Abu Walaa muss zehneinhalb Jahre ins Gefängnis / dpa

Mutmaßlicher IS-Deutschland-Chef - Hassprediger Abu Walaa wegen Terrorunterstützung verurteilt

Der Hassprediger Abu Walaa muss zehneinhalb Jahre ins Gefängnis. Er gilt als Deutschland-Chef des sogenannten Islamischen Staates. Drei weitere Männer wurden vom Oberlandesgericht Celle ebenfalls verurteilt, weil sie junge Leute zum radikalen Kampf anstachelten.

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Das Oberlandesgericht Celle hat den mutmaßlichen Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat Abu Walaa zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht erklärte den 37-jährigen Iraker am Mittwoch wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrororganisation für schuldig.

Nach Überzeugung der Richter hat der Hassprediger vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen junge Menschen radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt. Drei Mitangeklagte erhielten Haftstrafen zwischen knapp vier und acht Jahren.

Selbstmordattentate mit zahlreichen Todesopfern

Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins „Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim“. Ein mitangeklagter Deutsch-Serbe, der acht Jahre Haft erhielt, soll seine Wohnung in Dortmund als Gebetszentrum genutzt und dort auch zeitweise den Islamisten Anis Amri beherbergt haben. Amri verübte 2016 einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin, bei dem zwölf Menschen starben.

Im Verlauf des Prozesses beschäftigte sich das Gericht mit einer langen Reihe weiterer Islamisten, die von dem Dortmunder und einem mitangeklagten Mann aus Duisburg im Hinterzimmer von dessen Reisebüro radikalisiert worden sein sollen. Der Duisburger wurde zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Zwei der Rekrutierten sollen im Irak Selbstmordattentate mit zahlreichen Todesopfern verübt haben.

Sicherheitsbehörden schleusten V-Mann ein

Für Abu Walaa hatte die Bundesanwaltschaft elfeinhalb Jahre Haft gefordert, für die übrigen Angeklagten zwischen viereinhalb und zehn Jahren. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch beziehungsweise deutlich mildere Strafen plädiert.

Unbemerkt von den Sicherheitsbehörden blieb das Tun der Gruppe um Abu Walaa nicht. In Dortmund war regelmäßig „Murat“ dabei, ein V-Mann des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, der sich auch an die Fersen Amris heftete.

Kronzeuge von der Verteidigung angezweifelt

Die Bundesanwaltschaft stützte sich auch auf Informationen dieses V-Manns, der für den Prozess aber keine Aussagegenehmigung erhielt. Ihr Kronzeuge war ein junger Mann aus Gelsenkirchen, der als Jugendlicher in islamistische Kreise geriet, sich dann aber vom IS abwandte und mit den Behörden zusammenarbeitete.

Die Verteidigung zog die Glaubwürdigkeit dieses Kronzeugen jedoch in Zweifel. Dem V-Mann warf sie vor, selbst zu Anschlägen angestachelt zu haben. Die Anschuldigungen der Anklage hielt die Verteidigung im Großen und Ganzen für nicht nachweisbar.

mn / dpa

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Romuald Veselic | Mi., 24. Februar 2021 - 12:18

Echt? Wäre mir nie eingefallen.
Von wem erhielten diese Anwälte ihre Honorare?
Und wieso gibt's kein geleaktes Bild von diesem Abu Walaa?
Diese lächerlichen Strafen lassen die Hassprediger schmunzeln. Deutschland Reha Anlage für religiöse/nichtreligiöse TerrorIstinnen.
Das Handhaben der Straftaten in D ist eine Superfarce. Sehen die D-Politics nicht, dass man wegen dieser Gerichtsbarkeit, eine große Anziehungskraft auf alle Schurken ausgeübt wird? Es ist so auffällig, wie der hochgestapelte, Mehrfach-Bullshit auf einem Golfplatz.

Christa Wallau | Mi., 24. Februar 2021 - 12:39

erhält also eine zehneinhalbjährige Haftstrafe.
Wie fein!
Das heißt: Ein Mann, der nachweislich junge Menschen für den mörderischstenen Staat der Neuzeit und den menschenverachtenden Krieg der Islamisten angeworben hat, muß jezt auf Kosten des Steuerzahlers im komfortablen deutschen Strafvollzug durchgefüttert werden.

Erstens ist die Strafe für einen solchen Terroristen viel zu niedrig und zweitens sollte dieser Mensch keinen Tag länger hier geduldet, sondern müßte sofort in den Irak abgeschoben werden.
Sollte er es wagen jemals wieder deutschen Boden zu betreten, dann müßte ihm lebenslängliche Isolationshaft drohen.

