Demonstranten blockieren die Zufahrt zur Knesset / dpa

Israel - Knesset stimmt für Justizreform

Das israelische Parlament stimmte heute für ein Gesetz, das die Macht des Obersten Gerichts einschränkt. Gegner wie Befürworter werfen den jeweils anderen Demokratiefeindlichkeit vor. An einem Kompromiss scheinen beide Seiten nicht interessiert.

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Ingo Way ist Chef vom Dienst bei Cicero Online.

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Nun ist der Weg frei für einen Teil der umstrittenen Justizreform in Israel. 64 der 120 Knesset-Abgeordneten haben nach tagelanger Debatte heute für einen Gesetzentwurf gestimmt, der die Handlungsmöglichkeiten des Obersten Gerichts einschränkt. Die Opposition boykottierte die Abstimmung im Parlament. Mit diesem Gesetz ist es dem Obersten Gericht nun nicht mehr möglich, eine Entscheidung der Regierung oder einzelner Minister mit dem Hinweis auf deren „Unangemessenheit“ aufzuheben.

Die zahlreichen Kritiker dieses Gesetzes befürchten, dadurch würde die willkürliche Besetzung wichtiger Posten begünstigt. Zuletzt hatte das Oberste Gericht im Januar von der Unangemessenheitsklausel Gebrauch gemacht, als es entschied, dass der Vorsitzende der rechtsreligiösen Schas-Partei, Arieh Deri, seine Ämter als Innen- und Gesundheitsminister wegen seiner Vorstrafe nicht ausüben dürfe. Deri musste daraufhin von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu entlassen werden.

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Ronald Lehmann | Mo., 24. Juli 2023 - 17:25

Und das diese Gefahr in allen westlichen Staaten präsent ist, haben wir doch alle aus der Geschichte, aber auch in der Corona-Zeit ein jeder persönlich erlebt

"Sei(d) wachsam" auch ohne ein schnelles Pferd & egal wo, egal welche Flagge

Shalom

Karl-Heinz Weiß | Mo., 24. Juli 2023 - 17:41

Danke für diese sehr informativen und ausgewogenen Beitrag - fast ein Alleinstellungsmerkmal im derzeitigen Schwarz-Weiß- Journalismus. Eine Verfassungsgebende Versammlung wäre wohl ein denkbarer Weg für einen Kompromiss. Aber das dürfte nicht im Interesse der Ultraorthodoxen liegen, die mit rund 12% Bevölkerungsanteil immer mehr die politische Szene prägen, sich aber der Verpflichtung zum Wehrdienst entziehen.

Hans Jürgen Wienroth | Mo., 24. Juli 2023 - 22:20

Man kann auch Parallelen zur „Selbstermächtigung“ von EUGH und BVerfG. sehen. Ersteres ermächtigt sich selbst, auch da zu urteilen, wo es keine gesetzliche Grundlage gibt. Dann löst das EUGH mit seinen Urteilen die Gesetzgebung aus und legt die Richtung fest. Das BVerfG. schafft z. B. mit dem „Klimaurteil“ einen massiven Eingriff in die Entscheidungshoheit des Souveräns, weil er die freie Handlungsfähigkeit künftiger Regierungen hinsichtlich der Maßnahmen gegen den Klimawandel ausschließt. Dabei billigt es keinen Spielraum, um möglichen wirtschaftlichen Folgen durch Verringerung der Maßnahmen zur CO2-Reduzierung entgegenzuwirken. Dabei ist die Basis des Urteils durch die kreative Auslegung des GG fraglich.