verfassungsgericht-paritatsgesetz-gleichberechtigung-wahlrecht-brandenburg
Frauen demonstrieren vor dem Justizzentrum in Potsdam für den Erhalt des Paritätsgesetzes / dpa

Verfassungsgericht kippt Paritätsgesetz - Symbolpolitische Eselei

Dass das Brandenburger Landesverfassungsgericht das Paritätsgesetz kippen würde, war abzusehen. Umso fragwürdiger ist der politische Instinkt jener, die das Projekt in Gang gesetzt haben. Von deren Symbolpolitik profitieren nun AfD und NPD.

Alexander Marguier

Autoreninfo

Alexander Marguier ist Chefredakteur von Cicero.

So erreichen Sie Alexander Marguier:

Natürlich ist das Argument, zumindest auf den ersten Blick, nachvollziehbar: Wenn die Hälfte der deutschen Bevölkerung Frauen sind, dann sollen sie diesem Anteil entsprechend auch in den Parlamenten vertreten sein. So lautete jedenfalls auch die Begründung für das brandenburgische „Paritätsgesetz“, das soeben vom Landesverfassungsgericht gekippt wurde. Die Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) hatte die am 30. Juni dieses Jahres eingeführte Regelung denn auch stets mit dem vermeintlichen Gleichheitsgebot tapfer verteidigt. Wobei sich schon jeder Laie fragen konnte, warum der Gleichheitsgedanke dann nicht auch für Merkmale wie Religionszugehörigkeit oder sexuelle Ausrichtung gelten soll. Die Definition eines Menschen nach seinem Geschlecht ist ja bekanntlich ein bisschen démodée.

Freiheit der Wahl gilt auch vor der Wahl

Aber was die rot-schwarz-grüne Koalition da im Sommer im Sinne vermeintlicher Geschlechtergerechtigkeit schließlich auf den Weg gebracht hatte, ist jetzt aus anderen, völlig nachvollziehbaren Gründen spektakulär gescheitert. Das Gesetz schrieb den Parteien vor, ihre Kandidatenlisten mit gleich vielen Männern und Frauen zu besetzen. Und in ihrem heutigen (einstimmig getroffenen) Urteil finden die Brandenburgischen Verfassungsrichter sehr deutliche Worte dazu: Der Grundsatz der Freiheit der Wahl gelte auch für Parteien bereits im Vorfeld der Wahl. Es sei ihre grundlegende Aufgabe, unter anderem durch Aufstellung von Kandidaten und Kandidatenlisten zu den Landtagswahlen, „die Offenheit des Willensbildungsprozesses vom Volk hin zu den Staatsorganen zu gewährleisten“, so das Gericht. Dieser Prozess müsse frei von inhaltlicher staatlicher Einflussnahme bleiben.

Cicero Plus weiterlesen

  • Monatsabo
    0,00 €
    Das Abo kann jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende des Bezugzeitraums gekündigt werden. Der erste Monat ist gratis, danach 9,80€/Monat. Service und FAQs
    Alle Artikel und das E-Paper lesen
    • 4 Wochen gratis
    • danach 9,80 €
    • E-Paper, App
    • alle Plus-Inhalte
    • mtl. kündbar
  • Ohne Abo lesen
    Mit tiun erhalten Sie uneingeschränkten Zugriff auf alle Cicero Plus Inhalte. Dabei zahlen Sie nur so lange Sie lesen – ganz ohne Abo.

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Johan Odeson | Fr., 23. Oktober 2020 - 17:33

Nun. Es ist nicht unbedingt alles falsch, nur weil es von der AfD kommt und alles richtig, nur weil es links ist. Hätte auch auch mal die FDP oder gar die CDU einbringen können. Aber die entschuldigen sich nur noch dauernd.
In der letzten Zeit erscheinen die Gerichte als das letzte Bollwerk gegen einen rot-grünen Zeitgeist, der sich um verfassungsmässige Vorgaben gar nicht mehr kümmert, Hauptsache das Vorhaben ist "woke". Warum das Grundgesetz diese Vorgaben macht, ist diesen Mitbürgern nicht mal mehr in Ansätzen klar. Ergebnis einer verkorksten Bildungspolitik bei der nicht mehr Wissen und Hintergründe, sondern Ideologie und Narrative gelehrt werden.

