Baden-Württemberg, Stuttgart: Blumen stehen auf dem Trisch von Abgeordneten des Landtags. Die Landtagspräsidentin Aras (Bündnis 90/Die Grünen) hat zum Internationalen Frauentag Blumen an die weiblichen Abgeordneten verteilt, zu dpa «Landtagspräsidentin mahnt höheren Frauenanteil im Parlament an vom 08.03.2018
Hebelt der Staat das Recht aus, um mehr Frauenpower ins Parlament zu bringen? / picture alliance

Paritätsgesetz: Contra - Guten Gewissens in die gelenkte Demokratie

In Brandenburg hat die rot-rote Koalition das erste Paritätsgesetz in Deutschland verabschiedet. Bei Wahlen sollen Männer und Frauen bei der Aufstellung der Landesliste gleichermaßen berücksichtigt werden. Für den Staatsrechtler Otto Depenheuer ist das ein offener Verfassungsbruch

Autoreninfo

Otto Depenheuer ist Professor für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosphie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von Köln. 

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Dieser Debattenbeitrag lehnt das Paritätsgesetz in Brandenburg ab. Den Pro-Beitrag von Silke Laskwoski finden Sie hier.

Den Staat auf die Freiheit seiner Bürger zu gründen, ist eine anspruchsvolle Idee, Wagnis und Risiko gleichermaßen, beinhaltet sie doch eine permanente Zumutung für die Menschen: Freiheit ist nicht berechenbar, alles kann sich jederzeit ändern, nichts ist verlässlich. Alles könnte anders sein, auf nichts kann man vertrauen. Diese Unsicherheit bildet das Lebensgesetz des freiheitlichen Rechtsstaates. Um seiner Freiheitlichkeit willen gibt er keine Wahrheiten und damit Orientierung vor. Stattdessen hat jeder Bürger das (Grund‑) Recht, „zu tun und zu lassen, was er will“, und sei es noch so töricht, verschroben oder riskant. Und auch seine demokratische Mitwirkungsfreiheit kann der Bürger nach seinem Belieben auszuüben: er kann wählen, wen er will, und im Ergebnis entscheidet die Mehrheit. Aber vielleicht ist diese Idee gegenwärtig zu anspruchsvoll.

Das Hohelied auf die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes geht gegenwärtig paradoxerweise immer mehr einher mit einem zunehmenden Umsichgreifen von patrimonialen Belehrungen staatlicher und gesellschaftlicher Provenienz darüber, was wir essen, wie wir leben, wie schnell wir fahren dürfen – kurzum: wie wir unsere Freiheit „vernünftigerweise“ ausüben sollten. Sanktioniert wird die Nichtbeachtung derartige Appelle durch moralische Diskreditierung und finanzielle Sanktionierung.

Von der Fürsorge zum Fundamentalismus

Gefährlich wird es, wenn wohlmeinende Fürsorge umschlägt in unduldsamen Fundamentalismus, der das „objektiv Richtige“ in rechtliche Verpflichtungen verwandelt: die Evidenz des menschenverursachten Klimawandels, der ungesunden Ernährungsweise von Kindern. Der zunehmende politische Populismus wird dann zum Titel, die Freiheit so zu beschränken, dass die „guten“ Ziele erreicht werden können. Aus dieser Perspektive wird Freiheit zur permanenten Bedrohung für das Überleben und das „gute Leben“ des Gemeinwesens. Daher stellen sie der Offenheit des Diskurses die Evidenz ihrer Überzeugung entgegen, die sich jeder Relativierung entzieht. Politische Teilhabe erfolgt dann nicht mehr aus der Überzeugung der Relativität aller Meinungen mit anschließender Anerkennung jeder Mehrheitsentscheidung, sondern als Durchsetzung des als richtig Erkannten. Die Geschichte des 20. Jahrhunderts bietet reichlich Anschauungsmaterial über die Folgen dieser selbstgerechten Überzeugungen, und das Grundgesetz sucht dieser Entwicklung erfolgreich vorzubeugen.

