erscheint ein Teufel namens Auto, für das der Autor vom möglichen Tod-Bringen gebannt ist wie das Kaninchen vor der Schlange.

Auch Wasser ist übrigens eine "Waffe": jedermann kann in einem Swimmingpool (siehe gleichnamigen Film) einen ums Leben bringen ...

Hans Jürgen Wienroth | Di., 28. Februar 2017 - 21:39

Ich begrüße das Berliner Urteil.
Daraus allerdings eine Verteufelung des Autofahrens als generell lebensbedrohend abzuleiten halte ich für maßlos übertrieben. Gleichfalls zeugt die Einstimmung in die allgemeine Verteufelung des Dieselmotors als generell umweltschädlich von wenig Fachkenntnis. Moderne Dieselmotoren der Stufe EU6 sind genauso umweltfreundlich wie Benziner, wenn nicht aufgrund des hier vorhandenen Partikelfilters und der geringeren CO2-Emissionen sogar umweltfreundlicher. Moderne Direkteinspritz-Benziner stoßen ebenfalls Partikel aus, die einen Partikelfilter erfordern. Die Umsetzung in Serie hat gerade begonnen.
Welche Umweltschäden durch Elektroautos (z. B, Batterien), die Stromerzeugung für den Betrieb usw. zur Folge haben, können wir alle heute noch nicht absehen. Am besten schaffen wir jede Art von Mobilität und Industrie ab. Retten wir damit die Umwelt ganz sicher?
Schade, der letzte Teil (Ich will Spaß…) verdirbt den ansonsten guten Artikel.

Holger Stockinger | Mi., 1. März 2017 - 00:01

Denkt der Artikelschreiber vielleicht an eine Rosskutsche - Goethe reist aus, um in Vendig

mit einem Käfer zu landen ...

Holger Stockinger | Mi., 1. März 2017 - 00:18

Der AUTOR möchte weismachen, dass ein AUTO per se eine Mordwaffe sei ...

... als Radfahrer bin ich anderer Ansicht, zweimal quietschen und einmal bremsen

Holger Stockinger | Mi., 1. März 2017 - 00:29

Bertolt Brecht verachtete nie ein gutes Auto ...

Moralprediger sind immer die, die vor lauter Neid Porschefahrer zum Teufel wünschen

Ralph Barthel | Mi., 1. März 2017 - 03:00

Das Urteil aus Berlin ist hart, richtig und notwendig. Die Schuld an der Gesamtsituation sind die bisherigen "Strafen" für solche Fälle. Es wird Zeit das die Kuscheljustiz beendet wird. Wem interessierten denn bis jetzt die Opfer und deren Angehörigen. Warum werden Bankräuber härter bestraft, selbst wenn keinerlei Personenschaden entstanden ist, als solche "Schanzgesteuerten" Vollidioten. Warum darf in Deutschland teilweise grenzenlos gerast werden? Weil der Hitler nur 100kmh zulies? Oder sind wir wiedermal "klüger" wie der Rest der Welt?

Freiheit für den Bürger ist notwendig. Aber grenzenlose Freiheit ist zerstörerich. Wenn ich als Handwerker eine Stromleitung beim Kunden legen soll, brauche ich mit Recht eine meist dreijährige Ausbildung der Sicherheit wegen.

Aber jeder Dummkopf darf nach kurzer Fahrschule eine "Waffe" Auto fahren. Selbst LKW's haben oft weniger PS und die Erlangung des Führerschein ist um einiges anspruchsvoller.

Sollte der Gesetzgeber auf die Anklagebank?