Ich stimme Herrn Odeson inhaltlich voll zu, obwohl ich nicht zu den Wählern der AfD gehöre.

Ergänzend möchte ich die Feminist*innen unter den Leser*innen darauf hinweisen, dass nach dem neuen Programmentwurf der Grünen eine 50-50-Parität gar nicht mehr möglich sein wird. Denn Habeck predigt darin die bunte Vielfalt, die 'diversity' im Sinne der LGBTQIA+-Community. Danach muss der Kuchen nicht nur zwischen zwei, sondern zwischen 10-20 verschiedenen LGBTQIA+-Geschlechtern aufgeteilt werden. Deswegen müssen die Behörden in Zukunft nicht nur Frauenbeauftragt*innen, sondern zusätzlich eine offene Anzahl von queeren Geschlechter-Beauftragt*innen ernennen, die unter der Anti-Diskriminierungsflagge auf Kaperfahrt sind. Die resultierende Neufassung der LGBTQIA+-Gender-Sprachregelungen lässt allerdings noch auf sich warten, weil sie sich doch als recht schwierig erweist.

Queer und völlig lebensfremd, durchgeistigt und von Ideologie durchdrungen kommt die Politik daher. Es waren in den vergangenen Tagen viele großartige Beiträge und Kommentare hier zu lesen. Sie zeugen vor allem vom Sterben einer Kultur und von einem letzten Aufbäumen wie in Frankreich. D wehrt sich ja nicht einmal, sondern ist mit dem Sterben einverstanden. Wir sind Zeitzeugen. "Vom Winde verweht" live.

Ach, Frau Dieterichs. Danke, dass sie aufzeigen, dass nicht nur meine Frau & andere Lebensbegleiterinnen wie Sie & andere Frauen hier im C. auf ähnlicher Lebenswelle liegen.
Mein persönlicher Eindruck ist momentan, dass sich in der Politik Frauen etablieren, die absolut nichts mit den beruftstätigen Frauen, die auch noch Kinder haben, zu tun haben bzw. reden & handeln.
Die sind für mich persönlich so unecht, dass ich Gänsehaut bekomme. Und dies, obwohl ich den Frauen in meinem Umfeld sehr gewogen & respektvoll ihre geleistete Arbeit sehe.
Hier hat sich aber etwas in der Gesellschaft entwickelt, wo ich mehr wie meine Probleme habe.
Ja, mache müssten mal auch eine Exkursion nicht nur in die Pathologie unternehmen, damit auch der Verstand für die entstandenen Probleme sich erweitert bzw. sollten sie mal ein Diktiergerät mit Übersetzung benutzen, damit das "wirkliche Leben" von zugezogenen in das denken der handelnten Politiker einbezogen wird.
PS: ich weiß, ein Widerspruch ;-) in sich

Herzlich lachen ist gut. Aber, es gibt ca. 200 Professor*innen an deutschen Universitäten, für die in der Summe, jedes Jahr, mindestens ca. € 250 Mio. Personal- und Sachmittel aufgewendet werden, um diesen Gender-Wahnsinn mit " wissenschaftlichen " Begründungen in die sprachliche Realität zu drücken. Überall wo gender-sensitive Parteien in den Gemeinderäten, Landtagen, Regierungen sind, oder wo man der Stimmung in links-grünen Wählerschichten entgegenkommen will, kann man fast nichts mehr flüssig lesen. Es ist leider nicht nur lustig.

Die Absicht war gut, doch hatte die Umsetzung wohl von Anfang an keine Chance. Die Idee, dass das zahlenmäßige Geschlechterverhältnis per Dekret auch auf Parteilisten wiederzufinden sein sollte, mag Lob verdienen. Allerdings kann man gesetzlich nicht immer durchsetzen, was alleine durch einen überfälligen gesellschaftlichen Wandel passieren muss.
Bei den vermutlich überwiegend männlichen Klägern kann man allerdings durchaus selbstsüchtige Motive vermuten: Die AfD hat mit Abstand die wenigsten weiblichen Abgeordneten im Bundestag, und selbst mit dem vorhandenen Angebot ist kein Blumentopf zu gewinnen. Bei der NPD dürfte die Stellung der Frau an den Vorstellungen von 1933 orientiert sein - ab an den Kochtopf, Politik ist doch keine Frauensache!
AfD und NPD werden jubeln, aber was soll's..viel Grund zum Jubeln haben die Rechtsextremisten ja in diesen Tagen nicht. Den meisten Zeitgenossen dürfte das Urteil, das ja ebenfalls überwiegend symbolischen Charakter hat, völlig egal sein.