Eine Vorstufe zur Aushebelung der offenen Verfassungsstaatlichkeit zeichnet sich seit Jahren in einer stetig anwachsenden Moralisierung der politischen Diskussion ab. Wird die politische Debatte moralisiert, tritt an die Stelle relativistischer Offenheit die moralische Wahrheit mit ihrem fatalen Code, der nur noch zwischen „Gut“ und „Böse“ unterscheiden kann. So wird aus der gleichberechtigten Teilhabe Aller am offenen Diskurs der Abbruch der Diskussion mit den „Bösen“. Dann ist der Weg nicht mehr weit, auch die verfassungsrechtlichen Vorkehrungen der gleichberechtigten und offenen politischen Kommunikation auszuhebeln. So geschehen nunmehr im brandenburgischen Paritätsgesetz. Der faktischen Gleichstellung der Frauen im Landtag soll, da sie sich im offenen demokratischen Prozess einfach nicht durchsetzen will, rechtlich auf die Sprünge geholfen werden, indem die verfassungsrechtlichen Eckpunkte des demokratischen Prozesses gesetzlich suspendiert werden: die Freiheit und die Gleichheit der Wahl.

Wieso nur eine Frauenquote? 

Die Parteien sind nicht mehr frei bei der Aufstellung ihrer Kandidaten, sondern müssen unverrückbar gleich viele Männer wie Frauen aufstellen. Entsprechend sind die Bürger auf die „Wahl“ dieser paritätischen Listen beschränkt – mit dem Ergebnis, dass im brandenburgischen Landtag Parität von Frauen und Männern garantiert sein wird, sollte das Gesetz verfassungsrechtlich Bestand haben. Daran bestehen durchaus erhebliche Zweifel.

Über die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes braucht hier nicht diskutiert zu werden: Sie liegt auf der Hand. Weniger der offene Verfassungsbruch irritiert, sondern der politische Geist, der sich hier Bahn bricht. Ein politisch legitimes Ziel (Gleichstellung von Mann und Frau) mit dem Bruch elementarer demokratische Prinzipien – Freiheit und Gleichheit der Wahl (Art. 38 GG) – zu erzwingen, spottet dem Geist einer offenen Verfassung. Wenn das „Richtige“ gesetzlich erzwungen wird, muss die Freiheit notwendig auf der Strecke bleiben. Hier wird der elementare Unterschied von gleichem Recht und ungleichen Resultaten ebenso verkannt wie das Repräsentationsprinzip missverstanden: nämlich als mathematisches Spiegelbild und nicht als ethische Verpflichtung jeden Inhabers eines Amtes, der schwören müssen, „Vertreter des ganzen Volkes“ sein zu wollen.

Die Fixierung auf die mathematische Gleichstellung von Frauen und Männern lässt zudem eine erstaunliche Einäugigkeit in Ansehung der unüberschaubaren Ausdifferenzierung der modernen Gesellschaft erkennen: Wieso nur eine Frauenquote? Wo bleiben die Diversen? Wo die Jungen, Kranken, Unpolitischen? Haben diese keinen Anspruch auf Vertretung nach Maßgabe ihres Anteils an der Gesamtbevölkerung? Und wenn ja, wie sollte sich das mathematisch-spiegelbildlich darstellen lassen? Ein ebenso unfreiwilliger wie entlarvender Witz findet sich in der Gesetzesbegründung: „Personen, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen sind, sollen frei entscheiden können, für welche Liste sie sich um einen Listenplatz bewerben wollen“ (§ 25). Da hat das Bundesverfassungsgericht gerade festgestellt, dass der personenstandsrechtliche Zwang zur Zuordnung verfassungswidrig ist – hier wird der Zwang zur Selbstoffenbarung wieder eingeführt.

