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Im Namen des Volkes: BVG-Urteilsverkündung zur AfD-Klage / dpa

Informationspolitik des Bundesverfassungsgerichts - BVG-Urteile als Vorabinfo?

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Woche Schlagzeilen gemacht mit einem Urteil zugunsten der AfD. Weniger Aufmerksamkeit bekam eine Story des Berliner Tagesspiegel, wonach das höchste deutsche Gericht seine Urteile einen Tag vor der Verkündung an ausgewählte Journalisten weiterleitet. Geht das?

Autoreninfo

Christoph Schwennicke war bis 2020 Chefredakteur des Magazins Cicero.

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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer Klage der AfD hat diese Woche großes Aufsehen erregt. In seiner mutmaßlich letzten Urteilsbegründung gab Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle der Partei recht, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer ein Interview nicht hätte auf der Homepage seines Ministeriums verbreiten lassen dürfen, in dem er die AfD oder ihr Gebaren als „staatszersetzend“ bezeichnet hatte. 

Der AfD sei ihr Erfolg in Karlsruhe gegönnt. Der Zweite Senat hat, nicht zum ersten und wahrscheinlich nicht zum letzten Mal klargestellt, dass eine parteipolitische Auseinandersetzung nicht über staatliche Kanäle ausgetragen und ausgespielt elt werden  darf. Kurz gesagt: Seehofer darf die AfD auf alle Kanälen „staatszersetzend“ nennen, aber nicht auf seinem Hauskanal. Das wiederum muss die AfD auch weiterhin ihren Kritikern gönnen. 

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Ulrich Jarzina | Mi., 10. Juni 2020 - 17:46

Es ist eine Sache, wenn Regierungschefs und Staatsoberhäupter den Text ihrer Ansprachen vorab an Journalisten geben, damit diese besser darüber berichten können.
Gerichtsurteile jedoch sind etwas gänzlich anderes. Sie sind keine bloße Meinungsäußerung, sondern rechtsverbindlich.
Dass ausgewählte Mitglieder der JPK vorab auf die Urteile des BVG (und anderer Gerichte?) Zugriff erhalten, ist daher ein Skandal. Laut BVG-Urteil vom 6.6.89 (1 BvR 727/84), sind staatliche Stellen zur Neutralität verpflichtet, auch in Hinblick auf den publizistischen Wettbewerb. D.h. sie dürfen keine Journalisten einseitig bevorzugen.

Genau das ist aber bei der JPK der Fall. Mitglied werden dürfen, laut Satzung, nur abhängig beschäftige (Fach-)Journalisten. Freie Journalisten haben nicht einmal die Chance auf eine Gastmitgliedschaft.

Die bestehende Praxis in Karlsruhe ist in meinen Augen daher ein klarer Bruch mit unserem Grundgesetz und der bisherigen Rechtsprechung des BVG. Das muss aufhören!

Bernd Muhlack | Mi., 10. Juni 2020 - 18:10

Ein damaliger Studienkollege (wahrhaftig ein Überflieger) verbrachte eine seiner Referendarstationen beim BVerfG.
Dort gehe es sehr kollegial zu, ein gewisser Humor sei ebenfalls vorhanden.
Nein, Klaus W. wurde kein Richter; er ist Senior-Partner in einer der ganz großen Kanzleien.

Ja, das BVerfG.
Wir können uns glücklich schätzen, dass wir diese Institution haben!
Es mag sein, dass ab und an um die Besetzung geschachert, gepokert wird, jedoch hat das "vom Ende her gesehen" eigentlich keinen wesentlichen Einfluss auf Entscheidungen gehabt.
Das sehe ein jeder wie er will.

Ob Entscheidungen des BVerfG bereits vor der Verkündung "durchgesteckt" werden ("Du, ich kenne den Pförtner, der wohnt gegenüber!") kann ich nicht beurteilen.
Das sind ja übrigens keine Insider-Informationen die spekulativ verwertbar sind, es sei denn man kann das bei englischen Buchmachern lancieren.
ALL IN!

AfD? Es hätte jedoch auch jede andere Partei sein können.
Das Seehofersche "Handling" war das Thema!

Christa Wallau | Mi., 10. Juni 2020 - 19:20

Es ist unbegreiflich, daß Fachjournalisten von einem Urteil des BVG e h e r Kenntnis erhalten als
die Kläger selbst.
Seltsam, daß bisher niemand an dieser skandlösen Praxis Anstoß genommen hat.