Uwe Wenzel | Mi., 1. März 2017 - 07:58

Ich finde das Urteil ehrlich gesagt gerechtfertigt. Es geht nicht nur um das Risiko und das fehlende Bewusstsein dafür. Es geht auch darum, dass der Individualismus soweit getrieben worden ist, dass nun die Gemeinschaft darunter leidet. Jeder ist sich selbst der nächste. Selbst gemeinschaftliche Entscheidungen werden von Individuen nicht aktzeptiert. --> Generation Schneeflock.
Aber: Die Verkehrstoten in Deutschland, es sind im Jahr um die 3300, sind relativ wenig, beispielweise zu Menschen die im Krankenhaus an einer Sepsis sterben, was um die 70.000 sind. Das sind ebenso unnötige Tode. Liest man darüber etwas? Die Mortalität bei einer Sepsis ist erschrecken hoch (25-50%) und viel Ärzte sind nicht einmal in der Lage sie ordentlich zu diagnostizieren. Soll heißen, von Rasern umgefahren zu werden ist weitaus unwahrscheinlicher, als an einer trivialen Blutvergiftung zu sterben. Daher sollte man die Kirche auch im Dorf lassen.

martin falter | Mi., 1. März 2017 - 08:09

passt ganz gut mit der von uns - zu Recht - so verachteten Waffenlobby in den USA. Hier ist es ähnlich, wir wollen einfach von dem Nimbus nicht lassen. Tatsächlich sind zwar wenige Strecken noch ohne Tempolimit befahrbar, aber Deutschland gilt immer noch als Land des Vollgases. Schön zu sehen an der deutsch/österreichischen Grenze. Sobald Deutsche und auch Österreicher nach Deutschland kommen geht die Hetze auf der Straße los.

Was haben die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen mit diesem Thema zu tun?
Diesmal haben die strengen Gesetze eben nichts verhindert. Auf der Rennstrecke war sicherlich max. 50km/h erlaubt.
Man kann bestenfalls eine mangelnde Kontrolle monieren. Aber insgesamt wird ja reichlich kontrolliert, weil es so schöne Einnahmen produziert.
Das Auto ist ebenso wenig generell eine Waffe wie das 20cm Brotmesser, das man sogar ohne Führerschein benutzen darf.
Hier liegt eine krasse Missachtung der Gesetze vor. Einer der Täter war ja schon zigfach vorbestraft.
Da muss man ansetzen und vorbeugen. Aber das lässt unser Recht ja nicht zu. Es muss immer erst was passieren.
Solche Verbrechen verhindert man nicht durch mehr Schilder und Gesetze oder durch Bestrafung der Raser, die ein 80ger Schild übersehen und kräftig zur Kasse gebeten werden.
Hier geht zuvielen Kommentatoren das rechte Maß verloren. Aber schon der Artikel schweift ja viel zu sehr aus.

Gerdi Franke | Mi., 1. März 2017 - 08:40

Wer Rennen fährt sieht sein Auto nicht als Waffe. Diese Kudamm-Raser wollen ihr Ego bestätigen und zeigen, dass sie schneller sind und mutiger sind als andere. Es gibt sicher auch Autos die als Waffe benutzt werden, aber das hat dann andere Hintergründe.

Georg Dallmann | Mi., 1. März 2017 - 09:11

Die Entscheidung war überfällig, ist korrekt und konsquent. Leider haben Gerichte in der Vergangenheit bei Fällen, in denen diese "Betrachtungsweise" ebenfalls angezeigt gewesen wäre, nicht den MUT gehabt, die damit verbundenen - harten - Konsequenzen zu ziehen. Stattdessen haben sie lieber auf "fahrlässige" Tötung erkannt, und damit das Strafmaß in ungebührlicher - und vor allem unverständlicher und unerträglicher - Weise (vor allem auch für die Opfer und ihre Familien!!) gesenkt.
Dass die Handlung der verurteilten Täter ein vorsätzliches Tötungsdelikt war (Vorsatz in Form des "dolus eventualis") ist nicht ernsthaft zu bestreiten. Dass das Gericht darüber hinaus das "Mordmerkmal" bejaht hat, ist ebenfalls nicht zu beanstanden.
Es bleibt zu hoffen, dass der BGH in der Revision nicht doch noch ein "Haar in der Suppe" findet, sondern das Urteil bestätigt.
Es ist Zeit durchzugreifen, und zwar konsequent und rabiat mit ZERO TOLERANCE! Das wäre diesem "Rechtsstaat" auch bei anderen