Wilfried Düring | Fr., 23. Oktober 2020 - 21:58

Antwort auf von Gerhard Lenz

Ich darf da noch ganz neutral nachreichen, daß auch die Jungen Liberalen Brandenburg und die (vglw. doch eher im linken Spektrum beheimateten) Piraten Verfassungsbeschwerde gegen das Paritätsgesetz eingelegt hatten. Leider ist das in der allgemeinen Aufregung untergegangen. Aber der Spiegel als ehemaliges 'Sturmgeschütz der Demokratie' hat in seinem Bericht darin erinnert.
Und warum sollte es Quoten ausgerechnet für Frauen ('überfälliger gesellschaftlicher Wandel') geben?
Warum nicht Quoten für Selbstständige, Arbeiter, Handwerker, Landwirte, Studenten? Warum nicht Quoten für Dunkel-Deutsche, Vertreter der Rußland-Deutschen, der Deutsch-Türken, der polnischen, griechischen und/oder italienischen Community? Warum nicht Quoten für Alterskohorten (zum Beispiel Ü65 - Rentner-Quote)? Warum nicht Quoten für Kinderreiche und Kinderlose, Vermögende und vglw. Arme?
Quoten sind im Interesse der Herrschenden!
Das 'Drei-Klassen-Wahlrecht' zum preußischen Landtag wurde 1918 zu Recht abgeschafft.

Fritz Elvers | Fr., 23. Oktober 2020 - 22:30

Antwort auf von Gerhard Lenz

Die Absicht war nicht gut, sondern dumm und hatte deshalb auch keine Chance.
Da ich die Listenkandidaten i.d.R. gar nicht kenne, möchte ich wenigstens die Gewißheit haben, dass die Partei sie nach halbwegs sinnvollen Eignungskriterien aufgestellt hat. Ich wähle doch kein Geschlecht, jedenfalls nicht politisch.

Der damalige NRW SPD Arbeitsminister Prof. Fahrtmann hatte es einmal deftig ausgedrückt, möchte ich hier allerdings lieber nicht wiederholen bzw. zitieren.

Die SPD ist heute auch deshalb so schwach, weil sie sich unaufhörlich so einen Quatsch ausgrübelt. Beginnt schon bei der Vorsitzendenpaarung. Gute Nacht.

paul peters | Sa., 24. Oktober 2020 - 00:32

Antwort auf von Gerhard Lenz

wenns denn so nachvollziehbar und von allen offenbar gewollt ist, warum machen es die initiierenden parteien nicht selbst auf freiwilliger basis? der einsicht der eigenen mitglieder werden sie sich doch sicher sein, oder?
und wenns denn so einen wahnsinnigen fortschritt in der parteienlandschaft darstellt, wird man damit doch bestimmt eine menge mehr wähler gewinnen können, oder? also mut aufbieten und voran!

Wolfgang Tröbner | Sa., 24. Oktober 2020 - 11:15

Antwort auf von Gerhard Lenz

Da könnte man trefflich streiten, ob eine gute Absicht dahintersteckte. Vermutlich wollte man nicht nur den ach so benachteiligten Frauen mehr Gerechtigkeit zukommen lassen, sondern man wollte die böse AfD aus den Parlamenten vertreiben, die nach Einschätzung der Linken, Roten und Tiefroten nicht ganz so viele Frauen auf die Liste bringen könnten wie man selber. Wenn es schon nicht mit Argumenten klappt, dann auf diesem Weg.

Holger Jürges | Fr., 23. Oktober 2020 - 17:51

Upps, da hat das ideologieschwangere Narrenschiff eine kräftige Breitseite der Vernunft abbekommen. Das Brandenburger Landesverfassungsgericht hat zurechtgerückt, was jedem pragmatisch denkenden Mensch sowieso klar ist: Der Abschaffung eines intelligenten Systems, allein nach Befähigung und Eignung zu urteilen, wurde entgegengetreten, die Richtigkeit und Notwendigkeit gemäß unseres GG wurde festgestellt .

