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Keine Gefahr für den Schulfrieden? Das Bundesarbeitsgericht hat das Kopftuchverbot gekippt / dpa

Berliner Neutralitätsgesetz ist nicht verfassungskonform - Nicht ohne mein Kopftuch

Das Bundesarbeitsgericht hat das Verbot von religiösen Symbolen in öffentlichen Schulen gekippt, wie es im Berliner Neutralitätsgesetz vorgesehen ist. Linke und Grüne begrüßen das. Dagegen erwägt die SPD Verfassungsbeschwerde.

Autoreninfo

Rainer Balcerowiak ist Journalist und Autor und wohnt in Berlin. Im Februar 2017 erschien von ihm „Die Heuchelei von der Reform: Wie die Politik Meinungen macht, desinformiert und falsche Hoffnungen weckt (edition berolina). Er betreibt den Blog „Genuss ist Notwehr“.

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Das Bundesarbeitsgericht zog am Donnerstag einen vorläufigen Schlussstrich unter eine Auseinandersetzung, mit der sich Politik, Behörden und Justiz in Berlin bereits seit mehr als drei Jahren beschäftigen. Die Erfurter Richter sprachen einer muslimischen Informatikerin eine Entschädigung von rund 5.200 Euro zu, da sie Opfer einer religiösen Diskriminierung geworden sei.

Die Klägerin hatte im Januar 2017 im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs für eine Stelle als „Quereinsteigerin“ im öffentlichen Schuldienst darauf bestanden, auch im Unterricht ihr Kopftuch zu tragen und erhielt daraufhin keine Stelle. Das entsprach dem seit 2005 geltenden Berliner Neutralitätsgesetz, laut dem Lehrkräfte in öffentlichen Schulen keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole tragen dürfen, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren. Das schließt auch „auffallende religiös oder weltanschaulich geprägte Kleidungsstücke“ ein.

Gericht bewertet Kopftuch als „religiös geboten“

Die abgewiesene Bewerberin sah das als religiöse Diskriminierung und klagte auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichheitsgesetz. Das Berliner Arbeitsgericht wies diese Klage ab, doch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab ihr recht und bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2015. Danach muss die Ablehnung Kopftuch tragender Bewerberinnen mit einer konkreten Gefährdung des Schulfriedens begründet werden.

Das Land Berlin ging in die Revision, doch das Bundesarbeitsgericht machte sich diese Auffassung jetzt zu eigen und sprach der Klägerin eine Entschädigung wegen der erlittenen religiösen Diskriminierung zu. Da das Tragen des Kopftuchs „im Fall der Klägerin nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist“, sei die Berliner Regelung ein „unverhältnismäßiger Eingriff in die Religionsfreiheit“ hieß es zur Begründung. Den Berliner Senat forderten die Richter auf, das Neutralitätsgesetz „verfassungskonform auszugestalten“. 

Die SPD bekommt Unterstützung von der Opposition 

In Berlin sorgte das höchstrichterliche Urteil erwartungsgemäß für unterschiedliche Reaktionen, denn schon lange ist das Berliner Neutralitätsgesetz ein politischer Zankapfel, besonders innerhalb der rot-rot-grünen Koalition. Große Teile der Grünen und Linken würden das Gesetz in seiner jetzigen Form am liebsten abschaffen und muslimischen Lehrerinnen das Kopftuch im Unterricht erlauben. Die SPD stellt sich allerdings bislang quer – und hat dabei auch die Oppositionsparteien CDU, FDP und AfD auf ihrer Seite.

Seyran Ates, die das Land Berlin in Erfurt als Anwältin vertrat, äußerte sich am Abend enttäuscht über das Urteil. Dieses sei ein Schlag gegen „Kinder, die ihre Stimme nicht erheben können“. Muslimische Schülerinnen könnten sich gegen das prägende Bild ihrer Lehrerin nicht wehren. Die Frauenrechtlerin und Gründerin einer liberalen Moschee sieht das Kopftuch als Symbol eines reaktionären Islam, das zu schweren Konflikten gerade in kindlichen Bildungseinrichtungen führen kann. Wenn der Staat Lehrerinnen das Kopftuch erlauben würde, würde er damit „unzulässigerweise für eine bestimmte Interpretation des Koran Partei ergreifen“.