Markus Gerle | Mi., 1. März 2017 - 09:13

Gut, der Autor des Kommentars scheint ein Autohasser zu sein. Das sei ihm gegönnt. Aber vom Verhalten einiger verantwortungsloser Individuen auf die Bösartigkeit des Autos an sich zu schließen, ist infantil. Vielleicht ein paar wirkliche Fakten in diesen postfaktischen Zeiten: Die überwiegende Zahl an Autofahrten wird in Deutschland zum Zweck des Steuererwirtschaftens unternommen. Die Hauptunfallursache ist nicht zu hohe Geschwindigkeit, sondern Unaufmerksamkeit. Und ja, es gibt in Deutschland viele Individuen, die nicht mündig sind, gefährliche Gerätschaften zu bedienen. Auch mir erscheint es so, dass die Menge dieser Individuen wächst, was aber eine subjektive Bewertung ist. In der Hand von solchen Individuen werden nun einmal viele meist sichere Dinge zu einer tödlichen Gefahr (s. Germanwings-Flugzeug in der Hand eines Irren). Sollen wir nun alle Gerätschaften, von denen eine Gefahr ausgehen könnte, abschaffen, oder Maßnahmen gegen diese nicht-mündigen Individuen ergreifen?

Georg Dallmann | Mi., 1. März 2017 - 09:15

Straftaten zu wünschen! Z.B., wenn es bei migrantischen Intensivtätern, die wiederholt Straftaten (nicht selten auch unter Anwendung massiver Gewalt gegen Leib und Leben der Opfer) begehen, darum geht, sie KONSEQUENT dahin abzuschieben, woher sie gekommen sind. Das gilt aber auch für gewaltbereite Hooligans, und "linksautonome Aktivisten" = skrupellose GEWALTtäter! KONSEQUENZ MUSS (!) sein, aber ÜBERALL! Andernfalls verkommt dieser "Rechtsstat" weiterhin zu einer Lachnummer, ganz nach dem Motto: Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen (in diesem Fall auf die SCHWERE der TATEN bezogen!)

Gunvald Steinbach | Mi., 1. März 2017 - 09:37

Es ist schon wahr: Wenn ich sehe, wie auf Autobahnen, wenn schon nicht der Tod, so doch der Schaden anderer VerkehrsTN billigend in Kauf genommen wird, wird mir schwindelig. Unsere ABs sind wohl ein recht guter Indikator für den Zustand unserer Gesellschaft. Und ja, Raser müssen hart bestraft werden. Was aber in diesem Text unterschwellig mitschwingt ist die Kriminalisierung aller Autofahrer (und der Ruf nach noch mehr Kontrolle auch auf Skipisten, Fußballstadien etc.). Damit werden wir der Verrohung der Gesellschaft nicht Herr. Scheinbar braucht der Mensch Vorbilder. Die fehlen, gerade auch in der Politik. Hier wäre vielleicht ein Ansatz zu suchen. Im Übrigen: Die Erkenntnis, dass Blumentöpfe eben nicht nur Pflanzbehältnisse mit bisweilen hohem Dekorationsfaktor sind, sondern auch das Potenzial für den Einsatz als tödliche Waffen haben, ist wohl gerade in Deutschland ziemlich bitter. Aber ist sie auch bitter nötig? Vom Florist zum Terrorist? Vielleicht geht es eine Nummer kleiner...

Heinrich Niklaus | Mi., 1. März 2017 - 10:02

Ich glaube, wir sollten uns weniger um diesen „neuen Waffentyp“ (Auto) kümmern. Das scheint mir mehr Teil einer grün-linken Kampagne gegen die deutsche Automobilindustrie.

Vielmehr sollten wir uns sorgen um diejenigen, die diese „neue Waffe“ zum persönlichen Zeitvertreib einsetzen und dadurch einen „Kick“ erreichen wollen.

Nun ist Jugend nicht vor Torheit gefeit. Aber James Dean fuhr in dem Film, „…denn sie wissen nicht, was sie tun“, wenigstens alleine im Auto auf eine Klippe zu, ohne dabei unbeteiligte Mitbürger in Lebensgefahr zu bringen oder gar zu „ermorden“.

