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Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer weist Vorwürfe vorm Maut-Untersuchungsausschuss zurück. / dpa

Scheuer vor Maut-Untersuchungsausschuss - „Fakt ist, wir haben rechtens gehandelt“

Der Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut wird Verkehrsminister Scheuer heute zum zweiten Mal befragen. Die Opposition wirft ihm grobe Verfehlungen auf Kosten der Steuerzahler vor. Der Minister wäscht hingegen seine Hände in Unschuld.

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Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat im Vorfeld der heutigen öffentlichen Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses des Bundestages (Pkw-Maut) erneut Vorwürfe wegen seines Umgangs mit der gescheiterten Pkw-Maut entschieden zurückgewiesen. 

Vor seiner Befragung sagte Scheuer, er verstehe den Ärger über das Projekt, es sei jedoch Fakt, dass er und sein Ministerium rechtens gehandelt haben. Es gäbe keine Verstöße gegen das Vergabe- und Haushaltsrecht. 

Zweite Befragung Scheuers

Bereits Anfang Oktober wurde Scheuer zum ersten Mal im Untersuchungsausschuss befragt. Bei dieser Sitzung wurde er gefragt, ob es nicht möglich gewesen wäre, auf ein damals ausstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten, bevor die Verträge mit den Maut-Betreibern abgeschlossen wurden. Im Juni 2019 erklärten die Richter des EuGH die Maut für rechtswidrig, da sie diskriminierend gegenüber Fahrzeughaltern aus dem Ausland sei. Die Klage hatte Österreich eingereicht. 

Die Betreiber fordern 560 Millionen Euro Schadensersatz vom Bund, nachdem dieser die bereits zuvor geschlossenen Verträge direkt nach dem EuGH-Urteil aufgeküdigt hatte. In dieser Sache läuft weiterhin ein Schiedsverfahren.

Die Opposition wirft Scheuer vor, mit Versäumnissen und Verstößen zulasten der Steuerzahler gehandelt zu haben. 

Maut ursprünglich Prestigeprojekt

Die Pkw-Maut sollte ursprünglich zum Prestigeprojekt der CSU werden. Bereits Horst Seehofer und Alexander Dobrindt hatten dazu Vorschläge gemacht. Ihr Ziel war die Einführung einer Maut, die ausschließlich für ausländische Autofahrer gilt.

Vor allem im Süden der Republik fand dieser Vorschlag viele Unterstützer, da das Fahren auf deutschen Autobahnen kostenlos möglich ist, während in den Nachbarländern Österreich und der Schweiz Vignetten gekauft werden müssen. Plan war es, ein Nutzungsentgelt für alle Fahrer einzuführen, deutsche Fahrzeughalter jedoch über die Kfz-Steuer wieder zu entlasten.

Abschlussbericht im Mai oder Juni

Im Dezember 2019 hatte der 2. Untersuchungsausschuss mit den Stimmen der AfD, FDP, Linken und Grünen seine Arbeit aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war die Maut bereits seit einem halben Jahr gescheitert. Im Mai oder Juni soll der Ausschuss seinen Abschlussbericht vorlegen.

arn / dpa.

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helmut armbruster | Do., 28. Januar 2021 - 16:35

was kann ihm schon passieren? So gut wie nichts. Ein U-Ausschuss ist ein zahnloser Tiger.
Wenn er auch weiterhin Rückhalt in seiner Partei hat, kann ihm der U-Ausschuss egal sein.

und solche Vorfälle nach Recht und Gesetz im Sinne der steuerzahlenden Wähler im Strafprozess eindeutig klären.
Während ein solches Strafverfahren läuft, dürfen Mandate und Ämter nicht ausgeübt werden!

In diese Richtung muss das System verändert werden, umd diese Kriminellen Steuerverschwender zu stoppen!

Ich glaube, dass ein solcher Untersuchungsausschuss dazu geführt hat, dass ein Bundeswirtschaftsminister sich vor Gericht wegen Bestechlichkeit und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verantworten musste.

Es ging um die Aktivitäten eines Herr Flick und seines Mit-Gesellschafters von Brauchitsch.
In diesem U-Ausschuss wurden große Teile des Materials für den Prozess gegen den Bundeswirtschaftsminister Herrn Graf von Lambsdorff ermittelt.

Der Mann wurde wegen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt und anschliessend Ehrenvorsitzender der honorigen FDP.