Ates gehört auch zum Unterstützerkreis der Berliner „Initiative Pro Neutralitätsgesetz“. Deren Sprecher Michael Hammerbacher zeigte sich ebenfalls entsetzt über das Urteil. Man müsse nunmehr die Möglichkeiten eines Volksbegehrens zum Erhalt des Gesetzes in Berlin „sehr ernsthaft prüfen“, schrieb Hammerbacher am Donnerstagabend auf Facebook. 

Streit in der Berliner Koalition

Auch die Vertreter von säkularen Gruppen in der SPD und in der Linken äußerten sich enttäuscht. Die Entscheidung sei ein „schwerer Fehler und Anlass zur größten Besorgnis um die Zukunft der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates“, so Roman Veressow, Bezirksverordneter der Linken in Berlin-Lichtenberg und Sprecher der AG Säkulare Linke. 

Bei einer vollständigen Aufhebung des Gesetzes, wie es teilweise aus den Reihen der Grünen und Linken erwogen wird, wären „gravierende Auswirkungen auf die öffentlichen Schulen, Polizei und Justiz zu befürchten“. In all diesen Bereichen würden „religiöse Konflikte und schlimmstenfalls auch hochproblematische Weltanschauungen in verschiedenen Ausdrucksformen Einzug halten“. Berlins Bildungsstaatsekretärin Beate Stoffers (SPD) kündigte in der rbb-Abendschau an, man werde die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde oder eine Berufung beim Europäischen Gerichtshof prüfen.

„Eine multireligiöse Stadt muss das aushalten“

Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) erklärte dagegen in der Sendung, er freue sich über das Urteil. Eine „multireligiöse Stadt wie Berlin“ müsse das offene Tragen von religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit und somit auch an Schulen „aushalten“. Es gehe darum, „was jemand im Kopf und nicht auf dem Kopf hat“.

Heftiger Streit in der ohnehin bröckelnden Koalition ist also programmiert. Ausgetragen wird er auf dem Rücken muslimischer Mädchen, auf die der Druck, sich dem Kopftuchgebot zu fügen, erheblich steigen wird. Und Vertreter eines aggressiv-fundamentalistischen Islams werden sich durch das Erfurter Urteil ausdrücklich ermuntert fühlen, den Kampf für die Durchsetzung ihrer Moral- und Herrschaftsvorstellungen fortzusetzen.

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Maik Harms | Fr., 28. August 2020 - 11:31

Was Justizsenator Behrendt übersieht, ist, dass im Falle des muslimischen Kopftuchs das, was auf dem Kopf ist, Ausdruck dessen ist, was im Kopf ist: Selbstabsonderung und -erhöhung, Geschlechtsdiskriminierung (Sexismus), Vorrang von Religions- vor staatlichen Regeln. Das gilt unabhängig davon, ob eine Frau das Tuch "freiwillig" trägt, da das Tuch selbst als Symbol einer restriktiven Glaubensauslegung wirkt.

Vorweg: Ich finde Kopftücher auch ätzend.

Es ist allerdings abwegig, vom Zeigen religiöser Symbole auf das Denken der Person zu schliessen.
Woher wissen Sie eigentlich, was eine Kopftuchträgerin durch ihren "Schmuck" ausdrücken will? Haben Sie umfangreiche Recherchen unter Musliminnen durchgeführt?

Oder reicht schon, dass es Ihnen stinkt, dass es bei uns Muslime gibt?

Was die Selbstüberhöhung angeht, sofern sie tatsächlich zutrifft: Die finden Sie auch bei Leuten, die ständig - verbal - Jesus vor sich hertragen.

