Dieter Wedel
Die Vorwürfe gegen Regisseur Dieter Wedel, Frauen misshandelt zu haben, verdichten sich / picture alliance

Fall Dieter Wedel - Was vom Rechtsstaat übrig bleibt

Die Berichterstattung der „Zeit“ über den Regisseur Dieter Wedel hatte Staranwalt Gerhard Strate zunächst scharf kritisiert. Nun legte die Wochenzeitung mit stichhaltigen Beweisen nach, wie auch Strate konstatiert. Allerdings sei die journalistische Recherche kein Ersatz für eine gerichtliche Beweisaufnahme

Gerhard Strate

Autoreninfo

Gerhard Strate ist seit bald 40 Jahren als Rechtsanwalt tätig und gilt als einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger. Er vertrat unter anderem Monika Böttcher, resp. Monika Weimar und Gustel Mollath vor Gericht. Er publiziert in juristischen Fachmedien und ist seit 2007 Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Für sein wissenschaftliches und didaktisches Engagement wurde er 2003 von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet. Foto: picture alliance

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In einem Artikel vom 24. Januar veröffentlichte Die Zeit nun weitere Anschuldigungen gegen den Regisseur Dieter Wedel. Die Vorwürfe der insgesamt vier Frauen wiegen schwer. So berichtet die Schauspielerin Esther Gemsch, Wedel habe sie im Dezember 1980 in sein Hotelzimmer gerissen, die Tür abgeschlossen, sie aufs Bett geworfen und versucht, sie zu vergewaltigen, wobei er ihren Kopf bei den Haaren gepackt und auf die Bettkante sowie gegen die Wand geschlagen habe. Dabei habe sie Verletzungen an der Halswirbelsäule erlitten. Ihre Rolle in Wedels Mehrteiler „Bretter, die die Welt bedeuten“ sei schließlich im Januar 1981 umbesetzt worden. Ihre Nachfolgerin Ute Christensen, damals im zweiten Monat schwanger, berichtet ebenfalls nichts Gutes: Nachdem sie sich geweigert habe, dem Regisseur auf sein Hotelzimmer zu folgen, habe dieser sie an jedem weiteren Drehtag vor dem gesamten Team gedemütigt. Nach dem 40. Drehtag habe sie dem Druck nicht mehr standgehalten, sei mit einem Nervenzusammenbruch ins Krankenhaus eingeliefert worden und habe eine Fehlgeburt erlitten. Zwei weitere, nicht unter ihrem echten Namen zitierte Frauen berichten laut Zeit von einer angeblichen Vergewaltigung im Auto des Regisseurs beziehungsweise von Telefonterror, Schikanen und Drohungen. 

Akribische Recherche

Die Zeit, das muss man ihr lassen, ist in ihren Recherchen sehr sorgfältig vorgegangen. Akribisch fügt sie ein Puzzle aus vielen Bausteinen zusammen. So sichtete das Reporterteam auch das Archiv des Saarländischen Rundfunks, wo bis heute ein Attest über die Halswirbelverletzung von Esther Gemsch aufbewahrt wird, ausgestellt von keinem Geringeren als Hans-Wilhelm Müller-Wohlfahrt, dem langjährigen Sportmediziner des FC Bayern München. Auch zur erneuten Unterbrechung der Dreharbeiten aufgrund des Ausfalls von Ute Christensen liegt der Zeit ein Briefwechsel zwischen dem Saarländischen Rundfunk, der Produktionsfirma Tele Saar sowie Wedels Produktionsfirma Active Film vor. Ein interner Revisionsbericht untersuchte zudem die Steigerung der geplanten Drehkosten von 3,4 auf zuletzt 7,7 Millionen D-Mark. Hieraus zitiert Die Zeit: „Obwohl Ute Christensen als Ursache für ihren Krankheitsverlauf einen dem Vorfall Christinat (gemeint ist der Fall Esther Gemsch, ehemals Christinat, Anm. d. Red.) vergleichbaren Vorgang angab, gelang es, die Darstellerin zur Weiterarbeit zu bewegen.“ Der bekannte Schauspieler Michael Mendel berichtet zudem von der „psychischen Bedrängung“ einer nicht namentlich genannten Frau, seine Kollegin Andrea L’Arronge bezeugt die „Inquisitionsstimmung“, die am Filmset gegen Christensen geherrscht habe.