Triumph für Putin

Politisch erstaunlich und geradezu beängstigend ist die Tatsache, mit welcher Leichtigkeit sich moralisch richtige Gesinnung über hart erkämpfte demokratische Errungenschaften hinwegzusetzen bereit ist. Alles, selbst Verfassungsrecht, das dem erstrebten Ziel entgegensteht, wird aus dem Weg geräumt: Darin spiegelt sich der Geist von Fundamentalisten jeglicher Provenienz (auch derjenigen, die glauben, keine zu sein). Im Hintergrund taucht das überwunden geglaubte Phänomen eines Herrschaftsanspruchs aus dem Geiste eigener Wahrheitsgewissheit wieder auf. Zur Erinnerung: Der moderne Staat entstand gerade aus der Überwindung der erbitterten und grausamen Religionskriege des 16. und 17. Jahrhunderts um die Wahrheit durch Neutralisierung ebendieser Wahrheit. Fortan sollte der säkulare Staat keinen Gott und keine Wahrheit mehr kennen. An die Stelle Gottes trat der Mensch mit seiner Würde, an die Stelle der Wahrheit die Freiheit.

Die neue moralisch aufgeladenen Wahrheitsgewissheit hat folglich ihre Probleme mit dem freien und gleichen Recht aller Bürger an der politischen Willensbildung. Nicht das Ergebnis einer freien Wahl gleichberechtigter Bürger wird akzeptiert, sondern nur das richtige Ergebnis einer dann eben nicht mehr ganz so freien Wahl. Entscheiden die Bürger nicht, wie sie sollten, wird ihnen so viel Freiheit genommen, bis das Ergebnis stimmt. Die liberale Demokratie wandelt sich unter der Hand und aus sich selbst heraus in eine gelenkte Demokratie. Putin wird sich freuen und bestätigt sehen: Die freiheitliche Demokratie beginnt, sich selbst zu entsorgen – und das ganz ohne Hackerangriffe.

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Dorothee Sehrt-Irrek | Mo., 18. Februar 2019 - 08:06

zu dem mir allerdings zuerst folgende Bemerkung einfällt:
Hätten sich doch die Konservativen oder gar die Kirche auch nur ein paar mal mehr als vielleicht ein oder zweimal selbst daran gehalten.
Jetzt soll ich daran glauben?
Der vielleicht zu starke Drang der Verrechtlichung auf der linken Seite hängt vielleicht auch mit schlechten Erfahrungen zusammen?
Das wird noch ein weiter Weg.
Hoffentlich auch einer der Verständigung.
Wenn er aber nicht selbstkritisch beschritten wird, wage ich daran zu zweifeln.

Die Ostdeutschen der untergegangenen DDR konnten die schlimmen Erfahrungen mit linkspopulistischen Übertreibungen der SED-Betonköpfe leider nicht abwenden. Sie waren eingesperrt und mussten die Bevormundung einer handvoll kommunistischer Deppen leidvoll ertragen. Wovor Willy Brandt 1948 schon warnte, ist heute längst bei den früher sozialdemokratischen Genossen gängige Praxis: sie folgen gehorsam den "Führern" der kommunistischen Einheitsfront aus Grünen (Nachfolger APO & RAF)und der sogenannten LINKEN (Nachfolgepartei der SED). Ach hätten sie doch nur auf Willy gehört: „Wer sich auf die kommunistische Einheitsfront einlässt, geht daran zugrunde … lasst euch nicht zu Lumpen machen!“

Markus Werner | Mo., 18. Februar 2019 - 08:40

Wenn ein Parteienkartell eines Landtages ein so offensichtlich verfassungswidriges Gesetz beschließt, ist es bedauerlich, dass nach dem entsprechenden Richterspruch die Protagonisten keinerlei Sanktionen zu befürchten haben.
Zum anderen wird hier - folgt man Prof. Depenheuer - aktiv und gezielt versucht , das Wahlrecht unter Bruch der Verfassung zu manipulieren.
Was ,wenn nicht dies, würde zumindest eine Einstufung der entsprechende Gruppierungen als „Prüffall“ durch den VS rechtfertigen?

