„Guter“ Hass wie dieser würde selbstverständlich nicht verboten / dpa

Wolfgang Kubicki über „Trusted Flagger“ - Das Handeln der Bundesnetzagentur ist ein Angriff auf die freie Rede

Die Bundesnetzagentur vergreift sich mit ihrem Konstrukt der „Trusted Flagger“ am vornehmsten Menschenrecht der freien Rede. Zu dem gehört auch die Artikulation von Hass. So (selbst-)schädlich diese Emotion auch sein mag, sie ist nicht per se illegal.

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Wolfgang Kubicki ist stellvertretender FDP-Bundesvorsitzender und Bundestagsvizepräsident. (Foto: dpa)

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Es gibt einen SPD-Bundestagsabgeordneten, der Jens Zimmermann heißt und sich jüngst im Handelsblatt an mir abarbeitete. Von „unwürdig“ war die Rede und von „Stammtischniveau“. Auch einige grüne Abgeordnete und Influencer meldeten sich in den sozialen Netzwerken mit einem ähnlichen Grad artikulierter Empörung zu Wort. 

Anlass waren meine Äußerungen in der Bild, in denen ich das Vorgehen des Chefs der Bundesnetzagentur in Sachen „Trusted Flagger“ mit deutlichen Worten kritisierte. Offenbar nicht deutlich genug, denn die Äußerungen zeigen mir, dass manch einer unserer Koalitionspartner nicht in der Lage oder willens ist, den Kern meiner Ausführungen zu verstehen. Nach 34 Jahren in Parlamenten und insbesondere nach drei Jahren gemeinsamer Ampel-Koalition ist meine pädagogische Geduld jedoch nahezu unermesslich. Deswegen erkläre ich die Geschichte gerne noch einmal ganz von vorne.

Am Menschenrecht der freien Rede ist nichts missverständlich

Am Anfang steht ein Satz: „Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.“ Er wurde vor 175 Jahren in der sogenannten Paulskirchenverfassung, dem ersten ernstzunehmenden Versuch, ein liberales gesamtdeutsches Gemeinwesen zu errichten, veröffentlicht. Es ist ein einfacher, klarer und unmissverständlicher Satz. Es ist daher kein Zufall, dass sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes in die Tradition der Freiheitskämpfer von 1848/49 stellten, ihn in sehr ähnlicher Form übernahmen und sogar noch ergänzten: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ 

In Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es zur Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Auch hier bleibt das Grundgesetz in einer bemerkenswerten Klarheit und Kürze, die den Leser nicht überfordern sollte. Eine Gesetzgebungskunst, die in jüngster Zeit immer mehr verloren gegangen ist. Jedenfalls dachte ich bis jetzt, dass es daran nicht viel misszuverstehen gibt. Dann trat am Anfang des Monats Klaus Müller und die von ihm geführte Bundesnetzagentur, die neuerdings auch „Digital Service Coordinator“ ist, auf den Plan. 

Hass ist nicht illegal

Müller verkündete mit großem Stolz die Zertifizierung des ersten „Trusted Flagger“. Unter anderem führte er aus: „Plattformen sind verpflichtet, auf Meldungen von Trusted Flaggern sofort zu reagieren. Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden. Das hilft, das Internet sicherer zu machen.“ 

Ist das so?

Es war nicht ich, sondern der Zeit-Journalist und Jurist Jochen Bittner, der diese Aussage früh als „offenkundig verfassungswidrig“ bezeichnete. Die Aussage Müllers bedeute, „dass neben illegalen Inhalten auch legale Inhalte entfernt werden können“. Diese Einschätzung ist korrekt. 

Hass ist natürlich ein abscheuliches Gefühl. Er macht auf Dauer bitter und humorlos, weswegen er bei mir als treibende Gefühlsregung nie eine große Chance hatte. Er schadet also vor allem auch denen, die ihn in sich reifen lassen und zu lange nicht loswerden. Man schaue nur auf Greta Thunberg, die mit ihrem Hass auf die Vorgenerationen zum internationalen Superstar wurde („How dare you!“, „I want you to panic!“) und mit ihrem Hass auf Israel ihr Thema für eine weitere Welttournee gefunden hat. Die jüngsten Gastspiele in Deutschland haben uns das noch einmal eindrücklich vor Augen geführt

Aber Hass ist nicht per se illegal. So würde Klaus Müller wohl nicht auf die Idee kommen, dass der von Klimaangst getriebene Hass auf den „alten weißen Mann“ entfernt werden müsste. Immerhin ist dieser Hass der Impulsgeber des grünen Vorfelds, der Thunberg über Jahre zur Ikone erhoben hat. 