Was führt uns in diese Verrohung? Das ist die Frage, die es zu beantworten gilt. Gut ist, dass die Justiz schon einmal eine Antwort darauf gibt. Das reicht aber nicht.

Ralf Müller | Mi., 1. März 2017 - 10:10

Die Deutschen sollten anfangen, nachzudenken, ob ihre Grundüberzeugungen noch taugen. In anderen Ländern haben die Bürger Gewehre und Pistolen als Waffen. In Deutschland hat man Autos. In Amerika gibt es fast keine Raser. Rentner fahren in Kalifornien im Porsche 50 Meilen pro Stunde. Dafür hat jeder ordentlich Wummen.
Wummen sind in der BRD Teufelszeug, aber mit den Autos fährt man wie besessen. Der Teufel steckt in jeder Seele. Ein Raser tötet mit dem Auto. Mit dem Gewehr würde er wahrscheinlich nur prahlen. Was für eine irre Welt?

Ralph Waugh | Mi., 1. März 2017 - 10:38

Ich sehe keine Porsche-Werbung. welcome to the world of google tracking....

Gerd Steimer | Mi., 1. März 2017 - 10:44

es ist gut, dass man den ganzen Dumpfbacken mal zeigt wo der Hammer hängt. Das ganze nun mal wieder zum Anlass zu nehmen, das Auto pauschal zu verteufeln und wegen solchen Idioten Geschwindigkeitsbeschränkungen zu fordern, ist genau so daneben. Das interessiert die nicht, abschrecken kann man sie durch brachiale Strafen und lebenslangen Führerscheinentzug. Hunderte von Gegenständen des täglichen Bedarfs können als Waffe benutzt werden.
Ich selbst fahre auch gerne schnell, sehr schnell sogar, aber - das tue ich nur auf der Rennstrecke zu meinem Vergnügen. Im Straßenverkehr verhalte ich mich nach der StVO - das ist entspannter und sicherer.

Gerhard Hellriegel | Mi., 1. März 2017 - 12:18

Ich glaube nicht, dass das Urteil Bestand haben wird. Aber vielleicht war es ja auch nur als Schreckschuss gemeint. Nach meinen blassen Jura-Kenntnissen - lang, lang ist's her - war das Paradebeispiel für bedingten Vorsatz immer einer, der ein Haus anzündete, wusste, dass da oben eine alte Frau wohnte, es ihm aber unklar war, ob sie zu Hause sei oder nicht, sich aber darum nicht kümmerte. Der Unterschied ist nun, dass bei diesem die beabsichtigte Tat Haus-Anzünden schon schädigend war. Das ist bei den beiden Rasern aber nicht der Fall. Rasen allein schädigt niemanden. Natürlich ist es blöd und gefährlich, aber es ist potenziell genau so selbst- wie fremdschädigend. Also auch bedingter Vorsatz zum Selbstmord? Ich hoffe also, dass sich nun nicht auch noch die Justiz brutalisiert.

Margrit Sterer | Mi., 1. März 2017 - 12:59

Ein gutes, ja ein sehr gutes Urteil
Dieses Urteil sollte Vorbild sein für alle Gerichte in Deutschland. Denn leider ist unsere Kuscheljustiz mit Schuld an vielen Dingen in Deutschland.

Ralf Müller | Mi., 1. März 2017 - 13:09

aber eine andere schwere Straftat. Das Gericht hat einen Mord hingebogen, weil das Gesamtgefüge zwischen Tat und Strafe bei Raserei nicht mehr stimmt. Die beiden Brutalos haben durch Raserei eine Person getötet und dabei schwere Schuld auf sich geladen. Unbestritten! Mir ist völlig gleich, wie sich das genaue Delikt nennt, solange hier 6-8 Jahre Knast rauskommen und auch abgesessen werden. Die beiden sollen diese Jahre nutzen, ihren Fahrstil zu überdenken. Was aber ist die Realität im Staate BRD? Wer eine Mutter mit zwei Kindern bei roter Ampel totfährt, bekommt 2 Jahre auf Bewährung, oder ohne Bewährung und ist nach 2/3 der Zeit wieder draußen. Mord wird vor BGH keinen Bestand haben, denn das Urteil ist juristisch falsch. Ein Unfall ist niemals Mord. Auch die niedrigen Beweggründe sind konstruiert. Einen Menschen töten aus niedrigen Beweggründen. Das kann nicht gegeben sein, selbst wenn die Raser bedingten Vorsatz hatten. Bedingter Vorsatz plus niedrige Beweggründe ist 2x konstruiert

