- Die verlorene Ehre des Altkanzlers
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Woche zwei Verfassungsbeschwerden der Witwe von Helmut Kohl nicht angenommen. Im Verfahren ging es um verletzte Persönlichkeitsrechte im 2014 erschienenen Buch „Vermächtnis – die Kohl-Protokolle“ von Heribert Schwan und Tilman Jens. Dass die Autoren Interviewpassagen verfremdet und verfälscht haben, steht außer Frage. Aber in Deutschland gilt jetzt laut der höchsten Gerichtsbarkeit: Selbst schuld, wer vor Rechtskraft des Urteils stirbt.
Helmut Kohl: Sie waren doch dabei, wie die Volksabstimmung verlangt worden ist über die Nachrüstung.
Jens Peter Paul: Ja, schon, aber ich habe nicht im Bonner Hofgarten mitdemonstriert.
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Interessanter Bericht. Ja unsere oberste Rechtsprechung ist wirklich nicht so viel besser als die polnische oder ungarische. Die schleimigen Buch-Autoren bleiben unbehelligt.
es wirklich so? Ist Deutschland wirklich ein bisschen besser?
Schwierig zu sagen, jedes Land urteilt doch da subjektiv.
Auch ich als Auswärtiger bin da vielleicht nicht ganz objektiv, aber ich finde in Deutschland wird seit längerer Zeit so ziemlich alles falsch gemacht...
und auf meinen Kommentar zum „ Wunder von Dresden ….. Beute gegen Strafrabatt“ verweisen. Und der Fisch stinkt bekanntlich immer vom Kopf her wie bei der „obersten Rechtssprechung“ ……
Ja, wenn man selbst im Glashaus sitzt, sollte man nicht mit Steinen nach Polen & Ungarn werfen. Aber die moralischen Neunmalschlauen werden das Glashaus schon noch in Scherben legen. Da bin ich ziemlich sicher.
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik
Wer die "Abrissbirne", die aus der Kälte kam, befördern wollte, wer die CDUcsu zur Blockflöte machen wollte, der musste die "Birne" fertig machen! Politische Verbrechen bleiben in Deutschland (mit einer Ausnahme) ewig ungesühnt. Das ist nun mal so. Kohl sagte auf dem Boden der kaputten ehemaligen DDR blühende Landschaften voraus - so falsch lag er nicht -, zumindest zeitweise. Zu verödeten Landschaften auf dem Boden der alten BRD reichte die politische Phantasie des großen Sehers nicht aus. Ich war damals ein enthusiastischer Beobachter der Wiedervereinigung. Heute weiß ich, es wäre besser gewesen 2 deutsche Staaten zu begründen mit der Möglichkeit, dass 80% der Menschen aus der ehem. DDR nach Westen hätten kommen dürfen und 20% aus dem Westen ab in den Osten! - Alles wäre heute gut. Aber so ist alles kaputt! Lediglich verschiedene geschundene Hellsichtige in der Ehemaligen haben das vorausgesehen, zB die Dissidentin Freya Klier. Man sollte diesen Staat wirklich unter Kuratell stellen.
Absolut in Ordnung, dass sich der Autor aufgrund der sehr anschaulich geschilderten Vorgeschichte Helmut Kohl verpflichtet fühlt. Auch die (zu hinterfragende) Arbeitsweise des Ko-Autors Tilman Jens ist hinreichend belegt. Aus meiner Sicht besteht nicht die Gefahr, dass Beleidigungen oder Schmähungen sanktionslos in die Welt gesetzt werden können. Es geht ausschließlich um das Thema "Vererbbarkeit eines Geldanspruchs". Nach meinem Eindruck steht das BVerfG nach Jahren der Medien-Beweihräucherung nun zu oft in der Kritiklinie. Und Helmut Kohl sollte man die laut Wolfgang Schäuble nie existierenden anonymen Spender weiterhin nicht durchgehen lassen.
das seinerzeit das "Urteil" fällte, dass ihm (Kohl) den Status vorbestraft zu sein
dadurch ersparte, dass die Anzahl der Tagessätze halbiert und die Tagessätze verdoppelt hat, hätte man durchaus wegen Rechtsbeugung zugunsten Kohls belangen sollen.
Spätestens hier hat jeder sehen können, dass Justitia keine Augenbinde trägt und deshalb sorgfältig ein auf den Angeklagten zugeschnittenes Recht verkündet.
@Herr Bargatzky, Ihr Hinweis ist wichtig. Die "anonymen Spender" waren der traurige Höhepunkt der bundesdeutschen Parteispendenproblematik, die keinesfalls aufgearbeitet ist. Im Vergleich dazu sind die aktuellen Brüsseler Geldkoffer Amateurtheater.
in der Natur der Sache. Ein Gerichtsurteil bezieht sich ja auf Kläger und Angeklagten, wenn einer von ihnen aufgrund von Tod ausfällt, so ist die Sache, hier Schadensersatz, erledigt. Es wäre ja auch absurd, würden sich solche Gerichtsverfahren über Generationen ziehen und die Urteile vererbt werden. Warum sollte Frau Kohl-Richter den Schadensersatz bekommen, wenn sie persönlich nicht geschädigt wurde?