Zunächst einmal dürfte die Muslimin gläubig sein, damit ist das Kopftuch für sie auch kein "Schmuck", sondern Ausdruck ihres Glaubens. Und ob sie will oder nicht, mit dem Tragen des Kopftuchs/Hijab/Tschador/Burka bekräftigt und propagiert sie diejenige Religionsauslegung, die zwischen Männern und Frauen, "sittsam" und "westlich", gläubig und säkular einen wertmäßigen Unterschied macht. Die Fundamentalisten werden begeistert sein.

Es ist also sowohl ein Zeichen ihres strikten Glaubens als auch personenunabhängig Symbol einer politisch-religiösen Bewegung und "nicht nur ein Tuch". Deshalb kann und muss es an den Werten des Grundgesetzes gemessen werden. Ob dann ein Verbot oder laute Kritik als Reaktion zielführender ist, ist eine andere Frage.

leben Ihre Kommentare so oft von Unterstellungen?

"Oder reicht schon, dass es Ihnen stinkt, dass es bei uns Muslime gibt?"
Das ist keine Frage sondern schlicht und einfach eine Unterstellung.

Ausserdem : Wissen Sie denn was eine Kopftuchträgerin durch ihren ausdrücken will?
Ganz sicher ist, dass sie sich nicht "schmückt" wie Sie vermuten, sondern ihren "Schmuck" - nämlich Ihr Haar - darunter verbergen will oder muss!

die Retourkutsche , wessen Geisteskind die Kopftuchträgerin ist zeige sich an demselben, bietet sich bei dem Kalauer vom Gutesten Justizsenator Behrendt , (es komme auf den Geist unter dem Kopftuch an) regelrecht an, denn es handelt sich hier ums Kopftuchtragen aus religiösen Gründen und nicht als modische Attitüde, kultureller Zugehörigkeit oder weil die Sonne brennt usw.. Insofern ist ihre Bemerkung sie fänden Kopftücher "ätzend" genau so von Antipathie gegen muslimisch (religiöse) Motive geprägt, also nicht besser, auch wenn der Kritisierte keine Religionskritik üben will, vielmehr sein Antimuslimisch- Sein Vehikel für seinen Nationalismus ("undeutsch ... gehört hier nicht hin" )ist.
Daß sich ein grüner Senator für religiös bestimmte gesellschaftliche Lebensformen stark macht, spiegelt nur die konservative Struktur der Grünen, denen ein "linkes" Image angedichtet wird, was hier auch auf die sich entblödente DIE LINKE zutrifft. (Marx würde sich im Grabe rumdrehen, ...)!!!

In der Öffentlichkeit kann er weiterhin glauben, was immer er will, aber er darf diesen seinen Glauben nicht durch irgend welche Glaubenssymbole - egal welcher Art - öffentlich machen und zur Schau stellen.
Denn seine Glaubenssymbole haben das Potential andere, mit anderen Glaubensinhalten und anderen -symbolen, zu provozieren.
Es wäre daher ein Gebot der Klugheit Glaubenssymbole nicht öffentlich zu zeigen und sich in der Öffentlichkeit völlig neutral zu verhalten.
Würde sich jede Religion an diese simple Einsicht halten, hätten wir keinerlei Probleme und könnten friedlich mit einander zusammen leben.

Yvonne Stange | Fr., 28. August 2020 - 11:57

... das weiß ich, wenn sie nicht in der Lage ist, in der Schule das Kopftuch abzulegen. Ich gebe Frau Ates vollumfänglich Recht und wünsche mir, daß dieses verheerende Urteil wieder einkassiert wird! Der Druck auf Kinder/Mädchen wird immens ansteigen. Mit solchen Urteilen ist der Weg geebnet, daß Berlin nicht "mulitreligiös" ist, sondern auf gutem Weg "ein-religiös" zu werden. Der Islam ist außerdem in vielen Belangen diametral zum GG. Schon allein die Stellung der Frau müßte Linke aufschreien lassen. Aber da schreit leider nur eine Minderheit.
Interessanter Artikel dazu: https://www.emma.de/artikel/verkehrte-welt-mobbing-gegen-kopftuchfreie-…

