Ein schwules und ein lesbisches Brautpaar stehen als Figuren auf einem Kuchen nebeneinander.
Es täte allen gut, die Gräben eines nur noch absurden Kulturkampfes zu überwinden / picture alliance

Ehe für alle - Karlsruhe, übernehmen Sie!

Heute wird der Bundesrat mit großer Wahrscheinlichkeit das Gesetz zur „Ehe für alle“ durchwinken. Doch bald werden wohl auch die ersten Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingehen. Sind die Gegner der Öffnung nur homophobe Ewiggestrige? So einfach ist das nicht

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Ludwig Greven ist freier Journalist und Autor. Er unterrichtet politischen Journalismus.

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Ist die „Ehe für alle“ verfassungsgemäß? Die Antwort ist keineswegs so trivial, wie es den Verfechtern erscheinen mag. Schließlich geht es um eine wichtige Institution.

Wie kann man heute noch gegen die Ehe für jedermann und jede Frau sein? So empören sich manche erfolgreiche Vorkämpfer, nur weil einige Konservative es wagen, auch nach dem Beschluss des Bundestags dagegen zu sein. Und weil sie anzweifeln, ob eine staatlich anerkannte und geförderte Verbindung zweier Menschen, die nicht auf Kinder angelegt ist, mit dem besonderen Schutz im Grundgesetz in Übereinstimmung steht.

Keine Boshaftigkeit der Hetero-Gesellschaft

Sind diejenigen, die den Bundestagsbeschluss beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anfechten wollen, nur einfach Ewiggestrige, die die modernen Zeichen der Zeit nicht erkannt haben, wie ihre Gegner suggerieren? So einfach ist es nicht. Denn es ist ja nicht so, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes die traditionelle Ehe und Familie nur deshalb unter grundrechtlichen Schutz gestellt haben, weil zu ihrer Zeit Homosexualität noch unter Strafe stand und eine Ehe außer von Mann und Frau ihnen sicherlich unvorstellbar erschien. Sondern weil es ihnen um das ging, was scheinbar rückständig die „Keimzelle der Gesellschaft“ genannt wird. Was es jedoch im Kern trifft: nämlich die Reproduktion des Gemeinwesens.

Schwule und Lesben können auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen. Das ist keine Boshaftigkeit der Hetero-Gesellschaft, sondern schlichte Biologie. Eine Gesellschaft ist jedoch darauf angewiesen, dass sie sich in ihrer Nachkommenschaft fortsetzt. Sonst würde sie ohne Zuwanderung auf Dauer aussterben und könnte zum Beispiel die Verpflichtungen gegenüber den Älteren nicht erfüllen. Schon heute kranken die sozialen Sicherungssysteme daran, dass der alte Satz von Konrad Adenauer nicht mehr stimmt: „Kinder bekommen sie sowieso.“

Auch Schwule und Lesben können gute Eltern sein

Natürlich können auch Schwule und Lesben hervorragende Eltern sein. Aber naturgemäß nicht von eigenen gemeinsamen Kindern. Ist es dennoch berechtigt, alle rechtlichen Unterschiede einzuebnen und ihnen auch das Adoptionsrecht zu geben? Einerseits, ja. Denn es gibt keinen vernünftigen Grund, die Liebe zwischen zwei Homosexuellen gegenüber einem Hetero-Paar zu diskriminieren. Moderne Gesellschaften leben von und in Vielfalt und Diversität.

Auf der anderen Seite ist es das gute Recht von Verfassungsgemeinschaften, denjenigen besondere Fürsorge angedeihen zu lassen, die für den Erhalt eben dieser Gemeinschaft und für die Nachkommen sorgen. Das ist kein Biologismus, sondern wohlverstandenes Eigeninteresse.

Sinnvoll wäre es deshalb, wie einige – darunter der Autor – seit langem fordern, nicht mehr die Ehe allein unter einen durch keine Mehrheit zu ändernde grundrechtlichen Schutz zu stellen. Sondern in erster Linie Kinder und die Familie, also die Gemeinschaft von Eltern, ob hetero- oder homosexuell, ob verheiratet oder nicht. Denn das ist im Artikel 6 des Grundgesetzes gemeint, in dem es heißt: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“, und in dem es im Weiteren um das „natürliche Recht“ und die „Pflicht“ der Eltern zur Pflege und Erziehung der Kinder geht.

