Impfzentrum am Flughafen Münster-Osnabrück

Sonderrechte für geimpfte? - Diskriminieren, aber richtig

Manche Airlines wollen nur noch Passagiere befördern, die einen Impf-Nachweis vorzeigen können. Droht wegen Corona jetzt eine Zwei-Klassen-Gesellschaft? Gewisse Privilegien für geimpfte Personen werden sich rechtlich jedenfalls nicht verhindern lassen.

Alexander Thiele

Autoreninfo

Prof. Dr. Alexander Thiele hat  eine Lehrstuhlvertretung für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der LMU in München inne. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem im Staatsrecht und der Demokratietheorie.

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„Keine Sonderrechte für Geimpfte“ – so lautet das aktuelle Mantra der Bundesregierung. Geimpfte sollen danach keinerlei rechtlichen Privilegien genießen. Aber heißt das automatisch, dass an den Impfstatus im gesellschaftlichen Umgang miteinander keinerlei Konsequenzen geknüpft werden dürften? Verfassungsrechtlich wird man differenzieren müssen. 

Beginnen wir mit einem Blick auf die allgemeine Privatwirtschaft, die bekanntlich vom Grundsatz der Privatautonomie geprägt wird. Danach kann grundsätzlich jeder autonom darüber entscheiden, mit wem er einen Vertrag eingehen möchte oder nicht – eine Erfahrung, die jeder schon einmal gemacht haben dürfte, der vor der Pandemie versucht hat, den berüchtigten Berliner Club „Berghain“ zu betreten. Etwas drastisch formuliert: Private dürfen in gewissen Grenzen diskriminierend agieren. Eine rechtliche Verpflichtung, mit einer anderen Person einen Vertrag einzugehen, besteht grundsätzlich nicht. 

Moralisches Problem

Das ist in der Praxis freilich schon deshalb kein Problem, weil Unternehmerinnen und Unternehmer in der Regel ein finanzielles Interesse daran haben, mit möglichst vielen zu kontrahieren und ihnen eine diskriminierende Vertragspraxis zudem den Ruf schädigen würde. Könnte ein Restaurantbetreiber oder eine Bäckerin nicht-geimpften Personen damit zukünftig den Zutritt zu ihrem Geschäft untersagen?

Aus rechtlicher Perspektive lautet die Antwort zunächst: Selbstverständlich. Und das gilt für rein private Akteure auch bereits zu einem Zeitpunkt, zu dem noch nicht alle Personen überhaupt die Chance hatten sich impfen zu lassen – eine solche Praxis wäre dann eher ein moralisches, denn ein rechtliches Problem. 

Gleiches gilt im Übrigen für Reedereien in Bezug auf Kreuzfahrten oder Fluglinien im Hinblick auf Flugreisen. Private Akteure wären in diesen Fällen auch nicht verpflichtet, sich mit einem Schnelltest als Alternative zufrieden zu geben. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit greift nicht.

Es gibt Ausnahmen vom „Diskriminierungsrecht“

Gewisse Ausnahmen vom „freien Diskriminierungsrecht“ finden sich mittlerweile zwar im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Dort sind allerdings nur bestimmte Arten von Diskriminierungen untersagt, und das Verlangen eines Impfnachweises gehört nicht dazu. Da durch eine Impfung möglicherweise auch reale Gesundheitsgefahren minimiert werden können (sicher ist das bisher nicht), ist die Sache freilich auch anders gelagert als etwa bei einer Diskriminierung wegen des Geschlechts.

Ob ein solches „Diskriminieren“ im eigenen Interesse läge, muss also jeder Unternehmer und jede Unternehmerin selbst entscheiden. Aktuell dürfte allerdings wohl kaum einer auf die Idee kommen, entsprechend zu verfahren – die meisten wären froh, überhaupt wieder öffnen zu können.

Ausnahmen in der Daseinsvorsorge

Etwas anders liegt die Sache im Bereich der sogenannten Daseinsvorsorge. Hier kennt das Recht in bestimmten Bereichen durchaus sogenannte Kontrahierungszwänge, zwingt also private Akteure dazu, einen Vertrag mit einer anderen Person einzugehen. Für die meisten Bereiche wie die Energieversorgung, den Wasser- oder den Telefonanschluss dürfte die Frage eines Impfnachweises allerdings keine Rolle spielen.