Ernst-Günther Konrad | Di., 19. Februar 2019 - 11:55

Antwort auf von Markus Werner

Ja Herr Werner, was wenn nicht ein so offenkundiger Verfassungsbruch müsste konsequenter Weise zur Überwachung durch das BfV führen. Auch der Verfassungsbruch durch unterlaufen des Artikel 116a GG hätte Konsequenzen haben müssen. Das Verhindern von Landtags- und Bundestagsvizepräsidenten müsste Konsequenzen haben. Auch das ständige Diffamieren eines Teils des Volkes und einer demokratisch gewählten Partei müsste Konsquenzen haben. Soviel Dinge mehr müssten Konsequenzen haben, die Zeilen reichen nicht. Wo Gerichte nicht angerufen werden bzw. gegen das Volk urteilen, bleibt nur eine Konsequenz. Selber denken und nicht manipulieren lassen auf dem Weg zur nächsten Wahl. Wahlen fürchten sie, wie der Teufel das Weihwasser.

Ernst-Günther Konrad | Mo., 18. Februar 2019 - 09:35

Lieber Herr Depenheuer, was sie da vortragen wurde mir bereits 1974 im Rahmen meiner Ausbildung und später im Studium inhaltlich gelehrt und erklärt. Im Bundestag sitzen vorwiegend Juristen oder Abgeordnete, soweit sie eine Ausbildung haben, die solche Grundsätze spätestens im Politikunterricht mal gelernt haben. Wo ist der Aufstand der Juristen im Land, die wie sie völlig zurecht feststellen, hier einen offenen Rechtsbruch erkennen müssten?
Das der Teil der berufslosen und ohne Lebenserfahrung nur auf Parteischienen ins Amt gehievten selbstversorgenden Politiker so offen und fast unwidersprochen demokratische Grundwerte abschaffen bzw. verdrehen ist der eigentliche Skandal. Egal welche Partei einen solchen Vorschlag macht, er ist nach meiner Überzeugung zutiefst undemokratisch. Wo ist der analysierende deutsche Jounalist mit Rechtswissen, der sich dagegen lautstark auflehnt? Ich muss NZZ lesen und TE oder eben einen solchen Aufsatz wie den Ihren, aber sonst ist in den Medien Stille.

und ohne Lebenserfahrung nur auf Parteischienen ins Amt gehievten selbstversorgenden Politiker ..."...ihnen fehlt außer Lebenserfahrung das Band zum normalen Bürger, da sie alle Prozesse aus ihrer Parteiideologie sehen und selbst die nicht umsetzen können, da sie sich in einer Koalition mit meist gegensätzlicher Ideologie befinden.
Das Einzige was klappt, ist die Selbstversorgung. Da sind sich alle einig.
"Auf der einen Seite wollen die Abgeordneten zu Recht den Parlamentarismus hochhalten, andererseits verstecken sie sich in eigener Sache hinter Automatismen", kritisiert Steuerzahlerpräsident Reiner Holznagel.Im Vergleich zu Rentnern und Pensionären erhalten Bundestagsabgeordnete eine Luxus-Altersversorgung, ohne eigene Beiträge zu zahlen. Das ist nicht fair, sondern abgehoben. Der Altersversorgung der Parlamentarier muss reformiert werden“.