Respekt für jeden

Jeder/jede kann sich heute mit jedem/jeder zusammentun – auf Dauer oder auf Zeit, in einer festen oder offenen Beziehung, ohne oder seit vergangenen Freitag auch mit Trauschein. Die Einstellung einer großen Mehrheit der Gesellschaft dazu hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zum Glück komplett geändert. Jeder kann jetzt nach seiner Façon glücklich werden – oder auch nicht.

Diese Nicht-mehr-Diskriminierung ist Ausdruck von Toleranz im besten Sinne, ja von Respekt. Diesen Respekt sollte man allerdings auch von denen erwarten, die jetzt diejenigen verdammen, die an einem anderen, alten Bild von Ehe und Familie festhalten. Man muss das nicht teilen und schon gar nicht muss man es leben. Aber Toleranz und Respekt, diese Grundbedingungen einer freien Gesellschaft, gebieten es, sie nicht nur für sich und bestimmte, von der Mehrheit abweichende Lebensformen einzufordern, sondern sie auch für die anderen aufzubringen, die nicht ihre Erfüllung darin finden, als Mann einen Mann oder als Frau eine Frau zu lieben.

Die Gräben des Kulturkampfes

Noch klarer gesagt: Diejenigen, die es, wie etwa der Lesben- und Schwulenverband, als neuerlichen Angriff auf die Rechte von Homosexuellen erachten, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auch nur zu erwägen, sollten die Gräben eines nur noch absurden Kulturkampfes endlich verlassen – und gelassener werden.

Denn das Bundesverfassungsgericht hat in den vergangenen Jahren die bereits fast vollständige Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften durchgesetzt. Der Bundestag hat dies jetzt nur noch mit dem Institut der Ehe und des Adoptionsrechts gekrönt. Warum sollten dieselben Verfassungsrichter diesen letzten, eher symbolischen Schritt für verfassungswidrig erklären?

Das Grundwesen einer toleranten Gesellschaft

Und wenn sie es doch tun sollten? Dann geht die Welt auch nicht unter. Die Ehe von Homosexuellen ist jetzt politisch und gesellschaftlich als gleichwertig anerkannt. Dahinter kommt niemand mehr zurück, auch die Kanzlerin nicht, die die Öffnung nicht wollte, genauso wenig wie die Mehrheit der Abgeordneten von CDU und CSU.

„Homophob“ sollte man sie dennoch nicht nennen, wie es jetzt einige wieder tun. Man darf nämlich auch gegen Meinungen von Schwulen und Lesben sein und sich daran stören, wenn homosexuellen Partnerschaften das Etikett Ehe verliehen wird. Auch das gehört zum Wesen einer toleranten Gesellschaft: Jede Gruppe hat das Recht, ihre Ansichten zu vertreten, solange es nicht die Freiheit der anderen einschränkt. Das gilt nicht nur für sexuelle, religiöse oder ethnische Minderheiten, sondern auch für eine frühere gesellschaftliche Mehrheit, die zur Minderheit in Sachen Ehe geschrumpft ist.

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Gerdi Franke | Fr., 7. Juli 2017 - 10:54

Man sollte Tradition ehren. Und seine Kultur. Diese Ehe für alle kann man tolerieren, aber man muss sie nicht zum Standard erklären. Das wirft ein falsches Licht auf unsere Gesellschaft!

Dorothee Sehrt-Irrek | Fr., 7. Juli 2017 - 11:48

weist er evtl. einen Widerspruch auf.
Und schliesst evtl. als "Affront" ab, im Sinne des Trends?
Was denn steht im Vordergrund?
Den Schutz der Familie und der Kinder neben den der Ehe zu stellen, denke ich.
Unabhängig von der hier auszugehenden Problematik ist das richtig.
Die Problematik selbst möchte der Autor über ethisch-moralischen Verlauf lösen?
Der Grund warum ich DIe ZEIT nicht mehr lese.
Steht erst Ehe, Familie und Kinder im GG, dann kann man die Adoption erst recht nicht mehr verweigern?
Was soll das heissen, "nur noch absurden Kulturkampfes"?
Davor schien es noch um Biologie und die Keimzelle der Gesellschaft zu gehen.
Entweder der Autor schreibt ängstlich oder er drückt sich um die Beantwortung der Frage, die sich aus seiner Prämisse ergibt?
Neben der "Merkelvariante", Ja/Nein/Ja und der Nein und Ja, die schon bekannte, das wird sich ergeben?
Wenn Adoption fraglich bzgl. HomoEhe ist, wird es nicht klarer durch undefinierten Schutz von Kindern?
Textchef?