Warum ging niemand zur Polizei?

Nehmen wir hypothetisch an, die Recherchen der Zeit entsprächen den Tatsachen, so ist weiterhin die Frage zu stellen, weshalb sich nicht eine der Frauen getraut hat, zur Polizei zu gehen. So findet sich laut Zeit im Archiv des Saarländischen Rundfunks ein Schreiben von Esther Gemschs Anwalt, worin stehe, es sei „kein Geheimnis mehr, wie Dieter Wedel sich in der Nacht vom 12. Dezember 1980 im Hotel in Bad Kissingen gegenüber der Schauspielerin verhalten habe“. Wörtlich heißt es: „Dr. Wedel wurde gewalttätig und beleidigend und hat unsere Mandantin erheblich verletzt.“ Damit hatte Gemsch es bereits vollbracht, ihre Sicht der Dinge zu offenbaren. Die weitere Hürde zu einer polizeilichen Anzeige wäre demnach sehr niedrig gewesen. Dass die zuständige Staatsanwaltschaft angesichts der Indizien einen Anfangsverdacht bejaht hätte und es zu einer Anklage gekommen wäre, ist stark anzunehmen. Esther Gemsch hat darauf verzichtet. Das ist umso bedauerlicher, als restlose Aufklärung nun aufgrund der Verjährung nicht mehr möglich sein wird. Was bleibt, ist der verheerende Eindruck, dass die Strafjustiz sich in den öffentlichen Raum verlagert. Dies bemängelt auch die Kieler Rechtswissenschaftlerin Monika Frommel, die im RBB-Inforadio ausführte: „Wenn ein digitales Scherbengericht inszeniert wird, dann können wir die Gerichte abschaffen. Wedel ist schon jetzt zerstört, das ist ein ungeheurer Rückfall in mittelalterliche Prozeduren mit hochmodernen Mitteln.“

All die Menschen, die heute als angebliche Mitwisser auftreten, haben sich damals kein Ruhmesblatt erworben, falls ihre heutige Darstellung den Tatsachen entsprechen sollte. So auch Eric Moss, dessen Freundin Regina Bätz als Kostümbildnerin für Wedel tätig gewesen war und das Drama hautnah miterlebt haben will. Frei von der Leber weg berichtet Moss heute, 37 Jahre später, in der Zeit von einem angeblichen Drohanruf Wedels, den Gemsch ihn habe mithören lassen. Sein Erinnerungsvermögen an den Inhalt des Gesprächs darf als ungewöhnlich bezeichnet werden. Könnte die Sache heute noch zur Anklage gebracht werden, würde der Detailreichtum seines Berichts der Verteidigung sofort Ansatzpunkte zum kritischen Einhaken geben. Ebenfalls wissenswert wäre, ob Moss und Bätz Gemsch zu einer Strafanzeige geraten oder darüber nachgedacht haben, selbst zur Polizei zu gehen. Sie dies im Rahmen gerichtlicher Zeugenaussagen zu fragen, ist aufgrund der Verjährung nicht mehr möglich. Und so bleibt eine Frage im Raum stehen: Kann Moss tatsächlich seelenruhig eine knallharte Erpressung Wedels gegenüber Gemsch mit angehört haben, ohne seinerseits aktiv zu werden? Ist es möglich, dass ein Mann, der heute selbst als erfolgreicher und durchsetzungsstarker Filmproduzent bekannt ist, so wenig Zivilcourage mitbringt? Oder hat die damalige Situation, betrachtet durch einen 37 Jahre alten Gedächtnisfilter, erst nachträglich an Dramatik hinzugewonnen? 