Christoph Kuhlmann | Mo., 18. Februar 2019 - 09:59

Widerspruch zu unterdrücken. Die Frage ist doch, wie hoch ist die Beteiligung von Frauen an der Parteiarbeit. Oder allgemein gefragt, wie lässt sich die Teilnahme größerer Gruppen in der Bevölkerung in der innerparteilichen Willensbildung gewährleisten. Etwa durch Arbeitsgruppen die allen offen stehen. Außerdem, sollte man nach Alternativen zur Konstruktion der Parteiorganisation suchen, die ja in der Verfassung nicht vorgesehen ist. Was mich an den Quotendiskussionen stört, ist das immer Diskriminierung monokausal als Ursache unterstellt wird, ohne das Phänomen ergebnisoffen zu erforschen. Wobei hier vor der Politisierung der Geistes- und Sozialwissenschaften gewarnt sei, die häufig in forschungsleitenden Hypothesen zum tragen kommt, die den Focus möglicher Ergebnisse von vornherein einschränken.

gabriele bondzio | Mo., 18. Februar 2019 - 10:05

„vernünftigerweise“ ausüben sollten."...das ist noch recht zartfühlend gesagt, Herr Depenheuer.
Die ganze Chose läuft aber in Richtung "Verbieten".
Die Vernunft ist derzeit in DE auf der politischen Strecke im Rückgang begriffen. Und eher an emotionalen Befindlichkeiten ausgerichtet. Was man an vielen Entscheidungen festmachen kann.
Gleich viele Männer wie Frauen aufstellen, kalkuliert ein, dass zukünftig noch mehr die Eignung in Frage gestellt wird. Das nennt man dann seitens Barley (SPD)und Giffey (SPD) "Reform“ des Wahlrechts. Quotenwahnsinn und Genderwahnsinn überkreuzten sich offensichtlich. Das Herumschrauben am Wahlrecht kann ja wohl kein wirklich sinnvolles Mittel sein, die Probleme zu lösen, die sich derzeit stellen.
Sondern eher eine Maßnahme von diesen abzulenken.

Jürgen Keil | Mo., 18. Februar 2019 - 10:29

Die SED und insbesondere deren Politbüro hatten dank der Elaborate ihrer "Gesellschaftswissenschaften" die "wissenschaftlich" fundierte Gewissheit, den Bürgern der sozialistischen Gesellschaft den einzig richtigen Weg zu weisen. Dies besang man stolz in dem Lied "Die Partei, die Partei, die hat immer Recht". Die Wahlergebnisse von 97% gaben ihnen zusätzlich noch eine "demokratische" Berechtigung. Warum nur werde ich nach Lektüre dieses Artikels an meine DDR- Erfahrungen erinnert?

Günter Johannsen | Di., 19. Februar 2019 - 11:37

Antwort auf von Jürgen Keil

In einem Vormundschaftlichen Staat gibt es Volkserziehung (in der DDR hieß das Volksbildung – im Volksmund genannt Volksverblödung!): Andersdenkende sind Rechtsextremisten, kriminell und verkörpern das Böse, allein die Linken sind gut … In Wahrheit sind die linken Volkspädagogen (Betreutes Denken = MfS) die eigentlichen Zerstörer von Meinungsfreiheit und Demokratie. Wer sich als Gesinnungspolizist (Victoria!) in unser aller Leben einmischt, zerstört die demokratische Übereinkunft im unserm Land und provoziert einen Bürgerkrieg!
Die scheinheilige Intoleranz, getarnt als Moral-Attitüde, muss endlich als das enttarnt werden, was sie wirklich ist: Meinungsmanipulation und Gesinnungsterror nach dem Muster des DDR-Regimes.
Liebe „Medienschaffende“: das muss jetzt ein Ende haben. Wir sind selbstbestimmte Bürger und benötigen kein „Betreutes Denken“!