Markus Grünewald | Fr., 7. Juli 2017 - 12:42

....halte ich für mindestens hinterfragenswert. Mit diesem Begriff werden abweichende Meinungen in die kranke ("phobische") Ecke abgeschoben. Auch der Cicero sollte überdenken, ob er diesen Begriff in seinen Artikeln übernimmt. Zum Inhalt des Artikels: Der Autor verweist auf das "natürliche" Recht der Eltern zur Erziehung. Hier wird explizit auf eine überpositive Naturrechtstradition verwiesen. Allerdings kann man den Begriff der Eltern auch noch umdefinieren. Elter = M+M / F+F etc. Merkt hier noch jemand den Wahnsinn, der sich derzeit abspielt??

Das "natürliche Recht" der Eltern ebenso wie ihre "Pflicht" zur Erziehung und Pflege der Kinder steht so in Satz 2 des GG-Artikels 6. Wahrscheinlich stammt er tatsächlich ursprünglich aus dem Naturrecht. Es ist aber va ein Abwehrrecht gg den Staat. Ob dieses Elternrecht auch homosex. Paaren zusteht, muss ggfs Karlsruhe entscheiden. Ich selbst habe nichts dagegen, dass auch Schwule und Lesben Kinder adoptieren. Aber ein Adoptionsrecht ieS kann es mE nicht geben. Denn niemand hat ein Recht auf ein Kind, egal wie er sexuell orientiert ist.

Ich lehne diesen Begriff auch ab, denn es ist so, wie Sie es beschreiben. Viele Leute, die Homosexualität aus verschiedenen Gründen nicht mögen, haben keinesfalls "Angst" vor Homosexualität oder Homosexuellen. Der Begriff "Homophobie" ist also ebenfalls als Kampfbegriff aus dem PC-Spektrum zu werten. Man möchte Leuten vorschreiben, was sie zu mögen haben und was nicht- was ja im übrigen oft das Gegenteil vom erwünschten Effekt bewirkt. Ähnlich verhält es sich übrigens mit dem Begriff "Islamophobie", obwohl es meines Erachtens deutlich stärkere Gründe gibt, vor dem Islam und seinen Auswirkungen auf die freie westliche Gesellschaft Angst zu haben als vor Homosexualität.

Ja, der Wahnsinn ist überdeutlich - eigentlich so deutlich, dass jeder denkende Mensch seine Stimme dagegen erheben müßte.
Und der Begriff der Homophobie ist nicht nur hinterfragenswert, sondern in diesen Debatten grundsätzlich völlig falsch gebraucht. Oder leidet irgend jemand, der Spinnen nicht als super-toll erachtet, an Arachnophobie?!?

Tilmann Jaekel | Fr., 7. Juli 2017 - 13:32

In den 90ern wäre die Homo-Ehe noch fortschrittlich- jetzt ist das ganze eher Überfällig.

Und wenn sich hier alle wegen Familie aufregen: Homosexuelle Paare bekommen jetzt schon Kinder, auch ohne das diese durch diese Instution geschützt werden. Ich kenne MM-FF 4er - Familien, hauptsächlich aber FF + irgend eine Samenspende. Im großen queeren Sommerfest hier stellen sie schon eine Hüpfburg auf damit die Kinder sich nicht langweilen.
Für diese alle wird sich jetzt mit der Ehe die Situation bessern.

Desweiteren sind männliche homosexuelle Paare in Bayern, wo man aus göttlichen und moralischen Gründen ihnen keine Adoption gönnen will, diese gesucht Pflegeeltern.

