Stefan Seidler
Stefan Seidler zieht für den Südschleswigschen Wählerverband (SSW) in den Bundestag ein / dpa

Sonderklauseln und übergroßer Bundestag - Warum unser Wahlrecht geändert werden muss

Der Bundestag platzt aus allen Nähten, die Linkspartei kommt dank drei gewonnener Direktmandate in voller Stärke ins Parlament. Und für den Südschleswigschen Wählerverband gelten Sonderregeln. Das ist alles kaum vermittelbar. Höchste Zeit, dass sich etwas ändert.

Philipp Austermann

Autoreninfo

Philipp Austermann war in der Bundestagsverwaltung als Jurist tätig. Er ist Professor für Staatsrecht, Politik und Europarecht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl. Voriges Jahr erschien sein Buch „Der Weimarer Reichstag. Die schleichende Ausschaltung, Entmachtung und Zerstörung eines Parlaments“.

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Das Volk hat gesprochen. Der 20. Deutsche Bundestag ist gewählt. Die künftige Regierungskoalition ist noch offen. Die kleineren Parteien Grüne und FDP entscheiden, welche der beiden größeren Parteien sie mit ins Boot nehmen. Das ist ein Novum der bundesdeutschen Geschichte. Noch ist unklar, ob Armin Laschet oder Olaf Scholz Bundeskanzler werden darf. Umso deutlicher ist dagegen, dass das Wahlrecht an einigen Punkten geändert werden sollte:

1.) Zunächst ist die Grundmandatsklausel (§ 6 Abs. 3 S. 1, 2. Alt. BWahlG) zu streichen. Ihr verdankt die siechende Partei Die Linke, dass sie trotz eines Zweitstimmenergebnisses unter fünf Prozent neben den drei direkt gewählten noch 36 weitere Abgeordnete von den Landeslisten in den Bundestag entsenden darf. Die jahrzehntealte gesetzgeberische Rechtfertigung für diese Klausel trägt heute nicht mehr. Direktmandate sollten nur als solche zählen und nicht zugleich auf die Landeslisten „einzahlen“.

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Roswitha Lasser | Mi., 29. September 2021 - 15:04

eine längst überfällige Idee. Es muss vor allem anderen die Macht der Parteien radikal beschnitten werden, nur noch direkt gewählte Politiker, die ausschliesslich dem Wähler verantwortlich sind, darf es geben. So geht Demokratie. Parteien schaden ihr.

Frau Lasser, zumal die Parteien immer weniger Mitglieder haben und somit immer weniger demokratisch legitimiert sind !

Die Macht der Parteien und der damit einhergehende Günstlingsstaat muss dringend radikal beschnitten werden. Jüngstes Beispiel ist die Inthronisierung des CDU-Parteigängers und ehemaligen BT-Abgeordneten Harbarth durch Angela Merkel zum BVG-Präsidenten. In den nunmehr über 70 Jahren GG haben sich die Parteien mit der Durchdringung und damit quasi Aushöhlung der Gewaltenteilung den Staatsapparat zur Beute gemacht, und das mit wie wir alle sehen und spüren verheerenden Folgen für unsere Demokratie.

W.D. Hohe | Mi., 29. September 2021 - 18:17

Antwort auf von Manfred Bühring

frei nach "DireStraits"
Brothers Arm in Arm
Damit wurde auch den Letzten - die hingucken - verdeutlicht was lange schon stattgefunden hat.
Ist - solange Wähler ausgesperrt sind - unvermeidbar
Mit der Folge ebenso unvermeidbarer politischer Repressionen - wenn es eng wird.
Und dann... wenn Fütterungen der Insassen ausbleiben ???

Romuald Veselic | Mi., 29. September 2021 - 15:53

Nicht zu vermitteln! Nieder mit der Parteikratie! Moloch!
Wenn man die 3000 Delegierten in China auf 1,4 Mld verrechnet, liegt dies im Nanoverhältnis zum Bundestag. ?

Thomas Hechinger | Mi., 29. September 2021 - 15:54

1. Mir leuchtet nicht ein, warum die Grundmandatsklausel gestrichen werden soll. Sie ermöglicht es Parteien, die bundesweit nicht genügend in die Waagschale werfen, aber hinreichend regional verankert sind, in der Bundespolitik mitzureden. (Auch ich hätte mir gewünscht, daß die Linkspartei aus dem Bundestag fliegt, aber man sollte die eigenen Parteipräferenzen der Gerechtigkeit des Wahlsystems hintanstellen.)