Gisela Fimiani | Mo., 18. Februar 2019 - 11:14

Haben Sie Dank, Herr Depenhuser, für einen Beitrag, der das wahre Problem dieser Gesellschaft beschreibt. Es geht darum, dass ein politischer Geist herrscht, der letztlich diese Gesellschaftsordnung durch eine andere ersetzen will. Es geht darum, dass mittels „Moral“ auf subtile, ja subversive Weise eine regelrechte Gehirnwäsche, mit dem Ziel der „Gleichschaltung“ der Bürger vollzogen wird. Es geht darum, statt einer freiheitlich bürgerlichen res publica, eine paternalistische Staatsordnung zu etablieren, die Kant als größten denkbaren Despotismus bezeichnete. Sie stellen lakonisch fest: „Aber vielleicht ist diese Idee gegenwärtig zu anspruchsvoll.“ Will man in diesem Land den allversorgenden väterlichen Staat, um die anstrengende Demokratie zu vermeiden, das eigene Denken einstellen und sich einer romantischen Hordenmoral hingeben zu können? Warum kämpft nicht eine Mehrheit für die Freiheit, diesen Wert an sich und gegen den entwürdigenden Despotismus,

Gisela Fimiani | Mo., 18. Februar 2019 - 11:20

Fortsetzung
der uns zu willfährigen Gattungswesen werden läßt?
Warum kann Olaf Scholz sagen: „Wir wollen die Lufthoheit über die Kinderbetten“ und es geht kein Aufschrei durch das Land?
Deutschland mir graut vor Dir....

Nur Hamanda | Mo., 18. Februar 2019 - 12:21

Gerechterweise müssen dann '"die Plätze der Nichtwähler" frei bleiben, denn diesem Willen muss Ausdruck verliehen werden (gerne auch geschlechtlich zugeordnet und gekennzeichnet...). Der Nichtwähler gibt zum Ausdruck, dass er mit keiner Partei oder Programmatik einverstanden ist oder sich nicht dafür interessiert. In Brandenburg lag die Wahlbeteiligung 2014 bei 47,9%. Müßte demnach die Hälfte der Parlamentsitze leer sein, würde der Volkswille zum Ausdruck gebracht. Aber darum geht es ja nicht, sonst gäbe es diesen Vorschlag doch längst, oder? Es geht um Macht und um "Teilhabe" (ein dehnbarer Begriff bis hin zu "Futtertrog"). Die Tatsache, dass es die Parteien in Brandenburg nicht einmal geschafft die Hälfte der Wähler zu überzeugen überhaupt zu wählen, sondern dass die absolute Mehrheit sich von allen politischen Angeboten abwendet, spricht nicht für diese Politik. Vielleicht mal darüber Gedanken machen?
Look at yourselves, first.....und nicht mit den Fingern auf andere zeigen.

gabriele bondzio | Di., 19. Februar 2019 - 11:04

Antwort auf von Nur Hamanda

dass er mit keiner Partei oder Programmatik einverstanden ist...ganz recht, Herr Hamanda.
Diese Problem sollte man auch in Quoten fassen. Wenn über 52% der Wähler keine Patei gefunden haben, der sie vertrauen.

Klaus Dittrich | Mo., 18. Februar 2019 - 13:10

Auch wenn ich dem Autor weitgehend folgen mag - der Schlussteil mit Putin erschließt sich für mich nicht. Wollte der Autor noch schnell sein Feindbild personalisieren?

Christa Wallau | Mo., 18. Februar 2019 - 13:50

Danke für diesen Kommentar. Er drückt aus, was
Menschen wie mich schon seit langem bedrückt:
Wir leben in Deutschland nicht mehr in einer echten Demokratie, sondern in einem zunehmend gelenkten, gesteuerten Staat, der die Bezeichnung "Demokratie" im Grunde nicht mehr verdient.

Freiheit und Rechte der Bürger und natürliche Unterschiede zwischen den Millionen von Menschen in der BRD werden immer stärker zurückgedrängt zugunsten vermeintlich
benachteiligter Minderheiten bzw. zugunsten einer
angeblich besseren, gerechteren Ordnung, in der alle Bürger auf ein Gleichheitsmaß zurechtgestutzt werden sollen.
Hierbei werden massive Zwänge angewandt, indem entsprechende Gesetze beschlossen und erlassen werden.
Vom BVG ist im Hinblick auf diese schlimme
Entwicklung leider kein Gegensteuern zu erwarten; denn die dort tätigen Juristen entstammen ja alle dem Politik-Betrieb, der sich die seit vielen Jahren die angeblich alternativlose Gleichmacherei auf die Fahnen geschrieben hat.