Kommt es darauf an, wer wen hasst?

Und was passiert eigentlich mit Parolen wie „Ganz Deutschland hasst die AfD!“, wie sie Jan Böhmermann auf X verbreitet hat? Ähnliche Bekenntnisse zum eigenen Hass findet man inzwischen auf jeder Demonstration gegen die AfD, und im Internet lassen sich problemlos Sticker bestellen, die bekunden, dass „ganz Hamburg“ die AfD hasse. 

Und so frage ich: Was nun, Herr Müller? Böhmermann löschen? Aufrufe zu entsprechenden Demonstrationen untersagen? Sticker beschlagnahmen?

Sie würden das wohl entschieden zurückweisen. Gut so! Aber was, wenn morgen jemand auf X postet: „Ganz Hamburg hasst die Grünen“? 

Vermutlich wird man dem entgegenhalten, dass die Grünen ja wohl etwas ganz anderes sind als die AfD. Stimmt. Aber das Recht – und diese Erkenntnis scheidet den Liberalen vom Grünen offenbar immer häufiger – ist in beiden Fällen dasselbe. 

Wieso beauftragt der Staat Dritte als Aufspürer?

Herr Müller ruderte nach der Diskussion mit Jochen Bittner auf X zurück, räumte aber ein, dass seine Äußerungen missverständlich seien. Natürlich gehe es nur um illegale Inhalte. Nun gut, könnte man meinen. Dann bleibt die Frage, wieso der Staat einen privaten Dritten mit dem Aufspüren von solchen Inhalten beauftragt. Es geht um Meinungsfreiheit, also „das vornehmste Menschenrecht“, wie das Bundesverfassungsgericht es einst klassifizierte. „Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.“

Hat der Leiter des ersten „Trusted Flagger“, der auf sozialen Netzwerken schon mal mit Hamas-Sympathisanten posierte, das wirklich verstanden? Und wie kommt es, dass ausgerechnet eine von Lisa Paus Ministerium finanzierte und eng mit der baden-württembergischen Landespolitik verwobene Organisation den ersten Zuschlag für die hochsensible Aufgabe erhält? Alles gut, versichert Müller, am Ende entschieden ja Gerichte. Ganz so, als wäre das besonders erwähnenswert. In Deutschland entscheiden am Ende immer Gerichte.

Die Kritik am Konstrukt der „Trusted Flagger“ trifft hier nicht den deutschen Gesetzgeber oder die Bundesnetzagentur. Es handelt sich um europäisches Recht, das umgesetzt wurde. Dieses europäische Recht halte ich für hochproblematisch und habe das in meinem Statement gegenüber Bild auch deutlich gemacht. Das muss dem SPD-Bundestagsabgeordneten in seiner Empörung über eben jenes Statement durchgerutscht sein, als er auf diesen Umstand abstellte. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass es nicht nur legitim ist, europäisches Recht zu kritisieren, es ist sogar legal. EU-Verordnungen sind keine göttlichen Eingebungen und nicht sakrosankt. Ich bin sogar davon überzeugt, dass wir uns zu wenig über die Gesetzgebungsverfahren in Brüssel und Straßburg streiten, und darin ein Hauptgrund für die Vertrauenserosion in die europäischen Institutionen liegt. Sie erinnern sich: Der Kampf der Meinungen ist das Lebenselement der freiheitlich-demokratischen Staatsordnung. Meines übrigens auch. 

Ein höchst fragwürdiger Leitfaden der Neztagentur 

Aber leider kommen wir in der Diskussion um die „Trusted Flagger“ überhaupt nicht so weit. Denn europäische Vorgaben sind das eine, und das andere ist, was man daraus macht. Die nachgeschobene Behauptung Müllers, es würden nur illegale Inhalte verfolgt, überzeugen mich jedenfalls nicht. Das liegt nicht nur an der oben geschilderten Konfusion um die Strafbarkeit von Hass in der Pressemitteilung, sondern auch am von der Bundesnetzagentur herausgegebenen „Leitfaden zur Zertifizierung als Trusted Flagger gemäß Artikel 22 Digital Services Act“. Der enthält als Anlage eine „Liste mit Bereichen unzulässiger Inhalte“. Diese Liste enthält Offensichtliches, wie beispielsweise Holocaustleugnung oder Kinderpornografie. Aber darf die Frage erlaubt sein, wieso sich darum nicht die Staatsanwaltschaft kümmert?