Heidemarie Heim | Mi., 10. Juni 2020 - 20:37

Ein erlauchter Kreis von Berichterstattern u.a. der beiden ÖR-Sender? Ich glaub es ja nicht! Soll heißen Herr Klebers Redaktion kann sich in angemessener Zeit vor allen anderen samt Klagestellern schon mal darauf vorbereiten, in welchem Format sie das bringen bzw. wen man dazu am besten in Stellung bringt um das Urteil einer Bewertung im eigenen Sinn zu unterziehen?
Jetzt verstehe ich auch die schönfärberische Stellungnahme des gestrig unterlegenen Staatssekretärs? aus dem Innenministerium zu dem Urteil, der in allen Nachrichtensendungen in doppelt so viel Sendeminuten wie ein Herr Meuthen nachdrücklich erklären durfte, das Urteil oder nicht, der Herr Innenminister unbeschadet dieser Tatsache weiter seiner Agenda folgen könnte. Eigentlich sagte Prof. Meuthen das Gleiche in gefühlt halber Zeit, und dies ohne Vorabinformation. Das das in diesem Fall betroffene Ministerium von dieser "Tradition" keine Kenntnis besaß, kann man getrost den Hasen geben! Sorry, liebes Christkind!;) MfG

Michaela 29 Diederichs | Mi., 10. Juni 2020 - 21:35

Geht das? fragen Sie. Ganz offensichtlich geht das. Geschmacklos und beschämend ist so ein Verhalten dennoch - meine Meinung. Das Durchstechen von Informationen an einige Auserwählte ist inzwischen hoffähig und vielleicht auch politisch so gewollt. Vertrauen in die Akteure bleibt auf der Strecke.

Gerhard Schwedes | Do., 11. Juni 2020 - 01:10

Unser aller Horst hat diese Klatsche vollauf verdient. Der Autor sollte allerdings seine Arroganz gegenüber der AfD besser sein lassen. Damit leistet er wieder einmal nur den Kotau vor den Medienkollegen. Auch hält man hält sich damit in vorauseilender Manier ein Plätzchen für die nächste Talkshow frei. Dafür lohnt sich allemal diese kleine Verneigung vor dem links-grünen Gesslerhut. Habe ich Recht, Herr Schwennicke?

Ernst-Günther Konrad | Do., 11. Juni 2020 - 07:11

Ich verstehe das BVG an dieser Stelle nicht. Diese Praxis war mir bislang auch nicht bekannt. In erster Linie haben die Streitparteien, Kläger und Beklagte, Angeklagte im Strafprozess und natürlich in allen Rechtsgebieten die bestellten Verteidiger in erster Linie Anspruch zuerst über den Ausgang eines Verfahrens und gerichtliche Entscheidungen informiert zu werden. Hier sollte das BVG dringend seine Praxis ändern. Im digitalen Zeitalter dürfte das ohne große Mühe möglich sein.
Schade ist nur, dass Sie über den Inhalt der AFD-Klage und den sich daraus ergebenden Konsequenzen nichts weiter schreiben. Seehofer hat sein Ministerium und dessen Homepage genutzt, parteipolitische Aussagen zu treffen und den Eindruck erweckt, dies sei Regierungsmeinung, obwohl er als Minister der Neutralität verpflichtet ist. Herr Kohn wurde suspendiert, weil er seinen Job unter dem Briefkopf des BMdI verschriftlichte. Der Minister macht das gleiche und was passiert? Genau. Nichts. Rücktritt? Nö.

Seehofer hat gesagt, was 90% der Deutschen denken.
Kohn hat aus eigenem Antrieb gehandelt um seine populistischen Ansichten, die höchstens von einigen wenigen Nörglern geteilt wird, auf offiziellem Wege missbräuchlich zu verbreiten.
Serhofer hat die Resourcen des Ministeriums missbraucht, Kohn seine Funktion.
An dem, was Seehofer gesagt hat, war ja nichts falsch, bei Kohn dagegen vieles.

Ich halte das Urteil des BVerfG für richtig. Seehofer hat einmal mehr bewiesen, dass er ein inkompetenter Wellenreiter ist.
Zu Kohn: Im Hinblick auf das jeweilige Fehlverhalten sind die beiden Fälle durchaus vergleichbar. Während Seehofer sein Amt für parteipolitische Zwecke missbraucht hat, besaß Kohn keine Autorisierung seines Dienstherren - es war eben NICHT sein Jon, eine solche Studie zu erstellen -, erweckte durch die Verwendung des BMI-Papiers aber den gegenteiligen Eindruck. Beamtenrechtlich ist das nun mal ein Problem, was auch erklärt, warum die beiden Fälle unterschiedlich gehandhabt werden. Kohn ist Beamter, Seehofer Politiker. Eigentlich ganz einfach.