Wo es im Dorf nur einen einzigen Bäcker gibt, könnte man über einen Kontrahierungszwang zumindest nachdenken. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht, es dürfte auch nicht angezeigt sein, hier im vorauseilenden Gehorsam etwas zu regeln, da es sich vermutlich eher um theoretische Scheinprobleme handelt.

Arbeitnehmer müssen ihre Tauglichkeit nachweisen 

Und im Arbeitsrecht? Kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin Auskunft über eine durchgeführte Impfung verlangen? Im Grundsatz gilt hier: Nein. Den Gesundheitszustand abzufragen ist in dieser Form unzulässig, auch im Übrigen trifft die Arbeitnehmer keine Informationspflicht.

Das heißt freilich nicht, dass die unbeantwortete Frage nach der Impfung konsequenzlos bleiben müsste. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen für die jeweilige Tätigkeit die notwendige Tauglichkeit aufweisen. Insofern kann es durchaus Tätigkeiten geben, bei denen eine Impfung von Arbeitgeberseite vorausgesetzt werden darf (man denke vor allem an die Pflegeberufe).

Schlimmstenfalls Kündigung

Kommt in solchen Fällen die Betreuung mit einer anderen Tätigkeit nicht in Betracht, kann das im schlimmsten Fall auch zur Kündigung führen. Hier sollte daher der Gesetzgeber partiell tätig werden und festlegen, in welchen Bereichen eine Impfung arbeitsrechtlich vorausgesetzt werden darf; eine ähnliche Regelung findet sich heute bereits für die Masernimpfung. Gleichwohl sind dem Staat hier Grenzen gesetzt: Letztlich ist auch das Arbeitsrecht vom Prinzip der Privatautonomie geprägt, und hier liegt die Sache wie erwähnt eben anders als in den bereits bestehenden Diskriminierungsverboten.

Den größten Einfluss auf den Umgang mit nicht-Geimpften hat der Staat zwangsläufig da, wo er die Verträge selbst schließt. Geht es also um den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, gilt der Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, der eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung untersagt. Solange eine allgemeine Impfpflicht nicht besteht, dürfen diese Einrichtungen also grundsätzlich nicht zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften unterscheiden. Auch hier mag es für bestimmte Einrichtungen wie staatliche Pflegeheime und Krankenhäuser Ausnahmen geben. Allerdings greift hier sowohl der Gleichheitsgrundsatz als auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Die Einrichtung muss also nicht nur gute Gründe für den Impfnachweis nennen können, sie muss sich unter Umständen (etwa für Besucher) auch auf Alternativen wie Schnelltests verweisen lassen.

Verfassungsstaat setzt auf Vernunft

Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass sich jedenfalls im privaten Umgang miteinander gewisse Privilegien für geimpfte Personen rechtlich kaum verhindern lassen. Private haben grundsätzlich das Recht, über den eigenen Umgang und damit auch über die eigenen Vertragsbeziehungen frei zu entscheiden. Ob und wie man von diesem Recht Gebrauch macht, ist damit freilich ebensowenig vorgegeben. Der demokratische Verfassungsstaat setzt hier auf die Vernunft der Rechteinhaber.

Natürlich ist es nicht verfehlt, wenn sich der Gesetzgeber punktuell Gedanken macht und einige besondere Konstellationen explizit regelt. Im Übrigen aber ist das Vertrauen auf die allgemeine Vernunft auch in diesem Fall vielleicht nicht das Schlechteste.

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Rainer Mrochen | Mi., 30. Dezember 2020 - 15:50

läuft diese Nummer nicht auf eine Impfdiktatur hinaus. Deutschland mag seine Vorstellungen in dieser Hinsicht entwickeln. In anderen Ländern wird es anders aussehen. Zum Schluss hat dann niemand mehr wirkliche Bewegungsfreiheit. Es gibt ja nicht nur dieses eine Virus. Wird man irgendwann gegen alle potenziellen Virusgefahren geimpft sein müssen? Da freut sich die Pharmaindustrie schon jetzt. Die Zukunft ist um einen Ungewissheitsfaktor größer geworden.