Was unser Staat an Kosten für Migranten, sowohl Nicht-Straffällige als auch besondern für Straftäter, aufbringt, die k e i n e deutschen Staatsbürger sind, ist unglaublich. Dieses Geld gehörte an bedürftige Rentner und Familien in Deutschland ausbezahlt!

Sie haben vergessen zu erwähnen, dass er jetzt im Gefängniss weiter missionieren kann. Aus Frankreich wissen wir, dass die dortigen Gefängnisse ideale Rekrutietungsorte waren. Wird hier nicht anders sein.

Die Vorstellung, dass Sie mal Jura studieren und Richterin werden wollten, ist ebenso amüsant wie erschreckend...

Man weiß, Sie sind selbst eine große Bewunderin Ihres "Bauchgefühls" und Ihrer "Herzensbildung", aber in einem rechtsstaatlichen Strafverfahren kommt es auf andere Dinge an, und man kann Angeklagte nun mal nicht so verurteilen, wie Klein Fritzchen sich das wünscht.
Ich empfehle Ihnen zum Einstieg den Beitrag von Herrn Muhlack weiter unten. Wenn Sie diese Information verarbeitet haben, sollten Sie sich mit dem Prinzip der Rechtssicherheit befassen. Google ist Ihr Freund.

Liebe Frau Wallau,
ich plädiere sehr dafür einen Teil unserer Gefängnisse ins Ausland zu verlagern. Diese Anstalten kosten bei uns sehr viel Geld - und andere Länder (wie zB afrikanische Staaten) haben Platz und brauchen brauchen Arbeitsplätze. Die Gefängnisse müssten natürlich europäischen Standards entsprechen - und regelmäßig auditiert werden. Eine echte win-win Situation.

Walter Bühler | Mi., 24. Februar 2021 - 12:52

... dass Terroristen, die für den IS oder einen vergleichbaren Gottesstaat kämpfen, nach genau den Gesetzen behandelt würden, die sie selbst auf andere in schrecklicher Weise anwenden.

Islamistische Justiz ist unschlagbar billig, effizient und "gerecht".

Nun, in Wahrheit will ich das nicht. Aber was unternehmen deutsche Sicherheitsbehörden, dass solche üblen Gestalten auch im Gefängnis die teuren Wohltaten westlicher Justiz und Sozialsysteme dazu nutzen, ihren Terror und ihre Gewalt noch weiter über die Welt zu verbreiten?

Ein Straflager in einem Funkloch auf Spitzbergen anmieten?

Ach, lassen wir das.

Juliana Keppelen | Mi., 24. Februar 2021 - 14:20

sind bei uns angkommen.
Solange solche Typen in Syrien ihr Unwesen trieben und noch treiben sind es "Oppositionelle" und "Aktivisten" um die sich auch die "Weiß-Helme" rührend sorgten und kümmerten. Der Feind meines Feindes ist halt doch nicht immer der Gute und kann auch seinen "Gönnern" gefährlich werden.

Bernd Muhlack | Mi., 24. Februar 2021 - 17:15

Die Höchststrafe des § 129a StGB ist Freiheitsstrafe von zehn Jahren.
Mir ist das Verfahren i. E. nicht bekannt, jedoch gab es weitere Anklagepunkte, folglich eine Gesamtstrafe über zehn Jahre hinaus.

"Wenn das der Führer wüsste!"
"Den Drecksack sollte man ..."
"Und jetzt also ins Wohlfühl-Hotel - prima!"

Lebenslänglich gibt es nur bei Mord, § 211 StGB.
Die höchste zeitige Freiheitsstrafe in D beträgt 15 Jahre.
Es gibt noch das Institut der anschließenden Sicherungsverwahrung, falls das erkennende G
Gericht die "besondere Schwere der Schuld" im Urteil explizit festgestellt hat.

"Jetzt isser eben hier, gell?!"

Abu Hamza war ein Hassprediger in UK; er wurde an die USA ausgeliefert u zu lebenslänglich verurteilt; ein Bundesstaat ohne Todesstrafe.
Ein anderer Abu Hamza wurde in 2005 per Drohne der Gerechtigkeit zugeführt.

Ich denke, dass Abu Walaa hier gut aufgehoben ist; so sollte weiterer "Unfug" unmöglich sein.
10 J+?
Ach Gott, in Gefängnissen kann sooo viel passieren, nicht wahr?