2. Ausnahmen für Parteien nationaler Minderheiten sind in der Tat nicht mehr zeitgemäß.

3. Ein Grabenwahlsystem halte ich für sinnvoll. Wenn man schon ein Mehrheitswahlsystem nicht durchsetzen kann, sollte zumindest die Verrechnung von Direkt- und Listenmandaten ein Ende finden. Sie führt zu dem ganzen Chaos der Überhang- und Ausgleichsmandate. Zusätzlich würde ich mir wünschen, daß der Wähler die Möglichkeit bekommt, in die Reihenfolge der Listenplätze einzugreifen.

4. Dem Verfassungsgericht auf die Finger zu klopfen, ist begrüßenswert. Es ist der Hauptschuldige an der Misere.

Bei näherem Hinsehen mangelt es an Begründung und Sinnhaftigkeit.

zu 1: Fliegt die Linke raus, muss auch die AfD raus, wenn man auf regionale Schwerpunkte abzielt. Die ist fast nur noch im Osten relevant.
zu 2: Begründung? Man vergisst gerne, dass z.B. in Dänemark und anderswo gleichfalls Vertreter deutscher Minderheiten Privilegien genießen. "Interessiert niemanden", oder "ist nicht zeitgemäß" ist kein Argument.
zu 3: Mehrheitswahlen sind weitaus undemokratischer. Sie bekommen, mit etwas Glück, bereits mit 35% der Stimmen eine absolute Mehrheit zusammen. Kleinere Parteien werden benachteiligt.
zu 4. Eine höchst bedenkliche Forderung, die nichts anderes bedeutet, als die Unabhängigkeit der Justiz anzufechten.
Tatsächlich ist der Gesetzgeber gefordert, eindeutige Regelungen zu erlassen, damit Gerichte nicht immer interpretieren müssen.

Das Verhalten von Grünen und FDP mag fragwürdig erscheinen - ein Verstoß gegen das Wahlrecht ist jedoch nicht erkennbar.

Umkehrschluß: es gibt eine Partei, die hat bundesweit 14,8 % geholt, ist aber fast nur im Westen relevant und liegt im Osten zwischen 6,5 und 7%. Trotzdem darf und soll jeder mitmischen, der die 5% - Hürde übersprungen hat. Bernd Lucke kam mit 4,9 % damals nicht rein, die Linkem mit 4,9% heute nicht raus...

... muss auch die rechte AfD ...
Zwar ein zweitklassiger Joke von Ihnen, aber wenn man es positiv sehen will:
Das erste Mal, dass ich von Ihnen lese: Sie erkennen indirekt an, dass es bei den Linken ebenfalls "Extreme" gibt ... schön, dass ich das erleben darf ;)

Gisela Fimiani | Mi., 29. September 2021 - 16:08

Die Forderungen greifen viel zu kurz, denn sie beschneiden die Macht der Parteien nicht, da sie die nicht zu rechtfertigenden „Listenplätze“ beibehalten. Darüberhinaus sollte das Parlament stärker schrumpfen als hier vorgeschlagen. One man, one vote. Es darf nur noch Direktmandate geben, die dem Bürger die Wahl des Abgeordneten ermöglichen. Ein Mehrheitswahlrecht würde dafür sorgen, dass eine Regierung abgewählt und zur Opposition wird. Der Glaube, dass immer mehr Parteien für eine bessere Repräsentanz des Bürgerwillens im Parlament führen, ist abwegig. Befördert werden statt dessen inzwischen (berufslose) „Berufspolitiker“, deren Klammern an Macht und Posten vor allem die eigene wohlversorgte Existenz sichert. Auf diese Weise entstehen Koalitionen, die den Bürgerwillen mitnichten abbilden. Das Streben nach einem „perfekten“ Wahlrecht führt zu Verwerfungen, anstatt zu Klarheit. Die Überlegenheit des Proporzwahlrechts ist „naiv“ und nicht „logisch ableitbar“ aus der Idee der Demokratie.

Eine grundlegende Änderung des Wahlrechts wird seit Jahrzehnten vermieden. Wie der Teufel das Weihwasser, scheut man jede ernsthafte Diskussion darüber. Die Zahl der Profiteure des derzeitigen Wahlrechts ist zu groß und reicht weit über die Abgeordneten hinaus. Wievielen der eigentlich berufslosen Berufspolitiker - samt Entourage - würden ihre sicheren Karrieren durch Direktwahl genommen? Die Angst der Politiker vor dem Volk, dem „großen Lümmel“, dem man mißtraut, wird sie ein neues Wahlrecht mit Zähnen und Klauen bekämpfen lassen. Verantwortungsvolle politische Arbeit leisten Politiker nur, wenn sie fürchten müssen, durch Abwahl zur Verantwortung gezogen zu werden.