gabriele bondzio | Mi., 30. Dezember 2020 - 16:19

auf die allgemeine Vernunft auch in diesem Fall vielleicht nicht das Schlechteste."
Dazu, Herr Thiele, müsste man(n)/frau erst einmal wissen, was allgemeine Vernunft ist.
Das jeder Bürger über irgend eine Schiene eingefangen werden soll , von Arbeitsrecht bis Hobby ist mir schon klar geworden. Die Vernunft hat aber in diesem Staat, durch die ganzen, vorhergehenden Einlassungen/Versprechungen und Panikmache, schon zu sehr gelitten. Das hierauf noch gesetzt werden könnte.
Warum machen sich eigentlich Menschen, die sich sowieso impfen lassen wollen, Gedanken um die, welche es nicht wollen? Sie sind doch auf der sicheren Seite...oder doch nicht?
Selbst ein ungeimpfter Mediziner könnte, nach derzeitigen Informationen, seine geimpften Kunden nicht mehr anstecken.

Es gibt Menschen, die können sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen. Diese sind in der Regel geschützt, wenn die große Mehrheit um sie herum geimpft ist. Gilt auch bei Masern gilt dieses Prinzip bspw.
Wie in vielem, es geht nicht um die "Ich" Position und die egoistischen Interessen (wie im Gegensatz meist hier im Forum oder auch wie Sie argumentieren), sondern um den Schutz der anderen.

Aber generell scheint es gerade in Deutschland keine Impfpflicht zu geben. Wird ja sehr offen diskutiert. Und es wird auch schon rechtlich diskutiert, welche Diskriminierungen von nicht Geimpften nicht möglich sein werden.

Aber rein so, auch in der Vergangenheit galt: Ohne negativen AIDS Test für viele keine Arbeitsvisum in vielen Ländern dieser Erde. Ohne Gelbfieberschutzimpfung brauchen sie auch nicht in viele südamerikanische oder afrikanische Länder einreisen, etc.

Es wird Beschränkungen geben. Diese aber sehr viel stärker außerhalb Deutschlands in anderen Ländern.

gabriele bondzio | Do., 31. Dezember 2020 - 10:59

Antwort auf von Olli Land

wenn die große Mehrheit um sie herum geimpft ist."...ich bin gegen Masern geimpft.
Meine Sozialkompetenz fristet kein Kellerdasein.
Wie ich DIW-Berlin gelesen sind 70% bereit zur Impfung, was für eine Herdenimmunität ausreichend wäre. Ich lasse ihnen den Vortritt und diese sind nicht heute oder morgen geimpft. Es dauert.
Bin durch Pflege meiner Mutter sowieso in meiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Sollten sich Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, in meinen Bewegungsbereich befinden...denke ich darüber nach.
Und es gibt ja noch andere Varianten, die ich sympatischer bewerte, zb. Antikörper COR-101 von CORAT Therapeutics GmbH.
Der auch bei Älteren mehr Sinn macht, sowie auch für Patientinnen und Patienten mit anderen Erkrankungen, welche mit dem derzeitigen Impfstoff nicht geimpft werden können, anwendbar wäre.

Wolfgang Jäger | Mi., 30. Dezember 2020 - 16:20

Wem es wirklich um den Schutz der Menschen geht, der spricht nicht von Diskriminierung. Impfpflicht müsste eine Selbstverständlichkeit sein. Erst die Bürger elementarer Grundrechte berauben, die Wirtschaft an die Wand fahren, Existenzen vernichten und dann den ideologischen Totschläger rausholen. So nicht! Man kann nur hoffen, dass sich viele für den Nachweis von Impfungen entscheiden: Fluggesellschaften, Hotels, Restaurants, auch Stadien, Reiseveranstalter, Konzertsäle und Opernhäuser. Ein Beitrag zur Eindämmung des Virus!

