- Rosenkrieg der Russlandfreunde
Chaos und Streit um Manuela Schwesigs „Klimastiftung“: Muss die Stiftung Strafe zahlen, weil sie die Gazprom-Millionen nicht rechtzeitig als Schenkung beim Finanzamt gemeldet hat? Vergangene Woche äußerte „Cicero“ diesen Verdacht. Nun heißt es, man habe die Steuererklärungen rechtzeitig abgegeben und eine Befreiung von der Schenkungssteuer beantragt. Aber das zuständige Finanzamt soll die Erklärungen verloren haben.
Für Manuela Schwesig wird die Luft immer dünner, denn die Enthüllungen über ihre Gazprom-Verstrickungen hören einfach nicht auf. Nicht nur, dass die Welt am Sonntag jüngst öffentlich machte, wie sehr sich die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern bei der Gründung ihrer „Klimastiftung“ von der Nord Stream 2 AG beinflussen ließ. Darüber hinaus entwickelt sich die Frage der bislang nicht gezahlten Schenkungssteuer zu einem ernsthaften Problem – weitere Recherchen offenbaren nun chaotische und dubiose Strukturen in Schwesigs Bundesland sowie einen Rosenkrieg mit harten Vorwürfen.
Vergangene Woche berichtete Cicero über den Verdacht, dass Manuela Schwesigs „Klimastiftung“ möglicherweise ihre russischen Millionen-Schenkungen nicht rechtzeitig beim Finanzamt gemeldet hat – was mit hohen Strafzahlungen verbunden wäre. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gründete die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV Anfang 2021, um unter dem Deckmantel des Klimaschutzes mit einem Geschäftsbetrieb die US-Sanktionen zu umgehen und den Bau der deutsch-russischen Nord-Stream-2 Pipeline voranzutreiben. Nord Stream 2 spendierte der Stiftung auch eine Zustiftung von 20 Millionen Euro.
10 Millionen Euro Schenkungssteuer
Die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV ist nicht offiziell als gemeinnützig anerkannt und erhält somit nicht die Steuererleichterungen einer gemeinnützigen Stiftung – in ihrer Satzung schreibt sie sich lediglich gemeinwohlorientierte Ziele vor. Die 20 Millionen Euro, die die Stiftung von der Nord Stream 2 AG erhalten hat, müssten somit schenkungssteuerpflichtig sein. Bei einer solchen Summe liegt die Steuer sogar in Höhe des Spitzensteuersatzes von 50 Prozent. In dem Fall stünden für Klimaschutzziele, anders als bisher behauptet, nicht 20 Millionen, sondern nur rund 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Auf Anfrage von Cicero sagte die Stiftung Anfang April, sie habe Schenkungssteuererklärungen abgegeben, verweigerte aber konkretere Auskünfte. Vergangene Woche verkündete Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue (SPD), dass bisher keine Schenkungssteuer von der Stiftung geflossen sei, weil die Prüfungen, „ob und in welchem Umfang die Zuwendungen an die Stiftung einen Tatbestand des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes erfüllen, noch nicht abgeschlossen sind“.
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Das wird teuer
Jede Schenkung muss innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt schriftlich gemeldet werden. Wird die Schenkung nicht oder zu spät gemeldet, kann es zu einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung kommen – diese könnte dann allerdings auch vermieden werden, wenn der Vorstand freiwillig einen Betrag von 20 Prozent auf die hinterzogene Steuer zugunsten der Staatskasse zahlen würde. Hätte die Stiftung die mutmaßliche Schenkungssteuerpflicht in Höhe von knapp 10 Mio. Euro für die Zustiftung von Nord Stream 2 nicht rechtzeitig gemeldet, läge diese Zusatzzahlung bei 2 Millionen Euro – in dem Fall stünde sogar die Möglichkeit im Raum, dass der Stiftungsvorstand um Ex-Ministerpräsident Erwin Sellering privat dafür haftet. Cicero äußerte den begründeten Verdacht, dass dies der Fall ist.