Was das falsche Zitieren und die daraus folgende Sinnverdrehung angeht - Herr Paul, warum haben Sie nicht geklagt, wenn Sie ihr Werk missbraucht sehen? Es muss doch auch für Sie juristische Hebel in solchen Fällen geben.
ohne die Zuerkennung der Entschädigung?
Es geht schliesslich um Schutz einer Persönlichkeit, was für deren Hinterbliebene nicht unwichtig ist.
Die Kosten des Verfahrens müßte dann der Beklagte tragen?
1.) Der Autor, wie auch der etwas theatralisch formulierende LTO-Chefredakteur übersehen, dass Unterlassungsansprüche gegen grobe Entstellungen/Herabwürdigungen auch nach dem Tod fortbestehen, nur eben nicht die Geldentschädigung. Nichts anderes haben die Gerichte hier entschieden, doch fielen eben laut Rechtsprechung nicht alle Aussagen des fraglichen Buches darunter - auch wenn die Kohl-Witwe das anders sehen mag
2.) Wenn Herr Paul sich so sehr um die "zeitgeschichtliche Forschung" sorgt, sollte er lieber mal die - mutmaßlich - noch immer in der Verfügungsgewalt der Kohl-Witwe befindlichen amtlichen Unterlagen aus Kohls Amtszeit thematisieren (s. dazu z.B. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/helmut-kohl-muss-witwe-maike-koh…).
Ich neige in der rechtlichen Bewertung eher dazu, die Klageabweisungen in diesen beiden Fällen daran zu messen, dass sich das BVerfG auch weiterhin an ihrer bisherigen Rechtsprechung orientiert und Schadensersatzansprüche nicht mehr lebender Anspruchsteller abweist. Natürlich kann man argumentieren, dass es zynisch ist, das jemand einen bereits in einer Instanz errungen Anspruch, infolge der Inanspruchnahme von Rechtsmitteln der unterliegenden Partei, infolge des eigenen Todes verwirkt. Man muss sich eher die Frage stellen, warum es keine engen gesetzlichen Fristen und ausreichend Personal bei den Gerichten gibt, das solche Verfahren innerhalb einer gesetzlichen Frist zu entscheiden sind. Schadensersatz ist eine finanzielle Widergutmachung für vermeintlich erlittenen Schaden für denjenigen, der höchstpersönlich selbst davon betroffen ist und war. Man könnte deshalb die Kosten gesetzlich so regeln, dass der bislang erstinstanzlich Unterlegene, diese zu 50% trägt und den Rest der Staat.
Egal wie man das Übel nennt (einen äquivalenten Namen, wo alle negativen Eigenschaften es auf einen Punkt bringen, gibt es sowieso nicht), aber zum Wohl des Souverän (der Bürger, die Mehrwert erzeugen) ist diese Mechanerie nicht erdacht worden.
Und all jene früheren Politiker & Beamte, Richter u.s.w., die für Demokratie, Anstand & gegenseitigen Respekt standen, werden heutzutage gesellschaftlich deformiert & entsorgt.
Im Gegenzug sonnen sich die Handlanger des Übel als wahre Helden & menschliche Götter hier auf Erden. Eben wie es viele alte Schriften voraussagten:
Die falschen Pharisäer!
Und auch wenn dies jeder der Foristen hier wie auch die Redakteure des C. dies hier wissen. Der Krug wird so lange zum Brunnen gehen, bis er bricht.
Trotz allem - allen eine frohe gesegnete Vorweihnachtszeit-Woche & immer seine Mitte finden ?
Herrn Zimmermann bzgl. der Wahrung und des Schutzes der Persönlichkeitsreche einer Person der Zeitgeschichte, bzw. überhaupt, leuchtet mir ein, nicht aber so sehr Ihre Interpretation der Aussagen von Herrn Kohl, Herr Paul.
Rein theoretisch mögen Sie recht haben, Ihnen fehlt aber eventuell der gemeinsam erlebte historische und sprachliche Kontext mit dem Altkanzler, den ich bei Herrn Schwan und Herrn Jens eher noch für gegeben sehe.
Ich habe mich um den "Schatz" des Altkanzlers überhaupt nicht gekümmert, um Herrn Kohl Zeit seines Lebens nicht, weil ich seine intellektuellen Fähigkeiten für, sehr überspitzt, "beschränkt" hielt.
Da macht Ihre "Ehrenrettung" Helmut Kohls für mich persönlich eben keinen großen Unterschied.
Es ist aber interessant zu lesen, wohl weil ich von Herrn Kohl so gut wie keine Notiz nahm.
Herr Schmidt erklärte sich vielleicht selbst?