bedurfte es nicht der Aufklärung, eigentlich der Aufklärung des Christentums über sich selbst, um unser wundervolles Grundgesetz und unsere offene und freie parlamentarische Demokratie zu entwickeln, nach schweren Kämpfen?
Welche Stellung hatte die Frau im Judentum etc.?
Das hat sich grundlegend modernisiert.
Ich werte zwar die evtl. islamische Revolution von Chomeini als Vor-fall in anti-kulturelle Zustände, die es nur selten gab, da doch immer auch Kultur war, ABER da immer auch Kultur war, wird es einen Weg daraus geben..
Freigabe von Schulen für jedes KULTURELLE Statement auf dem Boden unserer Verfassung, gewährleistet durch eine bindende Verpflichtung auf unsere Verfassung und gute Möglichkeiten, gegen Indoktrinierung seitens islamistischer Lehrer, aber auch anderer evtl. Fehl-Überzeugter vorzugehen.
Dass z.B. 2 und 2 gleich 4 seien, halte ich für die nächsten "Festungen", die geschliffen werden.
Leben und Kultur sind m.E. immer das Einfachste und Einleuchtendste für die meisten

helmut armbruster | Fr., 28. August 2020 - 12:03

scheint dem heutigen Zeitgeist zu entsprechen. Unüberlegt und kritiklos übernehmen Menschen, Politiker und Richter dieses Credo.
Sie vergessen dabei, dass Toleranz gegenüber Intoleranten letztlich zur Aufgabe der eigenen Identität führt. Und das kann man von niemand verlangen.
Religiöse Symbole und Religionsausübung in der Öffentlichkeit sehe ich als einen intoleranten Akt an gegenüber allen, die nicht dieser Religion angehören.
Ein Kopftuch als religiöses Symbol zwingt mich dazu es zu tolerieren. Es gehört deshalb nicht in die Schule, genau so wenig wie ein christliches Kreuz in ein öffentliches Krankenhaus gehört.

und zwar allseitig gelebter, soll sie mehr als nur ein leerer Begriff sein, der vorab denjenigen einen Wettbewerbsvorteil im weltanschaulichen Diskurs verschafft, die ihre eigene religiöse oder auch politische Gesinnung in der Öffentlichkeit wie eine Art Banner meinen sichtbar machen und vor sich hertragen zu müssen. Wo es, wie in einer öffentlichen Schule, einem öffentlichen Krankenhaus, einer in direktem Bürgerkontakt stehenden Behörde etc. kein Entrinnen vor solch aufdringlichen Werbebotschaften gibt, gehören sie schlicht nicht hin. Denn dass der Staat und seine Repräsentanten sich in weltanschaulichen Fragen neutral zu verhalten haben, wenn und so lange sie "im Dienst" sind, dürfte mindestens in freiheitlich-westlich geprägten Staaten weitestgehend unbestritten sein. Und zum Staat gehört, ungeachtet der Gewaltenteilung, auch die Justiz, der diesbezüglich keine Sonderrolle zukommt, sondern sich ebenfalls an den Grundsatz der weltanschaulichen Neutralität zu halten hat.

Benno Pluder | Fr., 28. August 2020 - 12:13

Das Tragen des Kopftuches ist keineswegs religiös geboten sondern entstand als ein Zeichen patriarchalischen Macht- und Besitzanspruches.
Ursprünglich als Unterscheidungsmerkmal der ehrbaren Frau von den barhäuptigen Huren ist es heute ein religiös verbrämtes Signal des politischen Islams.
Schade, dass Grüne und Linke ein solches Urteil gut heißen. Verringert sicher ihre Wählbarkeit in den Augen vieler aufgeklärterer Menschen.