Merke: Eigene Kinder pfui, aber gern gesehen um die Kinder von Suchtkranken, Dementen, sonstigen Entmündigten großzuziehen.

PS: Das ganze betrifft nicht die Kirchen, die können ja weiterhin auf jungfräulichen fruchtbaren Mann/Frau Paaren bestehen, um ihr Sakrament zu erteilen.

Bernd Rundfeder | Fr., 7. Juli 2017 - 14:32

und die reproduktive Komponente fehlt halt nun mal. Die wiederum ist wesentlich für Erhaltung - von der Art über die Gesellschaften, Stämme bis zur Familie. Und damit ist die Reproduktivität ein hoher, bei den anderen Modellen eben fehlender Wert. Auch für den einzelnen - denn hier findet sich ein Stück persönlicher Unvergänglichkeit für jeden (reproduktiven): Wir geben uns weiter. Insofern mag es rechtlich, gesellschaftlich und sonstwie Gleichstellung geben. Ich wäre traurig, würde eines meiner Kinder homosexuell leben. Ich würde es nicht weniger lieben, aber ich wäre enttäuscht. Aber was wäre das Leben ohne Enttäuschungen und Dinge, die anders laufen als gedacht. Egal wie, ich freue mich auf Enkel, in den sich Opa dann auch wiederfinden kann, dürfen auch gerne seine grauen Seiten sein (solange es nicht zuviel davon ist) ;-).

Ob ein Kind zeugungsfähig wird oder ob es heterosexuell oder homosexuell wird, haben wir nicht in der Hand. Es bedeutet daher eine große Belastung für das Kind, wenn die Eltern aus diesem Grunde "enttäuscht" sind. Es ist natürlich OK, eigene Kinderlosigkeit zu betrauern und auch Enkellosigkeit. Dennoch sollte man bedenken, dass wir in allen Menschen weiterleben, denen wir unsere Liebe und unser Schaffen widmen. So manche kinderlose Tante und mancher kinderlose Onkel lebt auch in den Nichten und Neffen weiter, so wie der kinderlose Papst Johannes Paul II. im Gedächtnis der Katholiken und so wie homosexuelle Künstler wie Leonardo da Vinci oder Tschaikowski im Gedächtnis der Menschheit.

Wie wir schon wissen, leben wir in einer komplexen Welt. Ich kenne nicht soviele Lesben, aber von diesen Frauen, die jetzt mit Frauen zusammenleben, haben mindestens drei Frauen Kinder aus früheren Beziehungen mit Männern. Da ist die "reproduktive Komponente", wie Sie es nennen, also gegeben. Während ja viele heterosexuelle Paare auch kinderlos bleiben und denen diese Komponente also fehlt. Ich kenne auch jemanden, der der Vater eines Kindes eines Lesbenpaares ist, und die das Kind alle zusammen erziehen. Das kommt wohl inzwischen recht häufig vor, und widerspricht den Thesen, daß das Kind in homosexuellen Beziehungen keine andersgeschlechtliche Bezugsperson hat. Für Heterosexuelle mag das alles fremd klingen. Das könnte aber daran liegen, daß sie so aufgewachsen sind, daß sie ihr eigenes Lebensmodell nie in Frage stellen mußten, weil es als "normal" gilt. Mir ist die "Homoehe" egal. Aber warum soll man anderen Menschen Rechte verwehren, die man für sich selbst in Anspruch nimmt?

Gerhard Hellriegel | Fr., 7. Juli 2017 - 15:54

Wenn ich Christen auf bestimmte Textstellen der Bibel aufmerksam mache, bekomme ich zur Antwort: "das muss man aus seiner Zeit heraus verstehen, das kann für uns so nicht mehr gelten." Gut gesprochen, aber gilt das nicht ebenso für das Grundgesetz? Wollen wir uns wirklich an die Vorstellungen der 49er-Väter binden? Sind wir GG-Fundamentalisten? Glauben wir wirklich, dass wir den Weg einer Gesellschaft durch den Verweis auf Texte und Institutionen aufhalten können? Glauben wir wirklich, dass Texte uns vor Abgründen schützen? Es wird Zeit für die Entmystifizierung des Grundgesetzes. Wir machen es wie mit der Bibel: was uns passt, nehmen wir gerne und deuten es uns zurecht, und was uns nicht passt, lassen wir unter den Tisch fallen. Gelle?