Enthalten ist in der Liste auch „Hassrede“, und damit stehen wir wieder am Anfang der Diskussion. Auch „Tierleid“ findet sich dort. Ich bin gespannt, ob die Videos von Tierrechtsorganisationen, die auf Missstände hinweisen wollen, geflaggt werden, wenn sie entsprechende Videos veröffentlichen. Und noch gespannter bin ich auf die Rechtsgrundlage. Ebenso bei Aussagen mit „negativen Auswirkungen auf den zivilen Diskurs oder Wahlen“.

Und was sind „Inhalte, die Essstörungen fördern“? Nähme man das Ernst, müsste man eine Plattform wie Instagram einstampfen. Jedenfalls hört man öfter, dass das dort vertretene und beworbene Körperideal nicht gerade gesund ist.

Es geht offenkundig nicht nur um illegale Inhalte

Besonders interessant wird es auch bei „Gefahr für die öffentliche Gesundheit“. Ich erinnere mich noch gut, wie Lothar Wieler, damals Chef der wichtigsten deutschen Gesundheitsbehörde, mir vorwarf, ich würde „Fakten negieren“. Auch Karl Lauterbach hatte sich auf derselben Bundespressekonferenz ähnlich zu mir geäußert, nachdem er vom Journalisten Tilo Jung auf den „Unsinn“ angesprochen wurde, den ich verbreite. 

Die vermeintlich hochgefährliche Aussage, die die Herren mir vorwarfen, lautete übrigens so: „Impfungen dienen dem Selbstschutz und nicht dem Fremdschutz.“ Ich hatte sie im Rahmen der Debatte um die allgemeine Corona-Impfpflicht getätigt. Die Aussage war und ist schlicht wahr. Das bestreitet heute kein vernünftiger Mensch mehr. Damals war das anders. Wie aber hätte ich mich gegen eine Löschung einer solchen Aussage verteidigen sollen, wenn der Bundesgesundheitsminister, der Chef des RKI und ein Journalist sie – wahrheitswidrig – als Fake darstellen?

All das macht deutlich, dass es hier mitnichten nur um die Ahndung von illegalen Inhalten geht, sondern um viel mehr. Und das ist selbstverständlich ein Problem. 

Die Idee der Freiheit als Prinzip dieses Landes

Ich liebe dieses Land. Das heißt nicht, dass ich alles, was die Regierung dieses Landes umsetzt, unkritisch sehen muss. Denn noch mehr liebe ich die Prinzipien, auf denen diese Republik fußt. Die freie Meinungsäußerung, dieses vornehmste Menschenrecht, gehört dazu. 

Die Umsetzung des DSA durch die Bundesnetzagentur ist ein direkter Angriff auf die freie Rede. Und das darf niemand schulterzuckend hinnehmen. Wenn Teile unserer Koalitionspartner sich auf der anderen Seite positionieren, ist das vielsagend und aus meiner Sicht sogar gefährlich. Aber es ändert nichts an der Notwendigkeit, dass die Bundesnetzagentur „an die Kette gelegt werden muss“, wie ich es in Bild formulierte.

Zu oft haben wir in der deutschen Geschichte einmal erstrittene Grundrechte preisgegeben. Zuerst vor 175 Jahren, was einen unglaublichen Braindrain freiheitsliebender Menschen nach sich zog. Diese Leute schufen beachtlichen Wohlstand außerhalb Deutschlands, gründeten Firmen, betätigten sich in Wissenschaft und Forschung. Die Idee der Freiheit bedingt daher auch die wirtschaftliche Entwicklung in besonderem Maße. Vielleicht versteht der Bundeswirtschaftsminister wenigstens das, wenn er schon nicht aus Überzeugung für die Freiheit gegenüber dem Chef der Bundesnetzagentur eintritt. 
 

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Hans Page | Fr., 11. Oktober 2024 - 13:29

Natürlich stimme ich Herrn Kubicki zu. Es ist nur erstaunlich dass ein FDP Mitglied in der Regierung bei diesem Gesetz mitmacht. Ich erinnere mich dass die FDP IMMER der Verteidigerin individueller Freiheit war. Herr Buschmann müsste, als Liberaler, jegliche Zusammenarbeit bei diesem Gesetz das unweigerlich zu einer Zensurbehörde führt verweigern.