Holger Jürges | Fr., 28. August 2020 - 12:51

Und wieder greift Karl Poppers Toleranzparadoxon. - Nun, kleiner Tropfen höhlt den Stein - einst wird der Stein verschwunden sein. - Das Kopftuchgebot - Vernunft-definiert als Instrument der Unterdrückung im Islam erkannt - wird salonfähig im Land des rot-grün dominierten Mainstream.
Das fatale ist die Schwäche der schweigenden Masse!
Schopenhauer postulierte: “Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand.” - Nun denn, lasset gesunden Menschenverstand regnen im Lande, auf dass unsere erkämpfte Kultur der Aufklärung nicht untergehen mag: Man darf ja auch mal Optimist sein.

Ansonsten: ... irgendwie und irgendwann findet auch die Scharia ihren offiziellen Weg ins einstmalig traditionell aufgeklärte Deutschland. - Der letzte macht das Licht aus.

Hans Jürgen Wienroth | Fr., 28. August 2020 - 13:01

Das entscheidende Argument ist nach meiner Meinung nicht vorgetragen worden: Wo steht im Koran, dass Frauen ein Kopftuch tragen müssen, womit also weist die Muslima nach, dass dieses Kleidungsstück als religiöses Zeichen in ihrer Religion vorgeschrieben ist?
Gleichzeitig ist dieses Urteil die Aufforderung an alle Christen (auch als Lehrer), das christliche Kreuz sichtbar zu tragen. Wir leben schließlich (so Frau Bundeskanzlerin) in einem christlichen Land.
Wir haben in diesem Lande eine Gleichberechtigung der Religionen. Ich wäre auf die Reaktion der Muslime in diesem Land hierzu gespannt.

Tomas Poth | Fr., 28. August 2020 - 13:03

Zitat: Es gehe darum, „was jemand im Kopf und nicht auf dem Kopf hat“.
Antwort:
Aber genau das was er auf dem Kopf trägt das hat er auch im Kopf drin. Schule ist kein privater sondern ein öffentlicher Bereich, da gilt Neutralität gegenüber allen anderen, das eigene Bekenntnis bleibt vor der Tür! Die Religiosität wird dadurch nicht eingeschränkt.

Heidemarie Heim | Fr., 28. August 2020 - 13:03

Da kann man dann abwarten bis die nächste nicht bei der Bewerbung berücksichtigte Burka-Trägerin auf Entschädigung klagt. Ich frage mich schon lange, wo unsere ganzen "Emmas" hin verschwunden sind. Wenn es wie im Iran geschehen den "Wächtern" der Religions-Polizei vielleicht demnächst geboten erscheint bei Verstössen mit
Gewalt/Heftklammern nachzuhelfen, dürfte dies laut Herr Behrendt für eine multi-religiöse, für alle Traditionen (Zwangsheirat,Beschneidung,Ehrenmord, Antisemitismus usw. ) offene Stadt wie Berlin also kein Problem darstellen.
In einem gebe ich ihm allerdings recht! Beim Terroristen Amri mit seiner expliziten Vorliebe für rote Turnschuhe und Sneakers kam es auch nicht auf das an was er an den Füßen hatte, sondern auf das in seinem armseligen Kopf, der u.a. in Berlins fundamentalistischen Stätten der Religion noch zusätzlich befüllt wurde. MfG

Ernst-Günther Konrad | Fr., 28. August 2020 - 13:30

Es ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, dass dem Berliner Gesetzgeber ins Buch schreibt, dass deren Gesetz nicht verfassungskonform sei. Da gibt es einige Berliner Gesetze und Verordnungen, die derzeit gerichtlich überprüft und als durchaus nicht verfassungskonform anzusehen sind. Und ausgerechnet die SPD will die Meinungsführerschaft für eine Klage beim BVG übernehmen? Das glaube ich nicht, auch wenn die das aktuell so sagen. Schon allein weil CDU,FDP, vor allem aber die AFD mitmachen würden? Das wird wieder daran scheitern, dass man mit der AFD keine gemeinsame Sache macht, obwohl inzwischen überall politische Landes- und Kommunalentscheidungen mal mit und mal gegen die AFD entschieden werden. Naja, bei einem Verfassungsminister namens Geisel dürfte es ein leichtes Spiel sein für eine Klage. Er muss nur das BVG von seinem Verständnis von Demokratie und verfassungstreue überzeugen. Und da fängst das Problem an. Ist Geisel überhaupt verfassungstreu? Alles nur Geplänkel.