Yvonne Stange | Mi., 29. September 2021 - 16:23

Parlamentarische Demokratie ist KEINE Demokratie! NIEMALS! Jedenfalls nicht mit Parteien! Vielleicht eine schlechte Demokratiesimulation, ich würde eher (wie Karl Jaspers) Parteienoligarchie dazu sagen. Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht!! Und nutzen ihn schamlos aus. Dieser überdimensionierte Bundestag gehört schnellstens abgespeckt, was sollen die 36 linken Abgeordneten?? Das ist ja wohl nicht zu glauben! Und wenn wir schon bei Minderheiten sind, was ist dann mit den Sorben?? Wieso bekommen die nicht so ein Mandat wie der Herr vom südschleswigschen Wählerverband?

Ingofrank | Mi., 29. September 2021 - 16:38

Wer sägt freiwillig den Ast ab, auf dem man sitzt?
Naiv diese Forderung. Keine Partei wird das tun!
Mit freundlichen Grüßen aus der Erfurter Republik

Markus Michaelis | Mi., 29. September 2021 - 16:38

Mandate für Minderheiten scheinen mir in einer immer bunteren Migrationsgesellschaft tatsächlich schwierig. Nationalstaaten wollen wir eigentlich nicht mehr so - warum dann ein Mandat für Dänen, gegen Deutsche? Oder warum kein Mandat für all die anderen Nationen, die hier leben? Das geht heute eigentlich über Teilhabe und Quoten, also Plätze in den etablierten Parteien und Strukturen. Rein zahlenmäßig geht das aber eher nur für die großen Gruppen/Minderheiten. Dann vielleicht doch lieber ohne spezielle Mandate? Da sollte man mutiger in die Debatten gehen, ohne Angst vor der fein austarierten Statik - Diskussionen, die anliegen, kann man nicht ewig umschiffen.

Weniger Einfluss des Bundesverfassungsgerichtes fände ich auch gut - es ist wichtig, aber es tut der Demokratie nicht gut, wenn zu viele Entscheidungen dorthin verlagert werden; oft auch, weil man Angst vor offenen Debatten hat, die die Statik gefährden könnten.

Matthias Lübcke | Mi., 29. September 2021 - 19:31

Herr Austermann,
ich kann Ihren Ausführungen nicht zustimmen, da es sich hierbei um reine Kosmetik handeln würde. Wir haben ein grundsätzliches Problem im Staatsorganistionsrecht, das dringend einer umfassenden Reform bedarf. Die Abgeordneten sind aufgrund des Fraktionszwanges nicht frei in Ihrer Entscheidung, das BVerfG nicht unabhängig in seiner Zusammensetzung. Deshalb folgende Vorschläge von mir:

1. Abschaffung der Zweitstimme. Ein Wahlkreis, ein Abgeordneter. Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, kommt es zur Stichwahl.
2. Das Volk wählt den Regierungschef, der gleichzeitig auch Staatsoberhaupt ist, nicht das Parlament. Dieses stimmt lediglich der Ernennung der Minister zu. Hierdurch würde das Parlament wieder unabhängig von der Regierung und somit seiner Aufgabe gerecht, diese zu überwachen. Die Trennung von Staatoberhaupt und Regierungschef ist ein überflüssiges Relikt aus dem Kaiserreich.
3. Die Richter des BVerfG werden ebenfalls vom Volk gewählt.

Nur: Die hiesige politischen Oligarchen wollen keine Reform, denn inzwischen die meisten Profipolitickers merken, dass nicht Flieger zu sein ist der schönste Beruf, sondern Politiker. Fraktionszwang ist nur ein anderes Wort für Gesinnungszwang, wie man es bei den aktivistischen Vereinen/Gruppen/Gangs sieht, die sich ohne Mandat über das Gesetz stellen, nur weil sie ihre Ideen für sich selbst, als besser finden u. damit die Menschheit belästigen/behelligen u. Zerstörungen in kauf nehmen. Und im Namen des Tierschutzes oder Klimabereinigung ihre Urteile fallen lassen. Nicht unähnlich einem Standgericht.

Wie schlimm es geworden ist, zeigt die byzantinische Lobhudelei um Person der abgewählten Kanzlerin. In TV laufen mehrere Werke über Ära Merkel. Dabei ist sie nicht mal tot. Mehr Personenkult-Hysterie gab es nicht beim Stalins Ableben. Einfach primitiv geschmacklos.
Deutschlands weg nach unten beschleunigte sich.