Vom Umgang mit Gebührengeldern

Mit einer Steigerung von geplanten 3,4 auf 7,7 Millionen  D-Mark hatten sich laut internem Revisionsbericht die Produktionskosten von „Bretter, die die Welt bedeuten“ mehr als verdoppelt. Inwieweit zusätzliche Drehtage aufgrund der Umbesetzung von Esther Gemschs Rolle sowie der zeitweisen Krankschreibung von Ute Christensen dazu beigetragen haben, geht aus dem Artikel der Zeit nicht hervor. Das konkrete Ergebnis des Revisionsberichts bleibt für die Öffentlichkeit im Dunkeln. Eine Auslassung, die suggeriert, dass alleine Wedels Verfehlungen an der horrenden Kostensteigerung schuld sein müssten.

Ist das tatsächlich so? Wenn ja, dann hätte eine Schadenersatzklage des Senders gegen den Regisseur schon deshalb erfolgen müssen, weil eine öffentlich-rechtliche Anstalt zu besonderer Sorgfalt beim Umgang mit Gebührengeldern gehalten ist. Ist diese Klage, in deren Rahmen zwangsläufig auch eventuelle strafrechtliche Verfehlungen zur Sprache gekommen wären, erfolgt? Und wenn nein, warum nicht?

Errungenschaften der Zivilisation auf der Kippe

Inwieweit trägt ein angesagter Hashtag wie #MeToo dazu bei, Erinnerungen aus längst vergangenen Zeiten bei Zeugen zu reaktivieren und dramatisch anzureichern? Hilft es dem Gedächtnis eines Eric Moss in besonderer Weise auf die Sprünge, wenn er sich dank Metoo auf der moralisch „richtigen“ Seite weiß? Wir können bei all diesen Fragen nur mutmaßen. In einer Zeit, da nur ein wenig Gratismut erforderlich ist, um im vielstimmigen Chor der Dauerempörten ein Solo zu ergattern, ist höchster Argwohn angesagt, da im unkritischen gegenseitigen Verstärken eben die zerstörerische Kraft derartiger Kampagnen liegt. Klar ist: Die archaischen Vernichtungstendenzen von Metoo richten sich nicht nur gegen den jeweils Angeprangerten, sondern gegen den Rechtsstaat selbst. Das Recht eines Angeklagten auf ein faires Verfahren ist nun mal eine der höchsten Errungenschaften der menschlichen Zivilisation.

Es ist aber nicht nur der Gedanke der Fairness, sondern vor allem das Anliegen der Wahrheitsfindung, weshalb die journalistische Recherche keinen Ersatz für eine gerichtliche Beweisaufnahme darstellen kann. Die Sorgfalt, die das Reporterteam der Zeit auf die Ermittlung des wahren Geschehens verwandt hat, ändert nichts daran, dass die nunmehr erreichte Schlüssigkeit, mit der die „Ermittlungsergebnisse“ präsentiert werden, keine Garantie für ihre Wahrheit ist. Ein Strafprozess, in dem sich institutionalisiert mehrere Parteien im Kampf um die Wahrheit gegenüberstehen, bietet sie noch am ehesten. Auch dort werden häufig genug sowohl von der Anklage als auch von der Verteidigung schlüssige und mit vielerlei Indizien bekräftigte Darstellungen gegeben. Im Verlauf des Prozesses reiben sie sich so lange aneinander, bis am Ende eine tragfähige richterliche Überzeugung über den wahren Ablauf eines Geschehens steht.

Vor dem Hintergrund dieser Einschätzung ist es zu begrüßen, dass die Staatsanwaltschaft München I eine in 2015 erfolgte Änderung der Verjährungsvorschriften zum Anlass nehmen kann, zumindest einen der von der Zeit berichteten Fälle noch ordnungsgemäß zu untersuchen.

Lesen Sie hier und hier die weiteren Texte von Gerhard Strate zum Fall Dieter Wedel

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Wilhelm Maier | Mo., 29. Januar 2018 - 15:36

"Das Menschengeschlecht, von Natur aus schlecht, ist durch die Gesellschaft noch schlechter geworden. Jeder Mensch bringt die Fehler mit
1. der menschlichen Natur,
2. des Individuums,
3. des Standes,
dem er im sozialen System angehört. Diese Fehler verschlimmern sich mit der Zeit, und jeder Mensch faßt älter werdend, verletzt durch die Fehler der andern und unglücklich durch seine eigenen, eine Verachtung gegen die Menschheit und die Gesellschaft, die notwendig zum Nachteil beider ausschlägt."
Nicolas Chamfort.