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Denn es ist unwahrscheinlich, dass der Tatbestand der Schenkungssteuerpflicht immer noch geprüft wird, wenn die Schenkung rechtzeitig gemeldet wurde. Die 20 Millionen Euro von Nord Stream 2 wurden im Jahr 2021 in zwei Raten an die Stiftung gezahlt: 10 Millionen Euro im Februar, weitere 10 Millionen im Juli. Mehrere Steuer- und Stiftungsexperten sagten Cicero unabhängig voneinander, dies sei „undenkbar“ oder zumindest höchst unwahrscheinlich – üblich sei eine Prüfungszeit von vier bis acht Wochen.
Finanzamt hat angeblich Steuererklärungen verloren
Aus Kreisen der Stiftung heißt es nun gegenüber Cicero, man habe die Schenkungssteuererklärungen rechtzeitig abgegeben, die erste im Frühjahr, die zweite im Herbst – und dazu eine Begründung, weshalb die Zuwendung von der Schenkungssteuer befreit werden solle. Details werden nicht genannt, nur eine grobe, abenteuerliche Zusammenfassung: Da das Geld von Nord Stream 2 lediglich der gemeinwohlorientierten Klimaschutzstiftung und nicht dem Geschäftsbetrieb zugutekomme, sei es steuerrechtlich sozusagen ähnlich zu bewerten wie bei einer offiziell gemeinnützigen Stiftung.
Irgendwann, wohl noch im Jahr 2021 – eine genauere Angabe gibt es aus den Kreisen der Stiftung nicht –, habe das zuständige Finanzamt Ribnitz-Damgarten angeblich auf Nachfrage erklärt, die Steuererklärungen seien beide verloren gegangen, woraufhin die Stiftung Kopien nachgereicht habe.
Im Frühjahr 2022 soll das Finanzamt dann für die Woche vom 28. März bis zum 3. April den Eingang eines positiven Bescheids angekündigt haben, der die Stiftung von der Schenkungssteuer befreit. Als dieser nicht kam, habe die Stiftung nachgefragt und mitgeteilt bekommen, Finanzminister Heiko Geue habe „seine Hand auf der Angelegenheit“ und würde den positiven Bescheid zurückhalten.
Vorwurf: Politisches Kalkül statt Recht und Gesetz
In Kreisen der Stiftung wirft man Geue implizit politisches Kalkül vor: Schließlich erklärt die Landesregierung seit Wochen, die vor allem für Ministerpräsidentin Schwesig zum politischen Problem gewordene Stiftung auflösen zu wollen, obwohl das rechtlich wohl kaum möglich ist.
Nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine fürchtete Ministerpräsidentin Schwesig offenbar um ihr Image und verkündete Ende Februar einen Bruch mit ihrer bisherigen Russlandpolitik. In diesem Rahmen kündigte sie auch eine Auflösung der „Klimaschutzstiftung“ an. Der Stiftungsvorstand um Ex-Ministerpräsident Erwin Sellering sprach sich zum Ärger der Landesregierung unter Verweis auf die Rechtslage dagegen aus. Zwischen Sellering und seiner ehemals engen Verbündeten Schwesig, heißt es, habe der Konflikt zum Bruch geführt. Müsste die Stiftung nun Schenkungssteuer für die 20 Millionen Euro von Nord Stream 2 zahlen, wäre die Hälfte des Geldes weg, und der Vorstand stünde unter Druck, so die Vermutung in Kreisen der Stiftung. Ein harter Vorwurf, schließlich deutet er an, Geue würde sich über Recht und Gesetz erheben.
Finanzminister Geue weist die Vorwürfe von sich. „Nein, das trifft nicht zu“, sagt er auf Anfrage von Cicero. Die Pressestelle des Finanzministeriums fügt hinzu: „Im Übrigen kann das Finanzministerium die von Ihnen dargestellten Hinweise nicht bestätigen. Die Prüfung des zuständigen Finanzamtes dauert noch an.“
Eine Seite sagt also die Unwahrheit.
Warum gibt es keine Steuernummer?