Das zweite Problem ist dass der Prozess mit den in der EU Verordnungen und Gesetze zustande kommen völlig intransparent ist. Wo gibt es vorab öffentliche Debatten? Wie wurde damals gegen die Volkszählung agitiert; was jetzt über die Ampel eingeführt wird ist tausendmal schlimmer.

Ich frage mich woher in Deutschland vor allem von der Ampel die Arroganz gegen Chinas Sozialpunkte kommt? Freie Meinungsäußerung wird von dieser Regierung jedenfalls nicht gefördert, zumindest wenn sie Ampelkritisch ist.

Deutschland fühlt sich immer unfreiheitlicher an. Warum wurde 1990 die DDR abgeschafft wenn man sie jetzt in Gehalt wiederbelebt?

Wolfgang Borchardt | Fr., 11. Oktober 2024 - 13:55

ganz ohne Hass auskommt und deshalb schwerlich verboten werden kann. Diese Regierung hat inzwischen Überwachungsorgane geschaffen, deren Zahl die der DDR möglicherweise übertrifft. (MfS, unzählige IM - früher als Spitzel bezeichnet und heute als Informations-/Meldungsgeber Zulieferer für die entsprechenden Meldestellen, Hausvertrauensleute - früher Blockwarte). Diese der Verteidigung der regierungsgemeinten Demokratie dienenden Posten werden vom Steuerzahler bezahlt. Hass ist legitim, wenn er auf Andersdenkende zielt, denn das sind die Feinde d i e s e r Demokratie, die von den Regierenden definiert wird. Daraus könnte folgen, das diese Demokratie mit dieser Regierung untergeht. Und vielleicht gibt es noch vor der nächsten Wahl jemanden, der die Verfassungsmäßigkeit dieser Beobachtungsposten vor dem VerfG prüfen mag. Solche Fälle hat es schon gegeben. Aber vielleicht schaffen es SPD und Grüne im verbleibenden Regierungsjahr noch, das altmodische GG zu reformieren?

Thea Erdmann | Fr., 11. Oktober 2024 - 14:00

Regierungsopposition von Herr Kubicki ist inzwischen Routine. Vermutlich denkt man in der FDP, dass der Wähler die "Liberalen" stärkt, wenn sie öffentlich Contra geben - statt in der Regierung so einen Schmarrn zu verhindern.

Man muss es nur "positiv" sehen, dann erträgt sich das besser.
Wählerumfagen bei dawum sehen die FDP derzeit bei 3,8 %.
Wenn wir die FDP hälftig in Pro und Contra teilen, kommt jeweils
1,9 % heraus.

Das wäre doch ein gutes Ergebnis bei der nächsten Wahl?
Und die traurige Wahrheit ist, auch angemessen!

MfG

Peter William | Fr., 11. Oktober 2024 - 14:09

Vor circa einem Jahr empfahl ich euch die Ampel-Koalition zu verlassen und somit Neuwahlen zu ermöglichen. Zu diesem Zeitpunkt wäret Ihr, also die FDP, mit einem blauen Auge davongekommen, da ihr rechtzeitig den Fehler korrigiert hättet mit den sozialistischen Roten und den totalitären Grünen eine Koalition gebildet zu haben. Ich sage voraus das ihr im nächsten Bundestag die 5% Hürde nicht überschreiten werdet, die Grünen, da ihre Anhänger unverbesserliche Ideologen sind die ihre Posten bis aufs Mark verteidigen, egal was kommt, werden es wohl wieder schaffen. Bei der SPD sehe ich nach wie vor keine Besserung und bin äusserst gespannt ob denn der Wähler oder die Wählerin endlich geschnallt hat wie verheerend deren Politik für Deutschland ist. Für Klimaschutz und gegen die Atomkraft, aber für Industriearbeitsplätze, 1+1=3.

Tomas Poth | Fr., 11. Oktober 2024 - 14:28

Es ist mehr als das, Überwachungsstaat durch Abschaltung des demokratischen Diskurses.
Die Sprache soll auf das von der Regierung gewünschte eingeschränkt werden.