Christoph Schulze | Mo., 29. Januar 2018 - 15:47

Ich denke der Kommentar trifft exakt den Kern der Problematik. Wir sind in die totale Dekadenz inzwischen übergegangen. Diese Gesellschaft ist total bankrott. In Fragen der inneren Sicherheit, der Rechtssicherheit, des sozialen Friedens, der äußeren Sicherheit, etc. Eigentlich so gut wie überall. Nur das abkassieren hat man noch nicht verlernt, aber stattdessen optimiert.

Wann hat dies endlich personelle Konsequenzen in den Zeitungen, Behörden & der Exekutive? Wir sind heute so weit, dass "findige" App-Ersteller Beischlaf-Apps entwickelt haben, in der beide ihr JA vor dem Akt noch einmal verifizieren können. Mal sehen, wann das auch in die ehelichen Schlafzimmer Einzug hält. Gut, dass ich ausgewandert bin.

Uwe Dippel | Di., 30. Januar 2018 - 16:01

Antwort auf von Christoph Schulze

wenn ich fragen darf ... ?

Dr. Roland Mock | Mi., 31. Januar 2018 - 16:43

Antwort auf von Christoph Schulze

Ja, würde ich auch gern wissen? Wohin? All jene Länder, die ich liebe, deren Menschen und Kultur ich mich nahe fühle, sind - genau wie Deutschland- dem zerstörerischen Wahn der „politischen Correctness“ aufgesessen.

Petra Ristow | Mo., 29. Januar 2018 - 16:05

Würden all diese Menschen vor einem Gericht unter Eid eine andere Wahrheit sagen?
Anscheinend wird es hier zu Gunsten Wedels vermutet.
Herr Strate sollte sich aber mal bitte zurück erinnern, wer damals die mediale "Schuld" bekam, wenn es zu einem Prozess kam. Kann man heute ganz gut in den Facebook-Kommentaren nachlesen, die gern mal von "hochschlafen" schwadronieren.

Christa Wallau | Mo., 29. Januar 2018 - 16:31

Leider ist diese Tugend nicht sehr stark verbreitet.
Anderenfalls wäre es nicht möglich gewesen, daß sich diese (angeblichen) Vorgänge im Medienbetrieb der damaligen Zeit - immerhin
n a c h der hochgelobten, befreienden Revolution der 68er (!) - ereigneten.

Es ist unfaßbar, wie feige sich hier offenbar a l l e verhalten haben!

ich plädiere für erstes Kehren vor der eigenen Tür,
bevor man mit Dreck auf andere wirft.
Das ist immer gut und hilfreich.

ich stimme zu. Gleichzeitig sei mir gestattet einen Vergleich zu ziehen, der hoffentlich nicht zensiert wird. Wieviel Todesmut es gebraucht hätte, sich zwischen 33 und 45 gegen das System zu wenden, wo das KZ als Endstation drohte. Wie leicht im Nachhinein über damalige Generationen geurteilt wurde und wie vergleichsweise wenig Mut es im Rechtsstaat in den 80zigern gebraucht hätte sich gegen Übergriffe zu wehren. Die Aufarbeitung mit der meToo-Bewegung wirft auch ein schräges Licht auf die Opfer jener vorgeblichen Vergewaltigungen oder Nötigungen im Film- und Fernsehmilieu.

Helga Ahrens | Mo., 29. Januar 2018 - 16:34

Ich teile die Ansicht von Herrn Strate zu 100 Prozent. Wenn rechtsstaatliche Funktionen - mit Anklage und Verteidigung - durch einseitige Publizistik ersetzt werden, ist der verleumderischen Anklage Tür und Tor geöffnet. Wenn sich schon die sogenannte "Social Media" daran beteiligt, sollten Journalisten dem Rechtsstaat die Fahne halten.