Merkwürdig ist: Aus Kreisen der Stiftung liegen Cicero Hinweise vor, laut denen die Stiftung im zuständigen Finanzamt Ribnitz-Damgarten keine separate Schenkungssteuernummer hat, nur ein Aktenzeichen für den Schenkungssteuerantrag – obwohl der Tatbestand laut Angaben derzeit geprüft wird. Cicero bat den Fraktionsvorsitzenden der FDP in Mecklenburg-Vorpommern, René Domke, um seine Einschätzung als Experte – Domke hat lange Zeit den Steuerstrafrechtsbereich in MV geleitet. Er sagt: „Eine Steuerfestsetzung beziehungsweise der Erlass eines Steuerbescheides, selbst einer Nullfestsetzung, ohne dass eine Steuernummer vergeben worden sein soll, wäre ein höchst ungewöhnlicher Vorgang. Allein für die Erhebung, die Rechtsbehelfe, für mögliche spätere Änderungsbescheide ist ja ein geordnetes Verwaltungsverfahren notwendig, ohne eine Steuernummernvergabe einfach nicht denkbar.“
Einordnung eines Steuerberaters
Fraglich ist zudem, ob die Stiftung überhaupt eine rechtlich stichhaltige Begründung gefunden haben kann, die sie von der Steuerpflicht entbindet. Die grobe Zusammenfassung, die gegenüber Cicero aus Kreisen der Stiftung genannt wurde, ist es jedenfalls nicht. Cicero bat einen renommierten Steuerberater, der anonym bleiben möchte, um eine Einordnung:
„Ein Finanzamt arbeitet nach Recht und Gesetz. Eine Zustiftung in eine Stiftung ist schenkungsteuerpflichtig. Allein die Tatsache, dass die Zustiftung einem (im Nachhinein unterschobenen) guten Zweck diente, reicht für die Steuerfreiheit nicht aus. Die Stiftung hätte gemeinnützig sein müssen, was sie nicht war, oder die Zustiftung hätte einem kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck gewidmet gewesen sein müssen. Davon wurde mir nichts gesagt.“
Der Steuerberater nennt mehrere Wege, wie man die Zahlung der Schenkungssteuer vermeiden kann – sie alle fallen für die Schenkungssteuer auf die 20 Millionen Euro von Nord Stream 2 aus dem Rahmen des Möglichen. Die Steuer erlischt zum Beispiel dann, wenn ein vertraglich vereinbarter Rückforderungsanspruch besteht. Allerdings hat Finanzminister Geue ausdrücklich von einer Zuwendung gesprochen – ein Begriff, der ein Rückforderungsrecht explizit ausschließt.
Eine weitere Möglichkeit ist der Erlass aus Billigkeitsgründen, der aber einen sehr engen Rahmen hat und auch in diesem Fall kein plausibles Argument wäre. „Ein Fall der Unbilligkeit dürfte nicht vorliegen“, bestätigt der Steuerberater gegenüber Cicero.
„Steuerfragen haben nie eine Rolle gespielt“
Der Steuerberater nennt des Weiteren theoretische Möglichkeiten, wie die Schenkungssteuer rückwirkend entfallen kann. Sollte die Stiftung letztes Jahr rechtzeitig ihre Schenkungssteuererklärungen und einen Antrag auf Steuerbefreiung eingereicht haben, wie aus ihren Kreisen zu hören ist, kann sie derartige Argumente noch nicht geltend gemacht haben. Sollte das Finanzamt also tatsächlich geplant haben, der Stiftung die Schenkungssteuer zu erlassen, stellt sich die Frage, ob diese Entscheidung überhaupt auf einer rechtlichen Grundlage fußte.
Auffällig ist auch, dass die Frage der Gemeinnützigkeit und damit verbunden der Steuerpflicht bei der Stiftungsgründung offenbar überhaupt nicht thematisiert wurde. Wolfgang Waldmüller war von November 2020 bis September 2021 Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, als diese der Stiftungsgründung zustimmte. Er sagt gegenüber Cicero: „Die Satzung ist damals mit sehr wenig zeitlichem Vorlauf, ohne Ausschussberatung und insofern auch ohne vertiefte parlamentarische Debatte verabschiedet worden. Frau Schwesig und Herr Pegel hatten große Eilbedürftigkeit geltend gemacht. Steuerrechtliche Fragen oder die Frage nach der Gemeinnützigkeit haben damals schlicht keine Rolle gespielt.“
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die MaLu Dreyer des Ostens.
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik
So in etwa...
... die normalerweise jedem mit etwas Mitgefühl selbst einfallen würden...
Politik in Deutschland und Europa machen.