Stefan Jarzombek | Fr., 11. Oktober 2024 - 14:37

Hass bleibt Hass,
egal von wem.
Konnte Hass und Hetze in den Köpfen landen, sind daraus oft Kriege entstanden.
Ich denke ich brauche hier jetzt keine Namen und Parteien nennen.
Oder doch vielleicht Agnes Strack -Zimmermann?
Taurus Teufel von der FDP?

Albert Schultheis | Fr., 11. Oktober 2024 - 14:57

Einen solch klaren - und heute muss man wieder sagen: mutigen - Artikel hätte ich Ihnen nicht zugetraut! Ja, das ist für mich vornehmste Grundlage des Liberalismus! Bravo!
Aber Sie schreiben: "Es gibt einen SPD-Bundestagsabgeordneten, der Jens Zimmermann ... Auch einige grüne Abgeordnete und Influencer ..." - Aber bitteschön, das sind nicht irgendwelche linksextremen Hetzer, das sind Ihre Koalitionsgenossen, Herr Kubicki, mit denen machen Sie und Ihre Partei als "Zünglein an der Waage" seit fast 3 Jahren Politik! Und was für eine Politik! Die von Robert zum Ruin von Wirtschaft, Wohlstand und Sozialstaat, die von Lisa zur Zersetzung von Familie, Geschlechtsidentität, einschl Denunziationsplattform, die von Annalena und Nänzi, zur Förderung der Massenimmigration in die Sozialkassen bei gleichzeitiger Einführung einer neuen deutschen Kultur der Ehrenmorde, der Messermänner und Rudelvergewaltigungen ... Sorry, Herr Kubicki, Sie und Ihre Koalition haben jeglichen Liberalismus abgeschafft!

Andreas Braun | Fr., 11. Oktober 2024 - 15:05

Was werden die Konsequenzen sein, werter Herr Kubicki? Werden Sie ihre Ämter zur Verfügung stellen? Werden Sie klagen oder entsprechende Klagen wenigstens unterstützen?
Ich sage Ihnen, was Sie persönlich und ihre Partei tun werden: Wie immer nichts.
Und genau deswegen ist Ihre Partei überflüssig wie ein Kropf.

Man könnte auch sagen wenn diese staatlich unterstützten Denunzieringsinstitute und -Plattformen nicht gestoppt werden dann braucht man keine Liberale Partei mehr.

<<Was werden die Konsequenzen sein, werter Herr Kubicki? Werden Sie ihre Ämter zur Verfügung stellen?>>

Nein, wird er verständlicher Weise nicht. Er weiß, dass seine Tage als VizePR und
Abgeordneter zu Ende gehen und nimmt noch mit, was mitzunehmen ist. Ich behaupte viele von uns würden genauso handeln. Das bedeutet arbeiten zum Wohl des Volkes ist eine leere Worthülse. Wäre sie es nicht würde er, um Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, zurücktreten. und all die anderen Versager auch.

Walter Bühler | Fr., 11. Oktober 2024 - 16:15

... stammt auch der Allzweck-Politiker Klaus Müller, der von Habeck direkt an die Spitze einer großen Behörde gehievt worden ist.
Solche Allzweck-Politiker zeichnen sich ja nicht durch Sachkenntnisse, sondern nur durch gute Netzwerkverbinungen persönlich-politischer Art aus. Eine solche "Führungspersönlichkeit lässt sich auch gern gockelhaft als „Digital Service Coordinator“ titulieren. Der weiß ja nicht, dass es in der DDR und im ganzen Ostblock lange Zeit eine staatliche Zertifizierung bzw. "trusted flagging" von allem und jedem gegeben hat.
Behörden, Staatsbetriebe und "Stiftungen", die von solchen "Spitzen-Managern" geleitet werden, werden denn auch nie durch Spitzen-Arbeit bekannt.
Herr Kubicki, Sie haben völlig recht, so einer versteht sowieso nicht, was das Problem ist. Der macht immer nur das, was seine Netzwerkgenossen ihm sagen.

Aber: Wer hat denn nun solche Hampel,männer in so wichtige Positionen gebracht?

War es nicht die ganze Ampel, ohne Widerspruch der FDP?

Romuald Veselic | Fr., 11. Oktober 2024 - 16:34

so Selbstverständlichen.

Hass ist Emotion. Das Gegenpart von Liebe. Also analog zum naturbedingten Plus & Minus. Aktion & Reaktion.

