Martin Sonneborn, Mitglied des Europäischen Parlaments für „Die Partei“ / dpa

Bundesverfassungsgericht - „Die Partei“ klagt gegen Sperrklausel bei Europawahl

„Die Partei“ klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen die Wiedereinrichtung einer Sperrklausel bei Europawahlen. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Freitag den Eingang der Organklage.

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Der Antrag im Organstreitverfahren – so die juristische Bezeichnung – richtet sich gegen Bundesrat und Bundestag und ging dem Sprecher zufolge bereits am 7. Juli ein. Davor hatte Der Spiegel darüber berichtet. An diesem Tag hatte der Bundesrat den Weg für die Sperrklausel frei gemacht. Letztlich geht es dabei um die deutsche Zustimmung zu einem EU-Beschluss. Tritt dieser in Kraft, ist Deutschland verpflichtet, eine Mindestschwelle von wenigstens zwei Prozent einzuführen, ab der Parteien einen Sitz im Europaparlament bekommen können.

In Deutschland gibt es für Europawahlen seit 2014 keine derartige Sperrklausel mehr. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals unter Verweis auf die Chancengleichheit der Parteien die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz gekippt. Deshalb sind derzeit etwa die Piraten, die Tierschutzpartei und „Die Partei“ trotz Wahlergebnissen zwischen 0,7 und 2,4 Prozent jeweils mit ein bis zwei Abgeordneten im Europaparlament vertreten. Für den Bundestag gilt eine Hürde von fünf Prozent.

Laut Spiegel begründet „Die Partei“ ihre Klage unter anderem damit, dass die EU nicht befugt sei, einen solchen Beschluss zu fassen und dass es keine „sachgerechten Gründe“ dafür gebe.

Quelle: dpa
 

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Carsten | Fr., 21. Juli 2023 - 15:36

Da hat wohl jemand Gefallen daran gefunden, einen sechsstelligen Betrag p.a. für lau zu kassieren.
Verständlich, dass es jetzt bedrohlich wird, diese Zahlungen zu verlieren, während man sich wieder um eine reelle Arbeit bemühen muss.......

Gerhard Lenz | Fr., 21. Juli 2023 - 16:37

Anwesenheit der "Partei" im EP bald Vergangenheit. Und nicht nur ihr ginge es so: Es gibt ja noch andere Exoten, die sich mit einem insgesamt doch recht mageren Stimmenanteil ins Parlament hievten.

Nun kann man natürlich fragen, ob eine Sperrklausel überhaupt mit demokratischen Prinzipien vereinbar ist. Das kann man - theoretisch - hervorragend diskutieren, bis zum St. Nimmerleinstag. Praktisch wissen wir jedoch, was es bedeutet, wenn es eine solche Klausel nicht gibt: Eine Zersplitterung des Parlaments, die bis zum völligen Stillstand führen kann. Weimar lässt grüßen, italienische oder israelische Verhältnisse gleichfalls.

Die Möglichkeit, Koalitionen zu formen, wird noch schwieriger, die Wahrscheinlichkeit, dass immer öfter auch Extremisten in eine Regierung kommen, damit eine Mehrheit überhaupt zu Stande kommt, wächst.

Die "Begründung" der Partei ist allerdings urkomisch und nicht weiter diskutabel. Wahrscheinlich handelt es sich auch bei der nur um die übliche Art von Satire.

Th. Arnow | Fr., 21. Juli 2023 - 18:41

"Da hat wohl jemand Gefallen daran gefunden, einen sechsstelligen Betrag p.a. für lau zu kassieren.
Verständlich, dass es jetzt bedrohlich wird, diese Zahlungen zu verlieren, während man sich wieder um eine reelle Arbeit bemühen muss......."

Schauen Sie sich Herrn Sonneborns Videos aus Brüssel an, dann werden Sie erkennen, das er ein aufrechter Demokrat ist, der die EU immer wieder vollkommen bloßstellt und dabei auch noch sehr amüsant ist.
Das EU-Parlament will Herrn Sonneborn loswerden, weil sie ihn für einen Nestbeschmutzer halten. Herr Sonneborn hat jeden Euro verdient, schließlich ist er möglicherweise der einzige Abgeordnete im EU-Parlament, der Demokratie wirklich ernst nimmt.

Ernst-Günther Konrad | Sa., 22. Juli 2023 - 11:28

Da wird wegen Minderheiten jeglicher Art alles umgestrickt, aber im EU-Parlament will man sie dann nicht haben. Ja, man kann sagen, was können die da bewegen. Vielleicht bei der ein oder anderen Entscheidung ein Zünglein an der Waage sein. Anderseits sollte man auch nicht vergessen, wie verschwindend klein diese Minderheit ist und ob deren Interessen nicht auch partiell bei anderen Parteien im Einzelfall vertreten werden. Jedenfalls sollen sie klagen, das Recht haben sie, ob es was bringt wird sich weisen. Ob eine solche Sperrklausel letztlich die Wähler der Partei in die Arme anderer Parteien treibt wage ich zu bezweifeln. Eher dürften die sich zukünftig bei Durchsetzung der Sperrklausel sich ganz von Wahlen zurückziehen und das wäre vom demokratischen Grundprinzip her kontraproduktiv sein. Abgesehen davon ist diese Klage natürlich auch dem Erhalt eigener Posten für die eigene Versorgung geschuldet, die ja sehr üppig ist und Parteienfinanzierung ist ja auch davon abhängig. Mal sehen.