Ines Schulte | Mi., 30. Dezember 2020 - 17:36

Antwort auf von Wolfgang Jäger

Na, wenn der Schuss mal nicht nach hinten losgehen würde. Die von Ihnen aufgezählten Institutionen werden m.E. kaum von der Altersgruppe besucht, die nun zuerst geimpft werden. (Hochbetagte, vorwiegend in Altenheimen). Bis die Impfkampagne die Reise-und Ausgehfreudigen erreicht, muss noch über etliche Monate Impfstoff verabreicht werden. Wer will mit der Öffnung des normalen Lebens warten, bis der letzte Bürger seine Impfung hatte? Wie lange hält die Immunität der Geimpften, muss, wie bei Grippe, ggfs. jährlich neu geimpft werden? Sind nicht auch die immun, die die Krankheit erfolgreich hinter sich gebracht haben? Bekommen diese Gruppen einen Immunitätsausweis? Und schließlich: Kann ein Unternehmer sich so ohne weiteres auf etwa die Hälfte seines Kundenkreises einstellen? Zu viele Fragen....

Tomas Poth | Mi., 30. Dezember 2020 - 22:13

Antwort auf von Wolfgang Jäger

Wer sich impfen läßt schützt sich, nicht die anderen.
Wer sich nicht impfen läßt geht das Risiko der Infektion ein und infiziert nicht die Geimpftem, allenfalls die anderen nicht Geimpften, also im gegenseitigen Einvernehmen.
Impfpflicht=Totschläger der individuellen Selbstbestimmmung und eigenen Würde:
GG Art.1 Abs.1, Art.2 Abs.2,.
Höre gerne stichhaltige Gegenargumente.

Yvonne Stange | Mi., 30. Dezember 2020 - 23:39

Antwort auf von Wolfgang Jäger

Nutzt sie denn? Nicht geklärt. Bietet sie Sicherheit? Nicht geklärt. Kann man sich erneut anstecken? Nicht geklärt! Kann sie Autoimmunkrankheiten auslösen? Nicht geklärt!
Haben Sie einen Impfschaden in der Familie? Nein? Dann würden Sie anders reden!
Es gibt Menschen, die nicht geimpft werden dürfen. Was ist mit denen? Pech gehabt oder wie? Ihr Posting ist menschenverachtend!

Claudia Biegler | Fr., 1. Januar 2021 - 15:33

Antwort auf von Wolfgang Jäger

Sehr geehrter Herr Jäger,
ich möchte immer noch selbst entscheiden, was ich mit meinem Körper tue oder nicht. Es liegt meiner(!) Gewalt. Dieses ständige Gerede von Solidarität und Gesundheit der anderen Menschen. Wir gefährden uns ständig gegenseitig oder steigen Sie nicht mehr in Ihr Auto und sind dadurch eine potenzielle Gefahr für andere Personen? Unsere Gesellschaft muss mit Risiken leben und dazu gehört auch, dass sich nicht alle gleich verhalten. Doch lieber lebe ich in eine (demokratischen) Gesellschaft, die auch unterschiedliche Verhaltensweise zulässt, als das ich meine Leben in einem Land leben muss, dass mir immer mehr Verhaltensweise vorschreibt, nur damit niemand mehr irgendwo und irgendwann einem Risiko ausgesetzt ist. Ich brauche und möchte keine 100%tige Sicherheit, denn ich möchte noch selbst Entscheidungen treffen dürfen, auch beim Thema Impfen.

Hans Jürgen Wienroth | Mi., 30. Dezember 2020 - 16:47

Der GG Art. 3 besagt, „niemand darf wegen …., seines Glaubens, …. oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Wenn ich die Impfung als Frage des „Glaubens“ (wer kennt alle Auswirkungen der Impfstoffe?) oder als politische Anschauung sehe, ist meine Impfablehnung vom GG gedeckt. Will ich jede Ausnahme im GG aufführen oder soll es Allgemeingültigkeit behalten? Niemand würde die Ungleichbehandlung z. B. eines intersexuellen Menschen als vom GG gedeckt ansehen, obwohl dieser nicht explizit darin aufgeführt ist.
Welches Unternehmen hat ein Recht, sich meinen Impfausweis zeigen zu lassen (Datenschutz), sofern es nicht z. B. von einem Reiseziel (Einreise) verlangt wird?

Hallo Herr Wienroth!