Heidemarie Heim | Do., 28. Januar 2021 - 17:14

Ja am besten kurz vorm 06.06., der LT-Wahl in SA;) liebe Opposition! Aber braucht den eigentlich noch jemand? Wir wissen inzwischen doch alle wie das Ganze endet. Die Erinnerungslücken werden zu schwarzen Löchern und ansonsten gibt` s doch Handcreme für die anhaltend in Unschuld gewaschenen, arg geschundenen Hände;). Und wenn schon das Projekt und der Ruf den Weg alles Irdischen ging, so bekommen wir doch noch wenigstens den durchaus "prestigeträchtigen" Trostpreis, den wir Steuerzahler so sicher übernehmen wie das Amen in der Kirche! Aber die Höhe der Verbindlichkeiten werden wohl weder im Abschluss-Kommuniquè noch sonst wo auftauchen. Wie gesagt, schwarze Löcher;) MfG

Gunther Freiherr von Künsberg | Do., 28. Januar 2021 - 17:27

Es fällt mir schwer anzunehmen, dass Minister Scheuer nicht von hausinternen Juristen vor Unterzeichnung der Mautverträge auf die Gefahren hingewiesen wurde, die bei einer negativen EuGH-Entscheidung entstehen würden. Offensichtlich ist aber ein Lehramtsstudium mit anschließendem Magisterstudium mit dem Hauptfach Politikwissenschaft und den Nebenfächern Soziologie und Wirtschaftswissenschaft besser geeignet eine Risikobewertung vorzunehmen, und/oder vertragliche Konsequenzen abzuschätzen.
Eine höchst einfache Regelung, der BRD ein Rücktrittsrecht ohne Schadenersatzleistungen für den Fall einzuräumen, dass der EuGH entsprechend entscheidet, hätte für alle Beteiligten eine akzeptable Regelung bedeutet. Die BRD hätte nur dann zurücktreten dürfen, wenn der EuGH entsprechend entscheidet. Bei einer positiven Entscheidung des EuGH wären die Verträge dann umgesetzt worden. Dem Minister ist vorzuwerfen, dass er eine solche Regelung nicht durchgesetzt hat.

Ernst-Günther Konrad | Fr., 29. Januar 2021 - 08:18

Das ist alles für die Galerie. Egal, was dieser U-Ausschuss auch noch so intensiv versucht herauszufinden. Die Fakten liegen doch längst auf dem Tisch. Der Steuerzahler wird wieder bluten müssen, Scheuer bleibt im Amt und die Wähler werden es bis zur BT-Wahl, wenn die denn stattfindet, alles vergessen haben bzw. am Ende ist die AFD schuld.
Hätte Scheuer Charakter, wäre er längst zurück getreten. Aber so. Er hat große Vorbilder in der CSU/CDU, die alles gekonnt aussitzen und die Promotionsbetrüger sind teilweise auch noch immer in der Politik unterwegs.
Ob alles nach Recht und Gesetz gelaufen ist müssen wahrscheinlich am Ende wieder die Gerichte, lange nach den Wahlen entscheiden, wenn die Verantwortlichen in Pension sind oder anderweitig versorgt untergebracht wurden.
Es sei denn, man einigt sich hinter verschlossen Türen mit den Firmen.
Aha. Mit den Stimmen der AFD wurde der Ausschuss eingesetzt. Ist das nicht unverzeihlich, muss das nicht rückgängig gemacht werden? Schmierentheater.

Mit den Stimmen der AfD wurde der Ausschuss eingesetzt....

Tolle Leistung! Die AfD war also mal nicht dagegen. Immerhin eine Entwicklung, wenn wahrscheinlich auch nicht "nachhaltig".

"Am Ende ist die AfD schuld?"

Na bitte, wenn der Forist es so meint...man muss ja nicht ständig widersprechen.

Man kann sich auch sachlich über das Thema äußern, ohne ständig nebenbei über die ach so schlimme Diskriminierung der AfD zu weinen.

Scheuer ist nicht mehr haltbar, kann aber wegen der politischen Mehrheitsverhältnisse nicht einfach gefeuert werden.

Der Wähler kann das nur über seine Wahlentscheidung für eine Partei benoten.

Er kann ja nicht über jeden Politiker einzeln abstimmen - dann hätte die AfD längst keinen einzigen Abgeordneten mehr im Parlament.

Die SPD wird 2021 rückgängig gemacht.Sie ist dann Geschichte.

Gunther Freiherr von Künsberg | Fr., 29. Januar 2021 - 19:16

Wie kann ein Untersuchungsausschuss zustandekommen, wenn die AfD dafür stimmt?
Nach der Aussagelogik der Repräsentanten aller anderen Parteien und mit Blick auf Thüringen ist die Zustimmung der AfD doch geeignet jedes Projekt mit einem Malus zu versehen. Wenn die demokratisch abgelaufene Wahl des FDP-Kandidaten in Erfurt auf Betreiben der Kanzlerin rückgängig gemacht werden sollte muss somit jetzt die Einsetzung des Untersuchungsausschusses Scheuer, da mit Stimmen der AfD zustande gekommen, auch sofort seine Tätigkeit einstellen und sich auflösen.
Oder kann es sein, dass ich hier was verwechsle?