Seit Jahrzehnten wurden die Richter/innen am Bundesverfassungsgericht über das Vorschlagsrecht zwischen CDU/CSU und SPD ausgeklüngelt. „Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt“ (Art.94 GG Satz 2) Naturgemäß werden dabei parteinahe Personen favorisiert. „Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören“(Art.94 GG Satz 3). Etwa wie der vormalige saarländische Ministerpräsidenten Müller? Neuerdings dürfen auch die Grünen ein Wort mitreden (jede fünfte Richterstelle). Auch bei der Ernennung der sonstigen Bundesrichter und der weisungsgebundenen(!) Generalstaatsanwälte mischen die Parteien eifrig mit. Jüngst sogar beim Verfassungsschutz. Die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes (DRB) stellte am 27. April 2007 fest, "die Unabhängigkeit der Justiz werde zunehmend durch den Einfluss der Exekutive eingeschränkt." Ohne Konsequenz.

Was ist das wieder für ein "politischer" Schwachsinn! NICHT Ihr Kommentar, selbstredend! Sondern die verquere Denken in Politiker-Kreisen. Himmel, Arsch & Zwirn. Es geht doch alleinig um die Qualifikation. Heißt also in der Konsequenz: Das Weible wird aufgestellt, um Quote zu erfüllen. Männle darf nicht. Männle ist aber qualifizierter. UMGEKEHRT natürlich auch. -- Aber so habe ich gar kein Wahlrecht mehr. Entweder man kreuzt die Dame an oder lässt es bleiben. -- Was für ein Schwachsinn. In der freien Wirtschaft (noch ist sie ja frei), funktioniert das doch auch: Qualifikation! Nicht mehr. Nicht weniger.

Albert Schultheis | Mo., 18. Februar 2019 - 16:11

Ich erinnere mich an keine Zeit in der Geschichte der Bundesrepublik, in der das Grundgesetz so sehr unter permanenter Belagerung stand wie heute unter Merkel bzw. in diesem Fall unter Rot-Rot. Nachdem unter Merkel die aus guten Gründen geschützte Institution der Ehe geöffnet wurde, ganz ähnlich wie sie die Staatsgrenzen für jedermann geöffnet hat, der deutschen Boden betreten und zu bleiben gedenkt, und ohne Vorleistung Wohnung und Unterhalt beanspruchen darf, so wie sie den Begriff des Deutschen Volkes als Basis des Grundgesetzes in die Tonne getreten und die deutsche Fahne gleich mit entsorgt hat. So hat sie weiterhin eigenmächtig und ohne jegliche Befragung des Bundestages souveränes deutsches Recht zB. an die EZB bzw an EU-Gremien verschachert unter Hinnahme großen finanziellen Schadens für deutsche Sparer und Rentner. Und derzeit werden deutsche Autofahrer mit Verbrennungsmotoren scheibchenweise enteignet, ohne dass es dafür eine demokratische Willensbildung gegeben hätte.

Tomas Poth | Mo., 18. Februar 2019 - 23:32

"betreute Demokratie" oder "geplante Demokratie"?
Man hat bei der Begründung ja gehört, wir probieren es mal, auch wenn wir nicht ganz sicher sind ob es wirklich rechtens ist!
Hier wird offensichtlich mit dem GG und unserer Demokratie spekuliert. Ist das Spielerei um von anderen Schauplätzen abzulenken?
Brandenburg wählt ja dieses Jahr, da könnte man ja solche Spekulanten mal kräftig stutzen.

Wolf-Dieter Busch | Mi., 20. Februar 2019 - 10:59

Gibt es einen funktionierenden Weg, das Gesetz zu kippen? Das ganze ist kein bisschen lustig.