Mathias Trostdorf | Mo., 29. Januar 2018 - 19:41

Antwort auf von Helga Ahrens

Ich denke, es muß da einen verantwortungsvollen Mittelweg geben. Die Medien haben schon das Recht und die Pflicht zur Aufklärung. Wieviel wäre in der Vergangenheit schon vertuscht worden und nie zur gerichtlichen Klärung gekommen, hätten Journalisten nicht vorher rechiert und aufgedeckt. Im Falle Wedels geht es ja zb. nicht nur um seine (wahrscheinlichen) persönlichen Verfehlungen, sondern um ein "System" Wedel, ein System, in dem strukturelle Gewalt stattfand und gedeckt wurde, in das viele involviert waren, die zusahen und schwiegen.
So etwas darf und sollte auch thematisiert werden.

Achim Scharelmann | Mo., 29. Januar 2018 - 18:01

Wer eine Tat nicht vollständig beweisen kann wird es immer schwer haben ein Gericht von der Schuld des Täters zu überzeugen. Im übrigen ist eine Klage nach so langer Zeit schon etwas merkwürdig, denn ein Geschädigter hat nicht nur das Recht, sondern geradezu auch die Pflicht eine Straftat zur Anzeige zu bringen und warum dies nicht geschehen ist, das wissen nur die Götter. Auf jeden Fall muß der Beklagte es nicht hinnehmen, daß er schon während der Beweisführung nach so langer Zeit zum Opfer wird, obwohl ihm die vermeintliche Tat noch längst nicht nachgewiesen ist und solange kein Urteil gesprochen wurde, gilt er im Sinne des Strafrechts als unbescholten und bis dahin ist jeder Vorverurteilung zu unterlassen, die nur dazu beiträgt um Stimmung zu machen, aber das Problem in diesem Zusammenhang nicht löst.
Die Presse sollte sachlich berichten, aber den Rest der Angelegenheit der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und der Verteidiger überlassen, bis ein Urteil gefällt wurde.

Svenja Gerwing | Mo., 29. Januar 2018 - 18:11

Erinnert sich in diesem Zusammenhang noch jemand an die Franz Beckenbauer-Causa? Er wurde medial wie Wedel OHNE ordentlicher Anklage, OHNE Verteidigung und OHNE Plädoyer gesellschaftlich zerstört!!!
Das lenkt natürlich von Themen, wie einer Lame Duck Kanzlerin, 120 Tage OHNE Regierung oder Realitätsverweigerung bei zugewandertem Antisemitismus und Kriminalität ab!
Demokratie adé.

Rudolf Stein | Mo., 29. Januar 2018 - 18:17

Ja, nun sind alle dauerempört. Die einen für, die anderen gegen Wedel. Die Artikel, die Wedel hintergründig bedauern, häufen sich. Offenbar hat es den Falschen in den Augen der Immerguten erwischt. Solange es US-amerikanische Bürger erwischte, solange war alles "richtig". Aber nun Wedel! Wer könnte als Nächster an die Reihe kommen? Gibt es vielleicht Bilder, auf denen die besonders Guten (will sagen Mächtigen!) mit dem Herrn Wedel harmonisch beisammenstehen, parlieren, Sekt trinken? Also fix, Ihr Hüter der politischen Moral dieses Staates, Bilderfundus durchforsten und Bilderstürmerei betreiben, damit nicht noch ein weiterer Skandal öffentlich wird.

Petra Wilhelmi | Mi., 31. Januar 2018 - 11:31

Antwort auf von Rudolf Stein

Was Hr. Wedel gemacht hat oder nicht, ist Sache der Gerichte und wenn die Schauspielerin diese Straftat, die doch in meinen Augen sehr erheblich war, nicht angezeigt hat, dann darf sie nicht zig Jahre später ihr Schicksal beweinen. Sie hatte es in der Hand und hat ihre Würde der Karriere geopfert. Mein Bedauern für sie hält sich in sehr engen Grenzen. Die eigene Würde steht immer über der Karriere, auch wenn man vielleicht Nachteile zu erwarten hat. Na und wenn, dann hätte sie eben im Theater oder in einem anderen Beruf arbeiten können, wenn Schauspielerei dann nicht mehr möglich gewesen wäre. Die Welt wäre für sie nicht untergegangen.

