- Thüringen gegen Mehrheitsprinzip
Die Bundesländer sollten aus Sicht von Thüringen weiterhin nur einstimmig zum Thema Rundfunkbeitrag votieren können. Mit Blick auf den Rundfunkstaatsvertrag sei eine Mehrheitsentscheidung nicht der richtig Ansatz.
Das teilte Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Linken-Politiker verwies auf die Tradition der Ministerpräsidentenkonferenz, dass Staatsverträge von allen 16 Ländern zu unterzeichnen sind. „Ein Abweichen davon zum Beispiel in Form von 13:3-Beschlüssen sieht Thüringen gerade bei der sensiblen Frage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht als zielführend an“, ergänzte Hoff.
Unter den Bundesländern gibt es nach dpa-Informationen auch die Meinung, dass man aus der notwendigen Einstimmigkeit zu den staatsvertraglichen Vereinbarungen gerne ein Mehrheitsprinzip machen würde. Allerdings sei bei realistischer Betrachtung der Sach- und Interessenlage im Länderkreis so etwas nicht absehbar.
Die von den Ländern eingesetzte unabhängige Finanzkommission KEF prüft aktuell die Wirtschaftsplanung 2025 bis 2028 von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Anfang 2024 werden die Experten eine Empfehlung zur Höhe des Rundfunkbeitrags, den Haushalte und Firmen zahlen, abgeben. Die Länder müssen sich eng daran orientieren. Hinter der Aufteilung liegt das Prinzip der Staatsferne in den Medien in Deutschland. Die Beitragshöhe liegt aktuell bei monatlich 18,36 Euro. 2022 kamen rund 8,57 Milliarden Euro zusammen.
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Unlängst hatte der frühere KEF-Chef Heinz Fischer-Heidlberger im bayerischen Landtag an die Bundesländer appelliert: „Es braucht dringend eine neue Regelung zum Verfahren, wie der Rundfunkbeitrag in Kraft gesetzt werden kann, wenn nicht alle Länder zustimmen.“ Gleich mehrere Ministerpräsidenten unterschiedlicher Parteien hatten in den vergangenen Monaten klargemacht, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden. Vor Tagen hatte sich etwa Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) so positioniert. Die Prüfung der KEF läuft allerdings noch.
Beim vergangenen Prozess hatten die Länder keine Einstimmigkeit zur Beitragshöhe herstellen können, weil sich Sachsen-Anhalt als einziges Land gegen das Votum der anderen stellte und eine Erhöhung abgelehnt hatte. Der Fall landete vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter setzten das Plus um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro 2021 in Kraft.
Quelle: dpa
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