Die Grundrechte sind per ursprünglicher Definition Abwehrrechte, Schutzrechte der Bürger gegenüber dem Staat.
Inwieweit Grundrechte zwischen "Privaten" anwendbar sind, ist von Fall zu Fall zu prüfen.
Zutreffend ist eine Diskriminierung etwa beim Verbot des Zutritts zu einem Lokal, Disco für "Schwarze, Gelbe, Bunte".
Anders ist die Lage jedoch bei einem Betretungs-/Hausverbot wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wozu auch der Schutz vor gesundheitlichen Gefahren zu subsumieren ist.
Insoweit kann der Inhaber, Betreiber natürlich Vorkehrungen treffen, um den Besucherkreis zu limitieren. Zugang nur mit Maske und Einkaufswagen in den Supermärkten, inzw. gar oft Security. Wer nicht spurt fliegt raus, wie im Gefängnis.

Insoweit muss eine Abwägung der kollidierenden GR vorgenommen werden; worüber seit Monaten trefflich gestritten wird.
Zutritt nur mit Impfung?
Herr Wienroth, auch das werden letztlich die Gerichte klären!

Alles Gute in 2021!

Art. 3 GG, sowie Ihre Argumentation sind im KONTEXT dermaßen hanebüchen wie unlogisch, dass es nach Hilfe schreit;
1. Ihr Recht auf Glauben, religiöse oder politische Anschauungen darf nicht dazu führen, dass andere Personen erkranken, sterben oder unverhältnismäßig in ihrer Freiheit beeinträchtigt werden (siehe auch Art. 2 GG). Das nennt man Güterabwägung. Ihnen sollte doch aber schon rein aus der rechtsstaatlichen Logik klar sein, dass Glaube niemals über Gesundheit/Leben Anderer gehen kann. Oder kurz: Egal was Sie glauben, es berechtigt Sie nicht Andere anzustecken.

2. Seit wann ist die wissenschaftliche Beurteilung der (Aus-)Wirkungen eines Virus’ eine Glaubensfrage?!

3. Datenschutz. Sie müssen keinem Unternehmen Ihre Daten geben, können dann aber auch nicht partizipieren, ergo, Ihre Daten sind geschützt. Der Grund der freiwilligen Datenweitergabe ist juristisch berechtigt: Schutz von Gesundheit/Leben Dritter, Rechtsgüter, welches dem des Datenschutzes übergeordnet sind (s.o.)

Zu 1: Sperren wir jetzt jeden mit Grippe aus Gründen der „Güterabwägung“ bis zur Genesung ein? Zählen nur „Corona-Tote“ oder haben auch die „Kollateralschäden“ Rechte? So viel zur Logik.
Zu 2: Es ging nicht um die Auswirkungen des Virus, sondern die des Impfstoffes. Wissenschaft sollte sich immer in Frage stellen, sonst ist sie am Ende.
Zu 3: Sind wir denn schon zu China geworden, wo „social Profiling“ über die Rechte der Menschen entscheidet?

(unabhängig von explizit Covid-19) die allgemeine Rechtslage dar, was innerhalb von 1000 Zeichen nicht bis ins letzte Detail möglich ist. Daher müssen Sie schon wirklich begreifen was ich schrieb!
Ihre Meinungsfreiheit ist geschützt: Sie dürfen das Impfen jederzeit „doof“ finden.
Zu 1. Die Güterabwägung ist kein „Grund“, sondern eine juristische Methode gleichwertige Rechtsgüter (hier Selbstbestimmung nicht geimpft zu werden des Einen gegen Leben und körperliche Unversehrtheit Anderer = nicht angesteckt zu werden), welche kollidieren, abzuwägen. Welches Rechtsgut schwerer wiegt, haben hiesige Gerichte von FALL ZU FALL zu entscheiden. Bedeutet: Zwangsimpfung wegen eines Firlefanzschnupfens? Nein! Zwangsimpfung gegen bsw. Masern? Ja!
Zu 2. Wo habe ich die Wissenschaftliche Methode in Frage gestellt, nicht hinterfragen zu dürfen?!
Zu 3. Was hat die chinesisch-orwellsche, digitale 24/7-Zwangsüberwachung mit dem GELEGTLICHEN Vorzeigen eines analogen Impfausweises an NÖTIGER Stelle zu tun?!