Sind Sie WIRKLICH eine Frau? In welcher unempathischen Blase leben Sie eigentlich?! Die betroffene Schauspielerin sollte nach "zig" Jahren nicht mehr ihr "Schicksal beweinen" dürfen? Meinen Sie, eine dermaßen extreme Erfahrung 'verwischt' sich einfach? Hat man einen solchen Übergriff wirklich "in der Hand"?! Oder! Schämt man sich eventuell; wird bedroht? Haben Sie überhaupt irgendeine Ahnung davon, wie schwierig es ist, sich als Schauspielerin behaupten zu müssen? Eventuell wäre mehr Mitgefühl von Nöten. Ich schäme mich 'fremd' für Ihren Kommentar "NA UND WENN". Ich glaube den Frauen. BTW, ich bin übrigens eine ehemalige Mitarbeiterin dieses Maniacs.

Ich staune auch immer, wie wenig Empathie viele Frauen ihren betroffenen Geschlechtsgenosslnnen oft entgegenbringen und wie unsolidarisch die sich in diesen Fällen zeigen.
Das konnte ich noch nie verstehen.

Klaus Funke | Mo., 29. Januar 2018 - 18:18

Ja, es ist ein Abstieg für den Starregisseur DIeter Wedel, auch, wenn nur die Hälfte stimmen sollte. Insider kennen ihn als Choleriker, als Despot am Set, als Genauigkeitsfanatiker - aber er ist auch ein Genie. Seine Filme werden bleiben. Aber, das Ganze ist zugleich ein Abstieg der Wochenzeitung "DIe Zeit", ein Abstieg in die Niederungen billigsten Boulevardjournalismus, Exaktheit der Recherche hin oder her. Richtig wie Cicero herausstellt: Eine Zeitungsrecherche hat keinen Anspruch auf strafrechtliche Relevanz, wohl entsteht aber der Eindruck eines mittelalterlichen Scherbengerichts. Was auflagengeile Journalisten - wie bei Metoo - hier anrichten, ist nicht wiedergutzumachen, außer durch Leser und Abonnenten, einfach keine derartigen "Revolverblätter wie die Zeit" mehr zu kaufen. Dann hätten die "Burschen" von der Zeit das Gegenteil erreicht, von dem, was sie in Wahrheit anstreben - Auflage und Bekanntheit und damit "Kohle". Voller Abscheu wende man sich von solchem Journalismus ab

Magdalene Geisler | Di., 30. Januar 2018 - 22:03

Antwort auf von Klaus Funke

Ein handwerklich gut gemachter Film ist nicht gleich ein geniales Meisterwerk. Was ich an manchen Filmen Wedels so gut fand, war die durchaus genaue und freundliche Sicht auf Menschen. Dass er selbst aber so fürchterlich mit seinen Mitarbeitern umgeht und Frauen, bei denen er denkt, er könne sich das erlauben ,bis zur körperlichen Gewalt geht, das ist übel, aber hinlänglich bekannt über ihn. Ne Weile war der ja fast stolz auf sein Gockelgehabe.

Friedhelm Hohl | Mo., 29. Januar 2018 - 20:02

Wenn der Rechtsstaat auf diese Weise tatsächlich zerstört wird und wieder mittelalterliche Zustände auch bei uns eintreten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die heutigen Jäger/-innen danach auch selbst zu Gejagten werden........

Kathrin Siebert | Mo., 29. Januar 2018 - 22:49

Ein öffentliches Femegericht ist abzulehnen,keine Frage. Schwierig ist es durch die Verjährung, den Täter noch zur Rechenschaft zu ziehen. Aber aus meiner Sicht gibt es weitere Verantwortlichkeiten.
Interessant ist ja in der Tat, dass sich das alles im Öffentlich rechtlichen Fernsehen abgespielt hat, nicht etwa in irgendeinem als dubios geltenden Zusammenhang.
Da wurde der Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen, Straftaten vertuscht und damit der Täter noch ermutigt.
Es ist ähnlich wie bei Mobbing, die Umgebung macht nicht selten mehr oder weniger mit und oder sieht 'aktiv, weg und unterstützt damit solche Straftaten.

Das System Wedel, so es denn eines gegeben hat, war demnach in den ÖR möglich und wurde offenbar geschont und eingehegt. Herr Wedel interessiert mich in diesem Zusammenhang inzwischen weniger. Die Rolle der ÖR sollte mal tüchtig ausgeleuchtet werden.