Helmut Bachmann | Fr., 28. August 2020 - 13:50

vermutlich unser Unvermögen, den reaktionären Islam als das zu bezeichnen, was er ist. Und so eilt er von Sieg zu Sieg. Die Richter konnten nicht anders, da die Einschränkung des Islams unter falscher Flagge geschah. Und sie würden es wohl Christen weiterhin nicht zubilligen, ein sichtbares Kreuz zu tragen, denn dies sieht ja die Religion nicht zwingend vor. Somit gewinnen die Zwingenden, die anderen haben zu weichen. Das Recht der Kinder nicht von Ideologen erzogen zu werden, die allen Ernstes glauben, dass Frauen ihr Haar verhüllen müssen, interessiert dabei dann auch keinen mehr. Ach, wir sind so schön liberal!

Gisela Fimiani | Fr., 28. August 2020 - 14:16

>>Die offene Gesellschaft und ihre Feinde<<
Wie soll unser freiheitlich bürgerlicher Rechtsstaat in Zukunft aussehen? Vor allem aber: Wer sollte darüber befinden und wie sollte darüber befunden werden? Kann auch eine Judikative sich über-ermächtigt fühlen oder über-ermächtigt werden, wenn die Politik versagt? Wir müssen über „Demokratie“ reden und darüber, wer diese zu gestalten hat.

gabriele bondzio | Fr., 28. August 2020 - 15:32

Ach ja, die armen Opfer von religiösen Diskriminierung. Ich sollte erwägen mich auch diskriminiert zu fühlen, weil Agnostiker so voll im Nachteil sind. Über nichts können sie sich beschweren, zumindest in unserem Land.
Das ist eine üble Benachteiligung!!!
Immer müssen wir uns das Geplärre der muslimischen Gemeinschaft anhören. Sind sie eigentlich gläubig, Herr Balcerowiak?
Große Teile der Grünen und Linken sind ja so herrlich inkonsequent, einerseits gendern und Befreiung der Frau bis zum Umfallen – andererseits hofieren sie eindeutige Unterdrückungssymbole.
Das künftige Wahlpotential soll ja nicht verschreckt werden. Die Eigennützigkeit dieser Parteien trieft aus allen Poren. Gruß an Herrn Behrendt!
Seyran Ates, hat vollkommen recht-dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht aller kleinen muslimischen Mädchen. Und die SPD bekommt mal einen Pluspunkt von mir. Sie immer, Herr Balcerowiak :-) !

Bernd Muhlack | Fr., 28. August 2020 - 17:13

oder sagt man "Lehrendenzimmer"?
Egal.

Also eine Muslima mit schickem Kopftuch, feinste Seide - Informatiklehrerin.
Sowie ein Geschichtslehrer jüdischen Glaubens mit einer Kippa - selbst gehäkelt.
Ein Deutschlehrer mit einem AfD-Button.
Eine Französisch-/Spanischlehrerin mit einem GRÜNE-Button.
Ein Sportlehrer mit einem "Esst keine Tiere!"-T-Shirt XXXL - wegen der extended-muscles.
Eine Kunstlehrerin mit einem Rainbow-Stirnband sowie einem LGBTQ-Tattoo auf beiden Oberarmen.
Ein Erdkundelehrer mit einem Greta-Button: Skolstrejk for Klimatet!
Eine vergeistige Ethiklehrerin mit filigraner Halskette und dem Anhänger "A 16 für alle!"
usw. usf.

Alles so schön bunt hier!