Datenschutz ("Recht auf informationelle Selbstbestimmung") ist kein Menschenrecht, das 1949 im Grundgesetz verankert worden wäre. GG Art. 3 meint mit "Glauben" die religiöse Einstellung, und nicht jede individuelle oder subjektive "Meinung" (z.B. dass die Erde doch eine Scheibe ist und in der Mitte der Welt ruht, oder dass die Kinder vom Storch in die Welt gebracht werden).

Erst mit dem Auftreten der elektronischen Datenverarbeitung tauchen in einigen Länderverfassungen grundrechtsähnliche Formulierungen des Datenschutzes auf.

Datenschutz ist also erst dadurch zu einem wichtigen gesellschaftlichen Problem geworden, als die "Digitalisierung" ihren Siegeszug durch Wirtschaft und Staat begonnen hat.

Ich bin kein Jurist. Aber ich glaube nicht, dass ein Menschenrecht existieren kann, wonach jedermann das unbedingte Recht besitzt, eine ansteckende Krankheit unter allen Umständen und gegenüber allen Instanzen verheimlichen zu dürfen.

Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.

Ergänzung:
Die derzeitige, frühe Diskussion über „Freiheiten“ für geimpfte Menschen befördert einen Kampf um eine möglichst frühe Impfung in der Bevölkerung, ohne dass dafür in absehbarer Zeit ausreichend Impfstoff (schließlich sind wir sozial und lassen anderen Ländern den gleichberechtigten Zugang zum Impfstoff) vorhanden ist. Wollen Politik und Verfassungsrechtler hier einen Krieg in der Bevölkerung anzetteln? Das muss sicher als „Verschwörungstheorie“ betrachtet werden, aber bedenkt heute niemand die (Aus-)Wirkung seiner Worte? Wird man gleich zum Volksfeind, wenn man mögliche Nebenwirkungen eines völlig neuartigen Impfstoffs abwarten will?

Markus Michaelis | Mi., 30. Dezember 2020 - 16:52

Welche Konsequenzen die Corona-Impfung hat und wie die Gesellschaft solche Fragen regelt finde ich ein wichtiges Thema. Aber hilft der Modebegriff der Diskriminierung hier?

Mir scheint der Begriff der Diskriminierung aus einem neueren Denken zu kommen, bei dem man gelernt hat, dass nicht alle Menschen gleich sind und gleich denken, sondern dass für viele Menschen identitäre Aspekte im Vordergrund stehen. Man ist also zuerst Frau oder farbig oder Migrant oder soetwas und reklamiert entsprechend seiner Identität seine Rechte. Das ist auch spannend, aber sollte man das mit allen gesellschaftlichen Fragen vermischen?

Bei mir hat etwa die Ehe-Vertragsfreiheit dazu geführt, dass nur Frauen in Frage kamen, plus andere Kriterien. Solche Dinge haben in der Summe immense gesellschaftliche Auswirkungen - aber hilft der Diskriminierungsbegriff hier?

Nicht alles was gesellschaftlich problematisch ist und Übereinkünfte sucht, kann mit Diskriminierung erschlagen werden.

heutzutage hat man sofort eine Diskriminierungs- oder Rassismusdebatte am Hals wenn jemand meint benachteiligt worden zu sein. Insbesondere bei Kriminalität meint man dadurch sich Kontrollen durch Polizei entziehen zu können, dabei ist es meist das gleiche Klientel. Im Ausland wird man sich da weniger Gedanken machen und das Reisen wird nur noch mit Impfnachweis möglich sein, was auch berechtigt wäre.

Tomas Poth | Mi., 30. Dezember 2020 - 17:29

Danke für die verständliche Übersicht. Unser Rechtswesen wird also zukünftig Beschäftigung für Klagevertreter sichern.
Frage ist ob in Hinterzimmern Absprachen bezüglich privaten Vorgehens stattfinden um,
a) Impfdruck aufzubauen (Wünsche der Regierenden)
und
b) den Wettbewerb des privaten Handelns darüber zu egalisieren?
Die nächsten Monate werden es uns zeigen.

Dieter Freundlieb | Mi., 30. Dezember 2020 - 17:39

Wenn Politiker in diesem Zusammenhang von 'Privilegien' und 'Sonderrechten' für Geimpfte sprechen und dabei auf Solidarität pochen, dann beweisen sie damit nur, dass ihnen Moral wichtiger ist als juristischen Gegebenheiten und juristischer Sachverstand. Es geht nämlich für Geimpfte überhaupt nicht um Sonderrechte, sondern um die Wiederherstellung von Grundrechten, die ihnen wegen der Pandemie vorher eingeschränkt worden waren.