Ralf Müller | Mi., 1. März 2017 - 14:39

Solche Brutalos gehören für lange weggesperrt. Ihr nachvollziehbares Interesse an Raserei konnten sie Zeitlebens auf legale Weise befriedigen. Selbstgefährdung ist erlaubt und es gibt genügend Rennstrecken in Europa. Auch ich fahre gerne über 300+ aber nicht auf öffentlichen Straßen. Dafür gibt es rennplätze zur Miete. Leider habe ich kein Auto für 400+, noch nicht.

Andreas Winkel | Mi., 1. März 2017 - 14:44

Um die angebrochene Denke des Autors zu Ende zu führen: Jede Überschreitung irgendeines Tempolimits ist dann automatisch bedingter Tötungsvorsatz und wann auch immer ein anderer zu Tode kommt, ist das Mord.

Helmut Rottler | Mi., 1. März 2017 - 14:50

Solange bei der "Führerschein- Prüfung" die charakterliche Eignung nahezu keine Rolle spielt, ist sie Makulatur. Denn Gasgeben und Bremsen kann jeder noch so unfähige Vollpfosten auch.
Bei der MPU kommt diese wichtige Bewertung um etliche Punkte in Flensburg und einige Tote zu spät!

Edgar Timm | Mi., 1. März 2017 - 15:19

§ 211 StGB definiert: Mörder ist, wer ... aus niedrigen Beweggründen, ... mit gemeingefährlichen Mitteln ... einen Menschen tötet. --- Unter niedrige Beweggründen versteht man alle ... die durch hemmungslose Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verachtenswert sind. (Quelle: Gössel/Dölling-StGB, BT I, München 2004, § 4 Rn. 24.) --- Auffällig ist, dass die Täter häufig über gemeinsame Merkmale verfügen: "Der Kölner Polizeihauptkommissar Rainer Fuchs schüttelt den Kopf, wenn er über die Raser-Szene in seiner Stadt spricht. Zu ihr gehörten vor allem junge Männer zwischen 18 und 25, viele seien Deutsche türkischer Abstammung, die noch zu Hause lebten. Geringverdiener oder Hartz-IV-Empfänger. ... Diese Leute definieren sich über ihre PS-starken, aufgemotzten Autos. Das sind kontinuierliche, notorische und bewusste Nichtbefolger unserer Regeln.“ (Die WELT, 08.02.2016)

.........und Hartz4-Empfänger die mit getunten Mercedes S-Klasse / 7er BMW etc........Rennen fahren.............man fragt sich: WIE finanzieren die das? Es ist nicht anzunehmen, dass DADDY sein "HeiliX Blechle" für solchen IRRSINN zur Verfügung stellt.

Edgar Timm | Mi., 1. März 2017 - 18:00

Antwort auf von Georg Dallmann

der gewiss politisch korrekte Deutschlandfunk berichtet (z.B.): "In der Sonnenallee sind alte Männer unterwegs, die auf Arabisch diskutieren, verschleierte Frauen, Kinder und Jugendliche, meistens in Gruppen. Die Straße wirkt etwas heruntergekommen, aber ab und an halten in zweiter Spur Autos, die für Neukölln eigentlich zu groß und zu teuer sind. Hinter dem Steuer arabisch sprechende Männer, die für solche Autos eigentlich noch zu jung sind. Die meisten Menschen hier leben von Sozialhilfe und Hartz IV - ein paar von krummen Geschäften." (http://www.deutschlandfunk.de/arabische-clans-in-berlin-neukoelln-von-f…)