Was für eine Blamage für die Phalanx der linken Politik !! Und wieder einmal ein Punksieg der AFD, hinsichtlich des Prinzips der Vernunft des Denkens und des Handelns !
Werter Herr Marguier, der politische Instinkt wird doch längst vom hippen Zeitgeist marginalisiert:
Was "reaktionär" zu sein scheint (sein soll), ist oft gesundem Menschenverstand erwachsen, dessen Entscheidungen zeitlos gültig sind, oder möchte man von rot-grün nun noch unterstellen, dass deutsche Verfassungsgerichte reaktionär seien: wundern würde mich das nicht im schrillen Kosmos des bornierten Zeitgeistes.

Mir persönlich ist es völlig egal, w e m es gelingt, den "gesunden Menschenverstand"
wieder zu einem entscheidenden Maßstab des politischen Handelns zu machen - Hauptsache: Es passiert!

Angesichts des weiterhin vorrangig tätigen Personals auf dem "Narrenschiff" Deutschland zweifle ich allerdings daran, daß dies bald geschieht.

"Im schrillen Kosmos des bornierten Zeitgeistes" (Eine schöne Formulierung von Ihnen!) wird - so fürchte ich - die schlichte Vernunft noch lange einen schweren Stand haben; denn sie gilt seit langem vielen verwirrten Geistern als "r ä chts-lastig". Faktisch wird der "gesunde Menschenverstand" bei "Nazis" eingeordnet!
Leider Gottes.

Ich wünsche Ihnen u. allen, die mich kennen u. mögen, ein schönes Wochenende.

gerhard hellriegel | Fr., 23. Oktober 2020 - 17:54

Wenn leute wie frau liedke, göring-eckardt, süssmuth sich für mehr teilhabe von frauen in den parlamenten einsetzen, haben sie meine volle unterstützung. Nur im verfahren sind wir uns nicht einig. Weniger als 30% der parteimitglieder sind frauen, mehr als 30% sitzen in parlamenten. Gleiche kompetenz vorausgesetzt, ist nichts anderes zu erwarten, gleiche teilhabe ist erfüllt. Und das ganz unabhängig von der frage, ob irgendwelche bevölkerungsgruppen ein "demokratisches recht" haben, proportional in den parlamenten vertreten zu sein. Was ist mit der großen gruppe der nichtwähler? Selbst schuld.
Wenn sie dieses ziel haben, dann müssen sie die frauen auffordern, mehr in parteien einzutreten.
Wenn das für die nicht attraktiv ist, dann können sie auf ihre parteien einwirken, das zu ändern. Die grünen zeigen doch, dass das geht.
Aber auf _diese_ weise wollen sie nicht _gleiche_ teilhabe, sondern _privilegierte_ teilhabe: gleiche teilhabe ohne gleiche teilnahme.

Ernst-Günther Konrad | Fr., 23. Oktober 2020 - 18:00

Ich traue der Justiz, auch wenn einzelne Urteile nicht immer auf mein Verständnis treffen.
Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. Die NPD - eine vom BVG eingestufte rechtsextremistische/ verfassungsfeindliche Partei, die nur aufgrund ihrer geringen Mitgliederzahl und aufgrund ihrer unbedeutendenden Größe nicht verboten wurde , klagt Verfassungsrechte ein und gewinnt zurecht. An ihrer Seite die ungeliebte und gerne stigmatisierte AFD, deren Juristen das gleiche Klageziel verfolgten. Beide gewinnen die Klage, was man auch ohne Jurastudium vorher mit gesundem Menschenverstand hätte absehen können. Der Urteilstext ist auch nicht gegendert. Die Gerichte haben klar und deutlich Recht gesprochen. Gut so. Natürlich wussten die linksgrünen Verfassungsgegner was sie da taten. Die haben auch Juristen, die wissen, wie die Gerichte entscheiden werden. Die Ideologie hat die politische Vernunft völlig aufgefressen. Die Regierungen fangen sich eine Klatsche nach der anderen ein.

