Kaffeefahrt
Bei Kaffeefahrten dürfen keine Medizinprodukte mehr beworben werden. / dpa

Gesetzesänderungen - Neue Regelungen im Jahr 2022

Besserer Verbraucherschutz, Impfpflicht für Pflegekräfte, ein bisschen mehr Geld für Arbeitslose, Rentner und Mindestlohnempfänger, Verbot des Kükentötens und mehr Transparenz bei Kaffeefahrten - das sind einige der gesetzlichen Änderungen, die im neuen Jahr in Kraft treten.

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Regelmäßig an jedem 1. Januar heißt es: Neues Jahr, neue Gesetze. Von dieser Regel bringt auch 2022 keine Ausnahme. Der Deutsche Bundestag informiert auf seiner Website über die anstehenden Änderungen: So sollen Verbraucher beim Kauf digitaler Produkte wie beispielsweise Software, Apps oder Plattformangebote umfassende Gewährleistungsrechte erhalten. Arbeitslose können sich künftig auch online arbeitslos melden. Für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen gilt ab 15. März eine berufsbezogene Impfpflicht (falls sie keinen Genesenennachweis vorlegen können). Ab dem 1. Januar ist das Töten von geschlüpften Eintagsküken verboten. Das neue Lobbyregistergesetz tritt in Kraft. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 204 Euro von 9744 Euro auf 9948 Euro. Für Hartz-IV- und Wohngeld-Empfänger gibt es mehr Geld. Der CO₂-Preis steigt von 25 auf 30 Euro pro Tonne CO₂. Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,60 auf 9,82 Euro; auch für Auszubildende steigt die Mindestvergütung. Aufwendungen für das Alter sollen steuerlich besser abgesetzt werden können. Und zum 28. Mai werden Anbietern von Kaffeefahrten höhere Transparenzpflichten auferlegt: Bereits in der Werbung für die Veranstaltung muss darüber informiert werden, wo die Veranstaltung stattfindet und welche Waren angeboten werden.


Details zu diesen und weiteren Änderungen auf der Seite des Deutschen Bundestags.

 

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Heidemarie Heim | Di., 28. Dezember 2021 - 14:44

mit Zielangabe aber ohne Rheumadecke und Nahrungsergänzung im Hochpreissegment? Wo bleibt denn da der Spaß;)? Wobei, die guten alten Rheumaverkaufsschlager wieder ein Revival feiern könnten wenn uns Bösewicht Putin die Gaszufuhr abdreht. Als Dreingabe müssten so gesehen aber auch noch ein paar stromunabhängige Leuchtmittel dazu kommen wegen der Gaskraftwerke? Unglaublich was so alles an einer Kaffeefahrt hängt! Bei der denke ich nur teils aufgezählten "Rundumbescherung" ist wohl für Jeden was dabei. Doch die Freude dürfte nicht lange währen angesichts der hier nicht aufgezählten Teuerungsraten und Frau Lagardes elegant vorgetragenen Vertröstungen bzgl. Leitzinserhöhung auf den Sankt Nimmerleinstag;) Erleichterung und Zeitersparnis könnte es für mich persönlich aber am Eierregal geben auf der Suche nach dem nicht gleich ins kurzsichtige Auge fallenden "Henne & Hahn-Karton". Ob die nun mal endlich anzuschaffende Gleitsichtbrille als Altersaufwendung zählt? MfG

Ernst-Günther Konrad | Di., 28. Dezember 2021 - 15:14

Bereits jetzt schon rebellieren Pflegekräfte, ob geimpft oder ungeimpft gegen die Absicht des Impfzwanges. Sollte der tatsächlich verabschiedet werden, bricht dieser Bereich zusammen, weil viele den Beruf hinwerfen werden. Und überhaupt. Der Zwang gilt ja dann auch für die geimpften Pfleger, die immer noch eine Spritze mehr "brauchen", weil die Impfstoffe in immer kürzeren Abständen ihren angebliche Wirkung verloren haben. Lese gerade, die Regierung hat jetzt Tabletten Paxlovid eingekauft, die vor schweren Verläufen schützen sollen. Natürlich kommen die "Glücksbringer" von Pfizer. So quasi als zweites Standbein, wenn das mit dem Impfen einschlafen sollte. Die werden verschrieben, wenn jemand erkrankt und Anzeichen eines schweren Verlaufes absehbar sind. Also, wieso dann noch Impfen als Profilaxe? Es reicht doch dann wirklich erkrankte mit schweren Symptomen die Mittel anzubieten. Ich bin mal gespannt, ob die sich das wirklich trauen. Täglich sind mehr Menschen auf der Straße.