Selbstverständlich dürfen die Lufthansa oder andere Fluggesellschaften festlegen, dass zum Beispiel für Interkontinentalflüge ungeimpfte Passagiere ausgeschlossen werden. Dies allein schon deshalb, weil bei einer Flugbuchung gar nicht immer bereits feststeht, ob im Zielland Ungeimpfte überhaupt ins Land gelassen werden.

Werner Peters | Mi., 30. Dezember 2020 - 17:56

Worüber diskutieren hier wir eigentlich ? Israel hat bisher 600.000 Leute geimpft, wir noch nicht mal 100.000. Und es werden bis Mitte Januar nicht viel mehr, weil keine Impfdosen da sind. Diese Privilegien- Diskussion soll doch nur vom Versagen von Herrn Spahn und Co ablenken.

Thomas Hanke | Mi., 30. Dezember 2020 - 19:18

Ich rechne mir keine Impfchance vor Pfingsten aus, ich bin 64, da steht man nicht ganz, aber sehr weit hinten. Das jetzt ausbrechende Chaos bei der Impfstoffversorgung wird den Zeitpunkt noch weiter nach hinten schieben. Die Verwaltung in Berlin ist unfähig, also wird es wohl erst jetzt in einem Jahr werden. In dieser Zeit werden Leute wie ich in dieser Gesellschaft zu Parias, zu Aussätzigen wenn es nach den Betreibern von Veranstaltungsorten aller Art geht. Die müssten aber dann mit entsprechenden Gegenmaßnahmen rechnen. Boykottiert die Boykotteure!

Ulf Prengemann | Mi., 30. Dezember 2020 - 20:16

Es stellt sich die Frage nach dem Ziel und der Relevanz der Impf-Pflicht und -Privilegien Debatte. Geht es darum, die - lt. Umfragen nicht unerhebliche Zahl der Impfgegner oder -skeptiker schon mal einzuschüchtern? Will man sie umstimmen? Warum sollte das mit Drohungen klappen?
Warten wir doch erst einmal ab, wie die Impfung anläuft, wie es klappt, alle zu impfen, die es wollen und wie die Wirkung der Impfung dann tatsächlich ist. Wie sicher und wie lange schützt sie? Wird die Übertragung verhindert? Wie sind die Nebenwirkungen? Wenn dann jeder auch schon persönlich jemanden kennt, der über positive Erfahrungen nach der Impfung berichten kann, werden viele der heutigen Diskussionen verschwinden. Und dann frage ich mich ernsthaft, wen es interessiert, ob jemand sich nicht impfen lassen will. Die, die geimpft sind, sind sicher. Soll er oder sie sich doch anstecken, die Geimpften betrifft das ja nicht mehr. Ich bin gespannt, wie dieses Thema im Sommer diskutiert werden wird.

Yvonne Stange | Mi., 30. Dezember 2020 - 23:25

... ob die Impfung tatsächlich wirkt? Immun macht? Das Geimpfte nicht ansteckend sind? Nein? Achso, aber schon mal pro forma die Leute einteilen und diskriminieren.... Genau mein Humor!!
Nicht Genaues weiß man nicht aber schon mal Fakten schaffen.... übel... ganz übel.

Hans-Jürgen Stellbrink | Do., 31. Dezember 2020 - 01:06

An einer Aufhebung der Einschränkungen für Geimpfte und Genesene führt kein Weg vorbei. Er ist der einzige Ausweg aus dem Hamsterrad des ruinösen wiederholten Lock-Downs. Reinfektionen sind selten, daher können Genesenen ihre Grundrechte nicht mehr abgesprochen werden. Das gleiche dürfte für die Impfung gelten. Selbst wenn sie nicht davor schützen sollte, bleibt mittelfristig kein anderer Weg. Zunächst einmal muss die Regierung endlich ihre Aufgabe erfüllen, die Impfung zeitnah allen anbieten zu können. Für die Schäden und Todesfälle durch die Verzögerungen trägt sie die Verantwortung. Wenn die Geimpften am Ende vor schwerer Krankheit geschützt sind, ist ein ähnlicher Zustand wie bei der saisonalen Influenza erreicht: Weitgehender Schutz vor schwerer Erkrankung, aber nicht vor der Infektion. Man würde wohl kaum wegen der saisonalen Influenza die Lokale schließen. Diejenigen, die sich dann noch nicht impfen lassen wollen, müssen leider das Risiko tragen. Einen anderen Weg gibt es nicht.