Hermann Kolb | Fr., 23. Oktober 2020 - 18:00

...was die Präsidentin des deutschen Juristinnenbundes, Professor(!) Maria Wersig, zu dieser „symbolpolitischen Eselei“ sagt?
„ Das Verfassungsgericht #Brandenburg hat heute die Chance verpasst, den vom Parlament gesetzten Meilenstein für Demokratie und Gleichberechtigung zu zementieren. #Paritätsgesetz Die Debatte geht trotzdem weiter. Der
@juristinnenbund
kämpft für die Anerkennung eines Demokratieverständnisses, das die über Jahrhunderte etablierte Verdrängung von Frauen aus der politischen Sphäre und die nach dem Grundgesetz zu erreichende Gleichberechtigung in der Lebenswirklichkeit nicht ausblendet. #ichwill #paritätjetzt.“
Nachzulesen, natürlich, auf Twitter.

Die Frau Professor verwechselt in Ihrem Kommentar Gleichstellung mit Gleichberechtigung. Von ersterer ist im GG nach meiner Kenntnis nie die Rede, es sei denn man steht vor Gericht. Da müssen Arme und Reiche gleich gestellt werden.
Die Gleichstellung Im Sinne der Frau Prof. würde bedeuten, eine Frau ohne Lust auf und Befähigung für die Politik würde wegen ihres Geschlechts aufgestellt. Wo ist das GG konform? Ist das nicht eine Benachteiligung der Männer?

Rainer Mrochen | Fr., 23. Oktober 2020 - 18:10

hat momentan Konjunktur. Da bleibt der Verstand schon mal aussen vor. Auf mich macht das alles den Eindruck einer Politverschwörung zum Nachteil der politisch nicht aktiven Wählerschaft.
Keine persönlichen Konsequenzen, an keiner Stelle (Verkehrsminister Scheuer als Bsp.). Wie kann es denn in dieser sogen. noch Demokratie sein, daß jeder politisch Verantwortliche nach gut Dünken handelt?. Wer stellt denn dann eine der größten Bedrohungen für das Land dar, wenn offensichtlich unfähige, inkonsequente, dreiste Selbstdarsteller an entscheidender Stelle operieren? Der Rechtsstaat in Deutschland funktioniert, n o c h.

Jürgen Klemz | Sa., 24. Oktober 2020 - 11:54

Antwort auf von Rainer Mrochen

Volle Zustimmung Herr Mrochen! Es gibt eben Verschwörungstheoretiker und diejenigen welche eine Verschwörung gegen das eigene Volk, den eigenen Staat ganz real praktizieren! Das diese Leute, durchaus Minderbegabte, um es vorsichtig auszudrücken, in derartige Positionen gekommen sind, wird mir ein ewiges Rätsel bleiben!

Romuald Veselic | Fr., 23. Oktober 2020 - 18:28

Applaus!
Um im bunten Segment zu bleiben: Holy Bitch sei dank!
Was hier vor sich geht! Unvorstellbar.
Nun, ist's vorbei. Die seichte Überheblichkeit der Parität, kippte sich selbst auf die Fresse, ohne Abfederung.
Es reicht, wenn man am Wahlzettel, die Parität vom Wähler nicht gefolgt/verweigert wäre. Was dann? Ungültige Stimme o. totales Fiasko, dass Abstimmungsvieh nicht der Obrigkeit folgt? Aus 100 Pro abgegebener Stimmen, müsste man die Hälfte für ungültig erklären, denn Menschen lassen sich nicht vorschreiben, paritätisch zu wählen. Anders gesehen; gleichzeitig weiß u. schwarz, oder rot u. braun zu wählen.

dieter schimanek | Fr., 23. Oktober 2020 - 18:50

Wenn eine Partei einen Frauenanteil von 25% hat, dann wäre Parität, wenn 25% der Stellen von Frauen besetzt würde. 50% einzufordern hat mit Parität nichts zu tun. Es werden immer wieder Forderungen umgesetzt, die mit der Verfassung nicht vereinbar sind und das seit Jahren. Moral vor geltendem Recht, das ist Usus in der Parteienlandschaft. Warum AFD und NPD davon profitieren sollen ist mir ein Rätsel. Das Urteil wird kaum publiziert und von der breiten Bevölkerung auch nicht wahrgenommen.