Edgar Timm | Mi., 1. März 2017 - 15:21

Die Kölner Polizei hat vor neun Monaten die „Besondere Aufbauorganisation Rennen“ eingesetzt, Fuchs ist ihr Chef. 70 Strafanzeigen wegen illegaler Autorennen wurden seitdem geschrieben, 150 getunte Fahrzeuge sichergestellt, 148 stufte der TÜV als nicht verkehrssicher ein. 8600-mal waren Verwarngelder fällig, 457 Fahrverbote wurden verhängt. Die Kampagne „Null Toleranz für Raser – wählen Sie die 110“ ist laut Fuchs ein Erfolg; immer mehr Bürger riefen an und schlügen Alarm, wenn wieder jemand durch die Straßen jagt. Aber: Es ist eine Sisyphusaufgabe. „Um bei diesen Leuten grundsätzlich etwas zu erreichen, bräuchte es unter anderem abschreckende Gerichtsurteile“, sagt Fuchs. Die Strafen stünden in einem krassen Missverhältnis zur Gefährlichkeit der Vergehen, oft gebe es nur Bewährung: „Es kommt vor, dass wir vor Gericht als Zeuge aussagen und die Betroffenen nach der Verhandlung lachend an uns vorbeigehen.“ --- Endlich haben wir ein solches Urteil - den Tätern wird das Lachen vergehen.

Michael J. Glück | Mi., 1. März 2017 - 15:23

die Überschrift ist deutlich. Es geht hier nicht um die Opfer oder um die Tat, sondern um die "Waffe". Denn wird ein Mensch per Fausthieb, mit einem Messer oder per Feuerwaffe umgebracht, ist das grundsätzlich nicht weniger verwerflich als der Totschlag mit Hilfe eines Karftfahrzeugs. Nur wenn das Auto als Teufelszeug betrachtet wird, ist das anders. Dann haben wir den zu verurteilenden Totschlag einerseits und den hassenswerten Totschlag andererseits. Ob Opfern und Rechtsstaat mit dieser Sicht gedient ist, wage ich zu bezweifeln.

michael müller | Mi., 1. März 2017 - 15:29

Ganz klar, wer das Auto missbraucht muss bestraft werden. Und vernünftige Menschen werden ebenfalls einverstanden sein die Fahrzeuge nach bestem technischen Stand schadstoffarm zu machen. Der Grundtenor des Kommentars jedoch gefällt mir nicht, unterstellt er doch dass durch staatliche Reglementierung die Mobilität eingeschränkt werden sollte. Solche Vorschläge werden zuhauf auf uns zukommen falls R2G es schaffen sollten. Genausogut weil unvernünftig und der Allgemeinheit nicht zuträglich könnte ein allgemeines Alkoholverbot oder Rauchverbot postuliert werden kommen doch unzählige Menschen dadurch ums Leben. Auch übergroße Wohnungen und Urlaubsfluge sind des Teufels. Also aufpassen beim Einschränken von Individualrechten. Nochmals: Straft die Einzeltäter!

Gerold von Busse | Mi., 1. März 2017 - 19:05

Mein Einwand richtet sich nicht gegen den Tenor des Artikels. Ich finde es aber ärgerlich, daß einfach immer wieder behauptet wird, die meisten tötlichen Unfälle passierten wegen überhöhter Geschwindigkeit. Das mag leider auch zutreffen. Aber die meisten tötlichen Unfälle zählt man im Geschwindigkeitsbereich unter 70 kmh. Bei Geschwindigkeiten über 120 kmh gibt es sehr selten tötliche Unfälle. Die so verteufelten, aber im Gesamtstraßennetz nur unter 0,5 % existierenden Straßen ohne Geschwindigkeits Regelung sind eigentlich die allersichersten Streckenabschnitte.

Klamm, Helmut | Mi., 1. März 2017 - 19:59

warum denn nicht gleich die Todesstrafe? Sich über dieses Urteil sich zu freuen, sagt vieles über die ach so guten, unfehlbaren, besserwissenden und juristisch gut gebildeten Mitbürger aus. Gleichzeitig aber den Islam und die Muslime verteufeln. Wo leben wir denn. Bei diesem Urteil geht es m.E. nicht um Gerechtigkeit sondern um die Befriedigung von Rachegefühlen.

H.Klamm