- „Schwesigs Gutachten entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie“
Manuela Schwesig hat ein eigens beauftragtes Gutachten vorgestellt, das angeblich rechtlich legitime Wege zur Auflösung ihrer „Klimastiftung“ aufzeigt. Allerdings stützt sich die Verfasserin des Gutachtens in ihrer Argumentation maßgeblich auf ein rechtlich inkorrekt begründetes Kooperationsverbot, mit dem Schwesig und ihre Stellvertreterin, Bildungsministerin Simone Oldenburg (Die Linke), die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zum Spielball ihres Streits mit Stiftungsvorstand Erwin Sellering gemacht haben.
Manuela Schwesig hat einen Vorstoß gewagt, der nach hinten losgehen könnte. Vergangene Woche stellte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin ein eigens beauftragtes Gutachten der Hamburger Professorin Birgit Weitemeyer vor, laut dem eine Auflösung der sogenannten „Klimastiftung“ rechtlich möglich sei. „Das Gutachten kommt zu dem klaren Ergebnis, dass es zwei mögliche Wege zur Auflösung der Stiftung gibt. Zuerst die Auflösung durch die Stiftung selbst und als zweiter Weg die Aufhebung durch die Stiftungsaufsicht“, erklärte Schwesig. Deswegen möge der Vorstand um Ex-Ministerpräsident Erwin Sellering entweder die Selbstauflösung beschließen, oder das Land werde aktiv. Bedeutet: Schwesig möchte in dem Fall über das Justizministerium als Stiftungsaufsicht die Stiftung abwickeln. „Es wäre der beste Weg“, sagte Schwesig mahnend in Richtung Sellering. Am Dienstag trafen sich die Landesregierung und die „Klimastiftung“ zu einem Gespräch über die Lösung des Streits. Über die Ergebnisse halten sich beide Seiten bisher bedeckt.
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Sellering, der die Stiftung als reine Klimastiftung ohne Nord-Stream-2-Bezüge fortführen möchte und deswegen im April ein selbst beauftragtes Gutachten vorstellte, das eine Stiftungsauflösung für unmöglich erklärt, hat gute Gründe, nicht auf Schwesigs Wunsch einzugehen. Denn selbst in Schwesigs eigener Regierung sind die Zweifel an einer rechtskonformen Stiftungsauflösung deutlich zu vernehmen. Das Justizministerium sieht offenbar keine rechtliche Möglichkeit, Schwesigs Wunsch umzusetzen. Die Stiftung sei nicht gemeinwohlgefährdend, und ihr Stiftungszweck verstoße gegen keine Vorschriften, sagte Ministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) bereits vergangenen Monat im Landtag.
Einordnung eines Stiftungsrechtlers
Zudem werden die Zweifel an der Seriosität des Weitemeyer-Gutachtens lauter. Ein renommierter Stiftungsrechtler sagt auf Anfrage von Cicero, er halte das Gutachten wegen mehrerer Aspekte für unsauber. Einer davon betrifft ein Verbot des Bildungsministeriums, das es Schulen in MV untersagt, mit der Stiftung zusammenzuarbeiten, und auf das sich Weitemeyer in ihrer Argumentation maßgeblich stützt.
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ist das diese Politikerinnen Generation, sich gerne über Gesetze oder politische Gepflogenheiten hinweg setzen.
Sie nutzen bzw. Installieren Frauen Netzwerke und wenn sie kritisiert werden hält die ganze Bande zusammen.
Alles ist dann schnell frauenfeindlich und so ungerecht.
Auf solche weibliche Machtpolitik kann ich getrost verzichten.
>>>GAm (GAmuliple) = Politik
Von Wem bei Wem in Auftrag gegeben - ist die Frage
Längst im niederen Bereich der Alltagsjustiz angekommen
Heerscharen von RAes leben davon
Dass es regnet entscheidet der "berufene" GA
Der wiederum als Büttel des Gerichts
Als bezahlter wohlgemerkt.
i.A. des Gerichts
zur "Entlastung" der Gerichts =
zur "Entlastung" der Richter
Gemeinhin als "Menschen" tätig