Alexander Mazurek | Di., 30. Januar 2018 - 00:46

... beliebigen Rechts, sind doch nur Räuberbanden, stellte zutreffend Augustinus fest, in "Civitate Dei". Benedikt XVI stellte das in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag fest, siehe http://w2.vatican.va/content/benedict-xvi/de/speeches/2011/september/do… , ein Herr Beck (wg. die grünen Enkel der braunen Opas, beide 'bunt') konnte die Wahrheit nicht ertragen und flüchtete "in pursuit of happiness", dies war zwar kein Zeichen zivilisatorischen Fortschritt, aber "da stand er, [und deutscher geht's nicht!], und konnte nicht anders" - wen wundert's bei DEM Vorbild - als vor der Wahrheit zu flüchten.

Werner Peters | Di., 30. Januar 2018 - 14:17

1) Wenn es ein casting für eine neue Rolle gibt, frage ich mich, warum der Kandidat/die Kandidatin zu dem Regisseur auf sein privates Hotelzimmer geht ? Jedes Spitzenhotel hat dafür neutrale Räume.
2) Der junge Regisseur Verhoefen, Spross der politisch hoch-korrekten Eltern gleichen Namens und gleicher Branche, wettert jetzt ganz böse gegen Wedel. Der Münchner Merkur sieht darin in einem Kommentar gar das Anzeichen für eine tolle neue Generation, die sich nicht wegduckt sondern aufmuckt. Bleibt nur die Frage, warum hat sich Herr Verhoefen jun. nicht schon früher öffentlich gegen Wedel positioniert, angeblich wusste ja die ganze Szene jahrelang was läuft. Tja, warum hat er nicht ? Sieht so ein Vorbild für eine neue Generation aus ?

Dorothee Sehrt-Irrek | Mi., 31. Januar 2018 - 10:18

Antwort auf von Werner Peters

dass es eine Zeit braucht, solche evtl. Ungeheuerlichkeiten, die von aussen eben evtl. stark verdeckt werden vom Nimbus des besonderen Künstlers, des Genies, überhaupt zu erkennen und dann wäre der Verhoeven-Spross evtl. noch zu jung gewesen.
Ich finde es sehr mutig, dass er jetzt spricht und ich nehme ihn sehr ernst, gerade weil seine Eltern wissen könnten, dass es überhaupt Sexualität gibt.
Ich bin kein Freund des Puritanismus.
Als ich mich übrigens von der ZEIT abwandte, war das für mich schon eine Architektur, Blumen- und Reise-Zeitschrift geworden.
Das Ableben Helmut Schmidts schlägt ungeheuer zu Buche.
Die Hinterbliebenen sind keine Politiker mehr, auch wenn sich evtl. der Herausgeber als solcher versuchte.
Schmidts Residieren und Regieren über die ZEIT war eine historische Ausnahmesituation, der die ZEIT aber eigentlich ihre Herkunft verdankt.
Herr Bucerius schuf sie doch eigens für Helmut Schmidt?
Unversehrtheit des Lebens darf eine Maxime der ZEIT sein, große Fragen.

Toni Zweig | Di., 30. Januar 2018 - 19:21

Zu bedenken ist auch, daß nach der (notwendigen) sexuellen Befreiung der sechziger Jahre etwas umgeschlagen ist - aus Befreiung wurde allgegenwärtige Sexualisierung und Pornographisierung; im Mainstream angekommen, diente dieses Klima der Verharmlosung von "Anmache"! Wer sich dem entzog, wurde gerne als prüde tituliert! Zudem kommt der Geniekult, der in der Kulturbranche gewissen narzisstischen Persönlichkeiten gerne zugebilligt wird - auch da verharmlost man wohlwollender als bei anderen Personen, die sich ähnlich verhalten mögen!

Dorothee Sehrt-Irrek | Di., 30. Januar 2018 - 19:47

dass Frau Rückert gut recherchiert hat.
Es geht nicht darum, jemanden blosszustellen, es geht um Berichterstattung im Zusammenhang von metoo.
Ich nehme an, dass wir den 3. Artikel von Herrn Strate lesen, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt.
Seine Hinweise sind dennoch sehr angebracht.