Bernd Muhlack | Fr., 23. Oktober 2020 - 19:12

Das ist ein Geschenk für den Rechtsstaat, die Demokratie!
Die AfD wird davon keinen messbaren Nutzen haben. Klage erfolgreich, wen interessiert das?

Jedoch ist dies ein weiterer Beleg für die Ideologisierung, Moralisierung der aktuellen Entscheider.
"Gegen das Neue wehrt sich das Alte."
Das ist oft richtig, denn nicht jedwede Neuerung ist auch eine Verbesserung, ein zusätzlicher Nutzen.

Ich habe diese Zeitgenossin Ulrike Liedtke einmal wikipediasiert. Oha, diese "Musikwissenschaftlerin" hat ja eine stramme DDR-Karriere absolviert.
So etwas schaffte nicht jede/r.
Frau Dr. Wagenknecht durfte in der Zone nicht einmal studieren!

Dass dieses vollkommen sinnfreie Vorhaben seitens des VerfG gekippt wurde bedarf keiner Erwähnung,

Eine Quote ist der Feind von Qualifikation!
Viele unserer Politikdarsteller sind der lebende Beweis.
Mangelnde Ausbildung mutiert zum must have.
"Du, ich kann gar nix." - "Super, du kriegst den Posten, Job!"

Claudia Roth/UvdL: das wandelnde Peter-Prinzip.

Hans-Jürgen Wirtz | Fr., 23. Oktober 2020 - 19:15

Ein Urteil, das sehr zu begrüßen ist. Besonders auch in der Klarheit der Begründung.
Mich stört der unnötige Zusatz, dass dies der AFD in die Hände spielen würde. Wollen wir wirklich alle wichtigen Entscheidungen in diesem Lande daran ausrichten, ob sie der Haltung dieser Partei, die übrigens in den drei letzten Wahlen in den neuen Ländern dort per Saldo stärkste Kraft gewesen ist, entspricht? Und im Zweifel lieber falsche Entscheidungen treffen.

Joachim Kopic | Sa., 24. Oktober 2020 - 13:24

Antwort auf von Hans-Jürgen Wirtz

Cicero scheint sich leider immer mehr dem "Grotzie-Allerlei" anzunähern ... ohne es zu merken? Für mich leider der Grund, auf ein Weiter bzgl. Abo schweren Herzens zu verzichten ... dabei hatte ich noch vor einem halben Jahr gedacht, dass man hier NEUTRAL informiert wird ... sehr sehr schade!

Maik Harms | Fr., 23. Oktober 2020 - 19:15

Mehr Frauen in Politik, Parlamenten und Regierung? Auf jeden Fall! Aber sachgerecht! Frauen, geht in Parteien, lasst euch wählen!

Was aber nicht geht, ist das neutrale Demokratieprinzip zulasten von Sonderinteressen auszuhebeln.

Und erbärmlich ist, dass es ausgerechnet AfD und NPD bedurfte, um diese offensichtliche Verfassungswidrigkeit zu verhindern. Hier haben insbesondere Union und FDP versagt.

Dana Winter | Fr., 23. Oktober 2020 - 20:15

Entscheidend ist doch nicht die Frage, ob AfD oder gar NPD "profitieren", sondern dass dies eine wichtige verfassungsgerichtliche Entscheidung zugunsten eines weiterhin demokratischen Wahlverfahrens ist. CDU und FDP haben sich weggeduckt und SPD und Grüne haben mitgestimmt. Für ein erkennbar verfassungswidriges Gesetz. Schämt euch, SPDCDUGRÜNELINKEFDP und jammert jetzt nicht rum, dass AfD und NPD "profitieren". Das habt ihr selbst eingebrockt!

Wolfgang Jäger | Fr., 23. Oktober 2020 - 20:16

Der Titel des Textes ist m.E. klar manipulativ.
Nach den letzten Landtagswahlen erhielt die AfD in Brandenburg 23 Sitze, hinter der SPD mit 25 und der CDU mit 15 Sitzen. Die NPD ist überhaupt nicht im Landtag vertreten. Warum wird die NPD dennoch in einem Atemzug mit der NPD genannt? Die regulative Wirkung der AfD als Opposition ist hier sichtbar geworden. Warum soll das ein "Geschenk" für die AfD sein? Warum gar eines für die NPD, die in Brandenburg so gut wie keine politische Bedeutung hat?