Es ist zweifelsfrei, dass das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 am 24. Mai 1949 in Kraft getreten ist. Zu diesem Zeitpunkt existierte der Paragraph 175 StGB von 1872, der 1994 abgeschafft wurde. Damit dürfte klar sein, dass der Begriff Familie im GG Vater, Mutter und Kind, bzw. Kinder definiert, die aus einer Mann Frau Beziehung entstehen. Zur GG Änderung ist eine 2/3 Mehrheit der Parlamente notwendig. Im übrigen habenwir noch immer eine vorläufige Verfassung. Die Verfassung nach Artikel 146 GG wird dem Volk von den Regierenden verweigert.

Dr. Jochen Ziegler | Fr., 7. Juli 2017 - 16:39

Sehr geehrter Herr Greven,
ich stimme Ihnen hinsichtlich Ihres Appells zu mehr Sachbezogenheit und weniger Brachialrhetorik bei diesem Thema (dies gilt auch für viele andere) völlig zu. Zu Bedenken geben möchte ich allerdings, dass nach meiner Wahrnehmung insbesondere diejenigen, die sich besonders wort- und lautstark für die Homo-Ehe stark machen, gleichzeitig genauso nachdrücklich äußern, dass gemischt zusammengesetzte Gruppen (Männer, Frauen, Homos, Lesben, jung, alt etc.) - bspw. zur der Bearbeitung bestimmter Aufgaben - die besten Ergebnisse liefern. Begründet wird dies damit, dass jedes Mitglied der Gruppe seinen eigenen Erfahrungsschatz mit einbringt. Dieses Argument teile ich, frage mich aber, wo die Diversität bei Homo-Ehen in der Kindererziehung bleibt. Die Argumentation der Homo-Ehen Befürworter läuft an dieser Stelle m.E. sehr widersprüchlich.
Mit feundlichem Gruß
J. Ziegler

Bernd Fischer | Fr., 7. Juli 2017 - 18:21

Wer gegen die Homoehe ist, ist
per se ein „Homophob“, na toll wie eine Minderheit eine Mehrheit sprachlich terrorisiert.

Erstaunlich ist dabei das deutsche Politiker/in ( die Männer oder Frauen lieben ) in Talkshow's schwafeln Deutschland hat ein Demographieproblem.
Wie bigott ist das denn.

Wer gegen die unkontrollierte Einwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen aus nicht Kriegsgebieten kritisiert ( zu 80% Analphabeten ) ist per se Islamfeindlich, oder ein Hasser gegenüber Menschen die anderer Hautfarbe sind.

Ich schließe mich der Kanzlerin an, als sie mal sagte: Das ist nicht mehr mein Land.

Dumm für die Kanzlerin , ich stehe auf der anderen Seite.

Ernst Laub | Fr., 7. Juli 2017 - 21:31

"Ehe für alle" hat keine Zukunft da nicht schariakonform. Etwas anders sieht es mit der Vielweiberei aus; Sie liegt im mittelfristigen Trend.

Yvonne Walden | Sa., 8. Juli 2017 - 12:46

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist längst über die ausschließliche Anerkennung heterosexueller Beziehungen als "Ehe" hinausgegangen. Homosexuelle Paar-Beziehungen jedweder Art sind deshalb längst europäischer Alltag. Nur in Deutschland waren wir - wieder einmal - noch nicht so weit.
Das ist mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages und jetzt auch der mehrheitlichen Zustimmung des Bundesrats nachgeholt worden.
Auch das Bundesverfassungsgericht orientiert sich regelmäßig an den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, und dies ist auch gut so.
Im übrigen dürfte der Begriff der "Ehe" vermutlich dem Kanonischen Recht der Katholischen Kirche entlehnt sein.
Und katholisches Kirchenrecht hat in unserer aufgeklärten Gesellschaft nun wirklich nichts zu suchen, glücklicherweise nicht mehr!

Konrad Kugler | Mo., 10. Juli 2017 - 10:00

dürfte heute schon feststehen.

Ein Ja, mit vielen beschwichtigenden Worten drum herum