Ich kenne das Berliner NeutralitätsG nicht, jedoch halte ich die Entscheidung des BAG für falsch.
Politische, religiöse Kundgaben haben in Schulen nichts verloren.

Und im Klassenzimmer 114 repariert der Hausmeister notdürftig ein kaputtes Fenster.
Auf seinem grauen Kittel steht: Brauche Hilfe!

Toleranz?
Selbstzerstörung?

ist weder schädlich noch nützlich. Es ist egal wie Gelsenkirchen, ansonsten eine Sache der freien Persönlichkeitsentfaltung. Wie auch immer, kritisch wird es erst, wenn der Lehrer auch ein Kopftuch trägt.

... Hr. Muhlack, die Bekenntnisrepublik. Ihre Auflistung läßt sich bestimmt noch erweitern. Vielleicht die Gruppe um Hr. Precht: Wer bin ich und wenn ja wie viele ...
Neben als dem Scherz sehe ich einen ernsten Hintergrund! Eine Gruppe aggressiver Islamvertreter versucht mit allen Mitteln eine Schneise in unser Rechtssystem zu schlagen, mißbraucht den Toleranzbegriff und das GG, um eigene Machtinteressen durchzusetzen. Die 5te Kolonne der Muslime.

Und dieselben Leute, die garnicht genug von der "Diversität"bekommen können, beklagen sich dann bei nächster Gelegenhiet wieder über unsere "gespaltenen " Gesellschaften".

...Herr Muhlack.
Vor allem deswegen weil bei den von Ihnen aufgeführten Personen mit ihren diversen "Markierungen" keine einzige dabei ist die ein christliches Symbol trägt.
Dabei waren wir doch viele Jahrhunderte mal ein christliches Land.
Ganz abgesehen davon - eher unauffällige Symbole würden wohl niemand wirklich stören.
Wie das der "Ethiklehrerin" mit ihrem Anhänger "A 16 für alle!",
Einem christlichen Kreuz, einem jüdischen Stern oder einem muslimischen Halbmond als Anhänger.
Ein Kopftuch fällt definitv nicht unter unauffällig.

Dietmar Thorhauer | Fr., 28. August 2020 - 18:44

im Islam und erst recht keine Vorschrift. Man findet es weder im Koran noch in den Hadithen. Auch Richter sollten verpflichtet werden, sich sachkundig zu machen. Der "Gesandte" hatte als alter Mann so seine Probleme, fürchtete er doch, seine jungen Frauen könnten sich von ihm ab- und jüngeren Männern zuwenden. Deswegen forderte er von ihnen, sich zu "bedecken". Seine Eifersucht ging so weit, dass sie sich nicht mal einem Blinden nähern durften. Begründung : "Ihr könnt IHN sehen". Daraus zu folgern, Frauen müßten sich verhüllen oder als religiöses Gebot zumindest ein Kopftuch tragen, ist Unsinn. Das Kopftuch hat eine völlig andere Bedeutung. Es ist und bleibt ein Herrschaftsinstrument. Es dient denjenigen als sichtbares Zeichen, die nicht nur einen Keil zwischen Mann und Frau sondern auch in die Gesellschaft treiben wollen. Jeder, der von etwas anderem träumt, möge sich mit den Schriften befassen, auch wenn die Auseinandersetzung damit Jahre braucht.

Markus Michaelis | Fr., 28. August 2020 - 19:16

"Eine „multireligiöse Stadt wie Berlin“ müsse das offene Tragen von religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit und somit auch an Schulen „aushalten“. Es gehe darum, „was jemand im Kopf und nicht auf dem Kopf hat“"

Behrendt und viele Grüne sprechen hier wahrscheinlich vielen Anhängern einer mutlireligiösen offenen Gesellschaft, und auch vielen Muslimen und Musliminnen, aus dem Herzen.