Markus Michaelis | Sa., 24. Oktober 2020 - 01:56

Einerseits sollte nichts heilig sein, auch nicht ein Verfassungsgericht. Im Zweifel muss ein Parlament auch den Mut haben zu versuchen (im Rahmen der Verfassung) seinen Standpunkt gegen das Verfassungsgericht voranzubringen. Auch ein Verfassungsgericht ist nur eine Institution in unserer Verfassung und es legt die Verfassung auch nur nach dem momentanten Sittenstand der Gesellschaft aus. Wären sich 99% einig, dass Mann-Frau die eine große Unterscheidung ist und dass wir aus verschiedenen guten Gründen Ergebnisgleichheit bräuchten, könnte man auch eine Quote begründen.

Nur ist das so heute nicht der Fall. Die Frauenquote ist eher ein Ausdruck davon, dass immer mehr Menschen demokratiemüde sind. Mann will möglichst faire Bezahlung, Frauenrechte, Naturschutz und vieles mehr als nicht angreifbare Grundrechte absichern. Alle Gegensätze blendet man dabei aus.

Ob alleine für Entscheidungen über das Tempolimit und die Zeitumstellung es dann den Aufwand für die Demokratie braucht?

Hubert Sieweke | Sa., 24. Oktober 2020 - 01:59

von Seiten der AFD gekommen sei und deshalb ja per se ganz schlimm sei, kann ich nicht mittragen.
Ich warte auf den Tag, wenn die AFD im Bundestag den Antrag einbringt, der Tag habe 24 Stunden und die CDU/CSU/SPD/GRÜNE und LINKE sofort reflexartig behaupten wird, dies sei nicht so.

Armin Latell | Sa., 24. Oktober 2020 - 11:37

AfD und NPD dürfen sich als Sieger fühlen. Es geht noch besser: sie SIND die Sieger - die Steigerung: die Demokratie hat gewonnen. Natürlich ist das Haar in der Suppe, dass die Falschen (mal wieder) der Demokratie zum Sieg verholfen haben. Warum ist das erwähnenswert? Im Gegensatz zur Behauptung am Ende des Artikels ist die Demokratie tatsächlich in allerhöchster Gefahr. Mittlerweile unnötig, Beispiele dafür aufzuzählen, die kennt der Autor selbst zu Hauf.

Karl-Heinz Weiß | Sa., 24. Oktober 2020 - 16:21

Zu diesem Thema verhält sich die CDU auffallend ruhig. War es nicht vor wenigen Monaten deren amtierende Vorsitzende, die (bei einem weiblichen Mitgliederanteil von rund 25%) eine Frauenquote bei Listenaufstellungen von 50% vorgeschlagen hatte ?
Wenn das einer solchen Vorstellung zugrunde liegende Gedankengut schon die Alternativlos-Partei erreicht hat-was ist dann noch zu erwarten ?
Vielleicht ein Mehrheitsbeschluss zur Einrichtung diverser WC-Kabinen im Bundestag?
Keine Idee ist offenbar zu verqueer.

Jürgen Böttcher | Sa., 24. Oktober 2020 - 17:30

Daß nur die AfD geklagt hat, ist verständlich, denn die selbsternannten demokratischen Parteien wollen sich nicht dem Vorwurf aussetzen, sie hätten mit der AfD gemeinsame Sache gemacht. Siehe Wahl in Thüringen. Zum anderen ist es eine Klatsche für die Juristen der Landesregierung, die haben bei der Ausformulierung des Gesetzes mitgearbeitet. Sie haben das Gesetz schlampig formuliert. Es kann natürlich sein, daß diese Juristen den Finger gehoben haben: das können wir so nicht machen. Antwort des Regierungschefs: und wir machen es genau so.
Und drittens ist es so, daß Juristen im öffentlichen Dienst nicht die hellsten Lampen sind, ansonsten wären sie in der freien Wirtschaft bei deutlich besserer Bezahlung. Warum sonst kassieren in D. die Gerichte soviele Gesetze, weil die offensichtlich schlecht/falsch formuliert sind.