Wenn ich etwas als negativ empfinde, kann ich es hassen, weil sich das zur Emotion verwandelte. Dazu gehören "böse Menschen", die ich nicht mag und meine Kinder im Voraus/Pädagogisch vor bösen o bös aussehenden Menschen warne. Sie sollen vorsichtig sein. Dass ist kein Hass, sondern Vorsichtsmaßnahme, wie es uns auch unsere tapfere Polizei rät.

Wen ich mag oder nicht mag, lasse mir von der Bundesnetzagentur auf keinen Fall vorschreiben. Ich lasse mich nicht bevormunden, umerziehen o streamen.

Es gab 1en Typen, der mal erzählte: Ich denke, also bin ich.

Gilt bis heute.

Ich ergänze: Ich denke anders, also bin ich anders.

Ich bin non-hype, non-woke, non-gender. Ist mein bestes Recht, anders zu sein.

Ich hasse Massenwahn.

Sabine Lehmann | Fr., 11. Oktober 2024 - 16:57

Abschaffung der freien Rede? Das ist mir zu billig, die Untertreibung schlechthin, denn es ist Zensur! Aber laut Grundgesetz findet zur Pressefreiheit, zur freien Meinungsäußerung KEINE Zensur statt. Artikel 5 des Grundgesetzes:
"Eine Zensur findet nicht statt."
Was sich hier momentan in Deutschland abspielt, ist im Grunde die Voraussetzung für die legitimierte Gegenwehr jedes Staatsbürgers, das Gewaltmonopol des Staates zu ignorieren u. gegen diese Regierung, wenn nötig auch mit Gewalt, vorzugehen. Jede Voraussetzung ist erfüllt. Denn Artikel 20 des Grundgesetzes legitimiert die Gegenwehr, sobald die Abschaffung der Gewaltenteilung droht, wie jetzt:
Die deutsche Justiz ist zuständig für Strafsachen, die Exekutive vollstreckt. Hier aber missbraucht eine Behörde ihre Macht, nämlich Habeck u. seine Netzagentur. Sie beauftragt ein Privatunternehmen, eine völlig willkürliche Zensur abseits des StGB durchzuführen, um eine Paralleljustiz zu etablieren. Das ist 1:1 die Kopie der SED-Diktatur.

Urban Will | Fr., 11. Oktober 2024 - 17:19

„sagen, was ist“ (was die „Leitmedien“ längst nicht mehr tun), die aber halt nix bewirken. Schon mal doppelt nix, weil der Herr Kubicki immer noch Teil des Systems „Ampel. Wir zerstören Deutschland. Politisch. Wirtschaftlich. Kulturell. Gesellschaftlich.“ ist. Er also mitmacht, mit entscheidet.
Er gibt gerne den Waldorf&Statler, aber auch die hocken nur in ihrer Loge und schwingen dumme Sprüche. Ändern nichts, machen nichts und keiner nimmt sie ernst.
Klar ist „Trusted Flagger“ nichts anderes als eine linksgrüne Zensurbehörde.
Das hat Kubicki ja gut erläutert. Linksgrüne Obermoralisten legen fest, was gesagt werden darf, was „Hassrede“ ist („Ganz Deutschland hasst die AfD“ selbstverständlich nicht, das ist „Demokratieförderung“).
Um mal bei der Geschichte zu bleiben.
Aufgegeben wurde schon viel in diesem Lande.
Aber noch nie hat man sich selbst in solch einem Ausmaß selbst aufgegeben als in diesem „besten Deutschland aller Zeiten“.

Helmut Bachmann | Fr., 11. Oktober 2024 - 17:24

Es ist klar, dass es nicht um Hass geht, da dieser weder verboten ist, noch sich verbieten lässt. Es wird eine Nebenjustiz aufgebaut, die die Gerichte umgeht. Damit handelt es sich neben dem Angriff auf die freie Rede um einen Angriff auf die Gewaltenteilung. Mit der freien Rede soll schließlich die freie Debatte abgeschafft werden. Stattdessen gibt es „Wahrheiten“. Dieses Ansinnen zeugt von der Demokratieunfähigkeit derer, die soetwas vorantreiben. Das bedeutet nichts weiter, als dass wir teilweise von Demokratieunfähigen oder gar -feinden regiert werden. Der Teil der Regierung, der Demokratie noch leben kann und will, scheint unfähig, sich dagegen zu wehren. Schöne Scheiße.

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