Toni Zweig | Di., 30. Januar 2018 - 19:51

Zu bedenken ist auch, daß nach der (notwendigen) sexuellen Befreiung der sechziger Jahre etwas umgeschlagen ist - aus Befreiung wurde allgegenwärtige Sexualisierung und Pornographisierung; im Mainstream angekommen, diente dieses Klima der Verharmlosung von "Anmache"! Wer sich dem entzog, wurde gerne als prüde tituliert! Zudem kommt der Geniekult, der in der Kulturbranche gewissen narzisstischen Persönlichkeiten gerne zugebilligt wird - auch da verharmlost man wohlwollender als bei anderen Personen, die sich ähnlich verhalten mögen!

Enrico Stiller | Di., 30. Januar 2018 - 20:13

Wieso kann die "journalistische Recherche kein Ersatz für Wahrheitsfindung vor Gericht" sein? Die Berichterstattung über Trump beweist doch jeden Tag, wie objektiv und sine ira et studio deutsche Journalisten berichten. Tina Hassels Tweets zum Grünen-Parteitag sind ein weiterer, neuer Beweis. Vor 30 Jahren waren wir schon stolz auf unsere Zeitungen, die so neutral und korrekt über Reagan berichteten, wie heute über Trump. - Zweitens. Wieso herrschte am Set "Inquisitionsstimmung" gegenüber Ute Christensen? Weil Wedel sie bedrängt hat? Oder hat sie womöglich nach Meinung der Kollegen etwas falsch gemacht? Fragen über Fragen, würde eine prominente Grüne jetzt twittern dürfen...

Ruth Müller | Mi., 31. Januar 2018 - 21:30

mag ein "kleiner Perverser gewesen sein", aber der Aufstand der Scheinheiligen die unter diesem System gross, reich und zu "Popstars" geworden sind - ist heuchlerisch.

Hellmut Wilde | Fr., 2. Februar 2018 - 14:38

Was bei den Recherchen der Zeit eventuell zu kurz kam, sind mehrere Gesetzesänderungen seit den angegenen Taten. Dazu hilft eine Anfrage bei "frag einen Anwalt", mit der die unterschiedlichen Beurteilungen von Straftaten damals und heute und ihre eventuelle 0 Verjährung klar werden. Es gilt nämlich das Recht zur Tatzeit, was bei Vergewaltigung einen grossen Unterscied macht.

Peter Pauli | Fr., 2. Februar 2018 - 17:43

Zwar ist der Straftatbestand der Vergewaltigung verjährt, aber Herr Wedel könnte, wenn er sich denn wirklich im Recht fühlt, eine Verleumdungsklage einreichen. Das Gericht würde dann den Sachverhalt jetzt prüfen und eine Entscheidung treffen, ob eine Verleumdung vorliegt oder die Beschuldigungen gegenüber Herrn Wedel unzutreffend sind.

Hans Lutz Opperman | So., 4. Februar 2018 - 10:10

Mut aber ist das was einen verlässt, wenn man erniedrigt und gedemütigt wird. Der Artikel ist eine wohltuhende Erwiderung. Spread this words!Der Autor ist zu höherem berufen. Es wäre Zeit einen solchen Mann an die Spitze unseres Justizministeriums zu setzen.

Eine Erwiderung bedarf es dennoch, auch wenn vor dreizig Jahren die Staatsanwaltschaft ermittelt hätte, wegen des Anfangsverdachtes u.der hinreichenden Beweise; dennoch es gehört zur Geschichte, dass es ein gesellschaftliches Klima gab Frauen in den Verfahren wie Täter auf den heißen Stuhl zu setzen, ins Kreuzverhör zu nehmen - alles andere was Opfer solcher Demütigungen dann brauchen. Heute sind wir bereit zu zuhören, damals nicht!

Die öffentliche Brandmarkung, wie es leider die #metoo Bewegung provoziert verletzt den Rechtsfrieden - Es gehört zu unseren humanen Errungenschaften, wenn ordentliche Gerichte über die Strafbarkeit von Taten entscheiden.

Aber auch die Justiz ist hier nicht frei von Versäumnisen, leider!