Ernst-Günther Konrad | Do., 31. Dezember 2020 - 09:58

Ich mag mal einige andere Aspekte zu dem Thema ins Feld führen. Als bekannter Impfgegner neide ich niemandem das Recht, sich impfen zu lassen. Die Pharma hat sich in ihren Lieferverträgen explizit abgesichert. Für mögliche Impfschäden, ob sie nun sofort, mittel- oder langsfristig auftreten, sind sie nicht schadensersatzpflichtig. Was wäre denn, wenn diejenigen, welche aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Impfung verlangen, sich vertraglich dahingehend verpflichten, für mögliche Impfschäden aufzukommen? Was wäre denn, wenn sich ungeimpfte Bürger weigern, solche Lokal, Fluglinien usw. aufzusuchen, die einen Impfpass einforden? Ja Herr Thiele, es wäre durchaus sinnvoll im Antidiskriminerungsgesetz und anderen entsprechenden Gesetzen, das Erfordernis eines Impfpasses als Diskriminierung auszuschließen. Die Politiker haben immer betont, es sei Verschwörungstheorie, dass eine Zwangsimpfung geplant sei. Sicher wird so etwas nicht gesetzlich geregelt, aber durch die Hintertür durch Unternehmen.

"Äh tut mir leid, den hat der Hund gefressen?!" Lieber Herr Konrad! Da Sie mir ja sogar die Dosis Ihrer lieben Frau in Aussicht stellten;) dürfte meine Rolle als Gegenpart schon geklärt sein. Aber wie Einige hier, frage ich mich was diese Nebelkerzen-Antidiskriminierungs-Debatte angefacht von den Versagern an oberster Stelle aus soll? Teile und herrsche im Krebsgang? Jeder gegen Jeden? Schon das Wort "Privilegien" geht mir gegen den Strich! Es geht hier um die Beschneidung meiner Grundrechte und der all meiner Mitbürger ,für deren Beendigung die Impfung scheinbar die Hauptlösung des Dilemmas ist. Und wie bei allem anderen bisher sind unsere Regierenden gleich wieder in der nächsten selbst angerichteten Bredouille! Aber ein Unternehmen mit Verstand wird diesem vorgeschobenen Argument der Diskriminierung (kann das Wort nicht mehr hören!),nicht folgen. Sich und seine Kunden jedoch absichern mit zur Verfügung gestellten, kostenfreien Tests. Meine Fluglinie macht neben anderem auch so.LG

Claudia Biegler | Sa., 2. Januar 2021 - 16:34

Schöne neue Welt
In welcher Welt wollen wir leben? In einer, die frei ist von jeder Art von Risiko? Eine Welt, die mir die 100%tige Sicherheit gibt? Eine Welt, in der es Menschen gibt, die gleich sind und andere Menschen, die gleicher sind? Eine Gesellschaft, die Menschen in Gute und Böse Wesen einteilt? Wenn du geimpft bist, dann hast du dich richtig entschieden. Wenn du Zweifel hast, selbst entscheiden möchtest und die Impfung ablehnst, dann bist du böse. Dann musst du auf gewisse Rechte verzichten. So einfach kann also eine Gesellschaft funktionieren. Deine Daten sind gespeichert und du kannst dich nicht verstecken. Es geht um einen Virus, die schreckliche Folgen haben kann. Es geht aber um einen Virus, der nicht immer tödlich ist. Ein Virus, der unter 1% der deutschen Bevölkerung betrifft. Doch wir machen ihn zur Volkskrankheit. Es ist keine Seuche und für mich haben z.B. die Masern viel schlimme Folgen,weil eine Erkrankung in jeder Altersgruppe schlimme Folgen hat.