Dann brauchten wir die teuren Angeordneten und die aufgeblähten parlamentarischen Apparate in den Bundesländern, in Berlin und in Brüssel gar nicht mehr zu bezahlen.
Steuern würden auch nur noch von denen erhoben, denen man sie automatisch vom Lohn abziehen kann. Alle anderen, vor allem die Superreichen, fänden Wege, wie sie diese umgehen könnten.
In vielen Staaten der Welt ist es ja schon so.
Warum also nicht auch bei uns?
Naive, aber von sich überzeugte Politikerinnen wie etwas Fr. Schwesig, Fr Giffey, Fr. Spiegel usw. ("Mütter im Strahlenkranze") brauchten dann erst gar nicht mehr vorgeschoben zu werden, um sich als gute Feen für Deutschland fotogen in der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Wir wüßten gleich, wer das Sagen hat in unserem Lande.
Also los, Lobbyisten, macht euch ans Werk!
Unsere Medien (Fernsehen u. Presse) und die von ihnen verdummten Bürger schlucken inzwischen alles!
zum totlachen...
die delegitimieren mein Vetrauen in den Steuer- Rechts- Staat.;autsch, verachten die Intelligenz des (Steuer)Bürgers: Steuererklärung verloren gegangen - beim Finanzamt? Ist es möglich? Klingt irgendwie infantil: ,,magisches Denken" der Kinder.Das ist noch bescheuerter als die CunEx-Nachzahlungs-Nummer in Hamburg.
"Der Scheck wurde abgeschickt, muss aber auf dem Postweg verloren gegangen sein". Wo hat Frau Schwesig sich das denn abgeschaut?
Kommt ja nicht allzu oft vor. Die Bild hat heute Morgen einen großen Artikel geschrieben, dessen Inhalt sich komplett auf diesen hier bei Cicero bezieht. Jetzt bekommt das Thema nochmal mehr Reichweite. Der "normale" Bürger morgens vor der Arbeit, wird er das lesen? Wird er es verstehen können/wollen/zur Kenntnis nehmen? Nein, RB Leipzig ist im Finale um den DFB-Pokal und die Headlines zum Krieg werden schnell überflogen. Und das Steueranträge/Unterlagen mal verloren gehen? Das kommt vor. Das müssen wir doch verstehen. Haben die Cicero Leser schon ihre Steuererklärung gemacht? Bis Mai habt ihr Zeit Leute, nicht vergessen, sonst ereilt Euch die Mühlen des Gesetzes. Ein gut recherchierter Artikel Herr Thiele, wenigstens einer macht mal in dieser Sache seinen Job.
soll die Erklärungen verloren haben."
Die Ausreden in politischen Kreisen werden immer skurriler.
"Irgendjemand hat vergessen, den Politikern zu soufflieren, dass die Moral im eigenen Stall beginnt." (Renzie, Thom)
Klar: Die SPD ist nicht sauber, weder bei der AWO in Frankfurt noch im Hamburger Rathaus, und vermutlich auch nicht in Schwerin. Wer sucht, der findet.
Auf die Suche gehen heute Leute, die sich über die relativ guten Wahlergebnisse der SPD ärgern, und vor allem die, die sich mit den jüngsten demokratischen Wahlergebnissen für die Grünen nicht zufrieden geben wollen. Dazu kommen aktuell all die Kriegsgeilen, die mit der vorsichtigen Politik von SPD-Scholz nicht einverstanden sind.
Natürlich ist jedem klar: Bei der CD(S)U, bei der FDP, bei den Linken kann man wohl genau so viel Schweinereien finden. wenn man denn suchen würde.
Nur bei den moralisch schneeweißen Grünen wird weder ein "investigativer Journalist" noch ein braver Staatsanwalt jemals genauer hingucken - mit absoluter Sicherheit werden das all die perfekt organisierten Seilschaften, Netzwerke und NGO's verhindern, die Staat und Medien (ÖRR) bei uns fest im Griff haben.
Da mag der Wähler wählen, was er will.
So sieht guter Journalismus in meinen Augen aus. Immer den Finger in die Wunden legen und nicht aufhören, bevor es geklärt ist bzw. Konsequenten hat. Die 4. Gewalt eben. Gerne mehr davon.