Andererseits sind Behrendt und die Grünen mit solchen Einstellungen gerade für viele religiöse Muslime auch eine Anmaßung und ein Schlag ins Gesicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle religiösen Muslime sich als diverses Anhängsel einer multireligiösen offenen Gesellschaft sehen wollen - mit etwas Islam als Dekor einer modernen Gesellschaft. Ich glaube, dass die Grünen da nicht für alle gläubigen Menschen den Ton treffen.

Walter Ranft | Fr., 28. August 2020 - 19:46

Es wäre nicht das erste Mal. Und hier irren sie. Die Klägerin kann sich weder auf eine zwingende Koranauslegung noch auf eine eindeutige und zwingende Forderung islamischer Gelehrter berufen. Was sie für sich für bindend hält, kann den Staat nicht binden.Er wäre sonst gehalten und verpflichtet, jeder sich als religiös ausgebenden inneren Verpflichtung ein Entfaltungsrecht in jedwedem öffentlichen Raum einzuräumen. Das aber ist mit der grundgesetzlich zu gewährleistenden freien Religionsausübung nicht gemeint. Den Richtern fehlt es im vorliegenden Fall m.E. sowohl an genügender religiöser Bildung als auch am rechtlich geboteten Unterscheidungsvermögen. Ich kann auch keinen Rechtsgrund für einen islamischen Sonderbonus entdecken. Das letzte Wort in dieser Sache ist noch nicht gefallen.

Karla Vetter | Fr., 28. August 2020 - 21:15

setzt sich bei uns im Lande die Tatsache durch, dass der Islam keine Religion ist? Er ist a u c h eine Religion aber darüber hinaus ein ideologisches Gerüst das alle Lebensbereiche regelt. Deswegen führen alle Vergleiche mit anderen Religionen in die Irre. Der Islamismus braucht das Kopftuch, schreibt die iranische Autorin C. Djavann. Sie geht noch weiter: "Es gibt keinen Islamismus ohne das Kopftuch". Deswegen gehen auch alle Vergleiche mit dem Kreuz fehl. Es gibt sogar christliche Kirchen ohne Kreuz, nämlich die calvinistisch ausgerichtete reformierte Kirche. Selbst wenn eine Lehrerin einen kleinen Kreuzschmuck tragen sollte, als Symbol- Zeichen christlicher Eroberungspolitik wird das wohl heute nicht mehr auszulegen sein.

Albert Schultheis | Fr., 28. August 2020 - 22:57

Mädchen mit muslimischem Migrationshintergrund werden nicht zu freien, aufgeklärten, selbständig denkenden und handelnden Bürgerinnen erzogen, sondern dazu von zweifelhaften Vorbildern animiert, sich dem Symbol weiblicher Fremdbestimmung zu unterwerfen! Und sich dabei gegenüber ihren nicht-muslimischen Klassenlameradinnen abzugrenzen. Das ist nicht Integration sondern Desintegration pur. War die Linke mal losgezogen mit "Religion ist Opium für's Volk!" sich gegenüber jeglicher Religion als ablehnend zu positionieren, so hat hat man nun den 180-Grad-Schwenk vollzogen und jeglicher emanzipatorischen Zielsetzumg abgeschworen. Viel schlimmer noch: Man macht sich zum Verfechter eines vor-mittelalterlichen patriarchalen Unterwerfungssymbols, das die freie und selbstbestimmte Entfaltung von Mädchen und Frauen demonstrativ ablehnt. Damit hat sich die Linke endgültig aus ihrer traditionellen emanzipatorischen Rolle verabschiedet. Eine Rosa Luxemburg würde den heutigen Linken die Leviten lesen.

Regine Groß | Sa., 29. August 2020 - 10:54

Michel Houellebecq war wirklich weitsichtig und ja, die nächste Klägerin wird wohl die Burka durchsetzen wollen.Obwohl, dafür muss sie wohl gar nicht klagen, denn das Kopftuch ist schon durch und das Gewand ist persönlicher Kleidungsstil und somit nicht kritisierbar.
Schöne neue Welt oder wie sagt unsre Schulsekretärin immer:"Wie gut, daß wir schon so alt sind".