Rob Schuberth | Mi., 29. September 2021 - 20:11

Wer Genaueres wissen möchte recherchiere bitte im Bundeswahlgesetz.

M. E. haben sich die Parteien, insbesondere die kleineren, allen voran die cSu, hier im Laufe von Jahrzehnten mehr u. mehr Sitze im B-Tag gesichert.

Zugeschanzt würde es wohl besser treffen, denn die gr. Schwester (cDu) hat da nat. immer mit zugestimmt.

Ich wäre für nur noch ein Mandat je Wahlkreis.
warum mehr als 299 Abgeordnete?
Wozu werden die gebraucht?

Doch nur damit immer genügend Stimmen für die eigenen Int. vorhanden sind.

Leider wird man nie Erfolg haben, wenn man Frösche darum bittet ihren Teich austrocknen zu dürfen.

Also bitte einen Volksentscheid und den bindend.

Denn ist ist unser Geld das da verprasst wird.

helmut armbruster | Do., 30. September 2021 - 09:14

warnendes Beispiele.
Zu viele Parteien bringen Zersplitterung und untergraben so den Glauben an die Demokratie.
Denn die politischen Parteien denken in erster Linie an sich selbst und nicht an die Allgemeinheit.
Deshalb sind zu viele Parteien Gift für die Demokratie.
Wir bräuchten ein Mehrheitswahlrecht, das die jeweils stärkste Partei an die Regierung bringt. Nach einer Wahlperiode kann man sie abwählen und die Konkurrenz wählen.

Reinhard Benditte | Do., 30. September 2021 - 10:11

Weder die Grundmandatsklausel noch die Bevorzugung des SSW sind das Probleme, der Hinweis auf die hohe Anzahl der Bundestagsabgeordneten geht am Thema vorbei. Das Grundübel ist das Wahlsystem! Ein Zweitstimmenwahlsystem, das vom Bürger nicht beeinflusst werden kann und gegen das GG, Art 38(1) verstößt, ist die Ursache für die Anzahl der Abgeordneten. Der Wähler hat kaum eine Möglichkeit, einen Abgeordneten abzuwählen. Aus meiner Sicht gehört das bisherige Verhältniswahlsystem eingestampft und durch ein Mehrheitswahlsystem ersetzt, bei dem das Prinzip gilt „The winner takes it all“! Weiterhin fehlt in Ihren Ausführungen einige weitere wesentliche Faktoren zur Verbesserung des Wahlsystems: 1) Der Bundeskanzler wird von den Bürgern direkt gewählt und gehört nicht dem Parlament an 2) Die Amtsperioden werden auf 2 begrenzt 3) Der BK schlägt die Minister vor, Bestätigung durch den Bundesrat, 4) Abschaffung der Parlamentarischen Staatssekretärs, 5) Abschaffung des Fraktionszwangs!

Gerade Ihre 5 Punkte am Schluss kann ich nur voll unterstützen.

One man - one vote, wie es hier eine Mitforistin so schön ausdrückte, d. h. 299 Wahlkreise = 299 Abgeordnete, das wäre korrekt.

Alles andere zeigt nur wie sehr sich die Politiker den Staat untertan gemacht haben u. ihn für sich persönlich ausbeuten.

Ernst-Günther Konrad | Do., 30. September 2021 - 11:34

So sehr ich Ihrem Artikel zustimme, so sehr ich die Diskussion hier im Forum schätze, für richtig und wichtig halte, so wird sich solange nichts ändern, wenn dieses Thema nicht endlich in der Gesellschaft offen und unvoreingenommen diskutiert wird und am Ende das Volk darüber entscheidet, ob und wie es das Wahlgesetz geändert haben will. Ich lese hier viele kluge und für mich richtige Hinweise und Gedankengänge, an der ein oder anderen Stelle nachzubessern/ändern. Nur, wenn wir darüber im Volk nicht diskutieren, sich das Volk die Entscheidung nicht unmittelbar an sich zieht, werden die Politiker nichts unternehmen. Wir sehen es ja gerade wieder, wie sich Abgeordnete beschweren, wegen Laschet nicht mehr im Amt zu sein, wie der Einfluss von außen -Lobbyisten- und von innen -parteipolitische Netzwerke - den Bürger aus allem heraus hält. Der Druck muss von unten kommen und die einzige Partei, die eine solche Reform tatsächlich schon lange fordert, bei diesem Thema unterstützt werden.